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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Neubau 6 Mehrfamilienhäuser Am langen Rain, Müllheim im Markgräflerland
Bei dem Bauprojekt LRM in Müllheim handelt es sich um den Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern, aufgeteilt in zwei Baufelder mit insgesamt 84 Wohnungen und zwei Groß-Tiefgaragen.
Die 1- bis 4-Zimmer-Wohnungen werden als Mietwohnungen mit einem einheitlichen Ausstattungsstandard und barrierefrei gemäß DIN 18040-2 errichtet.
Die Wohnungen befinden sich in fünf überirdischen Geschossen.
Das Bauvorhaben liegt im Neubaugebiet „Am Langen Rain“ in Müllheim im Markgräflerland (Südbaden).
Projektkennzahlen:
Baufeld 1 Häuser C, D und E, jeweils mit 16 Wohnungen
Baufeld 2 Häuser F, G und H, jeweils mit 12 Wohnungen
Technische Daten:
Das Projekt wird nach dem KfW-40-Standard sowie unter Berücksichtigung der DGNB-Silber- und QNG-Zertifizierungen sowie der EU-Taxonomie-Konformität realisiert.
Alle Datenblätter der einzubauenden Materialien sind vorab einzureichen, um diese von der Zertifizierungsstelle freigeben zu lassen. Während der Arbeiten sind Konzepte zur Lärmvermeidung, Abfallentsorgung, Staubvermeidung sowie zum Bodenschutz einzuhalten.
Die Errichtung von PV-Anlagen auf den extensiv begrünten Dachflächen ist geplant.
Der Austausch der Pläne erfolgt über die kostenfreie, bauseits zur Verfügung gestellte Planplattform winplan 2.0.
Die Planung von Architektur, Tragwerk, HLSK und Elektro-Hauptrassen erfolgt in 3D.
Die Baugenehmigung liegt vor.
Projektbeschreibung
01 Bodenbelagsarbeiten
01
Bodenbelagsarbeiten
01.01 Bodenbelagsarbeiten
01.01
Bodenbelagsarbeiten
ZTV ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorschriften / Richtlinien / Merkblätter
Für diesen Leistungsbereich gelten als Vertragsgrundlage:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B) in Ihrer
jeweils neuster Fassung
Die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB Teil C) in der jeweils neuesten Fassung
Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik in der bei Abnahme gültigen Fassung;
Hierzu gehören insbesondere die DIN-, EN und ISO-Normen, auch soweit sie nicht in der VOB Teil C benannt sind;
Hierzu gehören weiterhin:
a) Erlässe, Merkblätter und Richtlinien für den jeweiligen
Leistungsbereich / Gewerk
b) Verarbeitungshinweise und Richtlinien der Material- und
Produkthersteller sowie der Fachverbände und
Gegemeinschaften
c) Zulassungen sowie Empfehlungen der Fachverbände und
Arbeitskreise
d) die für das Bauvorhaben gültige Landesbauordnung mit allen
zutreffende Durchführungsverordnungen und Sonder-
baurichtlinien
e) die Ausführungsrichtlinien der Bauaufsichtsbehörde, techn.
Bestimmungen etc.
f) die für das Bauvorhaben vorliegende Baugenehmigung mit
den hierzu erteilten Auflagen und vorhandenen bautech-
nischen Nachweisen / Gutachten
g) die UVV der Berufsverbände
Allgemeine Ausführungshinweise
Toleranzen
Es werden die Anforderungen an die Genauigkeit und die Ebenheit gem. DIN 18202:2015-05, Tabelle 3, Zeile .................. gefordert.
Material
Es dürfen nur genormte und zugelassene Baustoffe und Bauteile (CE-Kennzeichnung) verwendet werden.
Die verwendeten Baustoffe müssen hinsichtlich Qualität und Baustoffklasse der Baubeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis entsprechen.
Der Belag muß die gesetzlichen Anforderungen an die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten nach dem AgBB-Schema "sehr emissionsarm" erfüllen. Der Bodenbelag muß bauaufsichtlich vom DIBt für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und jährlich von einem unabhängigen, akreditierten Prüfinstitut überwacht werden. Dieses jährliche Überprüfungsaudit ist mit einem Prüfzertifikat nachzuweisen. Der Bodenbelag muss zu 100% recyclebar sein.
Die Verlegetemperatur muß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers (Kleber und Spachtelmasse) entsprechen.
Untergrund
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die zu bearbeitenden Flächen auf Eignung, ggf. haftungsmindernde Stoffe und Einhaltung der geforderten Ebenheitstoleranzen zu überprüfen.
Über fehlerhafte Vorleistungen ist der AG zu informieren.
Oberfläche
Die Bodenbelag ist vor Verlegung zur Akklimatisierung auszulegen. Es ist auf eine saubere Stoßausbildung der Beläge zu achten. Bahnen mit Rapport sind mustergleich zu verlegen. Sämtliche Beläge werden vollflächig verklebt.
Nischen,Ttüröffnungen usw. sind nicht mit Streifen zu belegen.
Auf Lichteinfall bei der Verlegerichtung ist zu achten.
Es ist nur ein Bodenbelag der gleichen Serie oder Charge einzubauen
Farbunterschiede und Strukturunterschiede zwischen Belagbahnen sind zu vermeiden und gelten als wesentlicher Mangel.
Risse sind fachgerecht mit Reaktionsharz bzw. Vernadelung zu schließen. dies ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Anschlüsse
Gebäude-, Bauteil und Dehnungsfugen sind nach den Regeln der Technik anzulegen bzw. aus dem Untergrund zu übernehmen und geradlinig mit Profilen auszubilden. An allen aufgehenden Gebäudeteilen sind Sockelleisten vorzusehen. Die Estrich-Randstreifen sind nach Verlegung des Bodenbelages abzuschneiden.
Schutz
Alle Bauteile incl. Beschläge, deren Flächen nicht zu bearbeiten sind, müssen durch geeignete Maßnahmen vor Verschmutzen und Beschädigungen geschützt werden. Sich daraus ergebende Kosten sind einzukalkulieren.
Die fertig gestellten Beläge sind vor frühzeitiger Begehung, Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Witterung
Der Temperaturempfehlung zur Verarbeitung der Baustoffe ist gem. Herstellervorgaben zu folgen.
Die Restfeuchte der zu belegenden Zement- und Calciumsulfatestrichen ohne Fußbodenheizung darf die folgenden Grenzwerte, ermittlelt nach der CM Methode nicht überschreiten.
Bei Heizestrichen ist gem Merkblatt "Schnittstellen von beheizten Fußbodenkonstruktionen" vom Bundesverband Flächenheizungen zu verfahren.
Muster
Farb- und Oberflächenmuster sind in einer solchen Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Oberflächen möglich ist.
Ist ein Ansetzen von Mustern auf örtlichen Untergründen nicht möglich, so sind vom Auftragnehmer geeignete Mustertafeln mit einer Mindestgröße von 1,00 x 1,00 m anzufertigen.
Alle sich daraus ergebenden Kosten sind einzurechnen.
Besondere Hinweise
Die Einheitpreise müssen jeweils die Lieferung aller Bau-, Bauhilfs-, Baubetriebsstoffe, die Ausführung der Arbeiten bzw. den funktionsfertigen Einbau und Gebrauch aller Zubehörteile und alle Nebenleistungen im Sinne der ATV für Bauleistungen (VOB/C) enthalten.
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung (Aufbau, Vorhaltung, Abbau) in die Preise einzubeziehen.
Für alle anzuführenden Leistungspositionen können kostengünstigere Sondervorschläge angeboten werden, sofern die gestellten Forderungen erfüllt und die Gestaltung nicht verändert wird.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes vorhandene Bedenken, die aus der Leistungsbeschreibung und den beigefügten Planunterlagen abzuleiten sind, dem Angebot beizufügen. Spätere Einwände entbinden nicht von der Gewährleistung und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen werden nicht besonders vergütet.
Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise zu schützen.
Mit den Einheitspreisen abgegolten sind:
Lieferung von Bodenbelags- und Sockelleistenmustern
Das Ein- und Aushängen der Türen, soweit erforderlich
Das Anarbeiten aller Bodenbeläge an bauseits vorhandenen Bauteilen, sowie Bodentanks, Schinen, Stahlzargen usw. auch über 0,1m² Einzelfläche
Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten
Das Schützen angrenzender Bauteile wie Wände, Einbauschränke, Fenster, Installationen, bauseitige Bodenbeläge, usw.
Das Schützen von Bodeneinbauten, wie Bodentanks
Werkstattplanung
ZTV
Information zur DGNB Zertifizierung Als Anhang finden Sie ein Informationsblatt über die DGNB-Zertifizierung.
Information zur DGNB Zertifizierung