LOS 4 - MSR
Neubau Energiezentrale - MSR
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projektbeschreibung Im Rahmen des Forschungsprojekts „Future-iQ“ wird die Wärmeversorgung des Quartiers Eichkampsiedlung in 45892 Gelsenkirchen grundlegend erneuert. Das Quartier umfasst 67 Wohngebäude mit insgesamt 260 Wohneinheiten. Diese Gebäude gruppieren sich zu 30 baulich getrennten Gebäudekörpern aus den Baujahren 1957/58 und weisen derzeit Energieeffizienzklassen von C bis F auf. Die derzeitige Wärmeversorgung erfolgt dezentral über 30 erdgasbefeuerte Zentralheizungsanlagen; die Trinkwassererwärmung erfolgt wohnungsweise über elektrische Durchlauferhitzer. Ziel des Projekts ist die Umstellung auf eine zentrale, nachhaltige Nahwärmeversorgung. Hierzu werden sämtliche Gebäudekörper in ein neu zu errichtendes Nahwärmenetz mit einem maximalen Leistungsbedarf von ca. 1.000 kW eingebunden. Die geplante Wärmeerzeugung erfolgt über eine zentrale Großwärmepumpe (Leistung ca. 500 kW), welche thermische Energie aus einem benachbarten Abwasserkanal nutzt. Zur Deckung der Spitzenlast wird ein gasbefeuerter Heizkessel mit einer Leistung von ca. 1.000 kW installiert. Ergänzend wird ein Heizpufferspeicher mit einem Volumen von ca. 37 m³ vorgesehen. Die Einbindung der Wärmeerzeuger erfolgt parallel. Die gesamte Anlagentechnik wird in einer neu zu errichtenden Energiezentrale untergebracht, die auf einer geeigneten Grünfläche nördlich des Dachswegs 12 errichtet wird.
Projektbeschreibung
Bauherr/Auftraggeber Bauherr/Auftraggeber Die EnergieServicePlus GmbH (ESP) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der LEG Immobilien SE, einem der führenden börsennotierten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Mit rund 167.000 Mietwohnungen und etwa 500.000 Bewohnerinnen und Bewohnern (Stand: Ende 2024) stellt die LEG-Gruppe einen bedeutenden Bestandshalter am deutschen Wohnungsmarkt dar. Die ESP ist innerhalb des Konzerns verantwortlich für die Energieversorgung und betreibt aktuell ca. 4.000 Heizungsanlagen zur sicheren und wirtschaftlichen Versorgung der LEG-Mieterschaft.
Bauherr/Auftraggeber
MSR Technische Normen und gesetzliche Vorschriften Technische Normen und gesetzliche Vorschriften Für die Errichtung eines Gebäudeautomationssystems sind unter anderem  - aber nicht abschließend - die folgenden Normen und Richtlinien einzuhalten: - DIN EN ISP 16484 - Richtlinien für Gebäudeauomtation - VDE 0833 Sicherheitstechnische Anlagen - VDE 0100 Vorschriften für elektrische Anlagen - EN 15232 Energieeffizienz in Gebäuden - VDI 3814 Richtlinien für Gebäudeautomation - GEG 2024 Gebäudenergiegesetzt - Richtlinie 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie - Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie - Richtlinie 2014/30/EU EMV-Richtlinie - M-LAR Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - M-LüAR Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie - MBO Muster-Bauordnung
MSR Technische Normen und gesetzliche Vorschriften
MSR Allgemeines Befestigungen Die Befestigung von Anlagenteilen an Rohbauelementen (Stahlbetondecken, Fußböden, Wänden usw.) darf nur mit zugelassenen Dübeln erfolgen. Zulassungsbescheinigungen über die zur Montage vorgesehenen Dübel sind unaufgefordert vor Montagebeginn vorzulegen. Die vorgeschriebenen Zuglastprüfungen sind durchzuführen und darüber Protokoll zu führen. Die Bohrtiefe der Dübelsetzung ist so festzusetzen, dass sie die Bewehrung der Betondecke nicht tangiert. Das Durchstemmen von Decken zu Befestigungszwecken ist nicht zulässig. Sofern keine Ankerschienen vorhanden sind, müssen Metallselbstbohrspreizdübel verwendet werden. Befestigungen gleich welcher Art dürfen nicht eingeschlossen werden. Die Verwendung von Gips zur Befestigung von Halterungen in Decken, Wänden, Unterzügen oder Stützen ist untersagt. Potentialausgleich Innerhalb des Gebäudes ist ein Potentialausgleich nach VDE-Vorschriften erstellt. Das heißt alle Rohrleitun- gen und leitfähigen Teile im Gebäude müssen galvanisch untereinander und über die Potentialausgleichsschiene mit dem Schutzleiter der Starkstromanlage und Fundamenterder verbunden sein. Alle elektrisch nicht leitenden Teile erhalten Potentialausgleichsbrücken gemäß den VDE-Vorschriften. Erforderliche Potentialausgleichsbrücken sind in die Einheitspreise einzurechnen. Probebetrieb Nach der Inbetriebnahme ist ein Probebetrieb vereinbart.
MSR Allgemeines
MSR Liefern und Montieren Liefern und Montieren Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen einschließlich der Lieferung und betriebsfertigen Montage sowie Montagezubehör zu bepreisen. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
MSR Liefern und Montieren
MSR Angaben im Leistungsverzeichnis Angaben im Leistungsverzeichnis Die Mengenansätze und Abrechnungseinheiten dürfen keinesfalls verändert werden. Ebenso darf die Reihenfolge der Positionen und die Endzusammenstellung nicht verändert werden. Grundlage des Angebotes ist die Leistungsbeschreibung. Etwaige Unklarheiten und Abweichungen mit den ggf. zur besseren Verständlichkeit beiliegenden Unterlagen sind vor der Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist angehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Spätere Einwände hierzu sind nicht berücksichtigungsfähig.
MSR Angaben im Leistungsverzeichnis
MSR Planungsunterlagen Vom AG werden Grundriss- und Schnittpläne oder sonstige Baupläne der Baumaßnahme auf Basis der Ausführungsplanung als Anlage im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Nach Auftragsvergabe als CAD-Datei, Schnittstelle dwg (kompatibel mit "Auto-CAD 2010"); digital oder bei Bedarf einem Datenträger.
MSR Planungsunterlagen
MSR Erstellen von Zeichnungen und Unterlagen Erstellen von Zeichnungen und Unterlagen Eine erforderliche Planvorlage des AN hat in Abstimmung mit dem AG so rechtzeitig zu erfolgen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine unter Berücksichtigung von Planprüfung und der erforderlichen Lieferfristen eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen unter seiner eigenen Verantwortung nach dem Vertrag zu erbringen. Dazu gehören auch Werkstatt-/Montagepläne, Bedienungsanleitungen etc. Deshalb werden vom Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen diesbezüglich keine Freigaben, Anerkenntnisse oder sonstige Rechtserklärungenabgegeben. Die Kenntnisnahme des Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner vollen Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit und vertragsgerechte Ausführung seiner Leistung. Dies gilt auch für etwaige Planfreigaben. In der Regel erfolgt nur eine Prüfung im Hinblick auf die Gestaltung und die technischen Vorgaben. Sofern im Leistungsverzeichnis die Lieferung und Erstellung von Plänen in digitaler Form gefordert ist, sind diese zwingend nach den Vorgaben des Auftraggebers (insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von Layerstrukturen, Planstempel etc.) zu erstellen. Die Vorgehensweise ist der "Anleitung für beauftragte Firmen" zu entnehmen.
MSR Erstellen von Zeichnungen und Unterlagen
MSR Ausführungsfristen (Bauablaufplan) Ausführungsfristen (Bauablaufplan) Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Baufristenplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen sind zu berücksichtigen.
MSR Ausführungsfristen (Bauablaufplan)
MSR Baustellenbesprechungen Baustellenbesprechungen Zur Erfüllung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung führt der Auftraggeber regelmäßige Baustellenbesprechungen durch. Das Intervall wird im Kick-Off-Termin festgelegt.
MSR Baustellenbesprechungen
MSR Örtliche Bauleitung Örtliche Bauleitung Während der Arbeiten des Auftragnehmers auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte, deutsch sprechende, vertretungsberechtigte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Die Qualifikation ist dem AG vor Beginn der Arbeiten durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
MSR Örtliche Bauleitung
MSR Bautagesberichte Bautagesberichte Vom AN sind auf Formblättern Beiträge für das Bautagebuch täglich zu erstellen und spätestens wöchtentlich einzureichen. Sie müssen alle Angaben wie Stand und Fortschritt der Arbeiten sowie alle bemerkenswerten Ereignisse des Bauablaufes lückenlos enthalten. Es dient als Grundlage für alle Meldungen und Berichte, die über die Bauausführung zu erstatten sind und bildet nach Abschluss der Bauarbeiten einen wichtigen Bestandteil der Bauakten. Bei der Erstellung und Übergabe der Bautagesberichte handelt es sich somit um eine wesentliche Leistungspflicht des AN, die bei Nichterbringung zur  Abnahmeverweigerung führen kann.
MSR Bautagesberichte
MSR Reinigung Reinigung Die Baustelle ist täglich zu reinigen, inkl. Reinigung bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte.
MSR Reinigung
MSR Alkoholverbot- und Rauchverbot Alkoholverbot- und Rauchverbot Auf der Baustelle herrscht Rauchverbot. Das Konsumieren von Alkohol und/oder Drogen ist ebenfalls untersagt
MSR Alkoholverbot- und Rauchverbot
MSR Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer Dritten nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers weitergeben. Dies gilt auch nach Abschluss der Bauarbeiten für die Erteilung von Referenzen oder der geplanten Veröffentlichung in Firmenbroschüren, Internetauftritten etc.
MSR Daten und Auskünfte über die Baumaßnahme
MSR Gerätestunden für Kleingeräte Gerätestunden für Kleingeräte z.B. Bohrer, Winkelschleifer, usw. werden auch für Stundenlohnarbeiten nicht gesondert vergütet.
MSR Gerätestunden für Kleingeräte
MSR Technische Erläuterungen Technische Erläuterungen Die Leistung beinhaltet die Sanierung und Neuinstallationen für das Gewerk Gebäudeautomation und darüber hinaus für alle im LV beschriebenen Gewerke Automationsstationen (AS) Hierunter werden die dezentralen Einheiten auf BTA-Ebene zur Erfassung und Verarbeitung von Informationsschwerpunkten (ASP) verstanden. Automationsstationen müssen völlig autark und dezentral die folgenden Funktionen durchführen: - Regelung und Steuerung der BTA - zeit- und ereignisabhängiges Schalten - Anzeige von Betriebs- und Störmeldungen - adaptives Optimieren von Regelkreisen - dezentrales Spitzenlast- und Netzwiederkehrprogramm   (bei Systemen ohne Leitzentrale) - Trendaufzeichnung usw. Für eine Festlegung der anwenderspezifischen Funktionen muss in dieser Verarbeitungsebene eine leicht handhabbare Programmiersprache, die auch den Zugriff auf vorstrukturierte Programmblöcke ermöglicht, zur Verfügung stehen. Die AS müssen auch bei Ausfall der Leitzentrale oder der Übertragungsleitung völlig autark ihre Funktionen ausführen.
MSR Technische Erläuterungen
MSR Anhang zum Leistungsverzeichnis Anhang zum Leistungsverzeichnis Die Anhänge des Leistungsverzeichnisses sind bei der Kalkulation zu beachten. Anhang 01: Automationsschemen und Datenpunktlisten Anhang 02: Anlagen- und Funktionsbeschreibung Anhang 03: Anlagenkennzeichnungssystem (AKS) nach DIN 6779-12 Anhang 04: GAEB Beiblatt 070-4 Hardware Automationsstation Anhang 05: vorläufiger Terminplan
MSR Anhang zum Leistungsverzeichnis
01 Automationseinrichtungen
01
Automationseinrichtungen
01.01 Automationsstation
01.01
Automationsstation
01.02 Sensoren
01.02
Sensoren
02 Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
02
Schaltschränke, Automationsschwerpunkte
02.01 Schaltschrank ASP01
02.01
Schaltschrank ASP01
03 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
03
Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
03.01 Leitungen
03.01
Leitungen
03.02 Anschlüsse
03.02
Anschlüsse
03.03 Verlegesysteme
03.03
Verlegesysteme
03.04 Potenzialausgleich
03.04
Potenzialausgleich
04 Datenübertragungsnetze
04
Datenübertragungsnetze
04.01 Datenübertragungsnetze
04.01
Datenübertragungsnetze
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Sonstiges
05.01
Sonstiges
05.02 Stundenlohnarbeiten
05.02
Stundenlohnarbeiten
05.03 Besondere Leistungen
05.03
Besondere Leistungen