Malerarbeiten
Lorsch, Neubau Grundschule mit Turnhalle
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Malerarbeiten ALLGEMEIN 1. Geltungsbereich 1.1 Grundlage für das Angebot, die Lieferung der Baustoffe, die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung der Leistungen werden (in der jeweils neuesten Fassung): - die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften - die zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen DIN-/EN-Vorschriften - die einschlägigen Normen, Richtlinien, Regelwerke der von der Ausführung betroffenen Gewerke - die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) - die Zeichnungen der Architekten und die Berechnungen und Zeichnungen der Fachingenieure - die einschlägigen Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft. 1.2 An Auflagen ist zu beachten: - Die Auflagen der Genehmigungsbehörden - Auflagen von Sachverständigen, Gutachtern, und Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, etc.) - Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 1.3 Planunterlagen, Freigabe Die vom AN zur Bauausführung verwendeten Werk- und Detailpläne müssen den Freigabevermerk des AG oder seines Bevollmächtigten tragen. Nicht freigegebene bzw. überholte Pläne oder Unterlagen dürfen nicht verwendet werden und sind entsprechend zu entfernen. 1.4 Herstellervorschriften, Zulassungen etc. Für die Verwendung der angebotenen Stoffe und Bauteile sind in jedem Fall die Verarbeitungsvorschriften des betreffenden Herstellers zu beachten. Für Stoffe und Bauteile, für die eine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich ist, ist eine Kopie dieser zum Zeitpunkt des Einbaues gültigen Zulassung der Objektüberwachung des Auftraggebers auszuhändigen. 1.5 Planlieferung Der Auftragnehmer erhält sämtliche Pläne in Papierform 1-fach. Auf Wunsch können die Daten auch digital auf Datenträger/per Mail zur Verfügung gestellt werden. Jede weitere Ausfertigung kann die ausführende Firma auf eigene Kosten beschaffen. 1.6 Angebotsbearbeitung Die Beschreibung der Baustelle sowie die Zusätzlichen Technischen Vetragsbestimmungen sind in der nachfolgenden Preisermittlung im Angebotsleistungsverzeichnis zu berücksichtigen, auch wenn im Angebotsleistungsverzeichnis nicht alle Details nochmals erwähnt werden. Die Zusätzlichen Technischen Vetragsbestimmungen und das Angebotsleistungs- verzeichnis bilden eine Einheit. Bei Unklarheiten der Preisbildung ist mit den Planungsbeteiligten zum Zweck der Klärung Rücksprache zu nehmen. 1.7 Dokumentation Vor Abnahme der Leistung, ist eine detaillierte Dokumentation zu übergeben. D.h. alle Zulassungen, Datenblätter, Dokumente etc. zu den eingebauten und verarbeiteten Stoffen, Materialien und Bauteilen, hierzu gehört auch der Nachweis der Entsorgung von Schadstoffbelasteten Materialien (Glas- Mineral-Faser- materialien, PCB-haltige Fugmassen, asbesthaltige Platten, etc.) Diese sind zusammen mit den Aufmaßunterlagen übersichtlich, mit Trennblättern gegliedert, in Ordnern, einfach und digital auf CD-ROM zu übergeben. Es ist ein Bautagebuch zu führen. 1.8 Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen, wo nicht möglich nach örtlichem Aufmaß. Zu jeder Abschlagsrechnung sind Aufmaßlisten beizulegen. Werden Aufmaßpläne erstellt, sind zusätzlich die Angaben in einer Aufmaßliste bereitzustellen. Teilabnahmen sind entsprechend der Bauabschnitte vorzunehmen und als Teilrechnung abzurechnen. 1.9 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen Bei Baumaßnahmen im Bereich Bauabschnitts-Trennung sind vom AN besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Staub-, Schmutz- und Lärmbelästigungen sowie besondere Schutz- und Sicherungsmaßnahmen vorzusehen und zu berücksichtigen. Besonders lärmintensive und staubintensive Arbeiten sind daher rechtzeitig vor Beginn mit der Bauleitung des AG abzustimmen und festzulegen. 1.10 Die Anschlüsse für Bauwasser und Baustrom werden bauseits eingerichtet, enthalten ist auch eine Grundbeleuchtung der Baustelle. Die weitere Verteilung ist Sache des AN. 1.11 Unterkünfte und Lager für Mitarbeiter und Werkzeug / Material Bauseits werden keine Unterkünfte für Mitarbeiter oder Lagercontainer für Material gestellt. Der AN hat, sofern er hierfür eine Notwendigkeit sieht, selbst, und auf eigene Kosten, zu sorgen. Die hierfür erforderlichen Stellplätze sind zuvor mit der Bauleitung abzustimmen! Nicht abgestimmt aufgestellte Container müssen unverzüglich entfernt werden. 1.12 Weitergabe an Nachunternehmer Der AN darf grundsätzliche keine Nachunternehmer einsetzen, es sei denn, der Bauherr erteilt hierzu zuvor schriftlich seine Zustimmung. Der AN darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der AN Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung des AG gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1, Satz 2 VOB/B einzuholen. Der AN muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der AG hat zuvor schriftlich zugestimmt. Der AG kann ferner verlangen, dass sonstige Arbeitskräfte des AN oder seiner Nachunternehmer, die derv AG fachlich oder persönlich für ungeeignet hält, von der Baustelle entfernt und durch andere ersetzt werden. 1.13 Sonstige Angaben Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. 1.14 Beigefügte Planunterlagen Dem LV sind folgende Unterlagen und Pläne als Übersicht beigefügt: 1. Übersichtspläne Bauabschnitte: 2. Grundrisse:
Malerarbeiten
16 Malerarbeiten
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Malerarbeiten
Vorbem. Baustelleneinrichtung Maler Vorbemerkung Baustelleneinrichtung Die Positionen dieses Titels beinhalten Baustelleneinrichtungen die über die Nebenleistungen insbesondere der VOB/C DIN 18299 hinausgehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Nebenleistungen der für das betreffende Gewerk geltenden VOB/C ohne besondere Vergütung gefordert werden, unabhängig von der Erfassung von einigen Nebenleistungen in den folgenden Einheitspreispositionen. Vorbemerkungen Malerarbeiten: Alle angebotenen Leistungen müssen für eine fachgerechte und vollständig funktionstüchtige Übergabe auskömmlich kalkuliert werden. Bei der Preisermittlung werden die hierfür notwendigen Arbeiten nach ATV DIN 18299, 18363 und 18366, Absatz 4: Nebenleistungen und besondere Leistungen, berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Massen werden auch Öffnungen kleiner als 2,50 qm abgezogen. Dies gilt insbesondere für große Tür- und Fensteröffnungen.
Vorbem. Baustelleneinrichtung Maler
16.01 BE, Vorarbeiten
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BE, Vorarbeiten
16.02 Wände
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Wände
16.03 Decken + Boden
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Decken + Boden
16.04 Stundenlohnarbeiten
16.04
Stundenlohnarbeiten