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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Allgemeine Projektbeschreibung 1.1 Ausgangssituation Name und Anschrift der Auftraggeber: C2PD GmbH Lagerstr. 17 20357 Hamburg Adresse des Bauvorhabens: Lohkamp 7 22117 Hamburg Baubeschreibung Neubau eines Wohngebäudes gem. Sonderwohnformen: „Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung" - 1 Wohngemeinschaften mit 6 Einzelplätzen - 2 Wohngemeinschaften mit je 8 Einzelplätzen Der geplante Neubau verfügt über zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss mit einen Brutto Geschossfläche von ca. 884m². Es ist eine Teilunterkellerung im nördlichen Teil des Neubaus vorgesehen, welche notwendige Technik- und Abstellräume, sowie Hauswirtschaftsräume umfasst. Im Treppenhaus ist ein Personenaufzug geplant. Keller in WU Stahlbeton, Vollgeschosse im Stahlbeton und Kalksandstein, Dachgeschoss aus Holz konstruiert 1.2 Zielstellung Der AG beabsichtigt, die Gebäude langfristig für Vermietungszwecke im Eigenbestand zu halten. 2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Bauleistungen In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben. Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu überprüfen 2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der Angebotsabgabe. Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat. Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den vereinbarten Preisen berücksichtigt. Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen. 2.3 Terminplan Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt. 2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen. 2.5 Sonstige Koordination Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen. Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 2.6 Sicherheits- u nd Gesundheitsschutz- K oordination Den Weisungen des SiGeKo, a ls Bauherrenvertreter bzgl . Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer. Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese Pflichten gemäß Baustelle komplett wahrzunehmen und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden  Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen.
1 Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. VOB - Teil C in der jeweils gültigen Fassung. Wichtige Normen Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18 299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" Ergänzend zur ATV DIN 18 299 und zur DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen gilt: -    DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen -    DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit    Fugendichtstoffen -    DIN 18558 Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen,    Ausführung -    DIN 55900-1 Beschichtungen für Raumheizkörper - Teil   1: Begriffe, Anforderungen und Prüfung für    Grundbeschichtungsstoffe industriell hergestellte    Grundbeschichtungen -    DIN 55900-2 Beschichtungen für Raumheizkörper - Teil   2: Begriffe, Anforderungen und Prüfung für    Deckbeschichtungsstoffe und industriell hergestellte    Fertiglackierungen -    DIN 68800-3 Holzschutz; Vorbeugender chemischer    Holzschutz -    DIN EN 13300 Beschichtungsstoffe - Wasserhaltige    Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Wände und Decken im Innenbereich -    Einteilung DIN 2403    Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem    Durchflussstoff DIN 2404 Kennfarben für Heizungsrohrleitungen DIN 6173-1 Farbabmusterungen; Allgemeine Farbabmusterungsbedingungen DIN EN ISO 4628 Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und Größe von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen Veränderungen im Aussehen BFS die Merkblätter des Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz sind zu beachten MB 405 Merkblatt 405: Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen durch Beschichtungssysteme Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum RAL-GZ 841 Anti-Graffiti - Gütesicherung VFF St.02 die Merkblätter des Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) sind zu beachten WTA-Merkblatt 2-3-92/D Bestimmung der Wasserdampfdiffusion von Beschichtungsstoffen entsprechend DIN 55945 Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA e.V. 2. Ausführung - Grundsätzlich ist den nachfolgend beschriebenen Leistungen das Liefern der erforderlichen Materialien, Herstellen oder Einbauen / Montieren vorangestellt. Alle Arbeiten sollen der Herstellung eines vollgebrauchsfähigen schlüsselfertigen Werks genügen. - Alle Wand- und Deckenanstriche im Innenbereich emissions- und lösemittelfrei E.L.F. nach DIN 53778. - Handhabung und Lagerung: Die Materialien sind entsprechend den Herstellerempfehlungen zu lagern. Die Materialien sind in der Reihenfolge ihrer Anlieferung und vor dem Ende des Verfallsdatums zu verbrauchen. - Die externen und internen Oberflächen, Befestigungen und Verbinder, die nicht beschichtet werden sollen, sind zweckmäßig durch Abdecken mit Staubplanen, Maskierungen, Klebeband und anderen zweckmäßigen Materialien zu schützen. - Mit einem frischen Farbauftrag versehene Bereiche sind, wo notwendig, mit "frisch gestrichen" - Schildern, und/oder mit Absperrungen zu versehen um andere Arbeitskräfte und allgemein die Öffentlichkeit zu schützen und um Schäden an den frisch aufgetragenen Beschichtungen zu vermeiden. - Trägerschichten müssen in ihrer Tiefe ausreichend trocken sein um eine Haftung der aufzubringenden Beschichtung zu gewährleisten. Ausblühungen von Salzen sind von den Oberflächen zu entfernen. Entfernung ist bei Wiederauftreten der Ausblühungen zu wiederholen. Entfernen und Reinigen der Oberflächen und Trägerschichten von Schmutz, Schmiere und Öl. - Unregelmäßigkeiten auf glatten Oberflächen, wie Fugen, Risse, Löcher und andere Beeinträchtigungen sind gründlich zu füllen, nach zu bearbeiten und zu glätten. Durch Schleifen eine glatte Oberfläche herstellen. - Beschläge sind von den Oberflächen, die zu beschichten sind, zu entfernen, danach Wiederbefestigung bei Fertigstellung. Scharnierdollen dürfen nicht abgebaut werden, wenn nicht vorher ausdrücklich dazu ermächtigt. - Es sind alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, einschließlich der Beschränkungen die Arbeitszeiten betreffen, die Bereitstellung von temporären Schutzmassnahmen und dem Einräumen von zusätzlichen Trockenzeiten, um sicherzustellen, dass die Beschichtungen nicht ungünstig von klimatischen Bedingungen vor, während oder nach der Aufbringung der Beschichtung beeinflusst werden. 3. Preisinhalte - Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften, in die Einheitspreise ist einzurechnen: - Das Stellen von Gerüsthilfen (über 2,0m) und Arbeitshilfen /-werkzeuge jeglicher Art, die der Erfüllung dienen. - Alle Spachtelarbeiten. - Das Entfernen und ggf. Schleifen von Oberflächen um eine absolut glatte Oberfläche zu erhalten. - Das Herstellen von Grundierungen entspr. des jeweiligen Untergrundes gem. Herstellerrichtlinien. - Zusatzmittel mit fungizider Wirkung für Anstriche in Feuchträumen nach Abstimmung mit der Bauleitung. - Das Herstellen von Anschlussfugen mit Acryl-Dichtungsmasse 395, einkomponentig, überstreichfähig auch an den Umfassungszargen der Innentüren und den Sockelleisten. 4. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen - eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Der Auftragnehmer hat für Beschichtungsaufbau Produkte des selben Herstellers zu verwenden (Systembindung). Bei Abweichung der Produkte / Verwendungsverfahren ist die Systemverträglichkeit vollumfänglich vom AN nachzuweisen. Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. 5. Angaben zur Ausführung Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung durch die Bauleitung vorrangig auszuführen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Lagerfähiges Restmaterial ist auf Verlangen des Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat der AN in seinen Besitz zu übernehmen. Entsorgung: hier sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber verlangt einen entsprechenden Nachweis. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der TA Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen, sowie demontierbare Beschläge sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten. Sämtliche Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Das erstellen einer Musterwohnung und Herstellen von Mustern ist in der Gesamtleistung enthalten. Nach Einzug der Mieter wird der Endanstrich der Treppenhäuser ausgeführt, dies ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. 6. System, Produkte Beschichtungs-System (Dispersionsfarbe) [angebotenes System:'..................................................' ] Tiefengrund [angebotenesProdukt:'..................................................' ] Dispersionsfarbe (Nassabriebklasse 3) [angebotenesProdukt:'..................................................' ] Dispersionsfarbe (Nassabriebklasse 2) [angebotenesProdukt:'..................................................' ] Dispersions Silikat Farbe (Nassabriebklasse 3) [angebotenesProdukt:'..................................................' ] elastische Fugen [angebotenes Produkt:'..................................................' ]
Technische Vorbemerkungen
01 Malerarbeiten
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Malerarbeiten
01.01 Wohnungen und Treppenhäuser
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Wohnungen und Treppenhäuser
01.02 Lackierarbeiten
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Lackierarbeiten
01.03 Kellerräume - Dämmung, Beschichtungen, Anstrich
01.03
Kellerräume - Dämmung, Beschichtungen, Anstrich