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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Allgemeine Projektbeschreibung 1.1 Ausgangssituation
Name und Anschrift der Auftraggeber:
C2PD GmbH
Lagerstr. 17
20357 Hamburg
Adresse des Bauvorhabens:
Lohkamp 7
22117 Hamburg
Baubeschreibung
Neubau eines Wohngebäudes gem. Sonderwohnformen:
„Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung"
- 1 Wohngemeinschaften mit 6 Einzelplätzen
- 2 Wohngemeinschaften mit je 8 Einzelplätzen
Der geplante Neubau verfügt über zwei Vollgeschosse und ein
Dachgeschoss mit einen Brutto Geschossfläche von ca. 884m².
Es ist eine Teilunterkellerung im nördlichen Teil des Neubaus
vorgesehen, welche notwendige Technik- und Abstellräume,
sowie Hauswirtschaftsräume umfasst. Im Treppenhaus ist ein
Personenaufzug geplant. Keller in WU Stahlbeton, Vollgeschosse
im Stahlbeton und Kalksandstein, Dachgeschoss aus Holz konstruiert
1.2 Zielstellung
Der AG beabsichtigt, die Gebäude langfristig für
Vermietungszwecke im Eigenbestand zu halten.
2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Bauleistungen
In den einzelnen Leistungs- und Funktionspositionen werden die erforderlichen Arbeiten näher beschrieben. Die Mengen sind durch den AG selbst zu ermitteln und zu überprüfen
2.2 Mitteilungspflicht bei Unklarheiten
Die Überprüfung erfolgt durch den Bieter mit der Angebotsabgabe. Die Leistungsbeschreibung hat lediglich die Bedeutung einer Kalkulationshilfe für den Bieter, begrenzt aber nicht seine Leistungspflicht. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Lücken oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Bieter den Hinweis auf erkannte oder erkennbare Unklarheiten, Lücken oder Fehler, ist ein auf diese Punkte gestütztes Verlangen zusätzlicher Vergütung ausgeschlossen, wenn der Bieter den Hinweis unterlassen hat und er die Unterlassung zu vertreten hat. Alle etwaigen erschwerenden Umstände sind in den vereinbarten Preisen berücksichtigt. Spätere Einwendungen, die auf Unkenntnis und/oder auf Unterlassung einer Rückfrage beruhen, sind ausgeschlossen.
2.3 Terminplan
Wird im Auftragsfall detailliert abgestimmt.
2.4 Dokumentation Baufortschritt / Bautagebuch
Es ist seitens des AN täglich ein Bautagebuch zu führen und nach Bedarf bzw. auf Verlangen dem AG zur Information vorzulegen.
2.5 Sonstige Koordination
Der AN hat an einer wöchentliche Bausitzung/Baubesprechung teilzunehmen, an der auch der AG berechtigt ist teilzunehmen. Der AG ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch eigene Koordinierungsbesprechungen zu steuern. Der AN ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet.
2.6 Sicherheits- u nd Gesundheitsschutz- K oordination
Den Weisungen des SiGeKo, a ls Bauherrenvertreter bzgl . Sicherheits- und Gesundheitsschutz des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Diese Leistung entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und seiner am Bau beteiligten Nachunternehmer. Der AN hat für seine Mitarbeiter und seine Nachunternehmer eigenverantwortlich diese Pflichten gemäß Baustelle komplett wahrzunehmen und seine ausführenden Unternehmen bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen, zu organisieren, zu koordinieren und zu beraten. Der AN hat für seine eigenen Leistungen einen Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan mit den anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen und diesen mit dem SiGeKo abzustimmen.
1 Allgemeine Projektbeschreibung
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
VOB - Teil C in der jeweils gültigen Fassung.
Wichtige Normen
Diese Hinweise ergänzen die ATV DIN 18 299, Allgemeine
Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
Ergänzend zur ATV DIN 18 299 und zur DIN 18363 - Maler-
und Lackierarbeiten - Beschichtungen gilt:
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
- DIN 18558 Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen,
Ausführung
- DIN 55900-1 Beschichtungen für Raumheizkörper -
Teil 1: Begriffe, Anforderungen und Prüfung für
Grundbeschichtungsstoffe industriell hergestellte
Grundbeschichtungen
- DIN 55900-2 Beschichtungen für Raumheizkörper -
Teil 2: Begriffe, Anforderungen und Prüfung für
Deckbeschichtungsstoffe und industriell hergestellte
Fertiglackierungen
- DIN 68800-3 Holzschutz; Vorbeugender chemischer
Holzschutz
- DIN EN 13300 Beschichtungsstoffe - Wasserhaltige
Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für
Wände und Decken im Innenbereich
- Einteilung DIN 2403
Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem
Durchflussstoff
DIN 2404
Kennfarben für Heizungsrohrleitungen
DIN 6173-1
Farbabmusterungen; Allgemeine
Farbabmusterungsbedingungen
DIN EN ISO 4628
Normenreihe: Beschichtungsstoffe - Beurteilung von
Beschichtungsschäden - Bewertung der Menge und Größe
von Schäden und der Intensität von gleichmäßigen
Veränderungen im Aussehen
BFS
die Merkblätter des Bundesausschuss Farbe und
Sachwertschutz sind zu beachten
MB 405
Merkblatt 405: Korrosionsschutz von Stahlkonstruktionen
durch Beschichtungssysteme
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
RAL-GZ 841
Anti-Graffiti - Gütesicherung
VFF St.02
die Merkblätter des Verband der Fenster- und
Fassadenhersteller e.V. (VFF) sind zu beachten
WTA-Merkblatt 2-3-92/D
Bestimmung der Wasserdampfdiffusion von
Beschichtungsstoffen entsprechend DIN 55945
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege WTA e.V.
2. Ausführung
- Grundsätzlich ist den nachfolgend beschriebenen
Leistungen das Liefern der erforderlichen Materialien,
Herstellen oder Einbauen / Montieren vorangestellt.
Alle Arbeiten sollen der Herstellung eines
vollgebrauchsfähigen schlüsselfertigen Werks genügen.
- Alle Wand- und Deckenanstriche im Innenbereich
emissions- und lösemittelfrei E.L.F. nach DIN 53778.
- Handhabung und Lagerung: Die Materialien sind
entsprechend den Herstellerempfehlungen zu lagern. Die
Materialien sind in der Reihenfolge ihrer Anlieferung
und vor dem Ende des Verfallsdatums zu verbrauchen.
- Die externen und internen Oberflächen, Befestigungen
und Verbinder, die nicht beschichtet werden sollen,
sind zweckmäßig durch Abdecken mit Staubplanen,
Maskierungen, Klebeband und anderen zweckmäßigen
Materialien zu schützen.
- Mit einem frischen Farbauftrag versehene Bereiche
sind, wo notwendig, mit "frisch gestrichen" -
Schildern, und/oder mit Absperrungen zu versehen um
andere Arbeitskräfte und allgemein die Öffentlichkeit
zu schützen und um Schäden an den frisch aufgetragenen
Beschichtungen zu vermeiden.
- Trägerschichten müssen in ihrer Tiefe ausreichend
trocken sein um eine Haftung der aufzubringenden
Beschichtung zu gewährleisten. Ausblühungen von Salzen
sind von den Oberflächen zu entfernen. Entfernung ist
bei Wiederauftreten der Ausblühungen zu wiederholen.
Entfernen und Reinigen der Oberflächen und
Trägerschichten von Schmutz, Schmiere und Öl.
- Unregelmäßigkeiten auf glatten Oberflächen, wie
Fugen, Risse, Löcher und andere Beeinträchtigungen sind
gründlich zu füllen, nach zu bearbeiten und zu glätten.
Durch Schleifen eine glatte Oberfläche herstellen.
- Beschläge sind von den Oberflächen, die zu
beschichten sind, zu entfernen, danach
Wiederbefestigung bei Fertigstellung. Scharnierdollen
dürfen nicht abgebaut werden, wenn nicht vorher
ausdrücklich dazu ermächtigt.
- Es sind alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu
treffen, einschließlich der Beschränkungen die
Arbeitszeiten betreffen, die Bereitstellung von
temporären Schutzmassnahmen und dem Einräumen von
zusätzlichen Trockenzeiten, um sicherzustellen, dass
die Beschichtungen nicht ungünstig von klimatischen
Bedingungen vor, während oder nach der Aufbringung der
Beschichtung beeinflusst werden.
3. Preisinhalte
- Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften, in die
Einheitspreise ist einzurechnen:
- Das Stellen von Gerüsthilfen (über 2,0m) und
Arbeitshilfen /-werkzeuge jeglicher Art, die der
Erfüllung dienen.
- Alle Spachtelarbeiten.
- Das Entfernen und ggf. Schleifen von Oberflächen um
eine absolut glatte Oberfläche zu erhalten.
- Das Herstellen von Grundierungen entspr. des
jeweiligen Untergrundes gem. Herstellerrichtlinien.
- Zusatzmittel mit fungizider Wirkung für Anstriche in
Feuchträumen nach Abstimmung mit der Bauleitung.
- Das Herstellen von Anschlussfugen mit
Acryl-Dichtungsmasse 395, einkomponentig,
überstreichfähig auch an den Umfassungszargen der
Innentüren und den Sockelleisten.
4. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen -
eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist
einzuholen.
Der Auftragnehmer hat für Beschichtungsaufbau Produkte
des selben Herstellers zu verwenden (Systembindung).
Bei Abweichung der Produkte / Verwendungsverfahren ist
die Systemverträglichkeit vollumfänglich vom AN
nachzuweisen.
Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe
müssen eine Zulassung für die Verwendung als
Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
5. Angaben zur Ausführung
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht
mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden.
Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten nach Aufforderung
durch die Bauleitung vorrangig auszuführen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung
einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen
grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle
verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu
vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde
gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen
kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber eine Liste über die verwendeten
Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck
bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für
spätere Nachbestellungen zu übergeben.
Lagerfähiges Restmaterial ist auf Verlangen des
Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur
Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der
Auftragnehmer nicht übernehmen will, hat der AN in
seinen Besitz zu übernehmen.
Entsorgung:
hier sind die einschlägigen Vorschriften über
Sonderabfall zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber
verlangt einen entsprechenden Nachweis.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz
unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des
Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte
Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der TA
Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem
Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von
Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen
spricht und in der Leistungsbeschreibung keine
bestimmte Technik vorgeschrieben wird.
Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen,
Fenstern und dergleichen, sowie demontierbare Beschläge
sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen
und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder
einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht
demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche
Teile sind gangbar zu halten.
Sämtliche Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl.
sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen,
rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach
Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können
einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut
werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese
entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den
entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder
alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind
sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu
kennzeichnen.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie
sind vollständig zu entfernen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der
Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der
Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe
verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu
überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton
auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage
sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher
abzukleben.
Das erstellen einer Musterwohnung und Herstellen von
Mustern ist in der Gesamtleistung enthalten.
Nach Einzug der Mieter wird der Endanstrich der
Treppenhäuser ausgeführt, dies ist bei der Kalkulation
der Einheitspreise zu berücksichtigen.
6. System, Produkte
Beschichtungs-System (Dispersionsfarbe)
[angebotenes System:'..................................................' ]
Tiefengrund
[angebotenesProdukt:'..................................................' ]
Dispersionsfarbe (Nassabriebklasse 3)
[angebotenesProdukt:'..................................................' ]
Dispersionsfarbe (Nassabriebklasse 2)
[angebotenesProdukt:'..................................................' ]
Dispersions Silikat Farbe (Nassabriebklasse 3)
[angebotenesProdukt:'..................................................' ]
elastische Fugen
[angebotenes Produkt:'..................................................' ]
Technische Vorbemerkungen
01 Malerarbeiten
01
Malerarbeiten
01.01 Wohnungen und Treppenhäuser
01.01
Wohnungen und Treppenhäuser
01.02 Lackierarbeiten
01.02
Lackierarbeiten
01.03 Kellerräume - Dämmung, Beschichtungen, Anstrich
01.03
Kellerräume - Dämmung, Beschichtungen, Anstrich