Stickstoff Löschanlage
Löschanlage Spektrometerlabor
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Auftraggeber: Wieland Werke AG Graf-Arco-Straße 36 89079 Ulm Die Ausschreibungsdokumente und Spezifikationen verstehen sich als allgemeine Beschreibung des Leistungs- und Lieferumfanges. Der Bieter hat sein Angebot unter der Voraussetzung auszuarbeiten, dass er ein in jeder Hinsicht vollständiges und einwandfrei arbeitendes System zu liefern, zu installieren, in Betrieb zu setzen sowie alle für die vollständige und fachgerechte Erbringung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte, Materialien und Geräte bereitzustellen hat, auch wenn dies in den Dokumenten nicht ausdrücklich spezifiziert ist. Fehlauslegung der Ausschreibungsdokumente und Fehler bei der Preisstellung des Angebotes gehen zu Lasten des Anbieters. Lassen die der Anfrage zugrunde liegenden Unterlagen nach Auffassung des Anbieters verschiedene Ausführungen zu, die wesentlich voneinander abweichen, so ist der Anbieter zu einer schriftlichen Stellungnahme verpflichtet, die mit der Angebotsabgabe beim Auftraggeber vorliegen muss. 1.Angebotsbedingungen Die eingeladene Firma wird gebeten, ein Angebot kostenlos und ohne jede Verpflichtung für die Wieland Werke AG abzugeben. Der Bieter bleibt bis zur Entscheidung über die Zuschlagserteilung für mindestens 12 Wochen an dasselbe gebunden. Die Wieland Werke AG behält sich das Recht vor, das Angebot ohne Angabe von Gründen zu übergehen. Die Wieland Werke AG behält sich vor, vor Zuschlagserteilung, aus dem LV Positionen zu streichen, evtl. Arbeiten in Lose zu unterteilen und getrennt zu vergeben. Den Zuschlag muss nicht der billigste Bieter erhalten. Der Bieter ist nicht befugt, Änderungen am Leistungsverzeichnis vorzunehmen. Die ausgeschriebenen Fabrikate sind bindend, sofern nicht der Zusatz "oder gleichwertig" zu den einzelnen Positionen angegeben ist. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Beschaffenheit und Lage der Baustelle und ihrer Zufahrtswege und Lagermöglichkeiten zu informieren sowie über die beim Bauherren/ Wieland aufliegenden Pläne. Spätere Einwendungen hierüber und über etwaige Unklarheiten im LV können nicht berücksichtigt werden. Über Arbeiten, die im LV nicht enthalten sind oder sich als nachträglich als notwendig herausstellen, ist die Bauleitung umgehend vor Ausführung zu unterrichten und auf Anordnung sind hierüber Nachtragsangebote zu erstellen. 2. Preisstellung Die Preise verstehen sich als Festpreise ausschließlich Mehrwertsteuer. Sämtliche Positionen sind, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben, als "liefern und montieren" anzubieten. Massenminderungen und -mehrungen berechtigen nicht zur Änderung von vereinbarten Einheitspreisen. Die Preise des Angebotes müssen sämtliche Aufwendungen des Bieters zur fachgerechten Ausführung des Vertragsgegenstandes enthalten, einschließlich die sachlichen und persönlichen Kosten für alle vorgeschriebenen Prüfungen und die Abnahmezeugnisse, Montage, Inbetriebnahme, Abladen, Lagerung und Dokumentation, alle notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können. Die Einheitspreise verstehen sich einschließlich Vorhaltung sowie Reparatur aller Geräte, Maschinen, Betriebsmittel, Transporte, Rüstzeiten, Haupt- und Hilfsstoffe, Nebenarbeiten und dergleichen. Die Angebotspreise sind Festpreise. Lohngleitklauseln und Stoffpreisgleitklauseln sind ausgeschlossen. Der An- und Abtransport sowie das Vorhalten von Lagerräumen während der gesamten Dauer der Ausführung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Der An- und Abtransport sowie die Aufstellung, Vorhaltung und Demontage von Arbeitsbühnen und Gerüsten wird nicht besonders vergütet, und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen. Dies gilt für Gerüsthöhen bis 2,0 m. Ab 2,0 m sind die Gerüstkosten gemäß Angebotspreis zu verrechnen. Alle Koordinationsarbeiten, Baustellenbesprechungen sowie Aufnahme der Leistungsbereiche für die gesamte Bauzeit sind in das Angebot einzukalkulieren. Sondererstattungen wie Wege-, Trennungs- und Nächtigungsgelder, ferner Heimfahrten sowie An- bzw. Rückreisekosten, evtl. Anmarschzeiten zur und von der Baustelle, Wartezeiten oder Arbeitsunterbrechungen infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder sonstige Hindernisse, wie beispielsweise der COVID-19 Pandemie oder anderer Pandemien und deren Folgen, worunter auch die freiwillige Entscheidung von Wieland fällt, Arbeiten kurzfristig nicht durchführen zu lassen, um die Gesundheit ihrer Angestellten nicht zu gefährden, höherer Gewalt, Streik oder Schlechtwetter werden nicht vergütet. Nachfolgende Nebenleistungen sind mit den eingesetzten Einheitspreisen abgegolten: a) Das genaue Maßnehmen am Bau. b) Die Bestellung aller, für die Montage erforderlichen Geräte und Bauhilfsstoffen für alle notwendigen Arbeitsvorgänge c) Die Lieferung und der Einbau von Kleinteilen, z.B. Wandrosetten und Befestigungsmaterial. d) Die Einweisung der für den Betrieb der Anlage verantwortlichen Personen (Bauherr, Hausmeister, Mieter sowie Bauleitung). e) Das Entsorgen von Bauschutt und Verpackungsmaterialien die bei den Montagearbeiten durch den AN angefallen sind. (Der AN hat unaufgefordert dafür zu sorgen, dass der in seinem Gewerk anfallende Müll von der Baustelle abgeführt wird.) Die Einheitspreise bleiben von Abweichungen unberührt. Die Prüfung der Vorleistung anderer Unternehmer hat rechtzeitig zu erfolgen, damit bei evtl. geäußerten Bedenken entsprechende Maßnahmen ohne Terminbehinderung durchgeführt werden können. Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer und enthalten den gesamten in der Anfrage angegebenen Liefer- und Leistungsumfang frei Verwendungsort einschließlich Kosten für Fracht und Verpackung. 3. Ersatzteile Einzelpreise sind mit Lieferzeitangabe für einen ununterbrochenen 10-jährigen Dauerbetrieb und für die empfohlenen Reserve- und Verschleißteile anzugeben. Für alle Ersatzteile übernimmt der Auftragnehmer eine Nachlieferungsgarantie von mindestens 10 Jahren. 4. Mängelhaftung und Gewährleistung Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Ausführung oder im Zusammenhang mit der Ausführung seiner Arbeit entstehen. Er hat seine Mitarbeiter ständig zu überwachen und auf Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Unfallverhütungsvorschriften hinzuweisen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Materialbeschaffenheit, Ausführung und Funktion des Vertragsgegenstandes. Er hat innerhalb der Gewährleistungszeit geltend gemachte, insbesondere auf Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Montagefehler zurückzuführende Mängel nach erster Aufforderung unverzüglich und auf seine Kosten zu beheben. Alle anfallenden Gewährleistungsarbeiten sind nach Aufforderung vom Unternehmer unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen zu leisten. Sollte der Unternehmer der Aufforderung nicht nachkommen so ist der Bauherr berechtigt andere Unternehmer mit der Behebung der Mängel auf Kosten des Unternehmers zu beauftragen. Vorbehaltlose Abnahme schließt nicht aus, dass später bemerkte versteckte Mängel geltend gemacht werden. Teilabnahmen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der vertragsmäßig erbrachten Leistung. Für nachgebesserte oder nachgelieferte Gegenstände beginnt die Gewährleistungszeit von Neuem. Die Fertigstellungstermine werden bei Auftragsvergabe festgelegt. Diese sind unbedingt einzuhalten. Insbesondere haftet der Auftragnehmer dafür, wenn durch Verzögerung seiner Fertigstellungstermine andere Gewerke in Verzug geraten. Die Koordination des Montageablaufes mit den angrenzenden Gewerken hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen. 5. Angebotsdokumentation Dem Angebot sind außerdem Prüfprotokolle beizufügen: -Materialbeschaffenheit -Technische Datenblätter 6. Auftragsdokumentation Der AN hat unaufgefordert, jeweils zum Wochenende, das Bautagebuch (Vordruck des Auftragnehmers) mit den wichtigsten Eintragungen der örtlichen Bauleitung zur Kenntnisnahme vorzulegen, wobei ein Duplikat der Bauleitung zur Verfügung zu stellen Die Lieferung der Dokumentation hat in gedruckter Form im Format A4 und als pdf-file zu erfolgen. Die Schlussrevision ist zusätzlich auf Datenträgern (bevorzugt) oder in dxf / dwg Format zu liefern. Bedienungsanleitungen über Transport, Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme, Wartung und Entsorgung gehören zum Lieferumfang der zu erbringenden Leistungen. Die Abnahme der erbrachten Leistungen durch den Bauherrn erfolgt mit schriftlicher Bestätigung (Abnahmeprotokoll) erst nach Fertigstellung des Bauvorhabens und nach Erfüllung aller behördlichen Abnahmebedingungen oder dergleichen. 7. Rahmenvertragsgrundlage Rahmenvertragsgrundlage zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind neben der Angebotsanfrage und allen darin aufgeführten Bestimmungen das Angebot, das Auftragsschreiben und zusätzliche schriftliche Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn in Auftragsbetätigungen, Angeboten oder anderen Dokumenten auf sie Bezug genommen wird. Als Rahmenvertragsgrundlage gelten in folgender Reihenfolge: a) Das Auftragsschreiben einschließlich der zusätzlichen Vereinbarungen bei der Vergabeverhandlung b) Die allgemeinen Einkaufs- und Verkaufsbedingungen der Wieland Werke AG in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter www.wieland.com/agb c) Die Angebotsanfrage d) Das Angebot inkl. aller Nebenabreden BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN für Bauleistungen des Auftragnehmers (AN) für die Wieland-Werke AG (AG) 1.    Grundlage für die Leistungen des AN sind die VOB/ B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung sowie sämtliche für das jeweilige Gewerk anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Umwelt, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die von uns geforderten Vorgaben. 2.    Lager- und Arbeitsplätze, Wasser- und Stromanschluss werden dem AN vom AG auf dem Baugrundstück im für die jeweiligen Arbeiten des AN notwendigen Umfang kostenlos bereitgestellt 3.    Mängelansprüche verjähren nach fünf (5) Jahren ab Abnahme. 4.    Auf das Verlangen des AG ist der AN verpflichtet, Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, sofern anfallend) in der vom AG gewählten vorgesehenen Form zu leisten. 5.    Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen werden von der Auftragssumme 5 % für die Dauer der Gewährleistungsfrist zuzüglich einer 6-monatigen Abwicklungsfrist einbehalten. Dieser Betrag kann der AN durch eine unbefristete selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft einer Bank, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage gemäß §§ 770 Abs.1 BGB ohne Möglichkeit der Bank, sich durch Hinterlegung des Betrags von der Bürgschaftsverpflichtung befreien, abgelöst werden. Diese Bürgschaft darf keine Bedingung erhalten, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. 6.    Nachtragsangebote sind prüfbar mind. 2 Wochen vor geplantem Beginn der entsprechenden Arbeiten schriftlich dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Führt der AN solche Arbeiten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG durch, hat der AN keinen Anspruch auf deren Vergütung. 7.    Kurzfristig notwendig werdende Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich zu rapportieren. 8.    Abschlagszahlungen (AZ) werden zu 90% ausgezahlt und sind kumuliert und exakt nach der Nummerierung der Leistungsverzeichnisse zu stellen; separate Nummerierungen werden nicht akzeptiert. AZ sind mit entsprechenden Aufmaßen zu belegen. Mit der 1. AZ ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Ohne die genannten Unterlagen für AZs und Schlussrechnungen wird die Zahlungsfrist bis zur Vorlage ausgesetzt. 9.    Rechnungen nebst Anlagen sind an die Anschrift des Auftraggebers zu Händen des Projektleiters, per         E-mail an invoice@wieland.com zu verschicken. Eine Abschrift jeder Rechnung nebst Anlagen ist per         E-Mail an den Bauleiter sowie das Planungsbüro zu senden. Bei Abrechnung nach Aufmaß darf die Rechnungsstellung erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Bauleiter und oder dem Planungsbüro an invoice@wieland.com erfolgen. 10.  Der AN haftet für alle Schäden, die durch von ihm eingesetzten Mitarbeiter sowie durch die von ihm        eingebrachten Arbeitsmittel dem Auftraggeber oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entstehen.        Der AN unterhält eine Montage-, Produkt- und Betriebshaftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 10 Mio. €, insbesondere für Sach- und Personenschäden, und weist diese dem AG vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens nach. 11.   Vor Aufnahme der Tätigkeiten muss vom Montageleiter eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsbelehrung seiner Mitarbeiter anhand des beigefügten Arbeitsschutzmerkblattes vorliegen. Diese werden vom AG, bzw. durch ihn beauftragte Personen (z. Bsp. SiGeKo oder Weitere) durchgeführt. 12.   Der AN wird das Werk förmlich Abnehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellen, wenn es im Wesentlichen Mangelfrei erbracht ist. Zur mangelfreien Erbringung gehört auch die Zurverfügungstellung aller vereinbarten und notwendigen Dokumente und Nachweise. Teilabnahmen sind ausgeschlossen, insbesondere stellt die vorbehaltlose Bezahlung von AZ keine Abnahme dar. 13.   Überschreitet der AN vereinbarte Termine, hat der AN an den AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25% je Werktag, höchstens jedoch 5,0% der Brutto-Auftragssumme, einschließlich etwaig beauftragter Nachträge, zu bezahlen.  Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden und muss vorher nicht vorbehalten werden. 14.   Bei Einheitspreisverträgen erfolgt das Aufmaß nach den freigegebenen Ausführungsplänen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist mit der Projektleitung ein örtliches Aufmaß vorzunehmen. Nicht sichtbare Leistungen sind durch den AN unaufgefordert per Foto zu dokumentieren. 15.   Die Baustelle und die angrenzenden Verkehrs- und Grundstücksflächen sind zum Ende einer jeden Arbeitswoche unaufgefordert aufzuräumen und in einen besenreinen Zustand zu versetzen. Die Verkehrssicherheit muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. 16.   Bei der Anlieferung von Material und Anlagenkomponenten müssen Mitarbeiter des AN vor Ort sein. Für das Abladen und den Transport der Komponenten an den Einsatzort ist der AN verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten führt der AN technisch und organisatorisch in eigener Verantwortung durch; hierzu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN. 17.   Der AN erhält alle Projektunterlagen, wie z.B. Pläne, Berechnungen usw. digital.        Sollte die Übergabe der Projektunterlagen in Papier gewünscht sein, so sind diese kostenpflichtig. 18.   Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG ist der AN nicht berechtigt, zur Herstellung des Werks Dritte zu beauftragen. Beabsichtigt der AN Dritte zur Herstellung des Werks zu beauftragen hat er dies dem AG vier (4) Wochen vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zur Genehmigung anzuzeigen. 19.   Werbung des AN am Gebäude und am Bauzaun ist nicht zugelassen. Wird von WW eine Bautafel aufgestellt, kann auf Wunsch die Anbringung eines einheitlichen Firmenschildes mit der Verrechnung von pauschal 150 ,-€ erfolgen. 20.   Der AN hat seine Arbeiten mit allen anderen AN so zu koordinieren, dass keine hindernden Umstände eintreten. Neben dem AG ist auch das Planungsbüro dazu berechtigt, Anordnungen gegenüber dem AN zu treffen; Das Planungsbüro ist aber nicht dazu berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, Werke ab-zunehmen oder Nachtragsangebote anzunehmen. 21. Zahlungskonditionen: • Anzahlungen gegen Bankbürgschaft • Abschlagszahlungen/Teilrechnungen nach Leistungsstand • Materialrechnungen bei Anlieferung in unserem Werk und Eigentumsübergang • Jeweils innerhalb 60 Tagen netto
Allgemeine Vertragsbedingungen
Technische Baustellenrechtliche Vorbemerkungen Technische & Baustellenrechtliche Vorbemerkungen 1.  Es gelten: a) Die Allgemeinen Vorbedingungen der VOB nach DIN, soweit von deren Bestimmungen nicht durch die Allgemeinen Bedingungen des LV's oder durch den Rahmenvertrag abgewichen wird b) Die vom Auftragnehmer anzufordernden Pläne c) Die einschlägigen technischen Vorschriften für Bauleistungen d) Die baupolizeilichen und ortspolizeilichen Vorschriften e) Das Leistungsverzeichnis einschl. Vorbemerkungen 2.  Alle Arbeiten sind erstklassig und fachmännisch nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Für die Ausführung und die Funktion der Arbeit ist der Unternehmer allein verantwortlich. 3.  Mit den im LV enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessung gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung: Massenangaben des Leistungsverzeichnisses können auch um mehr als 10% von der tatsächlichen Ausführungsmenge abweichen. Mit der örtlichen Bauleitung ist von der ausführenden Firma ein erfahrener Obermonteur oder Montagemeister zu benennen, der für die Dauer der Bauzeit bis zum Anfahren der Anlage ohne Genehmigung der Oberbauleitung weder abgezogen noch ausgetauscht werden darf. 4. Die vorschriftsmäßige Sicherung und eventuell notwendige Beleuchtung der Baustelle ist Sache des Auftragnehmers. Die Baustelle und der Bau selbst sind während der Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer tadellos sauber und in Ordnung zu halten. Die Abfuhr von Verpackungsmaterial sowie anfallendem Bauschutt ist vom AN selbst vorzunehmen, eine zusätzliche Vergütung für diese Arbeiten erfolgt nicht. Andere Gewerke, die vom AN beschädigt oder beschmutzt werden, sind von ihm auf seine Kosten instand zu setzen bzw. zu reinigen. 5. Der Montagebeginn und die Probeinbetriebnahme müssen unbedingt frühzeitig der Bauleitung mitgeteilt werden. 6.  Der AN hat vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Ablauf der Montagearbeiten erforderlich sind. Der AN hat nach den Planungsunterlagen die für die Ausführung erforderlichen MONTAGE -u. WERKSTATTZEICHNUNGEN zu erbringen und wenn erforderlich mit den an grenzenden Gewerken in Eigenverantwortung abzustimmen. 7.  BAUSTROM sowie BAUWASSER wird während der Bauzeit zur Verfügung gestellt. 8.  Bauseits beigestellte Materialien sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle abzunehmen, sachgemäß zu lagern und vor Diebstahl zu sichern. Der Auftragnehmer haftet bis zur mängelfreien Abnahme für alle vorkommenden Schäden 9.  Bei Einwendungen in konstruktiver und funktioneller Hinsicht ist sofort die Bauleitung zu unterrichten. 10.  Regiearbeiten müssen von der Bauleitung angeordnet werden und sind täglich zu rapportieren. 11.  Das Einrichten von Aufenthaltsräumen in den bestehenden Gebäuden wird nicht gestattet. Entsprechende Personal-Aufenthaltsräume (Büro Container, Bauwagen) sind vom Auftragnehmer zu stellen. 12.  Der An- und Abtransport sowie das Vorhalten von Aufenthaltsräumen während der gesamten Dauer der Ausführung ist über die Einzelpreise abgegolten und ist nicht eigens ausgewiesen. Während der Bauarbeiten sind grundsätzlich alle erforderlichen Brandschutzbestimmungen zu beachten, es gilt: -ein absolutes Rauchverbot -die Verordnung über die Verhütung von Bränden ist einzuhalten -es dürfen nur geeignete Heizstrahler, E-Geräte, aufgestellt werden, mit den erforderlichen Abständen zu brennbaren Bauteilen und nicht unbeaufsichtigt in Betrieb sein. -Das Stellen von Brandwachen bei Schneid- und Schweißarbeiten erfolgt durch den Auftragnehmer zu dessen Kosten, diese sind mit den entsprechenden Löschmitteln auszurüsten bzw. sind diese für die Dauer der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten 13. Das Entfernen des anfallenden Montagerestmaterials und des Bauschuttes, welcher bei den nachfolgenden Arbeiten anfällt, wird Eigentum des Auftragnehmers und ist restlos zu beseitigen, zu verladen und abzutransportieren. Die Lagerung darf nur in Containern erfolgen bzw. ist arbeitstäglich in entsprechenden Behältern zu beseitigen. Die möglichen Lagerplätze auf dem Baugrundstück stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung. Vom Auftragnehmer sind für Materiallagerungen entsprechende Materialcontainer beizustellen. Die Aufstellungsflächen sind mit der Bauleitung und dem Bauherrn abzustimmen. 14.  GERÄTEAUSSTATTUNG UND BESONDERHEITEN (siehe zusätzlich auch Liefervorschriften) Wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben und oder wenn gewerketechnisch zutreffend, ist bei Pumpen, Absperrorganen, Thermometern, Bezeichnungsschildern usw. grundsätzlich nur ein Fabrikat in der gesamten Anlage zu verwenden. Sämtliche Sanitärgegenstände sind vor der Bestellung mit dem Auftraggeber bzw. dessen Vertreter zu bemustern und von ihm zum Einbau genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber behält sich nachträgliche Abänderungen vor. Die genaue Lage und Einbauanordnung der Einrichtungsgegenstände und der Armaturen ist vor Baubeginn mit der Bauleitung festzulegen. Wandhängende Porzellanteile sind auf Schalldämmstreifen zu setzen und mit farblich passendem Silikon sauber abzuspritzen. 15.  WAND -UND DECKENDURCHFÜHRUNGEN Durch Wände und Decken geführte Rohre und Kanäle sind mit geeigneten Isolierstoffen gegen Körperschallübertragung zu ummanteln. Dabei sind die Brandschutzanforderungen zu beachten. Vor Beginn der Arbeiten sind Muster der Befestigungen der Bauleitung unaufgefordert zu übergeben und genehmigen zu lassen. 16.  TAGELOHNARBEITEN Tagelohnarbeiten dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch und nur gegen schriftlichen Nachweis der Bauleitung ausgeführt werden. Die Liefervorschriften und Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind strikt zu beachten und einzuhalten. Falls Ihnen der Zugriff auf die Daten nicht möglich ist, muss eigenständig der Auftraggeber kontaktiert werden und die Daten in Druckform angefragt werden.
Technische Baustellenrechtliche Vorbemerkungen
Vorgaben zur Leistungsuntergliederung Zur Sicherstellung einer vollständigen, transparenten und prüfbaren Angebotsdarstellung wird vom Bieter eine detaillierte Untergliederung der angebotenen Leistungen gefordert. Diese Untergliederung dient sowohl der eindeutigen Leistungsbeschreibung als auch der nachvollziehbaren Preisermittlung und bildet im späteren Verlauf die Grundlage für Vergabe, Vertragsdurchführung und Abrechnung. Alle Angaben sind so aufzubereiten, dass Art, Umfang und Bewertung der Leistungen eindeutig ersichtlich sind und eine klare Zuordnung zu den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses möglich ist. Vertragsgrundlage Untergliederung Die vom Bieter je LV‑Position einzureichende Untergliederung (Einzelpositionen mit Mengen, Einheiten, EP/GP) wird Bestandteil des Vertrages und Abrechnungsgrundlage. Mengenänderungen / Nachträge Bei Änderungen/Nachträgen gelten die in der Untergliederung ausgewiesenen Einheitspreise als Grundlage. Neue Positionen sind analog zu untergliedern. Transparenz Jede Unterposition ist mit eindeutiger Kurzbezeichnung, Langtext, Mess‑/Rechnungsansatz (z. B. m, Stk, h) zu versehen; Summen je LV‑Position müssen identisch mit dem Angebotssummenblatt sein.
Vorgaben zur Leistungsuntergliederung
Leistungsumfang der VdS‑konformen Stickstoff-Löschanlage VdS-konforme, funktionsfähige Gesamtanlage Bieter schuldet eine betriebsbereite Stickstoff-Löschanlage nach VdS 2380/EN 15004-1/ISO 14520-1 inkl. Bewertung der Eignung des Schutzbereichs (Dichtheit, Druckentlastung, Personenschutz, Schnittstellen) und VdS-Abnahme. Raumdichtheitsnachweis (Door-Fan-Test) Nachweis gem. EN 15004-1 Annex E / ISO 14520-1 (Retention ≥ 10 min, inertgasabhängig). Bei ‚Fail‘ Maßnahmenliste, Umsetzung, Nachprüfung. Druckentlastung Bemessung/ Nachweis der notwendigen freien Druckentlastungsfläche inkl. Komponentenverlusten. Lieferung+Montage oder Planung bauseits (je nach LV-Variante). Schnittstelle zur BMA Anbindung an bestehende Siemens-BMA über Standardschnittstelle Löschen (mindestens: Löschbefehl, ausgelöst, Störung, Blockierung). VdS-Abnahme Installationsattest + Abnahme durch VdS-Sachverständigen sind im Leistungsumfang enthalten (inkl. Gebühren/Koordination). (Abnahme mit VdS Schadensverhütung Herr Höfer -> Kontakt Fa. Wieland)
Leistungsumfang der VdS‑konformen Stickstoff-Löschanlage
Verbindliche Vor-Ort-Begehung Verbindliche Vor-Ort-Begehung Vor Angebotsabgabe ist eine Begehung vor Ort durchzuführen (Bereich stark TGA-belegt). Teilnahme und Erkenntnisse sind dem Angebot beizulegen (Fotos/Skizzen, offene Punkte).
Verbindliche Vor-Ort-Begehung
01 Stickstofflöschanlage VdS
01
Stickstofflöschanlage VdS
01.__.0010 Planung & Engineering Leistungsumfang Planung & Engineering (VdS-/EN-konform): - Vor-Ort-Begehung inkl. Foto-/Maßaufnahme, Abstimmung Leitungswege/Kernbohrungen, Kollisionsprüfung TGA. - Ausführungs-/Genehmigungsplanung der Stickstoff‑Löschanlage (IG‑100) nach VdS 2380 / EN 15004-1 / ISO 14520-1: Schutzkonzept, Schutzziel(e), Bereichsdefinition. - Hydraulische Berechnung des Rohrnetzes und Düsen (Flutzeit, Druckverluste, Düsenbelegung), Dimensionierung der Löschmittelmenge inkl. Reserven. - Nachweis Retentionszeit sowie Door-Fan-Test-Konzept (Annex E) mit geplanten Messpunkten und Dichtheitsmaßnahmenliste. - Druckentlastungsberechnung mit Ermittlung der erforderlichen freien Fläche unter Berücksichtigung Komponentenverlusten (Klappe, Gitter, Kanal). - Schnittstellenmatrix zur vorhandenen BMA, zu HVAC/Abschaltungen, Energieversorgung/USV, Melde-/Warnorganisation. - E-Planung (SST-Verteiler, Klemmpläne, Funktionslisten), Beschilderungskonzept, Sicherheits-/Warnhinweise. - Termin-/Meilensteinplan (Engineering, Lieferung, Montage, IBN, VdS-Abnahme). - Vorbereitung VdS-Abnahme (Installationsattest-Checkliste, Abstimmung Sachverständiger).
01.__.0010
Planung & Engineering
1,00
psch
01.__.0020 Container 20-ft komplett (Außen) Lieferung und betriebsbereite Installation eines 20‑ft‑ISO-Containers als Löschmittelzentrale (Außenaufstellung), inkl.: - Isolierter Container mit korrosionsgeschützter Außenhülle; Innenausbau: rutschhemmender Boden, Kabelpritschen/Gitterböden, Regale/Flaschenrahmen-Aufnahme. - HVAC zur Klimatisierung auf +5…+30 °C (Regelung/Überwachung), Entfeuchtung/Kondensatabführung; Lüftungskonzept für Abblaseleitungen. - Elektrik: Unterverteilung, Steckdosen, LED-Beleuchtung (Wartungsbeleuchtung), Notlicht nach Bedarf; Haupterdung/Potentialausgleich (PA-Schiene). - Durchbrüche/Kabeleinführungen inkl. Brandschotts, Kabelkennzeichnung; Innentür/Notausstieg, Zutrittsregelung/Schließsystem. - Standsicherheits-/Fundamentanforderungen, Anschlusspunkte (Strom/Daten/PA) sind in der Planung vorzugeben; Dokumentation/CE. - Übergabe: funktionsbereit, gereinigt, mit Prüfbüchern/Protokollen. - inkl. Auftellung/Einbringung mittels Kran über den Wielandwerkskanal auf bauseits vorhandene Fundamente gemäß Vorgabe.
01.__.0020
Container 20-ft komplett (Außen)
G
1,00
St
01.__.0030 Nur Montage in bauseits gestelltem Container Nur Montage/Integration der Löschanlage in einen bauseits bereitgestellten 20‑ft‑Container inkl.: - Anpassung Innenausbau für LMZ (Regale/Halterungen, Kabel-/Rohrdurchführungen, PA). - Einbringung/Versetzen der Anlagenteile, Ausrichtung/Befestigung, Dicht-/Brandschutzarbeiten. - Prüfungen der bauseitigen HVAC/E-Installation auf Eignung (+5…+30 °C); Mängelliste mit Abstellvorschlägen. - Dokumentation der Anpassungen, Beschilderung.
01.__.0030
Nur Montage in bauseits gestelltem Container
A
1,00
St
01.__.0040 Zentralentechnik & Löschanlage Zentralentechnik & Stickstoff-Löschanlage (VdS-anerkannte Komponenten): - Löschmittel: Stickstoff (IG-100); Auslegung gemäß Schutzvolumen/Schutzziel; Flutzeit nach Norm. - Flaschenbatterie(n) inkl. Rahmen/Halterungen, Schnellöffnungsventile, Steuerflasche(n), Druckminderer/Prüfanschluss, Schwundüberwachung (Kontaktmanometer). - Abblaseleitung für Sicherheitsventil(e) inkl. Halterungen/Endstücke; Temperaturüberwachung LMZ mit Meldung an BMA. - Alarmierung/Bedienung: Handauslösung (gelb), Stopp-Taster (blau), akustisch/optische Vorwarnung/Alarm, Zeitverzögerung (Personenschutz), Warntransparent. - Kennzeichnung/Schilder (Räume, Armaturen, Flaschensätze), Errichterschild, Betriebsmittelkennzeichnung.
01.__.0040
Zentralentechnik & Löschanlage
1,00
St
01.__.0050 Leitungsnetz & Düsen Leitungsnetz & Düsen (nach hydraulischer Berechnung): - Material: verzinkte Stahlrohre (Gewinde-/Presssystem nach Freigabe), Form-/Verbindungsstücke, zugelassene Dicht-/Hilfsstoffe. - Montage: fachgerecht, spannungsfrei, mit Systemhaltern; Befestigungsabstände nach Hersteller/Nennweite; Durchbrüche schließen/brandschutztechnisch herstellen. - Düsen: Anzahl/Typ/Lochblenden gemäß Berechnung; Montagehöhen/Lagen dokumentieren. - Anfluten/Teilflutung des Netzes (ohne Löschmittel) zur Verifikation gleichmäßiger Verteilung/Strömungswege; Protokoll. - Beschriftung/Flussrichtung, Leitungskennzeichnung, Revisionsöffnungen nach Bedarf.
01.__.0050
Leitungsnetz & Düsen
1,00
St
01.__.0060 BMA-Schnittstelle & Löschsteuerung BMA-Schnittstelle & Löschsteuerung (VdS-SST): - Herstellung der Standardschnittstelle Löschen (SST) zur vorhandenen BMA (mindestens Signale: Löschbefehl → EST, Rückmeldung ‚ausgelöst‘, ‚Störung Löschanlage‘, ‚Blockierung‘). - Lieferung/Montage SST-Verteilergehäuse, Trennklemmen, Beschriftung/Klemmenpläne; Parametrierung/Dateneinpflege in der BMA (in Abstimmung Betreiber). - Montage/Parametrierung Handauslösung/Stopptaster, akustisch/optische Warngeber (innen/außen), Leuchtwarnanzeigen, Türhinweisschilder. - Funktions-/Schnittstellentest inkl. Weitermeldungen/Abschaltungen (HVAC/Energie). Protokoll.
01.__.0060
BMA-Schnittstelle & Löschsteuerung
1,00
St
01.__.0070 Druckentlastung – Lieferung & Montage Druckentlastung – Lieferung & Montage: - Lieferung der Druckentlastungsklappe(n) inkl. Wetterschutzgitter/Absturzschutz; ggf. Kanalführung ins Freie. - Einbau an definierter Position (z. B. Fenster-/Wandöffnung) inkl. Ausschnitt, Befestigung, Abdichtung, ggf. Brandschutzanforderungen beachten. - Mess-/Funktionsprüfung, Dokumentation der freien Fläche.
01.__.0070
Druckentlastung – Lieferung & Montage
G
1,00
St
01.__.0080 Druckentlastung – Lieferung & Prüfung Druckentlastung – Lieferung & Prüfung: - Lieferung der Druckentlastungsklappe(n) inklusive Wetterschutzgitter/ Absturzschutz; bei Bedarf Lieferung zusätzlicher Komponenten wie Kanalführung ins Freie. - Prüfung, Messung und Dokumentation der freien Druckentlastungsfläche nach bauteits erfolgter Installation. - Funktionsprüfung der gelieferten Druckentlastungsklappen nach erfolgter Montage durch die Fremdfirma.
01.__.0080
Druckentlastung – Lieferung & Prüfung
A
1,00
St
01.__.0090 Prüfungen, IBN & VdS-Abnahme Prüfungen, Inbetriebnahme, VdS-Abnahme: - Door-Fan-Test (Annex E): Positiv-/Negativdruck, Leckageermittlung, Retentionszeitberechnung; bei ‚Fail‘ Maßnahmenliste, Nachprüfung. - Funktionsprüfung Gesamtanlage inkl. BMA-Schnittstellen/Abschaltungen; Anfluten/Teilflutung, Parameter-/Zeitverzögerungscheck. - Schulung/Einweisung Betreiberpersonal; Übergabe Betriebs-/Berichtsbücher. - Installationsattest und Koordination/Teilnahme VdS-Abnahme inkl. Gebühren. (Abnahme mit VdS Schadensverhütung Herr Höfer -> Kontakt Fa. Wieland)
01.__.0090
Prüfungen, IBN & VdS-Abnahme
1,00
psch
01.__.0100 Dokumentation As-Built Dokumentation As-Built (deutsch, 1× Papier, 1× digital/editierbar): - Anlagenschema, Grundrisspläne, Rohrnetz-Isometrien, Düsenlisten, Kabellisten, Anschluss-/Klemmenpläne, Schnittstellenmatrix. - Nachweise/Berechnungen: Hydraulik, Flutzeit, Retentionszeit (Door-Fan), Druckentlastung. - Material-/Konformitätsnachweise, Zulassungen, Prüf-/Messprotokolle, Dichtheits- und Funktionsprüfungen. - Bedien-/Wartungsanleitungen, Beschilderungs-/Kennzeichnungspläne.
01.__.0100
Dokumentation As-Built
1,00
psch
01.__.0120 100% Löschmittel-Reserve 100 % Löschmittel-Reserve – reine Flaschenlieferung: - Lieferung Reserveflaschen (kompatibel zum System) inkl. Schutzkappen/Prüfzeugnisse; sichere Lager-/Befestigungskonzeption bauseits. - Übergabe-/Sichtprüfung, Dokumentation.
01.__.0120
100% Löschmittel-Reserve
1,00
St
01.__.0130 Wartung & Service (jährlich) Wartung & Service (jährlich): - Inspektion/Wartung gem. Hersteller/VdS/EN 15004-1; Funktionsprüfung Handauslösung/Stopptaster/Alarmierung/Schnittstellen. - Jährliche Room-Integrity-Nachprüfung (Door-Fan) inkl. Bericht; Mängelliste und Abstellvorschläge. - 24/7-Störungsannahme, Reaktionszeiten/SLA gemäß Angebot; Ersatzteilbevorratung.
01.__.0130
Wartung & Service (jährlich)
E
1,00
St
01.__.0140 Wartung & Service (jährlich) für 5 Jahre Wartung & Service (jährlich): - Inspektion/Wartung gem. Hersteller/VdS/EN 15004-1; Funktionsprüfung Handauslösung/Stopptaster/Alarmierung/Schnittstellen. - Jährliche Room-Integrity-Nachprüfung (Door-Fan) inkl. Bericht; Mängelliste und Abstellvorschläge. - 24/7-Störungsannahme, Reaktionszeiten/SLA gemäß Angebot; Ersatzteilbevorratung. Jahrespreis für Wartung für 5 Jahre Laufzeit
01.__.0140
Wartung & Service (jährlich) für 5 Jahre
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