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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkung
1. Baubeschreibung
Mit dieser Ausschreibung wird werden die Gewerke Sanitär und Heizung für die Schlüsselfertigen Häuser Typ "Jazz", "Swing" und "Hip-Hop" ohne Keller des Immobilienunternehmens BAUSTOLZ ausgeschrieben.
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen.
Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren.
Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich.
Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
2. Angebotsbearbeitung, Kalkulation
Das Leistungsverzeichnis ist vom Bieter im Hinblick auf Seitenzahlen, Anlagen etc. auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die Abgabe des Angebotes ist für den Auftraggeber und den Bauleiter unverbindlich und kostenlos. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Für die Wertung des Angebotes müssen nachfolgende Bedingungen eingehalten werden:
Das Leistungsverzeichnis wurde im Original zur Angebotsabgabe verwendet, keine Textänderungen vorgenommen und ist vollständig ausgefüllt. Bei Positionen mit dem Zusatz "oder gleichwertig" ohne Produktangabe erklärt der Bieter, dass das vorgeschlagene Produkt Inhalt seines Angebotes ist. Es wurde an den vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich unterschrieben.
Es wurden keine Preisabsprachen mit anderen Bietern getroffen. Dies wäre strafbar und würde zum Ausschluss des Angebotes führen.
Das Angebot wurde fristgerecht abgegeben.
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Bei Verwendung und Kalkulation gleichwertiger Produkte ist eine Angabe bzgl. Hersteller/Typ zwingend. Die Gleichwertigkeit ist vom Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen.
Der Bieter hat sich über die Art und Umfang der einzelnen Leistungen genau zu informieren. Die angebotenen Einheitspreise sind in jedem Fall verbindlich. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich der jeweilige Einheitspreis auf die Lieferung einschl. betriebsfertige Montage. Notwendige Dübel und Schrauben für die Befestigung von z.B. Konsolen, Armaturen etc. sind, sofern nicht anders angegeben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet.
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise, d.h. bei Mengenminderungen, Streichungen einzelner Positionen bzw. Mengenmehrungen werden die angebotenen Einheitspreise nicht angepasst und es besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung.
Eine Aufhebung der Ausschreibung bei z.B. überhöhten Preisen bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten.
Das Einrichten und Abräumen der Baustelle sowie vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen wird nicht separat vergütet sondern ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Ebenfalls ist die Erstellung der notwendigen Revisionsunterlagen mit einzukalkulieren, diese Leistungen werden ebenfalls nicht separat vergütet.
Notwendige Abstimmungen bzw. Koordinationstermine mit dem Elektriker (z.B. zur Besprechung der Kabelzugliste inkl. Beschriftung der Bauteile mit Kebelnummern), Heizungs-Contractor und sonstigen Baubeteiligten hat rechtzeitig und selbständig durch den Auftragnehmer zu erfolgen und wird nicht separat vergütet sondern ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Alle Anklemmarbeiten für elektrische Komponenten müssen in die jeweiligen Positionen mit einkalkuliert werden. Dies wird nicht separat vergütet.
3. Mengenansatz / Ausführungsgrundlage
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Stückzahlen je Haus stellen kalkulatorische Ansätze (Circa-Mengen) dar und dienen der Preisermittlung. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon je vollständig ausgeführtem Haus bzw. je Position, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Bieter ist verpflichtet, vor Angebotsabgabe die zur Verfügung gestellten Planunterlagen, Ausführungsdetails und Baubeschreibungen eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität und technische Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Planung gilt als Grundlage der Kalkulation.
Abweichungen zwischen den im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und den tatsächlich zur Ausführung erforderlichen Mengen berechtigen nicht zur Anpassung der Einheitspreise, sofern sich der funktionale Leistungsumfang je Haus nicht ändert.
Alle zur funktionsfähigen und betriebsfertigen Erstellung der Anlagen erforderlichen Leistungen sind vom Auftragnehmer in seine Preise einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt sind.
Erkennt der Bieter Unstimmigkeiten, fehlende Leistungen oder technische Widersprüche in den Ausschreibungsunterlagen, so hat er diese vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Die dargestellten Systeme und Fabrikate sind verbindlich kalkulatorisch zu berücksichtigen. Gleichwertige Alternativen sind nur nach vorheriger Freigabe zulässig.
4. Bauausführung
Die Berechnungen und Ausführungszeichnungen, die der Auftragnehmer erhält, sind unmittelbar nach Auftragserteilung zu prüfen. Auf Wunsch bzw. in Absprache mit dem Bauherren sind auf dieser Basis Werk- und Montagepläne zu erstellen. Die Erstellung der Werk- und Montagepläne sowie die Anfertigung und Aushändigung der Unterlagen in 2facher Ausführung an den Auftraggeber sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht separat vergütet. Bedenken müssen der Bauleitung vor Baubeginn schriftlich mitgeteilt werden. Vor Materialbestellung bzw. vor Beginn der Montage hat sich der Auftragnehmer über die tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren und diese vor Ort zu besichtigen. Die ausgeschriebenen Hersteller/ Typen sind vor Bestellung, Lieferung und Montage auf Richtigkeit zu überprüfen. Bedenken sind mitzuteilen.
Baustellentermine, Ortstermine, örtliche Besprechungen und gemeinsame Begehungen von Auftraggeber und Auftragnehmer zählen zu Nebenleistungen im Sinne der DIN 18299 VOB/C und werden nicht gesondert vergütet sondern sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgedeckt.
Bauleiter/-in: Für die gesamte Bauzeit hat der Auftragnehmer einen Bauleiter zu bestellen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein muss. Dieser hat über die erforderlichen Sachkenntnisse und Erfahrungen zu verfügen.
Vorarbeiter/-in: Für die gesamte Bauzeit hat der Auftragnehmer einen Vorarbeiter zu bestellen, der der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein muss. Dieser hat ständig auf der Baustelle zu sein.
Arbeitsgemeinschaften: Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Bevollmächtigter als Ansprechpartner für die gesamte Baumaßnahme zu benennen.
Die Bauausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Zudem müssen nachfolgende Bedingungen entsprechend ihrer Reihenfolge eingehalten werden:
Bauvertrag
Ausschreibungsunterlagen
Technische Vorschriften für Bauleistungen, v.a.
VOB Teil C
DIN 18 381 für Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen
DIN 18 380 für Heizungs- und zentrale Brauchwasser-
Erwärmungsanlagen
DIN 18 379 für Lüftungstechnische Anlagen
Die Erstellung der Sanitäranlagen hat zu erfolgen gem:
der aktueller Trinkwasserverordnung
DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installation "TRWI"
DVGW-Arbeitsblättern
VDI 6023 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung)
VOB/C: ATV DIN 18381 "Gas-, Wasser- und Abwasser-
Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden"
Das Lagern von Baustoffen und Materialien ist mit der Bauleitung abzusprechen.
Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist der Auftragnehmer verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen eingehalten werden.
Schweißen / Feuergefährliche Arbeiten:
Bei Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren, im Folgenden als feuergefährliche Arbeiten bezeichnet, sind die einschlägigen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften BGV D1 und BGR 500 einschl. Merkblätter und Schadenverhütungsrichtlinien für Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten des VdS zu beachten. Bei Nichteinhaltung werden die Arbeiten sofort eingestellt und der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten bzw. ist verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, sofern der planmäßige Fortschritt der gesamten Baumaßnahme hierdurch behindert wird.
Technische Abnahmen / Zustandsfeststellungen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B:
Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, bei allen Leistungsabschnitten, Teilleistungen und Übergängen, bei denen durch die Weiterführung der Leistungen zuvor ausgeführte Leistungsbereiche verdeckt, verkleidet oder verschlossen werden, zwingend vorab technische Abnahmen gem. § 4 Abs. 10 VOB/B gemeinsam mit dem Auftraggeber bzw. dem Vertreter durchzuführen sind. Diese werden hiermit ausdrücklich verlangt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig (d.h. mindestens 24 Stunden vorab) über die entsprechenden Leistungsstände zu informieren. Wenn keine Information stattgefunden hat behält sich der Auftraggeber vor, für Teilleistungen, die nachträglich nicht mehr prüfbar sind, die Abnahme zu verweigern bzw. zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit nachträglich notwendigen Prüfungsfeststellungen entstehen, dem Auftragnehmer weiter zu berechnen. Bis zur Schlussabnahme bzw. Teilabnahme einzelner Leistungsabschnitte trägt der Auftragnehmer die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer, Verluste, Beschädigungen, etc..
Regieberichte sind innerhalb von 3 Tagen dem Auftraggeber bzw. seinem Vertreter vorzulegen. Nicht anerkannte Regieberichte werden nicht bezahlt.
5. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle / Leistungsabgrenzung
Eine gegenseitige Behinderung der einzelnen Unternehmer ist in jedem Fall zu vermeiden und untereinander eigenständig abzusprechen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben erfolgt die Kabelverlegung nach verbindlicher Angabe des Auftragnehmers durch das Gewerk Elektro. Die erforderlichen Grundriss- und Kabelzugpläne sind bei Bedarf nach Absprache mit dem Gewerk Elektro termingerecht einzureichen. Für die Korrektheit haftet der Auftragnehmer.
6. Sonstiges
Die genauen Ausführungsfristen, Details zur Abrechnung und Abschlagszahlungen, Abzüge für Baustrom, Bauwasser, Bauwesenvesicherung, etc. regelt der Bauvertrag.
Der Unternehmer hat den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die volle Funktion der erstellten Anlage sowie für die Güte des verwendeten Materials. Eine saubere und technisch einwandfreie Arbeit wird vorausgesetzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, Positionen des Leistungsverzeichnisses gar nicht oder in geänderter Form ausführen zu lassen. Die Einheitspreise der verbleibenden Positionen ändern sich hierdurch nicht.
Bei einer abweichenden Installation der Anlage (abweichend von den Ausführungsplänen sowie dem Leistungsverzeichnis), die nicht im Vorfeld schriftlich genehmigt wurde, erlöschen alle Haftungs- und Beratungsansprüche!
Die Anbringung von Bautafeln muss mit dem Auftraggeber bzw. seinem Vertreter abgesprochen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, dies zu verbieten.
Allgemeine Vorbemerkung
01 Reihenhaus Typ "Jazz" ohne Keller
01
Reihenhaus Typ "Jazz" ohne Keller
Vorbemerkung Vorbemerkung
In diesem Titel ist ausschließlich der Einheitspreis bzw. die Titelsumme für ein Haus (1 St.) anzugeben.
Vorbemerkung
01.01 Sanitär
01.01
Sanitär
01.02 Heizung
01.02
Heizung
02 Reihenhaus Typ "Swing" ohne Keller
02
Reihenhaus Typ "Swing" ohne Keller
Vorbemerkung Vorbemerkung
In diesem Titel ist ausschließlich der Einheitspreis bzw. die Titelsumme für ein Haus (1 St.) anzugeben.
Vorbemerkung
02.01 Sanitär
02.01
Sanitär
02.02 Heizung
02.02
Heizung
03 Reihenhaus Typ "Hip-Hop" ohne Keller
03
Reihenhaus Typ "Hip-Hop" ohne Keller
Vorbemerkung Vorbemerkung
In diesem Titel ist ausschließlich der Einheitspreis bzw. die Titelsumme für ein Haus (1 St.) anzugeben.
Vorbemerkung
03.01 Sanitär
03.01
Sanitär
03.02 Heizung
03.02
Heizung
04 Projektstückzahl
04
Projektstückzahl
Vorbemerkung Vorbemerkung
In diesem Titel ist die Leistung für die restliche Anzahl der im Bauvorhaben tatsächlich errichteten Häuser zu kalkulieren. Die zu berücksichtigende Menge ergibt sich aus der Gesamtanzahl der Häuser im Bauvorhaben abzüglich eines Hauses (1 St.), da dieses bereits in den Titeln 01-03 enthalten und dort berücksichtigt ist.
Vorbemerkung
04.01 Reihenhaus Typ "Jazz" ohne Keller
04.01
Reihenhaus Typ "Jazz" ohne Keller
04.02 Reihenhaus Typ "Swing" ohne Keller
04.02
Reihenhaus Typ "Swing" ohne Keller
04.03 Reihenhaus Typ "Hip-Hop" ohne Keller
04.03
Reihenhaus Typ "Hip-Hop" ohne Keller