Heizung / Lüftung / Sanitär
Nürnberg, Haus der Athleten Neubau Schülerwohnheim
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Heizung
01
Heizung
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1.  Projektdaten Projekt:    Neubau Haus der Athlet*innen       Schülerwohnheim Bauort:    Ursula-Wolfring-Straße, Flur-Nr. 145/1894       90471 Nürnberg Bauherr:   Wbg Immobilien GmbH       Glogauer Straße 70       90473 Nürnberg Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athlet*innen“. Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen: Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind. Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen. Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt. Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen. Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet. Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - LEAN-Construction ZTV-5. LEAN-Construction Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt. Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden. Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-4 - LEAN-Construction
ZTV-5 - Hinweis Brandschutz HINWEIS BRANDSCHUTZ Zur Planung der Rohrleitungssysteme wurde aufgrund der Platzverhältnisse im Schacht in der Planungsphase entsprechende Nullabstandslösungen als Systemlösung zu Grunde gelegt.
ZTV-5 - Hinweis Brandschutz
ZTV-6 - Hinweis elektrischer Anschluss HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS Für die Kalkulation ist das Auflegen der bauseits verlegten Kabel an die im LV erwähnten elektrischen Verbraucher (Pumpen, Ventilatoren, Aufbereitungs- sowie Steuerungstechnik usw) zu berücksichtigen, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird. Hierzu ist im Zuge der Werks- und Montageplanung eine qualifizierte Kabelzugliste mit Kabelart, -querschnitt -Start und Ziel sowie Absicherung zu erstellen. Alle benötigten E-Leitungen innerhalb eines Raums sind vom NU-Heizung zu verlegen und aufzulegen. Durch das Gewerk ELT erfolgt nur die Zuleitung.
ZTV-6 - Hinweis elektrischer Anschluss
01.01 Wärmeerzeugung
01.01
Wärmeerzeugung
01.02 Absicherung der Systemkreise
01.02
Absicherung der Systemkreise
01.03 Rohrleitungen und Zubehör
01.03
Rohrleitungen und Zubehör
01.04 Raumheizflächen
01.04
Raumheizflächen
01.05 Meß- und Absperrarmaturen
01.05
Meß- und Absperrarmaturen
01.06 Dämmung
01.06
Dämmung
01.07 Brandschutztechnik
01.07
Brandschutztechnik
01.08 Nebenleistungen
01.08
Nebenleistungen
01.09 Stundenlohnarbeiten
01.09
Stundenlohnarbeiten
01.10 Kernbohrungen u. Durchbrüche
01.10
Kernbohrungen u. Durchbrüche
01.11 BKT
01.11
BKT
01.12 Wartung
01.12
Wartung
01.13 Sonstiges
01.13
Sonstiges
02 Sanitär
02
Sanitär
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1.  Projektdaten Projekt:    Neubau Haus der Athlet*innen       Schülerwohnheim Bauort:    Ursula-Wolfring-Straße, Flur-Nr. 145/1894       90471 Nürnberg Bauherr:   Wbg Immobilien GmbH       Glogauer Straße 70       90473 Nürnberg Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athlet*innen“. Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen: Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind. Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen. Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt. Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen. Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet. Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - LEAN-Construction ZTV-5. LEAN-Construction Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt. Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden. Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-4 - LEAN-Construction
ZTV-5 - Hinweis Brandschutz HINWEIS BRANDSCHUTZ Zur Planung der Rohrleitungssysteme wurde aufgrund der Platzverhältnisse im Schacht in der Planungsphase entsprechende Nullabstandslösungen als Systemlösung zu Grunde gelegt.
ZTV-5 - Hinweis Brandschutz
ZTV-6 - Hinweis elektrischer Anschluss HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS Für die Kalkulation ist das Auflegen der bauseits verlegten Kabel an die im LV erwähnten elektrischen Verbraucher (Pumpen, Ventilatoren, Aufbereitungs- sowie Steuerungstechnik usw) zu berücksichtigen, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird. Hierzu ist im Zuge der Werks- und Montageplanung eine qualifizierte Kabelzugliste mit Kabelart, -querschnitt -Start und Ziel sowie Absicherung zu erstellen. Alle benötigten E-Leitungen innerhalb eines Raums sind vom NU-Heizung zu verlegen und aufzulegen. Durch das Gewerk ELT erfolgt nur die Zuleitung.
ZTV-6 - Hinweis elektrischer Anschluss
02.01 Abwasserleitungen und Zubehör
02.01
Abwasserleitungen und Zubehör
02.02 Zubehör Entwässerung
02.02
Zubehör Entwässerung
02.03 Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Betriebstechnik Wasser
02.04
Betriebstechnik Wasser
02.05 Armaturen Bewässerung
02.05
Armaturen Bewässerung
02.06 Sanitärobjekte
02.06
Sanitärobjekte
02.07 Dämmung
02.07
Dämmung
02.08 Brandschutztechnik
02.08
Brandschutztechnik
02.09 Nebenleistungen
02.09
Nebenleistungen
02.10 Stundenlohnarbeiten
02.10
Stundenlohnarbeiten
02.11 Kernbohrungen u. Durchbrüche
02.11
Kernbohrungen u. Durchbrüche
02.12 Wartung
02.12
Wartung
02.13 Sonstiges
02.13
Sonstiges
03 Lüftung
03
Lüftung
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle ZTV-1.  Projektdaten Projekt:    Neubau Haus der Athlet*innen       Schülerwohnheim Bauort:    Ursula-Wolfring-Straße, Flur-Nr. 145/1894       90471 Nürnberg Bauherr:   Wbg Immobilien GmbH       Glogauer Straße 70       90473 Nürnberg Die Firma Glöckle SF-Bau errichtet für den Bauherren, Wbg Immobilien GmbH, als Generalunternehmer den Neubau von einem Schülerwohnheim bestehend aus 60 Wohnheimzimmern, mit Gemeinschafträumen und Verwaltung. Das Schülerwohnheim trägt hierbei die Bezeichnung „Haus der Athlet*innen“. Bei dem Neubau handelt es sich um einen Vierstöckigen Massivbau mit 3.866m² BGF.
ZTV-1 - Allgemeine Informationen zur Baustelle
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung Die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen erfolgt grundsätzlich gem. der für das Gewerk einschlägigen Vorgaben des Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C). Im Rahmen der Ausführung sind folgende Auflagen und Rahmenbedingungen zwingend zu beachten und bei der Kalkulation und Angebotspreisermittlung zu berücksichtigen: Bei der Vertragsdurchführung dürfen nur neue, ungebrauchte Materialien mit normalen Wartungsanforderungen verwendet und eingebaut werden, welche frei von Rechten Dritter sind. Vor Ausführung sind sämtliche einzubauende Materialien mit dem AG zu bemustern. Der AN hat dem AG hierzu unaufgefordert die Produktdatenblätter aller Materialien sowie auf Wunsch des AG ein Handmuster zu übergeben. Grundsätzlich gilt, dass je Position, die die Lieferung von Material beinhaltet, eine entsprechende Bemusterung erforderlich ist. Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Auf dem gesamten Baugrundstück werden vom AG keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Das Parken auf dem Grundstück ist verboten. Fahrzeuge sind im Umfeld der Baustelle auf öffentlichen Parkmöglichkeiten abzustellen. Sämtliche Lieferungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Es gibt kaum Lagermöglichkeiten auf der Baustelle. Material ist just in Time anzuliefern, sofort zu vertragen und zu verarbeiten. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergleichen ist  täglich vom Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren Umgebung zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung abgezogen. Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind. Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen. Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt. Materialpreise - sofern gefordert im Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen. Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV-2 - Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Kosten für die notwendige Baustelleneinrichtung sowie für Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf inkl. deren Ausstattung sind in die Einheitspreise einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung und vom Auftragnehmer zu stellen. Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager ist nicht gestattet. Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen. Für die Kosten für Strom, Wasser, Baustelleneinrichtung sowie Baustellenlogistik wird bei Vertragsschluss eine Umlage vereinbart.
ZTV-3 - Allgemeine Hinweise zur Baustelleneinrichtung
ZTV-4 - LEAN-Construction ZTV-5. LEAN-Construction Der Bauablauf wird mit der Methode"Lean Construction" getaktet. Lean Construction ist die Adaptation des Lean Managements auf die Bauindustrie. Ursprünglich aus der Automobilbranche kommend werden seit den 1990er Jahren Prinzipien und Werkzeuge dieses Ansatzes auf andere Wirtschaftszweige übertragen und weiterentwickelt. Unter Lean Construction versteht man einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess während der Erstellung eines Bauprojektes. Durch Lean Construction soll Verschwendung beseitigt, die Kundenerwartungen erreicht und übertroffen, eine Fokussierung auf dem gesamten Wertstrom und nach Perfektion gestrebt werden. Zur Durchführung von Lean Construction wird der Bauablauf vom AG in wöchentlich abzuarbeitende Bereiche untergliedert. Diese sind vom AN sowohl zeitlich als auch räumlich zwingend einzuhalten und umzusetzen.
ZTV-4 - LEAN-Construction
ZTV-5 - Hinweis Brandschutz HINWEIS BRANDSCHUTZ Zur Planung der Rohrleitungssysteme wurde aufgrund der Platzverhältnisse im Schacht in der Planungsphase entsprechende Nullabstandslösungen als Systemlösung zu Grunde gelegt.
ZTV-5 - Hinweis Brandschutz
ZTV-6 - Hinweis elektrischer Anschluss HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS Für die Kalkulation ist das Auflegen der bauseits verlegten Kabel an die im LV erwähnten elektrischen Verbraucher (Pumpen, Ventilatoren, Aufbereitungs- sowie Steuerungstechnik usw) zu berücksichtigen, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird. Hierzu ist im Zuge der Werks- und Montageplanung eine qualifizierte Kabelzugliste mit Kabelart, -querschnitt -Start und Ziel sowie Absicherung zu erstellen. Alle benötigten E-Leitungen innerhalb eines Raums sind vom NU-Heizung zu verlegen und aufzulegen. Durch das Gewerk ELT erfolgt nur die Zuleitung.
ZTV-6 - Hinweis elektrischer Anschluss
ZTV-7 -Hinweis Lüftungskonzept HINWEIS LÜFTUNGSKONZEPT die Be- und Entlüftung der Nassräume mit Fechteeintrag (Bad, WC, Arbeitsraum mit Waschmaschine, usw.) erfolgt über einen Zweistufigen Abluftventilator. Dieser wird nach Feuchte und Präsenz gesteuert. Die benötigte Zuluft erfolgt als Nachstömung über die in der übrigen Wohnung installierte Nachströmung
ZTV-7 -Hinweis Lüftungskonzept
03.01 Kleinventilatoren
03.01
Kleinventilatoren
03.02 Luftleitungen und Formstücke
03.02
Luftleitungen und Formstücke
03.03 Lüftungsgeräte und Zubehör
03.03
Lüftungsgeräte und Zubehör
03.04 Lüftungskanäle und Formstücke
03.04
Lüftungskanäle und Formstücke
03.05 Dämmung
03.05
Dämmung
03.06 Luftdurchlässe
03.06
Luftdurchlässe
03.07 Küchenlüftung
03.07
Küchenlüftung
03.08 Einbauten
03.08
Einbauten
03.09 Nebenleistungen
03.09
Nebenleistungen
03.10 Kernbohrungen u. Durchbrüche
03.10
Kernbohrungen u. Durchbrüche
03.11 Wartung
03.11
Wartung
03.12 Sonstiges
03.12
Sonstiges