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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser Heuglinstraße/Steinkauzweg BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser                                           Heuglinstraße/Steinkauzweg 81249 München (Lochhausen) BAUHERRSCHAFT: Strenger München GmbH Landsberger Straße 304 80687 München ARCHITEKT: bopp herrmann architekten gmbh Im Unteren Kienle 7 70184 Stuttgart L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S   U N D   A N G E B O T ________________________________________________________ FLASCHNERARBEITEN ANGEBOTSSTELLER: ABGABETERMIN DES ANGEBOTS: (Firmenstempel)                                            AUSFÜHRUNGSTERMIN: GESAMTSUMME: EUR....................................... (brutto) ============================ Dem Angebot, der Ausführung und der Abrechnung liegen zugrunde: 1.   Die Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B, und C, in jeweils neuester Ausgabe. 2.   Alle für die Ausführung maßgebenden DIN-Vorschriften in jeweils neuester Fassung. 3.   Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebs und zur Verhütung von Unfällen (Unfallverhütungsvorschriften des BGB und der Berufsgenossenschaften), für deren Einhaltung  der ausführende Unternehmer verantwortlich und haftbar ist. 4.   Die Zeichnungen des Architekten, die in dessen Büro nach vorheriger Anmeldung einzusehen sind. 5.   Das nachfolgende Leistungsverzeichnis mit seinen Vorbemerkungen.
BAUVORHABEN: Neubau Reihenhäuser Heuglinstraße/Steinkauzweg
Allgemeine Vorbemerkungen: Allgemeine Vorbemerkungen: Das Baugrundstück befindet sich an der Heuglinstraße und am Steinkauzweg in München Lochhausen. Es sollen 90 Reiheneigenheime bzw. Doppelhäuser ohne Unterkellerung mit drei separaten Technikgebäuden erstellt werden. Inhalt der Ausschreibung sind die Flaschnerarbeiten der Reiheneigenheime. Vorgesehen sind die Häuser - Swing ohne Keller Endhaus (8 Stück) - Swing ohne Keller Mittelhaus (2 Stück) - Jazz ohne Keller Endhaus (24 Stück) - Jazz ohne Keller Mittelhaus (42 Stück) - HipHop ohne Keller Mittelhaus (14 Stück) Die Aufwendungen an den Gebelwänden der Endhäuser sind bei allen Typen gleich. Deswegen werden in den Titeln nur die Mittelhäuser beschrieben, sowie in einem Titel die zusätzlichen Aufwendungen für die Giebelwände! Gliederung des Leistungsverzeichnisses: -Titel I Swing Mittelhaus, Titelsumme gilt für 1 Stück Haus -Titel II Summe Titel I (Swing Mittelhaus) mit der Anzahl der tatsächlich gebauten Einheiten (Gesamtanzahl im Bauvorhaben minus 1 Stück, da schon durch Titel I aufsummiert) multipliziert. -Titel III Jazz Mittelhaus, Titelsumme gilt für 1 Stück Haus -Titel IV Summe Titel III (Jazz Mittelhaus) mit der Anzahl der tatsächlich gebauten Einheiten (Gesamtanzahl im Bauvorhaben minus 1 Stück, da schon durch Titel III aufsummiert) multipliziert. usw. -Im drittletzten Titel dann die Giebelwände für eine Giebelfläche. - Im letzten Titel werden Gebäude übergreifende Leistungen wie Versätze etc. für eine Hausreihe oder dergleichen für das Projekt abgefragt. Vom Bauträger ist vorgesehen, das Projekt in drei Bauabschnitten um zu setzen. Bauabschnitt 1 umfasst 42 Einheiten. Bauabschnitt 2 umfasst 20 Einheiten. Bauabschnitt 3 umfasst 28 Einheiten. Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Augenschein des Grundstücks und bei den zuständigen Behörden über Art und Lage von Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Gas, Wasser) und über Entwässerungsleitungen zu erkundigen. Die Nutzung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von der Bauleitung genehmigten Umfang erfolgen. Grundlage ist der Baustelleneinrichtungsplan, den der Auftragnehmer bei Auftragserteilung zur Genehmigung vorzulegen hat. Es stehen außerhalb des Grundstücks keine Lagerflächen zur Verfügung. Dies ist bei der Materialdisposition zu berücksichtigen. Die Arbeiten sind so durchzuführen, daß die Anlieger nicht unzumutbar belästigt werden. Bei Verunreinigung der Straßen, Gehwege und Hofflächen sind diese vom Unternehmer auf seine Kosten unverzüglich zu reinigen. Alle Positionen verstehen sich, falls nicht anders beschrieben, einschließlich Lieferung und Montage. Eventuell erforderliche Gerüste sind im Rahmen der VOB vom Unternehmer in die Preise einzukalkulieren. Bei Weitergabe von Teilleistungen durch den Unternehmer an Subunternehmer  ist die ausdrückliche Zustimmung der Bauleitung erforderlich. Die ausgeschriebenen Massen sind Cirka- Massen, auch wenn dies nicht extra erwähnt ist. Falls Bedenken seitens des Unternehmers gegenüber ausgeschriebenen Konstruktionen oder Materialien bestehen, hat er dies unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
Allgemeine Vorbemerkungen:
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE: BAUSTELLENGRUNDSÄTZE: Der Bieter erklärt, daß die aufgeführten Baustellengrundsätze sowohl von ihm selbst als auch von seinen Mitarbeitern und Subunternehmern die vor Ort auf den Baustellen der Fa. BAUSTOLZ tätig sind, anerkannt und eingehalten werden. 1.  Absolutes Alkoholverbot auf jeder Baustelle. 2.  Generelles Rauchverbot nach Einbau der Fenster. 3.  Nach Einbau des Fußbodenbelags (Fliesen, Parkett, Teppichboden, auch wenn nur teilweise eingebaut) darf die Baustelle nur noch mit Überschuhen betreten werden. Die Überschuhe können falls beim Bieter nicht vorhanden, vom Bieter bei der Fa. Profi Sicherheitsschuhe - Schutzartikel, Gartenstraße 14, 71723 Großbottwar, Telefon 07148 / 2243, Telefax 07148 / 2348, bezogen werden. 4.  In den Gebäuden darf weder gegessen noch gevespert werden. Die Bauleitung weist einen Raum aus, in dem die Mitarbeiter Vesper- und Mittagspause machen können unter der Voraussetzung, daß dieser Raum sauber gehalten wird. 5.  Müll und Verpackungsmaterial wird täglich vom Unternehmer entsorgt. 6.  Alle Unternehmer, Mitarbeiter und Subunternehmer verpflichten sich, die eingebauten Sanitär- Einrichtungsgegenstände (WC-Schüsseln, Waschbecken, Duschen, Wannen, usw.) nicht zu benutzen. Für die Bedürfnisse der Mitarbeiter steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Mitarbeiter, die in den Bau urinieren, werden auf jeden Fall mit einem Baustellenverbot belegt. 7.  Bautüren dürfen nur in Räume eingebaut werden, die vom Bauleiter ausdrücklich zugewiesen werden. 8.  Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Bauherren / Kunden. 9.  Der Unternehmer und seine Mitarbeiter(innen) verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang mit den Leistungen der anderen Gewerke. 10.Der Handwerker oder Unternehmer der als letzter die Baustelle verlässt, ist verpflichtet, die eingebaute Bautür abzuschließen. Die Bauleitung hat das Recht, einzelne Mitarbeiter, die gegen diese Baustellengrundsätze verstoßen, von der Baustelle zu weisen und in extremen Fällen mit einem Baustellenverbot zu belegen. Die Baustellengrundsätze werden vom Bieter anerkannt: ...................................................., den............................... .....................................................................................(Stempel und Unterschrift)
BAUSTELLENGRUNDSÄTZE:
01 TITEL I SWING MITTELHAUS
01
TITEL I SWING MITTELHAUS
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse: Sämtliche nachfolgend beschriebenen Positionen im Bereich der Dachränder werden in Titanzink Materialstärke 0,7 mm ausgeführt, wenn nicht abweichend beschrieben.
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse:
01.1 Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Umschlag an den Tropfkanten. Inklusive Einbau auf der dafür erforderlichen, geneigten Holzunterkonstruktion mit Unterdeckbahn, vollflächiger Antidröhnbeschichtung auf der Rückseite und Monofilament-Wirrgelegeunterlage. Befestigung indirekt mit Haftstreifen. Je Haus werden drei Stücke benötigt mit je gleicher Länge. Ecken werden in den Titeln "Giebelwände" bzw. "Sonstiges" beschrieben. In Längsrichtung sind ausreichende Dehnungsausbildungen mit hinterlegten Fugenblechen und Schiebedichtungen vorzusehen, es muß eine einheitlich durchlaufende, glattflächige Optik gewährleistet sein. Material: Titanzink 0,7 mm stark Breite Holzunterkonstruktion: ca. 450 mm Zuschnitt: ca. 650 mm Kantungen: 4 St Einbauort: Attika Dachterrasse bzw. Attiken Hauptdach
01.1
Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem
17,00
m
01.2 Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Dachterrassenwand. Zuschnitt ca. 350 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Eckausbildungen werden im Titel "Sonstiges" bzw. "Giebelwand" beschrieben. Hier sind nur ausreichend Stöße vor zu sehen.
01.2
Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden
9,50
m
01.3 Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition. Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition.
01.3
Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition.
1,80
m
02 TITEL II SWING PROJEKTANZAHL
02
TITEL II SWING PROJEKTANZAHL
02.1 Summe Titel I Summe Titel I
02.1
Summe Titel I
9,00
St
03 TITEL III JAZZ MITTELHAUS
03
TITEL III JAZZ MITTELHAUS
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse: Sämtliche nachfolgend beschriebenen Positionen im Bereich der Dachränder werden in Titanzink Materialstärke 0,7 mm ausgeführt, wenn nicht abweichend beschrieben.
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse:
03.1 Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Umschlag an den Tropfkanten. Inklusive Einbau auf der dafür erforderlichen, geneigten Holzunterkonstruktion mit Unterdeckbahn, vollflächiger Antidröhnbeschichtung auf der Rückseite und Monofilament-Wirrgelegeunterlage. Befestigung indirekt mit Haftstreifen. Je Haus werden drei Stücke benötigt mit je gleicher Länge. Ecken werden in den Titeln "Giebelwände" bzw. "Sonstiges" beschrieben. In Längsrichtung sind ausreichende Dehnungsausbildungen mit hinterlegten Fugenblechen und Schiebedichtungen vorzusehen, es muß eine einheitlich durchlaufende, glattflächige Optik gewährleistet sein. Material: Titanzink 0,7 mm stark Breite Holzunterkonstruktion: ca. 450 mm Zuschnitt: ca. 650 mm Kantungen: 4 St Einbauort: Attika Dachterrasse bzw. Attiken Hauptdach
03.1
Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem
14,00
m
03.2 Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Dachterrassenwand. Zuschnitt ca. 350 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Eckausbildungen werden im Titel "Sonstiges" bzw. "Giebelwand" beschrieben. Hier sind nur ausreichend Stöße vor zu sehen.
03.2
Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden
7,50
m
03.3 Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition. Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition.
03.3
Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition.
1,80
m
04 TITEL IV JAZZ PROJEKTANZAHL
04
TITEL IV JAZZ PROJEKTANZAHL
04.1 Summe Titel III Summe Titel III
04.1
Summe Titel III
65,00
St
05 TITEL V HIPHOP MITTELHAUS
05
TITEL V HIPHOP MITTELHAUS
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse: Sämtliche nachfolgend beschriebenen Positionen im Bereich der Dachränder werden in Titanzink Materialstärke 0,7 mm ausgeführt, wenn nicht abweichend beschrieben.
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse:
05.1 Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Umschlag an den Tropfkanten. Inklusive Einbau auf der dafür erforderlichen, geneigten Holzunterkonstruktion mit Unterdeckbahn, vollflächiger Antidröhnbeschichtung auf der Rückseite und Monofilament-Wirrgelegeunterlage. Befestigung indirekt mit Haftstreifen. Je Haus werden drei Stücke benötigt mit je gleicher Länge. Ecken werden in den Titeln "Giebelwände" bzw. "Sonstiges" beschrieben. In Längsrichtung sind ausreichende Dehnungsausbildungen mit hinterlegten Fugenblechen und Schiebedichtungen vorzusehen, es muß eine einheitlich durchlaufende, glattflächige Optik gewährleistet sein. Material: Titanzink 0,7 mm stark Breite Holzunterkonstruktion: ca. 450 mm Zuschnitt: ca. 650 mm Kantungen: 4 St Einbauort: Attika Dachterrasse bzw. Attiken Hauptdach
05.1
Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem
12,20
m
05.2 Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Dachterrassenwand. Zuschnitt ca. 350 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Eckausbildungen werden im Titel "Sonstiges" bzw. "Giebelwand" beschrieben. Hier sind nur ausreichend Stöße vor zu sehen.
05.2
Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden
6,30
m
05.3 Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition. Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition.
05.3
Überhangblech / Schutzblech wie vor, jedoch im Fensterbereich (ein Stück) Zuschnitt ca. 100 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Einschließlich Verbindung links und rechts zur Vorposition.
0,80
m
06 TITEL VI HIPHOP PROJEKTANZAHL
06
TITEL VI HIPHOP PROJEKTANZAHL
06.1 Summe Titel V Summe Titel V
06.1
Summe Titel V
13,00
St
07 TITEL VII GIEBELWÄNDE
07
TITEL VII GIEBELWÄNDE
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse: Sämtliche nachfolgend beschriebenen Positionen im Bereich der Dachränder werden in Titanzink Materialstärke 0,7 mm ausgeführt, wenn nicht abweichend beschrieben.
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse:
07.1 Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Umschlag an den Tropfkanten. Inklusive Einbau auf der dafür erforderlichen, geneigten Holzunterkonstruktion mit Unterdeckbahn, vollflächiger Antidröhnbeschichtung auf der Rückseite und Monofilament-Wirrgelegeunterlage. Befestigung indirekt mit Haftstreifen. Je Haus werden drei Stücke benötigt mit je gleicher Länge. Ecken werden in den Titeln "Giebelwände" bzw. "Sonstiges" beschrieben. In Längsrichtung sind ausreichende Dehnungsausbildungen mit hinterlegten Fugenblechen und Schiebedichtungen vorzusehen, es muß eine einheitlich durchlaufende, glattflächige Optik gewährleistet sein. Material: Titanzink 0,7 mm stark Breite Holzunterkonstruktion: ca. 450 mm Zuschnitt: ca. 650 mm Kantungen: 4 St Einbauort: Attika Dachterrasse bzw. Attiken Hauptdach
07.1
Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem
11,20
m
07.2 Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition. Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
07.2
Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
3,00
St
07.3 Endausbildungen als Zuschlag zur Vorposition. Endausbildungen als Zuschlag zur Vorposition. Das Endstück darf max. 50cm lang sein bis zum nächsten Dehnungsstoß, um Putzspannungen zu verhindern. Endstück ist mit Aufkantung und eingelgtem Kompriband an die Putzfassade an zu schließen. Die Aufkantung muss durch ein zweites, am Putz angebrachtes Abdeckprofil, überdeckt werden. Beide Profile sind zum Putz zusätzlich dauerelastisch zu verfugen.
07.3
Endausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
1,00
St
07.4 Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Dachterrassenwand. Zuschnitt ca. 350 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Eckausbildungen werden im Titel "Sonstiges" bzw. "Giebelwand" beschrieben. Hier sind nur ausreichend Stöße vor zu sehen.
07.4
Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden
3,00
m
07.5 Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition. Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
07.5
Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
2,00
St
08 TITEL VIII GIEBELWÄNDE PROJEKTANZAHL
08
TITEL VIII GIEBELWÄNDE PROJEKTANZAHL
08.1 Summe Titel VII Summe Titel VII
08.1
Summe Titel VII
31,00
St
09 TITEL IX SONSTIGES
09
TITEL IX SONSTIGES
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse: Sämtliche nachfolgend beschriebenen Positionen im Bereich der Dachränder werden in Titanzink Materialstärke 0,7 mm ausgeführt, wenn nicht abweichend beschrieben.
Flaschnerarbeiten Flachdächer/ Dachterrasse:
Versatz Versatz
Versatz
09.1 Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem Umschlag an den Tropfkanten. Inklusive Einbau auf der dafür erforderlichen, geneigten Holzunterkonstruktion mit Unterdeckbahn, vollflächiger Antidröhnbeschichtung auf der Rückseite und Monofilament-Wirrgelegeunterlage. Befestigung indirekt mit Haftstreifen. Je Haus werden drei Stücke benötigt mit je gleicher Länge. Ecken werden in den Titeln "Giebelwände" bzw. "Sonstiges" beschrieben. In Längsrichtung sind ausreichende Dehnungsausbildungen mit hinterlegten Fugenblechen und Schiebedichtungen vorzusehen, es muß eine einheitlich durchlaufende, glattflächige Optik gewährleistet sein. Material: Titanzink 0,7 mm stark Breite Holzunterkonstruktion: ca. 450 mm Zuschnitt: ca. 650 mm Kantungen: 4 St Einbauort: Attika Dachterrasse bzw. Attiken Hauptdach
09.1
Attikaabdeckung, Z=650mm, 4-fach gekantet, in Titanzink, einseitig geneigt mit beidseitigem
22,50
m
09.2 Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition. Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
09.2
Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
30,00
St
09.3 Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden Dachterrassenwand. Zuschnitt ca. 350 mm , 2 -fach gekantet, einschl. Einhängestreifen zur Befestigung. Eckausbildungen werden im Titel "Sonstiges" bzw. "Giebelwand" beschrieben. Hier sind nur ausreichend Stöße vor zu sehen.
09.3
Überhangblech / Schutzblech entlang der Attikainnenseite/ aufgehenden
5,00
m
09.4 Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition. Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
09.4
Eckausbildungen als Zuschlag zur Vorposition.
10,00
St
10 TITEL X TAGLOHNARBEITEN
10
TITEL X TAGLOHNARBEITEN
Vorbemerkungen: Rapporte, die später als eine Woche nach Ausführungstermin zur Unterschrift vorgelegt werden, können nicht mehr anerkannt werden.
Vorbemerkungen:
Für Taglohnarbeiten, Für Taglohnarbeiten, die nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen und die täglich zu rapportieren sind, werden einschließlich aller Nebenleistungen und Zuschläge verrechnet:
Für Taglohnarbeiten,
10.1 Polierstunde Polierstunde
10.1
Polierstunde
E
1,00
Std
10.2 Facharbeiterstunde Facharbeiterstunde
10.2
Facharbeiterstunde
E
1,00
Std
10.3 Helferstunde Helferstunde
10.3
Helferstunde
E
1,00
Std
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2026 .................................................................................................................. ... Ort und Datum                            Der Unternehmer                                             (Stempel und Unterschrift)
Sämtliche vorgenannten Preise sind Festpreise bis 31.12.2026