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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ANLAGENBESCHREIBUNG SANITÄR Wasserversorgung: Grundlage für die Ausführung der Wasserversorgungsanlage ist die DIN 1988 "Technische Regeln für die Trinkwasserinstallation TRWI" sowie die aktuelle Trinkwasserverordnung. Die Trinkwasserversorgung wird in der Putzecke im Lager eingeführt (Vs = 0,95 l/s). Über den Stadtdruck wird der komplette Markt mit Trinkwasser kalt versorgt. Verteilung TWK: Das Trinkwassernetz wird an der Putzecke in zwei Verteilleitungen aufgeteilt. Die erste Verteilleitung ist über einen Systemtrenner angeschlossen und versorgt die Außenzapfstellen, Ventile der Putzecke sowie die Zapfstelle im Technikbereich. Von der Putzecke aus verläuft die zweite Verteilleitung im Lager und versorgt die Nasszellen, die Küche und die Backvorbereitung. Für die Leitungen nach dem Systemtrenner werden alle Zapfstellen durchgeschleift und der Anschluss an den letzen Verbraucher erfolgt an der Putzecke. Für die Nasszellen gibt es die Möglichkeit über die sensorgesteuerten Armaturen ein Hygiene-Spülprogramm einzurichten. Der bestimmungsgemäße Betrieb wird seitens des Bauherrn sichergestellt. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über Durchlauferhitzer und Untertischspeicher. Aufgrund der Leitungsführung kann nicht an jeder Zapfstelle eine Ausstoßzeit von unter 10 Sekunden gewährleistet werden. Die Ausstoßzeiten befinden sich jedoch immer noch unter den von der Norm geforderten 30 Sekunden. Rohrmaterial TWK: Die Werkstoffe aller Rohrleitungen und Fittings sind nach DIN/DVGW (Prüfzeichen) vorzusehen. Die Verteilleitungen werden in Edelstahlrohr ausgeführt. Die Anschlussrohrleitungen werden ab den Vorwänden und Unterputz in Mehrschichtverbundrohr ausgeführt. Dämmung: Alle Trinkwasserrohre und Armaturen werden nach den Forderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) wärmegedämmt. Folgende Rohrdämmung werden im Markt vorgesehen: - TWK:  Alukaschierte Mineralwolle mit PVC-Ummantelung 100 % Brandschutz/Schalldämmung: Alle Rohrleitungsdurchführungen durch Bauteile werden mit einer Qualifizierung hinsichtlich einer Feuerwiderstandsdauer gemäß den geltenden Vorschriften und nach brandschutztechnischen Erfordernissen erstellt. Alle Rohrleitungen werden schallentkoppelt und wenn erforderlich schallgedämmt nach den Mindestanforderungen der DIN 4109 befestigt. ANLAGENBESCHREIBUNG HEIZUNG Wärmeversorgung: Die Wärmeversorgung für das Gebäude erfolgt über zwei Propangas-Wärmepumpen im Außenbreich und eine WP in der Hydraulikstation (H: 51 kW / K: 56 kW Gesamtleistung). Die Wärmepumpen speisen in den Pufferspeicher der Hydraulikstation ein. Soweit möglich, soll die Anlage über die Wärmerückgewinnung der Rückkühler den Markt versorgen. Die Wärmepumpe, die in der Hydraulikstation verbaut ist, wird eingeschaltet, wenn dies nicht mehr ausreicht. Bei weiterem Bedarf oder wenn keine Wärmerückgewinnung aus den Kühlmöbeln genutzt werden kann, springen die beiden Wärmepumpen im Außenbereich mit an. Das Heizsystem hat Systemtemperaturen von:   41/33 °C. Wärmeverteilnetz: Der ganze Lidl ist über eine Heizgruppe an der Hydraulikstation angeschlossen. Im Verkaufsraum werden sechs Umluft Deckenkassetten mit jeweils H: 6,22 / K: 10,33 kW Leistung installiert. Der Lagerbereich wird auch über Umluft Deckenkassetten beheizt / gekühlt. In den Nebenräumen sind, außer in den Nasszellen und Umkleiden, hauptsächlich Deckenkassetten vorgesehen. Diese sind mit Infrarotheizplatten ausgestattet. Im Lüftungsgerät ist ein Heiz- / Kühlregister verbaut, das auch an der gleichen Heizgruppe angeschlossen ist. Das Heiz- / Kühlregister dient der Konditionierung der Zuluft. Rohrleitungen: Die Verteil- und Anschlussleitungen werden komplett in Edelstahl vorgesehen und mit synthetischem Kautschuk gedämmt. Im Markt sind die Leitungen als Sichtinstallation geplant und werden zusätzlich mit einer weißen PVC-Ummantelung verkleidet. Die Verteilleitungen sind mit Deckenabhängungen und Wandkonsolen befestigt. Dämmung: Alle Heizungsrohre und Armaturen werden nach den Forderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und DIN 4140 Teil 1-2 wärmegedämmt. Brandschutz/Schalldämmung: Alle Rohrleitungsdurchführungen durch Bauteile mit einer Qualifizierung hinsichtlich einer Feuerwiderstandsdauer werden gemäß den geltenden Vorschriften und nach brandschutztechnischen Erfordernissen erstellt. Alle Rohrleitungen werden schallentkoppelt und wenn erforderlich schallgedämmt nach den Mindestanforderungen der DIN 4109 befestigt. Raumtemperaturen: Folgende Raumtemperaturen wurden festgelegt: Kassenbereich:                                  + 21 °C Verkaufsraum:       + 19 °C Backnische:     + 19 °C F30-Raum / Direktanlieferung:   + 16 °C Lager / PU-Zone:                  + 16 °C Nebenräume:    + 21 °C Für den hydraulischen Abgleich sind an den Umluftgeräten Regelventile vorgesehen. ANLAGENBESCHREIBUNG LÜFTUNG Das zentrale Lüftungsgerät auf der Technikebene fördert 6.000 m³/h Zu- und Abluft für den Verkaufsraum. Zur Ausnutzung der in der Fortluft enthaltenen sensiblen und latenten Wärmeenergie (Wärmerückgewinnung) ist ein Rotationswärmetauscher verbaut. Die Lüftung wird nicht zum aktiven Heizen verwendet. Sie dient dazu den benötigten Außenluftvolumenstrom zu gewährleisten. Über den Kassen sind 10 Lüftungsgitter zur Zuluftzufuhr eingebaut. Die Absaugung erfolgt am anderen Ende des Verkaufsraumes ebenfalls über ein sichtbares Wickelfalzrohr mit  5 Lüftungsgittern. Außenluft und Fortluft sind mit 19 mm synthetischem Kautschuk gedämmt. Alle Kanäle sind in verzinktem Stahlblech ausgeführt. Alle brandschutzrelevanten Durchgänge sind mit Brandschutzklappen versehen, wo jede ihre eigene Rauchauslöseeinrichtung besitzt. Im Zuluftkanal ist ebenfalls ein Rauchmelder positioniert. Beim jeweiligen Auslösen der sicherheitstechnischen Einrichtung geht das Lüftungsgerät aus. Zudem gibt es noch kleinere Lüftungsanlagen für folgende Bereiche: F30  Raum: Rohrventilator mit Wanddurchführung, welcher über Feuchtesensor im Raum aktiviert wird und lediglich die Luft aus dem Raum absaugt. Eine Brandschutzüberströmklappe in der Wand sorgt für die benötigte Nachströmung. Umkleideräume (Damen & Herren), Aktenraum und Pfandlager: Die Nebenräume Umkleiden, Aktenraum, sowie das Pfandlager werden über ein zweites Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung (Kreuzstromwärmetauscher), Be - und entlüftet. Über die Umkleideräume und den Flur wird die Zuluft eingebracht. Diese Strömt in das Pfandlager über. Im Bereich des Pfandlagers erfolgt die Absaugung über Lüftungsgitter, verbaut im Wickelfalzrohr. Der Aktenraum wird separat mit Zu- und Abluft versorgt. Die Abluft gibt Ihre Temperatur über einen Kreuzstromwärmetauscher an die Außenluft ab, wodurch die Außenluft erwärmt wird (WRG). Das Gerät läuft im Dauerbetrieb auf ca. 60% seiner Kapazität. Durch einen "Kurzzeittaster" kann die Luftmenge durch den Nutzer auf 100% angehoben werden. (Z.B. bei hoher Geruchsentwicklung). Nach 30 Min. reduziert das Lüftungsgerät automatisch auf die Voreingestellte Luftmenge. Tiefkühlzellen-Hinterlüftung: Um Schimmelbildung und Feuchteschäden im umlaufenden Spalt zwischen TK-Zelle und Außenwand zu verhindern (Taupunktunterschreitung), wird in dem 10 cm Hohlraum temperierte Zuluft (>19°) eingebracht. Hierzu wird aus dem Lager Luft abgesaugt und durch ein Kanalnetz mittels Flachkanäle mit Ausblaslöchern in den Spalt eingebracht. Toilettenanlagen (Damen & Herren): Die WC-Anlagen sind mit Einzelraumlüftern ausgestattet, welche über Bewegungsmelder und Nachlaufrelais verfügen. Beim Betreten des Raumes werden die Lüfter aktiviert und laufen entsprechend nach Verlassen des Raumes noch nach, um die Geruchsbildung zu minimieren. Die Einzelraumlüfter gehen zusammen auf eine Sammelleitung, welche über Dach geführt ist.
ANLAGENBESCHREIBUNG SANITÄR
Abfallwirtschaft Die während der Bauzeit anfallenden Abfälle sind selbst zu beseitigen. Dieses Angebot wurde maschinell sortiert. Bitte prüfen Sie es auf Vollständigkeit. Reklamationen sind frühzeitig vor dem Eröffnungstermin zu melden. Für unvollständig abgegebene Ausschreibungsunterlagen ist der Bieter allein verantwortlich. Leere Punktfolgen im Leistungsverzeichnis (z.B.  angeb. Hersteller: .............     angeb. Typ: .............) sind vom Bieter auszufüllen.
Abfallwirtschaft
NACHWEIS DER GLEICHWERTIGKEIT Werden für die Leistungen des LV zu den als Leitfabrikat aufgeführten Fabrikaten oder Typen abweichende angeboten, sind auf Veranlassung des Auftraggebers nachfolgende Nachweise der Gleichwertigkeit durch den Bieter zu erbringen: Nachweis der Übereinstimmung der technischen Nennwerte durch Vorlage der werkseitigen Typenblätter. (insbesondere Qualitätsmerkmale,Funktionseigenschaften, Werkstoffeigenschaften, Leistungen, Wirkungsgrade, Schallwerte, Abmessungen, Massen usw.) Nachweis der Gleichwertigkeit der Prüfzeichen bzw. Nachweis der Zulassung ausländischer Prüfzeichen in Deutschland. Nachweis der gleichen Klassen und sonstiger Zertifikate. Der Bieter muß ab Submissionstermin bis zum Ablauf der Vergabefrist in der Lage sein, innerhalb von 3 Arbeitstagen Angaben über weitere technische und gebrauchsbestimmende Eigenschaften des Erzeugnisses zu machen, wie Servicefreundlichkeit, mech. Festigkeit, Materialeigenschaften und im Erzeugnis befindliche Einzelgeräte wie Motoren, Dichtelemente, o. ä.. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in die Gleichwertigkeitsprüfung ggf. auch Kriterien wie Umweltfreundlichkeit, Energiebedarf und Schadstoffbelastung bei der Herstellung, Einsatz von wiederverwertbaren Rohstoffen und Anfall von Sondermüllbelastungen bei erforderlicher Entsorgung der Geräte und Stoffe als bestimmende Gebrauchseigenschaften berücksichtigt werden. Bei raum- oder geländegestaltenden Elementen wie Sanitärobjekte, Heizkörper und Einzelventilatoren, sowie Oberflächen von sonstigen Geräten werden auch gestalterische Eigenschaften des Leitfabrikates in die Gleichwertigkeitsprüfung einbezogen, wie z.B. Design, Farbe, Oberfläche, Form usw.. Wird bei raumgestaltenden Elementen ein als vom Bieter gleichwertig erkanntes angeboten, hat der Bieter dafür Sorge zu tragen, daß dem Auftraggeber innerhalb der Vergabefrist spätestens 3 Arbeitstage nach Aufforderung durch ihn oder seinen Beauftragten ein Muster kostenlos und leihweise zur Verfügung gestellt werden kann. Wird ein Muster nicht termingerecht beigebracht, gilt der Nachweis der Gleichwertigkeit als nicht gegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fachkundige Personen sowie Nutzer oder Betreiber in seine Bewertung der Gleichwertigkeit einzubeziehen. Wird eine Gebrauchsvorführung des Musters verlangt, ist diese durch den Bieter kostenfrei durchzuführen. Vertreter von herstellender Industrie des Handels sind dazu grundsätzlich nicht zugelassen (Freigabe durch AG erforderlich).
NACHWEIS DER GLEICHWERTIGKEIT
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN zum Leistungsverzeichnis ZTV-Allgemein Sämtliche Leistungen sind in fix und fertiger Arbeit anzubieten; fachgerecht, nach DIN, entsprechend den Vorschriften und den Regeln der Baukunst. Der ausgewiesene Preis beinhaltet die komplette Leistung mit Lieferung, Montage und betriebsfertigem Anschluss einschließlich aller Nebenleistungen, die für die sachgemäße Ausführung der Leistung erforderlich sind. Bei Unklarheiten hat sich der Bieter vor Abgabe des Angebotes über alle zur Kalkulation notwendigen Voraussetzungen vollständig zu unterrichten und Unklarheiten mit dem Auftraggeber bzw. Planer zu klären. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Der Auftragnehmer übernimmt mit Abgabe des Angebotes die Garantie für die einwandfreie Leistung, wobei eine Übertragung der Haftung auf den Hersteller oder dessen Lieferanten ausgeschlossen ist. Der ausgewiesene Preis beinhaltet die komplette Leistung mit Lieferung, Montage und betriebsfertigem Anschluss einschließlich aller Nebenleistungen, die für die sachgemäße Ausführung der Leistung erforderlich sind. Auf Sauberhaltung der Baustelle ist zu achten. Angrenzende Bauteile sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Anfallende Schuttmassen sind zu beseitigen. Eine technische Dokumentation ist nach Fertigstellung dem Auftraggeber zu übergeben. Über die örtlichen Verhältnisse und insbesondere die Verkehrsverhältnisse hat sich der Auftragnehmer durch Besichtigung der Baustelle genaue Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen wegen Erschwernissen werden nicht anerkannt. Die Materialien sind nach Auftragserteilung zu beschaffen und für das Bauvorhaben sicherzustellen, da Verzögerungen des Baufortschrittes wegen Lieferschwierigkeiten nicht anerkannt werden. Stoffe und Bauteile: Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Transport und die Lagerung auf der Baustelle. Es sind nur ungebrauchte Stoffe und Bauteile zu liefern und einzubauen. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßvorschriften entsprechen. 1.   Geltungsbereich Es gelten außerdem "Zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen". Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen unter Einhaltung der nachstehenden Punkte auszuführen: Vorschriften, Normen, Richtlinien und Auflagen Die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften Die einschlägigen Normen, Richtlinien, Regelwerke Die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) 1.2 Auflagen Es sind zu beachten: Die Auflagen der örtlichen und regionalen Genehmigungsbehörden Auflagen von Sachverständigen, Gutachtern, Prüforganisationen (VdS, TÜV, etc.) Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen, Netzbetreiber, etc. 2.    Stoffe, Bauteile 2.1 Oberflächenschutz Die Oberflächen aller Bauteile, Befestigungen, Verbindungselemente, etc. müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt sein. 2.2    Wahl der Stoffe und Bauteile Es sind grundsätzlich Materialien, Bauteile, Geräte, etc. in neuester Ausführung / Bauart anzubieten und einzubauen. Kündigen die Hersteller / Lieferanten vor oder während der Ausführung neuere Bauarten / Typen an, so ist der Auftraggeber bzw. dessen Beauftragter darauf schriftlich hinzuweisen. Für Materialien, Bauteile, Geräte gleicher Art sind innerhalb der TGA-Gewerke einheitliche Produkte desselben Herstellers zu verwenden (Ersatzbeschaffung). Dies trifft auch auf die Wärmedämmung zu, wo abgestimmt mit den anderen Gewerken einheitliche Dämmsysteme/Produkte desselben Herstellers zu verwenden sind. Die Befestigungssysteme sind ebenfalls grundsätzlich mit den anderen Gewerken abzustimmen und entsprechend den technischen Voraussetzungen einheitlich zu wählen. Zur Festlegung und Dokumentation der zur Ausführung kommenden Materialien, Bauteile, Geräte, Einrichtungen usw. sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn das Auftragsleistungsverzeichnis fortzuschreiben und ein Bemusterungskatalog vorzulegen. 2.3    Einsatz gefährlicher Stoffe Sofern bei der Durchführung des Auftrages Stoffe eingesetzt werden, die in der "Verordnung über gefährliche Stoffe" enthalten sind, muss dies vor Ausführung dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. 3.    Ausführung. 3.1    Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche zur Auftragserfüllung notwendigen Planungsunterlagen, Genehmigungen, etc. rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu beschaffen. Dem Auftragnehmer obliegt die eigenverantwortliche Überwachung der Ausführung seiner Leistungen auf Übereinstimmung mit der vertraglich festgelegten Leistung sowie die Einhaltung der Vertragsbedingungen,gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien. Dazu gehören u.a. folgende Leistungen: Überwachung auf Übereinstimmung mit: der Baugenehmigung, der Ausführungsplanung, sowie den letztgültigen Werkplänen des Objekt- und Tragwerkplaners. Überwachung der Gesamtleistung inkl. der Leistungen von Nachunternehmern und Führung des Bautagebuchs. Mitwirkung bei der Aufstellung von Termin - und Ablaufplänen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der Projektsteuerung und Fachbauleitung. Zusammenstellung der Bestands- und Revisionsunterlagen, Betriebs- und Wartungsanleitungen, etc. Teilnahme an Ausführungs - Abstimmungsgesprächen mit Behörden / Sachverständigen / Versorgungsunternehmen. Einholen der erforderlichen Genehmigungen und Vorbereitung sämtlicher erforderlicher Prüfungen und Abnahmen. Beantragung und eigenverantwortliche Durchführung der behördlichen und fachtechnischen Abnahmeprüfungen, soweit erforderlich und verlangt durch Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen/Sachkundigen. Die Objektüberwachung und Fachbauleitung des AG ist über sämtliche vorgesehenen Prüf- bzw. Abnahmetermine rechtzeitig zu informieren. Fristgerechte Beseitigung von Mängeln und Beibringen der mängelfreien Prüf- und Abnahmebescheinigungen. Mit dem Angebotspreis ist insgesamt eine in allen Teilen vollständige funktionsfähige und betriebsfertige Anlage in der geforderten Leistung und Qualität angeboten. Sämtliche Anlagen und Systeme müssen den technischen Anforderungen, den anerkannten Regeln der Technik, den Auflagen der Genehmigungsbehörden und den Vorgaben des Brandschutzgutachtens, des VdS, TÜV, DEKRA und sonstiger Prüforganisationen entsprechen. 3.2    Teilnahme an Besprechungen Die im Zusammenhang mit der Ausführung der Anlagen und Systeme notwendigen Abstimmungs- und Koordinationsbesprechungen sind mit dem Angebotspreis abgegolten. Dazu zählen auch die Teilnahme an Regelterminen / Baustellenbesprechungen etc. 3.3    Montageabstimmung mit anderen Gewerken Der Montageablauf ist mit allen davon betroffenen Gewerken und dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten abzustimmen und dem übrigen Bauablauf anzupassen. 3.4    Montageunterbrechungen Einzelunterbrechungen sind vom Auftragnehmer in Kauf zu nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. 3.5    Mustermontagen Für Befestigungen, Konstruktionen, Bauteile und Einrichtungen (vornehmlich sichtbare, architektonisch relevante und sich wiederholende Ausführungen) sind auf Verlangen Musterausführungen vorzulegen bzw. zu montieren und mit der Objektüberwachung und Fachbauleitung abzustimmen. 3.6    Befestigungen, Aufhängekonstruktionen, Stemm- und Bohrarbeiten Sämtliche Anlagenteile sind lösbar zu befestigen. Die Verbindung mit dem Baukörper erfolgt ausschließlich durch Bohren, Verdübeln und Verschrauben. Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene Konstruktionen verwendet werden. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Zulassungsbescheide der von ihm vorgesehenen Dübelkonstruktionen / Befestigungen dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die Befestigungen entsprechend den Lasten und dem Verwendungszweck eigenverantwortlich zu wählen und auszuführen. Die im Zuge der Planung mit dem Tragwerksplaner bzw. Prüfstatiker abgestimmten zulässigen Lasten und die Art der Befestigung am Baukörper sind hierbei zwingend einzuhalten. In bestimmten Fällen (statisch kritische Bereiche) sind ggf. Bohrpläne zu erstellen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Stemm- und Bohrarbeiten für die Befestigung von Halterungen, Konsolen und Befestigungskonstruktionen selbst durchzuführen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dazu gehört auch das Schlagen oder Nachschlagen von kleinen Wanddurchbrüchen im Mauerwerk, Bohren (bis D = 30 mm) von Einzeldurchführungen für Kabel, Rohrleitungsanschlüsse und Befestigungen. 3.7    Durchführungen / Einbauten in Wände und Decken Die Anforderungen an Wände, Decken, Bauteile, etc. dürfen aufgrund von Durchführungen, Installationen und Einbauten nur innerhalb zulässiger Grenzen gemindert werden. Dies gilt u.a. für: Brandschutzanforderungen Schallschutzanforderungen Dichtigkeitsanforderungen (Rauch, Wasser, Gase, etc.) Belastungen durch Gewicht, Dehnung, Temperatur und Korrosion 3.8    Brandschutz- / Schallschutzmaßnahmen Die Maßnahmen hinsichtlich vorbeugendem Brandschutz und sonstige brandschutztechnischen Erfordernisse des Projekts sind im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Bauherrn und der örtlichen Brandschutzbehörde (Feuerwehr) besprochen und abgestimmt worden. Die Einhaltung dieser brandschutztechnischen Anforderungen sind für den Auftragnehmer bindend und durch Ihn während der Ausführung kontinuierlich, eigenverantwortlich zu überwachen. Für brandschutztechnisch relevante Arbeiten ist der sach- und fachgerechte Einbau und die Verwendung von zugelassenen Materialien vom Auftragnehmer explizit zu bestätigen (Errichterbestätigungen). Die Einhaltung der bauphysikalisch und akustischen Anforderungen sind für den Auftragnehmer bindend, und durch Ihn während der Ausführung kontinuierlich, eigenverantwortlich zu überwachen. Für bauphysikalisch und akustisch relevante Arbeiten ist der sach- und fachgerechte Einbau und die Verwendung von zugelassenen Materialien vom Auftragnehmer explizit zu bestätigen (Errichterbestätigungen). 3.9    Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder Sämtliche Anlagen, Bauteile, Feldgeräte, etc. sind mit Bezeichnungsschildern zu versehen. Die Bezeichnung muss mit der Bezeichnung in den Planunterlagen und sonstigen Revisionsunterlagen übereinstimmen. Die Bezeichnungsschilder müssen mindestens die Zuordnung zur Anlage, die Kennzeichnung des Bauteils bzw. Mediums und wesentliche Anschluss- und Leistungsdaten enthalten. Farbe, Größe und Art der Bezeichnungsschilder sowie die Kennzeichnung ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Eine Schilderliste ist zur Freigabe vorzulegen. 3.10    Inbetriebnahme / Leistungsmessung Inbetriebnahme und Teilinbetriebnahmen von Anlagen, Betreuen und Betreiben der Anlagen bis zur Übergabe an den Nutzer. Übergabe der Anlagen mit Einweisung des Bedienungspersonals. Die hierfür erforderlichen Betriebsstoffe, die Befüllung der Anlage, die Inanspruchnahme von Service- Technikern des Herstellers, bzw. die zur Durchführung des Probebetriebes notwendigen Anschlüsse an die Energie-/Medienversorgung gehören, falls nicht in der Leistungsbeschreibung explizit als Position beschrieben, zum Leistungsumfang. Leistungsmessungen, soweit sie für eine ordnungsgemäße Fertigstellung, Einregulierung und Funktion der Anlagen erforderlich sind, hat der AN vor der Abnahme durchzuführen. Dies gilt auch für erforderliche Teilabnahmen. Die Übergabe erfolgt am Ende der Bauzeit mit der Schlussabnahme! 3.11    Fachtechnische Prüfung / Abnahme (Sachverständigenabnahmen) Die Abnahmebereitschaft ist dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten schriftlich anzuzeigen. Die erfolgreiche Durchführung der fachtechnischen Prüfung ist die Voraussetzung für die förmliche Abnahme. Prüfungen durch Behörden oder Sachverständige ersetzen nicht die fachtechnische Prüfung / Abnahme durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten. Der Auftragnehmer hat sämtliche fachtechnischen Prüfungen vorzubereiten, zu beantragen und zu betreiben. Die dafür notwendigen Unterlagen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig aufzustellen und einzureichen. Dies gilt auch für alle behördlich vorgeschriebenen Prüfungen. Die Kosten für die Abnahmeprüfungen (Sachverständigenabnahme) und Prüfbescheinigungen sind, soweit nicht als Leistungsposition beschrieben, in die Angebotspreise einzukalkulieren. Die Kosten und Gebühren für gesetzlich vorgeschriebene oder in der Leistungsbeschreibung geforderte Abnahmeprüfungen durch Sachverständige, trägt der Auftragnehmer. Muss die Abnahmeprüfung aufgrund von Mängeln, ungenügender Vorbereitung oder fehlender Unterlagen wiederholt werden, trägt der Auftragnehmer alle dadurch entstehenden Kosten. Das Verfahren der Einweisung und Abnahme ist mit dem AG, bzw. dessen Beauftragten rechtzeitig abzustimmen. 3.12    Mitzuliefernde Unterlagen / Bestands- und Revisionspläne Falls im Leistungsverzeichnis nicht als eigene Position beschrieben gilt: Mitzuliefernde Unterlagen wie Bestands- und Revisionspläne hat der Auftragnehmer aufzustellen und spätestens mit der Schlussrechnung an den Auftraggeber komplett und geprüft zu übergeben. Die Unterlagen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Einweisung und Abnahme zur Einarbeitung und Prüfung vorab auszuhändigen. Dies ist Voraussetzung zur Abnahmebereitschaft. Als Bestandsunterlagen sind Ausführungs- und Montagezeichnungen zu liefern, in denen alle im Rahmen der Ausführung vorkommenden Änderungen maßstäblich richtig eingetragen sind. Bei geringfügigen Abweichungen ist aus Billigkeitsgründen eine Maßänderung händisch ausreichend. Wegen der Übersichtlichkeit und zum Erkennen der Zusammenhänge müssen die Anlagen in sich zusammenhängend dargestellt werden. Wenn optische Verkleinerungen gewählt werden, muss die Ausgangszeichnung mindestens über den Maßstab 1:50 verfügen. Die Schriftgröße muss so gewählt werden, dass die Verkleinerungen gut lesbar sind. Der Endmaßstab der Verkleinerung darf nicht kleiner als 1:100 sein. Die vorgenannten Pläne sind, falls mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, in folgender Form zu übergeben: 1 Satz Datenträger ( plt, dwg,dxf) 1 Satz Papierausdrucke in Mappen geordnet, farbig angelegt nach DIN Ferner sind folgende Unterlagen je 1-fach in Mappen, sowie in digitaler Form, geordnet mit Inhaltsverzeichnis versehen zu liefern: (LV-Beschreibung "Titel : Besondere Bauleistungen - Dokumentation") Detaillierte Anlagenbeschreibung je Gewerk Bedienungsanweisungen, abgestimmt auf die ausgeführten Anlagen Wartungsanleitungen mit detaillierten Wartungslisten Geräte-, Stück- und Ersatzteillisten Gerätebeschreibungen, abgestimmt auf die eingebauten Teile Anlagen- und Funktionsbeschreibung mit Hinweisen auf eine wirtschaftliche Betriebsführung Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierungsarbeiten durchgeführten Messungen Kopien sämtlicher Prüfbescheinigungen von Behörden oder vereidigten Sachverständigen Techn. Unterlagen für die Schaltanlagen und Verteilerschränke, mit Stromlauf  und Klemmenanschlussplänen Technische Daten und Unterlagen, z.B. Berechnungsunterlagen für Heizlast, Kühllast, Druckverluste, Leistungsdaten usw. Datenblätter z.B. für Aggregate,  Pumpen, Ventile usw. mit Leistungsdaten, Anlagenkennlinien, Betriebspunkten  etc. Alle Unterlagen sind so zu ordnen und farbig zu markieren (Typbezeichnung), dass der Auftraggeber mit geringem Aufwand die zur Wartung der Anlagen erforderlichen Arbeiten disponieren kann. Sollten bis zur Erstellung der Schlussrechnung die Bestandsunterlagen nicht übergeben worden sein, tritt die im Vertrag festgelegte Regelung in Kraft. 3.13    Der Auftragnehmer erhält die Grundrisspläne des Architekten und Fachplaners per E-Mail. Bei Rückgabe der Bestandsunterlagen ist die gleiche Art zu wählen. Im Bedarfsfall kann nur nach vorheriger Rücksprache ein anderer Datenträger verwendet werden. Das Standard-Austauschformat ist: AUTO-CAD/DWG, Version nach vorheriger Vereinbarung und Adobe PDF. 4.   Besondere Leistungen 4.1    Allgemein Die in den ZTV aufgeführten Leistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs. 4.2    Fortschreibung Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer erhält vor Auftragsvergabe die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Ausführungsunterlagen und -pläne. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört die Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den aktuellen Stand der Werkplanung des Architekten und Tragwerkplaners einschließlich Änderungsdienst und Koordination bis zur Übergabe an den AG. Enthalten sind die zugehörigen Berechnungen und Auslegungen. 4.3    Montagegerüste Jedes Gewerk hat die notwendigen Montagehilfen selbst beizustellen. Die Bestimmung der Anzahl der Montagehilfen erfolgt durch den Auftragnehmer. Dazu gehört die Stellung von erforderlichen Montagegerüsten /Montagebühnen, bis 2,00 m , bezogen auf die gesamte Montagezeit bzw. Montagedauer der einzelnen Phasen, mehrmalige Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport sowie Inbetriebnahme inkl. etwaiger Wartungskosten, Miet- und Versicherungskosten. Ausführung der Gerüste entsprechend den Unfall-VerhütungsVorschriften (UVV) und der Anordnungen des SIGEKO. Auf folgende Vorschriften, Normen, Richtlinien, und Auflagen wird ergänzend zur ZTV-Allgemein besonders hingewiesen: - Brandschutztechnische Anforderungen (LBO des jeweiligen Bundeslandes) 1.    Stoffe, Bauteile Für die zum Einsatz kommenden Geräte, Bauteile und Komponenten ist die Einhaltung von Arbeitschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, VDE-Bestimmungen, Gerätesicherheitsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, usw. durch Konformitätserklärungen in Verbindung mit Prüfzeichen, Prüfzeugnissen und Typenschildern nachzuweisen. Dazu gehört auch der Nachweis des Funk-/EMV-Schutzes. 2.    Ausführung 2.1    Abstimmung mit anderen Gewerken Für Leistungen, die der Auftragnehmer an der Schnittstelle zu anderen Gewerken aufführt, hat er sich bei diesen die notwendigen Informationen/Unterlagen zu beschaffen. Für Leistungen anderer Gewerke, die zur Erfüllung der vom Auftragnehmer vertraglich zugesicherten Funktion und Eigenschaft notwendig sind, hat der AN die dafür erforderlichen Unterlagen und Angaben rechtzeitig beizustellen und die Ausführung mit den Auftragnehmern der betreffenden Gewerke abzustimmen. Die Abstimmungsergebnisse und die gegenseitigen Festlegungen sind zu dokumentieren und dem Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten vorzulegen. Dazu gehören: - Generelle Abstimmungen und Festlegungen - Maßliche Angaben in Planunterlagen und vor Ort - Angaben über Anschluss- und Leitungsdimensionen - Angaben über Material- und Ausführungsart - Anschluss- bzw. Verbindungsart an der Schnittstelle Sonstige Anforderungen, z.B.: - zeitliche Abhängigkeit - Abstimmung Medienanschlüsse Wasser und Abwasser: - Auslegung und Dimensionierung der Zu- und Ableitungen - Dimensionierung und Ausbildung der Sifons - Angaben zur Wasserqualität und darauf abgestimmte Materialien und Bauteile - Anordnung und Auslegung der Regelorgane, Schalt-, Sicherheits-, Bedien- und Messeinrichtungen - Örtliche Abstimmung der Anschlussarbeiten - Abstimmung Wärme-, Schall- und Brandschutzdämmung - Umfang, Art und Ausführung in Abhängigkeit von den technischen Anforderungen - Klärung Dämmdicken und erforderliche Abstandsmaße - Dämmung der Durchführungen - Klärung Vorwegmaßnahmen, z.B. Dämmung von Bauteilen, Kanälen und Leitungen, die aus baulichen,   techn. oder zeitlichen Gründen unmittelbar bei/nach der Montage auszuführen sind. Abstimmung Dach- und Bauwerksdurchführungen: - Art und Ausführung in Abhängigkeit von den technischen Anforderungen. - Erforderliche Maßnahmen an den Bauteilen des Auftragnehmers, z.B. notwendige Dichtflanschen, Anschlussprofile, Klemmprofile für die Eindichtung und Verwahrung durch die damit beauftragte Fachfirma, abzustimmen mit Architekt und Fachplanern. 2.2    Beistellung der Unterlagen für Elektro und GA Vom Auftragnehmer sind die erforderlichen Unterlagen und Angaben für das Gewerk Elektrotechnik (Verkabelung) und Gebäudeautomation (MSR) rechtzeitig beizustellen. Dazu gehören im Rahmen der Montageplanung: - Anlagenschemata und Funktionsbeschreibungen Planunterlagen mit Standortangabe und Kennzeichnung   der Anlagen elektrischen Bauteile und Geräte, Regelorgane, Mess-, Regel-, Schalt-, Überwachungs- und   Schutzeinrichtungen aus  dem Leistungsumfang des Auftragnehmers - Technische Angaben für alle elektrischen Anlagenteile, wie unter Pkt. 3.1 - Angaben über Kabeleinführung und Klemmenausführung - Angaben über Geräte des AN, die zum Einbau in Schaltschränke anderer Gewerke vorgesehen sind. 2.3    Einbau durch andere Gewerke: Einbauteile, die durch ein Gewerk der KGR 300, eingebaut werden müssen, sind mit den erforderlichen Angaben wie Einbauzeichnungen und Einbauanweisungen rechtzeitig zu übergeben. Dazu gehören z. B.: Rohrhülsen, Durchführungen, Betoneinlegeteile und Mauerrahmen, die ggf. von der Rohbaufirma vorab einzubetonieren, einzumauern und einzudichten sind. 2.5   Montagedokumentation Seitens des AN ist ein Bautagebuch zu führen, welches folgende Angaben enthalten muss: - Witterung und Temperatur - Art und Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte - Geräteeinsatz - Geleistete Arbeiten und Einsatzstellen - Anordnung des Auftraggebers - Besondere Vorkommnisse Besondere Leistungen Die in den ZTV aufgeführten Leistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs. Anerkennung Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Abgabe des Angebotes ausdrücklich bereit, die im Leistungsverzeichnis genannten Arbeiten mit allen Nebenleistungen auszuführen, auch wenn diese in den Zeichnungen oder im Ausschreibungstext nicht ersichtlich sind. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er die vorstehenden - Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen gelesen und alle Forderungen und Bedingungen daraus in   seinem Angebot berücksichtigt und in die Einheitspreise einkalkuliert hat. Gelesen und anerkannt: ________________________________ _____ Ort + Datum ________________________________ _____ Firmenstempel + rechtsverbindliche Unterschrift
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE
1 KGR 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1
KGR 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
1. 1 Schmutzwasserentwässerung
1. 1
Schmutzwasserentwässerung
1. 2 Abwasserkomponenten
1. 2
Abwasserkomponenten
1. 3 Trinkwasserverteilnetz
1. 3
Trinkwasserverteilnetz
1. 4 Sanitärobjekte (Objekte, Armaturen, etc)
1. 4
Sanitärobjekte (Objekte, Armaturen, etc)
1. 5 Sanitär Accessoires
1. 5
Sanitär Accessoires
1. 6 Dämmung und Brandschutz
1. 6
Dämmung und Brandschutz
1. 7 Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
1. 7
Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
1. 8 Besondere technische Leistungen
1. 8
Besondere technische Leistungen
1. 9 Wartungsarbeiten
1. 9
Wartungsarbeiten
2 KGR 421 Wärme- / Kälteerzeugungsgungsanlagen
2
KGR 421 Wärme- / Kälteerzeugungsgungsanlagen
2. 1 Wärme- / Kälteerzeuger
2. 1
Wärme- / Kälteerzeuger
2. 2 Wärmeverteilung und Armaturen
2. 2
Wärmeverteilung und Armaturen
2. 3 Dämmung und Brandschutz
2. 3
Dämmung und Brandschutz
2. 4 Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
2. 4
Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
2. 5 Besondere technische Leistungen
2. 5
Besondere technische Leistungen
2. 6 Wartung der Anlagenkomponenten
2. 6
Wartung der Anlagenkomponenten
3 KGR 422 Wärmeverteilnetze
3
KGR 422 Wärmeverteilnetze
3. 1 Sicherheits- und Messeinrichtung
3. 1
Sicherheits- und Messeinrichtung
3. 2 Erstbefüllung Wasseraufbereitung
3. 2
Erstbefüllung Wasseraufbereitung
3. 3 Wärmeerzeuger
3. 3
Wärmeerzeuger
3. 4 Wärmeverteilung und Armaturen
3. 4
Wärmeverteilung und Armaturen
3. 5 Dämmung und Brandschutz
3. 5
Dämmung und Brandschutz
3. 6 Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
3. 6
Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
3. 7 Besondere technische Leistungen
3. 7
Besondere technische Leistungen
4 KGR 430_Lufttechnische Anlagen
4
KGR 430_Lufttechnische Anlagen
4. 1 Lüftungstechnische Anlagen
4. 1
Lüftungstechnische Anlagen
4. 2 Luftleitungen und Zubehör
4. 2
Luftleitungen und Zubehör
4. 3 Volumenstromregler und Sekundärschalldämpfer
4. 3
Volumenstromregler und Sekundärschalldämpfer
4. 4 Luftdurchlässe mit Zubehör
4. 4
Luftdurchlässe mit Zubehör
4. 5 Brandschutzklappen und Zubehör
4. 5
Brandschutzklappen und Zubehör
4. 6 Fühler und Zubehör
4. 6
Fühler und Zubehör
4. 7 Wärmeschutzdämmung
4. 7
Wärmeschutzdämmung
4. 8 Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
4. 8
Befestigungstechnik und Sonderkonstruktionen
4. 9 Besondere technische Leistungen
4. 9
Besondere technische Leistungen
4.10 Gewährleistungswartung
4.10
Gewährleistungswartung
5 Klemmarbeiten
5
Klemmarbeiten
5.__.__. 1 Klemmarbeiten HLK Kabelanschluss der Heizungs- Lüftungs- und Kältetechnischen Komponenten in Abstimmung mit dem Elektriker vor Ort. Kabel wird vom Elektriker geliefert und bis zur Position des Bauteils verlegt. Anschluss erfolgt beidseitig von der HLS-Firma (sowohl am Schaltschrank, als auch an den Feldgeräten). ca. 60 anzuschließende Feldgeräte. z.B.: Heizung/Kälte: 9x  Klima-Feldgeräte LDL10 4x  Klima-Feldgeräte LDL4 13x Druckunabhängiges Regelventilkit Feldgeräte 2x  Wärmepumpen 2x Wärmemengenzähler (EPIV) 1x Hydraulikstation etc. Lüftung: 1x  Lüftungsgerät Nebenräume 3x  Einzelraumlüfter WC und Putzraum 1x  Ventilator TK-Zellenhinterlüftung 1x  Ventilator IT-Raum Lüftung 2x  Überströmklappe/Brandschutzklappe IT-Raum Lüftung 1x  Lüftungsgerät Verkauf 1x  Hydraulikmodul Lüftungsgerät etc.
5.__.__. 1
Klemmarbeiten HLK
1,00
psch
5.__.__. 2 Klemmarbeiten Sanitär Kabelanschluss der Sanitärtechnischen Komponenten in Abstimmung mit dem Elektriker vor Ort. Kabel wird vom Elektriker geliefert und bis zur Position des Bauteils verlegt. Anschluss erfolgt von der Sanitär-Firma. ca. 10 anzuschließende Feldgeräte. z.B.: Sanitär: 2x  Durchlauferhitzer WC 2x  Durchlauferhitzer Putzecke und Backvorbereitung 1x Hebeanlage Garage 2x  Sensorgesteuerte Armatur etc.
5.__.__. 2
Klemmarbeiten Sanitär
1,00
psch
6 Allgemeine Bedarfspositionen
6
Allgemeine Bedarfspositionen
STUNDENLOHNARBEITEN Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Ihren Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind Die Stundenzettel müssen eindeutig erkennen lassen: -    Vor- und Zuname -    Beruf -    Berufsbezeichnung -    Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und Dauer -    Verbrauch von Baustoffen -    Benutzung von Maschinen mit genauer Leistungsangabe nach Zeit, Ort und Dauer Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unter- schriebenen Stundenzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind in der Regel täglich der Bauleitung in doppelter Fertigung zur Anerkennung vorzulegen. Nachträglich eingereichte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Anfallende Stundenlohnarbeiten sind vor Durchführung der Arbeiten bei der Fachbauleitung anzumelden. Die Verrechnung der Stundenlohnarbeiten erfolgt auf Grundlage der angebotenen Stundenlöhne, die sämtl. Zuschläge einschließlich der Baustellennebenkosten enthalten Vom Auftraggeber werden nur Stundenlohnarbeiten anerkannt und abgerechnet, die von der Fachbauleitung/ Projektleitung unterschrieben sind. Etwa anfallende Stundenlohnarbeiten werden wie folgt abgerechnet:
STUNDENLOHNARBEITEN
6.__.__. 1 Obermonteur
6.__.__. 1
Obermonteur
E
1,00
h
6.__.__. 2 Monteur
6.__.__. 2
Monteur
E
1,00
h
6.__.__. 3 Helfer
6.__.__. 3
Helfer
E
1,00
h
Kernbohrungen in Stahlbetondecken oder -wänden mit Diamantwerkzeugen einschließlich An- und Abreise, Wasserabsaugung, Bohrgerätereinrichtung auch für mehrere Geschosse, Herausstemmen der Bohrkerne, Baureinigung und Entsorgung und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen. Zusätzlich auszuführende Leistung: Versiegelung (Grundierung und Speziallack) der Kernbohrungen zum Schutz des Bewehrungsstahles vor Korrosion. Komplett herstellen wie folgt:
Kernbohrungen
6.__.__. 4 Kernbohrungen D= 60 mm Bohrlochdurchmesser:   60 mm Decken-Wanddicke:      250 mm
6.__.__. 4
Kernbohrungen D= 60 mm
E
1,00
St
6.__.__. 5 Kernbohrungen D= 80 mm Bohrlochdurchmesser:   80 mm Decken-Wanddicke:      250 mm
6.__.__. 5
Kernbohrungen D= 80 mm
E
1,00
St
6.__.__. 6 Kernbohrungen D= 90 mm Bohrlochdurchmesser:   90 mm Decken-Wanddicke :     250 mm
6.__.__. 6
Kernbohrungen D= 90 mm
E
1,00
St
6.__.__. 7 Kernbohrungen D= 100 mm Bohrlochdurchmesser:  100 mm Decken-Wanddicke :      250 mm
6.__.__. 7
Kernbohrungen D= 100 mm
E
1,00
St
6.__.__. 8 Kernbohrungen D= 120 mm Bohrlochdurchmesser:   120 mm Decken-Wanddicke:      250 mm
6.__.__. 8
Kernbohrungen D= 120 mm
E
1,00
St
6.__.__. 9 Kernbohrungen D= 130 mm Bohrlochdurchmesser:  130 mm Decken-Wanddicke:    250 mm
6.__.__. 9
Kernbohrungen D= 130 mm
E
1,00
St
6.__.__. 10 Kernbohrungen D= 140 mm Bohrlochdurchmesser:   140 mm Decken-Wanddicke :  250 mm
6.__.__. 10
Kernbohrungen D= 140 mm
E
1,00
St
6.__.__. 11 Kernbohrungen D= 150 mm Bohrlochdurchmesser:   150 mm Decken-Wanddicke :     250 mm
6.__.__. 11
Kernbohrungen D= 150 mm
E
1,00
St
6.__.__. 12 Kernbohrungen D= 160 mm Bohrlochdurchmesser:   160 mm Decken-Wanddicke:   250 mm
6.__.__. 12
Kernbohrungen D= 160 mm
E
1,00
St
6.__.__. 13 Kernbohrungen D= 180 mm Bohrlochdurchmesser:   180 mm Decken-Wanddicke : 250 mm
6.__.__. 13
Kernbohrungen D= 180 mm
E
1,00
St
6.__.__. 14 Kernbohrungen D= 200 mm Bohrlochdurchmesser:   200 mm Decken-Wanddicke :   250 mm
6.__.__. 14
Kernbohrungen D= 200 mm
E
1,00
St
6.__.__. 15 Kernbohrungen D= 220 mm Bohrlochdurchmesser:   220 mm Decken-Wanddicke :   250 mm
6.__.__. 15
Kernbohrungen D= 220 mm
E
1,00
St
Kernbohrungen in Mauerwerkswand mit Diamantwerkzeugen einschließlich An- und Abreise, Wasserabsaugung, Bohrgerätereinrichtung auch für mehrere Geschosse, Herausstemmen der Bohrkerne, Baureinigung und Entsorgung und erforderlicher Sicherungsmaßnahmen. Komplett herstellen wie folgt:
Kernbohrungen
6.__.__. 16 Kernbohrungen D= 60 mm Bohrlochdurchmesser:   60 mm Decken-Wanddicke: 250 mm
6.__.__. 16
Kernbohrungen D= 60 mm
E
1,00
St
6.__.__. 17 Kernbohrungen D= 80 mm Bohrlochdurchmesser:  80 mm Decken-Wanddicke:   250 mm
6.__.__. 17
Kernbohrungen D= 80 mm
E
1,00
St
6.__.__. 18 Kernbohrungen D= 90 mm Bohrlochdurchmesser:  90 mm Decken-Wanddicke :   250 mm
6.__.__. 18
Kernbohrungen D= 90 mm
E
1,00
St
6.__.__. 19 Kernbohrungen D= 100 mm Bohrlochdurchmesser: 100 mm Decken-Wanddicke :  250 mm
6.__.__. 19
Kernbohrungen D= 100 mm
E
1,00
St
6.__.__. 20 Kernbohrungen D= 120 mm Bohrlochdurchmesser:   120 mm Decken-Wanddicke:     250 mm
6.__.__. 20
Kernbohrungen D= 120 mm
E
1,00
St
6.__.__. 21 Kernbohrungen D= 130 mm Bohrlochdurchmesser:  130 mm Decken-Wanddicke:    250 mm
6.__.__. 21
Kernbohrungen D= 130 mm
E
1,00
St
6.__.__. 22 Kernbohrungen D= 140 mm Bohrlochdurchmesser:   140 mm Decken-Wanddicke :    250 mm
6.__.__. 22
Kernbohrungen D= 140 mm
E
1,00
St
6.__.__. 23 Kernbohrungen D= 150 mm Bohrlochdurchmesser:   150 mm Decken-Wanddicke :     250 mm
6.__.__. 23
Kernbohrungen D= 150 mm
E
1,00
St
6.__.__. 24 Kernbohrungen D= 160 mm Bohrlochdurchmesser:  160 mm Decken-Wanddicke:     250 mm
6.__.__. 24
Kernbohrungen D= 160 mm
E
1,00
St
6.__.__. 25 Kernbohrungen D= 180 mm Bohrlochdurchmesser:  180 mm Decken-Wanddicke :    250 mm
6.__.__. 25
Kernbohrungen D= 180 mm
E
1,00
St
6.__.__. 26 Kernbohrungen D= 200 mm Bohrlochdurchmesser: 200 mm Decken-Wanddicke :   250 mm
6.__.__. 26
Kernbohrungen D= 200 mm
E
1,00
St
6.__.__. 27 Kernbohrungen D= 220 mm Bohrlochdurchmesser:  220 mm Decken-Wanddicke :    250 mm
6.__.__. 27
Kernbohrungen D= 220 mm
E
1,00
St
Bohrungen in Leichtbauwänden
Bohrungen in Leichtbauwänden
6.__.__. 28 Bohrung durch Trockenbauwände bis 60 mm Durchmesser Wand/Deckendurchbruch in Leichtbauwände bohren. Wand/Deckendicke : bis 15 cm Aufbau, Ständerprofil beidseitig doppelt beplankt mit GK-Platten 12,5mm. Durchbruch: bis  60 mm Durchmesser Komplett herstellen.
6.__.__. 28
Bohrung durch Trockenbauwände bis 60 mm Durchmesser
E
1,00
St
6.__.__. 29 Bohrung durch Trockenbauwände bis 80 mm Durchmesser Wand/Deckendurchbruch in Leichtbauwände bohren. Wand/Deckendicke : bis 15 cm Aufbau, Ständerprofil beidseitig doppelt beplankt mit GK-Platten 12,5mm. Durchbruch: bis  80 mm Durchmesser Komplett herstellen.
6.__.__. 29
Bohrung durch Trockenbauwände bis 80 mm Durchmesser
E
1,00
St
6.__.__. 30 Bohrung durch Trockenbauwände bis 100 mm Durchmesser Wand/Deckendurchbruch in Leichtbauwände bohren. Wand/Deckendicke: bis 15 cm Aufbau, Ständerprofil beidseitig doppelt beplankt mit GK-Platten 12,5 mm. Durchbruch: bis 100 mm Durchmesser Komplett herstellen.
6.__.__. 30
Bohrung durch Trockenbauwände bis 100 mm Durchmesser
E
1,00
St
Schlitz- und Stemmarbeiten Schlitz- und Stemmarbeiten
Schlitz- und Stemmarbeiten Schlitz- und Stemmarbeiten
6.__.__. 31 Schlitz- und Stemmarbeiten Schlitz- und Stemmarbeiten für die Unterputzinstallation im Bereich Putzecke, Backoffice und Lager. Position aus Detail entnehmen, ca. 18 m Schlitz- und Stemmarbeiten.
6.__.__. 31
Schlitz- und Stemmarbeiten
E
1,00
psch