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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
für das Gewerk Tischlerarbeiten
1. ALLGEMEIN
1.1 Leistung
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die fachgerechte Erstellung von Tischlerarbeiten. Die Leistungen beinhalten den kompletten Einbau, die Beseitigung von Schutzfolien, evtl. Abtrennung von Montageschienen etc..
Farbangaben dienen ebenfalls der Orientierung. Die endgültige Festlegung erfolgt durch den AG erst im Rahmen der Bemusterung.
Die Ausführung aller Farbtöne im RAL- bzw. NCS-Spektrum o. glw. ist in den Einheitspreisen enthalten.
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Arbeiten in mehreren zeitlich und räumlich versetzten Abschnitten erfolgen. Hieraus resultierende Mehrkosten, sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Alle Positionen sind, wenn nicht anders angegeben, grundsätzlich inkl. "Herstellen, Liefern und Einbauen" zu kalkulieren, es sei denn in den Positionen erfolgt eine gegenteilige Festlegung.
Bauseitige Leistungen sind gekennzeichnet mit dem Zusatz "bauseits" oder mit einem entsprechenden Hinweis auf ein anderes Leistungspaket.
1.2 Konstruktions-/Werkzeichnungen/Statische Nachweise
Unmittelbar nach Auftragserteilung hat der AN unter Zugrundelegung der Ausschreibung und der Ausführungs- und Detailpläne des Architekten und Innenarchitekten mit der technischen Klärung zu beginnen und Konstruktions-/Werkzeichnungen zu erstellen. Die weiterführende Ausführungsplanung bei konzeptionellen Vorgabeplänen und Prinzipdarstellungen obliegt dem AN, ebenso wie die gleichwertige Adaption des Gestaltungsprinzips auf weitere Zimmertypen mit abweichenden baulichen Situationen.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist vor Ausführungs- beginn rechtzeitig jedoch mindestens 12 Wochen vor Einbringung mit den Planern abzustimmen.
Zur Ausführung gelangen nur endabgestimmte und durch die Planer freigegebene Pläne.
Die technische Bearbeitung umfasst die komplette Werkstatt- und Montageplanung für das jeweilige Gewerk. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Bemessung von Bauteilen, die eine statische Bemessung erfordern, ist diese vom AN zu erstellen. In diesem Fall liefert der AG nur die entsprechend erforderlichen Lastangaben.
Die Kosten für die Erstellung einer prüffähigen Statik sind in der Position "Technische Bearbeitung" zu berücksichtigen. Die Prüfgebühren für die statischen Nachweise trägt der AG. Dies gilt nur für die Erstprüfung. Die Kosten bei vom AN verschuldeten Nachprüfungen trägt in jedem Fall der AN.
Bei Sondervorschlägen trägt der AN in jedem Fall auch alle zusätzlich anfallenden Kosten und Gebühren selbst.
Alle angegebenen Abmessungen sind Vorbemessungen und müssen im Auftragsfall durch den AN bestätigt werden. Sollten hier abweichende Dimensionierungen erforderlich werden, sind diese im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung mit den Planern abzustimmen.
Der AN hat zur Dokumentation seiner Leistung die vollständigen Unterlagen einschl. Werkstatt- und Montageplanung zusammenzustellen und vor der Abnahme dem AG zu übergeben. Hierzu gehören auch alle Datenblätter, Wartungsanweisungen, Pflegehinweise, Prüfzeugnisse, Zulassungen und behördliche Abnahmen, die der AN zu veranlassen bzw. durchzuführen hatte.
Die Dokumentationsunterlagen sind mit einer einheitlichen Ordnerstruktur mit Inhaltsverzeichnis, Rückenschildern, Registerstreifen, etc. nach Maßgabe des AG zu erstellen.
Die formale Ausführung und der genaue Umfang ist mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.
1.3 Fabrikatsangabe
Werden in Grundpositionen Fabrikate vom AG/Planer vorgegeben und es erfolgt keine Fabrikatsabfrage oder der Zusatz "oder gleichwertiger Art", hat der AN in jedem Fall mit dem benanntem Fabrikat zu kalkulieren.
Für alle anderen Positionen, die mit einer Fabrikats- bzw. Produktangabe versehen sind und der Satz: "oder gleichwertiger Art." verwendet wurde, können gleichwertige Produkte angeboten werden.
Die Gleichwertigkeit ist durch das Beifügen von technischen Datenblättern und Infomaterial bei Angebotsabgabe durch den Bieter nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG.
Sollten in den Fabrikatslisten / Leistungstexten durch den Bieter in den dafür vorgesehenen Bereichen keine Angaben erfolgen, so gilt das als Vorlage im Text beschriebene Fabrikat/ Material als angeboten.
Sondervorschläge und Bieter-Alternativen sind zugelassen, sofern sie die architektonischen und technischen Anforderungen vollumfänglich erfüllen.
Sofern der Bieter von dem Entwurf abweichende alternative Ausführungsarten anbietet, ist die geänderte Ausführungsart (Nebenangebot) im Einzelnen hinsichtlich der technischen Durchführbarkeit und der Risikoabschätzung sowie der Genehmigungsfähigkeit anhand entsprechender Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Nachweise, Detail- und Schnittpläne, etc.) mit der Angebotsabgabe darzulegen. Den Umfang der zwangsläufigen Änderung der Planung und sonstiger Zusatzleitungen hat der AN zu tragen.
Sondervorschläge bzw. Abweichungen von der freigegebenen Planung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG.
1.4 Bedenken
Auf evtl. Bedenken betreffend Ausführung und Material etc. hat der Bieter bei Angebotsabgabe in einem Begleitschreiben hinzuweisen und entsprechende Änderungsvorschläge mit Angabe der Mehr- und Minderkosten zu unterbreiten. Die Ausfüllung des Hauptangebotes wird jedoch in jedem Falle verlangt.
2. GRUNDLAGEN
2.1 Richtlinien, Normen, Regelwerke etc.
Maßgebend für die Ausführung ist die VOB, Teil C
neueste Fassung, bzw. die entsprechenden EN-Normen.
VOB/C DIN 18201 -18203 Toleranzen im Hochbau
VOB/C DIN 18299 - Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
VOB/C DIN 18334 - Zimmer- und Holzbauarbeiten
VOB/C DIN 18355 - Tischlerarbeiten
VOB/C DIN 18335 - Stahlbauarbeiten
VOB/C DIN 18357 - Beschlagarbeiten
VOB/C DIN 18360 - Metallbauarbeiten
VOB/C DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
VOB/C DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten
DIN 18332 - Naturwerksteinarbeiten
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Es gelten auch die folgenden Ausführungs- und Gütebestimmungen DIN- bzw. EN-Normen in der bei der Angebotsabgabe gültigen Fassung:
DIN EN 942 Holz für Tischlerarbeiten
DIN EN 68705-2 Stab- und Stäbchensperrholz
DIN 4079 Furniere
DIN 18101 Türen für den Wohnungsbau
DIN EN 1627 Einbruchshemmende Türen
DIN EN 1906 Türbeschläge
DIN EN 1825 Schlösser
DIN 18251 Schlösser - Einsteckschlösser
ebenso
Die Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes, insbesondere die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutz- richtlinien, die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die VDE-Richtlinien sind einzuhalten.
Die Ausführungs-, Montage- und Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller.
Die für die Ausführung und Abrechnung von Tischlerarbeiten gültigen Vorschriften, DIN- bzw. EN-Normen und die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme, welche sich auf das Gewerk und die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen.
Über die anerkannten Regeln der Technik und der DIN Vorschriften hinaus hat der AN auf jeden Fall die Gebrauchstauglichkeit der fertigen Leistung sicherzustellen.
2.2 Kontrolle der Vorleistung / Aufmaß
Der AN hat zeitversetzt vor Beginn seiner Arbeiten, mit gesonderten Anfahrten und gegebenenfalls Gerüst- und Leiterstellungen alle Bauteile, an welche die Leistungen des AN anschließen, vor Ort aufzumessen.
Die tatsächlichen Abmessungen mit den vorhandenen Abweichungen sind zu protokollieren.
Gegebenenfalls sind rechtzeitig Vorgaben darüber zu formulieren, welche Bauteile noch durch die Vorunternehmer nachgebessert werden müssen.
Die im LV angegebenen Maße dienen der Kalkulation.
Bei Positionen, die nach Stück ausgeschrieben sind erfolgt bei Maßabweichungen von +/- 10 cm kein Mehr- oder Minderpreis.
3. ANFORDERUNGEN
3.1 Allgemein
Eine Besichtigung der Baustelle - als Grundlage für die Ermittlung der Angebotspreise ist verpflichtend.
Zum Leistungsumfang des AN gehören alle in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen. Die Kalkulation hat zu erfolgen unter Berücksichtigung aller in den ZTV Tischlerarbeiten bzw. den allgemeinen Ausführungsmerkmalen genannten Vorgaben und aller der Ausschreibung beiliegenden Unterlagen wie
die Allgemeine Baubeschreibung,
die Besonderen Vertragsbedingungen,
die Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
die Baugenehmigung,
die Planunterlagen,
das Brandschutzgutachten, der Leitfaden Logistik,
das Bauphysikalische Gutachten, etc.
Die Entsorgung aller anfallenden Abfälle aus dem eigenem Leistungsbereich einschließlich der Entsorgungsgebühren sind Sache des AN.
3.2 Brandschutz
Die Anforderungen an den Brandschutz sind dem Brandschutzkonzept und den Architektenplänen zu entnehmen.
Behördliche Auflagen sind generell bindend und in der Ausführung umzusetzen.
Bei Unstimmigkeiten sind dem Auftraggeber evtl. Bedenken unverzüglich, schriftlich (VOB Teil B § 4 Nr.3) mitzuteilen.
Grundsätzlich gilt, dass alle verwendeten Materialien mindestens normal entflammbar (Baustoffklasse D-s1,d0 nach EN 13501) sein müssen. Leicht entflammbare (Baustoffklasse F nach EN 13501 sind gemäß § 26 (1) LBO nicht zulässig.
Innerhalb des notwendigen Treppenraums müssen entsprechend §11 LBOAVO Bekleidungen und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
(Baustoffklasse A1 bzw. A2-s1,d0 nach EN 13501)
Für Wand- und Deckenverkleidungen in öffentlichen Bereichen - insbesondere im Gültigkeitsbereich der Versammlungsstättenverordnung sind grundsätzlich, wenn nicht anders in den Pos. angegeben, schwerentflammbare Trägerplatten, mindestens schwer entflammbar B1-s1, d0 gem. DIN EN 13501 zu verwenden !
Die Lackoberflächen müssen dementsprechend mindestens schwer entflammbar B1-s1, d0 gem. DIN EN 13501 ausgeführt werden. Über die schwer entflammbare Ausführung derTrägerplatten und auch der Oberflächenlackierung ist nach Fertigstellung eine Bestätigung einschl. Prüfzeugnis durch den Auftragnehmer einzureichen.
In öffentlichen Bereichen, insbesondere im Gültigkeitsbereich der Versammlungsstättenverordnung sind Unterkonstruktionen, wenn nicht anders angegeben, mindestens in schwer entflammbarer Ausführung
B1-s1, d0 gem. DIN EN 13501 herzustellen. Wandverkleidungen mit Abstand zur Rohwand sind im Unterkonstruktionsbereich entspr. den Brandschutzvorgaben abzuschotten.bzw. zu dämmen.
Unterkonstruktionen aus Massivholz sind allseitig, d.h. auch an Rückseiten und Schnittflächen mit einem anerkannten Feuer- und Holzschutzmittel zu streichen.
3.3 Schallschutz
Die durch den Bauphysiker geforderten Schalldämm-Maße sind dem Schallschutzgutachten zu entnehmen.
Die Angaben im Leistungsverzeichnis zu den beschriebenen Konstruktionen basieren auf dem Schallschutzgutachten. Der hier geforderte Schallschutz ist sicherzustellen. Der AG behält es sich vor, strichprobenweise Untersuchungen des Schallschutzes vornehmen zu lassen.
3.4 Standsicherheit
Die verwendeten Werkstoffe sollen den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein.
4.WERKSTOFFE
4.1 Eignung von Baustoffen / Bauteilen / Systemen
Sofern ein Baustoff, Bauteil oder System in verschiedenen Positionen beschrieben wird, ist der gleiche Hersteller für alle diese Positionen zu verwenden.
Sollten im Leistungstext an anderer Stelle gleichartige Ausführungen zur Ausführung kommen, so sind diese, sofern im Lieferprogramm des Herstellers verfügbar, immer vom gleichen Hersteller zu verwenden.
Es sind nur Dämmstoffe zu verwenden, die frei von FCKW und HFCKW sind.
Als Trägerplatten sind, wenn nicht anders angegeben, nur (mindestens) 3-schichtige Spanplatten (o. MDF) mit vergüteter Oberfläche und für die entsprechende Baustoffklasse zugelassen, zu verwenden.in formaldehydfreier Ausführung, bzw. mindestens E1.
4.2 Material/Qualität
Alle ausgeschriebenen Leistungen sind in Möbelqualität zu liefern. An die Qualität der Materialien, Gleichmäßigkeit der Oberflächen und der einzelnen Bauleistungen werden erhöhte Anforderungen gestellt.
Die Festlegung hinsichtlich der Qualität des Aussehens der Beläge erfolgt durch Vereinbarung von Grenzmustern für zulässige Farb- und Strukturschwankungen.
Für die Einhaltung der Abnahme von Bauwerks- und Bauteilabmessungen sowie die Ebenheitstoleranzen gelten die jeweils gültigen DIN wie 18202 und 18203.
Als Material für Einbau-Einlegeteile sind grundsätzlich im Aussehen einheitliche Materialien aus nicht rostendem Edelstahl (V4A) vorzusehen.
Wenn in dem Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben sind alle Einbauten, Möbel und Verkleidungen mindestens aus mitteldichter Holzfaserplatte (MDF) in Möbelqualität herzustellen.
4.3 Oberflächen
Sämtliche sichtbaren Flächen sind in der verlangten Oberfläche auszuführen, z.B.
in der angegebenen Holzart zu furnieren,
die Rückseiten mit geeignetem Material gegenzufurnieren.
Es sind nur ausgesuchte Furniere zu verwenden. Alle sichtbaren Oberflächen sind mit einer wasserabstoßenden erstklassigen Lackierung im Glanzgrad nach Angabe in min. drei Arbeitsgängen zu behandeln, soweit nicht anders vorgeschrieben.
5. AUSFÜHRUNG
5.1 Montage
Der Einbau der Konstruktion ist nach den genehmigten Werkplänen und Details spannungsfrei vorzunehmen, Bewegungen aus Wärmedehnung des Materials sowie aus Bewegungen des Bauwerkes müssen aufgenommen werden können.
Erforderliche Befestigungslaschen und Ausgleichsmaterialien sind zu berücksichtigen.
Der AN hat insbesondere folgende 'Besondere Leistungen' in sein Angebot mit einzukalkulieren. Diese Leistungen werden nicht gesondert in Positionen erfasst und sind mit den angebotenen EPs der Grundpositionen abzudecken:
Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller Gerüste, auch wenn die Höhe der zu bearbeitenden Fläche über der Standfläche der Arbeitsbühnen höher als 3,5 m über der Standfläche des Gerüstes liegt.
Herstellen, Anarbeiten und Anpassen von Aussparungen, Türen, Nischen, Stützen, Pfeilervorlagen, Rohre, Einzelleuchten, Luftauslässen, Schalter, Steckdosen, Kabel, Kabelkanäle, Einbauteile, Revisionselemente. Profile, Leisten, Sockelleisten, Randstreifen und dergleichen.
Nachträgliches Anarbeiten an Einbauten und Installationen
Nachträgliches Fertigstellen von Trenn- und Montagewänden soweit die Leistungen nicht im Zuge gleichartiger Tischlerarbeiten kontinuierlich erbracht werden können.
Einmessen fehlender Bezugspunkte zur Durchführung notwendiger Messungen im Rahmen des örtlichen Aufmaßes vor Beginn der Leistungen.
5.2 Untergrund
Der Auftragnehmer hat den Untergrund daraufhin zu prüfen, ob er für die Durchführung seiner Leistungen geeignet ist und dem Auftraggeber evtl. Bedenken unverzüglich, schriftlich (VOB Teil B § 4 Nr.3) mitzuteilen.
5.3 Dämmung
Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort nicht erreicht werden kann.
Zur Schalldämmung ist zu beachten: Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
5.4 Geometrie
Die geometrische Form des Gebäudes ist den Plänen zu entnehmen und in die EP Preise mit einzukalkulieren. An- und Schrägschnitte, einschl. Nachbeschichtung der Kanten, sind in die EP einzukalkulieren.
5.5 Toleranz
Der AN hat vor Beginn seiner Arbeiten die Einhaltung der Toleranzen der Vorgewerke eigenverantwortlich zu überprüfen und eventuelle Abweichungen schriftlich anzuzeigen.
Der AN ist verpflichtet, während der Bauzeit vor Ort Kontrollmessungen der Höhen, Achsen und Eckpunkte durchzuführen. Von den Kontrollmessungen sind Protokolle zu fertigen und dem Bauherrn / der Bauleitung vorzulegen.
Dies ist in die entsprechenden Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
5.6 Schnittstellen TGA / Tischler / Küchenplaner
Die Ausführung der Tischlerarbeiten ist in enger Abstimmung der Vor- und Nachleistungen mit den TGA- und Trockenbaugewerken sowie Kücheninstallationen vorzunehmen, z.B. ist der Einbau von Leuchten, Küchengeräten, Sani-Leitungen bzw. Einbauteilen aller Art zu berücksichtigen.
Es sind z.T. mehrere Arbeitsschritte in Abstimmung und Koordinierung mit TGA- und Trockenbaugewerken einzuplanen und zu kalkulieren.
Bauseitige Nachleistung:
Feinmontage der Elektroanschlüsse, Küchengeräte und Trink- und Schmutzwasserleitungen erfolgt auf der Baustelle durch den Elektriker, Sanitär und Küchenplaner.
5.7 Installationsdurchführungen/ Aussparungen/
Durchbrüche
Installationsdurchführungen sind sorgfältig, brandschutztechnisch und gegen Schallübertragung zu sichern, z. B. durch zusätzl. Hinterstopfen,Versiegeln, Ausschäumen etc.
Installationsführung sind gemäß Angabe Fachplaner TGA auszuführen.
Das Ausschneiden von Schalterdosen, Rohrdurchführungen, Pfeilern usw. ist im Preis enthalten.
Ebenso enthalten sind Aussparungen für die Be- und Entlüftungsanlagen etc.
5.8 Türöffnungen
Die Unterkonstruktionen für Türanlagen sind mit den Unterkonstruktionen der Trennwände zu erstellen. Herstellen der Tür mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärkten Metallständerprofilen, einschließlich Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkeln.
Im Bereich von RS-Türen ist ein Verstärkungsprofil aus Stahl bis auf den Rohbetonboden einzubauen. Bei Bedarf sind Befestigungstüranker vorzusehen, zugelassen entsprechend der geforderten Brandschutzqualität. Bei Einbau von Blockzargen sind Stahlwinkel und Distanzausgleiche einzubauen.
5.9 Traversen/Unterkonstruktionen
Zur Befestigung von Heizkörpern, Sanitärelementen, Regalen, Hängeschränken in Küchen etc. sowie zur Befestigung von Installationen in Wänden sind erforderliche Unterkonstruktionen nach statischer Erfordernis auszuführen.
5.10 Erstpflege
Vor der Endabnahme sind sämtliche Tischlerarbeiten gründlich von jeglichen Verschmutzungen zu reinigen.
5.11 Pflege- und Reinigungsvorschriften
Gemäß für die zur Ausführung kommende Oberflächenbehandlung sind vom AN die Pflege- und Reinigungsvorschriften dem AG zu übergeben.
5.12 Beschläge, Schloss
Die Ausführung sämtlicher Beschläge erfolgt gem. den "Allgemeinen Ausführungsmerkmalen" bzw. lt. Angabe in den LV-Positionen.
5.13 Spiegelverkleidungen
Sämtliche Spiegel von Wand-und Deckenverkleidungen müssen zusätzlich mechanisch gegen Herunterfallen gesichert werden!
Ausführung nach Absprache mit dem Innenarchitekten. Ebenso müssen Spiegel an Deckenverkleidungen mit Splitterschutzfolie ausgeführt werden, bzw. bei Wandverkleidungen nach Absprache.
Die genannten Punkte sind auch zu berücksichtigen, wenn dies nicht gesondert in den Leistungspositionen beschrieben ist!
5.14 Korrosionsschutz
Sämtliche zur Verwendung kommende Metallteile wie Stifte, Drähte etc. müssen verzinkt sein. Metallunterkonstruktionen müssen allseitig mit Rostschutzgrundierung in ausreichender Schichtdicke behandelt sein.
6. ANSCHLÜSSE
6.1 Allgemein
Die Anschlüsse müssen den Anforderungen aus Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz erfüllen. Alle Befestigungen haben verdeckt zu erfolgen. Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile wie Wände, Deckenschotts, Fassade und Stützen ist in das Angebot mit einzukalkulieren.
6.2 Kantenausbildung
Siehe Angaben "Allgemeine Ausführungsmerkmale".
6.3 Arbeits- ,Abschnitts- ,Bewegungsfugen
Die Fugenaufteilung erfolgt nach den Angaben der Architekten.
6.4 Anschlussfugen
Sauberes Anarbeiten an alle Konstruktionsbauteile, Decken, Stützen, Wände, Böden, Aussparungen etc. erfolgt nach Detailangabe und ist in die EP-Preise mit einzukalkulieren.
7. SCHUTZMAßNAHMEN
Die gesamten Tischlerarbeiten sind bis zur Endabnahme durch den AG mit geeignetem Material gegen Verunreinigungen und Beschädigung zu schützen. Es ist zu gewährleisten, dass durch die Schutzabdeckung keine Wasserkranzabzeichnungen oder Flecken entstehen. Die Kosten und Koordination der Schutzmaßnahmen sind Sache des AN.
Die Schutzfolien usw. sind nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des AG zu entfernen und zu entsorgen.
8. NACHWEISE
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu erbringen:
Die Güte der Baustoffe und Bauteile
Einhaltung der zulässigen Maßtoleranzen
Die Umweltverträglichkeit der eingesetzten Stoffe
Abnahmebescheinigung nach Behördenvorschrift
Diese Leistungen sind vom AN in die Einheits-Preise mit einzukalkulieren.
9. MUSTER/PROBESTÜCKE
9.1 Bemusterung bei Angebotsabgabe
Bei Angebotsabgabe sind auf Verlangen vom Bieter die Muster für die nachfolgend im LV beschriebenen Bauteile in mind. DIN A4 Größe abzugeben, einschließlich des Prüfzeugnisses, sofern diese von den in den LV-Positionen beschrieben Asuführungen abweichen.
9.2 Bemusterung vor Ausführung
Zur Festlegung des Ausbaustandards sind grundsätzlich alle für den Einbau vorgesehenen Materialien zu bemustern. Dies gilt insbesondere für alle Oberflächen, Beschichtungen, Beschläge usw.
Diese Musterflächen werden als Vergleichs- und Grenzmuster für die weiter zu erstellenden Flächen herangezogen. Anhand dieser Muster wird gemeinsam festgelegt, welche Abweichung:
in der Oberfläche
in der Qualität
in der Farbe/ Farbtönung
Beschichtungen zulässig bzw. unzulässig sind.
Erst nach Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Mustern bzw. Musterausführungen erfolgt das endgültige Testat der Ausführungszeichnung.
Es dürfen nur freigegebene Materialien verwendet und freigegebene Konstruktionen ausgeführt werden.
Die Qualität der Muster muss, entsprechend der planerischen Vorgaben, der späteren Ausführung entsprechen. Muster aus Oberflächenbehandlungen müssen
zur Qualitätsprüfung herangezogen werden können, um festzustellen, ob die spezifizierte Qualität vorliegt.
Es muss mit mehreren Farbmuster- und Bemusterungs- runden bis zur Festlegung der div. Materialien, Oberflächenbehandlungen und Oberflächenfinishs gerechnet werden. Die Muster verbleiben alle an einem vom Bauherrn zu bestimmenden Ort.
Für alle vorgesehenen Oberflächen und Materialen sind Muster in einer Größe von 50x50 cm bis max. 100x100 cm in 2-facher Ausfertigung herzustellen, wenn nicht anders angegeben.
Bemusterung Sitzbänke:
Vor Fertigung ist eine Sitz- und Rückenprobe anhand eines Teilbankstückes als Weißpolsster o. ä. zwingend erforderlich.
Für die Bemusterung erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
ZTV Tischlerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
für das Gewerk Tischlerarbeiten
Ausführung der Arbeiten nach VOB Teil C neuste Fassung, inklusive der DIN bzw. der entspr. EN-Normen.
Alle angebotenen Leistungen verstehen sich mit Lieferung und Montage, einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, sämtlichen Bohrungen und Ausschnitten inkl. Hohlraumdosen.
01 Details und Zeichnungen:
Im Allgemeinen sind für alle beschriebenen Elemente Zeichnungen beiliegend, soweit im Positionstext Ausführungsdetails nicht beschrieben sind, diese aber auf den Zeichnungen / Skizzen vermerkt / eingeplant sind, so sind diese einzurechnen und anzubieten.
Die Zeichnungen dienen der prinzipiellen Konstruktion und der Designziele.
Nachforderungen aus Unkenntnis können nicht anerkannt werden!
Einzige Ausnahme ist, wenn Elemente in der Ausschreibungsposition ausdrücklich als bauseitig vorhanden gekennzeichnet / beschrieben sind.
02 Sitzmöbel und Tische:
Stühle und Tische sind immer in der Höhe aufeinander abzustimmen. Die Sitzhöhe der Bänke ist an die Höhe der in Verbindung stehenden losen Möblierung (Stühle / Sessel) anzupassen.
Tische mit Holzoberflächen, wenn im LV nicht anders beschrieben:
Kanten mit Vollholzeinleimer überfurniert.
Profilierung als Rundung oder Fasen nach Angabe oder Bemusterung.
Oberfläche mit Starkfurnier belegt und mit ausgesuchtem Furnierbild.
Bei Massivholzplatten Gratleisten als Schutz gegen Verformung und Verziehen einnuten. Bei größeren Platten ohne Zarge zur Stabilisierung Flachspanner verwenden.
Tischfuß / -füße gemäß Positionsbeschrieb oder Zeichnung, Ausstattung mit auf den Boden abgestimmten Kunststoff-, Metall- oder Filzgleitern, mechanisch befestigt, sowie mit mindestens einem höhenverstellbaren Fuß.
Stühle / Sessel gemäß Positionsbeschrieb oder Zeichnung, Ausstattung mit auf den Boden abgestimmten Kunststoff-, Metall- oder Filzgleitern, mechanisch befestigt.
Polsterungen und Bezugsstoffe sind jeweils objekttauglich und gemäß dem Positionsbeschrieb auszuführen.
03 Trägerplatten:
Holzwerkstoffe formaldehydfrei entsprechend E1.
Dicke, Beschichtung, Oberflächenversiegelung etc. laut Positionsbeschrieb.
Brandschutzanforderungen sind bindend einzuhalten, Prüfzeugnisse sind einzureichen.
04 Fachböden :
Fach- und Einlegeböden, sofern nicht anderweitig beschrieben, höhenverstellbar mit Reihenlochbohrung und konstruktiven / gesicherten Fachbodenträgern.
Dicke mind. 19mm, Ausbildung der Fachböden hinsichtlich der vorzusehenden Belastung.
05 Korpus:
Auflage bzw. Beschichtung laut Positionsbeschrieb, sofern nicht anderweitig vermerkt, mind. 19mm Spanplatte beschichtet, Farbe, Struktur etc. nach Angabe.
Innenseiten furniert bzw. beschichtet entsprechend Außenseite.
Konstruktionsmerkmale in Rücksprache.
06 Schranktüren:
Sofern nicht anderweitig vermerkt, 19mm Spanplatte, Auflage bzw. Beschichtung nach Angabe.
Höhen ab 100cm bis 150cm mit mindestens 3 Bändern, größere Abmessungen mit Gegenzugbeschlag und zusätzlichem Band (mind. je 50cm ein Band zusätzlich). Belastbarkeit der Bänder ist zu berücksichtigen.
07 Sockel:
Höhen nach Angabe. Trägermaterial wasserfest, Kanten sind gegen Feuchtigkeit abzusperren.
Sockel der Schreinereinbauten sind zum Boden hin dauerelastisch im passenden Farbton abzufugen
Ausführung in Abstimmung mit dem Innenarchitekten!
Sockelkanten:
z.B. in Feuchträumen bzw. bei Stein-oder Fliesenböden o.ä.
Untere Kante mit Umleimer (Massiv o. ABS) wasserfest verleimt,Montage mit ca. 4mm Abstand und zusätzlicher dauerelastischer Versiegelung.zum Boden
08 Furniere:
Furniere als Messerfurniere, Mindesstdicke 0.7mm
Abwicklung als ausgesuchtes Maserbild, Furnierrichtung entsprechend Planeintrag oder Positionsbeschrieb.
09 Holzoberflächen je Möbel:
Werden innerhalb eines Möbels sowohl Vollholz als auch furnierte Oberflächen eingesetzt, müssen diese in Maserung und Farbton gleich aussehen.
10 Kanten:
siehe Allg. Ausführungsmerkmale
Oberflächen mit Echtholz Furnier erhalten Massivholz Umleimer 3mm stark, HPL-Schichtstoff und Melaminharz- Oberflächen erhalten ABS-Kunststoffkanten 1 mm, passend zum Dekor bzw. lt. Angabe in Position.
11 Anschlussarbeiten:
Passleisten und Verblendungen nach örtlicher Begebenheit sind, auch wenn nicht ausdrücklich erwähnt, einzurechnen und auszubilden.
Anschlüsse sind, wenn in der Pos. nicht anderweitig beschrieben, mit Schattenfugen ( ca. 5 - 10mm breit, 10mm tief) herzustellen.
12 Befestigungen:
Befestigungen, Verbindungen und Aufhängungen sind verdeckt, bzw. unsichtbar auszuführen, Befestigungen am Baukörper sind schallentkoppelt herzustellen.
Für Befestigungen und Aufhängekonstruktionen, die sichtbar bleiben, sind Musterausführungen vorzulegen oder zu montieren und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen.
Befestigungen und Aufhängungen sind ausschließlich durch Bohren und unter Verwendung von baurechtlich bzw. bauaufsichtlich zugelassenen, für den Verwendungszweck geeigneten Dübeln auszuführen.
Bohr- und Dübelarbeiten an sichtbar bleibenden Wand- und Deckenflächen sind sorgfältig auszuführen, sodass keine Beschädigung der Bauelemente auftritt.
Angaben von KBP zu Befestigungen an Wand und Decke (siehe auch beigefügte Dokumente in den Planungsunterlagen):
Wandbefestigung
mit Knauf Hohlraumdübel bis 55 kg
mit Knauf Gipsplattendübel bis 15 kg
mit Knauf Befestigungsschraube bis 8 kg
Deckenbefestigung
mit Knauf GK-Decke bis 15 kg/m², jedoch max. 6 kg je Befestigungspunkt in der Beplankung bzw. 10 kg je Befestigungspunkt in die Unterkonstruktion
13 Beschläge :
Sämtliche Beschläge in objekttauglicher Ganzmetallausführung.
Ausführung laut Positionsbeschrieb bzw. nach Mustervorlage.
Griffe nach Vorlage / Zeichnung.
Auszüge als Vollauszüge, kugelgelagert oder gleichwertig, geräuscharm mit Auflaufbremse und Selbsteinzug, Belastbarkeit entsprechend Verwendungszweck (min.25kg).(Bei Besteckschubladen, ist davon auszugehen, dass diese randvoll befüllt werden!)
Topfbänder als Federklipp mit Auflaufbremse, Öffnungswinkel 110° bzw. 170° nach Wahl des AG.
Stangenschlösser als schwere Ausführung.
Möbelschlösser Ausführung immer als Zylinderschlösser mit Wendeschlüssel. Schließung, soweit nicht anders gefordert, raumbezogen gleichschliessend.
Türschlösser als mittelschweres Behördeneinsteckschloss mit Edelstahlstulpe und Metallfallen für PZ vorgerichtet.
Türbänder als kugelgelagertes 3-Rollenband
Türschließer mindestens als Gleitschienensystem mit einstellbarer Öffnungsbegrenzung (Scherensysteme finden keine Verwendung).
14 Beschlagsarbeiten:
Zusätzlich sind folgende technischen Bestimmungen zu beachten:
DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr
DIN 4102 -18 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend.
DIN 18232 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DIN 32617 Hausbriefkästen - Anforderungen, Aufstellung und Prüfung
DIN EN 54 Brandmeldeanlagen
DIN EN 1158 Schließfolgeregler
DIN EN 1251 Tür- und Fensterriegel
DIN EN 179 Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte
DIN EN 1125 Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange
ZH 1/265 Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen
ZH 1/494 Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
Angaben zur Baustelle und Ausführung sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Beim Austausch von Fenstern neu gegen alt sind nur so viele Fenster auszubauen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Bauteile und Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Typen oder Fabrikate anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 21, Nr. 2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für das angebotene Fabrikat erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen. Falls erforderlich sind Detailzeichnungen zu übergeben.
Die Verwendung von Beschlagsteilen verschiedener Hersteller in einem Bauteil ist nicht zugelassen.
Schlösser und Beschläge sind vor Ausführung der Arbeiten als Muster vorzulegen.
Leichtmetalleloxierte oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.
Beschläge für Rollläden und Jalousien müssen selbsthemmend sein.
Beschläge für Hauseingangstüren müssen gegen Aushebeln gesichert sein.
Für schwere Türen ist ein drittes Band vorgesehen, Alle, insbes. ist es nicht mittig, sondern im oberen Drittel einzubauen.
Bestehen vom Beschlaghersteller Beschränkungen in der Belastung oder sind zusätzliche Befestigungen der Zargen oder Blendrahmen erforderlich, so ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Federmechanische Türschließer müssen arretierbar sein.
Parallel-Schiebe-Kipptüren sind prinzipiell nur mit Aussperrsicherung einzubauen.
Elektrische Verriegelungen sind nach dem Ruhestromprinzip ausgeführt werden. Nottaster müssen nach Betätigung automatisch arretieren.
Alle einzubauenden elektrischen Verbraucher - auch im Austausch - sind für die Nennspannungen 250V bzw. 400V auszulegen.
Werden bei RWA-Anlagen andere Größen oder Fabrikate als Nebenangebot angeboten, so müssen diese mindestens die verlangte aerodynamische Öffnungsfläche aufweisen.
Für Verschlüsse in Rettungswegen gilt:
Die Verschlüsse müssen auch bei Stromausfall funktionieren.
Die Verschlüsse müssen ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
Die Verschlüsse müssen gegen Missbrauch geschützt werden oder die erfolgte Benutzung muss optisch oder akustisch angezeigt werden.
Bei Sicherheitsbeschlägen für einbruchhemmende Fenster sind auf Verlangen Prüfzeugnisse vorzulegen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, die Möglichkeit der Wartung aller Beschläge ist zu gewährleisten. Bodendichtungen an Türen müssen nachstellbar sein.
Bei Schließanlagen ist nach Aufforderung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Schließplan zu erstellen. Der Schließplanentwurf wird mit Freigabe durch den Auftraggeber gültig. Schließpläne, Sicherungsscheine und übergeordnete Schlüssel sind sofort nach Erhalt dem Auftraggeber auf der Baustelle gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen.
Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Nachschlüssel und Zylinder dürfen nur gegen Vorlage einer Sicherungskarte lieferbar sein. Schließplandokumente sind vor Zugriff Dritter (auch in EDV-Anlagen) geschützt beim Hersteller zu archivieren, um Nachbestellungen von Schlüsseln und Zylindern zu gewährleisten.
Schließzylinder sind bündig zu den Schlüsselschildern einzubauen. Bei Türen mit Sicherheitsanforderungen wird z.B. gem. DIN EN 1627 gegenüber den Sicherheitsbeschlägen eine Abweichung von +/- 3mm toleriert.
Hinweise zu Feuerschutzabschlüsse:
Bei Einbau von Feuerschutzabschlüssen sind folgende Hinweise zu beachten:
Alle Feuerschutzabschlüsse sind immer selbstschließend auszuführen und müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben. Der Prüfnachweis kann im Ausnahmefall durch das Gutachten eines geeigneten, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ersetzt werden, wenn Bauteile brandschutztechnisch nachgerüstet werden.
Vom Bieter ist bei selbstschließenden Türen die fabrikatstypische Vorrichtung für die Funktion der Selbstschließung anzugeben, sofern im LV dazu keine separaten Angaben gemacht werden.
Feuerschutztüren müssen sich immer in Fluchtwegrichtung öffnen lassen.
15 Oberflächen:
Siehe hierzu die Angaben in den Positionstexte.
Wenn im Positionstext nicht anders angegeben:
Für Sichtholzoberflächen gilt nachfolgender Beschrieb:
Fronten und Sichtseiten in Holz:
furniert und gebeizt/gebleicht gem. Holzmuster vom Innenarchitekten
Innenseiten in Korpen:
furniert und gebeizt/gebleicht gem. Holzmuster vom Innenarchitekten
Oberflächenbehandlung:
Lackierung seidenmatt, als weitgehend porengefüllte Oberflächenversiegelung.
Geölte Oberflächen sind ebenfalls denkbar, hier ist eine Aufklärung des Bauherrn zur Pflege erforderlich.
Hinweis: Die Bezugsquelle des Furniers und die Oberflächentechnik ist mit dem Auftraggeber und mit dem Bauschreiner abzustimmen! In Teilbereichen sind gleiche Oberflächen wie z.B. bei Türen, Wandverkleidungen und Möbel auszuführen, deshalb sind die Oberflächeneigenschaften abzustimmen und separat zu bemustern.
Lackeigenschaften:
Kratz- und alkoholbeständig
DIN 68861 1, Belastungsgruppe B
Speichel- und Schweißechtheit nach früherer DIN 53160
DIN EN 71-3 frei von extrahierbaren Schwermetallen
Frei von Formaldehyd, halogenorganischen Verbindungen, Holzschutzmitteln, Phenol und Isocyanaten
DIN 4102, B1, Schwerentflammbarkeit (MPA NRW), MPA-E-01-682
TÜV-TOXPROOF
ihd
Grund- und Überzuglack als Zweikomponenten-Polyurethan-Mehrschichtlack, oder alternativ als Zweikomponenten-Acryl-Mehrschichtlack.
Lackaufbau / Verarbeitung:
Feinschliff der Holzflächen mit Korn 150/180
entstauben
vollflächiges grundieren mit 2-K Grundierung im Spritzverfahren, mindest Schichtdicke der Herstellervorgabe ist zwingen einzuhalten.
Trockenzeit nach Herstellervorgabe
Zwischenschliff (nur leichtes Anschleifen, die Grundlackschicht muss erhalten bleiben) mit Korn 280/320
entstauben
vollflächiges ansatzfreies lackieren mit 2-K Überzugslack im Spritzverfahren, Mindestschichtdicke der Herstellervorgabe ist zwingend einzuhalten.
Trockenzeit nach Herstellervorgabe
Hersteller und Typ:
(vom Bieter einzutragen)
Bei farbigen Lackoberflächen sind Lacke mit gleichen Eigenschaften zu verwenden
Hersteller und Typ:
(vom Bieter einzutragen)
Fronten und Sichtseiten in Schichtstoff:
Typ und Art gem. Positionsbeschrieb und Muster vom Innenarchitekten
Innenseiten in Korpen:
Typ und Art gem. Positionsbeschrieb und Muster vom Innenarchitekten
Metalloberflächen:
Metalleinlagen und Beschläge, Ausführung in Edelstahl,
matt geschliffen Korn 240, Kanten leicht gerundet.
Naturstein:
Alle Sichtflächen und Kanten poliert und Fleckstoppbehandelt. Kanten leicht gerundet bzw. gem. Positionsbeschrieb.
16 Polster und Bezüge:
Stoffe, Textilien, Leder und Kunstleder sind vom AN zu liefern.
Stoffe, Textilien, Leder und Kunstleder werden nur dann bereitgestellt, wenn in Positionen ausdrücklich angegeben.
Die Polster und Bezugsarbeiten sind alle vom AN immer anzubieten und auszubilden.
Bei bereitgestellten Stoffen, Textilien, Leder und Kunstleder sind benötigte Mengen durch den AN rechtzeitig beim AG anzumelden. Die Verarbeitung der bereitgestellten Materialien ist komplett vom AN anzubieten und auszuführen.
Unterbauten wie Underlays, Polsterwatte, Schaumstoffe, Weißpolster, etc. sind immer durch den AN zu liefern und in die anzubietenden Positionen einzurechnen.
17 Verstärkte Unterkonstruktionen:
Trockenbauelementen sind im Trockenbauplan eingezeichnet, soweit diese Pläne den Verdingungsunterlagen nicht beiliegend sind, können diese nach voriger Anfrage beim AG / bei der Bauleitung eingesehen werden.
Diese sind zu prüfen, notwendige Anpassungen sind rechtzeitig anzuzeigen!
18 Stoßschutzkanten:
Kanten und Winkelprofile aus Edelstahl sind, soweit nicht anders beschrieben, in einer Materialdicke von +2,5mm herzustellen.
Montage / Prinzip:
Edelstahlwinkel, der Winkel wird rückseitig mit Schrauben auf der Trägerplatte befestigt, der seitliche Winkelflansch / die sichtbare Edelstahlkante ist dann ca. 1mm zur Front überstehend herzustellen. Die Winkelkanten sind stark zu runden. Eckverbindungen sind fugenlos herzustellen und zu entschärfen.
Beispiel an einer Spiegelkante:
19 Beleuchtung:
LED Lichtleisten, nach Vorgabe Lichtplaner z. B. Profile z. B. Ledxon + Barthelme Bestückung LED 4,8/m 2700K 392 lm/m
Optik - diffus
Betriebsgerät - Converter 24 V extern
Bezeichnung: Aluminiumprofil Barthelme-Garliano, Abdeckung opal
LED Band Single SMD 60 oder gleichwertig
Siehe dazu auch Anlageblätter Beleuchtung!
Bitte beachten:
Beleuchtung incl. Leuchtmittel und Trafos, jeweils verdeckt und revisionierbar (leicht zugänglich verbaut),
Wärmeentwicklung beachten.
Möbelinterne Verkabelung bis zum Übergabepunkt an baus. Stromnetz (mit Elektriker abstimmen) ist Bestandteil der angebotenen Leistung!
20 Geräte + Einbauten:
Für die aufgeführten Einbaugeräte Minibar, Safe, Lampen etc. sind entsprechende Einschubfächer vorzusehen.
Die Geräte - entweder in separater Position aufgeführt oder bauseits beigestellt - sind an der Baustelle zu übernehmen, auf die einzelnen Verwendungsstellen zu verteilen und komplett in gebrauchsfertigem Zustand einzubauen einschl. evtl. erforderlicher Passblenden.
21 Elektrische Anschlüsse:
Bohrungen für Schalter + Steckdosen sowie Raum für Kabelführungen in Möbeln und Verkleidungen (Abkofferungen bzw. Kabelnut etc.) sind nach Angabe und in Abstimmung mit der Installationsfirma und den zuständigen Planern auszuführen.Diese Leistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
ZTV Tischlerarbeiten
01 Öffentliche Bereiche
01
Öffentliche Bereiche
01.01 Rezeption_Bar_Lounge_Restaurant_Haus küche 3.OG
01.01
Rezeption_Bar_Lounge_Restaurant_Haus küche 3.OG
01.02 Innenhof 3.OG
01.02
Innenhof 3.OG
01.03 Aussteller 3.OG
01.03
Aussteller 3.OG
01.04 WC Anlagen 3.OG
01.04
WC Anlagen 3.OG
01.05 Gym + Spa 4.OG
01.05
Gym + Spa 4.OG
01.06 Fahrradraum 5.OG
01.06
Fahrradraum 5.OG
02 Zimmer + Korridore
02
Zimmer + Korridore
02.01 Zimmer
02.01
Zimmer
02.02 Flure
02.02
Flure
02.03 Treppenhäuser + Liftlanding
02.03
Treppenhäuser + Liftlanding
03 Back of House
03
Back of House
03.01 Mitarbeiterraum
03.01
Mitarbeiterraum
03.02 Büros
03.02
Büros
03.03 Drucker-, Saferaum
03.03
Drucker-, Saferaum
04 Regiestunden
04
Regiestunden
04.__._.0010 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Auf Nachweis und nach Angabe der Bauleitung.
Inkl. alle Unternehmerzuschläge, Sozialleistungen,
Fahrt - und Transportkosten, Nebenkosten, usw.
Stundenlohnarbeiten sind nur mit dem Einverständnis und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auszuführen!
Vergütet werden nur die auf der Baustelle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, also nicht die Aufwendungen
für:
Arbeitsvorbereitung,
Fahrtzeiten und dergl.
Aufsichtstunden werden nur dann vergütet, wenn der Aufsichtsführende voll mitarbeitet.
STUNDENLOHNARBEITEN DIE NICHT ÜBER VOM BAULEITER UNTERSCHRIEBENE RAPPORTE NACHGEWIESEN WERDEN KÖNNEN, WERDEN NICHT VERGÜTET.
04.__._.0010
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
50,00
h
04.__._.0020 Stundenlohnarbeiten Helfer zu den Bedingungen und Festlegungen
wie in der Vorpos. angegeben, jedoch
als Helferstunden.
04.__._.0020
Stundenlohnarbeiten Helfer
50,00
h