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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Gewerk: Stahlbetontreppen
Bauvorhaben: Erweiterung Verwaltungsgebäude 1235
Wilhelm-Busch-Straße 6D, 30167 Hannover
Auftraggeber: Ueding Modulbau GmbH
Vergabeart: freihändige Vergabe
Liefertermine: siehe Übersicht Liefertermine
Sollte der vorgesehene Lieferzeitpunkt aus kapazitätsbedingten Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bittet der Bauherr trotzdem ausdrücklich um Abgabe eines Angebotes. Hierbei ist nachfolgend der früheste mögliche
Termin anzugeben.
ANGEBOTSSUMME NETTO.: _________________ EUR
Zzgl. MSt. 19% _________________ EUR
ANGEBOTSSUMME BRUTTO.: _________________ EUR
____________________________________________________
Datum, Name des Bieters in Textform
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen
Baubeschreibung
Dokumentation, Zulassungen und Prüfzertifikate
Auftragsumfang und -Bedingungen
Einkaufsbedingungen
Gewährleistung
Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Ansprechpartner
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen Stahlbetontreppen
Leistungspositionen
01 Stahlbetintreppen
Inhaltsverzeichnis
Baubeschreibung Die Ueding Modulbau GmbH wurde für die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover beauftragt. Es handelt sich um eine dreigeschossige Erweiterung in Holzrahmenbauweise, die an ein Bestandsgebäude anschließt.
Die Ueding Modulbau GmbH übernimmt alle Arbeiten am Neubau (Anbau) zum Holzbau und zur Außenhülle, zu Fenstern, Außentüren und Sonnenschutz sowie zur Dachabdichtung und Dachbegrünung.
Der Holzbau teilt sich dabei in eine vorrangig herzustellende tragende Konstruktion aus Stützen und Trägern aus Holz sowie Holz-Beton-Verbunddecken, ergänzt durch einzelne tragende Außenwandelemente in Holzrahmenbauweise.
Die Holzrahmenbauwände werden in der eigenen Produktionshalle in Billerbeck weitestgehend vorgefertigt und auf der Baustelle montiert.
Mit dieser Ausschreibung strebt die Ueding Modulbau GmbH (in der Folge AG) den Abschluss eines Nachunternehmervertages für die Bereitstellung des Gerüstes für die Bauzeit mit einem Vertragspartner (in der Folge AN) an.
Baubeschreibung
Dokumentation, Zulassungen und Prüfzertifikate Folgende Nachweise, Zulassungen bzw. Zertifikate sind nach Abschluss der Lieferung, spätestens mit der Schlussrechnung einzureichen:
CE-Konformitätserklärung, bzw. Bescheinigungen und Zulassungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden.Statik für die Fertigteiltreppen inkl. BewehrungspläneBetonrezeptur und Nachweis der FestigkeitsklasseZulassungen für die Trittschalldämmelemente (z.B. Schöck Tronsole)Dokumentationsunterlagen (Zeichnungen, Datenblätter etc.)FachunternehmererklärungWerk- und MontageplanungAuflistung und Produktdatenblätter aller relevanten BauteileWartungs- und Pflegehinweise für die SichtbetonoberflächenAlle Unterlagen sind, sofern nicht anders vereinbart, im PDF-Format zu übergeben. Alle CAD-Pläne sind zusätzlich zum ursprünglichen Dateiformat (z. B. DWG) auch im PDF-Format zur Verfügung zu stellen. Bei allen Unterlagen ist klar die Zugehörigkeit zur Position gemäß Leistungsverzeichnis herzustellen (Ordnungszahl und Positionsnummer).
Dokumentation, Zulassungen und Prüfzertifikate
Auftragsumfang und -Bedingungen Der Auftragsumfang umfasst:
die Werk- und Montageplanung
die Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
die dazugehörige Dokumentation
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Angaben ausreichend sind und dass er die einschlägigen gesetzlichen und technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen einhält.
Auftragsumfang und -Bedingungen
Einkaufsbedingungen Mit Abgabe des Angebotes akzeptiert der Bieter die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
frei Anlieferungsstelle, inkl. VerpackungZahlung 21 Tage 3 % Skonto oder 30 Tage nettoIm Fall einer Beauftragung schließt der AG einen Liefervertrag mit dem AN ab. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter daher ausdrücklich, dass seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insofern Anwendung finden, wie sie den hier formulierten Bedingungen des AG nicht widersprechen. Es gelten vorrangig die Bedingungen der Ausschreibung.
Einkaufsbedingungen
Gewährleistung Die Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich grundsätzlich nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Lieferleistung). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für sämtliche Lieferungen und Leistungen beträgt 5 Jahre. Die Gewährleistung für wartungspflichtige Bauteile ist auch dann gegeben, wenn die Wartung nicht durch den Errichter erfolgt, sofern eine fachgerechte Wartung nachgewiesen wird. Für alle Materialien und Farben ist eine entsprechende Ersatzteilgarantie zu berücksichtigen.
Gewährleistung
Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920
Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
ASR A5.2
Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
RSA 21
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind freizuhalten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Angaben zur Abrechnung
Die Kosten der Baustelleneinrichtung sind - sofern nicht separat als Leistungsposition abgefragt - in die Einheitspreise einzurechnen.
Sonstige Angaben
Der Bauleiter, dessen Stellvertreter und der Vorarbeiter des Auftragnehmers müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein (mindestens B1 gemäß der CEF-Skala).
Technische Vorbemerkungen - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Ansprechpartner Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Simon Röhr
Tel: 0 25 43/39 89 2-69
E-Mail: s.roehr@ueding.com
Bei Fragen zur Ausschreibung und Vergabe wenden Sie sich bitte an:
Julia Thoms
Tel: 0 25 43/39 89 2-48
E-Mail: j.thoms@ueding.com
Ansprechpartner
Allgemeine Vorbemerkungen 8.1 Zufahrt
Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück.
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m lange
Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus.
Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind Teil der
Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich der Anlieferung und ist
unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
8.2 Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die im Plan
markierten Flächen zur Verfügung. (s. Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager -
und Stellplatzflächen sind begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die
örtliche Bauleitung zugewiesen.
Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren. Sämtliche
privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen.
Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte Flächen
vorgesehen.
Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren, damit der
Boden nicht dauerhaft verdichtet wird.
8.3 Koordination mit dem Bestand
Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als
Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie
für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten.
8.4 Arbeitszeit
Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von
6.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Montag bis Freitag
6.00 Uhr bis 16.00 Uhr an Samstagen (nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung)
Regelungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes insbesondere Abschnitt 3, § 7 (Betrieb in Wohngebieten) sind dringend einzuhalten.
8.5 Sicherheitsvorschriften, Umweltbestimmungen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten vor Beginn dem SiGeKo und der AG-Bauleitung mindestens 2 Wochen vorher eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse vorzulegen und von diesen genehmigen zu lassen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen.
Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste und für die Stromversorgung. Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich dem SiGeKo und der AG-Bauleitung zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt ein Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
8.5.1 Umweltschutzbestimmungen:
Der AN hat die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie Umweltschutzbestimmungen, ggf. auch die zusätzlichen örtlichen, bei der Erfüllung seiner Lieferungen und Leistungen innerhalb und außerhalb der Baustelle eigenverantwortlich und umfassend einzuhalten.
8.5.2 Zur Sicherung der Baustelle hat der AN einschließlich seiner Nachunternehmer erforderliche Maßnahmen in eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für Schäden, die aus unterlassenen,
fehlenden, mangelhaften oder ungenügenden Maßnahmen resultieren. Den AG trifft im Verhältnis zum AN keinerlei eigene Sicherungspflicht, unbeschadet der im Übrigen bestehenden Bauleistung. Hierunter fallen u.a. auch sämtliche Öffnungen, die zum Leistungsumfang des AN gehören. Sie sind dauerhaft mit Geländern oder Abdeckungen bis zu dem mit der AG-Bauleitung für den jeweiligen Teilbereich festgelegten Ende der Baumaßnahme zu versehen.
8.5.3 Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer:
Die Benutzung von nicht vom Auftraggeber vorgehaltenen Gerüsten und die Einrichtungen anderer Unternehmer sind vom AN eigenverantwortlich mit dem Ersteller / Aufsteller zu vereinbaren und zu dokumentieren.
8.5.4 Alarmplan
Bei Brand, schwerem Unfall oder sonstiger schwerwiegender Störungen ist die AG-Bauleitung und die im Alarmplan bezeichnete Stelle unverzüglich zu benachrichtigen.
8.5.5 Unfall
Jedes außerordentliche Ereignis (Sachschaden / meldepflichtiger Unfall mit Personenschäden) ist der AG -Bauleitung umgehend zu melden. Sich daraus ergebende Maßnahmen einschließlich Erfahrungen sind, z. B. im Rahmen der wöchentlichen Baubesprechungen, weiterzugeben.
8.5.6 Rauchen, Alkohol- und Rauschmittelverbot
In Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschrift wird ein grundsätzliches Alkohol- und Rauschmittelverbot auf der Baustelle ausgesprochen. Personen, die auf der Baustelle in alkoholisiertem Zustand angetroffen werden, werden unverzüglich von der Baustelle gewiesen. Das Rauchen ist in den Gebäuden verboten
8.5.7 Arbeitssicherheit
Jeder Auftragnehmer hat die Pflicht zur laufenden Reinigung seines Arbeitsbereiches. Das betrifft auch das Freihalten von Verkehrswegen und die Markierung von Gefahrenstellen, soweit sie nicht umgehend behoben werden können. Jeder Auftragnehmer hat für seine Baustelleneinrichtung die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern sichtbar anzubringen.
Die in dieser Baustellenordnung genannten Unterlagen: BaustellV– Alarmplan, Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall – sind in der Unterkunft der Mitarbeiter des Auftragnehmers deutlich sichtbar auszuhängen.
8.5.8 Unterkünfte und soziale Anlagen
Jeder Auftragnehmer hat die Pflicht für seine Mitarbeiter Unterkünfte in ausreichender Zahl und Einrichtungsqualität bereitzustellen. Mahlzeiten dürfen auf der Baustelle nicht eingenommen werden. Zuwiderhandlungen führen zum Baustellenverweis. Toiletten und Waschräume werden durch den Auftraggeber bereitgestellt. Diese sind pfleglich zu benutzen. Mitarbeiter, die ihre Notdurft auf der Baustelle verrichten werden unmittelbar von der Baustelle verwiesen.
8.5.9 Erste Hilfe (VBG 101)
Die aufgrund von Vorschriften vorzusehenden Einrichtungen zur Ersten Hilfe, einschließlich der Anwesenheit einer entsprechenden Anzahl von Ersthelfern, gewährleistet jeder Auftragnehmer. Die in Erster Hilfe ausgebildeten Ersthelfer sind der Bauleitung schriftlich zu benennen. Vom AG wird ein Sanitätscontainer gestellt.
8.5.10 Persönliche Schutzausrüstungen
Grundsätzlich sind auf der Baustelle Schutzschuhe der Kategorie S 3 und Schutzhelme und farb-auffällige Sicherheitswesten mit Reflektoren in jedem Fall zu tragen. Darüber hinaus sorgen die Auftragnehmer für die Zurverfügungstellung weiterer persönlicher Schutzausrüstungen.
8.5.11 Unterweisung
Alle Mitarbeiter sind bei Arbeitsaufnahme durch den jeweiligen Auftragnehmer umfassend über die Besonderheiten auf der Baustelle zu informieren. Diese Informationen sind in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, insbesondere auch bei veränderten Situationen auf der Baustelle.
8.5.12 Geschlossene Räume
Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen (unterirdisch, unübersichtlich, ohne Außenraumbezug) sind besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Arbeitsgruppe muss hier aus mindestens zwei Personen bestehen und ist mit Feuerlöscher und Sprechverbindung nach außen auszurüsten.
8.6 Fotografieren und Filmen
Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle für die Veröffentlichung ist nur mit Einwilligung des Bauherrn gestattet. Entsprechende Anträge sind schriftlich an den Bauherrn zu richten. Zur Gewährleistung der Sicherung und zum Schutz von Personen kann in bestimmten Bereichen eine Videoüberwachung durch den Bauherrn erfolgen. Die Bereiche sind mit Hinweisschildern markiert. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Videodaten erfolgt nur innerhalb der LUH und nur durch einen legitimierten und eingeschränkten Personenkreis. Das Datenmaterial wird nicht an Dritte weitergegeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkung Stahlbetontreppen Die Treppentreppenläufe werden als Stahlbetonfertigteile inkl. der anschließenden Podeste hergestellt und einschl. aller Anbau- / Verbindungsteile wie Schöck-Tronsolen/Konsolen hergestellt. Betonstahl wird nach den Stahl- und Bewehrungslisten des Statikers separat abgerechnet.
ZTV 01.01 Podeste
Die Treppen haben eine Breite von ca. 1,20m bzw 1,30m. Die Podeste sind jeweils an den Treppenlauf angeformt. Dabei haben pro Etage bei je einem Lauf die Podeste die gleiche Breite wie die Treppe, bei dem anderen Lauf sind die Podeste ca. 30cm verbreitert. Eine Ausnahme bildet bildet der Treppenlauf vom Zwischenpodest zum 1.OG, bei dem das obere Podest seitlich bis zur Außenwand verbreitert ist. Im 2.OG ist ein Podest geplant, dass in der Wand und auf dem obersten Treppenlauf aufgelegt wird.
ZTV 01.02 Oberflächen
Alle Treppen und Podeste sind Unter-und Oberseitig sowie an einer Wangenseite
als Sichtbeton S3 auszuführen. Ein Belag ist nicht geplant. Die Oberseite hat die
Rutschfestigkeitsanforderung R9. An den Vorderkanten der Stufen ist ein schwarzer oder dunkelgrauer Streifen als Rutschhemmung einzulegen. Die Seiten der Läufe oben und unten sind ca 15mm zu fasen. Die Treppenoberflächen sind während der Bauphase zu schützen.
ZTV 01.03 Treppenauflager
Die Treppen lagern in Auflagertaschen der angrenzenden BSP-Wände. Statisch sind als Treppenauflager Tronsolen der Firma Schöck bemessen. Sollten alternative Produkte angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
ZTV 01.04 Absturzsicherung
An den Treppenläufen und Podesten ist für die Bauphase seitlich und am obersten
Podest eine fachgerechte Absturzsicherung anzubringen. Diese ist auch über die
Holzbauarbeiten hinaus für die nachfolgenden Gewerke vorzuhalten.
ZTV 01.05 Geländerbefestigung
Das Treppengeländer wird später bauseits seitlich in die Treppenwangen geschraubt. Hierzu sind vor Einbau der Treppenläufe Bohrungen nach bauseitiger Angabe vorzusehen.
Vorbemerkung Stahlbetontreppen
01 01 Stahlbetontreppen
01
01 Stahlbetontreppen
01.__.0010 Treppenlauf mit 1 Podest, b=1,30m Treppenlauf, gerade, mit oben angeformten Podest, als
Sichtbeton-Fertigteil S3, Normalbeton C 30/37
Dicke Treppenlaufplatte 22 cm,
Breite Treppenlauf 130 cm,
Steigungen '10' St,
Höhe Steigung '17' cm,
Tiefe Treppenauftritt '29' cm,
Breite Treppenpodest 130 cm, Länge 150 cm, Dicke 22 cm,
Unterseite geschalt, glatt,
Oberseite geschalt, mit 'R9; Rutschhemmung, schwarz, an
gesamter Stufenkante eingelegt.'
Wangen geglättet,
Kanten mit Dreikantleiste gefast
unteres Auflager mit angeformten Fußteil
Tronsole D, wird gesondert vergütet
oberes Auflager: 2x Tronsole Q-FV, wird gesondert vergütet.
Bewehrung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß
Zeichnung
01.__.0010
Treppenlauf mit 1 Podest, b=1,30m
1,00
St
01.__.0020 Treppenlauf mit 2 Podesten, b=1,20m Treppenlauf, gerade, mit oben angeformten Podest, als
Sichtbeton-Fertigteil S3, Normalbeton C 30/37
Dicke Treppenlaufplatte 22 cm,
Breite Treppenlauf 120 cm,
Steigungen 9 St,
Höhe Steigung '17' cm,
Tiefe Treppenauftritt '29' cm,
Breite Treppenpodest 1 150 cm, Länge 170 cm, Dicke 22 cm
Breite Treppenpodest 2 120 cm, Länge 150 cm, Dicke 22 cm,
Unterseite geschalt, glatt,
Oberseite geschalt, mit 'R9; Rutschhemmung, schwarz, an
gesamter Stufenkante eingelegt.'
Wangen geglättet,
Kanten mit Dreikantleiste gefast
unteres Auflager 2x Tronsole Q-FV , wird gesondert vergütet.
oberes Auflager: 2x Tronsole Q-FV , wird gesondert vergütet.
Bewehrung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß
Zeichnung
01.__.0020
Treppenlauf mit 2 Podesten, b=1,20m
1,00
St
01.__.0030 Treppenlauf mit 2 Podesten, b=1,30m Treppenlauf, gerade, mit oben angeformten Podest, als
Sichtbeton-Fertigteil S3, Normalbeton C 30/37
Dicke Treppenlaufplatte 22 cm,
Breite Treppenlauf 130 cm,
Steigungen 9 St,
Höhe Steigung '17' cm,
Tiefe Treppenauftritt '29' cm,
Breite Treppenpodest 1 170 cm, Länge 150 cm, Dicke 22 cm
Breite Treppenpodest 2 170 cm, Länge 170 cm, Dicke 22 cm,
Unterseite geschalt, glatt,
Oberseite geschalt, mit 'R9; Rutschhemmung, schwarz, an
gesamter Stufenkante eingelegt.'
Wangen geglättet,
Kanten mit Dreikantleiste gefast
unteres Auflager 2x Tronsole Q-FV , wird gesondert vergütet.
oberes Auflager: 2x Tronsole Q-FV , wird gesondert vergütet.
Bewehrung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß
Zeichnung
01.__.0030
Treppenlauf mit 2 Podesten, b=1,30m
1,00
St
01.__.0040 Treppenlauf mit 2 Podesten, b=1,20m Treppenlauf, gerade, mit oben angeformten Podest, als
Sichtbeton-Fertigteil S3, Normalbeton C 30/37
Dicke Treppenlaufplatte 22 cm,
Breite Treppenlauf 120 cm,
Steigungen 9 St,
Höhe Steigung '17' cm,
Tiefe Treppenauftritt '29' cm,
Breite Treppenpodest 1 150 cm, Länge 170 cm, Dicke 22 cm
Breite Treppenpodest 2 120 cm, Länge 150 cm, Dicke 22 cm,
Unterseite geschalt, glatt,
Oberseite geschalt, mit 'R9; Rutschhemmung, schwarz, an
gesamter Stufenkante eingelegt.'
Wangen geglättet,
Kanten mit Dreikantleiste gefast
unteres Auflager 2x Tronsole Q-FV , wird gesondert vergütet.
oberes Auflager: 2x Tronsole Q-FV , wird gesondert vergütet.
an Podest 1x Linienkonsole b=12cm, h=12cm,
Bewehrung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß
Zeichnung
01.__.0040
Treppenlauf mit 2 Podesten, b=1,20m
1,00
St
01.__.0050 Treppenpodestplatte Treppenpodestplatte als Sichtbeton-Fertigteil S3,
Normalbeton C 30/37
Dicke Podestplatte 22 cm,
Breite Podestplatte 135 cm,
Länge Podestplatte 170 cm
Unterseite geschalt, glatt,
Oberseite geschalt
Wangen geglättet,
Kanten mit Dreikantleiste gefast
Auflager zweiseitig,
1x Linienkonsole b=12cm, h=12cm,
Bewehrung wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß
Zeichnung
01.__.0050
Treppenpodestplatte
1,00
St
01.__.0060 Betonstahl alle Durchmesser Bewehrung aus Betonstahl B500B DIN 488-1, DIN 488-2, alle Durchmesser, alle Längen.
01.__.0060
Betonstahl alle Durchmesser
1,00
t
01.__.0070 Tronsole Typ Q-FV Tronsole als tragendes Trittschalldämmelement zwischen
Treppenpodest und Treppenhauswand, mit bauaufsichtlicher
Zulassung. Bestehend aus Wandelement, Tragprofil und
Laufhülse. Tragprofil zum Wandelement um bis zu ±25°
drehbar. Tragprofil aus verzinktem Baustahl.
Fugenbreite: ≤ 50 mm, Laufplattendicke: ≥ 140 mm
Bewertete Trittschallpegeldifferenz: ΔL*n,w ≥ 30 dB, geprü ft
bei maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
Bewertete Podest-Trittschallpegeldifferenz: ΔL*w,Podest ≥ 28
dB, geprü ft bei maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
Bewerteter Norm-Trittschallpegel: Ln,w ≤ 38 dB, geprü ft bei
maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
statisch bemessen wurde: Schöck Q-FV
Inkl.Ausgleichsplatte, Stahl d=15mm
Inkl. kraftschüssiges Vermörteln mit schwindarmen Mörtel
01.__.0070
Tronsole Typ Q-FV
17,00
St
01.__.0080 Tronsole Podest/Wand Tronsole für die schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen Treppenpodest und Wand. Aus hoch widerstandsfähigem PE-Schaum, selbstklebend. Zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge.
Baustoffklasse: zwischen massiven, mineralischen Bauteilen B1, schwerentflammbar nach DIN 4102; Einbau gemäß allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP).
Podeststärke: 22cm.
Tronsolbreite:20cm.
Die Tronsole ist ohne Überstand einzubauen.
01.__.0080
Tronsole Podest/Wand
12,00
lfdm
01.__.0090 Tronsole Typ D Tronsole als tragendes Trittschalldämmelement zwischen
Treppenlauf und Bodenplatte. Aus hoch widerstandsfähigem
PE-Schaum, selbstklebend. Zur sicheren schallbrückenfreien
Ausführung der Fuge.
Baustoffklasse: B1, schwerentflammbar nach DIN 4102;
bestätigt durch allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
(abP).
Elementlänge: 1200 mm, Elementbreite: 350 mm
Bewertete Trittschallpegeldifferenz: ΔL*n,w ≥ 32 dB, geprü ft
bei maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
Bewertete Lauf-Trittschallpegeldifferenz: ΔL*w,Lauf ≥ 28 dB,
geprü ft bei maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
Bewerteter Norm-Trittschallpegel: Ln,w ≤ 35 dB, geprü ft bei
maximal zulässiger Eigenlast nach DIN 7396
inkl konstruktiver Lagesicherungsdorn. Bestehend aus
Edelstahldorn und Elastomerlagerkappe.
statisch bemessen wurde: Schöck B-V1 + D
01.__.0090
Tronsole Typ D
1,00
St
01.__.0100 Tronsole Treppe/Wand Tronsole für die schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen
Treppenlauf und Wand. Aus hoch widerstandsfähigem PESchaum,
selbstklebend. Zur sicheren schallbrückenfreien
Ausführung der Fuge. Als Zubehör zu den tragenden Tronsole
Typen zur Ausbildung der Schallschutzsysteme für Treppen
zum sicheren Einhalten der akustischen Kennwerte.
Baustoffklasse: zwischen massiven, mineralischen Bauteilen
B1, schwerentflammbar nach DIN 4102; Einbau gemäß
allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP).
Die Tronsole ist ohne Überstand einzubauen und vor Einbau
der Treppe zurückzuschneiden.
01.__.0100
Tronsole Treppe/Wand
24,00
lfdm
01.__.0110 Trittschalldämmelem. tragend Treppenpodest Treppenlauf Tronsole f ür die schallbrückenfreie Fugenausbildung zwischen
Treppenlauf und Podest, bzw. zwischen Wand und Podest.
Aus hoch widerstandsfähigem PE-Schaum, selbstklebend.
Zur sicheren schallbrückenfreien Ausführung der Fuge. Als
Zubehör zu den tragenden Tronsole Typen zur Ausbildung der
Schallschutzsysteme für Treppen zum sicheren Einhalten der
akustischen Kennwerte.
Baustoffklasse: zwischen massiven, mineralischen Bauteilen
B1, schwerentflammbar nach DIN 4102; Einbau gemäß
allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (abP).
Die Tronsole ist ohne Überstand einzubauen und vor Einbau
der Treppe zurückzuschneiden.
01.__.0110
Trittschalldämmelem. tragend Treppenpodest Treppenlauf
3,00
lfdm
01.__.0140 Bohrungen in Treppenwange Bohrungen d=12mm in Treppenwange für bauseitige Montage von Treppengeländer. Die Bohrungen sind vor dem Einbau der Treppe mit Schablone zu erstellen.
01.__.0140
Bohrungen in Treppenwange
42,00
St