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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
ATV 1 ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
ATV 1.0 Bezeichnung und Adresse der Baumaßnahme
Bürogebäude 1235
Leibnizuniversität Hannover
Wilhelm-Busch-Str. 6D
30167 Hannover
ATV 1.1 Planung
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine dreigeschossige Erweiterung
des Verwaltungsgebäudes 1235 für die Gottfried Wilhelm Leibniz
Universität Hannover.
Das Bestandsgebäude ist rechteckig, der anschließende Neubau C-förmig,
so dass in der Mitte ein Innenhof entsteht. Bestand und Anbau werden in
gleicher Bauweise ausgeführt.
Es handelt sich um ein Holzrahmenbaugebäude auf einer Stahlbetonsohle
mit Stahlbetonsockel. Die Decken sind Brettstapel-Sichtholz-Decken, die
Deckenelemente werden in Stahlträger eingehängt. Die aussteifenden
Innenwände sind aus Brettsperrholz, die tragenden Innenstützen aus
Brettschichtholz.
Der Anbau erhält ein Treppenhaus aus Sichtbetontreppen
Nichttragende Innenwände sind als Gipskartonwände geplant.
Alle Räume erhalten einen schwimmenden Estrich, in den beiden oberen
Etagen wird außerdem eine Splittschüttung unter dem Estrich eingebracht.
Für die Elektroversorgung der Räume werden Kabelkanäle an den
Außenwänden installiert, die Leitungen für Beleuchtung liegen unter dem
Estrich bzw. in den Trockenbauwänden.
Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Außenanlagen neu hergestellt.
Die Außenmaße des Anbaus sind ~ 23,77m x 30,26m
Die Maße des Innenhofes sind ~13,33m x 13,60m
Die Gebäudehöhe beträgt ~ 10m
ATV 1.2 Zufahrt
Es handelt sich um ein Hinterliegergrundstück.
Die Zufahrt zum Baugrundstück erfolgt über eine 5m breite und ca 50m
lange Stichstraße von der Wilhelm-Busch-Straße aus.
Die Feuerwehrzufahrt und -Aufstellfläche für das Bestandsgebäude sind
Teil der Baustelleneinrichtungsfläche. Dieser Bereich dient lediglich
der Anlieferung und ist unbedingt dauerhaft für die Feuerwehr- und
Rettungsfahrzeuge freizuhalten.
ATV 1.3 Besichtigung der Baustelle
Vor Abgabe des Angebots kann sich der Bieter Aufklärung über alle
örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Besichtigungen des Geländes sind in
Absprache mit dem AG möglich.
ATV 2 BAUSTELLENBETRIEB
ATV 2.1 Arbeitseinsatz
Die Baustelle ist ständig mit einer ausreichenden Zahl Arbeitskräfte,
Geräte und aller Art von Hilfsmitteln zu besetzen, um eine zügige und
termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten. Der Arbeitseinsatz ist
so einzurichten, dass andere am Bau beschäftigte Handwerker in ihrem
Baufortschritt nicht behindert werden.
Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet. Daher ist die Arbeitszeit
auf 7:00 - 20:00 Uhr an Wochentagen und 7.00 - 16:00 Uhr an Samstagen
beschränkt.
ATV 2.2 Baustellenordnung
Das dem LV beigefügte Formblatt Nr 10.04 WBVB Baustellenordnung gilt in
allen seinen Teilen.
Der zeitliche Ablauf der örtlich zu erbringenden Leistungen ist mit der
Bauleitung und evtl. anderen Gewerken so abzustimmen, dass ein
kontinuierlicher Ablauf und Fertigstellung der Teilabschnitte der
Maßnahme im Rahmen der Baufristen gewährleistet ist.
Es ist davon auszugehen, dass die hier ausgeschriebenen Arbeiten in
mehreren Teilabschnitten über die gesamte Bauzeit verteilt auszuführen
sind. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
ATV 2.3 Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen stehen dem AN die
im Plan markierten Flächen zur Verfügung. (s.
Baustelleneinrichtungsplan). Die Lager - und Stellplatzflächen sind
begrenzt und werden dem AN ausschließlich durch die örtliche Bauleitung
zugewiesen.
Auf dem Baugelände dürfen ausschließlich Lieferfahrzeuge verkehren.
Sämtliche privaten PKW sind außerhalb des Baugrundstückes abzustellen.
Für die Baustelleneinrichtung und den Baustellenverkehr sind befestigte
Flächen vorgesehen.
Nicht befestigte Grünflächen sind nicht mit Baufahrzeugen zu befahren,
damit der Boden nicht dauerhaft verdichtet wird.
Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt. Die Herstellung der
allgemeinen Baustelleneinrichtung wird als ein gesondertes Gewerk
ausgeschrieben und vergeben.
ATV 2.4 Kran
Bauseits wird kein Baustellenkran gestellt, auch der Baustrom ist nicht
für den Kranbetrieb ausgelegt. Eventuell notwendige Kranarbeiten sind
von den Gewerken eigenständig zu planen und in das Angebot mit
einzurechnen.
ATV 2.5 Gerüst
Jedes Gewerk ist für das Stellen von für die eigenen Arbeiten
notwendiger Gerüste selbst verantwortlich. Dies ist in das Angebot mit
einzurechnen.
ATV 2.6 Koordination mit dem Bestand
Das Bestandsgebäude wird während der gesamten Bauphase weiterhin als
Bürogebäude genutzt. Die sichere Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer
sowie für die Feuerwehr sind immer zu gewährleisten.
Arbeiten, die das Bestandsgebäude direkt betreffen (Öffnen der
Verbindungen, Herstellen der Anschlüsse uä) sind rechtzeitig, jedoch
min. 5 Arbeitstage vorher anzukündigen.
Bei Arbeiten im Bestandsgebäude sind die Räume besonders vor Staub,
Schmutz und Lärm zu schützen.
ATV 2.7 Schutz der Oberflächen
Bei den Decken handelt es sich um Sichtholzdecken, ebenso sind einige
der Innenwände und die Innenstützen Sichtholzqualität.
Die Treppenläufe sind Ober- und Unterseitig in Sichtbetonqualität
Diese Oberflächen werden nicht nachbearbeitet und sind unbedingt zu
schützen, das Bekleben, Beschriften oä. ist untersagt.
ATV 2.8 Mängelverfolgung
Für die Mängelverfolgung wird von der Bauleitung das Progamm Planradar
verwendet. Allen Gewerken wird bei Arbeitsbeginn eine Einladung
zugesandt. Sie sind dazu aufgefordet diese zu Bestätigen und einen
Zugang anzulegen. Kosten entstehen für die Auftragnehmer nicht.
ATV 3 BAUSTOFFE / BAUKONSTRUKTION
ATV 3.1 Herstellerangaben
Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller der bei den Bauarbeiten
verwendeten Produkte sind zu beachten. Bei der Durchführung der Arbeiten
und der Auswahl der eingesetzten Materialien sind die Belange des
Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Anlagen
1. Statik
Positionsplan
K 201 statisches Regeldetail A
K 202 statisches Regeldetail B
K 203 statisches Regeldetail C
K 204 statisches Regeldetail D
2. Pläne
Übersichtsplan
LV- 001 Lageplan
LV- 002 Baustelleneinrichtungsplan
LV- 004 Grundriss EG
LV- 005 Grundriss 1.OG
LV- 006 Grundriss 2.OG
LV- 007 Dachaufsicht
LV- 008 Schnitt B
LV- 009 Schnitt C
LV- 010 Schnitt D
LV- 011 Ansicht Süd
LV- 012 Ansicht Nord
LV- 013 Ansicht West
LV-D-01 Außenwandanschluss Sockel / Decke
LV-D-02 Attikaanschluss Hoch-/Tiefpunkt
LV-D-03 Fensteranschluss_Sockel
LV-D-04 Fensteranschluss_Decke
LV-D-05 Horizontalschnitte
LV-D-06 Treppenhauswand Anschluss Sockel / Podest
LV-D-07 Treppenhauswand Anschluss Attika
LV-D-08 Treppen Grundriss EG / 1.OG / Schnitt A-A
LV-D-09 Treppen Grundriss 2.OG / Schnitt B-B
LV-D-10 PR-Fassade Anschluss Sockel
LV-D-11 PR-Fassade Anschluss Decke / Dach
LV-D-12 PR-Fassade horizontal
LV-D-13 PR-Fassade Wandanschluss Sockel
LV-D-16 Deckendetails
LV-D-17 Dachaufbau
LV-D-18 Bestand Anschluss Dach
LV-D-19 Bestand Anschluss Decke
Der Ausführungszeitraum ist 38.KW 2026 bis 51.KW 2026.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)
10 Dachabdichtungsarbeiten
10
Dachabdichtungsarbeiten
Vorbemerkungen Dacharbeiten Neubau Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
In den folgenden Positionen werden sämtliche Leistungen
an den Dachflächen (Abdichtung, Dämmung, Entwässerung
etc) ausgeschrieben. Damit wird dem Bieter die
Möglichkeit gegeben, die Art und Weise der
Vorproduktion und die Montage den eigenen Abläufen und
Erfahrungen anzupassen. Sämtliche Gerüste und
Sicherheitsvorkehrungen sind in die EP
einzukalkulieren.
In den Zeichnungen und Texten zu den jeweiligen
Positionen werden die einzelnen Leistungen
zusammenfassend dargestellt und beschrieben. Der Bieter
hat die fachtechnisch richtige und vollständige
Leistung entsprechend der vorangestellten ATV, den
folgenden ZTV und den allgemeinen Regeln der
Bautechnik zu erbringen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Dazu gehören auch die Verbindungen /
Anschlüsse untereinander und zu den in den Titeln
dieses LV beschriebenen Leistungen.
Für das Flachdach wurde ein U-Wert (W/(m²K) von 0,12
berücksichtigt.
Dieser U-Wert darf nicht unterschritten werden und sind
vom AN bei anderen als den beschriebenen Ausführungen
nachzuweisen.
Die planmäßige Entwässerung über die Gerüste hinaus in
allen Bauphasen des Dachaufbaus ist Sache des
Auftragnehmers und in die Positionen mit
einzukalkulieren.
Der Bieter hat im Rahmen seiner Ausführungsplanung die
Verwehsicherheit des Gründachaufbaus, die Sicherung der
Abdichtung gegen Abheben und die Dimensionierung der
Entwässerungssysteme rechnerisch nachzuweisen. Dies ist
in das Angebot einzukalkulieren.
Die Bedachung wird derart ausgebildet, dass diese von
außen gegenüber Flugfeuer und strahlender Wärme
ausreichend lang widerstandsfähig ist (harte Bedachung)
.
Für die Arbeiten ist die zu erwartende Witterung gem.
Bauzeitenplan zu berücksichtigen. Geeignete Winterbau-
maßnahmen, wie Vorwärmen der Bitumen-Rollen und des
Untergrundes, unter der Mindesttemperatur von + 10° C
und Entfernen des Niederschlagswassers sind in den
Einheitspreis einzukalkulieren.
Während der Bauphase sind alle Öffnungen in den
Dachflächen mit BFU-Platten (lagegesichert) gegen
Durchtritt / Durchstürzen abzudecken. Dies ist in das
Angebot einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat jede Abdichtungsebene durch die
Bauleitung formell abnehmen zu lassen und zu
protokollieren, bevor er sie nicht sichtbar oder
nachträglich schwer zugänglich überbaut.
Die angegebenen Maße und Mengen sind generell "circa".
ZTV 10.01 Dachaufbau
Der Untergrund der im folgenden beschriebenen
Dachkonstruktionen sind die Deckenkonstruktion der
Position 4.03.
Dachaufbau
(von unten nach oben)
- Brettstapeldecke
- OSB-Platte, d= 12mm
-- Dampfsperre, Bitumenbahn
- 60-xxx mm (im Mittel 150mm) Dämmung Steinwolle
mit 2% Gefälle, WLG 0,038
- 100 mm Dämmung Steinwolle , WLG 0,040, vlieskaschiert
- Dachabdichtung Kunststoff FPO-Bahn
- Wurzelfeste Oberlagsbahn
- 2,8 mm Schutz- und Speichervlies
- 30 mm Mäanderelement
- 1 mm Filtervlies
- 80 mm Extensivsubstrat mit Sedum-Sprossen bzw
Kiesstreifen im Randbereich
ZTV 10.02 Dampfsperre
Dampfsperre, Elastomer-Bitumen, kaltselbstklebend.
ZTV 10.02 Dämmung
Grunddämmung aus 100mm Steinwolle-Dämmung WLG 0,040
Gefälledämmung ausSteinwolle-Dämmung min. 60mm, WLG 0,
038
ZTV 10.03 Gründach
(als Retentionsdach mit Abflussbeiwert 0,1)
- Trennvlies
- Mäanderelement als abflussverzögerndes Dränelement
d=30mm
- Filtervlies
- Substratschicht für extensive Begrünung d=80mm
ZTV 10.04 Saatgut
Extensivbegrünung im Nassansaatverfahren und
Sprossenansaat herstellen.
Saatgut mit 30 Kräuterarten (1200 Korn/m²), sowie 50 g/
m² Sedumsprossen bestehend aus mind. 4-5 Sedumarten.
"Bienenfreundlich", angepasst an die Bedürfnisse
heimischer Bienen.
ZTV 10.05 Kiesbereiche
Zu allen aufgehenden Bauteilen Streifen in 50 cm Breite
Kies mit der Körnung 16/32 liefern und auf der
Abdichtung einbauen.
Natürliche, grobe Gesteinskörnung gem. Vorgabe FLL-
Dachbegrünungsrichtlinie. Aus Nass- oder
Trockenabsiebung vorwiegend Rundkorn,
produktionsbedingt mit variablen Anteilen von
Bruchkorn. Anteil der Körnungen kleiner 8 mm bzw.
kleiner 0,063 mm sind im Zustand bei Anlieferung
limitiert gem. Vorgabe der FLL-
Dachbegrünungsrichtlinie.
Körnung 16/32 mm
Aufbaustärke entsprechend Berechnung gegen Abheben der
Abdichtungsbahn (vom AN vorzulegen).
Kiesleiste L-Profil zur Trennung von Kies und Substrat
liefern und mit Aluminium-Verbindungselementen und 90-
180 Grad-Ecken nach Herstellerangaben einbauen.
Senkrechter Schenkel gelocht (3 mm).
Material: Aluminium, 4-fach gekantet
Höhe: 120 mm
ZTV 10.06 Entwässerung
Attikagully aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301), nach
GET (Gütesicherung Entwässerungstechnik) und DIN EN
1253, für die Freispiegelentwässerung mit Kiesfang
liefern und fachgerecht einbauen. Inkl. passgenaues
Einlassen in Dämmung und Durchbruch in Attika
herstellen.
Übergangsstück von Attikagully auf Rundrohr nach DIN EN
612, aus Edelstahl (Werkstoff-Nr. 1.4301).
In der Nennweite DN/OD 100/97. Mit Gleitmittel und
Dichtung, liefern und fachgerecht einbauen.
Fallrohre hochfrequenzgeschweißt, mit Muffe, nach DIN
EN 612, DIN EN 988, Stahl, feuerverzinkt,
Inkl. Rohrschellen und Befestigungsmaterial zum System
passend nach Herstellerangaben liefern und montieren.
Nenngröße: 50 / 100
Standrohre aus Stahl, feuerverzinkt, mit
Reinigungsöffnung, h=2m, inkl. aller Steckverbindungen
und Dichtelemente nach Herstellerangaben liefern und
montieren.
Nenngröße: 50 / 100
ZTV 10.07 Attikaabdeckung
Attikaabdeckung
Hergestellt aus Aluminium,
Die Abdeckungen sind inklusive Eckausbildung und
Längenausgleichstücken herzustellen und in Haftstreifen
einzuhängen.
Abkantungen: 5 Stk.
Abwicklung Hauptdach: 600 mm
Die Abdeckung mit Aufkantung an der Aussenkante ist mit
einem Quergefälle von mindestens 3° auf der
vollflächigen, ebenen Unterkonstruktion zu verlegen.
Der Überstand der Abdeckung soll eine Tropfkante mit
mind. 20 mm Abstand zur
Fassade haben. Die vertikale Schenkellänge ist je nach
Gebäudehöhe gemäß den Fachregeln auszuführen. Sie
sollte jedoch ab Oberkante Fassadenabschluss mind. 50
mm betragen. Die erforderlichen Bewegungselemente sind
gemäß Fachregeln einzubauen.
Dachrandabschlussprofil aus Aluminium
Die Abdeckungen sind inklusive Eckausbildung und
Längenausgleichstücken herzustellen und fachgerecht zu
befestigen. Der Überstand der Abdeckung soll eine
Tropfkante mit mind. 20 mm Abstand zur Fassade haben.
Die vertikale Schenkellänge ist je nach Gebäudehöhe
gemäß den Fachregeln auszuführen.
ZTV 10.08 Einbauteile
Flachdach-Schmutzwasserentlüftung DN 100 als
Abwasserrohrentlüfter, wärmegedämmt, mit Klebekragen
mit Bitumen-Anschlussbahn, Unterteil DN 100,
Flanschanschluss, mit vorgefertigtem Anschlusskragen
passend zur Dachabdichtungsbahn,
Verlängerungsrohraufsatz DN 100, 80cm Länge und
Wetterhaubenaufsatz, DN 100 entsprechend
(Schlagregensicher) einbauen.
Inkl. aller Anpassarbeiten des Dachabdichtungs- und
Dachdämmungsaufbaus und Sicherung mit BFU-Platte
während der Bauphase gegen Durchtritt.
Flachdach-Kabeldurchführung Schwanenhals DN 50, über
Deckendurchbruch 6x6cm. Die Gesamthöhe ist 300 mm
verstellbar und die Abtropfhaube verschiebbar. Alle
Stahlteile in feuerverzinkter Ausführung.
Bestehend aus:
Dübelflansch inkl. geeigneter Befestigungsmittel,
Einschiebrohr, Abtropfhaube, Aufsatzrohr, 90° Bogen,
30° Segment und Dichteinsatz.
Inkl. aller Spannringe, Bördel- und Ringdichtungen,
Anpassen an die Dachdämmung und Andichten an alle
Ebenen der Dachabdichtung.
ZTV 10.09 Absturzsicherung
Das Dach erhält umlaufend ein absturzsicherndes
Geländer. Das Geländer ist mit nicht leitenden Füßen zu
montieren, um Störungen der PV-Anlage ausschließen.
ZTV 10.10 Photovoltaikanlage
Das Dach erhält eine bauseitige Photovoltaikanlage. Die
Anlage wird mit bauseitigen Metallunterkonstruktionen
auf die Abdichtung aufgestellt, die Auflast erfolgt
durch Gründach.
ZTV 10.11 Hinweis zu den folgenden Positionen des Titel
10
Wie oben beschrieben, soll in den folgenden Positionen
die komplette Leistung (herstellen, liefern, montieren)
für die Dachabdichtung inkl. Dämmung inkl. der übrigen
genannten Teilleistungen pro Dachfläche angeboten
werden.
Die genannten Maße sind Orientierungswerte, die
tatsäch- lichen Größen hat der Bieter zu ermitteln.
Mengen- und Flächenangaben werden weitgehend ohne
Angaben von Teilflächen als Gesamtmaße angegeben.
Vorbemerkungen Dacharbeiten Neubau
10.02 Extensive Gründach Neubau als Retentionsdach mit Abflussbeiwert 0,1)
- Trennvlies
- Mäanderelement als abflussverzögerndes Dränelement d=30mm
- Filtervlies
- Substratschicht für extensive Begrünung d=80mm
-Kies Kiesfangleisten
-Sekurant, Anschlagspunkt
Zeichnung:
siehe Dachaufsicht
siehe Detail Dachaufbau
10.02
Extensive Gründach Neubau
1,00
psch
11 Arbeiten Bestandsdach
11
Arbeiten Bestandsdach
Vorbemerkungen Dacharbeiten Bestand Im Zuge der Bauarbeiten soll auf dem Dach des
Bestandsgebäudes bauseits eine PV-Anlage aufgestellt
werden.
Dafür muss der Gründachaufbau entfernt und nach
Aufstellung der Anlagen-Unterkonstruktion neu aufgebaut
werden.
Außerdem werden auch auf dem Bestandsdach ein
absturzsicherndes Geländer eingebaut. Dieses wird auf
die bestehende FPO-Abdichtungsbahn eingeklebt.
In den folgenden Positionen werden sämtliche Leistungen
an den bestehenden Dachflächen des Hauptdaches
ausgeschrieben. Damit wird dem Bieter die Möglichkeit
gegeben, die Art und Weise der Ausführung den eigenen
Abläufen und Erfahrungen anzupassen. Sämtliche Gerüste
und Sicherheitsvorkehrungen sind in die EP
einzukalkulieren.
In den Zeichnungen und Texten zu den jeweiligen
Positionen werden die einzelnen Leistungen
zusammenfassend dargestellt und beschrieben. Der Bieter
hat die fachtechnisch richtige und vollständige
Leistung entsprechend der vorangestellten ATV, den
folgenden ZTV und den allgemeinen Regeln der
Bautechnik zu erbringen und in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Dazu gehören auch die Verbindungen /
Anschlüsse untereinander und zu den in den Titeln
dieses LV beschriebenen Leistungen.
Die angegebenen Maße und Mengen sind generell "circa".
ZTV 11.01 Ausbau und Wiedereinbau Gründachaufbau
Bewuchs aus Extensivbegrünung abräumen und entsorgen.
Substrat d ~ 6cm und abräumen und auf der Baustelle
lagern.
Hinweis: Das Material darf nicht auf dem Dach gelagert
werden.
Auf der Baustelle gelagertes Substrat wieder
aufbringen.
Hinweis: Das Substrat dient als Auflast für die neu
montierte PV-Anlage
ZTV 11.02 Ausbau und Wiedereinbau Kiesstreifen
Kiesstreifen d ~5cm, b ~ 50cm abräumen und auf der
Baustellefläche lagern.
Hinweis: Das Material darf nicht auf dem Dach gelagert
werden.
ZTV 11.03 Ausbau und Wiedereinbau Kiesfangleiste
Kiesfangleiste ausbauen, auf der Baustelle lagern.
Wiedereinbau von auf der Baustelle gelagerter
Kiesfangleiste.
ZTV 11.04 Absturzsicherung
Das Dach erhält umlaufend ein absturzsicherndes
Geländer. Das Geländer ist mit nicht leitenden Füßen zu
montieren, um Störungen der PV-Anlage ausschließen
Vorbemerkungen Dacharbeiten Bestand
11.01 Ausbau und Wiedereinbau Gründachaufbau Bestand (über 2.OG) Gründachaufbau Bestandsdach oberhalb 2.OG bis zur
Dachabdichtung ausbauen, außerhalb des Daches lagern
und nach beuseitiger Montage der PV-Anlage
wiedereinbauen.
B x L: ca. 10,2 m x 30,2 m
Attikahöhe: ca. 10,0 m über OK Fertigterrain
Flachdach: ca 275m²
- Extensivsubstrat mit Sedumsprossen, d=60mm, ca 230m²
in den Randbereichen Kiesstreifen, d ca 60mm, B ca
50cm, L ca 84m, von Sedum getrennt durch Kiesfangleiste
h=120mm
- Dachdurchdringung Strangbelüfter DN 100 3 Stk
- Dachdurchdringung Kabeldurchführung 1 Stk
Attikagully mit Übergang auf Fallrohr DN 100 2 Stk
Attikagully für Notablauf als Speier 2 Stk
Sekurant, Anschlagspunkt 8 Stk
inkl Demontage des Sekuranten-Seiles
Zeichnungen: LV-007 Dachaufsicht
11.01
Ausbau und Wiedereinbau Gründachaufbau Bestand (über 2.OG)
1,00
St
12 Stunden
12
Stunden
12.01 Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.01
Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5,00
h
12.02 Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.02
Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5,00
h
12.03 Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Polier/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
12.03
Polier/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
5,00
h