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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.1 Angaben zur Baustelle ATV DIN 18299 Hinweise; 0.1 Angaben zur Baustelle
ATV DIN 18299 Hinweise
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Landsberger Straße Ecke Teichsänger Weg.
0.1.2 Anzahl und Höhe der Geschosse
2 oberirdische Geschosse, teilunterkellert:
Gebäudehöhen
Flachdach ca. 7,78 m zu OKFF
Flachdach Dachterrasse ca. 4,07 m zu OKFF
Kellergeschoss Oberkante Sohle ca. - 3,39 m zu OKFF
0.1.3 Verkehrsbeschränkungen
Die Zufahrt erfolgt über das öffentliche Straßenland über die
provisorische Baustellenzufahrt in der Landsberger Straße und die
Baustellenzufahrt im Teichsängerweg.
Die Geländefläche im Bereich der Baustelle ist unbefestigt.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Zufahrt ist für den An- und Abtransport von Materialien frei zu
halten.
0.1.5 Transporteinrichtungen und Transportwege
Es werden bauseits keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt.
0.1.6 Versorgungsanschlüsse
Art, Anschlusswert und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüssen
während der Bauausführung:
Wasser: Bauwasseranschluss 3/4"
Strom: Baustromverteiler: 6 Schuko 3/16A 230V,
2 CEE 5/16 A 400V ,
1 CEE 5/32 A 400V
0.1.7 Zur Benutzung überlassene Flächen und Räume
Dem AN können keine Flächen und Räume für die Ausführung seiner Arbeiten
überlassen werden.
Lager-, Aufenthalts- und Arbeitseinrichtungen sind im BE-Bereich durch
den AN vorzuhalten.
0.1.8 Parkmöglichkeiten:
Parken auf dem Grundstück ist nicht möglich. Parkmöglichkeiten sind nur
im öffentlichen Straßenland vorhanden.
0.1.9 Entsorgung AN
Die Entsorgung von Abfall hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss
der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. In Ausnahmefällen ist das
Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde
Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Dies ist mit der
Bauleitung abzustimmen.
Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu
sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
0.1.10 Schutz von Vegetation und Verkehrsflächen
Die befestigten Verkehrsflächen im Baustelleneinrichtungsbereich sind
durch geeignete Maßnahmen fachgerecht durch den AN zu schützen.
0.1.11 Schadstoffbelastungen
siehe ggf. Hinweise in den Leistungsbeschreibungen.
0.1.12 Vorarbeiten des AG
keine
0.1.13 Andere Unternehmer
Hochbau- und Fachtechnik-Gewerke gemäß der typischen Anforderungen des
Bauvorhabens.
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.1 Angaben zur Baustelle
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.2 Angaben zur Ausführung ATV DIN 18299 Hinweise; 0.2 Angaben zur Ausführung
ATV DIN 18299 Hinweise
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte
Die einzelnen Arbeitsabschnitte sind in Abstimmung mit der Bauleitung
unter Vorgabe des Bauablaufplanes in Abstimmung auszuführen sowie den
Vorgaben aus den Ausführungsterminen (siehe BVB Termine)
0.2.2 Arbeiten bei laufendem Betrieb
entfällt
0.2.3 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Die Arbeitsbereiche sind stets vor unbefugtem Zugang zu sichern.
0.2.4 Sicherung des Verkehrs
Die Zufahrt zur Baustelle kreuzt einen Fußweg, der insbesondere von
Schülern genutzt wird.
Bei Überquerung des Gehweges durch Baufahrzeuge sind verkehrsregelnde
Maßnahmen zu treffen, ein zusätzlicher Einweiser hat die Bereiche
abzusichern.
0.2.5 Gerüste u. sonstige Baustelleneinrichtung
Folgende bauseitig gestellte und/ oder vorhandene Gerüstet stehen zur
Verfügung:
- Fassadenrüstung
Folgende bauseitig gestellte und/ oder vorhandene und mitzubenutzende
Geräte und/ oder Einrichtungen anderer Unternehmer stehen zur Verfügung:
- Sanitärcontainer
- Bauzaun
0.2.6 Besondere Anforderungen
Für Maßtoleranzen gelten:
DIN 18201, DIN 18202, DIN 18203.
Generell ist die höchste Genauigkeitsgruppe bzw. -zeile anzuwenden (mit
erhöhten Anforderungen).
0.2.7 Nachweise
siehe besondere Vertragsbedingungen
sowie Hinweise in den Leistungsbeschreibungen
0.2.8 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Die Benutzung oder Inbetriebnahme von Teilen der Leistung vor Abnahme
ist nicht vorgesehen. Teilleistungen werden vorab als Sichtabnahme
ausgeführt.
0.2.9 Bautagesberichte:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und dieses
dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben. Das Bautagebuch muss auch die
täglichen Personalstärken und Materiallieferungen auweisen.
0.2.10 Teilnahme an Baubesprechungen:
Die Teilnahme an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen ist
verpflichtend.
0.2.11. Bauleitung des Auftragnehmers:
Zur Koordination auf der Baustelle verpflichtet sich der Auftragnehmer,
für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art
und Umfang des
Bauvorhabens entsprechende sachverständige Aufsicht zu stellen, die mit
allen erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muß.
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.2 Angaben zur Ausführung
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.3 Abfallbeseitigung allgemein ATV DIN 18299 Hinweise; 0.3 Abfallbeseitigung allgemein
Abfallbeseitigung Verpackungsabfall und Bauabfälle aller Abfallarten
03.1. Verpackungsabfall, überschüssiges Baumaterial, Baustellenabfälle
Anfallendes Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des AN und ist, soweit
möglich, dem Dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß
zu entsorgen.
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und
Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener
Zuständigkeit.
Verpackungsmaterial, überschüssiges Baumaterial und Baustellenabfälle
des AN sind auf der Baustelle in verschließbaren Containern des AN zu
sammeln.
Das Verbringen oben genannter Abfälle in die Sammelbehälter für
Bauabfälle ist untersagt. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und
unverzüglich abzufahren.
Die Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die
Bauleitung und nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu
sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Die anfallenden Kosten für das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der
Container ist eine Nebenleistung und in die Einheitspreise einzurechnen.
03.2. Alle Abfallarten
Es ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24.02.2012, in der jeweils
gültigen Fassung, mit allen Rechtsgrundlagen, Verordnungen und
Merkblättern zur Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen anzuwenden.
Grundsätzlich ist verwertbarer Abfall nicht zu beseitigen sondern der
Wiederverwendung zuzuführen.
Jeder auf der Baustelle anfallende Abfall ist je Abfallschlüsselnummer
getrennt in verschließbaren Containern des AN zu sammeln. Von der
Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur
abgewichen werden, wenn der AG in einer entsprechenden Position
festlegt, dass die Entsorgung der gemischten Bau- und Abbruchabfälle
über eine Abfallsortieranlage zu erfolgen hat.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren.
Grundsätzlich sind in die Entsorgungspositionen einzukalkulieren:
- Transport der Abfälle zum Container
- das Sortieren des Abfalls
- Kosten für das jeweilige Nachweisverfahren
Die Entsorgungsgebühren wie Deponie- bzw. Annahmegebühren sind in die
Entsorgungspositionen einzukalkulieren.
Der Nachweis über die erfolgte Verwertung/Beseitigung ist der Bauleitung
unverzüglich und unaufgefordert zuzuleiten.
ATV DIN 18299 Hinweise; 0.3 Abfallbeseitigung allgemein
14 Putzarbeiten Innenwandputz
14
Putzarbeiten Innenwandputz
14. 0 Putzarbeiten Innenwandputz
14. 0
Putzarbeiten Innenwandputz
18 Stundenlohnarbeiten
18
Stundenlohnarbeiten
18. 0 Stundenlohnarbeiten
18. 0
Stundenlohnarbeiten