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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Projekt:
Errichtung zweier Wohngebäude mit 45 Wohneinheiten sowie zwei gewerblicher Nutzungen im Erdgeschoss auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 45 Stellplätzen
Anschrift und Grundstücksdaten:
Alte Leimengrube 9, Sandgewannstraße, 68526 Ladenburg
Gemarkung Ladenburg, Flurstücke 12230
Auftraggeber:
Strenger Frankfurt GmbH, vertreten durch Herrn O. Stöhr, Hahnstraße 10, 60528 Frankfurt am Main
Gebäudedaten:
Zwei 4-geschossige Gebäude in offener Bauweise auf gemeinsamer Tiefgarage. Eingeschossige unterirdische Großgarage mit natürlicher Be- und Entlüftung
Gebäudeklasse:
GK 4
Art der Nutzung:
Wohnnutzung (45 WE) mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss (Tagespflege und Quartierszentrum)
Lage und Zuwegung:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan "Nordstadt - Kurzgewann" Stadt Ladenburg. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebäudes erfolgt über öffentliche Verkehrswege. Die Erschließung der Tiefgarage erfolgt über die Straße "Alte Leimengrube".
Beschreibung:
Bei der zu errichtenden Anlage handelt es sich um zwei 4-geschossige Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 45 Stellplätzen.
Besonderheiten Brandschutz:
Beide Gebäude werden mit einem außenliegenden Sicherheitstreppenraum errichtet.
Konstruktion:
Das Untergeschoss wird in Stahlbetonbauweise errichtet. Bewehrter WU-Stahlbetonboden mit Gefälle zu einer Verdunstungsrinne. Die TG-Rampe wird bis zur Rinne der TG-Einfahrt in Beton-Pflaster ausgeführt.
Oberirdisch entsteht ein Holz-Hybridbau. Tragende und aussteifende Bauteile, Treppenraumwände, Treppenraumaußenwände, Wände notwendiger Flur, Trennwände, Giebelaußenwände und Geschossdecken werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Außenwände werden als nicht tragende Holzrahmenbauwände mit nichtbrennbaren Wärmedämm-Verbundsystem und Außenputz (Dämmstärken gem. QNG-Siegel bzw. BiRN-Zertifizierung) gebaut. Putzfarben gem. Farbkonzept Exposé Strenger Frankfurt GmbH.
Baustellenumfeld
Arbeitszeit: 24 Stunden täglich an 6 Tagen/Woche
Lärmeinschränkungen: ggf. Auflagen der Baugenehmigung beachten
Anlieferung/Logistik
Parkmöglichkeiten: auf dem Baufeld gem. Angabe AG
Durchfahrtbeschränk.: keine
Durchfahrthöhe: keine Beschränkungen
Zeitfenster: entsprechend Arbeitszeit
Erschließung/Medien
Das Baugrundstück wird im Rahmen der gesamtheitlichen Quartiersentwicklung neu erschlossen.
Das Gebäude wird an die Abwasser-, Wasser-, und Stromleitungen der Versorgungsunternehmen angeschlossen.
Erforderliche Leitungsauskünfte sind durch den AN eigenverantwortlich vorzunehmen. Anpassungen sind in Abstimmung mit dem AG durch den AN auszuführen. Werden Genehmigungen notwendig, sind diese durch den AN für den AG vorzubereiten, damit diese durch den AG eingeholt werden können.
Baustrom/Bauwasser
Übergabestationen für Bauwasser und Baustrom werden vom Bauherrn auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Die Baustellenversorgung erfolgt durch den AG und wird über eine Pauschale anteilig mit dem AN verrechnet. Alle von der Entnahmestelle zu verlegenden Versorgungsleitungen, die für die Leistung des AN notwendig sind, sind einzukalkulieren.
Bauabfälle
Sämtliche Abfälle des AN (z.B. Papier, Folien, Verpackungen, Reste von Betriebs-/Arbeits-/Gefahrstoffen etc.) sind arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen bzw. aus den Gebäuden zu entfernen und zu entsorgen. Die Entsorgung von Verpackungen, Behältnissen und Restmaterial ist gem. VOB, DIN 18299 Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
Für Baustellenabfälle sind die verbindlichen Regelungen der Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzte zu beachten. Die Entsorgung ausgebauter Materialien ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Sämtliche Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung sind dem AG, spätestens mit der Schlussrechnung unaufgefordert vorzulegen.
Das Entsorgen in bauseits aufgestellte Baustellencontainer ist nicht zulässig.
Projektbeschreibung
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV) Allgemeine Angebots- und technische Vertragsbedingungen (ATV)
1.1 Grundlagen der Angebotslegung und Ausführung
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind bei der Angebotslegung und der späteren Ausführung zu beachten. Alle Aufwendungen hieraus resultierend sind mit den Angebotspreisen abgegolten.
Regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen, über deren Inhalt und Geltung sich der AN im Zweifel eigenverantwortlich zu informieren hat.
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen Ver- und Entsorgungsunternehmen, sofern diese für die Anbindung des Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS, TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.).
Alle europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens nationale Geltung besitzen. Nationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen. Nationale und europäische Normen und technische Richtlinien (DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen. Regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des Bauvorhabens Geltung besitzen.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen, Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den anerkannten Regeln der Technik gehören.
Infolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass, unabhängig von den der Planung sowie den Leistungsbeschreibungen zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters /Auftragnehmers den anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen Ausführungsvorgaben resultieren, sind ausgeschlossen.
Für den Fall, dass in den ZTV oder in den Leistungspositionen keine anderweitigen Maßgenauigkeiten definiert sind, sind die einschlägigen DIN-Vorschriften mit den höheren Anforderungen maßgebend.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist deutsch.
Der Wortlaut der vom Auftraggeber übergebenen Leistungsbeschreibung ist verbindlich.
Bei Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung und ATV gelten vorrangig die Angaben in der Leistungsbeschreibung. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsprogramm oder einzelne Inhalte in technischer Hinsicht und ergänzende fachliche Gutachten und Stellungnahmen sind vom Bieter bis spätestens zur Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
1.2 Prüfpflichten AN
Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über sämtliche Umstände, die für seine Leistungen und ihren Preis von Bedeutung sein könnten, umfassend zu informieren. Er kann sich nicht darauf berufen, diese Umstände nicht gekannt, Unterlagen oder notwendige Angaben nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben, es sei denn, er habe hierauf spätestens bei Abgabe des Angebotes ausdrücklich schriftlich hingewiesen.
Der AN kann aus etwaiger Nichtkenntnis keinerlei Ansprüche gegen den Auftraggeber herleiten. Er hat insbesondere
etwaige Unklarheiten oder Widersprüche in dem ihm zur Kalkulation übergebenen Unterlagen zu klären und auf Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung in technischer oder rechtlicher Hinsicht schriftlich hinzuweisen;
sich über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle auch bezüglich der Baustelleneinrichtung, des Transportes zur und auf der Baustelle, der Lagerung, der Anschlüsse für Wasser und Energie etc. zu unterrichten und im Rahmen der vorgeschriebenen Ortsbesichtigungen, die Durchführbarkeit und die Kalkulationseckdaten zu überprüfen;
zu prüfen, ob die im Inhalts- und Anlagenverzeichnis aufgeführten Unterlagen vollständig in seinen Besitz gelangt, verstanden, geprüft und ausgewertet worden sind.
1.3 Geschuldeter Leistungsumfang
Der AN hat alle Leistungen im öffentlichen Straßenbereich mit den Ämtern der Stadt, den Versorgungsunternehmen und seinen Leistungen für die AG kostenfrei zu koordinieren. Alle erforderlichen Genehmigungen für die Tätigkeiten im öffentlichen Straßenbereich sind vom AN einzuholen sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Der Bieter verpflichtet sich im Rahmen der Einheitspreisabfragen sowie sonstige Preisabfragen innerhalb der Leistungsbeschreibung, diese für den AG kostenfrei zu kalkulieren und auszufüllen. Zu berücksichtigen sind hierbei unten genannte Grundsätze.
Die in den Positionen beschriebenen Leistungen sind u.a. gemäß den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen geschuldet und auszuführen. Alle Positionen sind als komplette, in sich geschlossene, betriebsfertige, abnahmereife, gebrauchsfähige, funktionsgerechte und voll funktionsfähige Leistungen anzubieten und auszuführen.
Alle Preise sind in netto EUR anzugeben. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die durch die Vertragsunterlagen und nach der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe, einschließlich aller Lade- und Transportleistungen.
Vorhaltung und Unterhaltung der Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe Einbau der gelieferten oder ggf. AG-seits bereitgestellten Stoffe.
Zu den angebotenen Preisen sind ebenfalls geschuldet:
alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, auch wenn sie im Einzelfall eine „Besondere Leistung“ darstellen.
Alle Aufwendungen aus der DIN 18299 "Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", auch wenn es sich um „Besondere Leistungen“ handelt, für die Ausführung der Leistung des Bieters/AN jedoch notwendig sind.
1.4 Nebenangebote
Nebenangebote, die die örtlichen Randbedingungen berücksichtigen, sind jederzeit willkommen.
Alle technischen und wirtschaftlichen Veränderungen des Nebenangebotes gegenüber dem Hauptangebot sind gesondert aufzuzeigen. Insbesondere gilt dies auch für Kostenveränderungen bei Nachfolgegewerken. Die technischen Beschreibungen, Verarbeitungsrichtlinien etc. der Nebenangebote sind dem Angebot zur korrekten Bewertung unbedingt beizufügen.
Nebenangebote sind mit dem Hauptangebot abzugeben. Gibt der Bieter/AN ein Nebenangebot ab und wird dies beauftragt, so schuldet der AN ebenfalls eine komplette, funktionstaugliche und abnahmefähige Leistung einschließlich sämtlicher hierfür erforderlichen Planungs- und sonstigen Ingenieurleistungen zu dem von ihm angebotenen Preis.
Wird beabsichtigt eine ARGE zu bilden oder bestimmte Leistungen durch Subunternehmer ausführen zu lassen, so ist dies mit Angebotsabgabe spätestens jedoch im Rahmen der Verhandlungsgespräche zu erklären. Es gelten auch hier die vertraglichen Regelungen. Eigene Vertragsbedingungen oder die eines Subunternehmers / ARGE-Partners werden nicht Vertragsbestandteil.
1.5 SiGeKo
Der SiGeKo wird durch den AG gestellt.
Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen.
Entsprechend notwendige Erste- Hilfe-Einrichtungen sind inkl. entsprechend erforderlichen
Wartungen und Reparaturen vorzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich vor Beginn der abgerufenen
Leistungen dem AG und ggf. dem beauftragten SiGeKo folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- ggf. Baustelleneinrichtungsplan
- Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 / § 6 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Unterweisungsnachweis der Beschäftigten
- Angabe des Namens der Sicherheitsfachkraft
- Angabe der Namen der Sicherheitsbeauftragten
- Angabe der Namen der Ersthelfer
- Gefahrstoffliste mit Mengenangaben, sofern erforderlich
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber wöchentlich zu
übergeben.
Für die gesamte Bauzeit hat der AN einen Bauleiter zu benennen.
1.6 Baustelleneinrichtung
Der Bieter schuldet alle zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen notwendigen Baustelleneinrichtungen zu den angebotenen Einheitspreisen.
Der Bieter hat sich die Zufahrtswege und Lagerungsmöglichkeiten auf dem Baugelände anzusehen und sich über alle für das Angebot maßgebenden und sonstigen preisbildenden Faktoren eingehend zu informieren. Dem Bieter werden auf dem Baustellengelände in Abstimmung mit der AG nach Erfordernis und Umfang seines Gewerks BE-Flächen zur Verfügung gestellt.
Sollte der Bieter weitergehende Baustelleneinrichtungsflächen als die auf dem Baustellengelände vorhandenen benötigen, so hat der Bieter diese in eigener Verantwortung und Kosten mit den städtischen Behörden abzustimmen und sich genehmigen zu lassen. Alle Aufwendungen hierfür schuldet der Bieter zu den angebotenen Einheitspreisen.
Die Lage und Ausführung der Baustelleneinrichtung incl. der Abstimmung über Arbeitszeiten, Anlieferzeiten etc. mit den öffentlichen Behörden, u. a. auch bzgl. der zu berücksichtigenden öffentlichen Logistik wie Müllabfuhr und dergleichen, wird in einem gemeinsamen Termin von Bieter und AG bzw. Bauleitung des AG festgelegt.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten Flächen zu reinigen und im ursprünglichen Zustand an den AG zu übergeben. Flurschäden, die vom AN oder seinem Beauftragten während der Bauzeit verursacht werden, gehen zu Lasten des Bieters/AN.
Alle vom Bieter benutzten Flächen, Wege und Straßen sind dauernd zu unterhalten, zu säubern und nach Beendigung aller Arbeiten wieder vollständig instand zu setzen. Behördliche Anordnungen zur Reinigung des öffentlichen Verkehrsraums sind vom Bieter zu beachten. Straßenkanten sind an den Abfahrtsstellen gegen Beschädigung zu schützen. Alle insofern erforderlichen Maßnahmen werden vom AN zu den Vertragspreisen geschuldet.
Vor Benutzung bzw. Aufnahme von öffentlichen Straßenbelägen ist mit einem öffentlichen Vertreter der Belagszustand festzustellen und in Form eines „Pflasterprotokolls“ zu dokumentieren.
Die Aufnahme/Sicherung und Wiedereinbringung von Pflasterflächen hat in Abstimmung mit den Behörden durch ein zugelassenes Unternehmen zu erfolgen. Die Koordination obliegt dem AN. Nach Fertigstellung ist das mangelfreie Pflasterprotokoll dem AG bzw. seinem Vertreter vorzulegen.
Entsorgung von kontaminierten Abwasser obliegt dem Bieter auf seine Kosten.
Alle Arbeitsgerüste, Baubehelfe, etc. für seine eigenen Leistungen schuldet der AN zu den Vertragspreisen.
In Ergänzung der DIN-Vorschriften sind nachstehende Leistungen ebenfalls mit dem Angebotspreis abgegolten und im Auftragsfall vom AN geschuldet:
Zwischenlagerung;
Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss;
Umsetzen (auch mehrmalig) von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle;
Verkehrssicherung und laufende Reinigung (auch gem. evtl. behördlicher Auflagen) der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit er durch die Arbeiten des AN bzw. seiner Subunternehmerentstanden ist.
Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV) Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu den ATV. Bezüglich der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien ist eine gründliche Klärung vor Angebotsabgabe herbeizuführen. Die Anweisung der Bauleitung und Rücksichtnahme auf andere Handwerker sind zu beachten.Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Materialien und dessen Umschlag auf der Baustelle sowie die Schuttbeseitigung. In den Einheitspreisen sind u. a. enthalten: Die Gerüststellung für die Arbeiten des AN sofern in EP-Positionen nicht anders beschrieben. Die regelmäßige und arbeitstägliche Grundreinigung während der Ausführung der Arbeiten ist ganz besonders sorgfältig durchzuführen.Die Ausführung aller Arbeiten muss entspr. der jeweiligen LBO von einem erfahrenen Fachbauleiter des Auftragnehmers bzw. einem für die Ausführung der Arbeiten geeigneten Verantwortlichen überwacht werden.Er ist für die Einhaltung der am Leistungsort jeweils geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsvorschriften, für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und aller sonstigen erforderlichen Vorkehrungen während der Ausführung bis zur Abnahme durch die Bauleitung verantwortlich. Name und Wohnort des verantwortlichen Fachbauleiters sowie seines Stellvertreters sind der Bauleitung des Auftraggebers und der Bauaufsichtsbehörde vor Inangriffnahme der Arbeiten unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben.Der Auftragnehmer ist für Vollständigkeit und Sicherheit der Gerüste und Schutzvorrichtungen allein verantwortlich. Die Benutzung fremder Gerüste geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Auftragnehmer hat mit anderen beteiligten Unternehmen so zusammenzuarbeiten, dass eine Verzögerung der Arbeiten nicht entsteht. Etwaige Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich, in dringenden Fällen telefonisch oder per Mail mitzuteilen. VergütungIn den Einheitspreisen sind auch alle Aufwendungen enthalten für: die Kosten für die Fachbauleitung und das erforderliche Aufsichtspersonal, etwaige Trennungsentschädigungen, Auslösungs-, Fahr- und Wegegelder sowie Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeiten u. dgl., soweit diese für die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Termine erforderlich sind, die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden, TÜV u. a., die Inanspruchnahme fremder und öffentlicher Grundstücke, für die hierfür erforderlichen Genehmigungen sowie die eventuelle Beseitigung von durch die Benutzung entstandener Schäden. die erforderlichen Maßnahmen u. Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der Arbeiter, Nachbarn und Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straßen vor jeglicher Belästigung und Schädigung bei Durchführung der Bauarbeiten, besondere Feuerschutzmaßnahmen bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme, insbesondere bei Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gebäuden, die Anfertigung von Mustern/Handmustern, die notwendige Verpackung und deren freie Rücksendung, alle Transportkosten zur und von der Baustelle bzw. Verwendungsstelle, die Kosten für Aufsichtspersonal sind in den vereinbarten Stundensätzen enthalten, sodass keine gesonderte Vergütung erfolgt. Das gleiche gilt für Fahrgelder, Auslösungen u. dgl., sofern die Tagelohnarbeiten in zeitlichem Anschluss an die Vertragsarbeiten geleistet werden, die zum Leistungsumfang gehörenden Nebenleistungen, wie Bereitstellung der Bau-WCAnlagen, der Baustellenunterkünfte, der Baustellenbeleuchtung usw., sofern sie nicht in einer Einheitspreisposition abgefragt sind. Das jeweils anfallende Schutt/Abbruchmaterial ist unverzüglich zu beseitigen. Die Teilnahme eines vom AN für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreters (Bauleiter) an den regelmäßig stattfindenden Bausitzungen ist Vertragsbestandteil und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein (ZTV)
HINWEIS HINWEIS: Die Titel zu den Häusern A und B sind identisch.
HINWEIS
01 Dachbegrünung Haus A
01
Dachbegrünung Haus A
01.01 Dachfläche besenrein säubern Dachfläche besenrein säubern.
Die Dachfläche ist optisch auf ihren Zustand zu
prüfen. Auf Verlangen der Bauleitung ist ein
Übergabeprotokoll zu erstellen.
Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und
unmittelbar vor Beginn der Dachbegrünungsarbeiten
muss die Dachabdichtung vom AN überprüft werden.
01.01
Dachfläche besenrein säubern
443,00
m²
01.02 Trenn-, Schutz- und Speichervlies Schutzlage für Dachabdichtung/Wurzelschutzbahn vor
mechanischer Beanspruchung bzw. bei Materialunver-
träglichkeit gemäß DIN 18531-2, liefern und mit 10 cm
Überlappung fachgerecht verlegen.
Material: Kunststofffasern
Festigkeitsklasse: GRK 2
Dicke: ca. 4 mm
Fabrikat: BauderGreen FSM 600 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
01.02
Trenn-, Schutz- und Speichervlies
443,00
m²
01.03 Drän- und Wasserspeicherelement Drän- und Wasserspeicherelement liefern und einbauen.
Einsatzbereich: Extensivbegrünung
Material: HDPE-Regenerat
Nenndicke: ca. 40 mm
Druckfestigkeit: 80 kPa
Abflussbeiwert C 0,24 - 0,10 nach FLL-Dachbegrünungs-
richtlinien im System geprüft oder Wasseranstau bis 3,8 cm.
Fabrikat: Bauder Green RE40 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
01.03
Drän- und Wasserspeicherelement
443,00
m²
01.04 Filtervlies Filtervlies liefern und als Filterschicht zwischen Dränschicht
und Substrat mit 10 cm Überlappung verlegen.
Einsatzbereich: Extensivbegrünung
Festigkeitsklasse: GRK 2
Wasserdurchlässigkeit VI H50: 0,11 m/s
Fabrikat: BauderGreen FV 125 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
01.04
Filtervlies
443,00
m²
01.05 Kiesleiste 16 cm Gelochte Kiesleiste als L-Profil zur Trennung von Kies
und Substrat liefern und mit Aluminium-Verbindungs-
elementen nach Herstellerangaben einbauen.
Material: Aluminium, 4-fach gekantet
Höhe: 160 mm
Dicke: 1 mm
Angebotenes Fabrikat:
01.05
Kiesleiste 16 cm
188,00
m
01.06 Eckausbildungen Kiesleiste Zulage für Eckausbildungen vorgenannter Kiesleiste.
01.06
Eckausbildungen Kiesleiste
40,00
St
01.07 Extensivsubstrat 10 cm Extensivsubstrat als Vegetationstragschicht für Extensivbegrünungen,
auf Dachflächen liefern, in loser Schüttung aufbringen und gleichmäßig
lose verteilen. Für mehrschichtige Extensivbegrünungen mit Nachweis
des Abflussbeiwertes C nach FLL-Dachbegrünungsrichtlinie im Systemaufbau.
Vegetationstechnische Eigenschaften:
- maximale Wasserkapazität (WK) -BND23: 35 Vol.-%
- Luftgehalt bei maximaler Wasserkapazität: 36 Vol.-%
- Gesamtporenvolumen: 71 Vol.-%
- Wasserdurchlässigkeit: 18,9 mm/min
- pH-Wert: 6,5
- Salzgehalt: 0,3 g/l
- Gehalt an organischer Substanz: 33 g/l
- Volumengewicht trocken: ca. 760 - 810 kg/cbm
- Volumengewicht wassergesättigt: ca. 1110 - 1160 kg/cbm
Schichthöhe: 10 cm
Fabrikat: BauderGreen Pflanzerde BBT-R oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
01.07
Extensivsubstrat 10 cm
349,00
m²
01.08 Saatgutmischung Extensivbegrünung durch Ansaat mit Saatgutmischung und
Sprossenansaat auf vorgenanntem Substrat herstellen.
- Substrat durch Harken aufrauhen
- gleichmäßiges Aufbringen von Sedumsprossen
- Ansaat mit Saatgutmischung
- durchdringendes Wässern.
Samenmischung Kraut-Sedum für naturnahe Trockenstandorte.
Säfertige Mischung inkl. Samenhaftkleber und organischer
Basisnahrung. Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Saatgutmischung ist der Bauleitung nachzuweisen.
Fabrikat: BauderGreen Seed Mix, o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
01.08
Saatgutmischung
349,00
m²
01.09 Kiesstreifen 16/32 mm, b=50 cm Kiesstreifen (Schüttung) aus gewaschenem Rollkies in
allen Anschlussbereichen zur Schaffung vegetationsfreier
Abstandsflächen (Dachrand, Wandanschluss,
Dachentwässerung, sonstige Dachdurchdringungen).
Körnung:16/32 mm
Streifenbreite:ca. 50 cm, Schütthöhe: 5 cm
01.09
Kiesstreifen 16/32 mm, b=50 cm
194,50
m
02 Terrassenbeläge Haus A
02
Terrassenbeläge Haus A
02.01 Terrassenplatten auf Stelzlager Terrassenplatten aus Beton mit veredelter Oberfläche
und gefasten Kanten für den Außenbereich liefern und
auf höhenverstellbaren Stelzlagern oberhalb der Balkon
und Loggienplatten verlegen.
Steinformate: 40 x 40 x 4
Verlegeform: Kreuzverband
Untergrund: Beton unbeschichtet
Material Stelzlager: PP
Verstellhöhe Stelzlager: ca. 8 bis 12 cm
Nutzlast: Z nach DIN EN 1991-1-1
Die Stelzlager müssen über Fugenteiler > 3mm verfügen
Angebotenes Fabrikat Platten:_______________
Angebotenes Fabrikat Stelzlager:_____________
02.01
Terrassenplatten auf Stelzlager
73,00
m²
02.02 Aufpreis Anpassung Aufpreis für das Anpassen der vorgenannten
Terrassenbeläge durch schneiden im Nassverfahren
02.02
Aufpreis Anpassung
P
1,00
psch
02.03 Drän- u. Schutzmatte, 15 mm Drän- u. Bautenschutzmatte, als Schutz der Abdichtung gegen
mechanische Beschädigung unter Terrassenbelag sowie als
Trittschalldämmung, lose, dicht gestoßen verlegen, inkl.
erforderlicher Zuschnitte.
Trittschallverbesserungsmaß ΔLw ≥ 30 dB
Plattendicke: 15 mm
Einbauort: Dachterrasse, Fluchtbalkone (Loggien)
Fabrikat: Regupol Sound and Drain 22 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
02.03
Drän- u. Schutzmatte, 15 mm
51,00
m²
02.04 Zulage Gitterrost über Ablauf Gitterrost aus feuerverzinktem Stahl,
zum direkten Einbau über dem Dachablauf
auf vorgenanntem höhenverstellbaren
Lager, als Zulage.
Größe: 40 x 40 x 4 cm
Maschenweite: 30/10 mm
02.04
Zulage Gitterrost über Ablauf
E
1,00
St
02.05 Dränrost Türschwellen, 1 m Gitterrost an bodengleichen Fassadenelementen oder
Türen aus verzinktem Stahl, lose eingebaut,
höhenverstellbar, liefern und montieren
Breite: 15 cm
Länge: ca. 100 cm
Gesamthöhe: ca. 10-14 cm
Maschenweite: 30/10 mm
Angebotenes Fabrikat:___________________
02.05
Dränrost Türschwellen, 1 m
6,00
St
02.06 Dränrost Türschwellen, 2 m Länge: ca. 200 cm
02.06
Dränrost Türschwellen, 2 m
W
8,00
St
03 Dachbegrünung Haus B
03
Dachbegrünung Haus B
03.01 Dachfläche besenrein säubern Dachfläche besenrein säubern.
Die Dachfläche ist optisch auf ihren Zustand zu
prüfen. Auf Verlangen der Bauleitung ist ein
Übergabeprotokoll zu erstellen.
Nach Fertigstellung der Dachabdichtung und
unmittelbar vor Beginn der Dachbegrünungsarbeiten
muss die Dachabdichtung vom AN überprüft werden.
03.01
Dachfläche besenrein säubern
443,00
m²
03.02 Trenn-, Schutz- und Speichervlies Schutzlage für Dachabdichtung/Wurzelschutzbahn vor
mechanischer Beanspruchung bzw. bei Materialunver-
träglichkeit gemäß DIN 18531-2, liefern und mit 10 cm
Überlappung fachgerecht verlegen.
Material: Kunststofffasern
Festigkeitsklasse: GRK 2
Dicke: ca. 4 mm
Fabrikat: BauderGreen FSM 600 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
03.02
Trenn-, Schutz- und Speichervlies
443,00
m²
03.03 Drän- und Wasserspeicherelement Drän- und Wasserspeicherelement liefern und einbauen.
Einsatzbereich: Extensivbegrünung
Material: HDPE-Regenerat
Nenndicke: ca. 40 mm
Druckfestigkeit: 80 kPa
Abflussbeiwert C 0,24 - 0,10 nach FLL-Dachbegrünungs-
richtlinien im System geprüft oder Wasseranstau bis 3,8 cm.
Fabrikat: Bauder Green RE40 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
03.03
Drän- und Wasserspeicherelement
443,00
m²
03.04 Filtervlies Filtervlies liefern und als Filterschicht zwischen Dränschicht
und Substrat mit 10 cm Überlappung verlegen.
Einsatzbereich: Extensivbegrünung
Festigkeitsklasse: GRK 2
Wasserdurchlässigkeit VI H50: 0,11 m/s
Fabrikat: BauderGreen FV 125 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
03.04
Filtervlies
443,00
m²
03.05 Kiesleiste 16 cm Gelochte Kiesleiste als L-Profil zur Trennung von Kies
und Substrat liefern und mit Aluminium-Verbindungs-
elementen nach Herstellerangaben einbauen.
Material: Aluminium, 4-fach gekantet
Höhe: 160 mm
Dicke: 1 mm
Angebotenes Fabrikat:
03.05
Kiesleiste 16 cm
188,00
m
03.06 Eckausbildungen Kiesleiste Zulage für Eckausbildungen vorgenannter Kiesleiste.
03.06
Eckausbildungen Kiesleiste
40,00
St
03.07 Extensivsubstrat 10 cm Extensivsubstrat als Vegetationstragschicht für Extensivbegrünungen,
auf Dachflächen liefern, in loser Schüttung aufbringen und gleichmäßig
lose verteilen. Für mehrschichtige Extensivbegrünungen mit Nachweis
des Abflussbeiwertes C nach FLL-Dachbegrünungsrichtlinie im Systemaufbau.
Vegetationstechnische Eigenschaften:
- maximale Wasserkapazität (WK) -BND23: 35 Vol.-%
- Luftgehalt bei maximaler Wasserkapazität: 36 Vol.-%
- Gesamtporenvolumen: 71 Vol.-%
- Wasserdurchlässigkeit: 18,9 mm/min
- pH-Wert: 6,5
- Salzgehalt: 0,3 g/l
- Gehalt an organischer Substanz: 33 g/l
- Volumengewicht trocken: ca. 760 - 810 kg/cbm
- Volumengewicht wassergesättigt: ca. 1110 - 1160 kg/cbm
Schichthöhe: 10 cm
Fabrikat: BauderGreen Pflanzerde BBT-R oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
03.07
Extensivsubstrat 10 cm
349,00
m²
03.08 Saatgutmischung Extensivbegrünung durch Ansaat mit Saatgutmischung und
Sprossenansaat auf vorgenanntem Substrat herstellen.
- Substrat durch Harken aufrauhen
- gleichmäßiges Aufbringen von Sedumsprossen
- Ansaat mit Saatgutmischung
- durchdringendes Wässern.
Samenmischung Kraut-Sedum für naturnahe Trockenstandorte.
Säfertige Mischung inkl. Samenhaftkleber und organischer
Basisnahrung. Wasser wird bauseits zur Verfügung gestellt.
Die Saatgutmischung ist der Bauleitung nachzuweisen.
Fabrikat: BauderGreen Seed Mix, o. glw.
Angebotenes Fabrikat:
03.08
Saatgutmischung
349,00
m²
03.09 Kiesstreifen 16/32 mm, b=50 cm Kiesstreifen (Schüttung) aus gewaschenem Rollkies in
allen Anschlussbereichen zur Schaffung vegetationsfreier
Abstandsflächen (Dachrand, Wandanschluss,
Dachentwässerung, sonstige Dachdurchdringungen).
Körnung:16/32 mm
Streifenbreite:ca. 50 cm, Schütthöhe: 5 cm
03.09
Kiesstreifen 16/32 mm, b=50 cm
194,50
m
04 Terrassenbeläge Haus B
04
Terrassenbeläge Haus B
04.01 Terrassenplatten auf Stelzlager Terrassenplatten aus Beton mit veredelter Oberfläche
und gefasten Kanten für den Außenbereich liefern und
auf höhenverstellbaren Stelzlagern oberhalb der Balkon
und Loggienplatten verlegen.
Steinformate: 40 x 40 x 4
Verlegeform: Kreuzverband
Untergrund: Beton unbeschichtet
Material Stelzlager: PP
Verstellhöhe Stelzlager: ca. 8 bis 12 cm
Nutzlast: Z nach DIN EN 1991-1-1
Die Stelzlager müssen über Fugenteiler > 3mm verfügen
Angebotenes Fabrikat Platten:_______________
Angebotenes Fabrikat Stelzlager:_____________
04.01
Terrassenplatten auf Stelzlager
73,00
m²
04.02 Aufpreis Anpassung Aufpreis für das Anpassen der vorgenannten
Terrassenbeläge durch schneiden im Nassverfahren
04.02
Aufpreis Anpassung
P
1,00
psch
04.03 Drän- u. Schutzmatte, 15 mm Drän- u. Bautenschutzmatte, als Schutz der Abdichtung gegen
mechanische Beschädigung unter Terrassenbelag sowie als
Trittschalldämmung, lose, dicht gestoßen verlegen, inkl.
erforderlicher Zuschnitte.
Trittschallverbesserungsmaß ΔLw ≥ 30 dB
Plattendicke: 15 mm
Einbauort: Dachterrasse, Fluchtbalkone (Loggien)
Fabrikat: Regupol Sound and Drain 22 oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat:
04.03
Drän- u. Schutzmatte, 15 mm
51,00
m²
04.04 Zulage Gitterrost über Ablauf Gitterrost aus feuerverzinktem Stahl,
zum direkten Einbau über dem Dachablauf
auf vorgenanntem höhenverstellbaren
Lager, als Zulage.
Größe: 40 x 40 x 4 cm
Maschenweite: 30/10 mm
04.04
Zulage Gitterrost über Ablauf
E
1,00
St
04.05 Dränrost Türschwellen, 1 m Gitterrost an bodengleichen Fassadenelementen oder
Türen aus verzinktem Stahl, lose eingebaut,
höhenverstellbar, liefern und montieren
Breite: 15 cm
Länge: ca. 100 cm
Gesamthöhe: ca. 10-14 cm
Maschenweite: 30/10 mm
Angebotenes Fabrikat:___________________
04.05
Dränrost Türschwellen, 1 m
6,00
St
04.06 Dränrost Türschwellen, 2 m Länge: ca. 200 cm
04.06
Dränrost Türschwellen, 2 m
W
8,00
St
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundensatz Meister Meister-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.01
Stundensatz Meister
E
1,00
h
05.02 Stundensatz Vorarbeiter Vorarbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.02
Stundensatz Vorarbeiter
E
1,00
h
05.03 Stundensatz Facharbeiter Facharbeiter-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.03
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
05.04 Stundensatz Bauhelfer Bauhelfer-Stundensatz für Leistungen, welche nicht in
den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche
Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur
Ausführung kommen.
05.04
Stundensatz Bauhelfer
E
1,00
h