Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung
Die Strenger Frankfurt GmbH plant die Außenanlagenherstellung für Wohn-
und Gewerbebebauung in 68526 Ladenburg. Dafür sollen Gehwege,
Parkflächen, Zufahrt Tiefgarage, Gärten, Mobiliar hergestellt und
geliefert werden. Erschwernisse aufgrund regen Baubetriebs,
Einfriedungen und Nähe zum Gebäude zu berücksichtigen.
1. Hinweise zur Kalkulation und Bauausführung
Als Arbeitsraum für die Bauausführung steht das Baufeld zur Verfügung.
Höhen- und Lagefestpunkte werden vom AG übergeben. Diese sind vom AN
sofort nach Übergabe so zu sichern, dass sie im Falle einer Zerstörung
jederzeit wiederhergestellt werden können. Der AN hat einen befähigtem
Bauführer zu stellen, der in der Lage ist, die erforderlichen
Absteckungsarbeiten und Höhenangaben selbständig vorzunehmen.
2. Örtlichkeit
Bei der Kalkulation sind beengte Verhältnisse und schwierige
Bodenverhältnisse zu berücksichtigen. Eine örtliche Sichtung wird
empfohlen. Im Anhang sind ein Übersichtslageplan sowie ein Lageplan
unmaßstäblich verkleinert beigefügt. Die Originale sowie weitere
Planunterlagen können nach vorheriger Absprache beim AG eingesehen
werden.
3. Verkehrsregelung
Der Anliegerverkehr und Mieterverkehr ist dauerhaft aufrecht zu
erhalten. Kosten hierfür sind in den Einheitspreis mit einzurechnen. Der
AN übernimmt mit Auftrag auch die Abstimmung mit allen Beteiligten über
die Durchfahrmöglichkeiten und ggf. zeitlich begrenzte Behinderungen u.
die Zu- und Abfahrtsmöglichkeit der Grundstücke, insbesondere der
Zugänge für Keller und Gebäude bzw. Entsorgungsflächen.
4. Lagerflächen
Lagerflächen stehen nur auf dem Gelände zur Verfügung. Benötigte Flächen
sind vom AN zu beschaffen und später zu rekultivieren, bzw. wie
vorgefunden wieder herzustellen. Lediglich im Baustellenbereich können
Arbeits- und Lageflächen zur Verfügung gestellt werden. Erschwernisse
durch beengte Verhältnisse und zum Teil erforderliche Längstransporte
sind zu berücksichtigen.
5. Versorgungsträger
Der AN muss vor Bauausführung bei den Versorgungsunternehmen im Rahmen
seiner Erkundigungspflicht die Lage der Leitungen erfragen und sich
anzeigen lassen. Wird eine Mitverlegung von anderen Versorgungsleitungen
im Rahmen der Baumaßnahme erforderlich, so sind die Arbeiten nach den
Bedingungen und Konditionen der Versorgungsunternehmen durchzuführen.
Nicht wiedereinbaufähige Bodenmassen und Materialreste sind einer
behördlich zugelassenen Deponie; wiederverwendbare Materialien den
Aufarbeitungsanlagen zuzuführen. Anfallende Deponie- oder
Recyclingkosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren
6. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Der AN verpflichtet sich, die zur Regelung des Arbeitsschutzes auf der
Baustelle geltenden Gesetze, Verordnungen sowie die
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln zu beachten und
einzuhalten. Der AN hat spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung für
jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation
vorzulegen (siehe Arbeitsschutzgestz §§ 5 und 6). Desweiteren sind an
dieser Maßnahme die ausgebildeten Erst-Helfer zu benennen. Diese
Nachweise sind dem AG ebenfalls schriftlich mitzuteilen.
Vom AN ist ein für den Arbeitsschutz in seinem Arbeitsbereich
verantwortlicher Bauleiter schriftlich zu benennen. Dieser ist für die
Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die ihm unterstellten
Mitarbeiter (einschließl. Subunternehmer) zuständig. Er steht
desweiteren dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator als
Ansprechpartner zur Verfügung und setzt dessen Forderungen nach
Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten
um.
"Besondere Angaben zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren"
Der Auftraggeber (AG) weist nachdrücklich auf die folgenden
Gefahrenstellen im Baustellenbereich, die für seine Anlagen spezifisch
sind, hin.
7. Bauablauf
Die Außenanlagen des Bauabschnittes 1 müssen zuerst fertiggestellt
werden. Grundsätzlich sind zuerst die Wegeverbindungen zu den Kellern
und Gebäudeeingängen herzustellen und parallel die Parkflächen. Zum
Schluss sind Grünflächen, Bepflanzung und Mobiliar aufzustellen.
8. Aufsichtspflicht und Unfallverhütungsvorschriften
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt mit dem Auftrag für die Dauer der
Bauzeit die alleinige Aufsichtspflicht über die gesamte Baustelle. Er
ist für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen auch auf
allen Zufahrtswegen allein verantwortlich. Er hat die
Unfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten und deren
Einhaltung zu überwachen. Er hat nach bestem Wissen für die Sicherheit
des Baubetriebes zu sorgen und nach den örtlichen Verhältnissen
notwendige Anordnungen und Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Unfällen
und Gesundheitsgefahren zu treffen. Er hat insbesondere dafür zu sorgen,
dass die Einfriedungen während und außerhalb der Arbeitszeit ständig
geschlossen sind und somit ein unbefugtes Betreten der Baustelle
ausgeschlossen wird. Der AN haftet für alle Schäden und Folgen, die aus
der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen.
9. Nachweis von Materiallieferungen (Schüttgutlieferungen)
Sämtliche Schüttgutlieferungen (Boden, Sand, Füllsand, Schotter, Splitt,
Schwarzmaterial usw.) sind vom Auftragnehmer - nach Positionen des
Leistungsverzeichnisses getrennt - in Auflistungen einzutragen. Die
Liefer- bzw. Wiegescheine sind vom zuständigen Bauleiter oder AG im Zuge
der laufenden Baustellenüberwachung abzuzeichnen und gegen
Empfangsbescheinigung in der Auflistung zu vermerken. Die Auflistungen
sind zusammen mit den Origianllieferscheinen der Schlussrechnung
beizufügen. Handgeschriebene Lieferscheine werden nicht anerkannt! Es
werden nur Originallieferscheine anerkannt!
Liefer- und Wiegescheine müssen nachfolgende Angaben enthalten:
- Lieferwerk
- Name der Baustelle
- Exakte Bezeichnung des Wägegutes
- Nummer des Wiegescheines
- Datum und Uhrzeit der Wägung (maschinengerecht)
- Tara- und Bruttogewicht (maschinengerecht)
- Nettogewicht
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges
- Unterschrift des vereidigten Wägers
Für Positionen des Leistungsverzeichnisses, in denen Schüttgüter
abgerechnet werden, ist der Abrechnung ein vom Auftragnehmer
aufgestellter Soll-Ist-Vergleich beizufügen, der unter Beachtung der
technischen Vorschriften sowie der vertraglichen Vereinbarungen
aufzustellen ist. Für den Materialvergleich bzw. für die Abrechnungen
werden folgende Raumgewichte im verdichteten bzw. eingebauten Zustand
zugrundegelegt:
Bankette: 2,00 to/m³
Mutterboden: 1,60 to/m³
Rheinsand 0/8: 2,25 to/m³
Füllsand: 1,85 to/m³
Kiessand: 2,05 to/m³
Schotter 0/16 bis 0/56: 2,15 to/m³
Splitt 3/8 bis 3/24: 2,15 to/m³
bit. Tragschicht: 2,36 to/m³
bit. Binder: 2,40 to/m³
Asphaltbeton: 2,40 to/m³
Splittmatrixasphalt: 2,4 to/m³
Baubeschreibung
1 Los 1:
1
Los 1:
1. 1 Titel 1: Allgemeine
Baustelleneinrichtung
1. 1
Titel 1: Allgemeine
Baustelleneinrichtung
1. 2 Titel 2: Vorarbeiten
1. 2
Titel 2: Vorarbeiten
1. 3 Titel 3: Erdarbeiten
1. 3
Titel 3: Erdarbeiten
1. 4 Titel 4: Verkehrsflächen
1. 4
Titel 4: Verkehrsflächen
1. 5 Titel 5: Winkelstützen und L-Steine
1. 5
Titel 5: Winkelstützen und L-Steine
1. 6 Titel 6: Entwässerung
1. 6
Titel 6: Entwässerung
1. 7 Titel 7: Ausstattung
1. 7
Titel 7: Ausstattung
1. 8 Titel 8: Pflanzarbeiten
1. 8
Titel 8: Pflanzarbeiten
1. 9 Titel 9: Versorger (Bedarfsleistung)
1. 9
Titel 9: Versorger (Bedarfsleistung)
1.10 Titel 10: Stundenlohnarbeiten
(Bedarfsleistung)
1.10
Titel 10: Stundenlohnarbeiten
(Bedarfsleistung)