HINWEIS Hinweise
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird.
Ausführungszeitraum: Juli 2026
Umlagen Umlagen
Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,0 % der Nettrorechnungssumme erhoben.
der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt.
Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
13 KINDERGARTEN NFF, UG und EG
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13.04 AUSBAU