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Kroppen - Umbau Trafohaus in Fledermausquartier
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung / Vertragstext Auftraggeber (AG), Bauherr: Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg Planverfasser: Reckers Architekten Bauleitung: Natur und Text GmbH Inhalt des Projektes: Das Trafohaus Kroppen befindet sich auf dem gleichnamigen ehemaligen Truppenübungsplatz direkt an der sächsischen Grenze im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung steht das Gebäude leer und soll zu einem Fledermausquartier umgebaut werden. Dafür sind verschiedene Instandsetzungs- und Optimierungsarbeiten notwendig. Lage der Baustelle: Das ehemalige Trafohaus Kroppen befindet sich in einem Waldgebiet, ca. 1 km Luftlinie von Siedlungsstrukturen (Kroppen/ Heinersdorf) entfernt. Es handelt sich um das Flurstück 268, Flur 13, Gemarkung Kroppen. Die Wegeführung zur Baustelle ist der Baubeschreibung zu entnehmen und im Rahmen der Bauanlaufberatung gemeinsam festzulegen. Straßen und Wege: Der Auftragnehmer (AN) dokumentiert vor Aufnahme der Bautätigkeit sowie nach Maßnahmenabschluss die aus- bzw. zugewiesenen Straßen, Wege, Trassen, einschließlich des Baufeldes. Die zu nutzenden Waldwege ab der Heinersdorfer Straße und die Maßnahmenfläche sind witterungsabhängig. Forderungen wegen erschwerter Baustellenzufahrt oder Fahrschwierigkeiten im Bereich der Baustelle selbst sind ausgeschlossen. Alle Verschmutzungen auf den Fahrbahnen, die vom Baustellenverkehr herrühren, hat der AN auf seine Kosten unaufgefordert ständig zu entfernen. Schäden an den Zufahrtsstraßen oder vermeidbare Schäden auf den zugewiesenen Fahrtrassen sind zu vermeiden. Der AN muss alle Schäden, die durch seine oder durch Fahrzeuge seiner Zulieferer an Wegen und den Fahrbahnen entstehen, auf seine Kosten beseitigen. Transportleistungen: Für alle Arbeiten gilt, dass Transportleistungen (Abfälle bzw. Boden- und Materialtransporte) zur Abwicklung der Gesamtleistungen innerhalb der dargestellten Baufeldgrenzen grundsätzlich nicht gesondert vergütet werden. Betankung / Öle: Es dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit biologisch abbaubaren Schmierstoffen auf der Baustelle zum Einsatz kommen. Der AN legt dem AG entsprechende Nachweise vor Baubeginn vor. Die Betankung der Baufahrzeuge darf ausschließlich in der Art und Weise erfolgen, dass eine Kontamination von Wasser und Boden ausgeschlossen werden kann. Geeignet sind zum Beispiel befestigte Flächen oder Wannensysteme. Der AN ist verpflichtet auf der Baustelle Bindemittel in ausreichendem Maße vorzuhalten. Kommt es zu einer Kontamination, so ist unverzüglich der AG und die Feuerwehr zu unterrichten. Maßkontrollen: Vor Beginn aller Arbeiten hat der AN sämtliche in den Plänen angegebenen Maße und Eintragungen verantwortlich zu überprüfen. Fehler, Unstimmigkeiten oder Mängel sind mit der Bauleitung vor Baubeginn richtigzustellen. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Der AN haftet gegenüber dem AG im Falle der Unterlassung im vollen Umfang für alle Schäden, die auf Unstimmigkeiten zurückzuführen sind und kann sich hinsichtlich der Schadensursache nicht auf den AG oder Dritte berufen. Differenzen zwischen dem Ausschreibungstext und den Planunterlagen sind der Bauleitung schriftlich mitzuteilen und in Zusammenarbeit richtigzustellen. Baumaterialien und -stoffe: Vor Beginn und während der Bauarbeiten müssen die zur Verwendung kommenden Materialien und Baustoffe zur Prüfung und Genehmigung der Bauleitung vorgelegt werden. Der AN ist verpflichtet für seine Lieferungen und Leistungen nur bestes, ungebrauchtes, neues, einwandfreies Material zu verwenden, sofern dies in der Leistungsbeschreibung nicht anderweitig vorgegeben wird. Zur Herstellung der Maßnahme dürfen nur Werkstoffe und Fertigteile mit bauaufsichtlicher Zulassung und ständiger Güteüberwachung verwendet werden, die für den jeweiligen Zweck geeignet und zugelassen sind. Sämtliche Werkstoffe und Fertigteile müssen gemäß der einschlägigen Richtlinien und Normen die entsprechenden Kennzeichnungen tragen. Der Auftragnehmer hat die Konformität zu geltenden Normen und Richtlinien der Produkte dem Auftraggeber zur Prüfung unaufgefordert vorzulegen. Bei Schuttgütern oder sonstigen Materialien sind Güte- und Herkunftsnachweise unaufgefordert vorzulegen (Lieferscheine). Werkstoffe und Fertigteile welchen diesen Anforderungen nicht gerecht werden, dürfen nicht eingebaut werden. Der AN ist für die sichere Verwahrung und Unterbringung der frei Baustelle gelieferten Materialien und Geräte selbst verantwortlich. Schadensersatzansprüche gegen den AG werden nicht anerkannt. Bodenschutz: Im Rahmen der Ausführung ist eine umsichtige und rücksichtsvolle Vorgehensweise notwendig. Bei der Bauausführung sind alle vermeidbaren Handlungen zu unterlassen, die nachteilige Auswirkungen auf die Beschaffenheit von Boden und Gewässern haben können. Es sind ausschließlich Maschinen zu verwenden, die mit biologisch abbaubaren Schmiermitteln betrieben werden. Das flächige Befahren mit Maschinen ist zu vermeiden. Im Rahmen der Bauanlaufberatung werden Fahrtrassen sowie Standorte für die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen, die Betankung der Fahrzeuge, das Lagern von Kraftstoffen und Ölen sowie von Baumaterialien gemeinsam festgelegtet. Beim Betanken von Fahrzeugen sind Tropfverluste durch geeignete technische Maßnahmen vollständig zu verhindern. Schmier- und Treibstoffe oder andere wassergefährdende Stoffe dürfen nur auf den ausgewiesenen Lagerplätzen in geeigneten, fest verschlossenen Behältern in verschließbaren Baucontainern gelagert werden. Ölbindemittel sowie Behälter zum Auffangen bzw. Sammeln von Öl und verunreinigtem Boden sind auf der Baustelle vorzuhalten. Erdarbeiten: Werden über LV und Baubeschreibung hinausgehende belastete Aushubmassen oder Materialien angetroffen, so ist der AG umgehend davon schriftlich zu unterrichten. Die Arbeiten sind einzustellen, bis die Rücksprache mit dem AG erfolgt ist. Der AG gibt dann vor, wo diese Massen und/oder Materialien zu entsorgen sind. Bis zur Bestimmung der Deponie sind diese belasteten Materialien innerhalb der Baustelle zwischenzulagern. Sind besondere Maßnahmen im Sinne des Umweltschutzes zur Zwischenlagerung erforderlich, so muss vor Umsetzung eine Rücksprache mit dem AG erfolgen. Leitungen / Rohre etc: Entsprechende Hinweise in der Baubeschreibung sind zu beachten. Kampfmittel: Die Hinweise zum Kampfmittelverdacht in der Baubeschreibung sind zu beachten. Bei begründetem Verdacht auf Kampfmittel sind die Arbeiten einzustellen und der AG und die Polizei zu verständigen. Gehölzschutz: Die Vorgaben der DIN 18920 sind vollumfassend einzuhalten. Mitgeltende Unterlagen: - Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis einschl. aller Anlagen - alle Vergabeunterlagen, inkl. der besonderen Vertragsbedingungen, dem BbgVergG sowie die Bieterkommunikation der Anggebotsphase - VOB B, VOB C Ausführungsfristen: 24.08.2026 bis 30.10.2026 weitere Hinweise: Der AN verpflichtet sich, zu den terminlich festgelegten Baubesprechungen (wöchentlich) einen geeigneten und bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Es sind nach Absprache prüffähige Teilrechnungen und eine Schlussrechnung vorgesehen. Erkennbare Positionen, die im Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung aus Sicht des AN nicht erfasst wurden oder Leistungspositionen, die dem AN nicht realisierbar erscheinen, sind dem AG vor Angebotsabgabe mitzuteilen. Der Baufortschritt ist fortlaufend fotodokumentarisch festzuhalten. zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbestimmungen (VOB), den DIN-Vorgaben, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen des Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Folgende Vorschriften und Bestimmungen sind zu beachten: Anzuwendende DIN-Vorschriften: DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18330 Mauerarbeiten DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Pflanzen und Pflanzarbeiten DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen - Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bauteilen, kombinierte Bauweisen DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Pflanzen Es werden die gültigen Vorschriften in ihrer am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung zum Vertragsbestandteil und sind entsprechend zu beachten: VOB, in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung DIN- Normen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (z.B. ZTVLa-StB 05, ZTV ING) Technische Lieferbedingungen (z.B.: TL Min-StB) und Prüfvorschriften (TP) Richtlinien und Merkblätter Unfallverhütungsvorschriften (UVV) Richtlinien, Sicherheitsregeln. Grundsätze, Merkblätter Landeseigene Vorschriften des Landes Brandenburg
Vorbemerkung / Vertragstext
Fledermausquartier Trafohaus Kroppen Fledermausquartier Trafohaus Kroppen
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