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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
05 Parkett- und Holzpflasterarbeiten
05
Parkett- und Holzpflasterarbeiten
ZTV Parkett- und Holzpflasterarbeiten ZTV HOLZPFLASTER-/PARKETTARBEITEN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden ZTV gelten allgemein sowie übergreifend für sämtliche zu erbringende Leistungen.
Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Bei der Kalkulation sind diese und weitere Detailentwicklungen durch die noch zu erstellende Ausführungsplanung des AN, zu berücksichtigen. Zusätzlich sind nachfolgend beschriebene Leistungen Sache des AN und für die Preisbildung maßgebend.
2. Stoffe / Bauteile
Die zu den in den Positionen beschriebenen Erzeugnissen und Materialien zugehörigen Herstellervorschriften und Verlegeanleitungen sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Alle beschriebenen Leistungen sind einschl. Lieferung und Montage zu kalkulieren.
Die bauphysikalischen Eigenschaften und Prüfzeugnisse sämtlicher Bauteile sind dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen bzw. vorzulegen.
Bauteile aus Metall sind nur in korrosionsgeschützter Ausführung zulässig.
Vor Montage sind dem AG zeitnah die zur Ausführung kommenden Parkettbeläge und Sockelleisten zur Bemusterung vorzulegen und freigeben zu lassen. Hierzu sind entsprechende Musterflächen in Absprache mit der örtlichen Bauleitung anzulegen.
Für die Ebenheit der herzustellenden Oberflächen gelten die erhöhten Anforderungen der DIN 18202, Ziffer 5, Tabelle 3, Zeile 4.
Mehraufwendungen für Fehlleistungen der Vorgewerke werden nur nach frühzeitiger Anmeldung durch den Auftragnehmer und gemeinsamer Überprüfung durch Auftragnehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer Vorgewerk vergütet. Nicht rechtzeitig angezeigte Mehraufwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Richtmaße. Die genauen Maße sind grundsätzlich am Bau zu nehmen. Sofern dies aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach theoretischen Planmaßen zu fertigen.
Die Parkettbeläge sind mit hochsiederfreiem und sehr emissionsarmen Klebstoff gemäß EC1 (EMICODE 1 oder mit dem Blauen Engel gekennzeichnet oder nach diesen Richtlinien geprüft sein) zu verkleben. Klebstoffe müssen schubfest sein und der DIN EN 14259 entsprechen. Klebstoff wasserunlöslich und formaldehyd- und lösemittelfrei. Entsprechende Nachweise sind vor Ausführung unaufgefordert der Bauleitung zur Verfügung zu stellen.
3. Ausführung
Materialien sind in Absprache mit dem Baustellenlogistiker zu lagern. Für den Transport werden keine Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Materialien sind so zu lagern, dass ein Schutz gegen Bodenfeuchtigkeit und andere Witterungseinflüsse gewährleistet ist.
Größere Anlieferungen sind im Voraus (min. 3 Tage) bei der örtlichen Baueitung anzumelden und mit dieser abzustimmen.
Mindestens 12 Werktage vor Ausführungsbeginn sind die Untergründe für alle Bodentypen auf Eignung zu untersuchen, und Bedenken hinsichtlich der Ausführung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Ebenheit der Untergründe ist nach DIN 18 202 durch ein Flächennivellement zu überprüfen, ebenso die vorhandenen Höhen der Untergründe, Abweichungen sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Bauwerks- und Bauteilfugen müssen übernommen werden. Sie sind in der Oberfläche mit geeigneten Fugenprofilen auszuführen und dauerelastisch zu versiegeln (Fugenbreite ca. 10 mm).
Anschlüsse an Bauteile (wie z. B. Wände, Stützen, Fassaden, TGA-Bauteile) sind mittels 10mm Korkfuge auszuführen und oberflächig dauerelastisch zu versiegeln.
Zwischen verschiedenen Bodenaufbauten und -belägen sind Trennschienen auszubilden. Bei Trennungen zwischen Räumen ist die Trennung mittig unter dem Türblatt auszuführen.
Sämtliche Bauteile, wie z.B. Sockelleisten etc. sind unsichtbar zu befestigen, soweit nicht in den Leistungspositionen abweichend beschrieben.
Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten auch ebenenweise und mit zeitlichen Unterbrechungen auszuführen sind.
4. Abrechnung
Sofern im Zuge der Vergabe nichts anderes vereinbart wird,
erfolgt die Abrechnung nach Architektenplänen.
Erforderliche Ergänzungen für die Abrechnung hat der
Auftragnehmer vorzunehmen und als solche zu kennzeichnen.
5. Nebenleistungen
Ergänzend zur VOB, Teil C, gelten folgende Leistungen als
Nebenleistungen und sind durch die Einheitspreise abgegolten:
• Herstellen von Ausnehmungen/ Bohrungen für Kabel, Kanäle, Rohrleitungen, etc.
• Herstellen von Anschlüssen an Wände, Stützen, Fassaden, etc., auch schräge und runde Anschlüsse mittels Korkfuge, ca. 10 mm.
• Anarbeiten an Einbauteile wie Kanäle, Rohrleitungen, Lüftungsgitter, etc.
ZTV Parkett- und Holzpflasterarbeiten
05.01 Bauabschnitt 1
05.01
Bauabschnitt 1