Arbeitsbeschreibung
Für den Neubau eines Autoservice-Betriebes wird das Gewerk Dachabdichtung ausgeschrieben. Die zu erbringenden Leistungen umfassen ca. 790 m² Dacharbeiten. Die Bezugshöhe bezieht sich auf ±0,00 = 40,10 m üNHN, Die Oberkante Attika durchgehend ca. +9,05 m.
Das Gebäudeaußenmaß beträgt ca. 27,8 x 29,1 m. Das Dachtragwerk besteht aus Stahlprofilen (IPE/HEA) mit Dachtrapezblech 135/310x0,75 mm, ein leicht geneigtes Dach mit First und Traufen an den Längsseiten, umlaufend eingefasst durch eine Attika.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Herstellung des kompletten, mechanisch befestigten Flachdachaufbaus einschließlich aller Anschlüsse an Attika, Traufe und Ortgang, die Attikaabdeckung, den Einbau von Lichtkuppeln mit Rauch-/Wärmeabzugsfunktion, die Dachentwässerung sowie zugehörige Sicherungs-, Prüf- und Reinigungsleistungen.
Überlappungen sind dicht und vollflächig zu verkleben. Die Wärmedämmschicht ist in ihrer Wirkung vollflächig anzunehmen, Plattenstöße sind absolut dicht herzustellen. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen angrenzender Bauteile sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Alle Maße sind am Bau zu prüfen; Maßunstimmigkeiten sind unverzüglich mit der Bauleitung zu klären.
Die Massenermittlung/Massenabrechnung erfolgt nach VOB Teil C, DIN 18338. Bei der Ausführung sind die jeweils gültigen Fassungen der VOB/B und VOB/C, die „Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern“ des Zentralverbandes des Dachdeckerhandwerks, DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen), DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau), DIN 18338 (Dachdeckungsarbeiten), DIN 18339 (Klempnerarbeiten) sowie die einschlägigen Normen der verwendeten Baustoffe zu beachten.
In den Einheitspreisen sind sämtliche Nebenleistungen gemäß DIN 18299 Abschnitt 4.1, das Entladen der Materiallieferungen, die Entsorgung von Rest- und Verpackungsmaterialien, notwendige Baustelleneinrichtungen, bauaufsichtlich zugelassene Verbindungsmittel sowie erforderliche Dichtbänder einzurechnen. Erforderliche statische Nachweise (sofern nicht vorhanden) und Verlegepläne werden nicht gesondert vergütet.