Dachabdichtungsarbeiten
Neubau H213A Riegel IV - Airbus Finkenwerder
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I. Ausschreibungsbedingungen I.    Ausschreibungsbedingungen 1.   Bedingungen Das Angebot erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Ausschreibungsbedin- gungen sowie dem von der Airbus Operations GmbH beigelegten Muster-Bauvertrag unter ausdrücklichem Ausschluss der AGB und etwaiger technischer Vorbehalte des Bieters. 2.   Preise Die Preise sind als Festpreise für Lohn und Material für die gesamte Vertragszeit zu kalkulieren. In die Preise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen und funktionstüchtigen Ausführung der Leistung notwendig ist, insbesondere alle Vor-, Neben- und Nachleistungen. Nachträge und Leistungsänderungen müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert werden und vor Ausführung vom Bauherrn schriftlich beauftragt sein. 3.   Angebot Das Angebot ist für den Bauherrn kostenlos. Er ist in der Erteilung des Auftrages frei, kann einzelne Positionen, Titel und Lose streichen, ändern oder Teile getrennt vergeben. Das Angebot ist in zwei Lose unterteilt, welche zeitlich voneinander getrennt ausgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zeitgleich. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe bei einem Ortstermin über Art und Umfang der Leistung sowie über die örtlichen Verhältnisse des Bestandes und die für seine Leistung maßgebenden Umstände zu informieren und Zweifel mit dem Bauherrn bzw. mit dem Architekten oder mit dem Fachingenieur zu klären. Spätere Forderungen wegen Zusatzleistungen oder Erschwernissen sind ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Irrtümer und Mängel in den Ausschreibungsunterlagen schriftlich hinzuweisen. Mit Begründung versehene Alternativangebote für technisch oder wirtschaftlich vorteilhaftere Ausführun- gen sind gesondert einzureichen. Angebote mit Änderungen und gravierenden Fehlern sind ungültig, desgleichen verspätet abgege- bene und nicht unterschriebene Angebote. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich und erfolgt in Abwesenheit der Bieter. Die Ausschrei- bungsergebnisse werden nicht bekannt gegeben. 4.   Bietergemeinschaften und Subunternehmer Bietergemeinschaften sind bei der Angebotsabgabe anzugeben. Dem Angebot ist in diesem Fall hinzuzufügen: -   ein Verzeichnis der einzelnen Bieter und deren bevollmächtigten Vertreter    (vorgesehene kfm. und technische Federführung). -   Name und Anschrift des bevollmächtigten und inkassoberechtigten Vertreters der    Bietergemeinschaft. Subunternehmerleistungen sind bei Angebotsabgabe mit Angabe des vorgesehenen Leistungsum- fanges zu benennen. Die Bedingungen der Subunternehmerverträge müssen denen des Haupt- vertrages entsprechen. Die Subunternehmer sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen einen Subunternehmer abzu-lehnen. 5.   Anlagen 5.1.   Planliste    Nachfolgende Pläne liegen der Ausschreibung als pdf-Dateien bei und sollen bei der Kalkulation der Positionen für beide Lose als zusätzliche Information dienen: 5.2.   Statische Berechnung    Folgende Unterlagen zum Statischen Nachweis vom Ingenieurbüro RECIS GmbH liegen bei: Statischer Nachweis vom 05.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-EO, Index b, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E1, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E4, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-E5, Index a, 19.05.2026 Positionsplan G-TW-PO-DA, 19.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-LS, 21.05.2026 Positionsplan E-TW-PO-QS, 31.03.2026 Positionsplan E-TW-PO-KG, 27.02.2026    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit der RECIS GmbH abgestimmt werden. Ansprechpartner sind Herr Zein Haider, Tel.: +49 (40) 768 99111, sowie Herr Uwe Herzog (Ingenieurbüro Phase 10), Tel.: +40 (172) 612 45 09.    Bestandunterlagen der Halle, an die der Riegel anschließt, können nach Terminabsprache, soweit vorhanden, beim Architekten und beim Tragwerksplaner eingesehen werden. 5.3.   Gründungsbeurteilung    Folgende Unterlagen zum Baugrund vom Ingenieurbüro Burmann Mandel + Partner Partnerschaftsges. mbB liegen bei: Gründungsbeurteilung vom 28.10.2025    Weitere tragwerkstechnischen Fragen können direkt mit dem Ingenieurbüro abgestimmt werden. Ansprechpartner ist Herr Hendrik Schrader, Tel.: +49 (40) 89 60 37. 6.   Ausführungstermine Die Errichtung des Riegels unterliegt einem sehr begrenzten Ausführungsterminplan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Erdgeschoss im Januar 2028 in Nutzung genommen werden muss. Die Zugänglichkeit ist dabei aus der Bestandshalle zu gewährleisten. Die Fertigstellung und Bezugsfähigkeit der Obergeschosse soll nachlaufend bis März 2028 erfolgen. Die Fertigstellung einschl. der Außenanlagen erfolgt parallel zum Betrieb des Erdgeschosses.    Für die Maßnahme ist die beiliegende Roadmap bindend. Diese ist zu verifizieren und zu optimieren. 20.11.2026: Beauftragung umgehend, spätestens 14.12.2026: Start der Werkplanungen 07.12.2026: Einrichtung der Baustelle 14.12.2026: Start der Infrastrukturarbeiten 22.02.2027: Start der Gründungsarbeiten 26.04.2027: Start der Rohbauarbeiten (Hochbau) 14.01.2028: Fertigstellung Erdgeschoss 10.03.2028: Fertigstellung Gebäude gesamt 24.03.2028: Fertigstellung Außenanlagen    Sämtliche Zwischentermine sind zu gewährleisten, im Speziellen die einzelnen Inbetriebnahmen.    Aufgrund der vorzeitigen Inbetriebnahme des Erdgeschosses sieht der Terminplan eine Bauweise von unten nach oben vor. Damit wird geweährleistet, dass das Erdgeschoss und die direkten Geschosse darüber schon abgedichtet und auch ausgebaut werden können, während in den oberen Geschossen noch Rohbauarbeiten stattfinden.    Mit dem Angebot ist ein Terminplan vorzulegen, der die o.g. Termine berücksichtigt und ermöglicht. Die Berücksichtigung der Termine ist im Angebot einzukalkulieren und essentieller Bewertungspunkt des Angebotes.    Ausführungstermine werden zur Vergabe besprochen und festgelegt. Die vorgegebenen bzw. vor Auftrag abgestimmten Ausführungs- und Zwischentermine werden Vertragsbestandteil. (siehe auch BBB, Pkt. 8) 7.   Pauschalierung Der Auftraggeber beabsichtigt, ggf. Teilbereiche des ausgeschriebenen Leistungsumfangs als Pauschal-Festpreis zu vergeben. Ob eine Pauschalvergabe vorgenommen wird, wird nach einer 1. Verhandlungsrunde mit den Bietern entschieden. Wird der Auftrag zum Pauschalfestpreis in Aussicht gestellt, so hat der Auftragnehmer vor Vergabe die Massenangaben der Ausschreibung anhand der beiliegenden Planunterlagen bzw. der noch nachzureichenden Unterlagen zu prüfen. Mit Annahme des Auftrages zum Pauschalfestpreis erkennt der Auftragnehmer an, dass die zu leistenden Arbeiten aus den Unterlagen, die ihm zur Verfügung stehen, und den ihm bekannten örtlichen Bedingungen zweifelsfrei hervorgehen. Während der Bauzeit geforderte Änderungen (Mehr- oder Minderleistungen) werden aufgrund der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt, ebenfalls pauschaliert und durch Nachträge zum Hauptauftrag bestellt.
I. Ausschreibungsbedingungen
III-6. ZTV - Dach und Fassade III-6.   Zusätzliche Technische Vertagsbedingungen (ZTV)    Gewerke:   Metallbauarbeiten          DIN 18351 Fassadenarbeiten       DIN 18360 Metallbauarbeiten 1.   Leistungsumfang    Der nachfolgend beschriebene Leistungsumfang beinhaltet die Dach- und Fassadenarbeiten. 2.   Allgemeine Hinweise zur Ausführung 2.1.   Erforderliches Montagegerät sowie alle notwendigen Sicherheits- und Absicherungsmaßnahmen, ebenso Arbeitsgerüste - auch über 2,0 m Arbeitsbühnenhöhe - für die ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Position mit einzurechnen, sofern sie nicht gesondert ausgeschrieben ist, und gelten dann entgegen der VOB Teil C als Nebenleistungen.    Bauseits wird kein Standgerüst zur Verfügung gestellt. 2.2.   Jegliche Materiallagerung innerhalb der Baustelle ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Abschließbare Räume oder Flächen in der Baustellenfläche werden nicht zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen. 2.3.   Für die in das Bauwerk eingehenden Stoffe und Bauteile sind grundsätzlich ungebrauchte Teile zu verwenden, die den geforderten DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen müssen. 2.4.   Stoffe und Bauteile, die der AN nur vorzuhalten hat, die also nicht in das Bauwerk eingehen, können nach Wahl des Auftragnehmers auch gebraucht sein. 2.5.   Leergebinde von Anstrichmitteln, Klebern, Zusatzstoffen usw. müssen vom AN aus dem Baustellenbereich entfernt und entsorgt werden. Diese dürfen nicht in die Bauschuttcontainer geworfen werden. 3.   Allgemeine Hinweise zur Ausführung 3.1.   Die technischen Angaben der Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar. Diese sind für sämtliche Angebote verbindlich. 3.2.   Die Leistungsbeschreibung und die beigefügten bzw. einzusehenden Übersichts- und Detailzeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip. Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die dargestellte formale Gestaltung und äußere Profilierung sind verbindlich. Die konstruktive Detailausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. 3.3.   Die Abgabe von Alternativangeboten und deren Bewertung ist nur möglich, wenn sämtliche technischen und formalen Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Außerdem muss für das Hauptangebot ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mit abgegeben sein. 3.4.   Technische Bearbeitung Vom Auftragnehmer ist die technische Bearbeitung - die Werk- und Detailplanung sowie die statischen Nachweise - der ausgeschriebenen Metallbaukonstruktionen zu erbringen. Die zu erstellende Werk- und Detailplanung sowie die statischen Nachweise sind rechtzeitig vor Ausführung dem Prüfstatiker zur Prüfung einzureichen. Übersichts- und Detailpläne (Werkpläne) sind im Vorwege nach vereinbartem Rahmenterminplan je 2-fach dem Architekten/Fachingenieur bzw. dem Auftraggeber zur Prüfung vorzulegen. Für die Prüfung des Architekten und des Auftraggebers sind 5 Arbeitstage ab Eingang der Planunterlagen in Papierform einzuplanen. Die Prüfung und Genehmigung der Montagezeichnungen durch den Bauherrn / Architekten entbindet den Anbieter nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung sowie einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage. Die technische Bearbeitung ist in einer gesonderten Position ausgeschrieben. Die anfallenden Prüfgebühren trägt der Auftraggeber. Zur Unterstützung der technischen Bearbeitung werden dem Auftragnehmer die statische Berechnung und die statischen Positionspläne sowie die Ausführungspläne des Architekten zur Verfügung gestellt. 3.5.   Baumaße Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. Durch den vorgegebenen terminlichen Bauablauf ist es nicht immer möglich, ein Aufmaß am Bau zu nehmen. Ist ein Aufmaß am Bau nicht möglich, hat die Fertigung nach den Ausführungszeichnungen unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN zu erfolgen. 3.6.   Toleranzen Für diesen Leistungsbereich gilt die DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau. Toleranzen werden nach DIN 18202, aktuelle Fassung bewertet. Stellt der AN im Rahmen der Ausführung seiner Leistungen hiervon abweichende Toleranzen fest, so ist der AG hierüber inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen (z. B. Änderung der Konstruktion; Kosten etc.) unverzüglich schriftlich zu informieren. 3.7.   Einbauvoraussetzungen Eine bauseitige Befestigung für die Fassaden-, Fenster- und Tür-/Torkonstruktion ist nicht vorgesehen. Die Befestigungsart ist beschrieben. Sind in besonderen Fällen Ankerplatten erforderlich, so sind diese mit geeigneten Befestigungsankern in/an die Rohbaukonstruktion zu befestigen. 3.8.   Der Einsatz von dauerelastischen Dichtstoffen auf Silikonbasis ist grundsätzlich - außer in zulassungsbedingten Sonderfällen und nur mit Zustimmung des Bauherrn - nicht zugelassen. 3.9.   Qualitätssicherung Der Nachweis, dass die Hersteller der angebotenen Systeme ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 anwenden, sind durch Vorlagen entsprechender Zertifikate zu erbringen. 4.   Hinweise zur Ausführung von Dach und Fassade 4.1.   Produktwahl und Gleichwertigkeit (Leitfabrikat)    Die technischen Beschreibungen, Materialvorgaben und Systemaufbauten in diesem Leistungsverzeichnis basieren zum Titel Dach auf den Produkten und Systemkomponenten des Herstellers KALZIP GMBH, August-Horch-Str. 20-22, 56070 Koblenz.    Diese Angaben dienen als Leitfabrikat und definieren den geforderten Qualitäts-, Leistungs- und Sicherheitsstandard (Referenzmaßstab) für das gesamte Dachsystem.    Die Nennung dieses Herstellers bzw. dieser spezifischen Produkte erfolgt ausdrücklich produktneutral mit dem Zusatz „oder gleichwertig“. Der Bieter ist berechtigt und aufgefordert, gleichwertige Produkte oder Systemaufbauten anderer Hersteller anzubieten. Beim Anbieten eines Alternativproduktes gilt folgendes: Gleichwertigkeitsnachweis: Der Bieter hat die Gleichwertigkeit des Alternativproduktes zum benannten Leitfabrikat bereits mit der Abgabe des Angebots unaufgefordert und lückenlos nachzuweisen. Hierzu sind technische Datenblätter, Prüfzeugnisse, Zulassungen (ETA/abZ) sowie ggf. Systemgarantien des Alternativherstellers beizufügen. Systemreinheit: Wird ein alternatives Produkt gewählt, muss der angebotene Dachaufbau (Dampfsperre, Dämmung, Abdichtungslagen, Zubehör) in sich systemrein sein. Mischaufbauten verschiedener Hersteller innerhalb eines Funktionsgefüges sind unzulässig, sofern sie die Systemgarantie beeinträchtigen. Änderungsanzeige: Das Anbieten eines Alternativproduktes ist im Angebot an den entsprechenden Positionen durch Streichung des Leitfabrikats und deutliche Eintragung des angebotenen Fabrikats (Hersteller und Typenbezeichnung) kenntlich zu machen. Wird vom Bieter kein alternatives Fabrikat eingetragen, gilt das namentlich ausgeschriebene Leitfabrikat als unbedingt angeboten und ist im Auftragsfall unverändert zur Ausführung zu bringen 5.   Hinweise zur Ausführung Dach 5.1.   Herstellervorschriften im Allgemeinen    Die Herstellervorschriften der Firma Kalzip GmbH, insbesondere, aber nicht abschließend, die Broschüren und Merkblätter     Montagerichtlinien Technikhandbuch Produkte und Anwendungen Konstruktionsdetails Bearbeitungshinweise Gebrauchsanweisungen Baustellenproduktionshinweise    sind Bestandteile des LV. 5.2.   Bei den beschriebenen Leistungen handelt es sich um das Ausführen von Metalldächern Metallwandbekleidungen mit am Bau zu falzenden Metallbauteilen und von Bauklempnerarbeiten    im Sinne der Norm DIN 18 339. 5.3.   Bearbeitungshinweise    Hohlräume zwischen Dämmschicht und Aluminium-Dachhaut sind unbedingt zu vermeiden, um den Trommeleffekt bei Niederschlag abzumindern und Kondensat zu verhindern. 5.4.   Bei vorhandener Antikondensatbeschichtung ist diese an den Profilbahnenden bauseits vor Anbringen des Traufwinkels zu deaktivieren.    Zur Deaktivierung wird Duplicolor Prisma 7001, Acryllack klar (styroporfest) empfohlen. Trockenzeit ca. 15 min. 5.5.   Prüfzeugnisse und Zulassungen    Die für die Produkte (Baustoffe und Bauteile) der Firma Kalzip GmbH bestehenden Prüfzeugnisse sowie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, Zulassungsnummer Z-14.1-181, des Instituts für Bautechnik, Berlin sind zu beachten 5.6.   Statische Nachweise    Für die Ausführung von statischen Berechnungen werden die relevanten Normen und Vorschriften, sowie die  "Allgemeine bauaufsichtlichen Zulassungen", Herstellervorschriften und die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zur Bausache berücksichtigt. 5.7.   Gleichwertigkeit    Sofern die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte nicht bereits bei Angebotsabgabe nachgewiesen wurde, gelten folgende Mindestanforderungen: Technische Merkmale der Aluminium-Stehfalzsysteme Als gleichwertig gelten nur Aluminium-Stehfalzsysteme mit der gleichen Profilkontur, die bei der Montage maschinell und kraftschlüssig miteinander verbunden werden. Ökologische Merkmale Als geichwertig gelten nur Aluminium-Stehfalzsysteme, bei denen durch einen unabhängigen Prüfer oder Institut die Nachhaltigkeit gemäß den DGNB Richtlinien in einer europäisch gültigen   ECO-Umweltproduktdeklaration (www.kalzip.com/PDF/de/Kalzip_EPDsECO.pdf) (EPD) bilanziert sind und nachgewiesen werden können. Als gleichwertig werden Systeme mit mind. gleichen oder besseren Werten hinsichtlich folgender Merkmale bei 1 m² Dachsystem bestehend aus - Aluminium-Stehfalzblech 65/400/1,00 mm - komprimierbare Glaswolledämmung 200/180 mm - 1,75 Stück E-Klipp 180 aus kunstoffummanteltem Stahl - Bitumen-Dampfsperrbahhn sk ca. 1,20 mm Dicke und - 3,5 Stück Verbindungselement aus nichtrostendem Stahl gesehen: Merkmale der metallischen Oberflächen Als gleichwertig gelten nur Aluminium-Stehfalzsysteme mit stuccodessiniert unplattierter Oberfläche. Gleichwertigkeit Halte-Elemente Es sind nur Halte-Elemente (Klipps) aus Kunststoff mit einem Metallkern und Befestigungselemente (Schrauben und Niete) aus Aluminium oder Edelstahl zugelassen. Für Festpunkte werden Aluminiumklipps verwendet. Der Korrosionsschutz der Verbindungselemente ist dem Korrosionsschutz der zu verbindenden Bauteile anzupassen, d. h. es sind nichtrostende Werkstoffe zu verwenden. Gleichwertigkeit Befestigungsklemmen Es sind zur durchdringungsfreien Befestigung von PV-Anlagen oder Metallbekleidungen nur bauaufsichtlich zugelassene Befestigungsklemmen zugelassen. Die Befestigungsklemmen dürfen durch ihre Bauart die Ausdehnungsmöglichkeit der Metalldachelemente nicht behindern und müssen nachträglich, unabhängig von der Position der Dachhalteelemente (Klipps), montiert werden können. 5.8.   Arbeitsschutz    Die für die Ausführung der Leistungen des AN notwendigen Gerüste und Bühnen sind, sofern im LV nicht anders bestimmt, zu liefern und aufzubauen, vorzuhalten und nach Beendigung der Leistungen abzubauen und von der Baustelle zu entfernen.    Leitergänge, Lauftreppen, Laufbrücken und ähnliche Zugänge zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten und Bühnen gehören ebenfalls zur vertraglichen Leistung und müssen der DIN 4420 entsprechen. 5.9.   Konstruktionsmerkmale    Dachgrundriss:    s. Planungsunterlagen    Dachform:    Schmetterlingsdach    Gebäudehöhe:    25,67m    Traufhöhe:    ca.25.00m    Dachneigung:   3%    Konstruktion:   Dampfsperre /Notabdichtung auf Hohlkammerdielendecke,          zweiteilige Stahl-Hutprofil-UK als Distanzkonstruktion,          Wärmedämmung und Metalldachdeckung als Warmdach 6.   Hinweise zur Ausführung Fassade 6.1.   Konstruktionsmerkmale Vorgehänte hinterlüftete Fassadenkonstruktion Gebäudehöhe:    bis 28,50 m    Konstruktion:   Stahlbetonwand,    zweiteilige Aluminium-UK,    Fassadendämmung 200 m,    Vorgangfassade FC-Paneele und Flexformpaneele 6.2.   Prüfzeugnisse und Zulassungen Die für die Produkte (Baustoffe und Bauteile) der Firma Kalzip GmbH bestehenden Prüfzeugnisse sowie die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Zulassungsnummer Z-14.1-581, des Instituts für Bautechnik Berlin, sind zu beachten. 6.3.   Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Es gelten folgende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen: Die vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. bearbeiteten oder vertriebenen Güte- und Prüfbestimmungen des Reichsauschusses für Lieferbedingungen (RAL); 6.4.   Gleichwertigkeit    Sofern die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte nicht bereits bei Angebotsabgabe nachgewiesen wurde, gelten folgende Mindestanforderungen:    Technische Merkmale der Aluminium-Paneelsysteme Als gleichwertig gelten nur Aluminium-Paneelsysteme, die bei der Montage ohne Verschrauben in Aluminium-Rasterschienen eingehängt werden. Die Lagerung der Aluminium-Paneele erfolgt in den Rasterschienen auf Kunststoffgleit-Inlays. Die Montagerichtung muss frei wählbar und die Demontierbarkeit einzelner Paneele innerhalb der Fläche zerstörungsfrei gewährleistet sein.    Merkmale der organischen Oberflächen Als gleichwertig gelten nur Aluminium-Fassadenprofile mit einer mindestens 35 µm HPC- (High-Performance-Coating) Farbsysteme, Farbpigmente und Lösungsmittel frei von Schwermetallen, UV- und Auskreidungsbeständig. 6.5.   Arbeitsschutz    Alle für die Durchführung der Leistungen des AN notwendigen Einrichtungen wie Arbeitsgerüste Schutzgerüste Fanggerüste Auffangnetze und ähnliche Sicherheitsreinrichtungen werden bauseits nicht zur Verfügung gestellt.
III-6. ZTV - Dach und Fassade
02 Erweiterter Rohbau
02
Erweiterter Rohbau
02.05 Abdichtungsarbeiten
02.05
Abdichtungsarbeiten
07 Zusätzliche Leistungen
07
Zusätzliche Leistungen
07.02 Stundenverrechnungssätze für Stahlbau, Dach und Fassade
07.02
Stundenverrechnungssätze für Stahlbau, Dach und Fassade