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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Erdarbeiten u. Entwässerungsarbeiten
1
Erdarbeiten u. Entwässerungsarbeiten
Baubeschreibung Bauvorhaben:
Neubau eine Seniorenresidenz mit 119 vollstationären
sowie eines Wohnhauses mit 31 WE
Auftraggeber:
Cureus West GmbH
Karl-Breuing-Str. 4
45770 Marl
1.1. Projektbeschreibung
1.2. Lage des Grundstücks
Der Standort des zu errichtenden Bauvorhabens befindet
sich in Korbach.
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Poststraße 1-3
34497 Korbach
1.1.3. Bestand
Das Grundstück ist unbebaut, bzw. zum Zeitpunkt der
Erd- & Entwässerungsarbeiten sind Abbrucharbeiten
fertiggestellt und das Grundstück geräumt.
1.1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 4 - geschossige Gebäude (KG, EG, 1.OG,
SG) ist mit einem Flachdach geplant.
1.1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über
Poststraße.
1.2. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die
Vorschriften der derzeit gültigen
Heimmindestbauverordnung, die darüber hinausgehenden
Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie
alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen
Gebäudes gültigen DIN-Vorschriften, Normen und
Gesetzgebung
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Ausschreibung:
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen:
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition):
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis:
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition:
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Allgemeine Vorbemerkungen:
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist.
Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN - Normen, der Herstel-lerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustellen- einrichtungsmaßnahmen, wenn diese nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes durch andere Handwerker ist eigenverantwortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.).
Besondere Hinweise:
1. Pläne / Planunterlagen: Werkstattpläne aller wesentlichen Bereiche und Anschlusspunkte hat der Auftragnehmer auf Verlangen rechtzeitig vor Ausführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und übrigen Projektbeteiligten anzufertigen und zur Freigabe vorzulegen.
2. Bautagesberichte: Es sind Bautagesberichte (einschl. Fotodokumentation) zu erstellen, die mindestens wöchentlich einzureichen sind.
3. Datenblätter / Prüfzeugnisse: Für alle einzubauenden Materialien sind dem Auftraggeber unaufgefordert vor dem jeweiligen Einbau Produkdatenblätter, Zulassungen, Prüfzeugnisse etc. einzureichen!
4. RC-Material: Bei der Verwendung von RC-Material ist hierfür umgehend nach Beauftragung ein Prüfzeugnis vorzulegen und das Lieferwerk zu benennen, damit der Auftraggeber eine wasserrechtliche Erlaubnis für den Einbau des RC-Materials einholen kann.
5. Bauleitung / Revisionsunterlagen: Der AN verpflichtet sich, einen der deutschen Sprache mächtigen örtlichen Fachbauleiter zu benennen, welcher ständig während der Ausführungen der Leistungen vor Ort ist und an den Baubesprechungen (ca. 1 x pro Woche) teilnimmt. Ist im LV die Erstellung und Vorlage von Revisionsunterlagen gefordert, so sind diese vollständig vor, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung einzureichen. Hierzu gehören auch oben genannte Nachweise etc. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Leistung erst nach Vorlage der Revisionsunterlagen -die sonstige Fertigstellung vorausgesetzt- komplett erbracht sind.
6. Lieferscheine / Nachweise: Sämtliche Lieferscheine (Lieferscheine / Wiegenoten Bodenabfuhr, Lieferscheine / Wiegenoten Einbaumaterial, wie Sand, Kies, Schotter, etc.) sind dem Auftraggeber spätestens wöchentlich im Original zu übergeben. Zur Schlussrechnung ist eine komplette Massenliste mit -bilanz aller ein- und ausgebauten Massen zu übergeben.
7. Aufmaße: Spätestens zur Schlussrechnung sind die ausgeführten Leistungen sowie alle Massen (aus Punkt 5, Besondere Hinweise) in Aufmaßen zu dokumentieren; auch wenn ein Pauschalvertrag geschlossen wird.
8. Mengen / Massen: Alle Massen sind vom AN anhand der ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Planunterlagen selbstständig zu prüfen. Sollten hierzu weitere Unterlagen benötigt werden, müssen diese beim Auftraggeber angefordert werden. Die Bodenarten und der -aufbau sowie die Belastungen der vorhandenen Böden sind dem Bodengutachten zu entnehmen. Eine Überprüfung der Mengen und Massen durch den Auftragnehmer hat der Angebotsabgabe vorauszugehen. Nachforderungen resultierend aus Verletzung der Prüfpflicht des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
9. Stundenlohnarbeiten: Sollten Stundenlohnarbeiten notwendig und / oder angeordnet werden, so sind zur Abrechnung und Anerkennung dieser folgende Voraussetzungen als Vergütungsgrundlage zu erfüllen: schriftliche Anzeige mit voraussichtlichem Umfang der Leistung, Fotodokumentation (vor allem bei untergehenden oder später überdeckten Leistungen), Vorlage des Stundennachweises innerhalb von 5 Tagen nach Leistungserbringung. Stundenlohnarbeiten sind nur nach verheriger schriftlicher Ausführungsanzeige mit Bestätigung des AG's, voraussichtlicher Aufwandsbenennung und schriftlicher Ausführungsbestätigung, wie oben angeführt, mit der jeweils nächsten Rechnung zur Abrechnung durch den AN vorzulegen. Für einfache Arbeiten sind immer Helferstunden zu verrechnen.
10. Beweissicherung: Vor Bauausführung ist ein Bestandsprotokoll / eine Beweissicherung der angrenzenden Straßen, Wege, Seitenräume etc. und / oder der in Anspruch genommenen Medien durch den AN zu erstellen. Dem AG ist dieses spätestens zum Baubeginn im Original und digital (als pdf-Datei) vorzulegen. Nach Beendigung der Bauleistungen ist das Bestandsprotokoll um den IST-Zustand nach Fertigstellung zu ergänzen und dem AG spätestens mit der Schlussrechnung im Original sowie digital (als pdf-Datei) vorzulegen.
11. Reinigung: Für die tägliche (bzw. nach bedarf) Reinigung und Sauberhaltung aller in Anspruch genommenen öffentlichen Einrichtungen, wie Gehwege, Straßen, Seitenräume und dergleichen, ist der Auftragnehmer verantwortlich.
12. Behinderungen: Um Ansprüche aus evtl. auftretenden Behinderungen des AN's aufrecht zu erhalten, sind hierzu die Dauer und der Entfall der Behinderung zu dokumentieren. In der Behinderungsanzeige ist Auskunft über den Verursacher und der genauen Lage der Behinderung zu geben. Des Weiteren ist der Nachweis zu führen, dass keine anderweitigen Tätigkeiten durchführbar sind. Nach Wegfall der Behinderungen hat der AN die Arbeiten nach spätestens 2 Tagen, jedoch unverzüglich, wieder aufzunehmen.
13. Abnahme: Dem Auftraggeber ist eine angemessene Nachfrist zur Abnahme zu setzen, sollte der AG keinen Abnahmetermin innerhalb der genannten Frist im Abnahmeverlangen des AN benennen.
Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebots in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
Im Auftragsfalle sind Preise für nicht im LV angebotene Leistungen unbedingt vor Ausführung anzubieten; versäumt der AN dieses, setzt der AG marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein.
Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer/Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Allgemeine Vorbemerkungen
Techn. Vorbemerkungen Außerdem sind zu beachten:
- DIN 18300 Erdarbeiten
- DIN 18303 Verbauarbeiten
- DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
- DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden
- DIN 18322 Kabelleitungstiefbauarbeiten
- DIN 18301 Bohrarbeiten
- DIN 18308 Dränarbeiten
- DIN 18311 Nassbaggerarbeiten
- DIN 18312 Untertagebauarbeiten
- DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten
- DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
- DIN 18318 Verkehrwegebauarbeiten
- TL Pflaster StB
- ZTV Pflaster StB
alle weiteren einschlägigen und gültigen Regelwerke, Normen und Vorschriften
gemäß neuestem Stand.
Techn. Vorbemerkungen
Anlagen Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt und bei der Kalkulation zu beachten:
01_Vermesserplan
2025_12_18 BV Wohncarée Korbach GmbH - Liegenschaftsplan Signatur 2025 12 18
02_Genehmigungen
2023_04_10_Korbach C205a APH, Entwässerungsgenehmigung
2023_04_13_Baugenehmigung_APH_Korbach_Textteil
Entwässerungsgenehmigung Wohnen
03_Gutachten
Bodengutachten_Korbach
Bodenschutzkonzept_Korbach
04_Pläne
00_Pläne APH
KOR-AF-01, Kellergeschoss, BT A_B, 1_50, 2023-04-28
KOR-AF-02, Erdgeschoss, BT A_B, 1_100, 2023-04-28
KOR-AF-10, Schnitt A-A, BT A_B, 1_100, 2023-04-28
KOR-AF-11, Schnitt B-B, BT A_B, 1_100, 2023-04-28
KOR-AF-12, Schnitt C-C, BT B, 1_100, 2023-04-28
KOR-AF-13, Schnitt D-D, BT A, 1_100, 2023-04-28
KOR-AF-20, Ansichten 1, BT A_B, 1_100, 2023-04-28
KOR-AF-21, Ansichten 2, BT A_B, 1_100, 2023-04-28
KOR-AF-22, Ansichten 3, BT A_B, 1_100, 2023-04-28
01_Pläne Wohnen
KOR-AF-02,Erdgeschoss BT A_B,1_100,2023-08-07
KOR-AF-11,Schnitt A-A BT A_B,1_100,2023-05-16
KOR-AF-11,Schnitt B-B BT A_B,1_100,2023-05-16
KOR-AF-20,Ansichten,1_100,2023-05-16
02_Grundleitungen
KOR 00 Lageplan APH+APP 1-150, 2026-01-06, Index B
KOR 01 GL KG 1-50_2026-01-06, Index B
KOR 02 GL EG BT A 1-50_2026-01-06, Index B
KOR 02 GL EG BT B 1-50_2026-01-06, Index B
KOR-MIET-00,Lageplan 2,-2023_07_10
05_Leitungsauskünfte
Energie
Telekom
06_Ausschachtungsplan
C205_AF_02b_Ausschachtungsplan_02.01.2026
07_Schnittstellenliste
Korbach_Abbruch_Erdbau_GU_Schnittstellenliste
08_BE-Plan
C205_AF_01d_Baustelleneinrichtungsplan_08.01.2026
09_Kampfmittelauskunft
Kampfmittelauskunft_Korbach
10_FLB Erdbau
2025_02_11 MBB stationäre Pflege Compassio
FLB_Anlage_Erdbau
Gestaltung Korbach 24_03_2023
Anlagen
1.1 Los 1 Altenpflegeheim
1.1
Los 1 Altenpflegeheim
1.2 Los 2 Wohnen
1.2
Los 2 Wohnen
1.3 Stundenlohnarbeiten
1.3
Stundenlohnarbeiten