Bodengutachten
Kolonnenstraße 50, 10829 Berlin
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Marco Vivori und Knut König Kolonnenstraße 50 10829 Berlin Schöneberg Anschrift der Baustelle: Kolonnenstraße 50 10829 Berlin Schöneberg Gebäudedaten: Bestandsgebäude gründerzeitlich; 4-geschossig + Keller + ausgebautem Dachgeschoss (UG, EG - 4. OG, Dachgeschoss) Das Objekt liegt an einer öffentlichen Straße mit durch Klappbaken begrenztem Radweg zwischen Gehweg und Busspur. In den Obergeschossen des Vorderhauses befinden sich Wohnungen und im Erdgeschoss Gewerbeeinheiten, u. a. ein Café, das auch den vorgelagerten Gehweg als Bewirtungsfläche nutzt. Gemäß Bauordnung Berlin wird das Gebäude der Gebäudeklasse 5 zugeordnet. Das Gebäude befindet sich im Sozialen Erhaltungsgebiet "Schöneberger Insel". Beschreibung des Bauvorhabens: An der Hoffassade des Vorderhauses soll im Bereich der Treppenhausfenster eine außenliegende Aufzugsanlage errichtet werden. Der Aufzug ist als Durchlader konzipiert und wird die Zwischenpodeste des 2. und 4. Obergeschosses anfahren. Zur Errichtung des Aufzug müssen zwei vorhandenen Fensteröffnungen verkleinert werden. Weiter müssen die Zugänge vom Aufzug auf die Zwischenpodeste geöffnet werden. Der geplante Aufzug ragt auch in den vorhandenen Zugang zum Keller, so dass dieser ggfs. ebenso leicht versetzt werden muss. Für die Arbeiten an der Fassade wird ein Fassadengerüst erforderlich, das später zu einem Schachtgerüst für die Errichtung des Aufzugsschachtes zu einem Schachtgerüst umgebaut werden muss. Für die Aufzugs-Unterfahrt sind Erd- und Gründungsarbeiten erforderlich. Die Unterfahrt wir aus WU-Ortbeton und im Anschlussbereich an das vorhandene Kellermaurwerk abgedichtet. Die Unterfahrt dient auch als Basis für den bauseitigen verglasten Aufzugsschacht mit einem Traggerüst aus Stahlprofilen. Der Aufzugsschacht wird ebenso an der Fassade verankert. Je nach Grundwasserstand können eventuell auch Wasserhaltungsarbeiten anfallen. Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten umfassen die folgenden Arbeiten: 1. Baustelleneinrichtung 2. Exaktes Loten der Fassade 3. Abtragen der Hofdecke aus Beton 4. Erdarbeiten im Bereich der Aufzugsunterfahrt 5. Ortbetonarbeiten für die Aufzugsunterfahrt 6. Anarbeiten der Hofdecke an die Aufzugsunterfahrt 7. Fassadengerüst / später als 3-seitiges Turmgerüst für den  Aufzugsschacht 8. Abbruch Treppenhausfenster 9. Abbruch Fassadenstuck / Faschen 10. Herstellen neuer Öffnungen für Fenster und Zugänge vom Aufzug  auf die Zwischenpodeste 11. Einbau von Halterungen in der Fassade für den Aufzug 12. Einbau neuer Treppenhausfenster 13. Bodenbelagsarbeiten 14. Putz- und Stuckarbeiten 15. Errichtung der Aufzugsanlage (bauseits) 16 Malerarbeiten 17. Ggfs. Endreinigung Im Zuge der Arbeiten erfolgen auch Elektro- und Blitzschutzarbeiten. Diese müssen mit den Fachplanern und -Firmen koordiniert werden. Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahmen finden innerhalb eines bewohnten Gebäudes statt. Es wird höchste Sorgsamkeit insbesondere bei der Müllentsorgung, der Reinhaltung des Treppenhauses und der Zuwegungen (tägliche Beräumung!) sowie Vermeidung lärmerzeugender Arbeiten während der gesetzlichen Ruhezeiten erwartet! Die allgemeinen Ruhezeiten und Vorsschriften der Geräte- und MaschinenlärmschutzVO (32. BImSchV) sind ebenfalls zwingend zu beachten. Art / Lage der Lagerplätze: Es sind keine Lagerplätze vorhanden, das Material ist gesichert in der Baustelleneinrichtung zu lagern, bzw. arbeitstäglich mitzubringen und zu verbauen. Nutzung des öffentlichen Straßenraumes Während der Bauzeit ist die Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsräume zu gewährleisten. Dennoch erforderliche Beeinträchtigungen im Straßenbereich sind durch den AN mit dem Ordnungsamt der Stadt abzustimmen. Die Straßenlandsondernuetzung ist durch den AN zu beantragen, diese Leistung ist in den Folgepositionen separat aufgeführt. Verschmutzungen von Verkehrsanlagen (auch an Fußwegen) sind täglich zu beseitigen. Anfallende Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Teilleistung einzukalkulieren. Für alle vom Auftragnehmer verschuldeten Beschädigungen, die bei der Durchführung der Arbeiten an den öffentlichen Gehwegen, Parkplatz- und Zufahrtsflächen des Baugeländes oder an Gebäuden entstehen, haftet der Auftragnehmer. Energie (Strom/ Wasser): Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser werden vom AG zur Verfügung gestellt (z.B. im Keller).
Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen 1.   Im nachstehenden Leistungsverzeichnis ist jeweils, wenn nicht ausdrücklich       geschrieben, die Lieferung und Montage der einzelnen Leistungen in fix und       fertiger Arbeit, einschließlich der zugehörigen Nebenleistungen, sowie       Vorhaltung der für die Ausführung erforderlichen Geräte und Gerüste, auch       über 2,0 m Höhe, ausgeschrieben. 2.   Zu beachten und bei der Ausführung einzuhalten sind die VOB/C, die       einschlägigen Vorschriften, Empfehlungen, Gütebestimmungen von       Fachverbänden, Innungen und Überwachungsvereinen, jeweils in der       neuesten Fassung, sowie die besonderen Vertragsbedingungen. 3.   Zeichnungen und Planunterlagen werden mit den Leistungsverzeichnissen per       E-Mail im PDF-Format versandt. Notwendige Erläuterungen zum Objekt und       zum Leistungsverzeichnis werden auf Anfrage erteilt. Nach Angebotsabgabe       kann der Auftragnehmer keine Nachforderungen wegen Unwissenheit und       unklarer Punkte stellen. Die freigegebenen Zeichnungen des AG werden      Vertragsbestandteil. 4.   Sollte der Baufortschritt nur Teillieferungen oder Teilmontagen zulassen, so       kann der Auftragnehmer hierfür keine Mehrkosten in Rechnung stellen. 5.   Mit der Unterschrift am Schluss des Angebotes, erkennt der Auftragnehmer      alle vorstehenden u. folgenden Punkte, Forderungen und Bedingungen an. 6.   Während der Baumaßnahmen entstehende Verunreinigungen auf dem       Baugelände, im Bauwerk und auf öffentlichem Straßenland sind täglich zu      beseitigen. 8.   Die Arbeiten sind entsprechend DIN und den anerkannten Regeln der       Technik auszuführen. 9.   Die eigenen, vom AN zu erbringenden Leistungen sind eng mit den anderen,       am Bau beteiligten Unternehmen abzustimmen, hier insbesondere mit den       Anforderungen des Aufzugerstellers. 10. Nachunternehmer sind dem AG schriftlich zu benennen. 12. Die Dokumentation ist nach den Vorgaben des AG auszuführen. Diese ist       unmittelbar nach Fertigstellung Ihrer Leistung, also spätestens zur Abnahme,       oder bereits, sofern es der AG wünscht, nach dessen Aufforderung vollständig       einzureichen. Der Einbehalt von der Schlussrechnung bei fehlender       Dokumentation beträgt 10 % der Abrechnungssumme, mindestens aber       2.000,- €. 13. Im Auftragsfalle wird die VOB/B ohne Einschränkung vereinbart.       In Abänderung der VOB/B § 14 wird im Einvernehmen mit den Regelungen       der VOB die Gewährleistungszeit auf 5 Jahre festgelegt,       sofern im Auftrag keine andere Regelung getroffen wird.       Der AN erkennt ausdrücklich an, dass seine Arbeiten und Lieferungen als      Teile eines Bauwerkes anzusehen sind ( § 634a Abs. 2  BGB). 14. Die Umbauarbeiten werden im bewohnten Gebäude durchgeführt. das heißt,       die Andienung des Baufeldes erfolgt über allgemein genutzte Flure und      Treppen, die in ausreichendem Maß zu schützen und arbeitstäglich zu      reinigen sind. Das Lagern von Materialien in den allgemein       zugänglichen Bereichen und Fluren ist strikt untersagt. 15. Es liegt im Ermessen des Bauherrn, Festlegungen zur Ablösung einzelner      Mitarbeiter des AN nach Fehlverhalten (wie unqualifizierte Leistung,      schlechtes Benehmen Hausbewohnern und anderen am Bau beteiligten       gegenüber u. ä.) zu treffen. Daraus entstehende Schäden/ Verzögerungen      gehen zu Lasten des AN. 16. Es wird ein SiGeKo beauftragt.       Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben.       Die Ausführungszeichnungen können vorab vor der Angebotsabgabe nach       vorheriger Terminabsprache im Büro bmh-ibw architekten und ingenieur gmbh       eingesehen werden. 17. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:      Alle Flure und Zugänge 18. Transportwege für Transport der Baustoffe auf der Baustelle:       Durchgang Straße zum Hinterhof       - nutzbare Breite: ca. 2,0 m       - nutzbare Höhe: ca.  3,0 m 19. Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle stehen bauseits       nicht zur Verfügung und sind durch den AG beizubringen. 20. Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:       Wasser: Im Bestand vorhanden und kann genutzt werden.       Strom: Im Bestand vorhanden und kann genutzt werden.      Der Verbrauch wird durch Zwischenzähler dokumentiert.      Die Kosten für die Zwischenzähler sind unter der Position      Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. 21. Schutz vorhandener Bäume und Bewuchses:      Der Schutz ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.      Eine Beschädigung von Schutz und Bäumen ist zu vermeiden.      Beschädigte Schutzvorrichtungen sind unverzüglich auszubessern. 22. Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile ist zu gewährleisten. 23. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung       seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender       Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 24. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt       neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser       Leistungsbeschreibung. 25. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den       Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch       Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom       Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht       freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. 26. Der Bieter bestätigt, dass er sich mit den Örtlichkeiten eingehend vertraut      gemacht hat und den AG auf Schwierigkeiten, die er aus der Lage und den      örtlichen Gegebenheiten erkannt hat, schriftlich hingewiesen hat.      Darüber hinaus ist er verpflichtet, Schwierigkeiten, die für ihn aufgrund seiner       Fachkenntnisse erkennbar waren, dem AG mitzuteilen.      Die aus den örtlichen Verhältnissen ggf. bedingten Erschwernisse sind in die      Kalkulation einzubeziehen. Etwaige Nachforderungen, die auf mangelnde      Ortskenntnis zurückzuführen sind, werden vorsorglich abgelehnt. 27. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie      vor Beginn mit dem AG vereinbart werden.      Die Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb von drei      Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. 28. Termine und Fristen        Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme: 19.10.2026        Geplante Dauer der Baumaßnahme bis :    18.12.2026
Allgemeine Vorbemerkungen
Dokumentation allgemein Die Erstellung einer Dokumentation (Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung, Produktdatenblätter, Lieferscheine, ggf. Pflegehinweise etc.) in digitaler Form sind dem Auftrageber und der Bauüberwachung spätestens zusammen mit der Schlussrechnung zu übergeben. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste der verbauten bzw. eingesetzten Materialien, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Die Dokumentation wird nicht gesondert vergütet, die Kosten für den Aufwand sind in die Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren.
Dokumentation allgemein
Entsorgung und Dokumentation Entsorgung Abfälle werden auf der Baustelle so verpackt, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet werden kann. Eine Zwischenlagerung von Abfällen auf der Baustelle oder auf dem Grundstück ist nur für die Zeit der Einsammlung auf der Baustelle erlaubt und muss in dafür geeignete Behältnisse/Container gebracht werden. Eine zeitnahe Abfuhr der Materialien ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber nachzuweisen, dass die bei seinen Tätigkeiten anfallenden nicht gefährlichen Abfälle vollständig ordnungsgemäß verwendet oder allgemeinwohlverträglich beseitigt wurden. Es ist nicht ausreichend, wenn der Auftragnehmer lediglich nachweist, dass die Abfälle einem Abfalltransporteur übergeben wurden. Vielmehr ist eine Bestätigung der jeweiligen Entsorgungsanlage (Verwertungs- oder Beseitigungsanlage) beizubringen. Die Pflichten der Gewerbeabfall-Verordnung bleiben unberührt. Der Transport und die Entsorgung hat über ein zertifiziertes Unternehmen/Entsorgungsfachbetrieb zu erfolgen. Die anfallenden Gebühren für das Andienungsverfahren trägt der AG. Gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, § 4 sind Abfälle zu vermeiden, bzw. stofflich zu verwerten, soweit dies ökonomisch und ökologisch vertretbar ist und dies aufgrund der Materialeigenschaften möglich ist. Bei Abfällen, die aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung als gefährlich einzustufen sind (z. B. Asbest) ist eine Andienung der Abfälle bei der Sonderabfallgesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (SBB) erforderlich. Das Andienungsverfahren wird rechtzeitig vom AG eingeleitet und mit Aufnahme der Arbeiten abgeschlossen sein. Die Dokumentation zur Entsorgung ist entsprechend den Vorgaben des AG nach Abschluss der Arbeiten (spätestens 4 Wochen) der Fachbauleitung zu übergeben. Die Vorschriften nach § 8 Gewerbeabfallverordnung sind strikt zu befolgen. Die Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Die Erstellung der Abfalldokumentation gemäß den Vorschriften der Ersatzbaustoffverordnugn/LAGA M23 in digitaler Form sind dem AG spätestens zusammen mit der Schlussrechnung zu übergeben. Die Dokumentation wird nicht gesondert vergütet, die Kosten für den Aufwand sind in die Positionen dieses Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netz oder direkt ein Deckel zu verwenden. Der in den einzelnen Positionen verwendete Begriff "fachgerechte Entsorgung" beinhaltet die hier beschriebenen Maßnahmen und Vorschriften.
Entsorgung und Dokumentation
Anlagenverzeichnis - Detail Fenster, DE.01 1. PLANUNG Anlage 1.1 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Lageplan     BA.01_LA 2026_44_07_BA.01_LA   vom 25.02.2026 Anlage 1.2 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Grundriss Untergeschoss   BA.02_UG 2026_44_08_BA.02_UG  vom 25.02.2026 Anlage 1.3 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Grundriss Erdgeschoss     BA.03_EG 2026_44_09_BA.03_EG  vom 25.02.2026 Anlage 1.4 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Grundriss 1. Obergeschoss    BA.04_1.OG 2026_44_10_BA.04_1.OG  vom 25.02.2026 Anlage 1.5 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Grundriss 2. Obergeschoss    BA.05_2.OG 2026_44_11_BA.05_2.OG  vom 25.02.2026 Anlage 1.6 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Grundriss 3. Obergeschoss    BA.06_3.OG 2026_44_12_BA.06_3.OG  vom 25.02.2026 Anlage 1.7 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Grundriss 4. Obergeschoss    BA.07_4.OG 2026_44_13_BA.07_4.OG  vom 25.02.2026 Anlage 1.8 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Grundriss Dachgeschoss    BA.08_DG 2026_44_14_BA.08_DG  vom 25.02.2026 Anlage 1.9 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Ansicht Hof - Schnitt A A   BA.09_SN 2026_44_15_BA.09_SN   vom 25.02.2026 Anlage 1.10 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Ansicht Hof - Innenansicht Treppenhaus  BA.10_AN 2026_44_16_BA.10_AN   vom 25.02.2026 Anlage 1.11 bmh-ibw architekten- und ingenieur gmbh Detail Fenster Zwischenpoddest 1.-2. OG DE.01_--_V DE.01_--_V-Fenster Zwi-Pod. 1.-2. OG Plan110        vom 31.07.2026 2. STATIK Anlage 2.1 Büro Rüdiger - Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Statische Berechnung     013 - 26 013-26 Statik    vom 07.09.2026 Anlage 2.2 Büro Rüdiger - Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Positionsplan     013 - 26 013-26 PosPlan    vom 07.09.2026 3. BRANDSCHUTZNACHWEIS Anlage 3.1 kopf & hand Büro für Architektur und Brandschutz Brandschutznachweis K_KOL_2026-03-30_Brandschutznachweis Neubau Aufzug      vom 30.03.2026 4. PLANUNG AUFZUG Anlage 4.1 Becker Stahlbau Berlin GmbH Aufzugsschachtgerüst    31-2527-KOL-01 Aufzugsschacht 31-2527-KOL-01 vom 13.08.2026 Anlage 4.2 Haushahn Werkplanung Aufzugsanlage   11961940 DSG 11961940-A_00 - Werkplanung Aufzugsanlage       vom 25.08.2026 Anlage 4.3 Haushahn Checkliste zur Vorbereitung der Baustelle Schachtgerüst
Anlagenverzeichnis
Vorbereitende Maßnahmen Vorbereitende Maßnahmen
Vorbereitende Maßnahmen
1 Vorbereitende Maßnahmen
1
Vorbereitende Maßnahmen
Bodengutachten Bodengutachten
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1.1 Bodengutachten
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