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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der Auftraggeber mit "AG" sowie der Auftragnehmer mit "AN" benannt.
OBJEKTBESCHREIBUNG
Die HKM-Bauprojektentwicklung beabsichtigt die Erstellung einer Wohnanlage mit 70 Wohneinheiten, gegliedert in drei Baukörper und einer gemeinsamen, durchgängigen Tiefgarage. Die Tiefgarage umfasst 56 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Bewohnerkeller und Technikräume.
Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Bergisch-Gladbach, auf dem Areal der Firma ISOTEC, ehemals Köttgen-Areal.
Die Andienung der Baustelle erfolgt aus dem öffentlich Verkehrsraum über die Jacobstraße und dem Paul-Köttgen-Weg auf die vorhandene Baustraße im Baufeld.
Die Ausfahrt aus dem Baufeld erfolgt über die bereits teilweise ausgebaute Köttgen - /Allee auf die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße. Es ist eine Einbahnstraßen - Regelung vorzusehen.
Bezüglich der Baustellenandienung wurde mit dem Verkäufer des Grundstücks ein Logistikkonzept vertraglich vereinbart. Dieses sichert dem AG die Nutzung unterschiedlicher Logistikflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbindlich zu.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde ein Kranplatz innerhalb des Baufeldes festgelegt und in statischer und logistischer Hinsicht berücksichtigt.
Das Areal stellt derzeit eine Brachfläche, bestehend aus einer Baugrube mit groben Voraushub bis ca. 0,50m über tatsächliche Gründungstiefe, dar. Der Erdaushub erfolgt gemäß den Festsetzungen der Baugenehmigung und der Vorgaben gemäß Baugrundgutachen.
Nach Abschluss der Erdarbeiten wird dem AN eine profilierte Baugrube übergeben. Vertiefungen, wie Unterfahrten, Pumpenschächte und Bodenplattenverstärkungen werden durch den Tiefbauunternehmer hergestellt. Gleiches gilt für die Verfüllung der Unterfahrten und Schächte, sowie die Verlegung der Grundleitungen, einschl. der Dichtflansche im Bereich der Bodenplatte.
Es kommen zur Ausführung drei Mehrfamilienwohnhäuser in konventioneller, 4-geschossiger, Bauweise mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Erreichbarkeit der Gebäude sind über separate Zuwegungen über Treppenhäuser mit Aufzugsanlagen bzw. Zufahrten zur Tiefgarage sicher gestellt.
Fundamente, Bodenplatte und aufgehende tragende Geschosswände werden aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk aus Kalksandstein gemäß Bauphysik nach Brandschutz, Statik nach den schall- und wärmetechnischen Erfordernissen erstellt.
Die Aufzugsschächte werden einschalig nach den Erfordernissen des Schallschutznachweis ausgeführt.
Alle horizontalen Decken werden nach Erfordernis der Statik sowie der Brand-, Schall- und Wärmeschutznachweise als Ortbetondecken in Stahlbeton oder als Fertigteildecke Filigran ausgeführt.
Innentreppen und Aufzugsanlagen der Haupttreppenhäuser werden ebenfalls in örtlicher Stahlbetonbauweise hergestellt und schalltechnisch entkoppelt.
Ebenso werden Balkon- bzw. Loggiaplatten in Stahlbetonbauweise örtlich hergestellt und über Iso-Körbe wärmetechnisch entkoppelt. Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Fallrohre, Notüberläufe sind vorgesehen.
Die Flachdächer sind als "Weiße Decke" ohne Gefälle ausgebildet, erhalten eine Kaltdachwärmeisolierung, abschließend eine Dachbegrünung im System.
Mauerwerks- und Stahlbetonwände sowie Treppenhaus und Zwischenpodeste werden mit einem Gipsmaschinenputz versehen. Deckenanteile erhalten einen malerfertigen Anstrich. Die Schnittstelle der Putzarbeiten ist die im Untergeschoss mit der ersten Schleusentür vorgesehen.
Außenwandverkleidung aus einem Wärmedämmverbundsystem werden mit einer Dämmstärke gemäß Wärmeschutznachweises und wahlweise mit Klinkerriemchen bzw. einem Scheibenputz ausgeführt.
Falls Abweichungen oder Änderungen in Bauausführung oder Gestaltung durch technische oder gestalterische Notwendigkeiten, behördliche Auflagen, Anordnungen, Vorschriften, örtliche Gegebenheiten oder sonstige zwingende Gründe notwendig werden oder zweckmäßig erscheinen, bleiben diese dem AG vorbehalten.
Baugrundstück
GemeindeGladbach
GemarkungBergisch Gladbach
Flur10
Flurstück339
BGF TG/Kellerca. 2.484 m²
BGF Wohnungenca. 5.937 m²
BRI TG/Kellerca. 10.289 m³
BRI Wohnungenca. 20.348 m³
ALLGEMEINES
Sollte es an anderer Stelle des Leistungsverzeichnis anders erwähnt sein, sind folgende Punkte verbindlich und Vertragsbestandteil:
Das Angebot ist in Papierform oder auch als GAEB-Datei DA84 auf einem Datenträger zu übergeben.
Sowohl Abschlags- als auch Schlussrechnung, inkl. der Aufmaße sind in digitaler Form dem AG zu übermitteln. Die E-Mail Adresse wird mit Beauftragung bekannt gegeben.
Auf die geleisteten Arbeiten werden gegen Vorlage einer von der örtlichen Bauleitung des AG geprüften und mit einem positiven Prüfungsvermerk versehenen Abschlagsrechnung, Teilzahlungen in Höhe von max. 90% geleistet, wobei der Wert angelieferter und noch nicht eingebauter Materialien nicht berücksichtigt wird.
Weitere 5% werden nach Prüfung der Schlussrechnung nach Abnahme ausgezahlt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme. Die restlichen 5% werden gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft eines Geldinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft gemäß VOB Teil B § 17 ausgezahlt.
Bei Auftragsvergabe ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes für die vorgeschriebenen Sondereinbehalte nachzuweisen. Der Bescheid muss eine Gültigkeit von mindestens noch einem Jahr ab dem Ende der Zuschlagfrist haben. Ansonsten wird von allen Rechnungen ein Anteil von 15% abgezogen und durch den AG an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Der AN hat sich in erforderlichem und angemessenem Umfang gegen alle sich im Zusammenhang mit der Ausführung der ihm übertragenen Leistungen stehend, und von ihm übernommenen Risiken zu versichern.
Die vom AN abzuschließende Versicherung muss, soweit dies zu üblichen Bedingungen versichert ist, auch den Ersatz von Folgeschäden umfassen.
Der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist dem AG unverzüglich nach Vertragsschluss zu übergeben.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für Güte und Vertragsgemäßheit seiner sämtlichen Lieferungen und Leistungen für die Dauer von fünf (5) Jahren seit der mängelfreien Abnahme (gemäß BGB).
Die gemeinsame Abnahme der erbrachten Vertragsleistung des AN erfolgt förmlich nach Fertigstellung des Bauvorhaben. Ca. 6 Wochen vor der Übergabe wird in einer Vorbegehung zur Feststellung der Abnahmereife mit dem AG der Leistungsstand erfasst, etwaige Mängel werden in einem zu erstellenden Protokoll gemeinsam festgehalten. Diese sind bis zur Übergabe innerhalb vereinbarter Frist zu beseitigen. Die Abnahmeerklärung des AG erfolgt im Anschluss nach Mängelbeseitigung. Für später unzugängliche Teile seiner Vertragsleistung hat der AN den AG rechtzeitig zur vorläufigen Abnahme aufzufordern.
§ 12, VOB/B Absatz (5) findet keine Anwendung.
Der Auftragnehmer verzichtet weiterhin auf das ihm gemäß § 648 BGB zustehende Recht auf Eintragung einer Sicherungshypothek.
01. Die nachfolgend angebotenen Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung aller Materialien sowie die fachgerechte Ausführung, Montage / Demontage, Verarbeitung und Entsorgung. Es gelten für Angebot und Ausführung, soweit nicht nachstehend oder im LV nichts anderes beschrieben wird, die VOB, Teil B + C, in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Fassung, alle einschlägigen DIN - Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften und Bedingungen der zuständigen Behörden, der beteiligten Fachgutachter, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller in fix und fertiger Arbeit, sofern nichts anderes in den Positionen gesagt ist - einschliesslich aller Nebenkosten und Nebenleistungen. Es gelten alle zur Erfüllung der Leistungsinhalte erforderlichen deutschen und europäischen Normen in ihrer aktuellen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt.
Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gelten für die gesamte Bauzeit. Eine Gleitklausel ist ausgeschlossen.
02. Ebenfalls sind die gültige Landesbauordnung, die Genehmigungsauflagen der Behörden, die allgemeinen und örtlichen Auflagen und Bedingungen der Versorgungsunternehmen zu beachten.
03. Der AN hat die Sicherungsvorschriften und Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht zu erfüllen und eigenverantwortlich zu überwachen.
04. Zur Baustellenlogistik hat der AG ein Konzept entwickeln lassen, was mit dem AN mit Beauftragung als vereinbart gilt. Änderungen sind ausschließlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen bzw. zu vereinbaren. Die Andienbarkeit des Grundstücks für sein eigenes Gewerk hat der AN selbst zu prüfen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigung der Örtlichkeit und durch Einsicht in die Plan- und Berechnungsunterlagen ausreichend zu informieren.
Aufwendungen jeglicher Art für Baustellenlogistik zu allen Leistungsbereichen ist allein Sache des AN und in die Einheitspreise der späteren Beauftragung einzukalkulieren.
Der AN versichert hierzu, dass er sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht hat. Nachforderungen, dies betreffend, aus mangelnder Ortskenntnis und Nichterkennen der baulichen Zusammenhänge werden durch den AG nach Vertragschluß nicht mehr anerkannt.
05. Alle angebotenen Leistungen müssen frei von Rechten Dritter sein.
06. Einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Lager- und Arbeitsplätze hat der AN nicht. Werden Flächen oder Räume zur Verfügung gestellt, so hat der AN eigenverantwortlich für die Verschliessbarkeit, Verkehrssicherheit, Reinigung und sonstigen Unterhalt auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Er ist ohne besondere Vergütung auch verpflichtet, seinen Arbeitsbereich täglich, insbesondere nach Fertigstellung seiner eigenen Leistung, aufzuräumen und zu reinigen.
Sind für Baustelleneinrichtung im LV keine Leistungsansätze vorgesehen, sind diese Nebenleistungen und die Kosten hierfür in den Einheitspreis einzurechnen.
07. Zu den Nebenleistungen gehört auch die Gestellung von Schutz- und Arbeitsgerüste bis Arbeitshöhen von 2,00 m. Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des AN dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299.
08. Muss der AN im Zuge seiner eigenen Arbeiten vorhandene Schutzmaßnahmen oder Gerüste der Baustelleneinrichtung entfernen, hat er ausreichend andere Maßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung seiner Arbeiten hat der AN ohne besondere Vergütung den alten Zustand, soweit erforderlich, wiederherzustellen bzw. in entsprechend abgeänderter, aber betriebsbereiter Form.
09. Erfordert die Gliederung der Baumaßnahme zeitlich versetzte Arbeitseinsätze oder mehrere Einrichtungen, erfolgt hierfür keine besondere Vergütung.
Auch sind zeitweise mehrere Gewerke gleichzeitig im Rahmen dieser Maßnahme tätig. Die Arbeiten sind daher nicht allein auf Beschleunigung und hindernisfreies Arbeiten bezüglich des eigenen Gewerks sondern unter Berücksichtigung des Kooperationsprinzip auf einen stimmigen Gesamt - Bauablauf ausgerichtet zu
erbringen. Dies bedingt, dass Teilabschnitte der Leistungen auch einmal
zurückgestellt oder vorgezogen werden müssen.
10. Für seine eigene Leistungserbringung nimmt und prüft der AN eigenverantwortlich alle Maße, die für die Herstellung von zum Einbau bestimmten Bauteilen notwendig sind, und weist den AG unverzüglich auf etwaige Maßdifferenzen hin. Die Prüfung wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Glaubt der AN, dass seine Fachkenntnisse hierzu nicht ausreichen, um vorstehende oder eine nach § 4 Abs. 3 VOB/B erforderliche Prüfung vorzunehmen, hat er den AG in Textform darauf hinzuweisen.
Soweit der AN für die Ausführung der ihm übertragenen Leistungen öffentlich -
rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigt, hat er diese selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen.
11. Logistik und ggf. die gezielte Steuerung wartender LKW's über andere, unsensible Straßen / Verkehrsflächen (Einzelabruf per Funk) ist Sache des AN diese, für den AG kostenfrei, zu koordinieren.
Die Kosten für Verpackung einschl. deren Abtransport, Transporte und Versicherungen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Evtl. erforderlichen Schutzabklebungen sind vor der Montage aufzubringen und vor Inbetriebnahme oder nach Aufforderung durch die Bauleitung rückstandslos ohne gesonderte Vergütung wieder zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall hat umgehend nach ATV DIN 18299, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des AN zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem AN selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Dritte Abfälle in diese Behälter füllen. Nach diesen Richtlinien werden die Arbeiten ausgeführt und die Schutt- und Abbruchmaterialien entsorgt.
12. Der Nachweis der Güteeigenschaften der angebotenen Materialien ist rechtzeitig vor Bestellung und Verwendung durch Vorlage von Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten deutschen Materialprüfanstalt bzw. durch Angabe des / der Prüfzeichen vom AN zu erbringen. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN - oder EN - Normen müssen nachweisbar sein.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauleitung des AG vor Einbau zu übergeben.
13. Der AG ist berechtigt, den angefallenen Schutt bzw. die Verschmutzungen und / oder Verpackungen durch Dritte zu Lasten des AN beseitigen und entsorgen zu lassen, sofern dieser nicht nach einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des AG zum vorgesehenen bzw. vereinbarten Termin die Arbeiten selbst ausgeführt hat. Im Übrigen gilt, dass der AN seine Arbeitsbereiche täglich zu reinigen und den Schutt selber zu entsorgen hat. Die, durch den AN, zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die öffentlichen Verkehrswege, welche durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen befahren werden. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
14. Dem AN werden für seine Leistungen notwendige Ausführungsunterlagen rechtzeitig in der Regel in zweifacher Ausfertigung übergeben. Ggf. notwendige weitere Exemplare können gegen Vergütung gestellt werden, soweit nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wird.
15. Alle Zeichnungen müssen an Ort und Stelle überprüft werden und dürfen, falls erforderlich, nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG an die vorhandenen Gegebenheiten angeglichen werden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Die tatsächlichen Einbauhöhen -maße, bezogen auf das gesamte Ausbausystem, sind mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen in der geplanten Bauausführung festgestellt oder vermutet werden.
16. Für die Erbringung der Leistungen des AN evtl. notwendige bzw. vom AG geforderte Konstruktionszeichnungen und/oder Berechnungen sind für den AG kostenfrei zu erstellen, soweit im Vertrag nichts Anderes geregelt wird.
17. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom AN entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht, diese bleiben unberührt.
18. Der AG führt regelmäßige in der Regel wöchentliche Baubesprechungen durch, an denen für den AN Teilnahmepflicht besteht für die Zeit seiner Tätigkeit vor Ort bzw. im Falle einer gesonderten Einladung. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
19. Der AN hat arbeitstäglich ein Baustellentagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen.
Die vollständige Gewerke spezifische Objektdokumentation ist mindestens 6 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG in elektronischer Form (im
Datenformat PDF 1-fach) zu übergeben.
Die Dokumentationsunterlagen beinhalten folgende Unterlagen:
- ausführliches Bautagebuch seiner Tätigkeiten
- Werk- und Montageplanungen
- Genehmigungen und Zulassungen
- Material- und Produktinformationen
- Abnahmeprotokolle
- Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter Bauprodukte
- Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch- und Gefahrstoffe
- Fachunternehmererklärung
20. Durch den AN ist im Rahmen der Angebotserstellung eine von ihm vorgesehene Ausführungszeit zur Herstellung anhand eines Bauzeitenplanes vorzulegen und verbindlich zu bestätigen. Hierzu sind die Ausführungstage der eigenen Bauleistung maßgeblich, KEINE kalendarischen Angaben.
Als Regelarbeitszeiten zur Herstellung der eigenen Leistung werden wie folgt vereinbart:
Montag - Samstag von 7.00 - 17.00 Uhr
Einsatz der Personalstärke und von Arbeitskräften je nach Bauteilabschnitt in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Ausschreibungsgrundlagen / -details
Die vorliegenden Architekturpläne sowie die Beschreibungen bilden die Grundlage der anzubietenden Leistungen und geben die formalen architektonischen Ansprüche, bezogen auf das Gesamtbild der Fassade, wieder.
Die statische Dimensionierung, Ausarbeitung von firmeneigenen Montageplanungen und bauphysikalisch, konstruktiv richtige Ausführung obliegen dem AN.
Besonderes Augenmerk ist auf die exakte Ausbildung der Bauteil- und Konstruktionsfugen und die saubere Ausbildung von bauphysikalisch systemabhängigen richtigen, konstruktiven Trockenbaudetails zu legen.
Folgende Kriterien sind zu beachten:
- Toleranzausgleich der Rohbautoleranzen
- Verformungen und thermische Belastungen
- Beachtung und Einhaltung der räumlichen Geometrie
- Ausführbarkeit in Korrespondenz mit den angrenzenden Werkstoffen
- schnelle Montage und standsichere Konstruktion
- Wartungsfreundlichkeit und hohe Lebensdauer.
Der AN hat freie Hersteller- bzw. Systemwahl.
Für die Herstellung der Leistungen des AN werden folgende Arbeitsabschnitte bzw. Einbautakte vereinbart. Alle Freigaben und Abrufe der Leistungsabschnitte erfolgen durch die örtliche Bauleitung des AG.
1. Lieferung / Montage Dämmung Untergeschoss
2. Die Anordnung der ersten einseitigen Wandbeplankung, Vorsatzschalen und Installationsschächte je Wohneinheit einschl. deren Unterkonstruktionen ist selbstständig anzulegen.
3. Für das Gewerk HSL werden in Absprache alle erforderlichen U-Profile in den Bereichen der Vorsatzinstallationen in Bäder und WC in eigener Absprache eingemessen und lose lagesicher eingebaut.
4. Das Schließen der zweiten Wandbeplankung bzw. der Vorsatzschalen und Installationsschächte erfolgt erst nach Freigabe Rohinstallation HLSE je Wohneinheit. In den Nassräumen ist die Spachtelung der Fugen sofort anschließend fertig zu stellen.
5. Die Oberfläche Q2 als finale Spachtelung der Wand- und Deckenflächen erfolgt nach Einbau des Estrichs, wahlweise vorher in Absprache.
Fertigungs- / Werkplanung
Die Erstellung der firmenspezifischen Ausführungs- bzw. Werkplanung erfolgt unter Berücksichtigung der Architektenplanung. Es ist von einer Planung nach theoretischen Fertigmaßen auszugehen. Rohbautoleranzen sind hierzu zu berücksichtigen.
Die Bauweise des Wandsystem muss so ausgelegt sein, dass Baubewegungen von +/- 10 mm ohne Rissbildungen und sonstige bleibende Schäden aufgenommen werden können, und auch die Standfestigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Lageabweichungen der angrenzenden Bauteile von +/- 20 mm jeweils als Montage- Toleranzbereich für Boden-, Wand- und Deckenanschluss müssen zur Verfügung stehen, ohne dass Wandteile am Bau verändert werden müssen.
Montagewände sind aus Metallständerwerk gemäß zugelassenem System zu erstellen. Die DIN 18183 "Montagewände aus GK-Platten, Ausführung von Metallständerwänden" ist zu berücksichtigen. Die Wände sind in der Regel auf OK Rohboden aufzusetzen und bis UK Rohdecke zu führen. Die zu erwartenden Bewegungen sowie die Schalldämmung ist an den Eckanschlüssen mit fachgerechten Dichtungen/Anschlüssen sicherzustellen. Bei Wandanschlüssen ist die durchlaufende Bekleidung mit Trennfuge auszubilden.
Alle Gipskartonplatten sind mit Bauschrauben ohne Vorzubohren mit den gerändelten C-Ständern zu verschrauben. Die Verlegeweise und der Profilabstand sind nach DIN 18181 im verwendeten System auszuführen. Die Fugen sind nach Vorschrift des Gipskartonplattenherstellers fachgerecht zu verspachteln und abzuschleifen.
Für alle fertigen Oberflächen gilt die Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 als Standardverspachtelung vereinbart.
Die verwendeten Ständer müssen zur Führung der Elektroleitung vorgelocht sein, alle Durchstanzungen ohne scharfe Lochränder. Nach einseitiger Beplankung des Ständerwerks wird die Verkabelung im Gewerk Elektro sowie alle erforderlichen Arbeiten im Gewerk Sanitär durchgeführt, bevor die zweite Beplankung angebracht wird.
An allen Positivecken sind Alu-Eckschutzschienen vorzusehen. (siehe gesonderte
Leistungsposition).
Für die Montage der Türzargen ist beidseitig vom Fußboden bis zur Decke durchgehend ein Anschlussprofil mit 2 mm Wandstärke einzubauen, das gemäß Werksvorschrift mit 2 Winkeln an Fußboden und Decke zu befestigen ist. Die Türzarge wird mit Schrauben fest mit dem Anschlussprofil verbunden.
Wandendungen, Eckausbildungen, freistehende Wandenden und Flächen kleiner 5 m² werden nicht gesondert vergütet und müssen in den E.P. mit eingerechnet werden.
Für Schleifen und Spachteln, bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem AN überlassen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der AN hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des AN zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen AN zählen, ist mit der örtlichen Bauleitung des AG zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der örtlichen Bauleitung des AG die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden, beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Brandschutz
Die Brandschutzanforderungen aus der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes / Brandschutzgutachtens sind zu berücksichtigen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind vor Arbeitsbeginn die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauleitung des AG zu übergeben.
Dokumentation
Der AN hat verpflichtend arbeitstäglich ein allgemein übliches Baustellentagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung des AG wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen.
Eine vollständige Gewerke spezifische Objektdokumentation ist mindestens 2 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG 1 - fach in elektronischer Form (im Datenformat PDF) zur Prüfung vorzulegen.
Die Dokumentationsunterlage beinhaltet insbesondere folgende Unterlagen:
- Baustellentagebuch
- Werk- und Montageplanung
- Genehmigungen und Zulassungen
- Material- und Produktinformationen
- Abnahmeprotokolle
- Freistellungsbescheinigung- Inbetriebnahme- und Erstprüfungsnachweise prüfungspflichtiger Bauprodukte
- Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter und prüfungspflichtiger Bauprodukte
- Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch- und Gefahrstoffe
- Errichter- und Übereinstimmungserklärungen mit Auflistung aller brandschutztechnisch relevanter Bauprodukte und Bauarten mit ihren brandschutztechnischen Klassifikationen
- Fachunternehmererklärung
Die Dokumentation samt Einweisungsunterlagen für den späteren Betreiber sowie Reparaturanleitung, Austausch und Pflegehinweise mit Instandhaltungsinformation sind beizulegen.
Logistik und technischer Bauablauf
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Das Herrichten der Lager- und Arbeitsräume etc. obliegt dem AN und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Lagerplätze im Außenbereich stehen begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass antransportierte Materialien sofort verbaut werden. In Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG ist eine Zwischenlagerung von Materialien möglich.
Der AG ist grundsätzlich an einer hohen Vorfertigungsstufe und einem entsprechend schnellen Montageablauf interessiert. Die Auftragsvergabe wird beeinflusst durch eine überzeugende Vorstellung des logistisch und technisch wirtschaftlichen Bauablauf durch den AN. Hierbei sollten die fertigungstechnischen Möglichkeiten, die Lagerkapazitäten im Werk und die beabsichtigte Lagerung an der Baustelle sowie die Vorstellungen zu den Liefer- und Montageintervallen dem AG deutlich gemacht werden.
Technische Vorbemerkungen
01 WANDSYSTEME
01
WANDSYSTEME
01.__._.0001 Gipskarton Wand d = 125 mm Gipskarton-Montagewand mit einfachem
Ständerwerk, doppelt beplankt, bestehend aus:
- Aufstellung auf dem Rohboden, oberer
Anschluss an die Rohdecke.
- Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen im gewählten System als
Einfachständerwerk einschl. Anschlussdichtung
(Filz) an andere angrenzende Bauteile.
- beidseitige Beplankung mit Gipskartonplatten
einschl. Anschluss mit Spachtelung und
Kellenschnitt an andere Bauteile.
- plattenförmige Dämmschicht aus Mineralwolle,
Rohdichte 30 kg / m³, einlagig, dicht gestoßen
und lagesicher im Zwischenraum eingebaut,
nach DIN EN 13162.
Anlegen bzw. Anarbeiten von TGA Öffnungen
sind im EP des LV einzurechnen.
Profile: 75 mm
Beplankung je Seite: 2*12,5 mm GKB
Dämmdicke: 60 mm
Wärmeleitfähigkeit: 040
Schallschutz: R w,R = 52 dB
Gesamt Wanddicke: 125 mm
Einbauhöhe: bis ca. 3,00 m
Fabrikat: Knauf W112 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0001
Gipskarton Wand d = 125 mm
3.000,00
m²
01.__._.0002 Gleitender Deckenanschluß zuvor Gleitender Deckenanschluss zu vorbeschriebenen
GK-Wänden mit max. 20 mm Durchbiegung,
GK-Plattenstreifen, 3 - lagig, verleimt.
Schallschutz gemäß gewählten System.
Fabrikat: Knauf W112 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0002
Gleitender Deckenanschluß zuvor
E
1,00
m
01.__._.0003 Gipskarton Wand d = 175 mm wie Position 1 sinngemäß beschrieben, jedoch
Gipskarton-Montagewand bestehend aus:
Profile: 125 mm
Dämmdicke: 100 mm
Gesamt Wanddicke: 175 mm
Einbauhöhe: bis ca. 3,00 m
Fabrikat: Knauf W112 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0003
Gipskarton Wand d = 175 mm
59,00
m²
01.__._.0004 Gleitender Deckenanschluß zuvor Gleitender Deckenanschluss zu vorbeschriebenen
GK-Wänden mit max. 20 mm Durchbiegung,
GK-Plattenstreifen, 3 - lagig, verleimt.
Schallschutz gemäß gewählten System.
Fabrikat: Knauf W112 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0004
Gleitender Deckenanschluß zuvor
E
1,00
m
01.__._.0005 Gipskarton Wand d = 150 - 250 mm Gipskarton - Montagewand mit doppeltem
Ständerwerk, bestehend aus:
- Aufstellung auf dem Rohboden, oberer
Anschluss an die Rohdecke
- Unterkonstruktion aus doppeltem Ständerwerk,
als Metallständer CW 50 aus verzinkten
Stahlprofilen einschl. Anschlussdichtung (Filz)
an angrenzende Bauteile, zusätzlich mit
Plattenstreifen als Ständeraussteifung verlascht.
- beidseitige Beplankung mit Gipskartonplatten,
einschl. Anschluss mit Spachtelung und
Kellenschnitt an angrenzende Bauteile.
- plattenförmige Dämmschicht aus Mineralfaser,
dicht und abgleitsicher im Zwischenraum
verlegt, nach DIN EN 13162.
Profile: 50 mm
Beplankung je Seite: 2*12,5 mm GKB
Dämmdicke: 40 mm
Wärmeleitfähigkeit: 040
Schallschutz: R w,R = 52 dB
Anforderung: R`w > = 47 dB
Wanddicke: 150 - 250 mm
Einbauhöhe: bis ca. 3,00 m
Fabrikat: Knauf Metallständerwand W116
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0005
Gipskarton Wand d = 150 - 250 mm
303,00
m²
01.__._.0006 Gipskarton Vorsatzschale halbhoch Gipskartonplatten - Montagewand als
Vorsatzschale/Installationswand, einschl.
oberer und seitlicher Leibung und
Eckschutzschienen für WC`s, Waschbecken,
Wannen, Bidet, etc. nach Ausführungsplanung
frei Verwendung liefern und einbauen,
bestehend aus:
- Aufstellung auf dem Rohboden
- Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen als Einfachständerwerk,
einschl. Anschlussdichtung (Filz) an andere
Bauteile, vorhandener Befestigungsgrund
Stahlbeton/Mauerwerk, verschraubt, Boden
mit oberen Abschluss aus Randprofilen
UW 50.
- einseitige Beplankung mit Gipskarton
einschl. Anschluss mit Anspachtelung an
angrenzende Bauteile.
- Hohlräume in Vorsatzschale im Bereich
der Be- und Entwässerungsleitungen
zusätzlich mit Mineralwolle satt und
lückenlos ausstopfen.
Profile: 50 mm
Beplankung: 2*12,5 mm GKBI
Dämmdicke: 40 bis 100 mm
Wärmeleitfähigkeit: 040
Einbauhöhe: bis ca. 1.350 mm nach
Ausführungsplanung
Wandtiefe: bis ca. 250 mm
Die Brüstung oben horizontal mit GK-
Platten, doppelbeplankt, 2*12,5 mm
schließen.
Berechnung der Eckschutzprofile in
gesonderter Position.
Fabrikat: KNAUF W 626 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Vorwandinstallationen der
Sanitärobjekte, verstärkte Profile im
Bereich der WC, Waschtische, Bidet usw.
sind einzukalkulieren.
HINWEIS:
Die unteren U - Profile sind vorab in
Absprache mit den Gewerken HSLE
anzulegen.
Anlegen und Anarbeiten von Öffnungen
der TGA sind im EP einzurechnen.
01.__._.0006
Gipskarton Vorsatzschale halbhoch
210,00
m²
01.__._.0007 Gipskarton Vorsatzschale wandhoch wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
- Aufstellung auf dem Rohboden, oberer
Anschluss an die Rohdecke
Einbauhöhe: wandhoch bis ca. 3,00 m
Wandtiefe: bis ca. 250 mm
Fabrikat: KNAUF W 626 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
Einbauort: Vorwandinstallationen der
Sanitärobjekte, verstärkte UA - Profile im
Bereich der WC, Waschtische, Bidet usw.
sind einzukalkulieren.
HINWEIS:
Die unteren UW - Profile sind vorab in
selbstständiger Absprache mit dem Gewerk
HSL anzulegen.
Das Anlegen und Anarbeiten von TGA
Öffnungen ist im EP einzurechnen.
01.__._.0007
Gipskarton Vorsatzschale wandhoch
416,00
m²
01.__._.0008 Gipskarton Wandkoffer, 2-seitig Wandkoffer, 2-seitig, Befestigungsgrund
Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung der
Unterkonstruktion aus verzinkten Blechgrund-
und -tragprofilen. Randbefestigung mit UW-
Profilen einschl. Eckschutzprofilen frei
Verwendung liefern und einbauen.
Dämmschicht aus Mineralwolle als
Hohlraumfüllung, Dicke 60 mm,
Mindestrohdichte 50 kg/m, Baustoffklasse A,
Schmelzpunkt mind. 1000 C, durchgängig
zwischen den Tragprofilen verlegt.
Beplankung: GKB 2*12,5 mm
Querschnitt: bis ca. 500 cm²
Berrechnung der Eckschutzprofile in
gesonderter Position.
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0008
Gipskarton Wandkoffer, 2-seitig
153,00
m
01.__._.0009 Gipskarton Wandkoffer, 3-seitig wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch als Wandkoffer, 3-seitig.
Angebotenes Fabrikat/Produkt:
01.__._.0009
Gipskarton Wandkoffer, 3-seitig
50,00
m
01.__._.0010 Freistehende Wandenden zuvor Freistehendes Wandende, bestehend aus
einem CW-Ständerprofil 75/50/0,6 mm,
Stirnseite mit 1*12,5 mm dicken Plattenstreifen
beplanken, die Kanten raumhoch mit
Kantenschutzprofil 31/31/0,4 mm bewehren
und flächig abspachteln.
Berechnung der Eckschutzprofile in
gesonderter Position.
Fabrikat: Knauf Wandende W112.de
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0010
Freistehende Wandenden zuvor
157,00
m
01.__._.0011 ZULAGE Feuchtraumplatten GKBI Zulage für Beplankung vorbeschriebener
Gipskarton-Wände mit imprägnierter GKBI
anstatt GKB / GKF je Wandseite.
Montage und Anforderungen an die
Oberfläche gleich in Hauptpositionen Wände
enthalten.
Einbauort: Bäder, Duschen, WCs jeweils auf
der Wandinnenseite.
01.__._.0011
ZULAGE Feuchtraumplatten GKBI
846,00
m²
01.__._.0012 ZULAGE Vorab-Herstellung Bodenbereich Zulage zu sämtlichen vorbenannten Gipskarton
Konstruktionen für das vorab Herstellen der
Beplankung im Fußpunkt bis zu einer Höhe von
ca. 300 mm über Fertigfußboden, inkl.
Lagenversatz, unabhängig von der übrigen
Leistung, um z.B. das Anarbeiten der
Bodenaufbauten zu ermöglichen.
Abrechnung je lfdm Wand
01.__._.0012
ZULAGE Vorab-Herstellung Bodenbereich
E
1,00
m
01.__._.0013 Abschlußprofil, Anglex Cornerplac Eckschutz- oder Abschlußprofil von Wand-
und Außenecken mit Eckschutzschienen
sowie Übergänge zu Putzflächen frei
Verwendungsstelle liefern und montieren.
Die Profile sind im Klebeverfahren
aufzubringen.
Profillänge je nach Erfordernis, teilweise
raumhoch in Standardlängen l = 3.000 mm.
Fabrikat: Anglex Cornerplac
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0013
Abschlußprofil, Anglex Cornerplac
1.217,00
m
01.__._.0014 Trockenputz Gipsplatten Trockenputz, 1-lagig, aus Gipsplatten GKB
oder GKBI in Kleinflächen an Wänden und
Leibungen in Absprache mit der örtlichen
Bauleitung des AG.
Ansetzen im Dünnbettverfahren auf
Untergrund oder mit Klebemörtelbatzen auf
unebenem Untergrund bis 20 mm.
Ausführung gemäß Knauf W611.de
01.__._.0014
Trockenputz Gipsplatten
30,00
m²
01.__._.0015 UK - UA Profil Verstärkungen in Gipskartonwänden mit
vorgesetzten Montagewänden für
Vorwandinstallationen der Sanitärobjekte
und für Stützgriffe, Duschabtrennungen usw.
mit Metallständerprofilen UA 75, einschl.
Boden- und Deckenanschluss frei
Verwendungsstelle liefern und mit Winkeln,
Dübeln und Schrauben einbauen und
befestigen.
01.__._.0015
UK - UA Profil
627,00
m
01.__._.0016 UK - Wandverstärkung Traggerüst für wandhängende einseitige
Lasten bis 1,5 kN/m Wandlänge für die
Montage von Garderoben, Küchenschränke
Haltestangen usw. als Universal-Traverse
im Wandhohlraum zu vorbeschriebenen
Metallständerwände aus Mehrschicht-
Holzplatte d = 23 mm und seitlich verzinkten
Stahllaschen frei Verwendung liefern und
nach Systemvorgabe einbauen.
Fabrikat: KNAUF W 234 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0016
UK - Wandverstärkung
127,00
m
01.__._.0017 Gipsputz P IV vorab Gipsputz 1-lagig, einschl. Vorbehandlung auf
Mauerwerk als vorgezogene Leistung für
vorbeschriebene Trockenbaukonstruktionen
mit Bauteilanschluß auf Aussenwand zur
Herstellung der Winddichtigkeit.
Innenputzarbeiten für Putz in kleineren
Einzelflächen z.B. Flächen hinter
Vorsatzschalen, Rohrleitungen und
dergleichen.
Grösse Einzelflächen: ca. 0,50 bis 2,50 m²
Putzgrund: KS - Mauerwerk
Mörtelgruppe : P IV (nach DIN V 18550)
Oberfläche : abgezogen
Oberflächenqualität : Q2
Putzdicke : 15 mm
Einbauhöhe : bis ca. 3,00 m
01.__._.0017
Gipsputz P IV vorab
240,00
m²
01.__._.0018 Verspachteln Wandfugen Filigran Gips-Spachtel, Bezeichnung C6 / 20 / 2 nach
DIN EN 13279-1, in die Stoßfugen von
vorbehandelten Betonfertigteilwänden einbringen,
eben und fluchtrecht verzogen ausziehen, nach
dem Ansteifen abglätten.
Die Vorbehandlung der Flächen ist in die
Position einzukalkulieren.
Fugenbreite: bis 3 cm
Fugentiefe: bis 5 cm
Deckenhöhe: bis 3,00 m
Oberfläche: geglättet, tapezierfertig Q2
Putzgrund: Beton, Filigran Fertigteilwand
Haftgrund: Knauf Betokontakt o. glw.
Einbauort: Treppenhaus u. Wohnräume
Fabrikat: Knauf Multi-Finish oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0018
Verspachteln Wandfugen Filigran
250,00
m
01.__._.0019 Öffnungen Heizkreisverteiler herstellen Ausschnitte für Heizkreisverteiler in vorstehend
beschriebenen Trockenbauwänden herstellen,
einschl. erforderlicher Auswechslungen der
Unterkonstruktionen inkl. notwendiger
Verstärkungen und Einfassprofile gemäß
Abstimmung mit der Fachbauleitung TGA.
Größe b/h: bis ca. 1.250/800 mm
01.__._.0019
Öffnungen Heizkreisverteiler herstellen
74,00
St
01.__._.0020 Öffnungen EUV und Multimedia wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Ausschnitte für Elektrounter- und
Multimediaverteiler.
Größe b/h: bis ca. 600/800 mm
01.__._.0020
Öffnungen EUV und Multimedia
148,00
St
01.__._.0021 Öffnungen Innenlüfter wie Vorposition sinngemäß beschieben, jedoch
Ausschnitte für Innenlüfter.
Größe b/h: bis ca. 300/300 mm
01.__._.0021
Öffnungen Innenlüfter
74,00
St
01.__._.0022 Nische als Ablagefläche Nische als Ablagefläche herstellen in
Metallständerwand, Installationswand- und
Drempelverkleidungen mit Sturzprofil,
seitlich verstärken mit Metallständerprofilen
inkl. Bekleidung und aller Befestigungen.
Abmessungen b/h/t: ca. 250/600/100 mm
Einbauort: Bäder
01.__._.0022
Nische als Ablagefläche
E
1,00
Stk
01.__._.0023 Revisionsklappe 300/300 Revisionsklappe passend zu vorstehend
beschriebenen GK-Trocknbaukonstruktionen,
mit Alurahmen und Füllung aus Gipsplatten,
mit Druckverschluß und Fangarm.
Größe b/h: 300/300 mm
Fabrikat: KNAUF D 171 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
01.__._.0023
Revisionsklappe 300/300
E
1,00
St
02 DECKENSYSTEME
02
DECKENSYSTEME
02.__._.0001 Abgehängte Gipskartondecke, freitragend Abgehängte Gipskartondecke, Abhanghöhe
bis ca. 250 mm, Einbauhöhe UK abgehängte
freitragende Decke über OKFFB mind. ca.
2.400 mm.
Unterkonstruktion als drucksteifes
Metallsystem gemäß Herstellervorschrift,
z.B. als Grund- und Tragprofil.
Abhängungen und Befestigungen mit
bauaufsichtlicher Zulassung nach System
passend zum angebotenen System.
Beplankung/Bekleidung einlagig aus GKBI-
12,5 mm stark, stumpfe Plattenstöße, mit
glatter Deckenlage.
Wandanschlüsse nach Vorschrift in fix und
fertiger Arbeit frei Verwendung liefern und
herstellen.
Lieferung und Montage nach Werksvorschrift,
einschl. aller Materialien, Anschlüsse,
Befestigungen, Gerüsthilfen, Anarbeiten an
Kanten und Ecken sowie aller
Nebenleistungen.
Fabrikat: Knauf System D 131
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0001
Abgehängte Gipskartondecke, freitragend
62,00
m²
02.__._.0002 Gipskarton Deckenkoffer 2-seitig Deckenkoffer, 2-seitig, Befestigungsgrund
Stahlbeton/Mauerwerk, Ausführung der
Unterkonstruktion aus verzinkten Blechgrund-
und -tragprofilen. Randbefestigung mit UW-
Profilen frei Verwendung liefern und
einbauen.
Dämmschicht aus Mineralwolle, d = 60 mm,
Mindestrohdichte 50 kg/m, Baustoffklasse A,
Schmelzpunkt mind. 1000 Grad, durchgängig
zwischen den Tragprofilen verlegt.
Beplankung: GKBI 2*12,5 mm
Abmessungen b/h: ca. 350/350 mm
02.__._.0002
Gipskarton Deckenkoffer 2-seitig
E
1,00
m
02.__._.0003 Verspachteln Deckenfugen Filigran Gips-Spachtel, Bezeichnung C6 / 20 / 2 nach
DIN EN 13279-1, in die Stoßfugen von
vorbehandelten Betonfertigteildecken einbringen,
eben und fluchtrecht verzogen ausziehen, nach
dem Ansteifen abglätten.
Die Vorbehandlung der Flächen ist in die
Position einzukalkulieren.
Fugenbreite: bis 3 cm
Fugentiefe: bis 5 cm
Deckenhöhe: bis 3,00 m
Oberfläche: geglättet, tapezierfertig Q2
Putzgrund: Beton, Filigran Fertigteildecke
Haftgrund: Knauf Betokontakt o. glw.
Einbauort: Treppenhaus u. Wohnräume
Fabrikat: Knauf Multi-Finish oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__._.0003
Verspachteln Deckenfugen Filigran
250,00
m
03 TÜRSYSTEME
03
TÜRSYSTEME
03.__._.0001 Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 750 Ständerwerkzarge, 1-teilig, als einbaufertige
Stahlzarge für den wandbegleitenden Einbau,
links/rechts verwendbar, Profil 23/1645 für
gefälzte Türblätter nach DIN 18101 liefern
und fix und fertig nach Systemvorschrift frei
Verwendungsstelle einbauen.
Stahlzarge nach Einbau satt und lückenlos
mit Mineralwolle hinterstopfen.
Material: 1,5 mm Feinblech, feuerverzinkt
Grundlackierung: Beschichtung RAL 7035
Falzbreite: 15 mm
Falztiefe: 24 mm
Spiegel: 30/45 mm
Maulweitenkante: 16/16 mm
Maulweite: 125 mm
Drückerhöhe: 1.050 mm
Bodeneinstand: ohne
Dämpfungsprofil: NTK Dichtung C 190 grau
Schlossstanzung: beidseitig vorgestanzt mit
Meterrissmarkierung (inkl. Schutzkasten)
Bandunterkonstruktion: beidseitig 2 Stück
V 8618
Einzukalkulieren ist das herstellen der
Türöffnung zuvor im gewählten System in
vorbeschriebene Montagewänden, mit
Sturzprofil, seitlich verstärkt mit raumhohen
UA-Profil Metallständern links und rechts,
Werkstoffdicke 2 mm, inkl. Steckwinkel.
Befestigung der Steckwinkel mit Dübeln
und Schrauben auf Rohdecke unten und
unter Rohdecke oben.
Gewicht Türblatt: bis 75 kg
Tür - Baurichtmaß b/h: 750 / 2.125 mm
Fabrikat: Nowoferm STÄNDERWANDZARGE
(ZGK) PROFIL 23/1645 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0001
Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 750
5,00
St
03.__._.0002 Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 875 wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Tür - Baurichtmaß b/h: 875 / 2.125 mm
03.__._.0002
Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 875
229,00
St
03.__._.0003 Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 1000 wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Tür - Baurichtmaß b/h: 1.000 / 2.125 mm
03.__._.0003
Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 1000
1,00
St
03.__._.0004 Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 1385 Ständerwerkzarge, 1-teilig, als einbaufertige
Stahlzarge für den wandbegleitenden Einbau,
links/rechts verwendbar, Profil 23/1645 für
gefälzte Türblätter nach DIN 18101 mit einem
feststehenden Seitenteil als Bedarfsflügel
und einem Gehflügel lichte Breite mind. 1010
liefern und fix und fertig frei Verwendung
nach Systemvorschrift einbauen.
Stahlzarge nach Einbau satt und lückenlos
mit Mineralwolle hinterstopfen.
Material: 1,5 mm Feinblech, feuerverzinkt
Grundlackierung: Beschichtung RAL 7035
Falzbreite: 15 mm
Falztiefe: 24 mm
Spiegel: 30/45 mm
Maulweitenkante: 16/16 mm
Maulweite: 125 mm
Drückerhöhe: 1050 mm
Bodeneinstand: ohne
Dämpfungsprofil: NTK Dichtung C 190 grau
Schlossstanzung: beidseitig vorgestanzt mit
Meterrissmarkierung (inkl. Schutzkasten)
Bandunterkonstruktion: beidseitig 2 Stück
V 8618
Einzukalkulieren ist das herstellen der
Türöffnung zuvor im gewählten System in
vorbeschriebene Montagewänden, mit
Sturzprofil, seitlich verstärkt mit raumhohen
UA-Profil Metallständern links und rechts,
Werkstoffdicke 2 mm, inkl. Steckwinkel.
Befestigung der Steckwinkel mit Dübeln und
Schrauben auf Rohdecke unten und unter
Rohdecke oben.
Gewicht Türblatt: bis 75 kg
Tür - Baurichtmaß b/h: 1.375 / 2.125 mm
als Sondermaß!!!
Fabrikat: Nowoferm STÄNDERWANDZARGE
(ZGK) PROFIL 23/1645 oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0004
Stahlumfassungszarge, 1-teilig, 1385
15,00
St
03.__._.0005 ZULAGE Stahlumfassungszarge, 2-teilig, zuvor Zulage für Vorpositionen für
Stahlumfassungszarge in der Ausführung,
2-teilig, zum Einbau nach Herstellung des
Estrich auf Abbruf der örtlichen Bauleitung
des AG.
03.__._.0005
ZULAGE Stahlumfassungszarge, 2-teilig, zuvor
E
1,00
St
03.__._.0006 Schiebetür in Gips-Kartonwand, 800 Schiebetür - System als Einbaukit in
Metallständerwand CW100, 1-flügelig, mit
Holztürblatt inkl. Befestigungsmaterial,
Fertigwanddicke 175 mm frei
Verwendungstelle liefern und einbauen.
Einbausatz aus Aluminiumkastenprofilen,
Höhe 2.135 mm, 1-flügelige Schiebetür
bestehend aus:
2*Knauf Pocket-Kit, inkl. Laufschiene,
wartungsfreien Kunststoff-Laufwagen
und Befestigungsplatte für Holztürblatt.
Türblattdicke Holz: ca. 65 mm, inkl.
Beschläge
Türblattbreite: ca. 800 mm
Türblatthöhe: ca. 2.135 mm
Fabrikat: Knauf Pocket Kit W496.de
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0006
Schiebetür in Gips-Kartonwand, 800
26,00
St
03.__._.0007 Spachtelleibung Schiebetür zuvor, 800 Spachtelleibung als Fertigteil für Öffnung in
Montagewand in einer Fertigwanddicke
175 mm aus Aluminium zum Verspachteln
für Einsatz mit Holztürblatt.
Türbreite: 800 mm
Türhöhe: 2.135 mm
Fabrikat: Knauf Pocket Kit W496.de
oder gleicher Art.
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0007
Spachtelleibung Schiebetür zuvor, 800
26,00
St
03.__._.0008 Schiebetür in Gips-Kartonwand, 1.300 wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch in
Türblattbreite: ca. 1.300 mm
Fabrikat: Knauf Pocket Kit W496.de
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0008
Schiebetür in Gips-Kartonwand, 1.300
3,00
St
03.__._.0009 Spachtelleibung Schiebetür zuvor, 1.300 Spachtelleibung als Fertigteil für Öffnung in
Montagewand in einer Fertigwanddicke
150 mm aus Aluminium zum Verspachteln
für Einsatz mit Holztürblatt.
Türbreite: 1.300 mm
Türhöhe: 2.135 mm
Fabrikat: Knauf Pocket Kit W496.de
oder gleicher Art.
Angebotenes Fabrikat:
03.__._.0009
Spachtelleibung Schiebetür zuvor, 1.300
3,00
St
04 DÄMMUNG UNTERGESCHOSS
04
DÄMMUNG UNTERGESCHOSS
04.__._.0001 Dämmung Decke Mineralische Wärmedämmplatten aus
Steinwolle, zweiseitig beschichtet, nicht
brennbar, nach Herstellerangabe mit einem
mineralischen Klebemörtel auf tragfähigen
Untergrund kleben und mit bauaufsichtlich
zugelassenen, versenkten Thermodübeln
inkl. Kombischeiben zusätzlich befestigen.
Platten im Verband, planeben und press
gestoßen verlegen.
Verlegte Fläche vor Weiterbearbeitung
auf Planebenheit prüfen und Unebenheiten
mit einem Schleifbrett abschleifen, offene
Fugen mit Steinwolle ausstopfen, einschl.
aller Schnitte und Anpassungen an Fenster,
Türen, Einbauten einschl.
Untergrundvorbereitung und Herstellen von
Haftbrücken.
Brandschutz: nicht brennbar Euroklasse A1
Plattenkante: Stumpfstoß
Verdübelung: Sto-Thermodübel II UEZ 8/150
mit Dübelkombischeibe
Klebemörtel: Sto - Baukleber
Grundierung / Haftgrund: Stoplex W
Untergrund: Stahlbeton
Abmessungen: 1000/500 mm
Wärmeleitgruppe: 035
Dicke: 100 mm
Einbauort: Decke unter Gebäude
Fabrikat: Sto - Therm Classic
Steinwolleplatte Xtra 2/B
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat/System:
04.__._.0001
Dämmung Decke
1.215,00
m²
04.__._.0002 Putzarmierung Decke Putzarmierung vollflächig, liefern und
auftragen, Rissdehnung >2%,
Schlagfestigkeit >5 J..
Ausführung mit organischer, zementfreier
gebrauchsfertiger Klebe-/Armierungsmasse
und alkalibeständigen Glasfasergewebe auf
Wärmedämmung, Armierungsgewebe
eindrücken und planspachteln,
Gewebestöße 10 cm überlappen, einschl.
Eckkantenausbildung.
Putzarmierung als gefilzte,
oberflächenfertige Ausführung im
Innenbereich ohne gestalterische
Anforderung.
Fabrikat: Sto-Therm Classic
oder gleicher Art
Armierungsmasse: Sto - Levell Classic
oder gleicher Art
Gewebetyp: Sto - Glasfasergewebe
oder gleicher Art
Farbton: nach Angabe AG
Angebotenes Fabrikat/System:
04.__._.0002
Putzarmierung Decke
1.215,00
m²
04.__._.0003 Dämmung Aussenwand u. Unterzug wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch Dämmung auf vertikale Flanken
der Aussenwände und Unterzüge unter
Gebäude.
Armierte Aussenecken, passend im System,
nach Herstellervorgabe der Dämmstärke,
als Seitenverkleidung und Kantenschutz der
Mineralwolledämmung, um einen sauberen
Abschluß der Flankendämmung zu erhalten
sind einzukalkulieren.
Höhe der Flanke: ca. 330 - 1.200 mm
04.__._.0003
Dämmung Aussenwand u. Unterzug
683,00
m²
04.__._.0004 Putzarmierung Aussenwand/Unterzug Putzarmierung vollflächig, liefern und
auftragen, Rissdehnung >2%,
Schlagfestigkeit >5 J..
Ausführung mit organischer, zementfreier
gebrauchsfertiger Klebe-/Armierungsmasse
und alkalibeständigem Glasfasergewebe
auf Wärmedämmung, Armierungsgewebe
eindrücken und planspachteln,
Gewebestöße 10 cm überlappen, einschl.
Eckkantenausbildung.
Putzarmierung als gefilzte,
oberflächenfertige Ausführung im
Innenbereich ohne gestalterische
Anforderungen.
Fabrikat: Sto-Therm Classic
oder gleicher Art
Armierungsmasse: Sto - Levell Classic
oder gleicher Art
Gewebetyp: Sto - Glasfasergewebe
oder gleicher Art
Farbton: nach Angabe AG
Angebotenes Fabrikat/System:
04.__._.0004
Putzarmierung Aussenwand/Unterzug
683,00
m²
04.__._.0005 Dämmung Wand wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch Dämmung auf Wand.
Armierte Aussenecken, passend im System,
nach Herstellervorgabe der Dämmstärke,
als Seitenverkleidung und Kantenschutz der
Mineralwolledämmung, um einen sauberen
Abschluß der Flankendämmung zu erhalten
sind einzukalkulieren.
Einbauort: Wände der Treppenhauskerne TG
04.__._.0005
Dämmung Wand
341,00
m²
04.__._.0006 Putzarmierung Wand Putzarmierung vollflächig, liefern und
auftragen, Rissdehnung >2%,
Schlagfestigkeit >5 J..
Ausführung mit organischer, zementfreier
gebrauchsfertiger Klebe-/Armierungsmasse
und alkalibeständigem Glasfasergewebe
auf Wärmedämmung, Armierungsgewebe
eindrücken und planspachteln,
Gewebestöße 10 cm überlappen, einschl.
Eckkantenausbildung.
Putzarmierung als gefilzte,
oberflächenfertige Ausführung im
Innenbereich ohne gestalterische
Anforderungen.
Fabrikat: Sto - Therm Classic
oder gleicher Art
Armierungsmasse: Sto - Levell Classic
oder gleicher Art
Gewebetyp: Sto - Glasfasergewebe
oder gleicher Art
Farbton: nach Angabe AG
Angebotenes Fabrikat/System:
04.__._.0006
Putzarmierung Wand
341,00
m²
04.__._.0007 Sockelausbildung Wärmedämmung Wand Sockelausbildung der Vorposition für
raumhohe Wärmedämmung aus
Mineralwolle-Mehrschichtplatten herstellen
bestehend aus:
Sockel - bzw. Schnittkantenabdeckprofil
aus korrosionsfestem Metall, Materialdicke
gemäß Erfordernis, Profilabwicklung nach
verwendeten Plattendicken frei
Verwendung liefern und fachgerecht an
Massivwänden im Abstand von ca. 30 mm
über OKFF TG befestigt, einschl.
Befestigungsmaterial.
Ausführungsdetail: siehe Detail unten ohne
Fugenfüllung.
04.__._.0007
Sockelausbildung Wärmedämmung Wand
98,00
m
05 STUNDEN
05
STUNDEN
05.__._.0001 Stundensatz Facharbeiter, Trockenbau Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach
besonderer Beauftragung durch den AG oder
durch die örtliche Bauleitung des AG
ausgeführt werden.
Über die geleisteten Arbeitsstunden sind
werktäglich Stundenlohnzettel einzureichen.
Mit dem Einheitspreis für die Lohnleistungen
sind alle damit verbundenen Aufwendungen
des AN für Lohn- und Gehaltskosten der
Baustelle, Stoffkosten der Baustelle, Kosten
der Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge,
Maschinen und maschinellen Anlagen der
Baustelle, Fracht-, Fuhr- und Ladekosten,
Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die
bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen,
mit angemessenen Zuschlägen für
Gemeinkosten und Gewinn (einschl.
allgemeinen Unternehmerwagnis) abgegolten.
Arbeiten, welche nicht in den Positionen
erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen für
Facharbeiter
05.__._.0001
Stundensatz Facharbeiter, Trockenbau
E
1,00
h
05.__._.0002 Stundensatz Helfer, Trockenbau wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Helfer
05.__._.0002
Stundensatz Helfer, Trockenbau
E
1,00
h
05.__._.0003 Raumgerüst Raumgerüst als Arbeitsgerüst nach DIN 4420
für Raumhöhen über 3,00 m sowie Arbeiten
im Bereich von Treppenaufgängen, inkl.
Aufbau, Abbau und Vorhaltung während der
gesamten Ausführung des eigenen Gewerkes
einschl. Umbau nach entsprechender
Erfordernis.
Ausführung nach DIN 18451-Gerüstarbeiten,
nach den geltenden Sicherheitsvorschriften.
Gerüstgruppe: 3 Nutzgewicht 200 kg/m²
Ausführungsart: Stahlrohrgerüst
Tragsystem: Roll- oder Standgerüst
05.__._.0003
Raumgerüst
E
1,00
St