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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt L E I S TU N G S V E R Z E I C H N I S
Gewerk: Photovoltaikanlage
Bauvorhaben: Neubau 3 MFHs mit 73 WE und gemeinsamer Tiefgarage
Köttgen-Allee 20-24
51465 Bergisch-Gladbach
Bauherr: HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG
Oulustraße 19
51375 Leverkusen
Architekt: Skandella Architektur Innenarchitektur
Schanzenstraße 7
51063 Köln
Planung: M-TEQ GmbH
Technische Gebäudeausrüstung
Holzmarkt 1
50676 Köln
Tel.: 0221 / 964 906 - 0
Fax: 0221 / 964 906 - 108
Der Unterzeichnete erbietet sich, aufgrund genauer Prüfung der Verhältnisse den Vertragsgegenstand nach unterschriftlicher Anerkennung aller Vertragsbestandteile, unter Bindung bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist, zu den in diesem Leistungsverzeichnis angebotenen Einheitspreisen um die voraussichtliche Gesamtnettosumme.
Anbietende Firma:.......................................................................................................................
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(Ort und Datum) (Bieterstempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
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ungeprüft: geprüft:
Netto-Angebotssumme: EUR ................................................... EUR....................................................
zuzüglich 19 % MwSt.: EUR ...................................................EUR....................................................
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Brutto-Angebotssumme: EUR ................................................... EUR....................................................
Deckblatt
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dem Deckblatt des Leistungsverzeichnisses, ebenfalls anerkannt werden.
- Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
- Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
- Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder Ausprägungen
sind dort vollständig und kompakt einzutragen.
- Änderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn Sie schriftlich
vereinbart werden.
- Nebenangebote sind dem Angebot beizulegen und ausführlich zu beschreiben. Hierbei muss die Gleichwertigkeit zu dem Planungsfabrikat nachgewiesen werden.
- Unterschrift/ Stempel sind auf den `Deckblatt` und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
- Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
- Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
- Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil.
- Nur vollständige Angebotsabgaben (einschl. Nebenangebote) können berücksichtigt werden.
Es gelten nachfolgende Festlegungen:
- Skontovereinbarung: .........................................(gemäß Vereinbarung mit dem Bauherrn)
- Vertragsstrafe: .........................................(gemäß Vereinbarung mit dem Bauherrn)
- Sicherheit/Gewährleistung: 5,00 % v. Rechnungsbetrag (vom Bauherrn festgelegt)
- Vertragserfüllungsbürgschaft: 10,00 % v. der Auftragssumme (vom Bauherrn festgelegt)
- Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
- für die Allgemeinkostenverteilung gilt: Abzug von 1,00% als Umlage zur Übernahme (Abzüge Netto / Brutto)
Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Rückfragen bezüglich der Ausschreibung sind ausschließlich mit der Bauleitung zu klären.
Im Folgenden wird der Bauherr als Auftraggeber = AG und der Bieter als Auftragnehmer im Auftragsfall = AN genannt. Die Angebotsunterlagen sind, als diese deutlich gekennzeichnet, unterschrieben und in allen Teilen vollständig ausgefüllt, vorzulegen. Die ausgeschriebenen Leistungen erfordern von Bewerbern besondere Leistungsfähigkeit, sowie Erfahrung, Sach- und Fachkunde, entsprechende Nachweise wie Referenzen, Anzahl der Beschäftigen, Geräteeinsatz usw. sind auf Verlangen des AG vorzulegen. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden auf der Baustelle Kontrollen durchgeführt mit Überprüfung der Versicherungsnummer und der Personalien.
Die Ausschreibungsunterlagen werden im Serienkopierverfahren vervielfältigt. Zum Nachweis der Vollständigkeit sind die Angebotsunterlagen ebenfalls vom Bieter, z. B. durch Kontrollen von Positions- und Seitennummerierung, zu prüfen. Die Anwesenheit eines Bauleiters des AN bei der wöchentlichen Baubesprechung, im Zeitraum der Leistungserbringung, ist verpflichtend. Sicherheitsrelevante Anweisungen des AG und des Sicherheitsbeauftragten des AG sind innerhalb von 24 Stunden, bei Gefahr in Verzug, sofort auszuführen.
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die Art und Umfang der Arbeiten, die Transportwege, sofern diese nicht vom AG vorgeschrieben werden, sowie für alle Ausführungsunterlagen genau zu informieren und dies bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Erscheinen dem Bieter die Angebotsunterlagen unklar, in sich widersprüchlich oder mit rechtlichen Bestimmungen unvereinbar, so hat er diese Fragen vor Angebotsabgabe mit dem AG zu besprechen bzw. zu klären. Nach Angebotsabgabe kann sich der Bieter nicht auf derartige Unklarheiten in den Angebotsunterlagen oder über Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen berufen.
Bei oder nach Auftragserteilung sind Nachforderungen mit Hinweis auf derartige Unklarheiten ausgeschlossen. Die Einheitspreise sind Festpreise und gelten bis zur Gesamtfertigstellung der Vertragsleistung.
Zur Verkürzung der Positionstexte ist im gesamten Leistungsverzeichnis für alle Leistungsbereiche die Materiallieferung nicht immer ausdrücklich erwähnt. Soweit nicht ausdrücklich auf die Materiallieferung verzichtet wird, verstehen sich alle Positionen einschl. Lieferung sämtlicher Materialien und die Herstellung bis zur gebrauchsfertigen Leistung.
Für die Ausführung, Abrechnung und Abnahme der Leistungen gilt, soweit keine anderen Festlegungen getroffen werden, die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Die im LV beschriebenen Materialien und Bauteile bzw. Leistungen sind als fertige Leistungen zu erbringen, d.h. neben der Lieferung ist die fachgerechter Verarbeitung bzw. Montage unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der Herstellervorschriften enthalten. Die Leistungen sind so vollständig zu erbringen, dass eine bestimmungsgemäße Verwendung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer trägt Gewähr, dass für die spätere Nutzung alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen, sowie behördliche Auflagen mit seinen Leistungen eingehalten werden und einer behördlichen Abnahme nichts entgegensteht.
Die Ausführungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers. Erforderliche Werk- und Montagepläne sind in das Angebot einzubeziehen.
Die terminlichen Vorgaben hat der Bieter in seinem Angebot zu berücksichtigen. Auf abweichende Liefer- und Montagezeiten hat er in seinem Angebot detailliert hinzuweisen.
Bei Arbeiten sind angrenzende Bauteile und Einrichtungen sowie die Umgebung wirkungsvoll vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Der Auftragnehmer hat ständig für die Reinhaltung seines Arbeitsbereiches zu sorgen und anfallenden Bauschutt sowie Abfälle ohne besondere Aufforderung täglich (Besenrein) zu beseitigen. In Abhängigkeit des Einsatzortes ist ggf. eine gesonderte Reinigung gemäß LV erforderlich. Wege und Straßen auf dem Werksgelände und im öffentlichen Verkehrsbereich dürfen nicht verschmutzt, bzw. müssen bei Verschmutzung umgehend gereinigt werden. Bei Verstößen wird die Bauleitung die Verschmutzung beseitigen lassen und die entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen. Bei Verschmutzungen, die nicht zuzuordnen sind, werden die Kosten den Auftragnehmern entsprechend ihrer anteiligen Auftragssumme berechnet.
Der AN hat für sein Personal einen Aufenthaltscontainer sowie einen Materialcontainer während seines Ausführungszeitraumes bereit zu stellen. Die Ausstattung des Personalscontainer obliegt dem AN unter Berücksichtigung der zur Zeit gültigen Normen und Richtlinien. Die WC´s werden vom Auftraggeber gestellt.
Wasser- und Stromversorgung wird dem AN bauseits gestellt. Die Anschlussarbeiten zwischen vom Anschlußpunkt bis zum Container obliegen unter Berücksichtigung der Normen und Richtlinien dem AN. Für Medienversorgung (Tel. / Internet etc.) ist der AN selbst zuständig.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Elektrotechnik Technische Vorbemerkungen Elektrotechnik
Kabelbahnen- und rinnen und Steigeleitern
Es ist nur feuerverzinktes bzw. bei Blechen sendzimir verzinktes Material zu verwenden. Wenn erforderlich, müssen nachträgliche Schnittstellen oder Bohrungen nachverzinkt werden. Befestigungen untereinander und an Tragekonstruktionen, Wänden, Decken etc. sind nur mit typischen bzw. systemgebundenem Zubehörteilen auszuführen. Befestigungsabstände für Kabelbahnen maximal 1,50m. An- und Ausfädelstellen sind Gummitüllen, Kantenschutz oder ähnliches vorzusehen. Bei Gebäudedehnungen sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. Auf vertikalen Steigeleitern dürfen Kabel und Leitungen nur mit passenden Bügelschellen und Gegenwannen befestigt werden. Eine Befestigung mit Kabelbindern oder ähnlichem ist nicht zulässig.
Kabel und Leitungen
Kabel und Leitungen müssen das VDE-Zeichen tragen. Die Farbzeichnung der Adern muß den VDE-Bestimmungen entsprechen. Für den N-Leiter (blau) und PE-Leiter (grün-gelb) dürfen nur diese Adern verwendet werden. Eine Kennzeichnung durch farbige Schlauchüberzüge ist nicht zugelassen. Kabel und Leitungen sind an den Anschlußenden dauerhaft zu nummerieren. Die Nummern sind in die Klemmpläne aufzunehmen. In Kabelkanälen und Kabelbahnen sind Kabel und Leitungen ausgerichtet zu verlegen. Auf waagerechten Kabelbahnen sind Befestigungen mit PVC-Bandagen oder ähnlichem im Abstand von ca. 1m vorzunehmen. Bei senkrechten Bahnen sind Kabelschellen zu verwenden (Abstand ca. 30 cm). Bei Aufputz Installationen ist grundsätzlich bei mehreren Leitungen darauf zu achten, daß die Schellen im gleichen Abstand und in einer Reihe über - oder nebeneinander angeordnet werden. Bei Aufputz-Installationen ist bei 10 parallel geführten Leitungen eine Kabelrinne oder ähnliches vorzusehen. Die Verlegung von Kabel darf nur auf Kabelpritschen (keine Wanne) erfolgen. Mantelleitung ist bei Aufputz-Verlegung auf Registerschellen bzw. Abstandschellen zu installieren. Bis 2,5 mm² Leiterquerschnitt darf der Schellenabstand nicht größer als 30 cm sein. Die Installation auf Putz und im Bereich der Zwischendecken erfolgt mit Mantelleitungen NYM. Die Verwendung von Gips als Befestigungsmaterial ist nicht gestattet, mit Ausnahme in Gipswänden. Stegleitungen NYIF dürfen nur dort verlegt werden, wo es unumgänglich ist. In jedem Fall ist die Bauleitung hierüber in Kenntnis zu setzen. Werden Leitungen ohne zwingende Gründe auf Umwege verlegt, so werden die Mehrlängen beim Aufmaß nicht berücksichtigt.
Schaltanlagen und Verteilungen
Kabel- und Leitungsanschlüsse erfolgen grundsätzlich auf Reihenklemmen bzw. ausreichend dimensionierten CU-Anschlußfahnen. Bei letzten sind Kabelschuhe zu verwenden. Bei Parallelkabel sind max. zwei Adern auf einen Anschlußbolzen zu legen. Klemmen in Schaltanlagen (Reihenklemmen, Geräteklemmen), die nach Abschaltung eines Steuerstromkreises noch Fremdspannung führen, sind deutlich zu kennzeichnen. Auf die Kennzeichnung ist eindeutig hinzuweisen. Schaltpläne sind nach den Begriffen und Ausführungsrichtlinien, DIN 40719, auszuführen. In den Schaltplänen sind die Klemmen entsprechen DIN 40711 darzustellen. Alle in Schaltanlagen eingebauten Geräte sind mit dem zugehörigen Kennbuchstaben zu kennzeichnen und zwar gleichlautend am Gerät, im Schaltplan und in der Stückliste (Revisionsunterlagen). Sämtliche Spannungsführenden Anlageteile sind gegen unbeabsichtigtes Berühren durch geeignete Maßnahmen (zusätzliche Abdeckungen aus mindestens 3 mm starken Pertinax oder 1, 5 mm Blech) zu schützen und dürfen nur unter zu Hilfenahme von Werkzeugen zugänglich sein. Sicherungen, Automaten, Meldeleuchten, handbetätigte Schaltgeräte und dergleichen sind so anzuordnen, das die Bedienung gefahrlos und ohne Entfernung der Schutzabdeckung möglich ist. In den Verteilungstüren ist eine Zeichnungstasche vorzusehen, in der die letztgültigen Schaltpläne unterzubringen sind. Alle Klemmleisten werden mit Schaltanlagen-Reihenklemmen auf Tragschienen nach DIN 46277 in kriechstromfester Ausführung nach T 4 DIN 53480 ausgeführt. In eine Reihenklemme darf auf jeder Seite nur eine Ader eingeführt werden. Jede Klemme ist dauerhaft zu beschriften. Die ankommenden und abgehenden Leitungen und Kabel sind mit einer Zielbezeichnung zu versehen. Für Abgänge, die den N-Leiter weiterführen, sind entsprechende Klemmen diesem Abgang eindeutig zuzuordnen. Die Schutzleiterschiene ist über die ganze Breite bzw. Länge des Schrankes zu ziehen, sie ist mit einer großzügigen Anzahl von Gewindelöchern einschließlich Schrauben zu versehen. Sicherungen für Hilf- und Hauptstromkreise sind räumlich getrennt anzuordnen. Pro Geräteanschlußklemme dürfen nur max. 2 Leitungen angeschlossen werden, wenn diese dafür geeignet ist, gegebenenfalls sind zwischen (Reihen-) Klemmen vorzusehen. Das Quetschen von 2 Adern in einem Stift / Kabelschuh etc. ist unzulässig. Die Verwendung von Aderhülsen, Adernverbinder etc. ist unzulässig.
Zähleranlagen
Die Ausführung der Schaltanlagen erfolgt nach DIN/VDE 0660 Teil 500 und der VBG 4 als typengeprüfte Niederspannungs-Schaltgeräte-Kombination (TSK) mit fest eingebauten Schaltgeräten in Schutzisolierter Ausführung. Ergänzend hierzu gilt für die eingeplanten Gebäude-Zählerverteilungen die DIN/VDE 43870 in Stahlblech-Ausführung. Sind die Zählerschränke mit Schlössern zu bestücken, so sind diese gleichschließend zu den Verteilungsschränken auszuführen. Des weiteren ist in der jeweiligen Zählerschranktüre ein Stromkreisverzeichnis (Legende) inklusive Plantasche vorzusehen.
Unterverteilungen
Alle Unterverteilungen sind ebenfalls als typengeprüfte "Fabrikfertige Installationsverteiler" entsprechend der DIN/VDE 0659 in Stand- oder Wandverteiler - Ausführung nach VGB 4 vorzusehen. Alle Hauptschalter, Vor- und Abgangssicherungen sowie sämtliche Einbaugeräte wie z.B. Schütze, Zeitautomaten, Türeinbauten usw. sind zu nummerieren und zu beschriften mit der entsprechenden Stromkreisnummer. Des weiteren ist in der jeweiligen Verteilungstüre ein Stromkreisverzeichnis (Verteilungslegende) inklusive Plantasche vorzusehen.
Beschriftung und Beschilderung Elektro
Für eine ordnungsgemäße Wartung und Bedienung werden allen eingebauten Schalt-, Bedienungs- und Meldegeräte Sicherungen und dergleichen innerhalb und außerhalb von Verteilungen und Schaltschränken sowie die örtlich montierten Schalter und Steckdosen dauerhaft beschriftet und bezeichnet. Nennstromstärken oder andere Kerndaten von Schutzorganen, die nicht überschritten (z.B. max. NH-Einsatz im Hinblick auf Einhaltung der Nullungsbedingung) oder unterschritten werden dürfen, müssen eindeutig und auffällig am betroffenen Gerät oder in unmittelbarer Nachbarschaft eingebracht werden. Die Bezeichnung muss mit der Bezeichnung in den Revisionsplänen übereinstimmen. Ebenfalls müssen die Klemmbezeichnungen von Schalt-, Sicherungs- und Steuergeräten mit den Bezeichnungen im Revisionsplan übereinstimmen. Alle ankommenden und abgehenden Kabel von Schaltanlagen und sonstigen Geräten sind zu nummerieren und diese Nummern in die Pläne einzutragen. Alle Schaltanlagen erhalten ein Übersichtschaltbild, welches eindeutig die Schaltung, Absicherung und Funktion der Anlage erkennen lässt besonders im Hinblick auf Störungsfälle.
Brandschutz
Für die Ausführung der Brandschutzabschottungen gelten die nachfolgenden aufgeführten DIN-Normen
- DIN 1053 Mauerwerk Berechnung und Ausführung
- DIN 4102 Teil 1 und 2 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Werden weitere DIN-Vorschriften berührt, gelten diese sinngemäß. Richtlinien der zuständigen Brandbehörden. Die Abschottung ist so auszuführen das eine nachträgliche Installation möglich ist.
Stoffe
Wand- und Deckendurchbrüche dürfen grundsätzlich nur mit Brandschutzmaterial mit Zulassungsbescheid des Institutes für Bautechnik (DIBt) verschlossen werden. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen den einschlägigen Normen entsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen die Hersteller und Lieferanten von Baustoffen und Bauteilen mitzuteilen und nachzuweisen. Alle Baustoffe und Bauteile müssen hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Abmessungen dem Verwendungszweck entsprechen und den zu erwartenden Beanspruchungen genügen. Dichtstoffe müssen witterungs- und alterungsbeständig und je nach Beanspruchung dauerplastisch oder dauerelastisch sein, sie müssen in ihren übrigen Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen, insbesondere hinsichtlich der im Einzelfall auftretenden Anforderungen. Im Normal- und Brandfall dürfen die Dichtstoffe keine Umweltschädlichen Stoffe freisetzen. Eine Werksbescheinigung / Übereinstimmungsbestätigung ist ausgefüllt den Bestandsunterlagen beizufügen.
Feuerbeständige Schottung von Kabel- und Leitungsdurchführungen nach DIN 4102
Wand- und Deckendurchführungen für Kabel und Leitungen sind gemäß der Feuerwiderstandsklasse abzuschotten. Das Nachlegen von Kabel und Leitungen muß durch geringen Aufwand möglich sein. Es darf nur Material eines Fabrikates verwendet werden. Kabelzwischenräume und Zwickel müssen mit Brandschutzfüllmasse vollständig verfüllt werden. Voraussetzung für den Auftrag ist die bauaufsichtlichte / baurechtliche Zulassung des angebotenen Systems. Die zur Verwendung kommenden Hitzeschutzmittel dürfen nicht zur Rissbildung neigen. Weiterhin ist durch Prüfung / Prüfbericht einer staatlichen Materialprüfamtes nachzuweisen, daß die Beschichtung- / Imprägniermaterialien ohne Schutzmaßnahmen z.B. Decklack in ihrer Wirksamkeit durch Alterung nicht nachlassen (alterungsbeständig).
Vor dem Schließen der Durchführungen sind die Kabel und Leitungen so auszurichten, dass eine einwandfreie Abschottung gewährleistet ist. Die Bestückung der Durchbrüche mit Kabel und Leitungen ist unterschiedlich. An alle Brandschottungen für Wände und Decken muss ein Kennzeichnungsschild bzw. Prüfschild mit Angaben über die entsprechende Art der Brandschottung, mit dem Firmenname und den Namen des entsprechenden Fachmonteurs angebracht werden. Die Arbeiten sind vom Hersteller unterwiesenem Personal durchzuführen. Für die eingebauten Brandabschottungen sind, wenn die Bauaufsicht dies fordert, Revisionspläne zu erstellen.
Montageplanung
Auf der Grundlage der vorliegenden Planunterlagen sind durch den Auftragnehmer Montageunterlagen, Grundrisse 1:50 und wenn erforderlich Schnitte/Details 1:50, zu erstellen und mindestens 2 Wochen vor der Ausführung dem Bauleiter für die technische Prüfung und Freigabe zu übergeben. Einen Satz der Montagepläne erhält der Auftragnehmer geprüft mit Sichtvermerk zurück.
Die Montageplanung ist durch den Auftragnehmer in den Architektenplänen auf der Grundlage der Projektzeichnungen zu erstellen.
Die Montageplanung ist durch den Auftragnehmer vor Übergabe an die Bauleitung mit den anderen Gewerken bezüglich Trassenführung, Leistungsdaten etc. im Detail abzustimmen.
Die Prüfung und Genehmigung der Montagezeichnungen entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für einwandfreie, fachgerechte Ausführung, richtige Dimensionierung, einwandfreie Funktion und Leistung der Anlage.
Es sind nur die in den freigegebenen Montageplänen aufgeführten Leistung in ihrer Art, Lage und Umfang auszuführen. Sollte sich im Verlauf der gesamten Baumaßnahme ergeben das Änderungen in der Ausführung erforderlichen werden wie z.B. durch den Bauherrn, Architekten, Nutzer, Betreiber, eine der Genehmigungsbehörden bzw. bei Fabrikats- oder Typenwechsel eines Lieferanten oder Herstellers ist dies vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung schriftlich zu melden. Nur Änderungen die der Bauleitung bekannt und freigegeben zur Ausführung waren werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
Freigabe für die Montage
Mit der Montage darf erst nach Vorlage der Montageplanung begonnen werden.
Revisions- und Bestandspläne / Unterlagen
Falls keine andere Festlegung getroffen wurde, sind vom Auftragnehmer zur Abnahme Revisionsunterlagen 3-fach im Ordner (3-fach farbig nach DIN angelegt, 1-fach in Dateiform mit allen Dimensionen und Maße versehen) zu übergeben:
1.) Bescheinigung, das sämtliche elektrischen Anlagen nach den Bestimmungen der UVV, des EVU und der übrigen weisungsberechtigten Behörden sowie den VDE-Vorschriften errichtet worden sind
2.) Nachweis mit Meßergebnissen über die Funktionsfähigkeit der Schutzmaßnahmen gemäß VDE 0100 und die Einhaltung der VDE mäßigen Isolationswerte
3.) Übereinstimmungserklärung zur Einhaltung der bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (DIN 4102-12)
4.) Abnahme bzw. Prüfprotokolle von Geräten, für die behördliche Abnahmen vorgeschrieben sind
5.) Mängelfreier Abnahmebericht des zuständigen TÜV oder anerkannten Sachverständigen
6.) Bestandspläne der gesamten Verteilungen einschließlich Klemmenplan mit Leistungsangaben der an-geschlossenen Verbraucher sowie Angaben der verlegten Querschnitte in den Verbindungsleitungen
7.) Bestandspläne der gesamten Verteilungen mit Steigeleitungen einschließlich Angaben der verlegten Querschnitte
8.) Geschoßweise Grundrisse im Maßstab 1:50 mit der Installation, aus denen die Lage der Verteilungen und Schaltschränke hervorgehen, bei Außenanlagen mit genauer Vermessung der Kabelstrecken und Kabelmerksteine sowie Kabelnummern und Farbe der Abdeckhauben
9.) Die vorgenannten Dokumente sind in folgenden Dateiformaten zu liefern:
Zeichnungen: DWG-Format und zusätzlich als PDF-Format
Sonstige Dokumente: DOC-, XLS-Format und zusätzlich als PDF-Format
10.) Geräteverzeichnis zu allen eingebauten Geräten einschl. Datenblätter mit Angabe von Fabrikat und Typ
11.) Alle Betriebs- und Anlagebeschreibungen sowie Bedienungs- und Wartungsanweisungen
12.) Quittierte Bescheinigungen über die erfolgte Einweisung des Bedien- und Wartungspersonal
13.) Konformitätserklärung für die umgebauten Normalnetzleuchten (VDE 0711-2-22)
Technische Vorbemerkungen Elektrotechnik
Anlagenbeschreibung Elektro Anlagenbeschreibung Elektro
Elektrische Energieversorgung
Auf den Dachflächen des Gebäudes wird eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage zur Erzeugung elektrischer Energie errichtet.
Die Anlage dient der nachhaltigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und ist für den Dauerbetrieb ausgelegt.
Die Photovoltaikanlage wird als Flachdachanlage mit Ost-West-Ausrichtung ausgeführt und besteht aus mehreren räumlich getrennten Flächen (Haus 1-3 separate Dachflächen). Die Installation erfolgt unter Berücksichtigung der baulichen, statischen und elektrischen Rahmenbedingungen des Gebäudes sowie der geltenden Normen und Vorschriften.
3.1.2 Anlagendaten
- Gesamtleistung: 100 kWp
- Anzahl PV-Module: 222 Stück
- Stringanzahl: 12 Strings
- Generatorfelder: 6 räumlich getrennte PV-Felder
- Ausrichtung: Ost-West
- Modulneigung: ca. 10°
- Montageart: Flachdach / Gründach
- Montageart Wechselrichter: Flachdach auf Gestell
Anlagenbeschreibung Elektro
Anlagenbeschreibung Elektro 3.0 Anlagenbeschreibung Elektrotechnik
3.1 Niederspannungs- und Starkstromanlagen
3.1.1 Stromversorgung
Auf den Dachflächen des Gebäudes wird eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage zur Erzeugung elektrischer Energie errichtet.
Die Anlage dient der nachhaltigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und ist für den Dauerbetrieb ausgelegt.
Die Photovoltaikanlage wird als Flachdachanlage mit Ost-West-Ausrichtung ausgeführt und besteht aus mehreren räumlich getrennten Generatorfeldern. Die Installation erfolgt unter Berücksichtigung der baulichen, statischen und elektrischen Rahmenbedingungen des Gebäudes sowie der geltenden Normen und Vorschriften.
3.1.2 Anlagendaten
- Gemtleistung: 100 kWp
- Anzahl PV-Module: 222 Stück
- Stringanzahl: 12 Strings
- Generatorfelder: 6 räumlich getrennte PV-Felder
- Ausrichtung: Ost-West
- Modulneigung: ca. 10°
- Montageart: Flachdach / Gründach
- Montageart Wechselrichter: Flachdach auf Gestell
3.1.3 Aufbau / Unterkonstruktion
Die Photovoltaikmodule werden auf einer systemspezifischen Unterkonstruktion für Flachdach- bzw. Gründachanwendungen montiert.
Die Unterkonstruktion ist für eine Ost-West-Aufstellung mit querformatiger Modulmontage und einer Neigung von ca. 10° ausgelegt.
Die Befestigung erfolgt ohne Dachdurchdringung durch Ballastierung oder – sofern erforderlich – als Hybridlösung aus Ballastierung und zusätzlichen systemzugehörigen Dachbefestigungspunkten.
Art und Umfang der Ballastierung sowie ggf. erforderliche Zusatzbefestigungen werden durch einen projektspezifischen Standsicherheits- und Windlastnachweis bestimmt und durch den ausführenden Auftragnehmer umgesetzt.
Der Mindestabstand der Module zum Gründachsubstrat beträgt ≥ 395 mm.
Die Unterkonstruktion beinhaltet einen integrierten Potenzialausgleich innerhalb des Modulfeldes.
3.1.4 PV-Module
Es kommen gerahmte, für den Außeneinsatz geeignete Photovoltaikmodule zum Einsatz.
Die Module werden zu Strings verschaltet und mechanisch gemäß Herstellervorgaben auf der Unterkonstruktion fixiert.
Die Modulverschaltung erfolgt ausschließlich über steckbare, berührungsgeschützte DC-Steckverbinder (z. B. MC4-kompatibel).
3.1.5 DC-seitige elektrische Installation
Die PV-Module werden zu DC-Strings verschaltet. Insgesamt sind mehrere Strings vorgesehen, welche bis zu den Wechselrichtern elektrisch getrennt geführt werden.
Je Generatorfeld sind DC-Überspannungsschutzeinrichtungen Typ 2 sowie DC-Notschalter zur allpoligen Abschaltung der Gleichstromkreise vorgesehen.
Die DC-Überspannungsschutzeinrichtungen werden als Reiheneinbaugeräte in bauseitig vorgesehenen Kleinverteilern installiert. Die DC-Notschalter ermöglichen eine feldweise Abschaltung der Photovoltaikgeneratoren.
3.1.7 Wechselrichter und AC-Anbindung
Die angeschlossenen Wechselrichter wandeln den erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom um. Die Einspeisung erfolgt in das elektrische Versorgungssystem des Gebäudes unter Einhaltung der geltenden technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers.
3.1.8 Erdung und Potenzialausgleich
Die Photovoltaikanlage wird vollständig in den vorhandenen Potenzialausgleich des Gebäudes eingebunden.
Der Potenzialausgleich innerhalb der Generatorfelder erfolgt über systemzugehörige Verbindungselemente. Die DC-seitigen Überspannungsschutzeinrichtungen werden ordnungsgemäß an den Schutz- bzw. Funktionspotenzialausgleich angeschlossen.
3.1.9 Transport und Montage
Die Lieferung der Anlagenteile erfolgt bis zur jeweiligen Montagefläche auf der Dachfläche. Der vertikale Transport
auf das Dach erfolgt über einen bauseitig bzw. separat ausgeschriebenen Dachdeckeraufzug.
Be- und Entladung des Dachdeckeraufzuges sowie der innerbetriebliche Transport der Materialien auf der
Dachfläche bis zum Montageort sind Bestandteil der Montageleistung.
3.1.10. Normen, Vorschriften und Nachweise
Die Ausführung der Photovoltaikanlage erfolgt gemäß den einschlägigen Normen, Richtlinien und den anerkannten
Regeln der Technik, u. a. nach DIN VDE 0100-712, DIN EN 62446 und DIN EN 61643-31.
Ein projektspezifischer Standsicherheits- und Windlastnachweis wird durch den Auftragnehmer erstellt und dem Auftraggeber vor Montagebeginn vorgelegt.
3.1.11 Inbetriebnahme und Übergabe
Nach Abschluss der Montage erfolgt die fachgerechte Prüfung, Messung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Die Anlage wird vollständig betriebsbereit an den Auftraggeber übergeben und ist für den dauerhaften Betrieb vorgesehen.
3.2 Allgemeines
Bauwasser und Baustrom werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt.
Lagerflächen im Freien werden vom AG zur Verfügung gestellt.
Aufenthalts- und Lagerräume können vom AG nicht bereitgestellt werden.
Anlagenbeschreibung Elektro
1 Elektroinstallation
1
Elektroinstallation
1.1 Photovoltaik Anlage
1.1
Photovoltaik Anlage
1.2 Kabel und Leitungen
1.2
Kabel und Leitungen
1.3 Verlegesystem
1.3
Verlegesystem
1.4 Erdungsanlage
1.4
Erdungsanlage
1.5 Sonstiges
1.5
Sonstiges