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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung/Unterlagen/Planliste 1. Projektbezeichnung und Adresse
Die Projektbezeichnung lautet: Köln - Stolkgasse
Die Adresse der Baustelle lautet:
Stolkgasse 2 - 4
50667 Köln
2. Projektbeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um die Kernsanierung eines bestehenden 8 geschossigen Gebäudes als Voraussetzung zum Umbau zu einem Hotel. Das Objekt befindet sich in der Innenstadt von Köln, in der Nähe des Hauptbahnhofes und des Doms. Das Baufeld wird begrenzt durch die westliche Stolkgasse, südlich und östlich durch eine einspurige Privatstraße und nördlich durch die Ursulastraße.
Um das Baufeld herum befinden sich Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Verkehrsverhältnisse sind als eng zu beschreiben, Flächen für eine Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sind nur in einem begrenzten Bereich vorhanden. Zwei Baukräne sind aktuell auf der Baustelle vorhanden. Die Baustelle ist komplett eingezäunt. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Stolkgasse. Im Bereich der Postprivatstraße befindet sich die Zufahrt zu den Untergeschossen.
Das Gebäude hat im EG eine Gesamtgrundfläche von ca. 4700 m². Mit aufsteigenden Geschossen verringert sich die Geschoßfläche.
Das Gebäude läßt sich in 2 Teilbereiche einteilen.
- Tiefgarage UG 1, 2 und 3
- 5 Obergeschosse
3. Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung:
- ARC-LP-XX-016-2v00-Lageplan
- ARC-AN-XX-010-2v00-Ansicht - Nord und Ost
- ARC-AN-XX-011-2v00-Ansicht - Süd und West
- ARC-AN-XX-012-2v00-Ansichten innenhof
- ARC-GR-E0-003-2v00-EG
- ARC-GR-E1-004-2v00-1.OG
- ARC-GR-E2-005-2v00-2.OG
- ARC-GR-E3-006-2v00-3.OG
- ARC-GR-E4-007-2v00-4.OG
- ARC-GR-E5-008-2v00-5.OG
- ARC-GR-U1-002-2v00-1.UG
- ARC-GR-U2-001-2v00-2.UG und 3.UG
- ARC-SC-XX-013-2v00-Schnitt A-A
- ARC-SC-XX-014-2v00-Schnitt B-B
- ARC-SC-XX-015-2v00-Schnitt C-C
4. Zusätzliche Vertragsbestandteile
Zusätzliche Vertragsbestandteile des Angebots oder Auftrags, wirksam in der jeweils gültigen Fassung:
- Einheitspreis-LV
- Zeichnungen, Anlagen, Gutachten gemäß Anlagenverzeichnis
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, VOB/C
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,
VOB/B
- die jeweils neuesten DIN-Vorschriften und VDI-Richtlinien, sowie die
anerkannten Regeln der Technik
- die maßgebenden Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Verfügungen
- die Unfallverhütungsvorschriften UVV und DGUV-Regeln
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BimschG)
Objektbeschreibung/Unterlagen/Planliste
Aufgaben des Koordinators gemäß RAB 30 des ASGB Die Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung ergeben sich aus § 3 Abs. 2
BaustellV, die während der Ausführung des Bauvorhabens aus § 3 Abs. 3 BaustellV.
Aufgaben des Koordinators während der Planung der Ausführung
· Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4
Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
· Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den
Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder
Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
· Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
· Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den
Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist.
· Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
· Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
· Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere
Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen
Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten.
· Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in
Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der
Prüfung der Angebote und der Vergabe.
· Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten,
um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu
vermeiden.
· Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige
Behörde.
Aufgaben des Koordinators während der Ausführung des Bauvorhabens
· Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
· Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen
Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
· Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz
gegenüber den Auftragnehmern.
· Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit
und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit
Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
· Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch
die Arbeitgeber zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
· Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes
(soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
· Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen
Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der
Nähe der Baustelle.
· Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.
Leistungen im Rahmen der Beratung: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für den
Bauherrn gemäß BaustellV für das BV
Aufgabenstellung und Leistung
1. Die Auftragnehmerin wird als SiGe-Koordinator gemäß §3 (1) der BaustellV für die Auftraggeberin
bestellt.
2. Die Leistung der Auftragnehmerin umfasst Auswahl der erforderlichen Aufgaben, die in der Präambel
beschrieben sind und diese nach den Gegebenheiten und Erfordernissen der Baustelle anzuwenden.
Der Auftragnehmer sichert die folgende Beratungsleistung mit bis zu:
für die Bauphase von 23 Monaten (März 2026 bis Januar 2028.) zu.
Diese Beratungsleistung beinhaltet Mix aus Vorortterminen als auch Backofficearbeiten, SigekoNotizen, Vertretung bei der Behörde,Telefonate oder Baubesprechungen. Die Termine werden im Rahmen der
SIGEPLANUNG durch die Auftragnehmerin geplant und mit der Bauherrenschaft abgestimmt.
3. Die Aufgabenstellung wird im Laufe der Ausführung der Arbeiten von den Parteien laufend überprüft
und den erzielten Zwischenergebnissen angepasst, um ein optimales Beratungsergebnis zu erzielen.
5. Im Falle der Kündigung ist das erreichte Arbeitsergebnis unverzüglich abzuliefern oder vorzustellen.
6. Erkennt ein Vertragspartner, dass die Ausführungsfristen (gemäß aktuellem Bauzeitenplan) nicht
eingehalten werden kann, so hat er dem anderen Vertragspartner die Gründe für die Verzögerung
unverzüglich mitzuteilen und auf Wunsch des Vertragspartners das Vorhaben fortzuführen.
Aufgaben des Koordinators gemäß RAB 30 des ASGB
000 Leistungspositionen
000
Leistungspositionen
000.___.___.0010 Vorankündigung inkl. einer Anpassung - Grundlagenermittlung und Plananalyse
- Erstellung der Vorankündigung gemäß BaustellV
- Versendung der Vorankündigung an die Gewerbeaufsicht
- inkl. einer Anpassung
000.___.___.0010
Vorankündigung inkl. einer Anpassung
P
1,00
psch
000.___.___.0011 SiGe-Plan inkl. einer Änderung Erstellung des SiGe-Plans gemäß Vorschriften inkl. eventueller Ergänzungen/Anwendungshilfen.
Entwickeln von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch und bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber.
Entwickeln von Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung
sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie von Einrichtungen für den Gesundheitsschutz.
Erstellung der Liste naheliegender Unfallärzte und des Alarmplanes - laminiert auf Tafel am Baustellenzaun.
000.___.___.0011
SiGe-Plan inkl. einer Änderung
P
1,00
psch
000.___.___.0012 Betreuung 23 Monate Betreuung der Baustelle im 14-tägigen Rhythmus über die gesamte Bauzeit von 23 Monaten. Hierzu gehört auch die 14-tägige Zusammenfassung der Baustellentermin in einem Protkoll mit Text- und Bildteil sowie der Verteilung an alle am Bau Beteiligten. Das Protokoll ist spätestens einen Tag nach der Begehung zu verteilen. Bei groben Verstößen ist die Bauleitung umgehend zu informieren und der Mangel umgehend abzustellen.
Fortschreiben eines SiGe - Planes auf der Grundlage des
bauseitig zur Verfügung gestellten Bauzeitenplanes,
gem. § 3 BaustellV.
Koordination gem. § 3 der BaustellV für die Ausführungsphase.
Organisieren und Koordinieren der Zusammenarbeit der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bauablauf.
Organisation und Betreuung der zuständigen BG-Bau / Bezirksregierung.
000.___.___.0012
Betreuung 23 Monate
P
1,00
psch
000.___.___.0013 Baustellenordnung Erstellung einer Baustellenordnung für das zu betreuende Bauvorhaben.
Die Baustellenordnung ist 14 Tage vor Baubeginn dem AG vorzulegen und mit ihm zu besprechen.
Die Baustellenordnung ist mit entsprechenden Piktogrammen auf einem A 3 Blatt darzustellen, zu laminieren und am Bauzaun zu befestigen.
000.___.___.0013
Baustellenordnung
P
1,00
psch
000.___.___.0014 Unterlage für spätere Arbeiten gem. BaustellV §3 u RAB Erstellung der Unterlage für sp ätere Arbeiten gem. § 3 (3) BaustellV der Planungsphase
000.___.___.0014
Unterlage für spätere Arbeiten gem. BaustellV §3 u RAB
P
1,00
psch
000.___.___.0015 Zusätzlicher Termin Zusätzlicher Ortstermin auf Anfrage
000.___.___.0015
Zusätzlicher Termin
E
P
1,00
psch
000.___.___.0016 Einweisung von Gewerkefirmen Einweisung von Gewerkefirmen in den SiGePlan und in die Baustellenordnung nach besonderer Aufforderung durch die Bauleitung.
000.___.___.0016
Einweisung von Gewerkefirmen
E
P
1,00
psch