Heizung-Lüftung-Sanitär
Köln, Sanierung COW-Hochhaus zu Service-Apartment-Haus
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV-1 - Informationen zum Projekt ZTV-1 - Informationen zum Projekt Projektdaten Projekt:  Sanierung COW-Hochhaus zu Service-Apartment-Haus (701590) Adresse: Eupener Straße 135-139, 50933 Köln Objekt-Eckdaten: Umbauter Raum Objekt (BRI):   ca.  24.400 m³ Brutto-Geschossfläche (BGF):   ca. 7.800 m² Nutzfläche:                                                  ca. 6.312 m² Grundstücksfläche:               ca. 6.793 m² Dachform:        Flachdach mit extensiver Dachbegrünung Konstruktion:    Stahlbeton- und Mauerwerksbau (KS) Außenwand:     Wärmedämmverbundsystem mit horizontalen Bändern (WDVS) Allgemeine Objektbeschreibung: Das umzubauende, zehngeschossige Hochhaus befindet sich seit 1974 auf dem Grundstück der Eupener Straße 135-139, 50933 Köln. Das betreffende Grundstück wird im Zuge der Baumaßnahmen neu vermessen, geteilt und letztlich verkleinert. Der AG beabsichtigt, das Bürohochhaus im Rahmen des Projektes Cologne West zu einem Serviced-Apartment Haus im Neubauzustand umzubauen. Das Bauvorhaben beinhaltet u.a. den Rückbau der Anbauten in der Eupener Straße 135 und 139, 50933 Köln ebenso wie den Rückbau der Tiefgarage, welche an das Bürohochhaus anschließt. Das Bürohochhaus selbst soll inklusive Fassaden und Dachfläche komplett entkernt und bis auf den Rohbau zurückgebaut werden, so dass nur die Tragkonstruktion erhalten bleibt  auch der Rückbau der Fassade soll erfolgen. Hierbei sollen in allen Teilen die Schadstoffe zurückgebaut werden. Das Hochhaus erhält eine neue Gebäudehülle, welche mit horizontalen Bändern aus WDVS gegliedert wird. Das Raumprogramm umfasst im Wesentlichen 171 Serviced-Apartments mit Sanitärkern, Büroräume mit Besprechungsmöglichkeiten, einen Empfangsbereich, Fitnessbereich, Gemeinschaftsbereich mit Bar und Küche sowie einen Loungebereich und einen Außenbereich sowie Lager-, Technik- und Serviceflächen. Die POHA House Holding GmbH mietet das Objekt an. Das Objekt wird in Anlehnung an den 3-Sterne Standard gemäß Deutscher Hotelklassifizierung (DEHOGA) erstellt. Es wird beabsichtigt das Objekt nach dem Zertifizierungssystem der DGNB-Zertifizierung „Sanierung Version 2021“ mit Zertifizierung im Platin-Standard bewerten zu lassen. Vorab sind zwei Musterzimmer herzustellen (Classic Stay und Classic Stay B), welche mit dem Bauherrn und dem Betreiber bemustert werden.
ZTV-1 - Informationen zum Projekt
ZTV-2 - Vom AN vorzulegende Unterlagen ZTV-2. Vom AN vorzulegende Unterlagen Der Auftragnehmer (AN) hat dem Auftraggeber (AG) die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zur Verfügung zu stellen: 1.   Vorlage mindestens 14 Kalendertage vor Ausführung       der Leistungen sämtliche Produktdatenblätter       (papierform, pdf-Datei) bauaufsichtliche Zulassungen       und Prüfzeugnisse (papierform, pdf-Datei)       Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei) 2.   Vorlage spätestens 14 Kalendertage nach       Fertigstellung der Leistungen       Revisionspläne (papierform, pdf-Datei, plt-Datei,       dxf-Datei, dwg-Datei)       Fachunternehmerbescheinigung (papierform, pdf-Datei)       Fachbauleitererklärung (papierform, pdf-Datei)       Herstellernachweise (papierform, pdf-Datei)       TÜV- bzw. Sachverständigenprotokolle (papierform,       pdf-Datei)       Druckprotokolle (papierform, pdf-Datei)       Dichtheitsprüfungen (papierform, pdf-Datei) Die Unterlagen sind dem AG 3-fach in Papierform und 1-fach auf CD-Rom zu übergeben. Sofern die Unterlagen nicht vollständig an den AG übergeben wurden, hat der AN kein Recht auf Abnahme seiner Leistungen. Die Kosten für die vorgenannten Unterlagen sind vom AN in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung.
ZTV-2 - Vom AN vorzulegende Unterlagen
ZTV-3 - Angebotsbedingungen ZTV-3 - Angebotsbedingungen Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde, soweit in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses keine abweichenden Ergänzungen und Änderungen verbindlich festgelegt sind: Allgemeine Technische Vorschriften VOB/C der jeweils neuesten Fassung: Sämtliche einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik, die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufsgenossenschaft und die beiliegenden Pläne. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen oder Nebenleistungen, die sich mit der Ausführung der ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Für sämtliche Leistungen sind Hebezeuge und Gerüst / Bühnen / Absturzsicherungen wie Netze etc. mit einzukalkulieren. Der Bieter erklärt durch Unterschrift, dass er von allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und die geforderten Leistungen aus den ihm bekannten örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch erkennbar sind. Mehrforderungen aufgrund Unkenntnis der Pläne und/oder der örtlichen Bedingungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Folgende Punkte sind in entsprechenden Positionen der Einheitspreise mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet: Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen sind täglich zu beseitigen. Die Positionen verstehen sich, sofern nicht anders beschrieben, inkl. Beseitigung des eventuell anfallenden Abfalls und dessen Entsorgung. Sämtliche berufsgenossenschaftlich erforderlichen Schutzmaßnahmen ( z.B. PSA ) , alle erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste. Die Baustelleneinrichtung des AN ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauseitig wird ein Gerüst inklsuive Gerüstaufzug zur Verfügung gestellt.
ZTV-3 - Angebotsbedingungen
ZTV-4 - DGNB-Anforderungen Vorgaben der DGNB zur Erlangung eines Gütesiegels nach dem DGNB System SHO18 (Sanierung Hotelgebäude) Der Bauherr engagiert sich für die aktive Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards in Unternehmensalltag und - projekten. Für das BV Eupener Straße 135-139 in Köln ist eine DGNB-Zertifizierung vorgesehen. Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Baustoffe bei Neubauprojekten ist folglich ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den entsprechenden Kriterien des deutschen Gütesiegels für nachhaltiges Bauen (DGNB-Zertifikat) in der Version NBI18, welche die höchste DGNB-Qualitätsstufe 4 einhalten müssen. Sicherzustellen ist mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien. Seitens des DGNB-Systems wird eine detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte gefordert. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Stoffgruppen (als Produkte oder als Bestandteil von Rezepturen): Halogenierte und teilhalogenierte Treibmittel Schwermetalle Stoffe, die unter die Biozid-Richtlinie fallen Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) Organische Lösungsmittel und Weichmacher Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)): krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (CMR), persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT), sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) sowie ähnlich besorgniserregend (z. B. endokrine Disruptoren). Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind. Das heißt es dürfen ebenso keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte. Darüber hinaus sind die im Folgenden beschriebenen Anforderungen zu erfüllen. DGNB-Nachweisunterlagen/Dokumente zu Baumaterialien und Bauteilen Alle Bieter / Auftragnehmer müssen bei ihrer Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für das Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren durch die DGNB-konforme Verwendung lösemittelfreier Farben, Beschichtungen, Kleber, Primer bei den Gewerken des Innenausbaus Ggf. Verwendung lösemittelarmer Beschichtungssysteme auf PU-, Epoxidharz und Bitumenbasis Verwendung schwermetallfreier Lacke Verwendung von Kunstschaumdämm- und -dichtstoffen, die nur mit HFCKW-/FCKW-freien Treibmitteln geschäumt sind und die HCBD-frei sind. In den Anlagen der Vertragsunterlagen sind alle einzuhaltenen DGNB-Anforderungen für die Qualitätsstufe 4 beschrieben. Die für die hier anzubietenden Leistungen erfahrungsgemäß insbesondere zutreffenden DGNB-Anforderungen sind darüber hinaus in den nachfolgenden „Bauökologischen.Materialanforderungen“ aufgeführt. Falls der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, empfehlen wir für diese Produkte bereits mit dem Angebot technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter als prüffähige Nachweise vorzulegen und sich vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen bauökologischen Standards per rechtsgültig unterschriebener Herstellererklärung bestätigen zu lassen beziehungsweise sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte (= besonders schadstoff-, emissions-und geruchsarm + niedrige/ste GISCODE-Klasse) empfehlen zu lassen. Nach Auftragserteilung muss eine Dokumentation der Produktbestandteile (Inhalts- und Hilfsstoffe, Ausrüstungsstoffe etc.) vorgelegt werden, welche die im Folgenden beschriebenen Nachweisdokumente enthalten muss. Diese müssen auch die im angebotenen Produkt eingesetzten Vorprodukte (Substanzen und Zubereitungen gem. Gefahrstoffrichtlinie, beispielsweise Lacke, Dichtungsmaterialien u.ä.) umfassen - diese sind rechtzeitig von den Herstellern einzuholen. Die Dokumente (Produktdatenblätter, technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Herstellererklärungen und sonstige Nachweise) für alle eingesetzten Baustoffe sind elektronisch im pdf-Format zuzusenden und auf Datenträgern mit der Übergaben der Werkstatt-/ Montageplanung, spätestens 15 Arbeitstage vor Aufnahme der Bautätigkeit vorzulegen, um eine Produktfreigabe für den Einbau zu erreichen. Auf Anforderung muss eine Nachlieferung spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen erfolgen. Eine Zusammenstellung typischer Dokumente zu diesen Anforderungen findet sich in den folgenden Abschnitten. Es wird für die Erstellung der Ökobilanz nach DGNB ein Massengerüst der eingesetzten Elemente notwendig. Konstruktionszeichnungen und Massenangaben zu den Bauteilen sind den oben angeforderten Datenträgern hinzuzufügen. Art der Dokumentation der eingesetzten Bauprodukte Aus der Produktinformation müssen alle verfügbaren gesundheits- und umweltrelevanten Daten und Informationen zum Produkt (seinen Bestandteilen) und allen seinen Inhaltsstoffen ersichtlich sein. Inhaltsstoffe, die nicht recherchierbar sind, müssen entsprechend kenntlich gemacht werden. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsbescheinigungen, Prüfnachweisen (CE-Zertifikate, Bauprodukten-RL) sind, falls zutreffend, als aktuelle Versionen zwingend vorzulegen: Sicherheitsdatenblätter technische und/oder Produkt-Merkblätter ggf. rechtsgültig unterschriebene Herstellererklärungen zur Gleichwertigkeit mit nach den DGNB-Kriterien geforderten Normen Wartungs-, Instandhaltungs- und Pflegehinweise zu den Produkten Verarbeitungshinweise und informationen Daten und Informationen gemäß REACH- Verfahren (Registration, Evaluation,Administration of Chemicals), SVHC-Informationen Prüfzertifikate (EMICODE, GUT, RAL etc.) Die Dokumente sind ggf. bei den Vorproduzenten anzufordern. Wurden einige der aufgezählten Dokumente von den Herstellern nicht erstellt, ist im Angebot darauf hinzuweisen. Darüber hinaus sind in allen Fällen vorzulegen: Mengen, Massen und Stückzahlen der eingesetzten Baumaterialien und teile Die Eingabe dieser Daten muss in der Eingabetabelle (Positivliste, Muster in der Anlage A.xxx) nach Beauftragung der NU und vor Einbau der Materialien erfolgen. Prüfung und Freigabe der einzusetzenden Bauprodukte vor Einbau / Infotelefon Nach Auftragserteilung erhält der AN ein Produktprüfungsblatt „Positivliste“ und muss vor dem Einbau die Dokumente zu den Produktbestandteilen und der Nachweis der Einhaltung der DGNB-Anforderungen gemäß Qualitätsstufe 4 als pdf-Dokumente per E-Mail zur Produktprüfung und -freigabe gesandt werden an:                Büro für Bauberatung GmbH, z.H. Frau Nina Peters E-Mail : n.peters@bfb-bürofürbauberatung.de Bei dem beauftragten Büro für Bauberatung GmbH kann sich der AN bei Rückfragen zu einzelnen Anforderungen über das Infotelefon 0049-2151 1539733 zudem beraten lassen. Überblick: DGNB-Anforderungen für die Bauelemente im Projekt Alle angebotenen Produkte (gemäß ihrer Zusammensetzung) müssen die in der Kriterienmatrix der DGNB (Anlage A.xxx ) beschriebenen Anforderungen einhalten. Unabhängig davon sind darüber hinaus die für Ihr LV erfahrungsgemäß insbesondere zutreffenden DGNB-Anforderungen, am Ende dieses Textes zusammengestellt. Falls der AN für einzelne Produkte die Einhaltung der Anforderungen nicht nachweisen kann, muss er sich als prüffähige Nachweise vom Hersteller die Erfüllung der vorgeschriebenen DGNB-Standards per rechtsgültiger Herstellererklärung (nur gültig als PDF mit Unterschrift und Briefkopf) bestätigen lassen beziehungsweise sich vom Hersteller geeignete Ersatzprodukte empfehlen lassen. Emissionsverhalten: Die angebotenen Produkte müssen anwendungs- und produktbezogen unterschiedliche Normen und Grenzwerte für das Emissionsverhalten von VOC und SVOC aus Baumaterialien einhalten (bspw. GIS-Codes, EMICODE EC1Plus/EC1 usw.). Diese Normeinhaltungen können auch durch gleichwertige Herstellererklärungen ersetzt werden. Für einzelne Produkte werden die gewerkespezifischen Anforderungen in den Anlagen beschrieben. Die Nachweise sind in jedem Fall vorzulegen. Im Auswahl-, Bemusterungs- und Bauverfahren sind stichprobenartige Untersuchungen zum Emissionsverhalten der angebotenen Produkte möglich. Der Bieter muss sich einverstanden erklären, auf Anforderung Probenmaterialien zur Verfügung zu stellen. Technisch-funktionale Alternativen Ist aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative welche die Anforderungen erfüllen) oder weil die Datengrundlagen nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen sind, eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und anhand von schriftlichen Stellungnahmen von mindestens drei Herstellern/Produktanbietern begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Der Bieter hat über alle verlangten Funktionen und Anforderungen entsprechende Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise nach Auftragserteilung vorzulegen. Diese sind in Schriftform und elektronisch im pdf-Format auf Datenträgern - spätestens 5 Arbeitstage vor Aufnahme der Bautätigkeit - vorzulegen - auf Anforderung spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen." Weitere Anlagen Im Kapitel 4 Anlagen sind folgende weitere Anlagen enthalten: A.xxx  Formular „Positivliste“ A.xxx  Anleitung zur Nutzung des Formulars „Positivliste“ A.xxx  ENV1.2_DGNB Kriterienmatrix A.xxx  Anleitung zur Nutzung der Kriterienmatrix Bauökologische Materialanforderungen Ergänzungen in den Ausschreibungstexten und in den einzelnen Leistungspositionen: Das Bauvorhaben wird nach DGNB, Sanierung Hotelgebäude Version 2021, bewertet. Um im Bedarfsfall ein Gütesiegel zu erreichen, werden neben anderen die nachstehenden Anforderungen an die eingesetzten Baustoffe gestellt. Unten genannte Produkte stellt zur Vereinfachung eine grobe Übersicht da. Die beigefügte Kriterienmatrix der DGNB muss beachtet werden. Hier müssen alle Bauprodukte die Qualitätsstufe 4 erfüllen (siehe zusätzliche Leseanleitung zur Kriterienmatrix). Der Anbieter muss bei seiner Angebotsabgabe eine Produktauswahl mit möglichst geringen Risiken für die lokale Umwelt berücksichtigen. Ziel ist die Vermeidung von Umweltgefährdungen durch Inhaltsstoffe, welche bei Einbau, Nutzung, Reparatur und Entsorgung der Produkte entstehen. Insbesondere sind Risiken für die späteren Nutzer sowie Grundwasser, Oberflächenwasser, Boden und Luft zu minimieren. Falls der Bieter für einzelne Spezialprodukte die Einhaltung der Anforderungen nicht eindeutig erkennen kann, so hat er gemäß seiner Hinweispflicht darauf aufmerksam zu machen. Alle vom Auftragnehmer geplanten Produkte und Baustoffe sind vor der Verwendung in vorgefertigte Positivlisten des DGNB Auditors einzutragen und von diesem vor der Verwendung freizugeben. Hierzu werden auch die Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblätter und eventuelle Zertifikate eingereicht. Als Nachweis sind nach Beauftragung technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter (verfügbar für Zubereitung wie Lacke, Kleber, Dichtstoffe, etc.) und/oder rechtsgültige Herstellererklärungen zu Inhaltsstoffen, Werkstoffen und Flammschutzmitteln sowie ggf. Konformitätsbescheinigungen vorzulegen. Sofern die Verwendung der unten aufgeführten Materialien durch das jeweilige Leistungsverzeichnis gefordert wird, sind folgende zusätzliche Anforderungen verpflichtend zu erfüllen. 1.       Gründung / Rohbau / Betonbau (Nr.14 / Nr.25 / Nr. 36 / Nr.40-41 / Nr.44 Kriterienmatrix) Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind als Betontrennmittel und Schalöle ausschließlich Produkte mit GISCODE BTM 5 und RAL-UZ 64 oder RAL-UZ178 zu verwenden. Bei Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich/Wasser/Feuchte mit Bitumen sind Produkte mit GISCODE BBP 10 (lösemittelfrei) zu verwenden. Kunststofffolien zur Abdichtung der Gründung müssen einen Gehalt an Blei und Zinn < 0,1% aufweisen. Alle Kunstschaum-Dämmstoffe zur Dämmung des Gebäudes / Perimeterdämmung wie PS / XPS/ PUR / PIR / Resol müssen frei von HBCD, frei von halogenierten Treibmitteln sein. Erzeugnisse zur Außenwandabdichtung aus Kunststoff müssen eine SVHC- Gehalt < 01 % aufweisen. 2.       Dachdecker / Abdichtung Bituminöse Abdichtung (Nr.25/ Nr.26 Kriterienmatrix) Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind bei ausreichender Außentemperatur (nach Vorschrift des Herstellers) Voranstriche auf Basis von Bitumenemulsionen einzusetzen. Lösemittelhaltige Voranstriche sind nur im Winterbau in den Monaten Oktober bis einschließlich März zulässig (nur bei Temperaturen unter +5 Grad). Ausschließliche Verwendung von Produkten mit GISCODE BBP10, bei bituminöser Verbundabdichtung beim Umkehrdach BBP10, 20 oder 30. Dämmplatten (Nr.40 / Nr.41 Kriterienmatrix) Alle Kunstschaum-Dämmstoffe zur Dämmung des Gebäudes wie PS / XPS/ PUR / PIR / Resol müssen frei von HBCD, frei von halogenierten Treibmitteln sein. Montageschäume (Nr.39 Kriterienmatrix) Der Einsatz von Montageschäumen ist grundsätzlich zu vermeiden. Abdichtungen aus Kunststoff (Nr. 36 / Nr.44 Kriterienmatrix) Sofern durch das Leistungsverzeichnis gefordert, sind Erzeugnisse zur Dachabdichtung aus Kunststoff mit einem SVHC- Gehalt < 01 % zu verwenden. Gehalt an Blei und Zinn in Kunststofffolien muss < 0,1% sein. Holzbauteile (Nr.28 / Nr.29 Kriterienmatrix) Die angebotenen Holzarten, Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Ein entsprechender Nachweis (vollständige aktuelle FSC- und PEFC-Zertifikate und Dokumente sowie Lieferscheine mit Kommission und Zertifikatsnummern) ist vorzulegen. Sofern für Holz entsprechender Schutz gefordert ist, sind keine chemischen Holzschutzmittel zu verwenden. Der Holzschutz ist konstruktiv nach DIN 68800-2 oder durch natürliche Dauerhaftigkeit nach DIN EN 350-2 auszuführen. Biozid und flammhemmend ausgerüstete Produkte sind nach SVHC der REACH-Kandidatenliste zu betrachten und müssen Bor < 0,1% enthalten. Mineralfaserdämmstoffe Zu verwenden sind Mineralfaserdämmstoffe mit RAL- Gütezeichen oder gleichwertig. Aluminium (Nr.32 Kriterienmatrix) Verkleidungen aus Aluminium am Dach sind mit Produkten ohne Chrom-VI-Passivierungmittel auszuführen. Sonstige Metalle (Nr.34 Kriterienmatrix) Wenn wasserführende Bauteile am Dach und der Regenwasserabführung > 10% der Fläche der projizierten Dachaufsicht ausmachen, müssen bei Dachrinnen und Fallrohren, die Blei, Zink oder Kupfer enthalten, Schwermetallfilter installiert werden. 3.       Fassade / Fenster Montagekleber / Dichtstoffe (Nr.13 Kriterienmatrix) Kleb- und Dichtstoffe zur Herstellung Luftdichtheit Chloroparaffine und VOC-Gehalt < 1% oder EMICODE EC1 / EC1Plus, EC1Plus-R. Fassadenelemente / Pfosten-Riegel Fassade (Nr.19 / Nr.32 / Nr. 33 Kriterienmatrix) Korrosionsschutzbeschichtungen sind mit einem wasserverdünnbaren Produkten mit einem VOC-Gehalt < 140g/l zu verwenden. Passivierungsmittel müssen Chrom-VI-frei sein, Grundierungen und Endbeschichtungen wie Lacke, Pulverlacke ohne Einsatz von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen. Naturstein Alle eingesetzten Natursteine für die Fassaden- oder Dachgestaltung benötigen eine CE-Kennzeichnung (Materialien aus EU-Ländern) und/oder einen Nachweis der Einhaltung der ILO-Konvention 182 durch entsprechende Zertifikate (beispielsweise XertifiX oder Fair Stone). Holzfenster Soweit das Leistungsverzeichnis Holzfenster vorsieht, sind diese nur mit verkehrsfähigen Biozidprodukten nach 528/2012/EG als chemische Imprägnierung zu versehen. Kunststofffenster (Nr. 44 Kriterienmatrix) Soweit das Leistungsverzeichnis Kunststofffenster vorsieht, sind diese nur mit Kunststoffprofilen mit einem SVHC-Gehalt < 0,1% auszuführen. Mineralfaserdämmstoffe Zu verwenden sind Mineralfaserdämmstoffe mit RAL- Gütezeichen oder gleichwertig. Fensterfolien /-bänder zur Abdichtung und Systemkleber Zu verwenden sind lösemittelfreie und nicht mit HFCKW/CKW hergestellte Fensterfolien und Kompribänder, ohne halogenhaltige Flammschutzmittel und mit EMICODE. Fensterfolien zur Abdichtung sollten auf Vlies-Basis sein und mit EMICODE versehen sein. Systemkleber müssen einen Chlorparaffin- und Weichmachergehalt < 0,1% enthalten und lösemittelfrei sein. Montageschäume Die Verwendung von Montageschaum ist grundsätzlich nicht erlaubt. Diese Variante soll nur dann ausgeführt werden, wenn die Fuge zwischen Fensterprofil und Baukörper nachweislich nicht fachgerecht mit Mineralwollstreifen oder Kompriband geschlossen werden kann. Dann muss allerdings ausschließlich Montageschaum mit FCKW- und FKW- freien Treibmitteln verwendet werden. Dichtstoffe für Anschluss- und Fensterfugen Zu verwenden sind folgende Produktqualitäten: Innen: Acrylmassen, Neutralvernetzende Silikondichtstoffe zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffine-, Lösemittel- und KWS- Weichmachergehalt < 0,1 % aufweisen.                Oximvernetzende Silikondichtstoffe sind im Innenraum auf Grund der Butanonoxim-                 abspaltung nicht zu verwenden. Außen: halogenfreie PU- Dichtmassen  MS- Hybriddichtstoff, lösemittel- und halogenfrei, GISCODE PU 10 Natursteinsilikon: neutralvernetzende Silikondichtstoffe, die einen Chlorparaffine-, Lösemittel- und KWS- Weichmachergehalt < 0,1 % aufweisen. 4.       TGA  Technische Gebäudeausrüstung Kühlmittel (Nr. 37 Kriterienmatrix) Kühlmittel müssen frei von Halogenen / Teilhalogenen sein. Eine Herstellererklärung, dass das eingesetzte Kühlmittel keine Halogene/Teilhalogene enthält, ist einzureichen. Dämmstoffe / Rohrisolationen (Nr.40 / Nr.41 / Nr. 42 / Nr.43 Kriterienmatrix) Kunstschaumdämmstoffe Haustechnik (PS, XPS, PUR, PIR, Resol) HBCD-frei und frei von halogenierten Treibmitteln Im Bereich ohne Brandschutzanforderungen sind FCKW-frei geschäumte und halogenfreie (gilt für Werkstoff und Flammschutz) Dämmstoffe (z.B. NH Armaflex oder gleichwertig) zu verwenden und müssen CPs, PBB, PBDE und TCEP < 0,1% enthalten. Kleber Verklebungen TGA Dichtungsmassen, -stoffe, Acryl, Silikon Chloroparaffine < 0,1%, Lösemittel < 0,1%, KWS-Weichmacher < 0,1% Flammhemmende Produkte Flammhemmend ausgerüstete Produkte der Haustechnik ohne CPs und PBB, PBDE, TCPE < 0,1% ELT Kabelummantelungen ELT sind nur mit einem SVHC-Gehalt < 0,1% auszuführen. Dichtstoffe Zu verwenden sind folgende Produkttypen: Acrylmassen, neutralvernetzende Silikondichtstoffe zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffine-, Lösemittel- und KWS- Weichmachergehalt < 0,1 % aufweisen. Oximvernetzende Silikondichtstoffe sind im Innenraum aufgrund der Butanonoximabspaltung nicht zu verwenden. Trink- / Abwasser- Kunststoffrohre Sofern Kunststoffrohre gefordert werden, sind halogenfreie Kunststoffrohre zu verwenden. Die Montage hat gemäß den Vorgaben der VDI 6023 zu erfolgen, d.h., Endstücke sind jederzeit durch Abdeckungen gegen Verschmutzung zu schützen. Werkseitig beschichtete Metallbauteile Werkseitig beschichtete Metallbauteile wie z.B. Heizkörper ohne Einsatz von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen. Sanitärausstattung Im Bereich der Armaturen für Waschtische, Duschen, Teeküchen etc. sind wassersparende Armaturen (z.B. Grohe ECOjoy oder glw.) einzusetzen und die Durchflusswerte nachzuweisen. WCs sollten mit Spartasten ausgestattet sein. 5.       Ausbau-Gewerke Gipsprodukte (Nr.2 Kriterienmatrix) Spachtelmassen (inkl. Q-Spachtel) müssen lösemittel- und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder RAL-UZ 102 sein. Lacke/Lasuren auf nicht mineralischen Untergründen (Nr.1 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich wasserverdünnbare Grundierungen, Dispersionslacke oder Lasuren gemäß RAL-UZ 12a. Grundierung, Haftgrund, Tiefgrund, Betonkontakt, Isoliergrund (Nr.3 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind lösemittel- und weichmacherfreie Dispersionsprodukte nach VdL-RL01. Außenwandfarbe / WDVS (Nr.5 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind wasserverdünnbare Produkte gemäß Decopaint-RL < 40g/l. Grundierung, Voranstrich, Spachtel, Kleber Wand + Boden (Nr. 8 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich Produkte mit EMICODE EC 1 / EC 1 Plus / EC1-R oder EC1 Plus-R. Tapeten und Tapetenkleber (Nr. 4 Kriterienmatrix) Tapetenkleber müssen lösemittel-und weichmacherfrei nach VdL-RL01 sein. Tapeten sollen SVHC-frei und ohne flammhemmende Produkte sein. Verlegehilfsstoffe Estrich / Fliesen (Nr.9 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind ausschließlich Sperranstriche, Estrichharze und Abdichtungen unter Fliesen mit EMICODE EC 1 / EC 1 Plus / EC1-R oder EC1 Plus-R. Kleber PU/SMP (Nr.11 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind bei den silanmodifizierten Polymer-Klebstoffen ausschließlich Produkte mit GISCODE RS 10 oder mit EMICODE EC 1 / EC 1 Plus /EC1-R oder EC1 Plus-R. Acryl- / Silikondichtstoffe (Nr.12 Kriterienmatrix) Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffine-, Lösemittel- und KWS- Weichmachergehalt < 0,1 % aufweisen. Boden-/ Wandbeschichtungen / Industrieböden (Nr.20 / Nr.22 / Nr.23 / Nr.24 Kriterienmatrix) Bei der Verwendung von reaktiven PU-Produkten zur Beschichtung bzw. Versiegelung sind ausschließlich Produkte mit GISCODE PU 10 und bauaufsichtlicher Zulassung im System (AbZ) zugelassen. PMMA Beschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RMA 10 aufweisen. Epoxydoberflächenbeschichtungen an Böden und Wänden müssen den GISCODE RE0/RE1 aufweisen. EP-/PU-Grundierungen müssen den GISCODE PU10/40/60 und RE0/RE aufweisen. Beschichtungen auf Holz im Innenbereich (Nr.21 / Nr.30 / Nr.31 / Nr. 43 / Nr.45 Kriterienmatrix) Oberflächenbeschichtungen auf Holzflächen wie Parkett, Treppen, Vertäfelungen müssen den GISCODE W1/2+ oder W1/DD bzw. W2/DD+ tragen und VOC-frei sein. Im gesamten Innenraum dürfen keine chemischen Holzschutzmittel eingesetzt werden. Filmgeschützte Holzlasuren dürfen nur zulässige Wirkstoffe nach 528/2012/EG enthalten. Flammhemmend und biozid ausgerüstete Produkte zum Holzschutz und in Holzwerkstoffen dürfen nur einen Bor-Gehalt < 0,1% enthalten. Öle/Wachse mit mindestens GISCODE Ö 10 oder gleichwertig. Holz allgemein Für alle Holzprodukte und Holzwerkstoffe wie Innentüren, Sockelleisten, Parkett, Teeküchen etc. sind FSC- / PEFC- Zertifikate und die dazugehörigen Lieferscheine mit COC-Nummer (Chain of Custody) vorzulegen. Holzwerkstoffe müssen formaldehydfrei sein. Bodenbeläge (Nr.6 / Nr.7 / Nr. 10 Kriterienmatrix) Textile Bodenbeläge müssen das GUT-Gütesiegel tragen oder nach RAL-UZ 128 zertifiziert sein. Elastische Bodenbeläge müssen frei von Chlorparaffinen und SVHC sein (AbZ < 0,1%, und nach 28 Tagen < RAL-UZ 120). Alle eingesetzten Natursteine für Treppen, Boden- und Wandbeläge benötigen eine CE-Kennzeichnung (Materialien aus EU-Ländern) und/oder einen Nachweis der Einhaltung der ILO-Konvention 182 durch entsprechende Zertifikate (beispielsweise XertifiX oder Fair Stone). Natursteinverfestiger müssen nicht kennzeichnungspflichtig sein und der Lösemittelgehalt darf 5% nicht überschreiten. Holzböden sind nur FSC-/PEFC-Zertifikat zugelassen (die dazugehörigen Lieferscheine mit COC-Nummer (Chain of Custody) sind vorzulegen). Sockelleisten aus Kunststoff Zu verwenden sind schwermetall- chlor- und weichmacherfreie Kern- oder Weichsockelleisten. Eine Befestigung ist mechanisch vorzunehmen. Bodenverklebungen Vorzusehen sind ausschließlich Produkte, die folgende Vorgaben erfüllen: Bodenverlegewerkstoffe: Lösemittel- und weichmacherfreie, geruchsneutrale Dispersionsprodukte (Spachtel, Voranstrich, Kleber), VOC- frei Dichtstoffe Zu verwenden sind nur folgende Produkttypen: u.a. für Anschlussfugen innen- / für Sanitär-und Natursteinfugen: - Zu verwenden sind Produkte, die einen Chlorparaffine-, Lösemittel- und KWS- Weichmacherge   halt < 0,1 % aufweisen. Oximvernetzende Silikondichtstoffe sind im Innenraum auf Grund der Butanonoximabspaltung nicht zu verwenden. Doppelboden/Hohlraumboden Zu verwenden sind Trägerplatten auf Gipsbasis oder zementgebundene Materialien. Holzfaserplatten sind auf Grund der Formaldehydbindemittel und des Schimmelrisikos nicht zulässig. Zur Gewinde- und zur Stützenfixierung sind nur lösemittelfreie Klebstoffe zulässig. Als Staubbindender Anstrich  soweit gefordert  ist nur ein lösemittel- und weichmacherfreies, geruchsneutrales Dispersionsprodukt zulässig; nach EMICODE VOC-frei. 4.2   VERZEICHNIS DER WEITEREN ANLAGEN Die Anlagen sind in den entsprechend nummerierten und bezeichneten Ordnern auf dem den Bietern übergebenen Datenträger zu finden. A.xx A.xxx… A.xx  Unterlagen zur DGNB-Zertifizierung A.xxx Formular „Positivliste“ A.xxx Anleitung zur Nutzung des Formulars „Positivliste A.xxx ENV1.2_DGNB Kriterienmatrix A.xxx Anleitung zur Nutzung der Kriterienmatrix A.xx 2. DGNB-Anforderungen an den Baustellenbetrieb Der AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu stellen. Alle Baustellenkonzepte sind hierbei einzuhalten! Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu dokumentieren sind insbesondere folgende Kriterien: 2.1  Lärmvermeidung Es sind möglichst lärmarme Baumaschinen auf der Baustelle einzusetzen. Geräuschvolle Baumaschinen sind so weit wie möglich vom Immissionsort entfernt aufzustellen und zu betreiben. Soweit der Arbeitsablauf es zulässt, sind geräuschvolle Baumaschinen in vorhandenen oder dafür hergestellten geschlossenen Räumen zu betreiben. Säge- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. 2.2  Staubvermeidung Staubentwicklung ist durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden, wie z.B. Befeuchten von Fahrflächen, Baustraßen etc. Es sind nur Säge-, Schneid- und Schleifgeräte mit einer geeigneten Staubabsaugung auf der Baustelle zugelassen. Bei Säge- und Schleifarbeiten ist Staub an der Entstehungsstelle sofort abzusaugen. Säge-, Schleif- und Schneidarbeiten sind an den extra gekennzeichneten Stellen im Gebäude zu erledigen. Die Staubabsaugungen sind gem. Herstellervorgaben zu warten und zu reinigen. Das Ausschütteln von Staubfangvorrichtungen aus dem Fenster ist verboten. Nach Möglichkeit sind Staub entwickelnde Arbeiten räumlich durch Folientüren o.ä. zu begrenzen. 2.3  Bodenschutz Der Bodenschutz ist im Hinblick auf Verunreinigungen durch Öle, Kraftstoffe, Chemikalien, Farben und weitere Belastungen einzuhalten. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Behälter, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, sind mit entsprechenden Auffangwannen zu versehen. Es ist zu verhindern, dass wassergefährdende Stoffe in den Untergrund gelangen. Das Betanken, Reparieren, Abschmieren und längere Parken von Baumaschinen und Fahrzeugen auf dem unbefestigten Grundstück ist ohne zusätzliche Sicherungs- und Auffangmaßnahmen ist untersagt. Baumaschinen sind vor ihrem erstmaligen Gebrauch und während des Betriebes täglich durch eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen auf Dichtigkeit hinsichtlich Schmier- und Treibstoffverlusten zu prüfen. Erforderlichenfalls sind zusätzliche Maßnahmen zum Auffangen von Schmier- und Treibstoffen zu treffen. Es dürfen nur Geräte und Werkzeuge zum Einsatz kommen, die zuvor nicht im Bereich kontaminierter Standorte verwendet wurden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die zum Einsatz vorgesehenen Geräte und Werkzeuge einer Grundreinigung unterzogen wurden und frei von jeglichen Schadstoffen (z. B. Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe) sind. Die Bodenflächen von während der Bauphase eingerichteten Werkstätten und Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen wasserundurchlässig befestigt werden. Das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ist auf das zur Baudurchführung notwendige Maß zu beschränken. Fahrzeuge sind auf wasserundurchlässiger und - wenn möglich - an das Kanalnetz angeschlossener Fläche abzustellen. Eine Fahrzeugwäsche ist nur auf dazu ausdrücklich zugelassenen Flächen oder in zugelassenen Anlagen erlaubt. Toilettenanlagen dürfen nur außerhalb der Baugruben aufgestellt werden. Mit der Entsorgung der dichten Sammelbehälter ist ein zugelassenes Unternehmen zu beauftragen. Der Standort der Toilettenanlage ist in größtmöglicher Entfernung zur Baumaßnahme/Baugrube und zu vorhandenen Gewässern zu wählen. Unter stationären Verbrennungsmotoren und Aggregaten sind Ölwannen aufzustellen.                 Öl oder Abfallauffangvorrichtungen sind zu überdachen. Geräte zur Aufnahme und zum Auffangen von ausgelaufenem Öl oder Treibstoff, sowie ölaufsaugende Stoffe (Ölbindemittel) sind auf der Baustelle ständig in ausreichender Menge bereit zu halten. Sollte trotz aller Vorsorge eine Verunreinigung des Untergrundes oder eines Gewässers eintreten, so muss unverzüglich eine Meldung an die Bauleitung erfolgen.
ZTV-4 - DGNB-Anforderungen
ZTV-5 - BEG-Förderung Für die Snaierung des Gebäudes wurde eine BEG-Förderung beantragt (Bafa-Einzelmaßnahme für Anlagentechnik, Heizung, Kälte, Lüftung). Alle relevanten technischen Mindestanforderungen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) sind zwingend einzuhalten. Eine Freigabe der Wärmepumpen, Lüftungsanlagen und sonstigen technsichen Geräten ist Vorab freizugeben und mit der Bauphysik abzustimmen.
ZTV-5 - BEG-Förderung
01 Sanitär
01
Sanitär
1. VORBEMERKUNGEN 1. ALLGEMEINES 1.1 Art der Baumaßnahme: Sanierung Hochhaus. 1.2 Gebäude/Baukonstruktion/Bauherr: Bauvorhaben: Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung eines Hochaus zu einem Boardinghaus. Insgesamt werden 171 Serviced-Apartments auf dem Grundstück neu errichtet. Die Erschließung erfolgt über die Straße "Eupener Straße". Bauherr: Swiss-Life 1.3 Lage des Baugrundstückes / Zugang: Das Grundstück der Eupener Straße 135-139, 50933 Köln hat insgesamt eine Größe von ca. ca. 6.793 m² BGF. Der Auftraggeber empfiehlt dem Bieter, vor Abgabe eines Angebotes die örtlichen Gegebenheiten und Verhältnisse zu überprüfen und sich Klarheit über die technische sowie baurechtliche Durchführbarkeit zu verschaffen. Alle Maß- und Höhenangaben sind vom AN örtlich zu prüfen. Nachtragsforderungen die aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse herrühren werden ausgeschlossen. 2. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 2.1 Normen und Regelungen: Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind die Baugenehmigung der Stadt, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik. Grundsätzlich gelten sämtliche DIN Vorschriften, Normen und Richtlinien in Ihrer neuesten Fassung, die VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, die zutreffende Bauordnung, Herstellerrichtlinien- und Vorschriften, sowie Zulassungsbescheide und alle sonstigen Bau- und ortspolizeilichen Vorschriften sowie des BGB. Für die Ausführung werden die gültigen DIN-Vorschriften, das zum Planungsstand gültige Gebäudenergiegesetz (GEG) sowie im Verhältnis zu den Werkunternehmen die Allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB Teil B und C) in aktueller Fassung zugrunde gelegt. Materialwahl und Dimensionierungen werden entsprechend den Berechnungen vorgenommen. Die jeweils gewählten Ausführungen erfüllen die Bestimmungen des Brand- und Wärmeschutzes. Die Wohnungstrennwände, die Treppenhauswände und die Wohnungstrenndecken (Geschossdecken) werden nach dem erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 dimensioniert. Alle übrigen Bauteile erfüllen den Mindest-Schallschutz nach DIN 4109. Der AN hat für die sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Bautechnik die volle Verantwortung zu übernehmen. 2.2 Koordination / Rücksichtnahme: Die Koordination mit anderen Gewerken ist zu berücksichtigen und ist mit den EP des Angebotes abgegolten. Ein reibungsloser Zeitablauf ist zu gewährleisten. Bauzeitlich bedingte mehrfache An- und Abfahrten sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Während der gesamten Bauzeit wird die Baustelle durch den, vom Auftraggeber beauftragten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator betreut. Den Anordnungen des SiGeKo ist stets Folge zu leisten. Die Arbeiten sind gemeinsam und in Abstimmung mit allen anderen Gewerke bzw. Unternehmen auszuführen. 2.3 Baustelleneinrichtung: Baustelleneinrichtungskosten sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. 2.4 Verbrauchskosten: Wasser- und Baustromversorgung wird bauseits durch die Rohbaufirma erstellt. Baustrom, Bauwasser, werden vom Bauherren oder Bauhauptunternehmer, allen am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt und als Umlage verrechnet. Diese Kosten sind in die EP einzukalkulieren. Die Lieferung der Medien und der Verbrauch werden gesondert in Abzug gebracht. Diese Regelung gilt bis zur restlosen Fertigstellung des Bauvorhabens. 2.5 Preisbindung Sämtliche Positionen verstehen sich wie folgt - Liefern und Einbauen aller Materialien, einschl. allen Befestigungsmaterialien sowie aller erforderlichen Hilfs- und Nebenleistungen. Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit, welche alle Leistungen abgelten, die nach der Leistungsbeschreibung einschl. Vorbemerkungen sowie der gewerblichen Verkehrssitte zur Vertragsleistung gehören. 2.6 Angebot, Auftragserteilung und Abnahme Der AG behält sich vor, den Auftrag nach eigenem Ermessen zu vergeben. Aus der Abgabe eines Angebotes entstehen dem Bauherrn bzw. Erfüllungsgehilfen keine Verpflichtungen. Das Ausarbeiten des Angebotes erfolgt unentgeltlich. Aus Gründen der Vergleichsmöglichkeit wird um Bearbeitung der zugesandten Ausschreibungsunterlagen gebeten. Die Auftragserteilung ist erst verbindlich, wenn ein schriftlicher, vom Bauherrn unterzeichneter Vertrag vorliegt. Die Leistung wird erst durch eine förmliche Abnahme mit dem Bauherrn abgenommen. Sie ist vorher zu beantragen. Die Abnahmekosten trägt der AN. 2.7 Gewährleistung Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche für die Mängelbeseitigung endet nicht vor Ablauf der vereinbarten Gewährleistungszeit. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach BGB, § 638, vom Tage der mängelfreien Übergabe. 2.8 Massenermittlung Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen sind überschlägig ermittelt. Sie sind für Zwecke der Materialbeschaffung nicht verbindlich. Die Ermittlung der Massen obliegt dem AN. 2.9 Bauzeitenplan und Bautagebuch: Der Bieter hat für seine vertraglichen Leistungen einen Bauzeitenplan (Feinablaufplan) zu erstellen; und stetig zu aktualisieren. Grundlage bilden die vom Auftraggeber vorgegebenen Bauabläufe / Baufristen. Nach den ZVB/E hat der Auftragnehmer ein Bautagebuch zu führen und dieses wöchentlich von der Bauleitung unterschreiben zu lassen. 2.10 Vergabe von Leistungen des AN Der AN hat die Leistungen im eigenen Betrieb durchzuführen - eine teilweise oder komplette Übertragung auf einen Dritten ist nur mit schriftlicher Einwilligung des AG und unter namentlicher Bekanntgabe des evtl. Nachunternehmers zulässig. 2.11 Pauschalvertrag Der Bauherr behält sich vor, den Vertrag als Pauschalvertrag abzuschließen. 2.12 Unveränderlichkeit des Leistungsverzeichnisses Der Text des Leistungsverzeichnisses darf nicht verändert werden. Auf evtl. Ergänzungen oder Unstimmigkeiten in der Ausschreibung müssen in einem Begleitschreiben hingewiesen werden. 2.13 Nachträge Für erforderlich werdende, im LV nicht erfasste Arbeiten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht ersichtlich waren, muss rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Nachtrag eingereicht werden. Nachträge werden nur vergütet, wenn Sie vor Ausführungsbeginn eingereicht werden. Die Kalkulation des Nachtrages muss auf Grundlage des Hauptangebotes und der Vorbemerkungen erstellt werden. Kalkulationsnachweise sind detailliert unter Angabe von: Bruttopreis / Rabatt / Nettopreis / Materialzuschlag / Lohnzuschlag / sonstige Aufschläge den Nachträgen unaufgefordert beizulegen. 2.14 Regiearbeiten Regiearbeiten können nur dann vergütet werden, wenn diese vor Anfall durch AN dem AG schriftlich angezeigt und vom AG dem Grunde und der Höhe nach schriftlich gegenüber dem AN freigegeben wurden. Nicht schriftlich freigegebene Regiearbeiten sind nicht zur Zahlung fällig, ein Anspruch auf Vergütung entsteht für den AN nicht. In dringenden Einzelfällen kann eine Freigabe durch die Bauleitung erfolgen, wobei mit Freigabe der Tätigkeit durch die Bauleitung ein Anerkenntnis des AG der Höhe nach nicht verbunden ist. Die Vergütung wird in diesen Fällen nach Stundennachweis und Prüfung durch Bauleitung und AG berechnet. 3. ZUSÄTZLICHE, TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN: 3.1 Vertragsgrundlagen Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN finden keinesfalls Anwendung. Sie werden insbesondere weder durch Schweigen noch Annahme einer Lieferung durch den AG Vertragsinhalt. Die Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN auf Schriftstücken, die der AN dem AG übersendet, insbesondere Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen, gilt als nicht geschrieben. 3.2 Angebotserstellung 3.2.1    An gekennzeichneten LV-Positionen ist die Möglichkeit einer alternativen Produktwahl gegeben. Ist hier kein Produkt vermerkt, gelten die ausgeschriebenen Fabrikate als angeboten. 3.2.2    Bei Unklarheiten zur Angebotserstellung sind Rückfragen an den Fachplaner zu richten. 3.2.3    Mehrungen und Minderungen von Massen, auch der Wegfall ganzer Positionen, haben keinen Einfluss auf die Einheitspreise. 3.2.4    Die Angebotsunterlagen sind automatisch vervielfältigt. Der Bieter hat die Unterlagen zu prüfen. Eventuell fehlende Seiten werden nach Aufforderung nachgereicht. 3.2.5    Abgabe des LV´s 1x in Papierform, 1x als GAEB-Datei und 1x in PDF-Format auf CD-ROM. 3.3 Ausführung der Leistungen 3.3.1    Der AN erbringt die beauftragten Leistungen sorgfältig nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Der AN hat die ihm für die Ausführung der Leistungen übergebenen Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, auch die der Fachingenieure, auf ihre technische Richtigkeit, Vollständigkeit und Ausführbarkeit zu überprüfen und bei der Überprüfung evtl. festgestellte Unstimmigkeiten schriftlich anzuzeigen. 3.3.2    Der AN verpflichtet sich zur Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten entsprechend den anerkannten Regeln der Technik. Bei einer Änderung dieser anerkannten Regeln der Technik bis zur Beendigung der Leistung ist der AG schriftlich zu unterrichten und die Werkleistung entsprechend zur Mangelfreiheit auszuführen. 3.3.3    Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass Dritte weder gefährdet noch verletzt werden. Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung des AN ein Schaden, für den dem Geschädigten neben dem AN auch noch der AG haftet, hat der AN den AG im Außenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme freizustellen und im Innenverhältnis hat der AN den Schaden allein zu tragen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vom AG angeordneten Maßnahme, gegen die der AN schriftlich Bedenken angemeldet hat. 3.3.4    Die beauftragten Leistungen sind im eigenen Betrieb des AN auszuführen. Nur mit schriftlicher Zustimmung des AG darf der AN sie an Nachunternehmer übertragen. Das vom AN eingesetzte Personal muss für die Erbringung der jeweiligen Leistung qualifiziert sein. 3.3.5    Die vom AN zu erbringenden Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Bauherren / Architekten / Fachplaner zu erbringen. 3.3.6    Der AN benennt gegenüber des AG einen Projektverantwortlichen und dessen Vertreter. Diese arbeitet eng mit dem AG zusammen und sind ermächtigt, Willenserklärungen zu den Leistungen und sonstigen Fragen des Vertrages mit Wirkung für und gegen den AN abzugeben. Der Projektverantwortliche und dessen Vertreter des AN erstattet jederzeit detailliert über den Baufortschritt an den AG Bericht. Insbesondere über den Fertigstellungsgrad der Leistungen des AN in Bezug auf den Bauzeitenplan. Der AG kann jederzeit Einblick in die vom AN erstellten und verwendeten Projektunterlagen verlangen. Dieser Bauleiter oder dessen Vertreter hat zwingend bei den Jourfix-Terminen teilzunehmen. 3.3.7    Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen Auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen sowie Berechnungen hat der Auftragnehmer eine abgeschlossene Werk- und Montageplanung zu erstellen. Über die, dem AN übergebenen Planungsunterlagen hinaus, werden vom Auftraggeber keinerlei weitere Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Alle darüber hinaus notwendigen und geforderten Unterlagen sind durch den Auftragnehmer zu erstellen. Planungsunterlagen und Montagepläne des Auftragnehmers sind so ausführlich und detailliert zu erstellen, dass die vorgesehene Ausführung zweifelsfrei für den Auftraggeber erkennbar wird. Die Montagepläne sind 4 Wochen vor Montagebeginn dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Ausführungspläne dienen nicht zur Montage auf der Baustelle! Werk- und Montageplanung, bestehend aus: Grundrisspläne M 1:50 mit Darstellung aller Installationen, Armaturen, Einrichtungen, betriebstechnischen Anlagen, etc., farbig dargestellt. Alle Anlagenteile sind in horizontaler und in vertikaler Richtung eindeutig in Bezug auf das Gebäude und untereinander zu vermassen. Alle Kanäle, Einbauten, Rohrleitungen, Armaturen, etc. sind mit Angabe der Höhenlage zu dimensionieren, Stränge sind fortlaufend zu nummerieren, betriebstechnische Anlagen sind im Plan zu beschreiben. Grundrissplan M 1:50 als Koordinationsplan mit allen Gewerken, sonst wie oben beschrieben. Schemen mit Angaben der jeweiligen Dimensionen, Verbrauchern, etc. Berechnungen und Dimensionierungen der einzelnen Anlagenteile, Einbauten, Armaturen und Rohrleitungen gemäß den gültigen Vorschriften. Die Unterlagen müssen schriftlich in nachvollziehbarer Form vorgelegt werden. Detailpläne wie Schachtbelegungspläne, Zentralen, Schnitte von Installationsschwerpunkten , etc. im Maßstab M 1:20. Schlitz- und Durchbruchsangaben, soweit nicht vom AG zur Verfügung gestellt, unter Berücksichtigung der kompletten Gewerke sowie der gültigen Vorschriften bezüglich Brandschutz. Technische Unterlagen zu allen Anlagenteilen mit Angabe aller technischer Daten mit Prospektunterlagen, Mustern, etc.. Prüf- bzw. Zulassungsbescheinigungen bei Anlagen und Anlagenteilen, die einer Zulassung oder Prüfung unterliegen. Regelschemata mit Darstellung der wesentlichen Automationsfunktionen auf Basis der Anlagenplanung (Anlagenschemata). Funktionsbeschreibung aller zu erstellenden Anlagenkomponenten. Pläne M 1:50 mit maßstäblicher Eintragung aller Revisionsöffnungen, etc. einschl. der Koordination der verschiedenen Gewerke. Fundamentpläne mit genauer Angabe der Abmessungen, Stärke sowie Berechnung der schallschutztechn. Massnahmen (Dämmplatten, etc.) Detail- und Befestigungszeichnungen in geeignetem Maßstab Genehmigungs- und Prüfungsanträge bei Anlagen und Anlagenteilen, die für die Ausführung, Betrieb und Gebrauch einem behördlichen vorgeschriebenen Genehmigungs- und Abnahmeverfahren unterliegen. Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen und Informationsschwerpunkte Montagepläne mit Einbauorten der Feldgeräte Kabellisten mit Funktionszuordnung und Leistungsangaben. Stücklisten mit Fabrikat-/Typangaben Alle Unterlagen sind dem Auftraggeber jeweils 2-fach, farbig, sortiert, in Ordnern eingeheftet, zusätzlich einmal auf CD/DVD oder USB-Stick (Dateien im Word-, Excel-, pdf- und dwg-Format; Projektdateien der verwendeten, gewerkespezifischen Dimensionierungstools im Originalformat der Software) vorzulegen. Es ist ein Zeitfenster für Prüfung und Freigabe dieser Unterlagen von 4 Wochen einzukalkulieren. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers wird durch die Übergabe der Montagezeichnungen oder sonstiger Unterlagen an den Auftraggeber oder dessen Beauftragte in keiner Weise aufgehoben oder auch nur eingeschränkt. 3.4 Fristen, Termine und Behinderungen 3.4.1    Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des AN ist dem Deckblatt zu entnehmen. 3.4.2    Verbindlicher Fertigstellungstermin für die Leistungen des AN ist dem Deckblatt zu entnehmen. 3.4.3    Die vorgenannten Fristen, sowie die im Bauzeitenplan enthaltenen Einzelfristen, gelten als Vertragsfristen im Sinne von § 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. 3.4.4    Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. 3.5 Schutz- und Sicherungsmaßnahmen 3.5.1    Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen für die Dauer und im Rahmen seines Gewerkes unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden. 3.5.2    Der AN hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und dem AG vor Abschluss dieses Vertrages nachzuweisen. 3.6 Abrechnung, Zahlungen, Skonto 3.6.1    Die Rechnungen sind beim Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Massenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen, etc.) sind wöchentlich in 2-facher Fertigung einzureichen. Eine Rechnungsstellung ist 1x im Monat vorgesehen. 3.6.2    Für zu leistende Zahlungen gilt im Übrigen § 16 VOB/B. 3.7 Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung mit sämtlichen erforderlichen Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Unterkünften und sanitären Anlagen hat mit der Bauleitung zu erfolgen. Sie hat so umfangreich zu sein, dass alle Arbeiten zügig durchgeführt werden können. Die Baustelleneinrichtungskosten sind mit den Einheitspreisen des Angebotes abgegolten. 3.8 Nutzung von Fremdflächen Benutzt der Auftragnehmer Flächen außerhalb des Grundstückes, hat er hierfür die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die Kosten hierfür zu übernehmen. 3.9 Bauschutt Der Auftragnehmer hat während der gesamten Bauzeit den anfallenden Bauschutt und die Verpackungsmaterialien aus eigener Arbeit sachgerecht zu entsorgen. Die Baustelle ist stets ordentlich zu hinterlassen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der vorgenannten Forderung den Bauschutt auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten besenrein an die Bauleitung zu übergeben. 3.10 Schutz vor Beschädigung Zum Schutz vor Beschädigungen und Verschmutzungen an Bauteilen jeder Art sind vom Auftragnehmer geeignete Vorkehrungen zu treffen. Er hat seine Leistungen und Fremdleistungen ab Beginn des Einbaus bis zur Abnahme durch den Bauherren zu schützen. Dies ist mit den EP des Angebotes abgegolten. 3.11 Verkehrssicherung Alle Maßnahmen zur Straßenverkehrssicherung sowie dauernde Reinigung der durch Baustellenverkehr verschmutzten öffentlichen Straßen und Wege sind in den Einheitspreisen enthalten. Verkehrssicherheit obliegt dem AN insgesamt, somit voll verantwortlich. 3.12 Hebezeuge und-Gerüste Eventuell benötigte Hebezeuge oder Hilfsgerüste sind vom Auftragnehmer in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4. ANLAGENBESCHREIBUNG SANITÄR Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet die komplette Sanitärausstattung des Gebäudes. Das Gebäude erhält eine Hauseinspeisung mit Filter, Druckminderer, etc. Die Verteilung erfolgt im Geschossweise. Der Warmwasserbereiter hat einen Abgang mit einem Warmwasservorlauf von 60° und wird nach aktuellem Stand durch die Fernwärmeversorgung sichergestellt. Die Warmwasserbereitstellung erfolgt über das Gewerk 'Heizung'. Die Wasserleitungen werden als Edelstahlrohr mit Pressfittings sowie Kunststoffverbundrohr eingebaut. Die Verrohrung des Abwassers wird mit schallgedämmten, mineralverstärkten PP-Abwasserrohr verlegt. Alle Leitungen, die verschiedene Brandabschnitte queren, müssen gem. Zulassung und Herstellervorgaben geschottet werden. Evtl. nachträglich notwendige Kernbohrungen dürfen nur in Absprache mit dem Statiker erfolgen. Die Kernbohrungen werden bauseits erstellt. Die Angaben zur Größe und Lage sind an die Bohrfirma weiterzugeben. Wärmedämmung: - Zentralen: Dämmung 100% aus Mineralwolle, alukaschiert mit Blech-Ummantelung (200% in der Tiefgarage und bei sonstiger Verlegung im Außen- und Fostbereich) - Sichtbereich (Decke UG): Dämmung 100% aus Mineralwolle, alukaschiert mit PVC-Ummantelung (200% in der Tiefgarage und bei sonstiger Verlegung im Außen- und Fostbereich) - Verlegung in Schächten: Dämmung 100% aus Mineralwolle, alukaschiert - Verlegung im Estrich EG bis DG: Kompaktdämmhülse 50% (13 mm) Brandschutz: Die Ausführung erfolgt gemäß Leitungsanlagenrichtlinie. Das Brandschutz-Gutachten findet Berücksichtigung. Zur Planung der Rohrleitungssysteme wurde aufgrund der Platzverhältnisse im Schacht in der Planungsphase entsprechende Nullabstandslösungen als Systemlösung zu Grunde gelegt. Schallschutz, Befestigungen: - Alle Befestigungen entsprechend DIN 4109 - Alle Rohrbefestigungen in Montagetechnik mit Gummieinlagen - Alle Festpunkte mit Gummi-Metalldämpfern für entsprechende Dehnungskräfte Keine unisolierten Rohrverbindungen mit Beton, Mauerwerk, Putz oder ähnlichen Materialien. Wartung für die vorstehenden betriebstechnischen Anlagen : Die Überprüfung, Wartung, Reinigung und Instandhaltung der beschriebenen Anlagenteile erfolgt nach den zutreffenden VDMA-Richtlinien. Abnahme: Vor der Abnahme und Übergabe der Anlage an den Bauherren wird das Rohrnetz abgedrückt und gespült. Die Wärmeerzeuger werden in Betrieb genommen. Übergabe der Anlage mit Erstellung eines Einsatz- Berichtes und einmalige Einweisung des Bedienungspersonals. Die erstellten Druck- und Spülprotokolle, Aufzeichnungen, etc. sind Bestandteil der Bestandsunterlagen. Sonstige Vereinbarungen Die VOB ist Ausschreibungsbestandteil. Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Alle Einzelpreise sind Netto in Euro einzutragen. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch mit den technischen und allgemeinen Vorbemerkungen einverstanden. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnisses haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung vereinbart werden. Die vorstehenden Vereinbarungen werden von den Vertragspartnern durch Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder dessen Bevollmächtigten anerkannt. Anschlüsse an bauseitige Leistungen sind einzukalkulieren. Vertragsbedingungen Sicherheitseinbehalt                    gemäß Vergabeprotokoll Vertragsstrafe                                        gemäß Vergabeprotokoll Abzüge Netto Mängeleinbehalt                          gemäß Vergabeprotokoll Bauwesenversicherung gemäß Vergabeprotokoll Allgemeine Umlage                     gemäß Vergabeprotokoll Diese Vereinbarungen sind zu unterschreiben und gelten als Vertragsbestandteil.             Ort, Datum                    Stempel                                     Unterschrift
1. VORBEMERKUNGEN
HINWEIS BRANDSCHUTZ HINWEIS BRANDSCHUTZ Zur Planung der Rohrleitungssysteme wurde aufgrund der Platzverhältnisse im Schacht in der Planungsphase entsprechende Nullabstandslösungen als Systemlösung zu Grunde gelegt.
HINWEIS BRANDSCHUTZ
HINWEIS Nebenleistungen HINWEIS: Baustelleneinrichtung Vor Durchführung der Baumaßnahme ist die Baustelle zu sichern. Die Art der Sicherungsmaßnahmen richtet sich nach der jeweiligen Anforderung. Material zur Absperrung ist vom Bieter beizustellen. Die Baustelle ist mit allen Geräteschaften, die zur Durchführung der Einrichtungsmaßnahme erforderlich sind, einzurichten. Hierzu gehören die Transport- und Hebeeinrichtungen, Bearbeitungsmaschinen und Werkzeuge. Die Freihaltung von Zufahrtswegen auf der Baustelle sowie die Sicherstellung der Wegebefahrbarkeit sind bauseitige Maßnahmen. Diese erfolgen in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Das Einrichten der Baustelle, die Bereitstellung und Vorhaltung von Tagesunterkünften und sanitären Einrichtungen sowie erforderliche behördliche Genehmigungen in diesem Zusammenhang, sind Leistungen des Auftragnehmers und in die Kosten der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Die Baustelleneinrichtung gilt für die gesamte Baumaßnahme Folgende Leistungen sind allgemein einzukalkulieren: Verschließen, aller Öffnungen im Anlagennetz wie z.B. Rohranschlüsse, Gegenstände, offene Behälter, Kanäle u.s.w. während der gesamten Bauzeit, in wirksamer und fachgerechter Weise. Erstellung von Bestandsunterlagen nach DIN 18381, Abschnitt 4.2.31: Der Auftragnehmer liefert bei Übergabe der Installation an den Auftraggeber in Ergänzung zur VOB, Teil C, DIN 18380 und DIN 18381 folgende Unterlagen. Bestandszeichnungen in 3-facher Ausfertigung, farbig geplottet, auf DIN A4 Format gem. DIN 824 gefaltet sowie auf Datenträger nach Vorgabe Bauherr. Einen zusätzlichen Satz Anlagenschemen, aufgezogen auf Hartfaserplatte und mit Klarsichtfolie überzogen zum Aushang in technischen Zentralen. Digitale Datenträger mit allen CAD-Planunterlagen im Original-Zeichnungsformat sowie zusätzlich im DWG-Format. Die Vergabe von Plannummern, die Zuordnung von Layern und Stiftfarben sind mit dem Auftraggeber vor der Erstellung der Unterlagen abzustimmen. Vorgaben nach der CAD-Richtlinie des Auftraggeber sind einzuhalten. Jeweils in 3-facher Ausfertigung: Fachunternehmererklärung Anlagen- und Funktionsbeschreibung Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Prüfbücher Gewährleistungsübersicht Protokolle über alle im Rahmen der Einregulierung durchgeführten Messungen Herstellerverzeichnisse Datenblätter Ersatzteilliste Kopien behördlicher Prüfbescheinigungen und Werksatteste bzw. Werksnormen Mess- und Abnahmeprotokolle, Zulassungsbescheide ------------------------------------------------------- INHALTSÜBERSICHT und Muster zur Gliederung der Bestandsdokumentation Sanitärtechnik (Untertitel sind objektspezifisch vom AN anzupassen) 1. Inhaltsverzeichnis 2. Fachunternehmererklärung 3. Funktions- u. Anlagenbeschreibung 4. Betriebsanweisung 5. Berechnungen 5.1. Rohrnetzberechung 6. Herstellerverzeichnis 6.1. Anschriften aller Hersteller und Zulieferer von Bauteilen und Anlagen 7. Datenblätter 7.1. Datenblätter aller eingesetzten und montierten Bauteile mit Herstellerangabe (sortiert auflisten) [nachfolgend Beispiele - gem. Projektanforderung zu ergänzen] 7.1.1. Absperrventile 7.1.2. Armaturen 7.1.3. Ausgussbecken 7.1.4. Druckminderer 7.1.5. Hebeanlagen 7.1.6. Klosetts 7.1.7. Kompensatoren 7.1.8. Kugelhähne 7.1.9. Magnetventile 7.1.10. Manometer 7.1.11. Mischbatterien 7.1.12. Pumpen 7.1.13. Rohrbe- und -entlüfter 7.1.14. Rohrbegleitheizung 7.1.15. Rohrmaterial 7.1.16. Rückflussverhinderer 7.1.17. Rückspülfilter 7.1.18. Schmutzfänger 7.1.19. Sicherheitsventile 7.1.20. Strangregulierventile 7.1.21. Tauchpumpen 7.1.22. Thermometer 7.1.23. UP-Spülkasten u. Abdeckplatte 7.1.24. Urinale 7.1.25. Wannen 7.1.26. Warmwasserbereiter 7.1.27. Waschtische 7.1.28. Wasserzähler 7.1.29. WC-Ausstattungs (Bürste, Halter, Griffe, ...) 7.1.30. WC-Sitz 8. Abnahmeprotokolle 8.1. Prüfprotokoll Druckprobe 8.2. Spülprotokoll nach DIN / DVGW 8.3. Einregulierprotokoll 8.4. Inbetriebnahmeprotokoll 8.5. Protokolle zur Einweisung des Betreibers 8.6. Bescheinigung zur Ausführung von Rohrdurchführungen gem. RbALei (falls erf.) 8.7. Schweißerzeugnisse (falls erf.) 9. Pläne 9.1. Installationspläne 9.2. Strangschemata Schmutzwasser 9.3. Strangschemata Trinkwasser 9.4. Übersichtsplan Wasserzähler (falls erforderlich) 9.5. Ersatzteilliste 9.6. CD-ROM mit Installationsplänen und Schemata 10. Wartung 10.1. Wartungsanweisung 10.2. Service-Nachweis 10.3. Wartungsvertrag 10.4. Servicebuch
HINWEIS Nebenleistungen
HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS Für die Kalkulation ist das Auflegen der bauseits verlegten Kabel an die im LV erwähnten elektrischen Verbraucher (Pumpen, Ventilatoren, Aufbereitungs- sowie Steuerungstechnik usw) zu berücksichtigen, auch wenn dies nicht explizit erwähnt wird. Hierzu ist im Zuge der Werks- und Montageplanung eine qualifizierte Kabelzugliste mit Kabelart, -querschnitt -Start und Ziel sowie Absicherung zu erstellen. Alle benötigten E-Leitungen innerhalb eines Raums sind vom NU-Sanitär zu verlegen und aufzulegen. Durch das Gewerk ELT erfolgt nur die Zuleitung.
HINWEIS ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
01.01 Abwasserleitungen und Zubehör
01.01
Abwasserleitungen und Zubehör
01.02 Zubehör Entwässerung
01.02
Zubehör Entwässerung
01.03 Rohrleitungen und Zubehör
01.03
Rohrleitungen und Zubehör
01.04 Betriebstechnik Wasser
01.04
Betriebstechnik Wasser
01.05 Armaturen Bewässerung
01.05
Armaturen Bewässerung
01.06 Sanitärobjekte
01.06
Sanitärobjekte
01.07 Dämmung
01.07
Dämmung
01.08 Brandschutztechnik
01.08
Brandschutztechnik
02 Heizung
02
Heizung
02.01 Wärme-/ Kälteerzeugung
02.01
Wärme-/ Kälteerzeugung
02.02 Absicherung der Systemkreise
02.02
Absicherung der Systemkreise
02.03 Rohrleitungen und Zubehör
02.03
Rohrleitungen und Zubehör
02.04 Raumheizflächen
02.04
Raumheizflächen
02.05 Gebläsekonvektoren
02.05
Gebläsekonvektoren
02.06 Kältetechnik
02.06
Kältetechnik
02.07 Meß- und Absperrarmaturen
02.07
Meß- und Absperrarmaturen
02.08 Dämmung
02.08
Dämmung
02.09 Brandschutztechnik
02.09
Brandschutztechnik
02.10 Nebenleistungen
02.10
Nebenleistungen
03 Lüftung
03
Lüftung
03.01 Lüftungsgeräte und Zubehör
03.01
Lüftungsgeräte und Zubehör
03.02 Ventilatoren Kellerlüftung
03.02
Ventilatoren Kellerlüftung
03.03 Taupunkt-Kellerlüftung
03.03
Taupunkt-Kellerlüftung
03.04 Luftleitungen und Formstücke
03.04
Luftleitungen und Formstücke
03.05 Lüftungskanäle und Formstücke
03.05
Lüftungskanäle und Formstücke
03.06 Dämmung
03.06
Dämmung
03.07 Luftdurchlässe
03.07
Luftdurchlässe
03.08 Einbauten
03.08
Einbauten
03.09 Nebenleistungen
03.09
Nebenleistungen
04 Feuerlösch
04
Feuerlösch
HINWEIS FEUERLÖSCHANLAGEN HINWEIS FEUERLÖSCHANLAGEN Die Feuerlöschanlagen sind nur nach aktuellem Brandschutzkonzept zu errichten.
HINWEIS FEUERLÖSCHANLAGEN
04.01 Löschwasserversorgung
04.01
Löschwasserversorgung
04.02 Rohrleitungen und Zubehör
04.02
Rohrleitungen und Zubehör
04.03 Armaturen
04.03
Armaturen
04.04 Brandschutztechnik
04.04
Brandschutztechnik
04.05 Nebenleistungen
04.05
Nebenleistungen
05 Sonstiges
05
Sonstiges
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten
05.02 Kernbohrungen u. Durchbrüche
05.02
Kernbohrungen u. Durchbrüche
05.03 Wartung
05.03
Wartung