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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbedingungen - Fliesen Angebotsgrundlagen Das Angebot muss vollständig sein. Mit dem eingereichten Angebot bekundet der Bieter sein volles Einverständnis zu den in der Ausschreibung genannten Grundlagen. Mit der Angebotsabgabe ist der Bieter für eine Frist von mindestens 30 Kalendertagen, gerechnet vom Ende der Angebotsfrist, in vollem Umfang an sein Angebot gebunden. Nach Prüfung der Angebotsunterlagen wird der Zuschlag durch den Auftraggeber für die ausgeschriebene Leistung erteilt. Vertragsgrundlagen (in Auszügen) Die Regelungen der VOB Teil B: "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" sowie der VOB Teil C "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" geltend in der zum Zeitpunkt des wirksamen Vertragsschlusses geltenden Fassung als vereinbart, soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Sofern individualvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gehen diese den Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C ausdrücklich vor. Subsidiär und vertragsergänzend gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und VOB Teil C. Etwaige "Allgemeine Geschäftsbedingungen" des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mindestens ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter dauerhaft vor Ort ist. Soweit der Auftragnehmer nicht gewährleistet, dass dauerhaft ein weisungsbefugter, deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort ist, wird der Auftraggeber ohne weitere Ankündigung die notwendige Kommunikation durch die Herbeiziehung eines Dolmetschers veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Vertragsstrafe Gerät der Auftragnehmer mit den vereinbarten Ausführungsfristen in Verzug, hat er für jeden Arbeitstag der schuldhaften Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3% auf den jeweils entfallenen Endbetrag der Bruttoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist in der Gesamthöhe auf maximal 5% der Bruttoauftragssumme begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt die Geltendmachung über die Vertragsstrafe hinausgehender Schadensersatzansprüche vorbehalten. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber bzgl. des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens terminliche Verpflichtungen gegenüber den zukünftigen Eigentümern eingegangen ist und eingehen wird, deren Nichterfüllung gravierende Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüche zur Folge haben können, für die der Auftragnehmer in Gestaltung des Schadensersatzes zur Haftung gezogen werden kann. Abnahme Die Regelungen zur Abnahme gemäß § 12 VOB/B gelten als vereinbart. Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt insgesamt 5 Jahre und 9 Monate. Mangelbeseitigung Für Mängel, die während der Ausführung auftreten, gilt § 4 Abs. 7 VOB/B. Sollte der Auftragnehmer, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, der Mängelbeseitigung nicht nachkommen, gelten die Rechtsfolgen entsprechend § 13 Abs. 5 VOB/B. Schadenbeseitigung am eigenen Gewerk Es wird vereinbart, dass der Auftragnehmer Schäden von Dritten an seinem Gewerk auf Verlangen des Auftraggebers während der Bauzeit beseitigt. Die Vergütung hierfür erfolgt auf Basis der erbrachten / erforderlichen Leistung und der im Leistungsverzeichnis vereinbarten Vertragspreise. Bekämpfung der Schwarzarbeit und Arbeitnehmerschutz Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass sich jeder seiner auf der Baustelle Beschäftigten im Sinne des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) gegenüber den Zollbehörden ausweisen kann. Auf Verlangen sind die Ausweispapiere auch dem Auftraggeber vorzulegen. Handelt es sich beim vorliegenden Gewerk um ein stehendes bzw. zulassungspflichtiges Gewerbe, muss die Eintragung in der Handwerksrolle dem Auftraggeber unaufgefordert ausgehändigt werden. Liegt diese Information nicht vor, wird eine Auszahlung bereits gestellter oder zu stellender Rechnungen nicht erfolgen. Skontofristen gelten in diesem Fall als ausgesetzt. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu befolgen. Vorstehende Regelungen gelten insbesondere auch für vom Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmer. Sonstiges Der Auftragnehmer hat ihm übergebene Gegenstände gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 VOB/B bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Beschädigungen und Schwund, die durch unsachgemäßen Umgang bzw. Lagerung mit vorgenannten Produkten seitens des Auftragnehmers entstehen, werden durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Entsprechendes gilt für vom Auftragnehmer beim Auftraggeber gelagerte und/oder abgestellte Materialien. Datenschutzerklärung Unserer Datenschutzerklärung können sie auf unserer Homepage abrufen. (http://datenschutz-lieferanten.reihenhaus.de/) Zahlungsvereinbarungen (in Auszügen) Die Preise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit, § 313 BGB bleibt davon unberührt. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung wird ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B vereinbart. Dieser wird in den Abschlagszahlungen einbehalten. Der Auftragnehmer kann gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. Im Falle der Ablösung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist das Formblatt 421 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden. Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen. Auftragserweiterungen sind, als separat ausgewiesener Titel/Position sowie in kumulierter Form mit dem Hauptauftrag abzurechnen. Vertraglich im Hauptauftrag sowie einer möglichen Auftragserweiterung nicht vorgesehene Leistungen, Mengenmehrungen und Stundenlohnarbeiten sind gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 VOB/B getrennt abzurechnen. Diese Leistungen sind einmal pro Monat in kumulierter Form abzurechnen. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung erforderlich, muss der Auftragnehmer den Anspruch gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. Sonderausstattungen sind kumuliert abzurechnen. Rückgabe der Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B über 10 v. H. der Bruttoabrechnungssumme nach Fertigstellung und Abnahme der mangelfreien Leistung und gegen Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche. Der Auftragnehmer leistet an den Auftraggeber eine Sicherheit für Mängelansprüche über 5% der Bruttoschlussrechnungssumme einschließlich der Nachträge. In Höhe der Sicherheit für Mängelansprüche erfolgt zunächst ein Sicherheitseinbehalt in Form eines Abzugs von der geprüften Bruttoschlussrechnungssumme. Der Auftragnehmer kann die Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 Abs. 3 VOB/B durch eine andere ersetzen. Die Verpflichtung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird ausgeschlossen. Es wird ein Rückgabezeitpunkt gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart. Für die Stellung der Bürgschaft ist das Formblatt 422 (VHB Bund Ausgabe 2017 – Stand 2019) zu verwenden. Liegt dem Auftraggeber eine projektübergreifende Sicherheit für Mängelansprüche vor, wird diese als gültig anerkannt. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart worden ist, gilt hinsichtlich der Leistung von Sicherheiten für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche § 17 VOB/B. Zusätzliche Vertragsbedingungen Bauabfall / Müllentsorgung Anfallender, selbstverursachter, arbeitsbedingter Bauabfall und Müll ist selbst zu entsorgen. Dies gilt auch für Bauabfall und Müll, der bei vom Auftraggeber bereitgestellten Lieferungen entsteht. Baustrom, Bauwasser und Toiletten Dem Auftragnehmer wird zusätzlich Baustrom, Bauwasser und Toiletten gemäß § 4 Abs. 4 VOB/B unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung an einem zentralen Punkt überlassen. Für den Transport bzw. Weiterleitung an die benötigte Lage im Baufeld ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Strom- und Wasserkosten für Schlafcontainer, Bürocontainer, Waschcontainer und vergleichbare Einrichtungen sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, daher sind die Messer und Zähler beim Auf- bzw. Abbauen zusammen mit dem Auftraggeber zu protokollieren. Die Kosten werden bei der Schlussrechnung abgezogen. Behinderungen im Bauablauf/ Abstimmung mit anderen Beteiligten Es ist mit Behinderungen im Bauablauf, aufgrund gleichzeitig laufender Arbeiten anderer Gewerke zu rechnen. Der Auftragnehmer stimmt seine Arbeiten - sofern erforderlich - mit anderen Auftragnehmern und mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers ab. Diese Abstimmungen oder Behinderungen daraus bedingen keine Mehrforderungen. Dokumentation Der Auftragnehmer hat die von Ihm geleistete Arbeit anhand von Skizzen, Fotos, Bautagebuch, usw. zu dokumentieren, auch mit Blick auf die spätere Abrechnung. Lager- und Arbeitsplätze Flächen für die Baustelleneinrichtung und Lagerflächen stehen innerhalb des Baufeldes nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Nutzung der Flächen ist nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglich. Stoffe / Bauteile Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte, ein CE-Kennzeichen tragen. Außerdem müssen die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Produkte die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung sowie der nationalen Normen erfüllen. Verhinderung von Baulärm Die Baustelle liegt in der Nähe von Wohnbebauung, daher sollen die Bauarbeiten so ausgeführt werden, dass eine Belästigung der Anlieger durch den Baubetrieb insbesondere durch Baulärm, Staub und Verschmutzung auf ein Minimum beschränkt wird.
Vertragsbedingungen - Fliesen
Allgemeine Vorbemerkungen Empfohlene Fabrikate und Produkte können durch gleichwertige ersetzt werden. Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten nachzuweisen. Verbindliche Fabrikate sind zwingend vorgeschrieben und dürfen nicht ersetzt werden. Abdichtungsmaterialien müssen vom gleichen Systemhersteller bezogen werden. Innerhalb einer Wohneinheit muss die Fugenfarbe einheitlich sein. Fliese und Fuge zusammen dürfen die im Leistungstext angegebenen Abmessungen nicht überschreiten. Die Mengenberechnung erfolgt abweichend zur DIN18299, Abschnitt 5 anhand der tatsächlichen Mengen. Innentüren werden nicht übermessen! Verbindliche Bezugsquelle Die Materialien Botament ATE Max, Wand- und Bodenfliesen sind zwingend bei folgendem Lieferanten zu beziehen: Niederer GmbH Straße des 13. Januar 191 66333 Völklingen Herr Bernhard Klingler +49 6898 - 980 262 bernhard.klingler@niederer.de Eine andere Bezugsquelle als die oben genannte ist nicht zulässig! Die verbindlichen Produkte sind den jeweiligen Positionen zu entnehmen. Abweichende Produkte als die angegebenen sind nicht zulässig! Die Fliesen werden exklusiv für die Deutsche Reihenhaus AG gefertigt und dürfen nur bei Aufträgen verarbeitet werden, bei denen die Deutsche Reihenhaus AG der Auftraggeber ist.
Allgemeine Vorbemerkungen
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV / DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten und weiterführenden technischen Regeln. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18299                                 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gilt DIN 18534                                 Innenraumabdichtung Zusätzlich zu beachtende technische Regel und Vorschriften: - produktspezifischen Hersteller-Verarbeitungsvorschriften - allgemein anerkannten Regeln der Technik - Bauordnung der Länder - Arbeitsschutzgesetze und zugeordnete Verordnungen - Arbeitsstättenverordnung - Berufsgenossenschaftliche Vorschriften Es gilt die jeweils aktuelle Fassung bei Auftragserteilung, bei Widersprüchen haben diese Vorrang vor den DIN-Vorschriften.
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Änderungen Leistungsverzeichnis Versionsnummer Versionsnummern dienen der internen Nachverfolgung von baubeschreibungsrelevanten Änderungen im Leistungsverzeichnis und werden über alle Haustypen und Gewerke hinweg einheitlich gepflegt. Auf Grund dieser gewerkeübergreifenden Pflege können sich Versionsnummern ändern, ohne das ein Leistungsverzeichnis dadurch betroffen ist. Version R2.4 Neue Fliesenmaße (30 x 60 Wandfliesen, 60 x 60 Bodenfliesen) sowie neues Fliesenpaket von Villeroy & Boch wählbar. Version R2.5 Sind Fliesen- und Montagepakete in den Häusern gewählt, werden angrenzende Abstellräume mit Fliesenbelag versehen. Ausgenommen hiervon ist der Abstellraum unter der Treppe im 85m2 Haus, dieser erhält nach wie vor Bodenbelag. Betroffen sind demnach die Abstellräume im OG des 145m2 Hauses, sowie im DG des 120m2 Hauses, sofern die Grundrisserweiterung SA 2.9 gewählt ist. Version R2.6 Das Ausstattungspacket "Exklusiv" entfällt. Das Abschlussprofil "Jolly" entfällt. Die Registerhöhe beträgt jetzt 117,5 cm Technische Änderungen - Bei der Pos. "Grundierung" wird nun nach Untergründen unterschieden - "Verbund-Trittschalldämmung" und "Verbundabdichtung (AIV-F), W0-I, Polymerdispersion (DM), Boden" entfällt und wird durch "Flächenabdichtung an Bodenflächen mit Bahnenabdichtung (AIV-B)" ersetzt - A-Pos. "Verbundabdichtung (AIV-B), W0-I, Innenwand" eingefügt
Änderungen Leistungsverzeichnis
Projektspezifische Besonderheiten Ausführungsumfang (zutreffendes bitte ankreuzen und unnötige Texte löschen) Die Sonderausstattungslisten finden Sie auf der Baustelle im Eingangsbereich der jeweiligen Häuser. Den Bedarf können Sie der Sonderausstattungsliste entnehmen. [ X ] 120 m² Wohntraum Erdgeschoss In den Wohneinheit(en) ist die Sonderausstattung "WC und Diele Erdgeschoss Fliesen- und Montagepaket" gewählt. Hausnummer:  A1, A3, A4, A5, A6, B10, B11 [ X ] 120 m² Wohntraum Obergeschoss In den Wohneinheit(en) ist die Sonderausstattung "Bad Obergeschoss Fliesen- und Montagepaket" gewählt. Hausnummer:  A1, A3-A6, B7- B12 [ X ] 120 m² Wohntraum Dachgeschoss In den Wohneinheit(en) ist die Sonderausstattung "Bad Dachgeschoss Fliesen- und Montagepaket" gewählt. Hausnummer:  A1, A3, A4, A5, B10, B11, B12
Projektspezifische Besonderheiten
01 Fliesen (Lieferung und Montage)
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Fliesen (Lieferung und Montage)
01.01 Vorbereitende Arbeiten
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Vorbereitende Arbeiten
01.02 Bodenbelag und Wandbekleidung
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Bodenbelag und Wandbekleidung
01.03 Sonstige Arbeiten
01.03
Sonstige Arbeiten
02 Sonstige Leistungen
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Sonstige Leistungen
02.01 Stundensätze
02.01
Stundensätze