Fliesen- und Plattenarbeiten
Fornsbach - Betreutes Wohnen mit Dorfladen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Stephan Zirkel                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                   69221Dossenheim Bauherr                      FWD Hausbau GmbH                        Ausführungort  Brückenstraße 2                                   Gerhart-Hauptmann-Straße 28                                 71540Murrhardt-Fornsbach                                   69221Dossenheim _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                  FWD Hausbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim AnsprechpartnerStephan Zirkel                                   0 62 21 / 87 50 136 Abgabedatum             23.01.2026 Ausführungsbeginn    02.03.2026 Ausführungsende       30.05.2026 _______________________________________________________________________________________                                                                             Bietereintrag                           Angebotsprüfung Angebotssumme netto                                        EUR ______________                EUR ______________ MwSt.                                                                  EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto                                       EUR ______________                EUR ______________ Nachlass _____ %                                                 EUR ______________                EUR ______________ Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass               EUR ______________                EUR ______________ _______________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Ort und Datum                                                                          Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
Auftraggeber              FWD Hausbau GmbH                        Bauleitung       Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben: 1) Der Bauwerkvertrag wird brutto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls brutto auszustellen. 2) Umlagen und Abzüge - Baustrom: 0,25 % - Bauwasser: 0,25 % - Bauwesen: 0,60 % - Baureinigung: 0,1 % 3) Bürgschaften - Gewährleistungsbürgschaft: 5 % - Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % 4) Die Zahlungen erfolgen gemäß einem gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan 5) Einbehalt bis zur mängelfreien Fertigstellung: 10 % 6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen - Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats beim AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats gezahlt. - Rechnungen, die zwischen dem 26. eines Monats und dem 10. des Folgemonats beim AG eingehen, werden am 20. desselben Monats gezahlt. 7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pläne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert. _______________________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ALLGEMEINE UND ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE UND ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN I Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen 1. Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, daß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein Bauwerkvertrag abzuschließen ist, der die nachstehend aufgeführten wesentlichen Bestandteile enthalten wird. 2. Vor Auftragsvergabe soll mit dem Auftragnehmer ein Pauschalfestpreis vereinbart werden. 3. Die Bestimmungen der VOB Teil B, jeweils in der neusten Fassung. 4. Die allgemeinen technischen Vorschriften für die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschlägigen DIN-Vorschriften. 5. Vor Baubeginn ist eine Vertragserfüllungs-Bankbürgschaft durch den ausführenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen. 6. Stellung einer Gewährleistungs-Bankbürgschaft in Höhe von 5% der Bauwerkvertragssumme inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers. 7. Die Landesbauordnung Baden-Württemberg, neueste Fassung, sowie die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. 8. Die Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungsträger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc. 9. Einhaltung der Wärme- und Schallschutzverordnungen. 10. Arbeitsstättenverordnung und -richtlinien. 11. Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verhütung von Unfällen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. 12. Auflagen des TÜV. 13. Die Vergütung der Bauwerksvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerhöhungen haben keine Auswirkungen auf die Vergütung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenerberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu überprüfen. 14. Die Vergütung ist zahlbar nach Baufortschritt gemäß eines noch festzulegenden Zahlungsplans. 15. Die Gewährleistungsdauer des Unternehmers beträgt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche hat der Auftraggeber das Recht, für die Dauer der Gewährleistungszeit bei der Schlußabrechnung einen Einbehalt von 5% der Vertragssumme vorzunehmen. 16. Subunternehmer dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, daß Name, Anschrift, Telefon- und Fax-nummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. 17. Preisgünstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erwünscht und vom Hauptangebot getrennt mit diesem abzugeben. II Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB 0 Vertragsgrundlage 0.1 Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge: 0.1.1 der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, 0.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten zusätzlichen und allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen, 0.1.3 die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C. 0.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine Gültigkeit. 0.3        lle Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 0.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommt. 0.5 Alle Überschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. 1 Art und Umfang der Leistung 1.1 Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Baustelle, ihre Zugänglichkeit und alle sonstigen für die Preisfindung und Baudurchführung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. 2 Vergütung 2.1 Die Vertragspreise sind Festpreise für die gesamte Bauzeit. 2.2 Bei der Preiskalkulation hat der AN insbesondere folgende Leistungen zu erfassen: 2.2.1  Nebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C 4.1: 2.2.2 Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. 2.2.3 Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. 2.2.4 Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. 3 Ausführungsunterlagen 3.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverzüglich bekanntzugeben. 3.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. 3.3 Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen. 3.4 Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustim-mung des AG zulässig. 4 Ausführung 4.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher deutschsprachiger Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen. 4.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluß der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. 4.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. 4.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht. 4.5 Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlaßt werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 4.6 Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muß sich darauf einstellen, daß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen. 4.7 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuführen. 4.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. 4.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. 5 Ausführungsfristen 5.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. 5.2 Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. 6. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung 6.1 Der AN hat seine Arbeit so durchzuführen, daß andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. 7. Verteilung der Gefahr 7.1 Siehe VOB/B. 8. Kündigung durch den AG 8.1 Teilkündigungen sind zulässig. 9. Kündigung durch den AN 9.1 Siehe VOB/B. 10 Haftung der Vertragsparteien 10.1 Wird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen. 10.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen. 11 Vertragsstrafe 11.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlußzahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. 11.2 Soweit Termine gem. Ziffer 5.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unverändert auch für die neuen Termine. 11.3 Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 5.2). 12 Abnahme 12.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären und ggf. Rest- und Nacharbeiten umgehend durchzuführen. 12.2 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. 13. Gewährleistung 13.1 Die Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre. 14. Abrechnung 14. Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. 15 Stundenlohnarbeiten 15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 15.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohnsätze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. Für evtl. benötigte Materialien oder Geräte ist vor Ausführung eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. 16 Zahlung 16.1 Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlußrechnung schließen Rückforderungen we-gen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 17 Sicherheitsleistung 17.1 Bei der Schlußzahlung wird als Sicherheit für die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlußzahlung oder vor Ablösung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 17.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist. 17.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankbürgschaft ablösen. 18 Streitigkeiten 18.1 Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ALLGEMEINE UND ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN 1. Allgemeines 1.1 Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller polizeilichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften allein verantwortlich. Für alle durch sein Verschulden entstehenden Schäden haftet er den Geschädigten in vollem Umfang. 1.2 Der Auftragnehmer hat sich von der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen von Vorunternehmern zu überzeugen. Mängel an der Leistung des Auftragnehmers, die nachträglich auf mangelhafte Vorleistungen zurückgeführt werden, berechtigen nicht zu Nachforderungen, um den vertragsgemäßen Zustand seiner Leistung wieder herzustellen. 1.3 Mehrforderungen infolge Unkenntnis der Unterkonstruktion und der Baustelle werden grundsätzlich nicht anerkannt. Der Bieter ist daher verpflichtet, die Unterkonstruktion / den Untergrund anhand der Zeichnungen und auf der Baustelle auf seine Eignung und Mängelfreiheit zu überprüfen. Etwaige Mängel und Bedenken sind der Bauleitung rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. 1.4 Nacharbeiten, die sich aus der Ungenauigkeit bei der Ausführung ergeben, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.5 Sämtliche notwendigen Reinigungen sind vorzunehmen, welche zur Ausführung der Arbeit gehören. 1.6 Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen (z. B. Anbringen von dauerplastischen Verfugungen oder späteres Einmauern und Verfliesen der Badewannenkörper nach erfolgtem Estricheinbau) bzw. bei Unterbrechungen und Vorwegleistungen sind nach Aufforderung durchzuführen und berechtigen zu keinen Nachforderungen. 1.7 Einwendungen und zusätzliche Forderungen des Bieters werden nur anerkannt, wenn sie in einem Begleitschreiben mit der Angebotsabgabe begründet werden. 1.8 Die Einheitspreise für Alternativpositionen sind anzugeben. Die endgültige Auswahl bleibt vorbehalten. Angebote ohne Angabe der Alternativpreise können von der Vergabe ausgeschlossen werden. 2. Stoffe und Bauteile 2.1 Sämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen. 2.2 Es dürfen nur ausgeschriebene Materialien angeboten und verwendet werden. 2.3 Für alle angebotenen und eingebauten Materialien und Stoffe muß eine amtliche Zulassung vorliegen, wenn eine solche lt. behördlichen Erlasses vorgeschrieben ist. Materialien ohne solche Zulassung dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung eingebaut werden. 2.4 Grundsätzlich ist nur erste Wahl zu verwenden. 2.5 Werden vom Auftragnehmer andere als die ausgeschriebenen Konstruktionen/Fabrikate angeboten, so sind diese in einem gesonderten Schreiben unter Bezug auf diese Vertragsbedingungen dem Angebot beizufügen. 3. Ausführung 3.1 Grundlage der Arbeiten sind die einschlägigen DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 18352, DIN 4108, DIN 4109, DIN 18164, DIN 18165, DIN 52210, DIN 1164, DIN 1179, DIN 1053, DIN 18155, DIN 18156, VOB Teil C, neueste Fassung, sowie: - Landesbauordnung, - Herstellervorschriften Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien und Bedingungen des Herstellers einzubauen. Außerdem ist der jeweils neueste Stand der Technik und/oder die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3.2 Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, daß keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen. 3.3 Sämtliche Leistungen nach Werksvorschrift beinhalten sämtliche Nebenleistungen. 3.4 Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind verzinkt zu liefern. 3.5 Der Untergrund ist vor Ausführung zu reinigen und so vorzubereiten, daß die Einhaltung der Herstellervorschriften sichergestellt ist. 3.6 Schalterdosen usw. sind in Zusammenarbeit mit dem Elektriker auszusparen. Hierbei ist dem Elektriker ausreichende Zeit zur Verfügung zu stellen. 3.7 Der Bieter hat auf sorgfältige Trennung beim Badewannenrand von angrenzenden Bauteilen zu achten. 3.8 Der Auftragnehmer übernimmt die volle Gewährleistung dafür, daß seine Ausführung DIN 4109 Schallschutz im Hochbau genügt. Insbesondere ist hier auf die Ausführung bei Badewannen, Badewannenschürzen, Brausen usw. hinzuweisen. Solche Bauteile sind körperschallgedämmt vom übrigen Bauwerk einzubauen. Gleiche Sorgfalt ist beim Randanschluß von Steinzeugböden oder Mosaikboden anzuwenden. 3.9 Falls ein Abkleben von Kanten und Fugen nötig ist, hat es unaufgefordert zu erfolgen, ebenso das Wiederentfernen der Abklebung. Abschrankungen und Verwahrungen sind ebenfalls enthalten. 3.10 Schmutz, Mörtelreste, anhaftender Zementschleier und sonstige Verunreinigungen sind zu beseitigen, da sonst die Beseitigungskosten von der Endrechnung abgezogen werden. 3.11 Für Rohbauunebenheiten im Rahmen der Rohbautoleranzen erfolgt kein Zuschlag. 3.12 Dauerelastischer Fugenverschluß (nach bes. Pos.) mit elastoplastischer Polysulfidmasse nach DIN 18540, Mehrkomponenten-Fugendichtungsmasse, z. B. THIOKOL, alterungs-, hitze-, frost- und chemisch beständig mit ausreichendem Dehnungsvermögen und einwandfreier Haftung am Fugenrand, absolut wasserdicht, mit den entsprechenden Voranstrichen und nicht verrottbarem schaumgummiartigen Hinterfüllungsmaterial, z. B. Moltopren. 3.13 Fugenanordnung und Ausführung: Im Baukörper vorhandene statische Dehnungs- und Bewegungsfugen müssen an der gleichen Stelle mit derselben Breite im keramischen Belag durchgehen. Zusätzliche Dehnungs-, Bewegungs- und Trennfugen in Wand- und Bodenplattenbelägen müssen bis zum Verlegegrund durchgehen bzw. sind Bauteile zur Vermeidung von Schallübertragungen völlig zu trennen. Die Fugen müssen frei von Mörtelresten sein. Die Herstellung erfolgt durch Einlegen eines Schaumstoffstreifens (in jeweiliger Konstruktionsbreite) ca. 10 mm dick. Solche Fugen sind anzuordnen bei Balkon- und Terrassenbelägen in zusammenhängenden Flächen größer als 5 m², beim Anschluß an Verwahrungen, Türrahmen und zum Baukörper, an Bade- und Brausewannenrändern, beim seitlichen Anschluß der Bade- und Brausewannenschürzen, bei Anschlagschienen, Bodenabläufen, Rohrdurchführungen. 3.14 Bade- und Brausewannen müssen vom Elektriker geerdet werden. Ungeerdete Wannen dürfen nicht eingekachelt werden. 3.15 Es findet eine förmliche Abnahme statt. Sie erfolgt nur nach vollständiger Fertigstellung der Beläge und wenn dieselben einwandfrei gesäubert sind. Die Abnahme ist vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. 4. Nebenleistungen 4.1 Maßgebend für die Preisbildung sind die Zeichnungen und der nachstehende Text. Der Bieter hat auch bei nicht vollständiger Beschreibung den Aufwand für fix und fertige Arbeiten einschl. sämtlicher erforderlichen Nebenarbeiten zu berücksichtigen, also sämtliche Montage-, Bohr- und Stemmarbeiten, Befestigungsmittel und -materialien, Abklebungen, Abschrankungen (auch Wiedereinbau), Verwahrungen, Verfugungen, Rundungen, Schalterdosen, Rohrdurchführungen, Plattierungen von umkleideten Installationsleitungen usw. 4.2 Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile frei Baustelle einschl. Abladen, diebstahlsichere Lagerung und Transport zur Verwendungsstelle. 4.3 Die Einheitspreise beinhalten sämtliche Leistungen für die Schalldämmung (DIN 4109), insbesondere die Abtrennung der Wannenschürzen, körperschallgedämmt, von Fußboden und Wand usw. 4.4 Nebenleistungen sind, entgegen DIN 18352, auch folgende Leistungen: - Sicherung des Verkehrs; - Sicherung von Leistungen usw.; - Maßnahmen zum Umweltschutz; - Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit; - Maßnahmen zur Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit vertretbar; - Reinigung des Untergrundes; - Vorkehrungen gegen Verschmutzen und Beschädigungen an Bauteilen, Isolierungen und Einrichtungen jeder Art und Schutz frischverlegter Beläge zur Aufrechterhaltung des Baubetriebs; - Sicherung der Installationen; - Herstellen, Schließen von Aussparungen; - Schutz gegen zu rasches Austrocknen des Mörtels; - Anarbeiten von Belägen an Bodenentwässerungen; - Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen, Gegenständen und Einrichtungen so gründlich, daß bei den Folgeunternehmern, vor allem Maler, Bodenleger usw., über deren vertragliche Verpflichtung hinausgehend keine Mehraufwendungen erforderlich werden; - Abdecken der Böden mit Sägemehl nach Beendigung der Arbeiten; - Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, Ziffer 4.2.1; - Aufbringen von Haftbrücken, Ziffer 4.2.6; - Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen für Installationen und Einbauteile, Ziffer 4.2.10; - Anarbeiten der Beläge, Ziffer 4.2.14; - Ausbilden, Schließen von Fugen, Ziffer 4.2.15; - Abschneiden von Randstreifen, Ziffer 4.2.17; - Liefern/Einsetzen von Profilleisten, Zierplatten, Formteilen, Ziffer 4.2.18; - Anarbeiten der Beläge an Aussparungen größer 0.1 m², Ziffer 4.2.21; - Herstellen von Gerungen, Ziffer 4.2.22; 4.5 Bauseitig sind keinerlei Beihilfen vorgesehen. 4.6 Das Anarbeiten an Türzargen, eingebaute Wandkästen, UP-Wandspüler, Fenster usw. ist im Einheitspreis enthalten. 4.7 Das evtl. Abklopfen von nicht ausgesparten Putzflächen bis 5 cm Breite wird nicht besonders vergütet. 4.8 Muster sind auf Anforderung auch in größerem Umfang vorzulegen; eine Vergütung erfolgt nicht. 4.9 Rohbauunebenheiten +/- 1,0 cm berechtigen zu keinen Mehrforderungen. 4.10 Entstehende Schäden an Bauteilen und Arbeiten vorhergehender Handwerker werden von der Endrechnung abgezogen. 4.11 Der vom Auftragnehmer verursachte Bauschutt, sowie Abfälle aller Art, einschl. Verpackungsmaterial, sind kostenlos von der Baustelle zu entfernen. 4.12 Die Leistung wird nach Pauschalfestpreis vom Auftraggeber vergeben, nach vorheriger Massen- und Mengenüberprüfung durch den Auftragnehmer anhand der Architektenpläne. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
01 Fliesenarbeiten Wohnungen / Gemeinschaftsraum / Laden
01
Fliesenarbeiten Wohnungen / Gemeinschaftsraum / Laden
01.__. 1 Wandfliesen verlegen Verlegen von keramischen Steingut-/Steinzeugfliesen (DIN 18 155) als Wandfliesen im Dünnbett auf Putz (Kalk-Zement, Gips), Leichtbauwände, Gipsdielen oder Beton mit geeignetem Kleber. Auszuführen auch auf Ablagen, Leibungen und Vormauerungen. Einschließlich anschließender Verfugung in passender Farbe (Festlegung durch Bauleitung / Architekt). Dünnbettmörtel und Fugmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bei Fliesenspiegeln in Küchen, Sockeln und bei nicht raumhoch gefliesten Räumen sind die oberen und seitlichen Abschlüsse zur Wand mit Fliesenkleber oder Fugmaterial vollständig zu schließen. Für die Fliesenarbeiten demontierte Steckdosen, Rollladengurtwickler, Schalter, Abdeckungen etc. sind unmittelbar nach Verfugung wieder anzubringen und fachgerecht anzuschließen. Fliesengröße: 30 x 60 cm Herstellerangaben Kleber:______________ Typ:_______________ Fugmaterial:______________ Typ:_________________
01.__. 1
Wandfliesen verlegen
158,96
01.__. 2 Zulage Wandfliesen Feinsteinzaug verlegen Zulage zur Position "Wandfliesen verlegen" für das Verlegen von Bodenfliesen aus Feinsteinzeug. Material in gesonderter Position.
01.__. 2
Zulage Wandfliesen Feinsteinzaug verlegen
E
1,00
01.__. 3 Zulage für Ausschnitte Zulage für Ausschnitte in Wandfliesen für: - Steckdosen / Schalter / Thermostate etc - Eckventile / Abläufe / S-Bögen Armaturen etc. - Wasseruhren / Absperrventile etc. Nicht sichtbare Befestigungen hinter Waschbecken, Pissoir und WC-Schüsseln werden nicht ges. vergütet
01.__. 3
Zulage für Ausschnitte
340,00
St
01.__. 4 Bodenfliesen verlegen Verlegen von Feinsteinzeugfliesen (DIN 18155) als Bodenfliesen im Dünnbett auf Zementestrich. Einschließlich anschließender Verfugung in passender Farbe (Festlegung durch Bauleitung / Architekt). Dünnbettmörtel und Fugmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Größe: 30 x 60 cm Herstellerangaben Kleber:      _____________  Typ:______________ Fugmaterial:____________ Typ:______________
01.__. 4
Bodenfliesen verlegen
173,23
01.__. 5 Bodenfliesen verlegen wie vor, jedoch Größe: 60 x 60 cm
01.__. 5
Bodenfliesen verlegen
E
1,00
01.__. 6 Bodenfliesen Duschtasse verlegen Verlegen von Feinsteinzeugfliesen (DIN 18155) als Bodenfliesen im Dünnbett auf Zementestrich. Einschließlich anschließender Verfugung in passender Farbe (Festlegung durch Bauleitung / Architekt). Dünnbettmörtel und Fugmaterial sowie andere zur Vorbereitung des Untergrundes notwendigen Stoffe und Aufwendungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Die Fliesen sind im Gefälle zu den Einläufen zu verlegen Duschtassengröße 1,20 x 1,20 m Randfries zu aufgehenden Wänden (2-seitig / 3-seitig) aus Bodenfliese geschnitten: 10 x 60 cm, im Eckbereich auf Gehrung geschnitten Innenbereich 5 x 5 cm Mosaik Anpassung an Bodeneinlauf Anzahl: 16 Duschen Herstellerangaben Kleber:       _____________ Typ:______________ Fugmaterial:____________ Typ:______________
01.__. 6
Bodenfliesen Duschtasse verlegen
23,04
01.__. 7 Fliesensockel Anbringen von Fliesensockel. Der Dünnbettkleber ist auf den Untergrund sowohl in technischer, als auch in gestalterischer Form abzustimmen. Die Oberkanten der Sockel sind mit Fliesenkleber oder Fugmaterial vollständig zu verschließen. Fliesenmaterial in gesonderter Position. Sockelhöhe: bis 100 mm
01.__. 7
Fliesensockel
109,78
m
01.__. 8 Verbundabdichtung Wand, Klasse W 1-I Liefern und Aufbringen einer Abdichtung deren Eignung für den Einsatz im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten durch Prüfzeugnis bestätigt ist. Einschließlich Untergrundvorbereitung. Ausführung: Duschbereich raumhoch sowie Badewannen mit seitlichem Überstand. Das Eindichten von Armaturen ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. (Dichtband und Dichtmanschetten in separater Position). Verarbeitung nach Angabe des Herstellers. Grundlage: DIN 18534-1 Stand Juli 2017 Untergrund: Beton, Putz (Kalkzement/Gips), Gipsbauplatten, Gipskarton Wasereinwirkungsklasse: W 1-I Angebotenes Fabrikat: __________________ Einbauort: Wandflächen der Duschen raumhoch incl. Überstand gem. DIN
01.__. 8
Verbundabdichtung Wand, Klasse W 1-I
98,88
01.__. 9 Verbundabdichtung Boden, Klasse W 2-I Liefern und Aufbringen einer Abdichtung deren Eignung für den Einsatz im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten durch Prüfzeugnis bestätigt ist. Einschließlich Untergrundvorbereitung. Ausführung in Bad mit gefliesten bodengleicher Duschtasse. Untergrund: Zementestrich Wasereinwirkungsklasse: W 2-I Angebotenes Fabrikat: __________________
01.__. 9
Verbundabdichtung Boden, Klasse W 2-I
190,04
01.__. 10 Dichtband für Verbundabdichtung Liefern und einkleben eines Dichtbandes in den Ecken der Wandabdichtung (Dusche) und am Übergang Boden-Wand. Angebotenes Fabrikat: __________________
01.__. 10
Dichtband für Verbundabdichtung
226,65
m
01.__. 11 Zulage Dichtband Zulage zu Vorpos. Dichtband für Formstücke (Innenecken, Außenecke etc.).
01.__. 11
Zulage Dichtband
152,00
St
01.__. 12 Dichtmanschetten für Verbundabdichtung Liefern und einkleben von Dichtmanschetten für Armaturendurchführungen (Dusche). 2 Stück je Dusche (AP Armatur) Anzahl: 16 Duschen Angebotenes Fabrikat: __________________
01.__. 12
Dichtmanschetten für Verbundabdichtung
32,00
St
01.__. 13 Duschtassen 1,20 x 1,20 m 220-230 mm EG Herstellen von bodengleichen Duschtassen: - Entfernen und Entsorgen des Kartonwinkels, 2,40 lfm - Dämmlage EPS DEO 035 170 mm - CT F5 S 60-50 als Zement-Schnellestrich, Belegereife ca. 3 Tage, im Gefälle zum Einlauftopf - Ausrichten und Eingiessen des bauseitigen Einlauftopfes - 2-seitige Verharzung und Vernagelung zu Estrich Größe der Einzelduschtasse: 1,20 x 1,20 m Bäder EG
01.__. 13
Duschtassen 1,20 x 1,20 m 220-230 mm EG
2,00
St
01.__. 14 Duschtassen 1,20 x 1,20 m 150-160 mm OG/DG Herstellen von bodengleichen Duschtassen: - Entfernen und Entsorgen des Kartonwinkels, 2,40 lfm - Dämmlage EPS DEO 040 100 mm - CT F5 S 60-50 als Zement-Schnellestrich, Belegereife ca. 3 Tage, im Gefälle zum Einlauftopf - Ausrichten und Eingiessen des bauseitigen Einlauftopfes - 2-seitige Verharzung und Vernagelung zu Estrich Größe der Einzelduschtasse: 1,20 x 1,20 m Bäder OG/DG
01.__. 14
Duschtassen 1,20 x 1,20 m 150-160 mm OG/DG
12,00
St
01.__. 15 Duschtassen 1,20 x 1,20 m 150-160 mm OG/DG Herstellen von bodengleichen Duschtassen: - Entfernen und Entsorgen des Kartonwinkels, 2,40 lfm - Dämmlage EPS DEO 040 210 mm - CT F5 S 60-50 als Zement-Schnellestrich, Belegereife ca. 3 Tage, im Gefälle zum Einlauftopf - Ausrichten und Eingiessen des bauseitigen Einlauftopfes - 2-seitige Verharzung und Vernagelung zu Estrich Größe der Einzelduschtasse: 1,20 x 1,20 m Bäder OG WE 08/09
01.__. 15
Duschtassen 1,20 x 1,20 m 150-160 mm OG/DG
2,00
St
01.__. 16 Dauerelastische Fugen innen Dauerelastischer Fugenverschluß, sowie Füllen der Fugen zwischen Türfutter und Fliesen, Innenecken, Übergängen Boden zu Wand, Sanitärobjekten etc. Entsprechend den zusätzlichen technischen Vorbemerkungen ausführen, einschl. Vorreinigung, Voranstrich, Hinterfüllmaterial und Abkleben. Die Fuge zwischen gefliesten Wand- und tapezierten Deckenflächen wird von Gewerk Maler ausgeführt. Hersteller:________________
01.__. 16
Dauerelastische Fugen innen
351,39
m
01.__. 17 Edelstahl-Schiene liefern und einbauen Liefern und einbauen von Edelstahl-Schienen im Bereich der Bodenfliesen an deren direktem Anschluß nicht die gleichen Fliesen verarbeitet werden bzw. ein Materialwechsel (z. B. Fliesen zu Bodenbelag) stattfindet. Die Höhe der Schienen ist auf die jeweils anschließenden Fliesenstärke abzustimmen (8 - 12,5 mm). Der Winkel muß im eingebauten Zustand unter oder unmittelbar vor der Tür liegen. Fabr.: Schlüter-Schiene oder gleichwertiges. Angebotenes Fabrikat: __________________
01.__. 17
Edelstahl-Schiene liefern und einbauen
2,02
m
01.__. 18 Edelstahl-Schiene liefern und einbauen Liefern und einbauen von Edelstahl-Schienen im Bereich der Bodenfliesen an deren direktem Anschluß nicht die gleichen Fliesen verarbeitet werden bzw. ein Materialwechsel (z. B. Fliesen zu Bodenbelag) stattfindet. Die Höhe der Schienen ist auf die jeweils anschließenden Bodenbelagsstärke abzustimmen (Fliesenstärke + 10 mm  Schwelle lt. DIN 18534 + 5 - 10 mm Bodenbelag = ca. 20 - 30 mm). Der Winkel muß im eingebauten Zustand unter oder unmittelbar vor der Tür liegen und in die Verbundabdichtung eingebettet werden. Fabr.: Schlüter-Schiene oder gleichwertiges. Angebotenes Fabrikat: __________________
01.__. 18
Edelstahl-Schiene liefern und einbauen
16,16
m
01.__. 19 Kunststoff-Eckprofil Kunststoff-Eckprofil aus PVC hart, Querschnitt, Profil und Farbe passend zu den Wandfliesen. Einschließlich fachgerechter Befestigung an senkrechten und waagerechten Kanten im Bereich von Leibungen, Ablagen und Vormauerungen. An Eckbereichen sind die Profile auf Gehrung zu schneiden. Farbe: weiß, grau, beige nach Wahl des AG Fabr.: Schlüter-Jolly-P oder gleichwertiges. Angebotenes Fabrikat: __________________
01.__. 19
Kunststoff-Eckprofil
60,32
m
01.__. 20 Edelstahl-Eckprofil wie vor, jedoch Ausführung in Edelstahl: - blank: __________ €/m - gebürstet: __________ €/m
01.__. 20
Edelstahl-Eckprofil
E
1,00
m
01.__. 21 Revisionsrahmen Liefern und montieren von Revisionsrahmen für Wandfliesen Größe 20 x 20 cm - 30 x 30 cm Einbauort: Zwischen WC und Dusche WE 01 und 02 WC-Gem. Raum
01.__. 21
Revisionsrahmen
3,00
St
01.__. 22 Ablagen an gefliesten Fensterbänken Auffüttern von gefliesten Fensterbänken bis 5 cm Höhe Bauteiltiefe ca. 12 cm Einbauort: Ablagen der Fenster der Bäder
01.__. 22
Ablagen an gefliesten Fensterbänken
E
1,00
m
01.__. 23 Fußabstreifer 1,2 x 1,5 m Liefern und versetzen eines Fußabstreifers mit Rahmen und Matte, im Eingangsbereich Laden. Größe ca 1,20 x 1,50 m Fabrikat: Fuma Typ: Top Clean TREND 10 Rips, Standardfarbe nach Bemusterung Alle notwendigen Arbeitssschritte sind einzukalkulieren
01.__. 23
Fußabstreifer 1,2 x 1,5 m
E
1,00
St
02 Material Wohnungen / Gemeinschaftsraum / Laden
02
Material Wohnungen / Gemeinschaftsraum / Laden
02.__. 1 Wandfliese Kermos Concept, 30 x 60, creme / weiß Fabrikat: Kermos Typ: Concept 30 x 60 cm Artikelnummern: 1179038 creme glasiert matt 1179007 creme glasiert glänzend 1179006 weiß glasiert matt 1179005 weiß glasiert glänzend Farbe: nach Bemusterung
02.__. 1
Wandfliese Kermos Concept, 30 x 60, creme / weiß
158,96
02.__. 2 Feinsteinzeugfliesen Kermos Newcon Fabrikat: Kermos Typ: Newcon Bodenfliese unglasiert matt rekt. R10/B (Stärke 9 mm) Format: 30 x 60 cm Artikelnummern: 1168147 hellgrau 1168142 anthrazit 1168144 creme 1168146 dunkelgrau 1168145 grau 1168143 taupe Farbe: nach Bemusterung
02.__. 2
Feinsteinzeugfliesen Kermos Newcon
173,23
02.__. 3 Feinsteinzeugfliesen Kermos Newcon wie vor, jedoch Format 60 x 60 cm
02.__. 3
Feinsteinzeugfliesen Kermos Newcon
E
1,00
02.__. 4 Feinsteinzeug Mosaik Kermos Newcon Fabrikat: Kermos Typ: Newcon Mosaik glasiert R10/B Abr.4 (Stärke 6 mm) Artikelnummern: 1324215 hellgrau 1324279 anthrazit 1324280 creme 1324217 dunkelgrau 1324216 grau 1324278 taupe Farbe: nach Bemusterung
02.__. 4
Feinsteinzeug Mosaik Kermos Newcon
23,04
02.__. 5 Feinsteinzeugfliesen Kermos New Quarzit Fabrikat: Kermos Typ: New Quarzit Bodenfliese unglasiert matt rekt. R10/B (Stärke 9 mm) Artikelnummern: 1246396 anthrazit 1246395 dunkelgrau 1246394 beige 1246393 hellgrau Farbe: nach Bemusterung
02.__. 5
Feinsteinzeugfliesen Kermos New Quarzit
E
173,23
02.__. 6 Feinsteinzeugfliesen Kermos New Quarzit wie vor, jedoch Format 60 x 60 cm
02.__. 6
Feinsteinzeugfliesen Kermos New Quarzit
E
1,00
02.__. 7 Feinsteinzeug Mosaik Kermos New Quarzit Fabrikat: Kermos Typ: New Quarzit Mosaik glasiert R10/B Abr.4 (Stärke 6 mm) Artikelnummern: 1246404 anthrazit 1246403 dunkelgrau 1246402 beige 1246401 hellgrau Farbe: nach Bemusterung
02.__. 7
Feinsteinzeug Mosaik Kermos New Quarzit
E
23,04
02.__. 8 Sockelfliese zu Kermos Newcon Fabrikat: Kermos Typ: Newcon Größe: 10 x 60 cm aus Feinsteinzeugfliese Pos. 02.02 geschnitten Farbe: nach Bemusterung
02.__. 8
Sockelfliese zu Kermos Newcon
109,78
m
02.__. 9 Sockelfliese zu Kermos New Quarzit Fabrikat: Kermos Typ: New Quarzit Größe: 10 x 60 cm aus Feinsteinzeugfliese Pos. 02.05 geschnitten Farbe: nach Bemusterung
02.__. 9
Sockelfliese zu Kermos New Quarzit
E
109,78
m
03 Fensterbänke
03
Fensterbänke
03.__. 1 Liefern von Kunstharzstein-Fensterbänken Liefern von Fensterbänken. Vorder- und Seitenkanten feingeschliffen und poliert. Kanten gefast und poliert. Überstand über verputzte Vorderkante Fensterleibung bis 20 mm. Material: Agglo-Carrara, Feinkorn (kunstharzgebunden) Stärke: 20 mm Einbautiefe: ca. 120 - 160 mm
03.__. 1
Liefern von Kunstharzstein-Fensterbänken
14,536
03.__. 2 Liefern von Naturstein-Fensterbänken wie vor, jedoch alternativ: Naturstein z.B. Granodiorit Padang Cristal Stärke: 20 mm Einbautiefe: ca. 120 - 160 mm Angebotenes Material:________________________
03.__. 2
Liefern von Naturstein-Fensterbänken
E
14,536
03.__. 3 Zulage sichtbare Seitenkanten Zulage zu Vorpositionen für sichtbare Seitenkanten gefast und poliert
03.__. 3
Zulage sichtbare Seitenkanten
E
1,00
St
03.__. 4 Zulage für Gehrungsschnitte Zulage für Gehrungsschnitte
03.__. 4
Zulage für Gehrungsschnitte
E
1,00
St
03.__. 5 Versetzen von Fensterbänken Versetzen von vorgenannten Fensterbänken aus Naturmaterial oder Kunststein in Dünnbett. Der Versetzmörtel ist auf den Montagebereich abzustimmen, inkl. evtl. notwendiger Stemmarbeiten und Vorbereitung des Untergrundes.
03.__. 5
Versetzen von Fensterbänken
104,10
m
03.__. 6 Dauerelastische Fugen Kunstharzstein Abgestimmt auf Material Kunstharzstein
03.__. 6
Dauerelastische Fugen Kunstharzstein
E
104,10
m
03.__. 7 Dauerelastische Fugen Naturstein Abgestimmt auf Material Naturstein
03.__. 7
Dauerelastische Fugen Naturstein
E
104,10
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__. 1 Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für: Facharbeiter:
04.__. 1
Facharbeiter
E
1,00
h
04.__. 2 Helfer wie vor, jedoch für: Helfer:
04.__. 2
Helfer
E
1,00
h
04.__. 3 Auszubildender wie vor, jedoch  für: Auszubildender:
04.__. 3
Auszubildender
E
1,00
h