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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angaben zur Baustelle
- Bei der ausgeschriebenen Baumaßnahme
handelt es sich um ein bestehendes Bürogebäude, das in ein
Mehrfamilienhaus mit 93 Wohneinheiten umgebaut werden soll.
- Das Objekt befindet sich nahe des Stadtkerns am Brückes 2-8 in Bad
Kreuznach.
- Baustrom und Bauwasser werden
bereit gestellt.
- Für die Entsorgung von Bauschutt und
sonstiger Abfälle ist jeweils der
Verursacher verantwortlich.
- Sämtliche Arbeitsbereiche sind
besenrein zu hinterlassen.
- Die Weitervergabe von Leistungen
und/oder Teilleistungen an andere Unternehmer
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
durch den AG.
Fliesenarbeiten - Abschnittsweise Ausführung
Hinweis:
Die einzelnen Bauabschnitte sind zeitlich auf die Fertigstellung der
jeweiligen Ausbaugewerke abzustimmen. Eine enge Koordination zwischen
den beteiligten Gewerken ist sicherzustellen.
Ausführungszeiten:
Gebäudeteile C,D,E
Wandliesen: 01.08.2026 bis 13.11.2026
Bodenfliesen: 17.08.2026 bis 04.12.2026
Gebäudeteil A,B
Wandfliesen: 01.11.2026 bis 26.02.2027
Bodengliesen: 07.12.2026 bis 19.03.2027
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
1. GRUNDLAGEN AUSSCHREIBUNG UND VERGABE
Art und Durchführung der Angebotseinholung bzw. der
Ausschreibung und Auftragserteilung werden nach
den Regeln der VOB neuesten Fassung angewendet.
Im übrigen gelten in folgender Reihenfolge:
a) die allgemeinen Vorbemerkungen zum
Leistungsverzeichnis.
b) die allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistung
c) die technischen Vorbemerkungen
d) die VOB, Teil B in der jeweils gültigen Fassung
e) die anerkannten Regeln (Stand der Technik)
f) das Leistungsverzeichnis bzw. die Baubeschreibung
h) die einschlägigen DIN-Vorschriften
2. BINDUNG AN DAS ANGEBOT
Die Zuschlagsfrist beträgt 6 Wochen ab
Angebotsabgabedatum.
3. ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
Beabsichtigt der Bieter Arbeiten im Rahmen einer
Arbeitsgemeinschaft durchzuführen oder Nachunternehmer
einzuschalten, so ist dies bei der Angebotsabgabe unter
Nennung der betreffenden Firmen bekanntzugeben.
4. ÄNDERUNGEN DES ANGEBOTES (ALTERNATIVEN)
Sondervorschläge und Alternativen sind nicht erwünscht.
5. EINHEITSPREISE
In die Preise ist die Baustelleneinrichtung sowie sämtliche Leistungen
und
Nebenleistungen einzurechnen, die zur Erreichung des
Auftragszieles erforderlich sind, auch wenn diese im einzelnen
nicht bis ins letzte Detail beschrieben sein sollten. Die einzelnen
Einheitspreise gelten grundsätzlich für alle auszuführenden
Leistungen in sämtlichen Geschossen des Bauwerkes.
6. BAUSEITIGES MATERIAL
Sämtliche bauseits gestellten Materialien sind vom
Auftragnehmer sachgemäß abzuladen, zu transportieren und
zu lagern.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer hierfür die
volle Haftung.
7. UMLAGEN BAUSTROM, WASSER, REINIGUNG,
BAUWESENVERS.
Die Kosten hierfür werden mit 0,2% der Auftragssumme vereinbart und in
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
8. GERÜSTE
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt.
Absperrvorrichtungen etc. sind jedoch zu berücksichtigen
9.SAUBERKEIT AUF DER BAUSTELLE
Alle genutzten Lagerflächen und Baustellenbereiche sind durch das eigene
Gewerk "besenrein" zu hinterlassen. Alle
z.B. überschüssigen Materialien und Verpackungsreste sind arbeitstäglich
und eigenmächtig auf eigene Kosten
durch den AN zu entsorgen! Erfolgt dies nicht, werden dem AN
nachträglich Reinigungs- und Entsorgungsgebühren in
Rechnung gestellt.
10.ORTSKENNTNIS:
Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich mit den
Beschaffenheiten vor
Ort vertraut machen und diese bei seiner Kalkulation berücksichtigen!
Nachforderungen aus Unkenntnis werden nicht anerkannt!
11.SICHERHEITSEINBEHALT :
Sicherheitsleistung beträgt 5% der Auftragssumme
Folgende Vertragsbedingungen werden vereinbart:
Die VOB in der aktuellen Fassung ist Bestandteil des Vertrages.
Dem vollständig ausgefüllten Leistungsverzeichnis ist vom Bieter eine
aktuelle Freistellungsbescheinigung beizufügen.
Wird eine Abschrift oder ein LV mit Kurztext als Angebot abgegeben, so
bleibt der Text dieses Orginal-LV als verbindlich gültig.
Ausführungsweise gemäß beiliegender Pläne (die dem LV beigefügten Pläne,
vorbehaltlich geringfügiger Maßveränderungen, sind ausschließlich zur
Kalkulation dieses Angebotes). Die Ausführung erfolgt nach örtlichem
Aufmaß durch
den Auftragnehmer und der Absprache bzw. Freigabe durch die Bauleitung.
Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt nach Vorlage
eines prüfbaren Aufmaßes mit einem Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 %.
Abschlagszahlungen können nur in Höhe eines über Aufmaß ermittelten
Leistungsstandes gestellt werden.
Ab 250.000,- EUR Abrechnungssumme netto erfolgt bei der Schlussrechnung
ein Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 3% der Abrechnungssumme bis zur
Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaftsurkunde.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach VOB B § 13,
beträgt 4 Jahre.
Hinweis zu Allgemeinen Einrichtungen:
Sämtliche sonstige Einrichtungbestandteile, die zur Abwicklung der
Arbeiten erforderlich sind sowie der
Toilettenraum entsprechend den baulichen Anforderungen
und den Anforderungen an die Einrichtung und die
Ausstattung nach Paragraph 48 Arbeitsstättenverordnung
und der Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 48/1,2 auf den vom Bauherrn ausgewiesenen Flächen
vorhalten, aufstellen und beseitigen.
Diese sind in die Einheitspreise mit einzurechnen und
werden nicht gesondert vergütet.
Im Einheitspreis sind die Kosten für Betrieb und
Unterhalt enthalten.
Hinweise zu Umlagen bzw. Abzügen der Abrechnungssumme:
Die Entsorgung von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers, sowie das
Beseitigen der Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren, ist gemäß VOB/C vom AN selbst zu veranlassen.
Hinweise zu Aufmaße:
Die Aufmaße sind nachvollziehbar räumlich gegliedert aufzustellen.
Grundsätzlich sind hierfür Aufmaßpläne vom Auftragnehmer zu erstellen.
Die Grundlage
für die Aufmaßpläne sind die Ausführungspläne der Fachplaner. Im
Einzelfall sind
die Aufmaße gemeinsam mit der Fachbauleitung durchzufüren. Die
Fachbauleitung erhält die Originale der Aufmaßblätter, der AN eine
Kopie. Die Massen
der einzelnen Aufmaßblätter sind in eine nach Titeln und Positionen
geordnete Aufmaßzusammenstellung zu übertragen, die laufend
fortgeschrieben wird.
Hinweise zur Kalkulation:
Alle Leistungen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
angegeben, inklusive Lieferung und fachgerechtem Einbau. Alle durch den
AN zu
entsorgenden Materialen und Bauteile gehen
in das Eigentum des Unternehmers über.
In die Einheitspreise sind die entsprechenden Transport- und
Entsorgungskosten miteinzukalkulieren.
Bei widersprüchlichen Angaben zur Ausführung gilt LV vor Plan.
Arbeitszeiten:
Stunden, die ausserhalb der geregelten Arbeitzeit anfallen
sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Vorfeld mit der Bauleitung abzustimmen:
Zur Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Lagerflächen stehen ausschließlich auf dem Baugrundstück
zur Verfügung und
sind vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten:
Schutzgebiete auf dem Baugrundstück sind keine bekannt. Schutzzeiten
richten sich nach der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz
gegen
Baulärm" (Geräuschimmissionen) vom 19. August 1970 (Beil. zum BAnz. Nr.
160).
Die örtlichen polizeilichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
Fahrspuren von Transporter, LKWs oder Radlader sind nach
Abschluss der Arbeiten zu glätten.
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen o.Ä.
Im Baufeld sind keine schützenswerte Bäume und Pflanzenbestände
vorhanden.
Die Strassenbordsteine und öffentliche Verkehrsflächen sind vor
Beschädigungen
und Verunreinigungen zu schützen.
Evetuell auftretende Verunreinigungen sind durch den AN sofort
eigenverantwortlich oder auf erstes Anfordern zu beseitigen.
Regelung und Sicherung des Verkehrs
Für das Einholen der Genehmigungen für das Erstellen von Gerüsten,
Errichten von Kränen, Absperrungen ist der
Unternehmer selbst verantwortlich.
Vom Auftraggeber bereitgestellten Stoffe und Bauteile
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Stoffe und Bauteile vom AG geliefert.
Vom Auftraggeber erbrachte Arbeitsleistungen
Sofern das Leistungsverzeichnis nichts anderes vorsieht, werden keine
Arbeitsleistungen vom AG erbracht.
Leistungen für andere Unternehmer
Sofern Leistungen für andrere Unternehmer zu erbringen sind hat der
Unternehmer selbst mit dem jeweiligen AN für einen entsprechenden
Ausgleich zu sorgen.
Weitere Vorbemerkung:
Soweit in den Texten der einzelnen Positionen oder den zusätzlichen
technischen Vorschriften nicht abweichende
Festlegungen getroffen sind, gelten stets die einschlägigen Bestimmungen
des Teiles C der VOB in der neuesten Fassung.
Mit den im Leistungsverzeichniss enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und - ablauf bis zur fertigen Leistung,
unter Zugrundelegung der anerkannten Stand der Technik und der
Ausführungsbestimmungen der DIN- Normen, als beschrieben. Hierbei
bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und
Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Baustoffe
und Bauteile, einschl. Abladen und
Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes vorgeschrieben ist.
Es dürfen nur Baustoffe und Erzeugnisse eingebaut werden, deren
Hersteller einem Güteschutzverband
angehören; die Materialien müssen nach Vorschrift gekennzeichnet sein.
Werden vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung nicht einwandfreie
Erzeugnisse eingebaut, so muß er die Kosten der Materialprüfung und bei
negativem Ergebnis die Kosten für den Ausbau sowie für den einwandfreien
Ersatz tragen. Lieferscheine müssen vor Ort auf der Baustelle vorhanden
sein.
Auf Verlangen sind diese der Bauleitung vorzulegen.
Will der Unternehmer andere als vorgesehene Konstruktionen ausführen, so
muß er vorher die Genehmigung der Bauleitung einholen und
erforderlichenfalls die statischen Berechnungen und Pläne auf seine
Kosten anfertigen. Entstehende Prüfungsgebühren gehen zu Lasten des
Unternehmers.
Die Baustelleneinrichtung ist im Benehmen mit der Bauleitung
vorzunehmen. Es ist ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
Die Herstellung, Vorhaltung und Beseitigung der Zufahrten an und auf der
Baustelle obliegt dem Auftragnehmer. Den Zeitpunkt der Entfernung
bestimmt die Bauleitung. Alle anschließenden öffentliche Verkehrsflächen
sind laufend zu reinigen.
Bürgersteigüberfahrten, Bordsteine u.ä. Bereiche im Anschluss an
öffentliche Verkehrsflächen sind einwandfrei zu schützen. Für
Beschädigungen auch durch Zulieferanten haftet der Auftragnehmer.
Der Bieter hat sich vor der Kalkulation über die örtlichen Gegebenheiten
zu orientieren. Evtl. Besonderheiten, wie enge Baustellenverhältnisse,
schwierige Materialtransporte, schlechte Zufahrtstraßen, notwendige
Genehmigungen für Mitbenutzung öffentlicher Verkehrsflächen während der
Bauzeit und geforderte Absperrungen zur Sicherung des öffentlichen
Verkehrs sind in die Einheitspreise als Nebenleistungen einzurechnen,
soweit keine besonderen Ansätze dafür im Angebot enthalten sind.
Vorhandene Bepflanzungen auf dem Baugrundstück bzw. dem
Nachbargrundstück, die unbeschädigt erhalten bleiben
müssen, sind zu schützen. Die notwendigen Sicherungsmassnahmen und
entsprechende
Sorgfalt und Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Folgende Unterlagen sind der Ausschreibung beigefügt:
- Anlage 1: Lageplan
- Anlage 2: Grundrisse
- Anlage 3: Schnitte
Angaben zur Baustelle
Allgemeine Vorbemerkungen
Sämtliche Einrichtungen, die der AN für den Betrieb der
Baustelle benötigt, wie Unterkünfte, Zufahrtswege zur
Baustelle, sonstige Befestigungen etc., werden nicht
gesondert aufgeführt und nicht vergütet. Die Kosten
hierfür sind in
die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Gelände
ist nach Abschluß der Arbeiten in den ursprünglichen
Zustand zu
versetzen, vorhandene Grenz- und Höhenmarken sind
während der Bauzeit zu sichern.
Die Baustelleneinrichtung dient nicht nur dem Bieter
für die WDVS- arbeiten, sondern allen am Bau
beschäftigten
Handwerkern. Evtl. Forderungen der
Energieversorgungsunternehmen, Bauaufsichtsbehörde,
Berufsgenossenschaften
und sonstigen Behörden sind zu beachten und ohne
gesonderte Vergütung zu erfüllen. Sofern gefordert, ist
ein
Baustelleneinrichtungsplan in zweifacher Ausfertigung
zur Genehmigung vorzulegen.
Die Vorschriften der Gemeinde Elz sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat insbesondere darauf zu achten,
dass die von ihm erstellten Einrichtungen die
öffentliche
Sicherheit und Ordnung sowie den Verkehr nicht
gefährden und behindern. Für die Dauer der vertraglich
festgelegten
Ausführungs- bzw. Vorhaltezeit hat der AN diese
Einrichtungen zu sichern, zu unterhalten und bei evtl.
anfallende
Störungen oder Beschädigungen umgehend auf seine Kosten
zu beseitigen. Während der Arbeiten entstehende
Verschmutzungen der öffentlichen Wege und Straßen sind
täglich zu reinigen. Anfallende Schuttmassen sind
komplett
(einschl. Folien, Papier und Verpackungsrückstände) zu
entfernen. Das Ablagern im Bereich der Arbeitsräume und
sonst. Flächen auf dem Baugrundstück wird nicht
gestattet.
Sollte der AN diese nach Abschluß der Arbeiten nicht
selbst entfernen, so behält sich der Bauherr vor, die
Beseitigung
auf Kosten des AN durchführen zu lassen.
Hinweis:
Falls im Leistungsverzeichnis keine besondere Vergütung
vorgesehen ist sind in den Preisen enthalten:
Das Einrichten, Vorhalten und das Räumen der
Baustelleneinrichtung nach Beendigung der
Gesamtbaumaßnahme, hierzu zählen: Abdeckung von
Aussparungen, Absturzsicherungen, Hebegeräte,
Stützkonstruktionen, Hilfsgerüste, Arbeitsbühnen
innerhalb des Gebäudes sowie das Bereitstellen der
notwendigen Unterkunftscontainer für das
Baustellenpersonal. Strom- und Wasserversorgung der
Baustelle wird mit dem Gesamtauftrag verrechnet, der AN
hat mit der Bauleitung den angefallenen
Verbrauch schriftlich festzuhalten. Für den Verschluss
von Lager-u. Arbeitsflächen sowie evtl.
bereitgestellter Räumlichkeiten hat der Auftragnehmer
selbst zu sorgen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung, ebenso die
erforderlichen Werkzeuge und Geräte.
Die Lieferung der Baustoffe und aller Materialien, die
für die auszuführenden Arbeiten erforderlich sind,
freiBaustelle, inkl. Verpackung sowie Abladen,
sachgemäßer Lagerung und sofortige Rücknahme des
Verpackungsmaterials.
Die erforderliche Nachbehandlung und Unterhaltung der
fertiggestellten Leistung bis zur Abnahme.
Alle nachfolgend beschriebenen Arbeiten erfolgen in
Teilflächen.
Farbton: nach Wahl des AG
Nach Beauftragung, ist mit der Gemeinde Elz ein Termin
über die Farbwahl zu vereinbaren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig", immer gleichwertige Technische
Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 12808-1
Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten -
Teil 1: Bestimmung der Chemikalienbeständigkeit von
Reaktionsharzmörteln
DIN EN 12808-2
Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten -
Teil 2: Bestimmung der Abriebfestigkeit
DIN EN 12808-3
Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten -
Teil 3: Bestimmung der Biege- und Druckfestigkeit
DIN EN 12808-4
Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten -
Teil 4: Bestimmung der Schwindung
DIN EN 12808-5
Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten -
Teil 5: Bestimmung der Wasseraufnahme
DIN EN 13888
Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Anforderungen,
Konformitätsbewertung, Klassifikation und Bezeichnung
AGI-A70
Industrieböden: Bodenbeläge aus Fliesen und Platten -
Planung aus Ausführung
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V.
(AGI)
AGI-S10-Richtlinie
Anforderungen und Hinweise für beständige Plattenbeläge
als Ausführung von Dichtflächen in Anlagen zum Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen gemäß
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 19. August 2002
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 1
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen
chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Anforderungen an
den Untergrund
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 2
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen
chemische Angriffe (Säureschutzbau) - Dichtschichten
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 3
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen
chemische Angriffe (Säure- schutzbau) - Plattenlagen
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
AGI-S10-Teil 4
Schutz von Baukonstruktionen mit Plattenbelägen gegen
chemische Angriffe (Säureschutzbau) -
Ausführungsdetails
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI)
BEB-Hinweisblatt 8.5
Hinweise zur Verlegung großformatiger keramischer
Fliesen und Platten, Beton-, Natur- und Kunstwerkstein
auf calciumsulfatgebundenen Estrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungs- und
Flächenkühlungssystemen in Neubauten
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Merkblatt
Schnittstellenkoordination Flächenheizungs- und
Flächenkühlsysteme in bestehenden Gebäuden
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 01
Wärme und Trittschalldämmung beheizter und gekühlter
Fußbodenkonstruktionen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 02
Rohrsysteme und elektrische Heizleitungen in
Flächenheizungen und Flächenkühlungen
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 03
Herstellungung beheizter und gekühlter
Fußbodenkonstruktionen im Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 04
Steuerung und Regelung von Flächenheizungen und
-kühlungen auf Basis von Warm-/Kaltwasser für den
Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 05
Warmwasser-Flächenheizung /-kühlung - Die ideale
Voraussetzung für die Nutzung von Brennwerttechnik,
Solarenergie und Umweltwärme bei der Gebäudeheizung
/-kühlung
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 07
Herstellung von Wandheiz - / - kühlsystemen im
Wohnungs-, Gewerbe und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 08
Herstellung beheizter und gekühlter
Fußbodenkonstruktionen im Gewerbe- und Industriebau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 09
Einsatz von Bodenbelägen auf Flächenheizungen und
-kühlungen - Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 10
Installation von Flächenheizungen und Flächenkühlungen
bei der Modernisierung von bestehenden Gebäuden -
Anforderungen und Hinweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 11
Bauteilintegrierte Systeme der Flächenheizung und
Flächenkühlung -Aufbau und Funktionsweise
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 12
Herstellung dünnschichtiger beheizter/gekühlter
Verbundkonstruktionen im Wohnungsbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BVF Richtlinie 13
Beheizte Fußbodenkonstruktionen im Sporthallenbau
Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen
e.V.
BGR 181
Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr
IVD-Merkblatt Nr. 1
Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 3
Kontruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in
Sanitär- und Feuchträumen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 4
Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden
Elastomer-Fugenbändern
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 7
Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus
angemörtelten keramischen Fliesen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 14
Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 17
Anschlussfugen im Schwimmbadbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der
Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVK TKB-6
Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und
Fliesenarbeiten
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-9
Technische Beschreibung und Verarbeitung von
Bodenspachtelmassen
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
IVK TKB-10
Holzwerkstoffplatten als Verlegeuntergrund
Herausgeber: Industrieverband Klebstoffe e.V.
Merkblatt
Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidung aus
keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Mechanisch hochbelastbare keramische Bodenbeläge
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Hinweise für Planung und Ausführung keramischer Beläge
im Schwimmbadbau
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Hinweise für die Ausführung von flüssig zu
verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und
Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und
Außenbereich
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrichen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf beheizten und unbeheizten
zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Fliesen und Platten aus Keramik, Naturwerkstein und
Betonwerkstein auf Gussasphalt (AS)
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen
und Platten
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Belagskonstruktionen mit keramischen Fliesen und
Platten außerhalb von Gebäuden
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und
Naturwerksteinbekleidungen und Belägen
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Großformatige keramische Fliesen und Platten
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Planung und Ausführung von entkoppelten Belägen im
Innenbereich
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt
Treppen aus keramischen Fliesen und Naturstein im
Außenbereich
Herausgeber: Fachverband Deutsches Fliesengewerbe im
ZDB
Merkblatt Nr. 1
Calciumsulfat-Fließestriche in Feuchträumen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 4
Beurteilung und Behandlung der Oberflächen von
Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 5
Fugen in Calciumsulfat-Fließestrichen
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 6
Farbige Fließestriche
Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und
andere
Merkblatt Nr. 9
Oberbeläge für Fertigteilestriche
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Gipsplatten
Porenbetonbericht 7
Oberflächenbehandlung - Putze, Beschichtungen,
Bekleidungen
Herausgeber: Bundesverband Porenbeton
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist
einzuholen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen
Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim
Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor
Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind
Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen,
sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen
Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von
Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu
übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom
Verursacher zu beseitigen.
Zu verlegendes Material innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen
Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, dass leichte Struktur- und
Farbunterschiede auftreten können, so ist der
Auftraggeber vorher auf
diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis
zu ersuchen.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass
Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt
werden.
Abdichtungen in Feuchträumen, auch häuslichen Bädern,
sind unter und hinter Wannen und Duschwannen nahtlos
durchzuführen. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband
zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
Stellt der Auftragnehmer fest, dass vorhandene
Bauteile, die den Anschluss an den Potentialausgleich
erfordern und dieser noch nicht erfolgt ist, hat er die
Bauleitung rechtzeitig zu informieren, wenn der
Anschluss nach dem Abschluss der Fliesen- und
Plattenarbeiten nicht mehr problemlos erfolgen kann.
Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV
DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die
Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u.
dgl. mit Bauleitung und Auftraggeber festzulegen. Bei
gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen
sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das
wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine
Abstimmung vorzunehmen.
Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in
Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu
vermeiden.
Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte
sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu
vermeiden.
Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls
nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem
Dünnbettmörtel.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um
eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als
Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende
Materialien zu verwenden.
Fugen
Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen
sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch
für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel
sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und
Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und
chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein.
Bodenbeläge
Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von
Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich
darf ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%, bei
Anhydritestrich von 0,3% nicht überschritten werden.
Scheinfugen und Risse im Estrich sind kraftschlüssig
mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen.
Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich
zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende
Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen
verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung
diesbezügliche Probleme erkennbar, ist die Bauleitung
zu
informieren und mit ihr gemeinsam eine Lösung der
Probleme zu suchen.
Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten
bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine
elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist
insbesondere bei Stufenbelägen zu achten.
Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften
verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen
Anwendungsfall nachzuweisen.
Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach
ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen.
Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei
Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß
Herstellervorschrift) zu verfugen.
Wandbekleidungen
Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren
Kanten Kantenprofile einzubauen, die farblich auf die
Fliesen abgestimmt sein müssen.
Der Fliesenschnitt ist in Abhängigkeit vom Rastermaß
auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen,
Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. mit der
Bauleitung abzustimmen. Sofern Dosen oder Kästen für
Installationen nur lose oder geheftet angebracht
sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig
zu fixieren.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen zu vergewissern, dass durch die
Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen
Einrichtungsgegenstände
Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich
müssen durch geschlossenzelligen Schaumstoffstreifen,
10 mm dick, von den flankierenden, ungefliesten Wänden
getrennt werden.
Sind vom Auftragnehmer Bauteile einzubauen, die den
Anschluss an den Potentialausgleich erfordern, darf
dieser nur von einem Elektrofachbetrieb ausgeführt
werden.
Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren.
Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu
füllen.
Technische Vorbemerkungen
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1. Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie auf Grund Ihres
Arbeitsauftrages Ihren
Arbeitsplatz haben.
2. Auf der gesamten Baustelle sind Arbeitsschutzhelm
(nach DIN EN 397) und
Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) oder
Sicherheitsgummistiefel (nach DIN
EN 345 S5) zu tragen. Ausnahmen können im Bereich
geschlossener Räume, in
denen keine Gefahr von oben droht, zugelassen werden.
Beschäftigte, die das
nicht beachten, werden von der Baustelle verwiesen!
Entsprechend den
auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere
Arbeitsschutzmittel und
Schutzausrüstungen zu benutzen.
3. Auf der Baustelle gilt ein absolutes Alkoholverbot !
4. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, für die eigene und für die
Sicherheit und Gesundheit anderer bei der Arbeit Sorge
zu tragen. Jede von Ihnen
festgestellte unmittelbare Gefahr für Sicherheit und
Gesundheit sowie alle
festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie
unverzüglich Ihrem Vorgesetzten
oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen
Vorkommnisse sind meldepflichtig!
Sie sind auch verpflichtet, für die Sicherheit und
Gesundheit der Personen zu
sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen
sind.
5. Die Beschäftigten auf der Baustelle sind
verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe,
Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur
bestimmungsgemäß zu verwenden.
6. Das Entfernen oder Ändern von
Sicherheitskennzeichnungen,
Sicherheitseinrichtungen, Gerüstteile bzw. Absperrungen
ist nur befugten
Vorgesetzten gestattet bzw. unterliegt der
Weisungsbefugnis.
7. Die Baustellen- Brandschutzordnung ist einzuhalten.
Informieren Sie sich über
die örtlichen Brandbekämpfungsvorkehrungen und die
Standorte der
Brandbekämpfungsmittel, Sammelpunkte usw.
8. Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und
Ausrüstungen sind der
ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen
Prüfungen (Prüffristen) zu
beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und
Geräte müssen frei von
Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit
geeignet sein.
Beachten Sie die geltenden Betriebsanweisungen und
Bedienungsanleitungen!
9. Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf
den Baustellenverkehr.
Auf der Baustelle gilt als Höchstgeschwindigkeit die
Schrittgeschwindigkeit. Das
Abstellen von privaten Personenfahrzeugen ist nicht
gestattet.
10. Die Baustelle darf nur durch die gekennzeichneten
Zugänge befahren,
betreten und verlassen werden. Außerhalb der
Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf
der Baustelle verboten.
11. Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten
Ersthelfer zu benennen, welcher
sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
12. Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen
und sauber zu halten. Abfälle
sind in geeigneten Behältern zu sammeln und zu selbst
entsorgen. Behältnisse für
Gefahrstoffe sind gesondert zu erfassen.
13. Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
- Jeder Unfall ist der Bauleitung zu melden.
- Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer
am Unfallort oder imSanitätsraum.
- Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist, muss
eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
- Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und
schonender Transport, unter
Einschaltung des Rettungsdienstes, in ein Krankenhaus
zu erfolgen. Die vollständige Baustellenordnung und den
Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan können bei der Bauleitung
eingesehen werden
Arbeitsschutzmerkblatt - Allgemeine Hinweise
1 Haus 1
1
Haus 1
1.1 Wandfliesen
1.1
Wandfliesen
1.2 Bodenfliesen
1.2
Bodenfliesen
2 Sonstige und Stundenlohnarbeiten
2
Sonstige und Stundenlohnarbeiten
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
sie von der Bauleitung angeordnet werden, einschl.
aller Zuschläge. Tagelohnstunden sind täglich zur
Unterschrift vorzulegen. Nicht unterschriebene
Tagelohnzettel werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt. Meister- oder Vorarbeiterstunden werden erst
ab acht Beschäftigten anerkannt. Arbeiten, welche keine
Fachkenntnisse verlangen, werden als Helferstunden
abgerechnet.
Sonstige und Stundenlohnarbeiten zum Nachweis, falls
2._._.480 Innen-Fensterbank, Kunsstein, im Mörtelbett, 20/3 cm, poliert Fensterbank, innen, aus Kunsstein, gleichmäßig dick,
sichtbare Kantenflächen gefast,
in Mörtelbett verlegen, grau verfugen,
Plattenabmessungen: Breite 20cm, Dicke 3 cm,
Gesamtkonstruktionsdicke bis 6 cm.
Gesteinsart: Agglomarmor
Grundfarbton: Weiss
Oberfläche: Poliert
Angeb. Fabrikat :
_________________________________________
(vom Bieter einzutragen)
Leistungsbereich: Wohnungen GG - DG
2._._.480
Innen-Fensterbank, Kunsstein, im Mörtelbett, 20/3 cm, poliert
36,00
m
2._._.490 Vorarbeiter-/Polierstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Polierstunden.
2._._.490
Vorarbeiter-/Polierstunden
24,00
h
2._._.500 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-
und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten,
Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten,
sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
werden gesondert vergütet.
Facharbeiterstunden.
2._._.500
Facharbeiterstunden
12,00
h
2._._.510 Helferstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung
des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene
und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Zuschläge für Nacht-,
Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert
vergütet.
Helferstunden.
2._._.510
Helferstunden
12,00
h