Allgemeine Bauablaufbeschreibung Objektbeschreibung
Am Confex-Gebäude auf dem Gelände der Koelnmesse wird eine neue Außenrolltreppe errichtet. Das Confex befindet sich an der südwestlichen Grenze des Messegeländes. Die Außenrolltreppe wird parallel zur bestehenden großen Freitreppe angeordnet.
Die Rolltreppe dient der Beförderung der Besucher der Messeveranstaltungen von der Logistikebene auf die Eingangsebene des Confex.
Im Zuge der Maßnahme wird die bestehende Rohbaukonstruktion im Bereich der Freitreppe erweitert. Auf dieser Konstruktion wird die neue Außenrolltreppe aufgelagert. Unterhalb der Rolltreppe entstehen neue Technikräume, die ebenfalls Bestandteil der Baumaßnahme sind.
Ausführungsbeginn: siehe Terminplan
Fertigstellung / Übergabe: siehe Terminplan
Allgemeine Bauablaufbeschreibung
Hinweise zum allgemeinen Bauablauf Hinweise zum allgemeinen Bauablauf
Den vorgegebenen Bau- und Arbeitsabschnitten gemäß
Terminplan ist im Bauverlauf zwingend zu folgen.
Es wird ein hoher Koordinierungsaufwand von den
ausführenden Firmen untereinander verlangt, da in den
Arbeitsabschnitten mehrere Gewerke parallel im gleichen
Bereich und in verschiedenen Montagehöhen arbeiten
müssen. Dies wird von Seiten des Auftraggebers bereits
im Rahmen der Montageplanerstellung vom Auftragnehmer
abgefordert.
Auf Grund der abschnittsweisen Bauausführung ist es
zwingend erforderlich, dass alle Arbeiten in einem
Abschnitt vollständig fertig gestellt werden, da durch
nachfolgende Arbeiten die Zugänglichkeit nicht mehr
sichergestellt werden kann.
Diese sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
Der Montage-/Ausführungsbereich muss vollständig und rechtzeitig beräumt werden.
Das ausführende Unternehmen muss über eine ausreichende
Personalstärke vor Ort verfügen um ggf., entsprechend
der terminlichen Vorgaben, in allen Ebenen bzw.
Arbeitsabschnitten gleichzeitig arbeiten zu können.
Die Terminplanung für diese Maßnahme geht von einer
6-Tage Woche aus. Die daraus erforderlich werdenden
Personalanforderungen für die Ausführung der Arbeiten
sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Montageleiter (je Schicht) müssen täglich mit der
zuständigen Objektüberwachung kommunizieren, um im Zuge
ihrer Arbeitsvorbereitung ggf. anstehende Probleme zu
besprechen und das eingesetzte Personal einschließlich
der Hilfskräfte und Sublieferanten anzugeben.
Zur Sicherstellung einer einwandfreien und zielorientierten Baustellenkommunikation(mit AG/Nachunternehmern/anderen an der Gesamtbauausführung beteiligten Firmen) muss der Bau-/Montageleiter einwandfrei deutsch sprechen und in der Sprache seiner Kollegen eindeutig und klar kommunizieren.
Die ausführende Firma muss in der Lage sein, für z. B.
erforderliche Beschleunigungsmaßnahmen, zusätzliches
qualifiziertes Personal kurzfristig auf die Baustelle
zu bringen.
Materialien können in einem von der Bauleitung
angegebenen Bereich gelagert werden. Auf Grund der
gegebenen Randbedingungen für diese Baumaßnahme ist
eine ausreichende Materialvorhaltung vor Ort zwingend
erforderlich. Die Lagerfläche ist für eine
Materialvorhaltung von ca. 1 Woche vorgesehen.
Entladung, Lagerung, Aufbewahrung und Überwachung der
vom AN gelieferten Stoffe und Bauteile einschließlich
erforderlicher Zwischenlagerung ist in der Kalkulation
zu beachten. Die Materiallieferungen müssen
entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten erfolgen.
Die für die ersten vorgezogenen Maßnahmen erforderliche
Werk- und Montageplanung muss unverzüglich nach der
Beauftragung erstellt und zur Freigabe vorgelegt
werden. Die weitere Werk- und Montageplanung ist
abschnittsweise zu erstellen. Hierfür entscheidend ist
der Zeitpunkt der abgeschlossenen Planungsabstimmungen.
Die Werk- und Montageplanung wird auf der mit der Beauftragung übergebenen Ausführungsplanung erstellt.
Vor Erstellung der W&M Planung fordert der Unternehmer die aktuelle Architektur an.
Vor-Ort Begehungen für erforderliche Detailklärungen
sind notwendig und vom AN in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Abweichungen der Werk- und Montagepläne von der
Ausführungsplanungsplanung sind unverzüglich durch die
ausführende Firma anzuzeigen und mit der Fachplanung
abzustimmen. Leistungsumfang ist grundsätzlich die
Leistungsbeschreibung und die mit dem LV versandte Entwurfsplanung.
Für die terminlich enge Arbeitsfolge ist es zwingend
erforderlich, Passstücke, Formteile oder andere zu
fertigende Teile zeitnah zu bestellen und liefern zu lassen.
Alle gutachterlichen Abnahmen und alle Inbetriebnahmen
müssen vor Beginn der nächsten Messe vollständig
abgearbeitet sein. Die Baustelle muss vor Messebeginn
zwingend geräumt sein.
Der AN hat innerhalb von 2 Wochen nach Auftragsvergabe
einen detaillierten Terminplan als Bauablaufplan
(Balkenplan) mit Darstellung sämtlicher, in seinem
Auftrag enthaltenen Leistungen vorzulegen.
Der Terminplan ist dem AG im Dateiformat MS-Projekt zu
übergeben. Die detaillierte Abstimmung ist mit der
Fachabteilung und den beteiligten Gewerken
durchzuführen.
Der Terminplan ist laufend in Abstimmung und mit der
Zustimmung des AG, entsprechend dem Baufortschritt,
fortzuschreiben.
Stand- und Fahrgerüste für die notwendigen
Montagehöhen, ca. 10,0 m, sind Bestandteil der zu erbringenden Leistungen.
Der Auftragnehmer hat nach Anforderungen der Koelnmesse
Revisionsunterlagen zu erstellen und die Daten der
Revisionsplanung über eine IFC fähige Schnittstelle zur
Verfügung zu stellen. Für die Anforderungen an die
Revisionsunterlagen sind Anlage 2 zum
Organisationshandbuch "CAD/CAFM-Richtlinie" und Anlage
9 zum Organisationshandbuch
"Dokumentationsanforderungen" verbindlich und
vollständig in ihrer aktuellsten Form umzusetzen.
Die Dokumentation ist im entsprechenden Stand auf dem PKM-Server zu übergeben. Papierexemplare sind davon nicht betroffen.
Hinweise zum allgemeinen Bauablauf
Richtlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften Die Fahrtreppe soll mindestens gemäß den folgenden
Richtlinien Normen und Sicherheitsvorschriften
gefertigt und installiert werden.
Es ist die jeweils gültige Fassung zu beachten
Die "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den
Einbau von Fahrtreppen und Fahrsteigen" (EN 115),
herausgegeben vom Europäischen Komitee für Normung CEN
in der Fassung EN115-1:01.2018.
VDE-Normen für die Elektroinstallation.
BGI 5069 Berufsgenossentschaftliche Informationen über
den Betrieb von Fahrtreppen und Fahrsteigen
Arbeitstättenverordnung (ASR)
EG - Maschinenrichtlinie
Bauseitige Leistungen
Folgende Arbeiten werden bauseits ausgeführt und sind
nicht Bestandteil des Fahrtreppenauftrags:
- Beton-, Stahlbeton-, Maurer-, Rüst- und
Stemmarbeiten.
- Herstellen der Fahrtreppenauflager.
- Herrichten des Transportweges vor und im Bauwerk.
- Herstellen der Einbringöffnung und
Abfangen von Decken soweit für die Fahrtreppenmontage
erforderlich.
- Stromzuführung bis zu den Anschlußkästen der
Fahrtreppen, incl. Anschluß der Zuleitungen nach
Angaben des Fahrtreppenherstellers.
- Kosten für Strom und Wasser.
- Planerische Leistungen (Entwurf), Gebäudezeichnungen
- Bereitstellen aller erforderlichen
Geländeranschlüsse, Abweiser und Barrieren
Anzahl der Fahrtreppen: 1
Lage im Messegelände: - parallel zum großen Treppenaufgang Confex an der Messeallee Süd
Richtlinien, Normen und Sicherheitsvorschriften
01 KG 462 Fahrtreppen (Verkehrsanlage - aussen)
KG 462 Fahrtreppen (Verkehrsanlage - aussen)
01.01 Die Anlage die sich im Leistungsumfang des
Auftragnehmers befindet ist von fachkundigem Personal
des Auftragnehmers bzw. durch die Werkskundendienste
seiner Lieferanten in Betrieb zu nehmen, einregulieren und einem Funktionstest zu unterziehen.
Die einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien sind zu
beachten.
Notwendige Sachkundigen- und Sachverständigen Prüfungen
sowie Prüfungen durch befähigte Personen bzw. der zu-
ständigen Überwachungsstelle (ZÜS) sind vom AN zu
veranlassen.
18 Werktage vor Beginn der Inbetriebnahmen sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber Prüflisten der durchzuführenden Sachkundigen- und Sachverständigen Prüfungen vorzulegen.
Sämtliche betriebsrelevante Einstellwerte, Soll- und
Ist-Werte, Leistungsvor- und -angaben aus den Anlagenbeschreibungen sowie LV-Positionen sind vom
Auftragnehmer aufzunehmen, zu protokollieren und
nachzuweisen.
Alle von AN eingesetzten Messgeräte müssen
nach DIN EN ISO 9001 kalibriert und geeicht sein.
Der Messbereich der Geräte ist so zu wählen, dass die
der Leistungsbeschreibung zugrunde liegenden Qualitäten
nachweislich dokumentiert werden können.
Die Messgeräte müssen über eine USB- oder gleichwertige
Schnittstelle sowie einen Arbeitsspeicher verfügen, um
die Messergebnisse nachweislich dokumentieren zu können.
Alle Messgrößen sind mit Datum und Uhrzeit auszulesen
und als Gesamtdokument in eine MS-Excel-Datei zu übertragen.
Die Protokolle der Sachkundigen- und Sachverständigen Prüfungen, der Prüfungen durch befähigte Personen bzw. der zuständigen
Überwachungsstelle sowie alle übrigen Protokolle der
Inbetriebnahme, Einregulierung und des Funktionstests
sind vom Auftragnehmer mit der Anzeige des Beginns des
Probebetriebes dem Auftraggeber zur Einsichtnahme, in beschrifteten,nach Anlagen strukturierten Ordnern, vorzulegen.
Die Protokolle werden Bestandteile der Dokumentations-
unterlagen.
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die nachfolgenden
Positionen
Die Anlage die sich im Leistungsumfang des
Auftragnehmers befindet ist von fachkundigem Personal
des Auftragnehmers bzw. durch die Werkskundendienste
seiner Lieferanten in Betrieb zu nehmen, einregulieren und einem Funktionstest zu unterziehen.
Die einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien sind zu
beachten.
Notwendige Sachkundigen- und Sachverständigen Prüfungen
sowie Prüfungen durch befähigte Personen bzw. der zu-
ständigen Überwachungsstelle (ZÜS) sind vom AN zu
veranlassen.
18 Werktage vor Beginn der Inbetriebnahmen sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber Prüflisten der durchzuführenden Sachkundigen- und Sachverständigen Prüfungen vorzulegen.
Sämtliche betriebsrelevante Einstellwerte, Soll- und
Ist-Werte, Leistungsvor- und -angaben aus den Anlagenbeschreibungen sowie LV-Positionen sind vom
Auftragnehmer aufzunehmen, zu protokollieren und
nachzuweisen.
Alle von AN eingesetzten Messgeräte müssen
nach DIN EN ISO 9001 kalibriert und geeicht sein.
Der Messbereich der Geräte ist so zu wählen, dass die
der Leistungsbeschreibung zugrunde liegenden Qualitäten
nachweislich dokumentiert werden können.
Die Messgeräte müssen über eine USB- oder gleichwertige
Schnittstelle sowie einen Arbeitsspeicher verfügen, um
die Messergebnisse nachweislich dokumentieren zu können.
Alle Messgrößen sind mit Datum und Uhrzeit auszulesen
und als Gesamtdokument in eine MS-Excel-Datei zu übertragen.
Die Protokolle der Sachkundigen- und Sachverständigen Prüfungen, der Prüfungen durch befähigte Personen bzw. der zuständigen
Überwachungsstelle sowie alle übrigen Protokolle der
Inbetriebnahme, Einregulierung und des Funktionstests
sind vom Auftragnehmer mit der Anzeige des Beginns des
Probebetriebes dem Auftraggeber zur Einsichtnahme, in beschrifteten,nach Anlagen strukturierten Ordnern, vorzulegen.
Die Protokolle werden Bestandteile der Dokumentations-
unterlagen.
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die nachfolgenden
Positionen
01.02 Fahrtreppen (Verkehrsanlage - aussen)
Fahrtreppen (Verkehrsanlage - aussen)
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.04 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten innerhalb der Gewährleistungszeit pro Jahr, begrenzt auf 5 Jahre (Gewährleistungsdauer), Vollwartung,
Wartungsintervall: - 4x jährlich
Störungsdienstbereitschaft: 365d/a/18h
Notrufdienst: 365d/a/24h
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten innerhalb der Gewährleistungszeit pro Jahr, begrenzt auf 5 Jahre (Gewährleistungsdauer), Vollwartung,
Wartungsintervall: - 4x jährlich
Störungsdienstbereitschaft: 365d/a/18h
Notrufdienst: 365d/a/24h