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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE UMBAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE UMBAUBESCHREIBUNG
Bauvorhaben: 2426 KLU Großer Grasbrook 17
Bauort: Großer Grasbrook 17
20457 Hamburg
Bauherr: KÜHNE IMMOBILIA GMBH
vertreten durch Karl Gernandt (GF)
Thies Sponholz (GF) / Tobias Kunz (Prokurist)
Badestraße 24
20148 Hamburg
Allgemeine Grundlagen
Das bereits bestehende Gebäude mit 2 Untergeschossen (Tiefgarage) sowie
6 Obergeschossen wurde als Büro- und Schulungsgebäude für das
Unternehmen SAP errichtet und in den Jahren 2013/14, nach dem Auszug von
SAP, für die Bedürfnisse der KLU als neuen Hauptmieter und die MSH als
Untermieter
aus- und umgebaut.
Mit der aktuellen Planung soll das Bestandsgebäude für die
Wachstumsziele der KLU weiterentwickelt werden und durch
Nachverdichtungsmaßnahmen das geplante Wachstum auf bis zu 1.060
Studenten aufnehmen. Die Nachverdichtungsmaßnahmen beziehen sich im
Wesentlichen auf das 1.UG bis 2.OG.
Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Bauherr - die Kühne Immobilia GmbH - beabsichtigt das
Bestandsgebäude den Wachstumszielen des Nutzers - die Kühne Logistics
Universitiy (KLU) - durch Nachverdichtung in den vorhandenen Strukturen
gerecht zu werden. Durch die Neustrukturierung und teilweise
Umverlagerungen von Nutzungsbereichen und damit mögliche
Nachverdichtungsmaßnahmen werden neue Lehrräume,
Aufenthaltsbereiche und soziale Flächen im EG bis 2. OG geschaffen, die
eine lebendige und durchdachte Umgebung für Lehr-, Forschungs- und
Kommunikationszwecke einer modernen international aufgestellten
Hochschule entsprechen. Mit diesen Nachverdichtungsmaßnahmen soll das
Gebäude künftig bis zu 1.060 Studenten aufnehmen.
Die Nachverdichtungsmaßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf das 1.
UG, EG, 1.OG und das 2.OG. Zudem entsteht eine neue Dachterrasse auf der
Nord-West-Seite des Daches sowie eine Außenterrasse auf der Nordseite
des Gebäudes.
Insgesamt werden im EG, 1. OG sowie 2. OG durch Umbaumaßnahmen sowie
durch Verlagerung von Nutzungen 10 neue Schulungsräume ("Lecture-Rooms")
sowie durch Teilung und Umnutzung von Bestandsräumen 11 neue
Kleingruppenräume (sog. "Breakout-Rooms") geschaffen.
In den weiteren Geschossen befinden sich die Büro- und
Verwaltungsflächen, welche ebenfalls im Bestand verbleiben und daher
nicht Bestandteil der Planung und des Bauantrages sind. Lediglich durch
angrenzende Maßnahmen werden Anpassungsarbeiten in diesen Geschossen
erforderlich.
Die Flächen der MSH im Nordriegel im 1.OG und 2.OG verbleiben ebenfalls
im Bestand.
Aufgrund der bauordnungsrechtlich notwendigen Maßnahmen werden im
Außenbereich Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Dies betrifft v.a. die
Gebäude-Ostseite, da hier die Außentreppen angepasst werden müssen
(Verbreiterung von 1,80 auf 2,40m) und den damit einhergehenden
Anpassungen der Gehweg- und Rampensituationen.
Auf der Gebäude-Nordseite ist im Bereich Achse G / 1-4 eine
Außenterrasse vorgesehen als Außenbereich zum geplanten neu geplante
"NewStudyCafé". Hieraus resultierend werden die Pflanzflächen angepasst
(siehe Erläuterung zuvor unter Bauleitplanung).
ALLGEMEINE UMBAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
Das Gebäude im Bestand wird mit seinen Abmessungen und Konstruktionen
nicht verändert. Auf die Baubeschreibung mit Formular wird daher
verzichtet und an dieser Stelle nachfolgend die Maßnahmen im Einzelnen
je Geschoss erläutert. Sofern im Rahmen der Anpassungsmaßnahmen in die
vorhandene Konstruktion eingegriffen wird - z.B. durch Herstellung neuer
Ausgänge in der Erdgeschoss-Fassade - so werden die neuen Elemente an
den vorhandenen Bestand angepasst.
Die Maßnahmen im Rahmen dieses Bauantrages sind im Einzelnen wie folgt:
2. UG
Das 2. UG verbleibt wie im Bestand. Es sind keine Umbaumaßnahmen
vorgesehen. Es erfolgen ggf. Anpassungsarbeiten bei TGA-Leitungen
resultierend aus den Umbaumaßnahmen im 1.UG.
1. UG
Der Fitness-Bereich inkl. der dazugehörigen Umkleiden befindet sich
aktuell im EG auf der Südseite des Gebäudes im Bereich Achse D-F / 6-10.
Diese Räume werden in das 1.UG verlagert. Hier ist ein neuer großer
Fitnessraum vorgesehen sowie direkt angrenzend die Umkleiden für die
Damen und Herren, so dass künftig der Zugang zum Fitness-Bereich direkt
über die Umkleiden und nicht mehr über einen Flur erfolgen muss. An die
Dusch-WC-Bereiche der jeweiligen Umkleiden schließen sich weitere WC-
Anlagen für Damen und Herren sowie auch ein behindertengerechtes WC an,
die v.a. für die Versorgung der neuen "Student-Lounge" dienen sollen.
Die "Student-Lounge" soll als Gemeinschaftsraum für die Studierenden
konzipiert sein. Als Freizeit- und Begegnungsfläche wird sie in der
Atmosphäre einer Sportsbar angelehnt. Die Ausstattung erfolgt mit einer
Teeküche (Spüle, Spülmaschine, Kühl-/Tiefkühlschränke, TW-SW-Anschluss,
kein Fettwasser),
mit der die Lounge im studentischen Betrieb selbst organisiert wird.
Als besonderes Szenario soll die "Student-Lounge" außerhalb der
Lehrveranstaltungen im EG bis 2. OG in den Abendbereichen sowie
außerhalb der Lehrveranstaltungen als "Student-Club" mit bis zu 150
Personen genutzt werden. Bei diesen einzelnen größeren Veranstaltungen
sollte die Versorgung
über einen externen Catering-Service erfolgen.
Erschließung der Fläche erfolgt über das vorhandenen Haupttreppenhaus
des Gebäude-Südriegels sowie zusätzlich über ein neu geschaffenes
Treppenhaus bis zum EG an der gegenüberliegenden Seite im Bereich Achse
E / 10-11 mit einem direkten Ausgang ins Freie, so dass 2 bauliche
Erschließungswege und damit natürlich auch gleichzeitig Rettungswege
vorhanden sind. Die Treppe
wird als Stahltreppe mit Gitterroststufen ausgeführt.
Nördlich angrenzend ist der Technik-Raum für die neue Lüftungsanlage
(keine Lüftungszentrale) positioniert, die der Versorgung der neuen
Flächen dient. Die hier direkt angrenzenden nicht mehr nutzbaren Flächen
für PKW-Stellplätze werden neu zu Flächen für Fahrrad-Abstellflächen
umgenutzt.
Der Ausbau der Flächen erfolgt mit den angrenzenden Wänden zur
Tiefgarage. Die weiteren raumbildenden Maßnahmen erfolgen aus statischen
Gründen in Leichtbauweise (Trockenbau). Die Dämmung an der UK Decke EG
wird abgebrochen.
Um die geringe Höhe im Bestand im 1.UG nicht noch weiter zu reduzieren
bzw. niedriger wirken zu lassen, wird auf einen Fußbodenaufbau mit
Estrich + Trittschall verzichtet (siehe Hinweis zuvor unter
Schallschutz) und stattdessen lediglich eine Bodenbeschichtung
vorgesehen. Die Decken werden bis auf in den Nassbereichen als sichtbare
Rohdecken belassen und ggf. zusammen mit den sichtbaren Installationen
mit einem Anstrich versehen.
Die Fläche der Tiefgarage reduziert sich mit der Maßnahme von ca. 2.400
m² auf ca. 1.850 m². Die verbleibenden Flächen für die PKW-Stellplätze
und Fahrrad-Stellplätze sind jedoch weiterhin ausreichend vorhanden
(siehe Stellplatz-Nachweis und Erläuterung zuvor).
EG
Wesentlicher Bestandteil der Umbaumaßnahmen finden im EG statt, d hier
v.a. durch den Abbruch der nicht mehr in dieser Form benötigten
Großküche große Flächen frei werden und Potential für die benötigte und
geplante Nachverdichtung der Hochschule verwendet werden können. Der
Fitness-Bereich wird in das 1. UG verlagert, so dass weitere Flächen
künftig für den Hochschulbetrieb umgenutzt werden können.
Der Bereich der ehemaligen Mensa (Achse A-C1 / 1-5) wird wieder
reaktiviert und als neuer sozialer, kultureller und akademischer
Mittelpunkt der Universität als "New Study Café" um- und ausgebaut, in
dem künftig auch die Bibliotheksnutzung integriert werden soll. Die
Versorgung soll mittels einer Ausgabeküche erfolgen (kein
Fettabscheider, siehe Betreiberkonzept Ausgabeküche).
Im Bereich der ehemaligen Großküche entstehen 4 neue "Lecture-Rooms"
sowie im Bereich der ehemaligen Fitness-Räume 2 weitere "Lecture-Rooms".
Die Warenannahme im Bestand bleibt für die Versorgung des Gebäudes
erhalte. Die angrenzende Werkstatt wird in den Innenbereich (ehem.
Umkleiden) verlagert, um hier Platz für den notwendigen Treppenraum
zwischen dem 1.UG und EG zu
schaffen. Die WC- und Umkleidebereiche der ehemaligen Großküche werden
ebenfalls zurückgebaut, damit die bestehenden WC-Anlagen für die
Schulungsräume zu erweitern und auf die erhöhte Personenzahl im
Erdgeschoss anzupassen.
Für die Erschließung des neuen Bereichs wird ein neuer Flur mit einem
neuen Durchgang zum Foyer unterhalb der Treppe geschaffen (Achse C1 / 9)
. Ein weiterer neuer Durchgang (Achse C1 / 6-7) erschließt einen
Lecture-Room sowie die Ausgabeküche für das "New Study Café". Im
angrenzenden
Außenbereich ist eine Außenterrasse geplant. Für eine sinnvoll nutzbare
Fläche wird hierfür die Pflanzfläche 1 reduziert, jedoch im Gegenzug die
Pflanzfläche 3 bis zur Grundstücksgrenze vergrößert, so dass in Bilanz
die Freiflächen wie im Bestand verbleiben (siehe Bilanzrechnung
Freianlagen).
Das "Goldene Ei" mit dem großen Auditorium (Raum 0.05 Audimax) sowie das
kleine Auditorium (Raum 0.03 Auditorium kl.) verbleiben unverändert im
Bestand und sind daher nicht Bestandteil des Bauantrages.
Der Ausbau der Flächen erfolgt in Leichtbauweise (Trockenbau). Im
Bereich der ehemaligen Küche erfolgt der Abbruch des Bodens bis zur
Rohdecke und den Anforderungen entsprechend neu aufgebaut. Der Raum
"Lecture 4" wird als Schulungsraum mit Ebenen (Arena-Teaching)
ausgebildet.
Die Schulungsräume "Lecture 1" und "Lecture 2" sollen durch eine
Faltwand bei Bedarf flexibel miteinander verbunden und genutzt werden.
Die Schulungsräume im EG werden auf der Gebäude-Süd- und -Ostseite mit
einem außenliegenden Sonnenschutz nachgerüstet, der in seiner Gestaltung
an die Bestandsfassade angepasst wird.
Im angrenzenden Außenbereich auf der Gebäude-Ostseite werden die
Gehwegsituation sowie Standorte der Müllbehälter an die neuen
Erfordernisse angepasst, die vor allem aus der notwendigen Verbreiterung
der Außentreppen resultieren.
1. OG
Die Wesentlichen Umbaumaßnahmen finden im Bereich Achse A-D / 9-11
statt. Hier werden zum Einen Büroflächen zugunsten eines weiteren
"Lecture-Rooms" umgebaut. Angrenzend werden des Weiteren der Student-
Info-Point ins EG verlagert und hier weitere "Breakout-Rooms"
geschaffen. Zur besseren
Belichtung der innenliegenden Räume werden diese mit Oberlichtern zu den
vorderen Räumen ausgestattet.
Auf dem Foyer im 1. OG werden die Ausgänge aufgrund der höheren zu
entfluchtenden Personenzahl in diesem Bereich von 1,80m auf 2,40m
verbreitert ebenso wie die Außentreppen. Diese werden wie vor auch als
Stahltreppe mit Gitterroststufen ausgeführt.
Im Bereich Achse D / 10-11 wird ein neuer Treppenraum erforderlich, um
die Entfluchtung aus dem 2. OG sicher zu stellen. Der Türaufschlag der
Ausgangstür in der Bestandsfassade des Foyers wird ebenfalls angepasst.
Die Treppe wird aus statischen Gründen als Stahltreppe (nicht
Stahlbeton) mit geschlossenen Treppenstufen ausgeführt.
Der Sanitätsraum, der sich zuvor an der Stelle des neu geplanten
Treppenraumes befand, wird in den Nordflügel neben den neuen "Lecture-
Room" verlagert.
Im Bereich Achse E-F / 6-7 wird durch die Teilung eines vorhandenen
Raumes (ehem. ein kleiner Seminarraum) 2 weitere benötigte "Breakout-
Rooms" geschaffen.
Alle Umbaumaßnahmen werden in Leichtbauweise (Trockenbau) ausgeführt.
Die weiteren Teilbereiche Im Nordriegel, welche durch die MSH genutzt
werden, sowie im Südriegel werden im Bestand belassen und sind somit
nicht Bestandteil der Umbaumaßnahme.
2. OG
Der Nordriegel im 2.OG wird vollständig durch die MSH genutzt und ist
nicht Bestandteil des Bauantrages. Die Umbaumaßnahmen finden im Bereich
der Verbindungsbrücke sowie im Südriegel statt.
Hier werden in Achse D-F / 1-3 zwei neue "Lecture-Rooms" vorgesehen. Die
zehn "Breakout-Rooms" aus diesem Bereich werden entweder durch die
Teilung von größeren bzw. die Umnutzung von Räumen verlagert. Im
ehemaligen Stillarbeitsbereich der Bibliothek auf der Gebäude-Süd-Ost-
Seite wird ein weiterer "Lecture-Room" geplant. Hierzu wird die innere
Erschließungstreppe zur darüber
liegenden ehemaligen Bibliothek abgebrochen und das Treppenloch
erschlossen.
Die "Student Lounge" auf dem Brückenbau wird im Wesentlichen in das 1.
UG verlagert, so dass dieser Raum nunmehr zu einer "kleineren" Teeküche
umgebaut werden kann und die weiteren Flächen für "Breakout-Rooms"
ausgebildet werden können.
Alle Umbaumaßnahmen werden in Leichtbauweise (Trockenbau) ausgeführt.
3. OG
Im 3.OG werden 3 Teilnutungseinheiten an die Anforderungen der neuen
Büromieter angepasst. Dies betrifft in dem nördlichen Gebäuderiegel auf
der Westseite das "EIC/Startup-Center", an der Ostseite das "KCC" und im
Südflügel an der Ostseite das "HelpCenter".
Die innere Treppe zwischen dem 2.OG und dem 3.OG im Bereich der ehem.
Bibliothek wird verschlossen, um hier die Flächen auf den beiden
Geschossen unabhängig voneinander zu nutzen.
4. OG
Das 4. OG verbleibt wie im Bestand. Es sind keine Umbaumaßnahmen
vorgesehen.
5. OG / Dach
Das 5. OG verbleibt wie im Bestand. Lediglich zur Erschließung der neu
geplanten Dachterrasse wird das Treppenhaus 3, welches vorher "nur" als
Wartungszugang zum Dach genutzt wurde, dahingehend angepasst, dass
dieses den bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den Anforderungen
aus dem
Brandschutz entspricht. Hierzu wird die Treppe mit Anzahl Steigungen,
max. Steigungshöhe angepasst, die Türen mit Breite und Türaufschlag
geändert.
Im Weiteren wird die Zuwegung auf dem Dach mit Ausbildung eines Podests
sowie einer Rampe und der vorhandene Gehweg ebenfalls den Anforderungen
gem. BSK und ASR ertüchtigt, so dass der Zugang zur Dachterrasse auf der
nord-westlichen Dachfläche ermöglicht wird. Die Dachterrasse wird mind.
3-seitig mit einem Glasgeländer als Sicht- und Windschutz eingefasst.
Die Kiesschüttung auf dem Dach wird beseitigt und der Terrassenbelag
(Gehwegplatte, Betonstein in grau oder WPC-Dielen in Holzoptik) verlegt.
Der Zugang zu den weiteren Dachflächen, die nur zu Wartungszwecken
begehbar sind, wird durch entsprechende Einzäunungen von der
Dachterrasse abgegrenzt, so dass sicher
gestellt werden kann, dass keine unerlaubte Nutzung der weiteren
Dachflächen erfolgt.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
GRUNDLAGEN GRUNDLAGEN
Grundlage für die nachfolgende Leistungsbeschreibung ist die Planung:
Abbruch- und Ausführungspläne:
- ARC-AP-191-LA-UE-A-Uebersicht-20260109.pdf
- ARC-AP-192-LA-FA-A-Freianlagen-20260109.pdf
- ARC-AP-198-GR-UG2-C-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-200-GR-UG1-C-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-201-GR-EG0-C-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-202-GR-OG1-C-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-203-GR-OG2-C-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-204-GR-OG3-F-Planung-TB1-KCC-20260401.pdf
- ARC-AP-205-GR-OG3-B-Planung-TB2-Südflügel-20260401.pdf
- ARC-AP-206-GR-OG3-B-Planung-TB3-EIC-20260401.pdf
- ARC-AP-208-GR-OG5-B-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-209-GR-DA-B-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-213-GR-UG1-C-Abbruch-20260109.pdf
- ARC-AP-214-GR-EG0-D-Abbruch-20260109.pdf
- ARC-AP-215-GR-OG1-D-Abbruch-20260109.pdf
- ARC-AP-216-GR-OG2-D-Abbruch-20260109.pdf
- ARC-AP-217-GR-OG3-E-Abbruch-20260212.pdf
- ARC-AP-219-GR-OG5-D-Abbruch-20260109.pdf
- ARC-AP-220-GR-DA-D-Abbruch-202601009.pdf
- ARC-AP-253-UE-UG1-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf
- ARC-AP-254-UE-EG0-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf
- ARC-AP-255-UE-OG1-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf
- ARC-AP-256-UE-OG2-B-Übersicht BS DS-20250121.pdf
- ARC-AP-259-UE-OG5-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf
- ARC-AP-260-UE-DA-B-Übersicht BP DP-20260121.pdf
- ARC-AP-263-DS-UG1-C-Deckenspiegel-20260121.pdf
- ARC-AP-264-DS-EG0-D-Deckenspiegel-20260219.pdf
- ARC-AP-265-DS-OG1-C-Deckenspiegel-20260121.pdf
- ARC-AP-266-DS-OG2-C-Deckenspiegel-20260121.pdf
- ARC-AP-267-DS-OG3-A-TB1-KCC-Deckenspiegel-20260304.pdf
- ARC-AP-268-DS-OG3-A-TB2-Südflügel-Deckenspiegel-20260129.pdf
- ARC-AP-269-DS-OG3-A-TB3-EIC-Deckenspiegel-20260129.pdf
- ARC-AP-271-DS-OG5-C-Deckenspiegel-20260121.pdf
- ARC-AP-272-DS-DA-C-Deckenspiegel-20260121.pdf
- ARC-AP-279-WA-UG1-B-Wandabwicklung MW-20260401.pdf
- ARC-AP-301-DT-UG1-A-Detail 1 Treppe UG1-EG-20260401.pdf
- ARC-AP-302-DT-OG2-A-Detail 2 Treppe OG1-OG2-20260401.pdf
- ARC-AP-303-DT-DA-B-Detail 3 Dachausgang-20260401.pdf
- ARC-AP-304-DT-EG0-A-Detail 4 Außentreppe-20260211.pdf
- ARC-AP-305-DT-UG1-B-Detail 5 Bodenaufbauten-20260401.pdf
- ARC-AP-309-DT-EG0-A-Detail 9 Decke an Fassade-20260219.pdf
- ARC-AP-310-DT-EG0-A-Detail 10 TB-Anschluss Fassade-20260218.pdf
- ARC-AP-311-DT-EG0-A-Detail 11 TB-Anschluss Lecture-20260218.pdf
- ARC-AP-312-DT-OG1-A-Detail 12 TB-Anschluss Lecture-20260218.pdf
- ARC-AP-313-DT-OG1-A-Detail 13 TB-Anschluss Breakout-20260218.pdf
- ARC-AP-350-SN-AA-C-Planung-20260401.pdf
- ARC-AP-357-AN-N-A-Planung-20260109.pdf
- ARC-AP-358-AN-O-A-Planung-20260109.pdf
- ARC-AP-359-AN-S-A-Planung-20260109.pdf
- ARC-AP-360-AN-W-A-Planung-20260109.pdf
- ARC-AP-999-TU-XX-D-Türenliste-20260407.pdf
Projektzeitplan:
- KLU_260207_WSRE-RSI_Graphik-Bauphasenplan_v3.pdf
- KLU_260207_RSI Grobablaufplan.pdf
Baugenehmigung:
- __Genehmigung_nach_HBauO__2005_.pdf
Fachplanung Brandschutz:
- E2501304.001_KLU_Nachverdichtung_BS Bauphase_Stlgn_signed.pdf
- E2501304.001_KLU_Nachverdichtung_BSK_Index 1.pdf
- E2501304.002_KLU_Räumungssimulation_Bericht_V1.1.pdf
- E2501304.001_BSP-01_LP.pdf
- E2501304.001_BSP-02_KG.pdf
- E2501304.001_BSP-03_EG.pdf
- E2501304.001_BSP-04_1OG.pdf
- E2501304.001_BSP-05_2OG.pdf
- E2501304.001_BSP-06_3OG.pdf
- E2501304.001_BSP-07_4OG.pdf
- E2501304.001_BSP-08_5OG.pdf
- E2501304.001_BSP-09_6OG.pdf
Fachplanung Statik:
- TWP-BA-001-BR-XX-B-KLU Genehmigungsstatik Teil 1 (LP4) und Angaben zur
- Ausführung (LPH5)_ Vorbemerkungen, UG1 und UG2.pdf
- TWP-BA-008-PO-UG1-B-Decke über 1.Untergeschoss.pdf
- TWP-BA-009-PO-UG2-B-Decke über 2.Untergeschoss.pdf
- TWP-BA-001-BR-XX-A-KLU Genehmigungsstatik (LP4) und Angaben zur
Ausführung (LPH5).pdf
- TWP-BA-007-PO-EG0-A-Decke über Erdgeschoss.pdf
- TWP-BA-006-PO-OG1-A-Decke über 1.Obergeschoss.pdf
- TWP-BA-005-PO-OG2-A-Decke über 2.Obergeschoss.pdf
- TWP-BA-004-PO-OG3-A-Decke über 3.Obergeschoss.pdf
- TWP-BA-003-PO-OG4-A-Decke über 4.Obergeschoss.pdf
- TWP-BA-002-PO-OG5-A-Decke über 5.Obergeschoss.pdf
- TWP-BA-001-PO-DA-A-Decke über 6.Obergeschoss.pdf
GRUNDLAGEN
TERMINE TERMINE
- Abgabe des Angebotes bis 07.05.2026
- Bindefrist 18.06.2026
- Ausführungszeitraum gesamtes Bauvorhaben: Juli 2026 bis August 2027
Die Leistungsbereitschaft ist ab Beginn des Ausführungszeitraumes
sicherzustellen. Der genaue Einsatztermin wird von der Objektüberwachung
vorgegeben.
Ausführungsfristen
- gem. anliegendem Projektterminplan (Stand 07.02.2026)
- in Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken
TERMINE
Das auf der Baustelle eingesetzte Personal muss den Das auf der Baustelle eingesetzte Personal muss den
Sicherheitsanforderungen
der KLU genügen, d.h. insbesondere:
- eine Selbstauskunft ausfüllen,
- die Hausordnung und das Verhalten im Gebäude der KLU bestätigen und
einhalten,
- sich arbeitstäglich beim Emfang melden und nach Beendigung der
Arbeiten wieder abmelden.
Im Umbaubereich und die den angrenzenden Bereichen finden auch während
der
Umbaumaßnahme Lehrveranstaltungen und Bürotätigkeiten mit
Publikumsverkehr sowie Wochenend- und Abendveranstaltungen statt.
Daher sind "längere" lärmintensive Arbeiten (wie z.B. Bohr- &
Stemmarbeiten) nur
außerhalb der Hauptbürozeiten, d.h. 6:00 bis 8:00 Uhr und ab 16:00 Uhr
sowie in
im Detail mit der Bauleitung und dem Nutzer abzustimmenden Zeiten
zulässig; die
übrigen Arbeiten sind während der normalen Arbeitszeiten möglich. Zudem
behält sich der Auftraggeber vor, bei einzelnen Veranstaltungen oder in
den Prüfungswochen "lärmintensive Arbeiten" zu untersagen. Dieses ist
bei der Kalkulation in den einzelnen Position zu berücksichtigen.
Abhängigkeiten der Gewerke untereinander sind zu beachten und ebenfalls
in den einzelnen Positionen zu berücksichtigen.
Das zu demontierende Material ist zu den vom Auftragnehmer
bereitzustellenden
Containern zu transportieren.
Der AN ist für den Abtransport und die Entsorgung der demontierten
Materialien
verantwortlich. In den Einheitspreise sind, sofern nicht explizit
beschrieben, die Demontage einschl dem erforderlichen Transportweg bis
zu den Containern zu berücksichtigen. Der Transportweg aus den
einzelnen Umbaubereichen beträgt bis zu ca. 200 m.
Der Transport aller Materialien und der Abbruchmassen ist über Treppen
oder in Abstimmung mit dem Nutzer und durch den Unternehmer
auszukleidenden Aufzug möglich. In allen Fällen isind durch den
Unternehmer ausreichende Schutzmaßnahmen (auch der Zuwege)
zuerbringenden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle demontierten Materialien gehen, wenn nicht anders beschrieben, in
das
Eigentum der ausführenden Firma über und müssen von der Baustelle
abgefahren werden. Der gesamte Transport ist in die Einheitspreise
einzurechnen, unter Berücksichtigung des Schrottpreises.
Baustelleneinrichtungsflächen oder Stellplätze können durch den Bauherrn
nicht
zur Verfügung gestellt werden. Aufstellflächen für
Entsorgungungscontainer stehen auf der Ostseite des Gebäudes im Bereich
der Anlieferung im begrenzten Umfang zur Verfügung. Die Anlieferung kann
über die Warenannahme der KLU erfolgen, jedoch nur in abgestimmten
Zeitfenstern.
Lagerflächen stehen auf der Baustelle ebenso nicht zur Verfügung, so
dass das zu verbauende Material arbeitstäglich anzuliefern ist, die
Restmaterialien sind zum
Feierabend zu entsorgen und die Fläche sind arbeitstäglich durch den
Unternehmer zu säubern ist.
Der Anbieter hat sich vor Ort einen Überblick über den Umfang der
Demontagearbeiten zu verschaffen.
Sämtliche Restarbeiten und Mängelbeseitigungen sind
abschnittsweisefertigzustellen. Sollte sich dieser Zeitpunkt aus
unvorhersehbaren Gründen verschieben, wird der AN von der
Objektüberwachung rechtzeitig unterrichtet.
Eine vorzeitige Nutzung der Leistung durch die Auftraggeberin bedeutet
entgegen der VOB/B keine Abnahme.
Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen gemäß VOB und daher in die
Einheitspreise einzukalkulieren:
- Vom Auftragnehmer sind angemessene Schutzmaßnahmen der bauseits
vorhandenen Oberflächen und der angrenzenden Bauteile anderer Gewerke
und des Bestandes vorzunehmen
- Staubentwicklungen sind zu vermeiden oder durch wirksame örtliche
Maßnahmen wie z.B. Folien, Staubwände oder Annässen zu verhindern.
Arbeitstägliche besenreine Reinigung der benutzten öffentlich
zugänglichen Bereiche des Hauses wie Flur, Treppen und Aufzüge
- Die Demontage hat so zu erfolgen, dass die Freisetzung von
Faserstäuben
verhindert wird. Bei den Demontagearbeiten sind die Maßnahmen der
Expositionskategorie 1 und 2 nach TRGS 521 zu beachten.
Schutzkleidung, Atemschutz usw. sind in den jeweiligen Positionen
einzukalkulieren.
- Bei sämtlichen Demontagen von Wärmedämmmaterialien ist davon
auszugehen, dass diese die Anforderungen an die Kanzerogenitätsindex
(KI) >
40-Klassifizierung nicht einhalten.
Die Demontage und Entsorgung von Wärmedämmmaterial ohne KI - 40 -
Klassifizierung muss nach TRGS 521 erfolgen.
Die Dämmmaterialien sind möglichst zerstörungsfrei zu demontieren. Dabei
müssen diese vor der Demontage mit Wasser durchtränkt werden, um die
Faserfreisetzung zu minimieren.
- Aufhängungen, Konsolen und Halter müssen bis ca. 2 cm unter Putz ggfs.
freigestemmt und abgetrennt werden.
- Bei Anlagenteile sind das Entfernen von Befestigungsmaterialien
und festen Anbauteilen, wie z. B. Gewindestangen, Konsolen, Grundrahmen,
Stellmotoren, Schaltern, Revisionsklappen, Kanaleinbaugitter usw.
einzurechnen.
- Weiter im Betrieb befindliche Anlagenteile müssen erhalten/geschützt
werden
- Arbeitstägliche besenreine Reinigung inkl. der benutzten öffentlich
zugänglichen
Bereiche des Hauses wie Flur, Treppen und Aufzüge
- Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge
Mit Abschluss der Arbeiten hat der Unternehmer folgende Unterlagen
vorzulegen
- Entsorgungsnachweise
- Fachunternehmererklärung
- Fachbauleitererklärung
Außerdem sind insbesondere bei den Brandschutzmaßnahmen (Kabelschotts,
Rohrschotts, Brandabschnittsverlagerungen, BSK, Türen und Wänden)
folgende Unterlagen zur Abnahme vorzulegen:
- Verwendbarkeitsnachweis der verwendeten Materialien
- Übereinstimmungserklärung der Montagearbeiten mit örtlichem Bezug zu
diesen Arbeiten
Das auf der Baustelle eingesetzte Personal muss den
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT
Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative
Mindestanforderungen dar, die an keiner Stelle der Leistung
unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und
sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese
einzuhalten.
Die anzubietenden Leistungen verstehen sich immer als fix und fertige,
betriebsbereite Leistungen.
Alternativangebote und Sondervorschläge, die für die Auftraggeberin
qualitative oder preisliche Vorteile (bei mindestens gleichbleibender
Qualität) gegenüber der Ausschreibung bieten, sind ausdrücklich
erwünscht. Sie sind gesondert in der Bieterergänzung auszuweisen und
ausführlich zu beschreiben. Sie gelten jedoch nur in Verbindung mit den
vollständig ausgefüllten Angebotsunterlagen.
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung verändern sich nicht, wenn
innerhalb der Positionen des LV`s Massenverschiebungen eintreten, und
zwar weder aus Forderungen der Auftraggeberin noch aus solchen des
Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorkehrungen zum
Schutze von Arbeitern, Passanten, Straßenverkehr und öffentlichen
Einrichtungen, in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde, getroffen
werden.
Sollten aufgrund des Straßenverkehrs einige Arbeiten nur nach Feierabend
bzw. an Wochenenden ausgeführt werden dürfen, hat der Auftragnehmer die
erforderlichen Genehmigungen für Wochenendarbeit etc. selbst einzuholen.
Anfallende Kosten für diese Arbeiten außerhalb der regulären
Arbeitszeit, einschl. aller Gebühren etc. sind einzukalkulieren.
Wird Wochenend- oder Nachtarbeit erforderlich, um die vereinbarten
Vertragstermine einzuhalten, so trägt ebenfalls der Auftragnehmer
ausschließlich die hieraus entstehenden Kosten und Gebühren.
Darüber hinaus ist es Sache des Auftragnehmers, sämtliche erforderlichen
Abstimmungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit Behörden wie z.B.
Ordnungsbehörde, Baubehörde, Tiefbauamt. etc. sowie Polizei vorzunehmen,
Anträge zu erstellen, Auflagen zu erfüllen und anfallende Gebühren zu
entrichten.
Werden durch Teile der geplanten Baustelleneinrichtung Anlieger direkt
oder indirekt behindert, hat der Auftragnehmer die erforderliche
Genehmigung vorher einzuholen.
Der Auftragnehmer hat alle öffentlichen und nichtöffentlichen Anlagen in
Verbindung mit seinem Arbeitsbereich, wie Straßen und Zugänge,
Rohrleitungen, Kanäle und Kabel gegen Beschädigungen zu sichern bzw.
erfolgte Beschädigungen auf seine Kosten in dem von der Behörde
geforderten Umfang zu beseitigen. Beschädigungen und Beschmutzung von
Straßen, Gehwegen und Zufahrtswegen sind, soweit sie vom Auftragnehmer
verursacht worden sind, sofort und auf eigene Kosten wieder fachgerecht
zu beseitigen.
Der Zustand der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen durch die
Baumaßnahmen beeinträchtigten Flächen ist vor Beginn der Arbeiten durch
eine gemeinsame Aufnahme mit der Bauleitung und dem Wegewart der Behörde
durch ein Protokoll festzustellen, nötigenfalls auch mit Fotos.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baulärm von Baumaschinen
verhindert wird, soweit er nach dem Stand der Technik vermeidbar ist.
Jedes Gewerk hat für die Säuberung der benutzten Flächen selbst zu
sorgen und Materialreste sowie Abfälle ständig unaufgefordert zu
beseitigen. Sollte dies nach einmaliger Aufforderung durch die
Bauleitung nicht geschehen, wird eine unverzügliche Reinigung durch eine
Fremdfirma veranlasst. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom
Verursacher zu übernehmen.
Dem Auftragnehmer wird die Statik der Genehmigungsplanung zur Verfügung
gestellt. Die Lieferung der statischen Ausführungsplanung und der
Werkpläne erfolgt durch den Auftragnehmer und ist in das Angebot mit
einzukalkulieren.
Zur Erfüllung der Prüfung ist der Ausführende verpflichtet, eigene
Ausführungsunterlagen für seine Ausführungen zu erstellen. Diese
Montagezeichnungen (digital als pdf-Dokument) sind so rechtzeitig beim
Architekten (Prüfzeit 8 Tage) zur Freigabe einzureichen, dass die
vereinbarten Termine erreicht werden.
Der Bieter verpflichtet sich, vor Abgabe des Angebotes eine
Ortsbesichtigung vorzunehmen.
Grundlagen für Angebote, Ausführungen und Vertag
Für Angebote und Ausführungen gelten grundsätzlich in der bei
Vertragsabschluss gültigen Fassung:
- die Teile B und C der VOB, soweit keine anderen Bedingungen vorrangig
vereinbart sind.
- die Baugenehmigung, alle Gesetze und Auflagen der Behörden
- alle Vorschriften und Richtlinien, z.B. DIN, die
Energieeinsparverordnung EnEV
- alle Empfehlungen der Fachverbände, bzw. Innungen
Vertrags- und Lieferbedingungen der anbietenden bzw. beauftragten
Firmen, sind nur insofern gültig, soweit sie nicht im Widerspruch zu
diesen allgemeinen Vertragsbedingungen stehen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für
Auftragserweiterungen und Zusatzaufträge, sofern in diesen nichts
anderes schriftlich vereinbart wird.
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter eingehend über die anzubietenden
Leistungen zu informieren. Er ist verpflichtet, eine ihm gestellte
Leistungsbeschreibung in technischer Hinsicht und im Hinblick auf
örtliche Gegebenheiten zu überprüfen.
Mit Abgabe des Angebotes garantiert der Bieter, dass alle Planungs- und
Koordinierungsleistungen und mind. 1/3 aller Arbeiten an der Baustelle
durch eigenes Personal und Gerät ausgeführt werden.
Auf die Einschaltung anderer "Vertragsfirmen", in welcher Form auch
immer, ist bereits bei Angebotsabgabe mit Angabe der Leistungsteile
hinzuweisen. Die Einschaltung anderer Firmen bedarf grundsätzlich der
schriftlichen Genehmigung der Auftraggeberin. Diese Genehmigung kann bei
Erfüllungsmängeln fristlos entzogen werden. Im Übrigen gilt § 4 Nr. 7
Abs. 1 bis 3 VOB/B.
Aufträge
Alle Aufträge bedürfen der Schriftform.
Für die effektiven Massen des LV wird die Auftragserteilung erst mit der
Anforderung (Freigabe) in den Baubesprechungen wirksam.
Dies gilt insbesondere für Stundenlohnarbeiten und hier mit einem
Irrtumsvorbehalt, der auch für die Abzeichnung von Stundenzetteln
besteht.
Wenn festgestellt wird, dass Stundenlohnarbeiten in Positionen oder
Auftragsbedingungen enthalten sind, bestätigen die Abzeichnungen nur,
dass die Arbeiten erbracht wurden, nicht jedoch den Abrechnungsmodus
nach Aufwand. In dem Fall werden die Arbeiten, wie in den Positionen des
LV vorgesehen, abgerechnet.
Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übergebenen Unterlagen auf
ihre Richtigkeit und insbesondere in fachtechnischer Hinsicht zu
überprüfen und bei Bedarf weiter zu entwickeln. Alle Maße sind in den
Zeichnungen und am Bau zu prüfen.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören für seine Leistung auch:
- Nachweise der Standsicherheit und der Erfüllung der funktionalen und
behördlichen Anforderungen.
- über die Baugenehmigung hinausgehende, notwendige Genehmigungen und
Ausnahmebescheinigungen durch die Behörden.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Ausführung, hat er dies der
Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen, die Arbeiten sofort einzustellen
und erst wieder aufzunehmen, wenn er die Ausführung und deren Planung
wieder voll gewährleisten kann.
Ausführungen und Baustellenordnung
Zu Anordnungen auf der Baustelle ist nur die Bauleitung der
Auftraggeberin berechtigt, sie allein hat das Hausrecht auf der
Baustelle.
Der Auftragnehmer hat vor Arbeitsbeginn seinen bevollmächtigten
Vertreter als seine Firmenbauleitung an der Baustelle zu benennen. Jeder
Wechsel bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin.
Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehört auch die eigenverantwortliche
Absicherung seines Arbeitsbereiches gegen Unfallgefahren und die
laufende Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
Entsprechend den Vorschriften ist persönliche Schutzausrüstung zu
tragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin
einen Wochen-, bzw. Tagesbericht mit Angaben über Leistungs-, Personal-
und Materialeinsatz zu führen.
Die Verwahrung und Sicherung aller Materialien, Werkzeuge und
Ausführungen ist ausschließlich Sache des Auftragnehmers. Dies gilt auch
für alle Einbauten, da der Risikoübergang auf die Auftraggeberin erst
mit vollzogenen Abnahmen erfolgt.
Alle Auftragnehmer sind zur Beseitigung des von ihnen verursachten
Bauschuttes verpflichtet.
Steuerung des Ablaufes und Termine
Die Steuerung des Gesamtablaufes erfolgt in von der Auftraggeberin
organisierten Baubesprechungen. Alle aufgeforderten Auftragnehmer sind
zur Teilnahme verpflichtet.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Sicherstellung seiner
Terminvorgaben selbständig auf andere auf der Baustelle tätige
Unternehmer einzuwirken, deren Vorleistungen aufgrund fachlicher
Abhängigkeiten terminbestimmend für seine Leistungen sind.
Vergabe und Abrechnung
Sämtliche Preise sind, sofern nicht Lohn- und Materialklauseln
vereinbart wurden, Festpreise für Komplett-Leistungen.
Rechnungen sind digital (pdf) per Mail an klu@wsre-gmbh (cc: claus.
bruch@kuehne-holding.com) einzureichen.
Stoffe und Bauteile
Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien müssen den einschlägigen
DIN-Vorschriften entsprechen und gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller sach- und fachgerecht eingebaut und verarbeitet werden.
Empfindliche Baustoffe sind sorgsam zu behandeln, abzuladen und in
einwandfreiem Zustand zu verarbeiten.
Ausführung
Alle ausgeschriebenen Positionen verstehen sich in fix und fertiger
Leistung, einschließlich aller erforderlichen Materialien und aller
Nebenleistungen gem. VOB C, funktionsfähig, sach- und fachgerecht
ausgeführt nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik".
Das Herstellen aller für die eigenen Arbeiten erforderlichen
Verankerungen, Ankerlöcher und dergleichen, einschließlich Lieferung
aller erforderlichen Befestigungsmittel, Bolzen, Dübel und Verguss, ist
Sache des Auftragnehmers.
Nebenleistungen und Besondere Leistungen
Vom Auftragnehmer sind der Bauaufsichtsbehörde vor Beginn der Arbeiten
die Namen des Übernehmers, des verantwortlichen Bauleiters sowie seines
örtlichen Stellvertreters und derjenigen Personen, die mit der
Durchführung der Bauarbeiterschutzvorschriften beauftragt sind,
anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat als Nebenleistung alle vermessungstechnischen
Arbeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen. Alle Einmessungen sind
vom Auftragnehmer auf eigene Verantwortung und Kosten auszuführen. Falls
im Zuge der Arbeiten einer dieser Hauptpunkte oder ein Grenzpunkt
zerstört wird, ist er auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen.
Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Hilfsmittel wie
z.B. Hebezeuge u.ä. sind, soweit im LV nicht gesondert ausgeschrieben,
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dasselbe gilt für die
erforderlichen Schalungs-, Arbeits- und Schutzgerüste, Abdeckungen und
Umwehrungen von Öffnungen. Für Öffnungen sind Abdeckungen oder
Umwehrungen herzustellen, für Deckenränder Umwehrungen.
Maßnahmen für den Verkehr überschwerer Geräte auf dem Grundstück sind
Sache des Auftragnehmers und werden mit der allgemeinen
Baustelleneinrichtung abgegolten.
Bestandteil der Baustelleneinrichtung ist ferner die Herstellung und die
fortlaufende Überwachung von an Ort und Stelle herzustellenden
Abdeckungen von Aussparungen bzw. die notwendigen Umwehrungen von
Schächten und Nottreppengeländern. Die Unterhaltung dieser Teile ist
auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sie durch andere
Ausbauhandwerker entfernt wurde, z.B. auch mehrfach. Die Kosten hierfür
sind einzurechnen.
Veröffentlichungen über das Bauvorhaben bedürfen der Zustimmung und
Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Architekten.
Sollten durch Ausführungen Schutzrechte von Dritten verletzt werden, so
ist die ausführende Firma verpflichtet, anfallende
Entschädigungsansprüche von Dritten zu tragen.
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Geschäftssitz der Auftraggeberin.
Sollte eine der Vertragsbedingungen unwirksam sein, ist dies ohne
Einfluss auf die Wirksamkeit anderer Vertragsbedingungen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT
ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Abrechnungen, Zahlungen
Die Abrechnung geschieht in der Regel nach Einheitspreisen. Es wird ein
gemeinsames Aufmaß durchgeführt. Abrechnungszeichnungen hierfür sind
Nebenleistungen und Sache des Auftragnehmers. Rechnungen und Anträge auf
Abschlagszahlungen einschl. Leistungsaufstellung sind der Auftraggeberin
oder deren Bevollmächtigten, ausgestellt auf den Namen der
Auftraggeberin, einzureichen. Abschlagszahlungen sind im Bauvertrag
gesondert zu vereinbaren, eine Auszahlung erfolgt zu 90 % der
nachgewiesenen Leistungen.
Nach Abnahme der Gesamtleistungen des Auftragnehmers ist umgehend eine
prüffähige Schlussrechnung einzureichen, für deren Aufstellung sinngemäß
§ 14 VOB/B heranzuziehen ist. Diese gilt als zugegangen, wenn alle zur
Prüfung notwendigen Unterlagen vollständig eingegangen sind. Evtl.
erforderliche Revisionszeichnungen und dergleichen sind spätestens bei
Vorlage der Schlussrechnung vorzulegen. Die Herstellkosten hierfür sind
mit dem Auftrag selbst abgegolten!
2. Ausführungstermine
Ein Grobterminplan, der im Auftragsfall genauer abgestimmt wird, ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Wesentlich ist bei dem vorliegenden
Bauvorhaben die Einhaltung des Abnahmetermins. Die Anbieter müssen bei
ihrer Preisfindung alle Kosten, die aufgrund der Einhaltung dieses
Termins zu berücksichtigen sind, einrechnen.
3. Vertragsstrafe
Für den Fall schuldhafter Überschreitung des Fertigstellungstermins wird
eine Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Werktag
der schuldhaften Überschreitung 0,2 % der Brutto-Vertragssumme, begrenzt
auf maximal 5 % der Abrechnungssumme. Zur Wahrung des Anspruchs auf
Vertragsstrafe ist ein entsprechender Vorbehalt bei der Abnahme
erforderlich. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend
gemacht werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche können geltend
gemacht werden, wobei die Vertragsstrafe hierauf angerechnet wird.
4. Sicherheit
Bei Aufträgen bis zu EURO 20.000,00 Netto-Schlussrechnungssumme wird
keine Sicherheit vereinbart. Bei höheren Aufträgen werden 5% der
Schlussrechnungssumme, für die Dauer der Gewährleistungsfrist als
Bareinbehalt vereinbart. Die Sicherheit dient der Sicherung sämtlicher
vertraglicher und deliktischer Ansprüche der Auftraggeberin gegenüber
dem Auftragnehmer und dessen Rechtsnachfolger oder ggfs.
Insolvenzverwalter, aus dem der Vertragsdurchführung zugrundeliegenden
Bauvorhaben, insbesondere Mängelansprüche, einschließlich der
termingerechten Ausführung der Vertragsleistung, Überzahlung,
Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Vertragsstrafe, Schadenersatz- und
Regressansprüche auch aus dem Einsatz von Arbeitskräften und
Leiharbeitnehmern (AEntG, SGB IV, SGB VII). Die Sicherheit kann durch
einfache. selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder
eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts gestellt werden. Die
Bürgschaftserklärung ist schriftlich unter Verzicht der Vorausklage
(§771 BGB) abzugeben. Sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein
und ist erst nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückzugeben,
wenn sie nicht vorher in Anspruch genommen wird.
5. Bauleitung
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Überwachung seiner Leistungen
durch einen von der Auftraggeberin beauftragten Bauleiter. Er ist allein
zuständig für die Koordination, Abwicklung und Kontrolle aller von ihm
zu erbringenden Leistungen, für die Richtigkeit der Ausführung, die
Einhaltung der Termine sowie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und
Ordnung auf der Baustelle. Jedem Auftragnehmer obliegt auch die
öffentlich-rechtliche Fachbauleitung im Sinne der Landesbauordnung.
Jeder Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss eine geeignete Person als
Fachbauleiter zu benennen, die gleichzeitig Ansprechpartner für die
Auftraggeberin bzw. deren Vertreter ist. Diese Person darf nur ersetzt
werden, wenn dies unvermeidbar und der Auftraggeberin zumutbar ist.
6. Haftungsabgrenzung, Mängelansprüche
Für die Richtigkeit, Brauchbarkeit und Vollständigkeit der Ausführung
ist der Auftragnehmer in jeder Hinsicht allein verantwortlich. In diesem
Zusammenhang hat der Auftragnehmer alle ihm zur Verfügung gestellten
Planungs- und Ausführungsunterlagen selbst verantwortlich zu prüfen.
Der Auftraggeberin oder deren Vertretern zur Durchsicht vorgelegte
Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers, überprüft diese lediglich auf
Übereinstimmung mit ihren Planungen und Absichten, nicht auf deren
innere, maßliche, statische, konstruktive oder sonstige technische
Richtigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin den
Schaden zu ersetzen, der dieser aus Wiederholung von Abnahmen wegen
wesentlicher Mängel, aus mehr als einmaliger Nachbesichtigung wegen
unwesentlicher Mängel oder aus allgemein nicht vertragsgemäßen Handeln
des Auftragnehmers entsteht. Hierzu gehören auch die entsprechenden
Architekten- und/oder Ingenieurleistungen. Ebenso verpflichtet er sich,
dem Bauleitenden den Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht,
dass ihn die Auftraggeberin wegen Verletzung seiner Bauaufsichtspflicht
in Anspruch nimmt, die mangelhafte Leistung aber vom Auftragnehmer zu
vertreten ist.
Die Gewährleistungsbedingungen richten sich nach den gesetzlichen
Regelungen mit folgenden Verjährungsfristen:
• für Gebäudeabdichtungsarbeiten 10 Jahre
• für Bauwerke 5 Jahre
Mängelansprüche kann der Bauherr bereits vor der Abnahme geltend machen.
7. Versicherung
Die Auftraggeberin schließt eine Bauleistungsversicherung mit
Mindestselbstbeteiligung ab. Im Schadensfall übernimmt der betroffene
Auftragnehmer die Selbstbeteiligung. Die Prämie wird in Form einer
Pauschalen mit 0,2% der Bruttoabrechnungssumme auf die Auftragnehmer
umgelegt.
8. Bauleistungsabzugssteuer
Jeder Unternehmer hat bereits bei Angebotsabgabe eine
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48
b, Absatz 1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) seinem Angebot
beizufügen. Sollte deren Gültigkeit zu Zeitpunkt der Werklohnzahlung
nicht mehr gegeben sein, behält die Auftraggeberin 15 % des Werklohnes
bis zur Vorlage ein, die sie nach angemessener Zeit an das Finanzamt
abzuführen hat.
9. Baustelleneinrichtung
Wenn erforderlich, ist ein Lageplan, aus dem die Zu- und Abfahrten,
Grundstücksgrenzen, Flächen für die Baustelleneinrichtung und
Arbeitsflächen hervorgehen, den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alle
hierzu notwendigen Leistungen sind gemäß VOB/C Nebenleistungen. Kosten
für die Baustelleneinrichtung des eigenen Gewerkes sind somit in die
Einheitspreise einzurechnen, wenn eine gesonderte Position nicht
ausgeschrieben ist.
Baustrom und Bauwasser werden dem Unternehmer durch den Auftraggeber an
im Gebäude vorhandenen Übergabepunkten im Umlageverfahren zur Verfügung
gestellt. Die Umlage erfolgt bei Schlussrechnungslegung mit einer
Pauschalen in Höhe von 0,3% der Bruttoabrechnungssumme (Umlageverfahren)
.
ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
BESTÄTIGUNG BESTÄTIGUNG
______________________________________________________________
(Stempel und Unterschrift des Auftragnehmers)
Ort:____________________________ Datum:___________________________
Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftragnehmer, alle
Ausschreibungsunterlagen ausreichend eingesehen, die Baustelle und die
örtlichen Verhältnisse besichtigt und sich ein klares Bild von den
ausgeschriebenen Leistungen verschafft zu haben, und erklärt sich mit
den Bedingungen der Ausschreibung vollinhaltlich einverstanden.
BESTÄTIGUNG
01 Baustelleneinrichtung Gerüst und Bauzaun
01
Baustelleneinrichtung Gerüst und Bauzaun
01.01 UG1, EG, OG1, OG2
01.01
UG1, EG, OG1, OG2
01.02 Dachterrasse
01.02
Dachterrasse
01.03 3. OG KCC
01.03
3. OG KCC
01.04 3. OG EIC/Startup
01.04
3. OG EIC/Startup
01.05 3. OG Help
01.05
3. OG Help