BE, Gerüst, Bauzaun
KLU Großer Grasbrook
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE UMBAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE UMBAUBESCHREIBUNG Bauvorhaben: 2426 KLU Großer Grasbrook 17 Bauort:  Großer Grasbrook 17   20457 Hamburg Bauherr: KÜHNE IMMOBILIA GMBH   vertreten durch Karl Gernandt (GF)   Thies Sponholz (GF) / Tobias Kunz (Prokurist)   Badestraße 24   20148 Hamburg Allgemeine Grundlagen Das bereits bestehende Gebäude mit 2 Untergeschossen (Tiefgarage) sowie 6 Obergeschossen wurde als Büro- und Schulungsgebäude für das Unternehmen SAP errichtet und in den Jahren 2013/14, nach dem Auszug von SAP, für die Bedürfnisse der KLU als neuen Hauptmieter und die MSH als Untermieter aus- und umgebaut. Mit der aktuellen Planung soll das Bestandsgebäude für die Wachstumsziele der KLU weiterentwickelt werden und durch Nachverdichtungsmaßnahmen das geplante Wachstum auf bis zu 1.060 Studenten aufnehmen. Die Nachverdichtungsmaßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf das 1.UG bis 2.OG. Allgemeine Vorhabenbeschreibung Der Bauherr - die Kühne Immobilia GmbH - beabsichtigt das Bestandsgebäude den Wachstumszielen des Nutzers - die Kühne Logistics Universitiy (KLU) - durch Nachverdichtung in den vorhandenen Strukturen gerecht zu werden. Durch die Neustrukturierung und teilweise Umverlagerungen von Nutzungsbereichen und damit mögliche Nachverdichtungsmaßnahmen werden neue Lehrräume, Aufenthaltsbereiche und soziale Flächen im EG bis 2. OG geschaffen, die eine lebendige und durchdachte Umgebung für Lehr-, Forschungs- und Kommunikationszwecke einer modernen international aufgestellten Hochschule entsprechen. Mit diesen Nachverdichtungsmaßnahmen soll das Gebäude künftig bis zu 1.060 Studenten aufnehmen. Die Nachverdichtungsmaßnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf das 1. UG, EG, 1.OG und das 2.OG. Zudem entsteht eine neue Dachterrasse auf der Nord-West-Seite des Daches sowie eine Außenterrasse auf der Nordseite des Gebäudes. Insgesamt werden im EG, 1. OG sowie 2. OG durch Umbaumaßnahmen sowie durch Verlagerung von Nutzungen 10 neue Schulungsräume ("Lecture-Rooms") sowie durch Teilung und Umnutzung von Bestandsräumen 11 neue Kleingruppenräume (sog. "Breakout-Rooms") geschaffen. In den weiteren Geschossen befinden sich die Büro- und Verwaltungsflächen, welche ebenfalls im Bestand verbleiben und daher nicht Bestandteil der Planung und des Bauantrages sind. Lediglich durch angrenzende Maßnahmen werden Anpassungsarbeiten in diesen Geschossen erforderlich. Die Flächen der MSH im Nordriegel im 1.OG und 2.OG verbleiben ebenfalls im Bestand. Aufgrund der bauordnungsrechtlich notwendigen Maßnahmen werden im Außenbereich Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Dies betrifft v.a. die Gebäude-Ostseite, da hier die Außentreppen angepasst werden müssen (Verbreiterung von 1,80 auf 2,40m) und den damit einhergehenden Anpassungen der Gehweg- und Rampensituationen. Auf der Gebäude-Nordseite ist im Bereich Achse G / 1-4 eine Außenterrasse vorgesehen als Außenbereich zum geplanten neu geplante "NewStudyCafé". Hieraus resultierend werden die Pflanzflächen angepasst (siehe Erläuterung zuvor unter Bauleitplanung).
ALLGEMEINE UMBAUBESCHREIBUNG
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Das Gebäude im Bestand wird mit seinen Abmessungen und Konstruktionen nicht verändert. Auf die Baubeschreibung mit Formular wird daher verzichtet und an dieser Stelle nachfolgend die Maßnahmen im Einzelnen je Geschoss erläutert. Sofern im Rahmen der Anpassungsmaßnahmen in die vorhandene Konstruktion eingegriffen wird - z.B. durch Herstellung neuer Ausgänge in der Erdgeschoss-Fassade - so werden die neuen Elemente an den vorhandenen Bestand angepasst. Die Maßnahmen im Rahmen dieses Bauantrages sind im Einzelnen wie folgt: 2. UG Das 2. UG verbleibt wie im Bestand. Es sind keine Umbaumaßnahmen vorgesehen. Es erfolgen ggf. Anpassungsarbeiten bei TGA-Leitungen resultierend aus den Umbaumaßnahmen im 1.UG. 1. UG Der Fitness-Bereich inkl. der dazugehörigen Umkleiden befindet sich aktuell im EG auf der Südseite des Gebäudes im Bereich Achse D-F / 6-10. Diese Räume werden in das 1.UG verlagert. Hier ist ein neuer großer Fitnessraum vorgesehen sowie direkt angrenzend die Umkleiden für die Damen und Herren, so dass künftig der Zugang zum Fitness-Bereich direkt über die Umkleiden und nicht mehr über einen Flur erfolgen muss. An die Dusch-WC-Bereiche der jeweiligen Umkleiden schließen sich weitere WC- Anlagen für Damen und Herren sowie auch ein behindertengerechtes WC an, die v.a. für die Versorgung der neuen "Student-Lounge" dienen sollen. Die "Student-Lounge" soll als Gemeinschaftsraum für die Studierenden konzipiert sein. Als Freizeit- und Begegnungsfläche wird sie in der Atmosphäre einer Sportsbar angelehnt. Die Ausstattung erfolgt mit einer Teeküche (Spüle, Spülmaschine, Kühl-/Tiefkühlschränke, TW-SW-Anschluss, kein Fettwasser), mit der die Lounge im studentischen Betrieb selbst organisiert wird. Als besonderes Szenario soll die "Student-Lounge" außerhalb der Lehrveranstaltungen im EG bis 2. OG in den Abendbereichen sowie außerhalb der Lehrveranstaltungen als "Student-Club" mit bis zu 150 Personen genutzt werden. Bei diesen einzelnen größeren Veranstaltungen sollte die Versorgung über einen externen Catering-Service erfolgen. Erschließung der Fläche erfolgt über das vorhandenen Haupttreppenhaus des Gebäude-Südriegels sowie zusätzlich über ein neu geschaffenes Treppenhaus bis zum EG an der gegenüberliegenden Seite im Bereich Achse E / 10-11 mit einem direkten Ausgang ins Freie, so dass 2 bauliche Erschließungswege und damit natürlich auch gleichzeitig Rettungswege vorhanden sind. Die Treppe wird als Stahltreppe mit Gitterroststufen ausgeführt. Nördlich angrenzend ist der Technik-Raum für die neue Lüftungsanlage (keine Lüftungszentrale) positioniert, die der Versorgung der neuen Flächen dient. Die hier direkt angrenzenden nicht mehr nutzbaren Flächen für PKW-Stellplätze werden neu zu Flächen für Fahrrad-Abstellflächen umgenutzt. Der Ausbau der Flächen erfolgt mit den angrenzenden Wänden zur Tiefgarage. Die weiteren raumbildenden Maßnahmen erfolgen aus statischen Gründen in Leichtbauweise (Trockenbau). Die Dämmung an der UK Decke EG wird abgebrochen. Um die geringe Höhe im Bestand im 1.UG nicht noch weiter zu reduzieren bzw. niedriger wirken zu lassen, wird auf einen Fußbodenaufbau mit Estrich + Trittschall verzichtet (siehe Hinweis zuvor unter Schallschutz) und stattdessen lediglich eine Bodenbeschichtung vorgesehen. Die Decken werden bis auf in den Nassbereichen als sichtbare Rohdecken belassen und ggf. zusammen mit den sichtbaren Installationen mit einem Anstrich versehen. Die Fläche der Tiefgarage reduziert sich mit der Maßnahme von ca. 2.400 m² auf ca. 1.850 m². Die verbleibenden Flächen für die PKW-Stellplätze und Fahrrad-Stellplätze sind jedoch weiterhin ausreichend vorhanden (siehe Stellplatz-Nachweis und Erläuterung zuvor). EG Wesentlicher Bestandteil der Umbaumaßnahmen finden im EG statt, d hier v.a. durch den Abbruch der nicht mehr in dieser Form benötigten Großküche große Flächen frei werden und Potential für die benötigte und geplante Nachverdichtung der Hochschule verwendet werden können. Der Fitness-Bereich wird in das 1. UG verlagert, so dass weitere Flächen künftig für den Hochschulbetrieb umgenutzt werden können. Der Bereich der ehemaligen Mensa (Achse A-C1 / 1-5) wird wieder reaktiviert und als neuer sozialer, kultureller und akademischer Mittelpunkt der Universität als "New Study Café" um- und ausgebaut, in dem künftig auch die Bibliotheksnutzung integriert werden soll. Die Versorgung soll mittels einer Ausgabeküche erfolgen (kein Fettabscheider, siehe Betreiberkonzept Ausgabeküche). Im Bereich der ehemaligen Großküche entstehen 4 neue "Lecture-Rooms" sowie im Bereich der ehemaligen Fitness-Räume 2 weitere "Lecture-Rooms". Die Warenannahme im Bestand bleibt für die Versorgung des Gebäudes erhalte. Die angrenzende Werkstatt wird in den Innenbereich (ehem. Umkleiden) verlagert, um hier Platz für den notwendigen Treppenraum zwischen dem 1.UG und EG zu schaffen. Die WC- und Umkleidebereiche der ehemaligen Großküche werden ebenfalls zurückgebaut, damit die bestehenden WC-Anlagen für die Schulungsräume zu erweitern und auf die erhöhte Personenzahl im Erdgeschoss anzupassen. Für die Erschließung des neuen Bereichs wird ein neuer Flur mit einem neuen Durchgang zum Foyer unterhalb der Treppe geschaffen (Achse C1 / 9) . Ein weiterer neuer Durchgang (Achse C1 / 6-7) erschließt einen Lecture-Room sowie die Ausgabeküche für das "New Study Café". Im angrenzenden Außenbereich ist eine Außenterrasse geplant. Für eine sinnvoll nutzbare Fläche wird hierfür die Pflanzfläche 1 reduziert, jedoch im Gegenzug die Pflanzfläche 3 bis zur Grundstücksgrenze vergrößert, so dass in Bilanz die Freiflächen wie im Bestand verbleiben (siehe Bilanzrechnung Freianlagen). Das "Goldene Ei" mit dem großen Auditorium (Raum 0.05 Audimax) sowie das kleine Auditorium (Raum 0.03 Auditorium kl.) verbleiben unverändert im Bestand und sind daher nicht Bestandteil des Bauantrages. Der Ausbau der Flächen erfolgt in Leichtbauweise (Trockenbau). Im Bereich der ehemaligen Küche erfolgt der Abbruch des Bodens bis zur Rohdecke und den Anforderungen entsprechend neu aufgebaut. Der Raum "Lecture 4" wird als Schulungsraum mit Ebenen (Arena-Teaching) ausgebildet. Die Schulungsräume "Lecture 1" und "Lecture 2" sollen durch eine Faltwand bei Bedarf flexibel miteinander verbunden und genutzt werden. Die Schulungsräume im EG werden auf der Gebäude-Süd- und -Ostseite mit einem außenliegenden Sonnenschutz nachgerüstet, der in seiner Gestaltung an die Bestandsfassade angepasst wird. Im angrenzenden Außenbereich auf der Gebäude-Ostseite werden die Gehwegsituation sowie Standorte der Müllbehälter an die neuen Erfordernisse angepasst, die vor allem aus der notwendigen Verbreiterung der Außentreppen resultieren. 1. OG Die Wesentlichen Umbaumaßnahmen finden im Bereich Achse A-D / 9-11 statt. Hier werden zum Einen Büroflächen zugunsten eines weiteren "Lecture-Rooms" umgebaut. Angrenzend werden des Weiteren der Student- Info-Point ins EG verlagert und hier weitere "Breakout-Rooms" geschaffen. Zur besseren Belichtung der innenliegenden Räume werden diese mit Oberlichtern zu den vorderen Räumen ausgestattet. Auf dem Foyer im 1. OG werden die Ausgänge aufgrund der höheren zu entfluchtenden Personenzahl in diesem Bereich von 1,80m auf 2,40m verbreitert ebenso wie die Außentreppen. Diese werden wie vor auch als Stahltreppe mit Gitterroststufen ausgeführt. Im Bereich Achse D / 10-11 wird ein neuer Treppenraum erforderlich, um die Entfluchtung aus dem 2. OG sicher zu stellen. Der Türaufschlag der Ausgangstür in der Bestandsfassade des Foyers wird ebenfalls angepasst. Die Treppe wird aus statischen Gründen als Stahltreppe (nicht Stahlbeton) mit geschlossenen Treppenstufen ausgeführt. Der Sanitätsraum, der sich zuvor an der Stelle des neu geplanten Treppenraumes befand, wird in den Nordflügel neben den neuen "Lecture- Room" verlagert. Im Bereich Achse E-F / 6-7 wird durch die Teilung eines vorhandenen Raumes (ehem. ein kleiner Seminarraum) 2 weitere benötigte "Breakout- Rooms" geschaffen. Alle Umbaumaßnahmen werden in Leichtbauweise (Trockenbau) ausgeführt. Die weiteren Teilbereiche Im Nordriegel, welche durch die MSH genutzt werden, sowie im Südriegel werden im Bestand belassen und sind somit nicht Bestandteil der Umbaumaßnahme. 2. OG Der Nordriegel im 2.OG wird vollständig durch die MSH genutzt und ist nicht Bestandteil des Bauantrages. Die Umbaumaßnahmen finden im Bereich der Verbindungsbrücke sowie im Südriegel statt. Hier werden in Achse D-F / 1-3 zwei neue "Lecture-Rooms" vorgesehen. Die zehn "Breakout-Rooms" aus diesem Bereich werden entweder durch die Teilung von größeren bzw. die Umnutzung von Räumen verlagert. Im ehemaligen Stillarbeitsbereich der Bibliothek auf der Gebäude-Süd-Ost- Seite wird ein weiterer "Lecture-Room" geplant. Hierzu wird die innere Erschließungstreppe zur darüber liegenden ehemaligen Bibliothek abgebrochen und das Treppenloch erschlossen. Die "Student Lounge" auf dem Brückenbau wird im Wesentlichen in das 1. UG verlagert, so dass dieser Raum nunmehr zu einer "kleineren" Teeküche umgebaut werden kann und die weiteren Flächen für "Breakout-Rooms" ausgebildet werden können. Alle Umbaumaßnahmen werden in Leichtbauweise (Trockenbau) ausgeführt. 3. OG Im 3.OG werden 3 Teilnutungseinheiten an die Anforderungen der neuen Büromieter angepasst. Dies betrifft in dem nördlichen Gebäuderiegel auf der Westseite das "EIC/Startup-Center", an der Ostseite das "KCC" und im Südflügel an der Ostseite das "HelpCenter". Die innere Treppe zwischen dem 2.OG und dem 3.OG im Bereich der ehem. Bibliothek wird verschlossen, um hier die Flächen auf den beiden Geschossen unabhängig voneinander zu nutzen. 4. OG Das 4. OG verbleibt wie im Bestand. Es sind keine Umbaumaßnahmen vorgesehen. 5. OG / Dach Das 5. OG verbleibt wie im Bestand. Lediglich zur Erschließung der neu geplanten Dachterrasse wird das Treppenhaus 3, welches vorher "nur" als Wartungszugang zum Dach genutzt wurde, dahingehend angepasst, dass dieses den bauordnungsrechtlichen Anforderungen und den Anforderungen aus dem Brandschutz entspricht. Hierzu wird die Treppe mit Anzahl Steigungen, max. Steigungshöhe angepasst, die Türen mit Breite und Türaufschlag geändert. Im Weiteren wird die Zuwegung auf dem Dach mit Ausbildung eines Podests sowie einer Rampe und der vorhandene Gehweg ebenfalls den Anforderungen gem. BSK und ASR ertüchtigt, so dass der Zugang zur Dachterrasse auf der nord-westlichen Dachfläche ermöglicht wird. Die Dachterrasse wird mind. 3-seitig mit einem Glasgeländer als Sicht- und Windschutz eingefasst. Die Kiesschüttung auf dem Dach wird beseitigt und der Terrassenbelag (Gehwegplatte, Betonstein in grau oder WPC-Dielen in Holzoptik) verlegt. Der Zugang zu den weiteren Dachflächen, die nur zu Wartungszwecken begehbar sind, wird durch entsprechende Einzäunungen von der Dachterrasse abgegrenzt, so dass sicher gestellt werden kann, dass keine unerlaubte Nutzung der weiteren Dachflächen erfolgt.
ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG
GRUNDLAGEN GRUNDLAGEN Grundlage für die nachfolgende Leistungsbeschreibung ist die Planung: Abbruch- und Ausführungspläne: - ARC-AP-191-LA-UE-A-Uebersicht-20260109.pdf - ARC-AP-192-LA-FA-A-Freianlagen-20260109.pdf - ARC-AP-198-GR-UG2-C-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-200-GR-UG1-C-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-201-GR-EG0-C-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-202-GR-OG1-C-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-203-GR-OG2-C-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-204-GR-OG3-F-Planung-TB1-KCC-20260401.pdf - ARC-AP-205-GR-OG3-B-Planung-TB2-Südflügel-20260401.pdf - ARC-AP-206-GR-OG3-B-Planung-TB3-EIC-20260401.pdf - ARC-AP-208-GR-OG5-B-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-209-GR-DA-B-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-213-GR-UG1-C-Abbruch-20260109.pdf - ARC-AP-214-GR-EG0-D-Abbruch-20260109.pdf - ARC-AP-215-GR-OG1-D-Abbruch-20260109.pdf - ARC-AP-216-GR-OG2-D-Abbruch-20260109.pdf - ARC-AP-217-GR-OG3-E-Abbruch-20260212.pdf - ARC-AP-219-GR-OG5-D-Abbruch-20260109.pdf - ARC-AP-220-GR-DA-D-Abbruch-202601009.pdf - ARC-AP-253-UE-UG1-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf - ARC-AP-254-UE-EG0-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf - ARC-AP-255-UE-OG1-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf - ARC-AP-256-UE-OG2-B-Übersicht BS DS-20250121.pdf - ARC-AP-259-UE-OG5-B-Übersicht BS DS-20260121.pdf - ARC-AP-260-UE-DA-B-Übersicht BP DP-20260121.pdf - ARC-AP-263-DS-UG1-C-Deckenspiegel-20260121.pdf - ARC-AP-264-DS-EG0-D-Deckenspiegel-20260219.pdf - ARC-AP-265-DS-OG1-C-Deckenspiegel-20260121.pdf - ARC-AP-266-DS-OG2-C-Deckenspiegel-20260121.pdf - ARC-AP-267-DS-OG3-A-TB1-KCC-Deckenspiegel-20260304.pdf - ARC-AP-268-DS-OG3-A-TB2-Südflügel-Deckenspiegel-20260129.pdf - ARC-AP-269-DS-OG3-A-TB3-EIC-Deckenspiegel-20260129.pdf - ARC-AP-271-DS-OG5-C-Deckenspiegel-20260121.pdf - ARC-AP-272-DS-DA-C-Deckenspiegel-20260121.pdf - ARC-AP-279-WA-UG1-B-Wandabwicklung MW-20260401.pdf - ARC-AP-301-DT-UG1-A-Detail 1 Treppe UG1-EG-20260401.pdf - ARC-AP-302-DT-OG2-A-Detail 2 Treppe OG1-OG2-20260401.pdf - ARC-AP-303-DT-DA-B-Detail 3 Dachausgang-20260401.pdf - ARC-AP-304-DT-EG0-A-Detail 4 Außentreppe-20260211.pdf - ARC-AP-305-DT-UG1-B-Detail 5 Bodenaufbauten-20260401.pdf - ARC-AP-309-DT-EG0-A-Detail 9 Decke an Fassade-20260219.pdf - ARC-AP-310-DT-EG0-A-Detail 10 TB-Anschluss Fassade-20260218.pdf - ARC-AP-311-DT-EG0-A-Detail 11 TB-Anschluss Lecture-20260218.pdf - ARC-AP-312-DT-OG1-A-Detail 12 TB-Anschluss Lecture-20260218.pdf - ARC-AP-313-DT-OG1-A-Detail 13 TB-Anschluss Breakout-20260218.pdf - ARC-AP-350-SN-AA-C-Planung-20260401.pdf - ARC-AP-357-AN-N-A-Planung-20260109.pdf - ARC-AP-358-AN-O-A-Planung-20260109.pdf - ARC-AP-359-AN-S-A-Planung-20260109.pdf - ARC-AP-360-AN-W-A-Planung-20260109.pdf - ARC-AP-999-TU-XX-D-Türenliste-20260407.pdf Projektzeitplan: - KLU_260207_WSRE-RSI_Graphik-Bauphasenplan_v3.pdf - KLU_260207_RSI  Grobablaufplan.pdf Baugenehmigung: - __Genehmigung_nach_HBauO__2005_.pdf Fachplanung Brandschutz: - E2501304.001_KLU_Nachverdichtung_BS Bauphase_Stlgn_signed.pdf - E2501304.001_KLU_Nachverdichtung_BSK_Index 1.pdf - E2501304.002_KLU_Räumungssimulation_Bericht_V1.1.pdf - E2501304.001_BSP-01_LP.pdf - E2501304.001_BSP-02_KG.pdf - E2501304.001_BSP-03_EG.pdf - E2501304.001_BSP-04_1OG.pdf - E2501304.001_BSP-05_2OG.pdf - E2501304.001_BSP-06_3OG.pdf - E2501304.001_BSP-07_4OG.pdf - E2501304.001_BSP-08_5OG.pdf - E2501304.001_BSP-09_6OG.pdf Fachplanung Statik: - TWP-BA-001-BR-XX-B-KLU Genehmigungsstatik Teil 1 (LP4) und Angaben zur - Ausführung (LPH5)_ Vorbemerkungen, UG1 und UG2.pdf - TWP-BA-008-PO-UG1-B-Decke über 1.Untergeschoss.pdf - TWP-BA-009-PO-UG2-B-Decke über 2.Untergeschoss.pdf - TWP-BA-001-BR-XX-A-KLU Genehmigungsstatik (LP4) und Angaben zur Ausführung (LPH5).pdf - TWP-BA-007-PO-EG0-A-Decke über Erdgeschoss.pdf - TWP-BA-006-PO-OG1-A-Decke über 1.Obergeschoss.pdf - TWP-BA-005-PO-OG2-A-Decke über 2.Obergeschoss.pdf - TWP-BA-004-PO-OG3-A-Decke über 3.Obergeschoss.pdf - TWP-BA-003-PO-OG4-A-Decke über 4.Obergeschoss.pdf - TWP-BA-002-PO-OG5-A-Decke über 5.Obergeschoss.pdf - TWP-BA-001-PO-DA-A-Decke über 6.Obergeschoss.pdf
GRUNDLAGEN
TERMINE TERMINE - Abgabe des Angebotes bis 07.05.2026 - Bindefrist 18.06.2026 - Ausführungszeitraum gesamtes Bauvorhaben: Juli 2026 bis August 2027 Die Leistungsbereitschaft ist ab Beginn des Ausführungszeitraumes sicherzustellen. Der genaue Einsatztermin wird von der Objektüberwachung vorgegeben. Ausführungsfristen - gem. anliegendem Projektterminplan (Stand 07.02.2026) - in Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken
TERMINE
Das auf der Baustelle eingesetzte Personal muss den Das auf der Baustelle eingesetzte Personal muss den Sicherheitsanforderungen der KLU genügen, d.h. insbesondere: - eine Selbstauskunft ausfüllen, - die Hausordnung und das Verhalten im Gebäude der KLU bestätigen und einhalten, - sich arbeitstäglich beim Emfang melden und nach Beendigung der Arbeiten wieder abmelden. Im Umbaubereich und die den angrenzenden Bereichen finden auch während der Umbaumaßnahme Lehrveranstaltungen und Bürotätigkeiten mit Publikumsverkehr sowie Wochenend- und Abendveranstaltungen statt. Daher sind "längere" lärmintensive Arbeiten (wie z.B. Bohr- & Stemmarbeiten) nur außerhalb der Hauptbürozeiten, d.h. 6:00 bis 8:00 Uhr und ab 16:00 Uhr sowie in im Detail mit der Bauleitung und dem Nutzer abzustimmenden Zeiten zulässig; die übrigen Arbeiten sind während der normalen Arbeitszeiten möglich. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, bei einzelnen Veranstaltungen oder in den Prüfungswochen "lärmintensive Arbeiten" zu untersagen. Dieses ist bei der Kalkulation in den einzelnen Position zu berücksichtigen. Abhängigkeiten der Gewerke untereinander sind zu beachten und ebenfalls in den einzelnen Positionen zu berücksichtigen. Das zu demontierende Material ist zu den vom Auftragnehmer bereitzustellenden Containern zu transportieren. Der AN ist für den Abtransport und die Entsorgung der demontierten Materialien verantwortlich. In den Einheitspreise sind, sofern nicht explizit beschrieben, die Demontage einschl dem erforderlichen Transportweg bis zu den Containern zu berücksichtigen.  Der Transportweg aus den einzelnen Umbaubereichen beträgt bis zu ca. 200 m. Der Transport aller Materialien und der Abbruchmassen ist über Treppen oder in Abstimmung mit dem Nutzer und durch den Unternehmer auszukleidenden Aufzug möglich. In allen Fällen isind durch den Unternehmer  ausreichende Schutzmaßnahmen (auch der Zuwege) zuerbringenden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle demontierten Materialien gehen, wenn nicht anders beschrieben, in das Eigentum der ausführenden Firma über und müssen von der Baustelle abgefahren werden. Der gesamte Transport ist in die Einheitspreise einzurechnen, unter Berücksichtigung des Schrottpreises. Baustelleneinrichtungsflächen oder Stellplätze können durch den Bauherrn nicht zur Verfügung gestellt werden. Aufstellflächen für Entsorgungungscontainer stehen auf der Ostseite des Gebäudes im Bereich der Anlieferung im begrenzten Umfang zur Verfügung. Die Anlieferung kann über die Warenannahme der KLU erfolgen, jedoch nur in abgestimmten Zeitfenstern. Lagerflächen stehen auf der Baustelle ebenso nicht zur Verfügung, so dass das zu verbauende Material arbeitstäglich anzuliefern ist, die Restmaterialien sind zum Feierabend zu entsorgen und die Fläche sind arbeitstäglich durch den Unternehmer zu säubern ist. Der Anbieter hat sich vor Ort einen Überblick über den Umfang der Demontagearbeiten zu verschaffen. Sämtliche Restarbeiten und Mängelbeseitigungen sind abschnittsweisefertigzustellen. Sollte sich dieser Zeitpunkt aus unvorhersehbaren Gründen verschieben, wird der AN von der Objektüberwachung rechtzeitig unterrichtet. Eine vorzeitige Nutzung der Leistung durch die Auftraggeberin bedeutet entgegen der VOB/B keine Abnahme. Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen gemäß VOB und daher in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Vom Auftragnehmer sind angemessene Schutzmaßnahmen der bauseits vorhandenen Oberflächen und der angrenzenden Bauteile anderer Gewerke und des Bestandes vorzunehmen - Staubentwicklungen sind zu vermeiden oder durch wirksame örtliche Maßnahmen wie z.B. Folien, Staubwände oder Annässen zu verhindern. Arbeitstägliche besenreine Reinigung der benutzten öffentlich zugänglichen Bereiche des Hauses wie Flur, Treppen und Aufzüge - Die Demontage hat so zu erfolgen, dass die Freisetzung von Faserstäuben verhindert wird. Bei den Demontagearbeiten sind die Maßnahmen der Expositionskategorie 1 und 2 nach TRGS 521 zu beachten. Schutzkleidung, Atemschutz usw. sind in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren. - Bei sämtlichen Demontagen von Wärmedämmmaterialien ist davon auszugehen, dass diese die Anforderungen an die Kanzerogenitätsindex (KI) > 40-Klassifizierung nicht einhalten. Die Demontage und Entsorgung von Wärmedämmmaterial ohne KI - 40 - Klassifizierung muss nach TRGS 521 erfolgen. Die Dämmmaterialien sind möglichst zerstörungsfrei zu demontieren. Dabei müssen diese vor der Demontage mit Wasser durchtränkt werden, um die Faserfreisetzung zu minimieren. - Aufhängungen, Konsolen und Halter müssen bis ca. 2 cm unter Putz ggfs. freigestemmt und abgetrennt werden. - Bei Anlagenteile sind das Entfernen von Befestigungsmaterialien und festen Anbauteilen, wie z. B. Gewindestangen, Konsolen, Grundrahmen, Stellmotoren, Schaltern, Revisionsklappen, Kanaleinbaugitter usw. einzurechnen. - Weiter im Betrieb befindliche Anlagenteile müssen erhalten/geschützt werden - Arbeitstägliche besenreine Reinigung inkl. der benutzten öffentlich zugänglichen Bereiche des Hauses wie Flur, Treppen und Aufzüge - Vorhalten der Kleingeräte und Werkzeuge Mit Abschluss der Arbeiten hat der Unternehmer folgende Unterlagen vorzulegen - Entsorgungsnachweise - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung Außerdem sind insbesondere bei den Brandschutzmaßnahmen (Kabelschotts, Rohrschotts, Brandabschnittsverlagerungen, BSK, Türen und Wänden) folgende Unterlagen zur Abnahme vorzulegen: - Verwendbarkeitsnachweis der verwendeten Materialien - Übereinstimmungserklärung der Montagearbeiten mit örtlichem Bezug zu diesen Arbeiten
Das auf der Baustelle eingesetzte Personal muss den
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindestanforderungen dar, die an keiner Stelle der Leistung unterschritten werden dürfen. Soweit andere Vorschriften, Normen und sonstige Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese einzuhalten. Die anzubietenden Leistungen verstehen sich immer als fix und fertige, betriebsbereite Leistungen. Alternativangebote und Sondervorschläge, die für die Auftraggeberin qualitative oder preisliche Vorteile (bei mindestens gleichbleibender Qualität) gegenüber der Ausschreibung bieten,  sind ausdrücklich erwünscht. Sie sind gesondert in der Bieterergänzung auszuweisen und ausführlich zu beschreiben. Sie gelten jedoch nur in Verbindung mit den vollständig ausgefüllten Angebotsunterlagen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung verändern sich nicht, wenn innerhalb der Positionen des LV`s Massenverschiebungen eintreten, und zwar weder aus Forderungen der Auftraggeberin noch aus solchen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorkehrungen zum Schutze von Arbeitern, Passanten, Straßenverkehr und öffentlichen Einrichtungen, in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde, getroffen werden. Sollten aufgrund des Straßenverkehrs einige Arbeiten nur nach Feierabend bzw. an Wochenenden ausgeführt werden dürfen, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen für Wochenendarbeit etc. selbst einzuholen. Anfallende Kosten für diese Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, einschl. aller Gebühren etc. sind einzukalkulieren. Wird Wochenend- oder Nachtarbeit erforderlich, um die vereinbarten Vertragstermine einzuhalten, so trägt ebenfalls der Auftragnehmer ausschließlich die hieraus entstehenden Kosten und Gebühren. Darüber hinaus ist es Sache des Auftragnehmers, sämtliche erforderlichen Abstimmungen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit Behörden wie z.B. Ordnungsbehörde, Baubehörde, Tiefbauamt. etc. sowie Polizei vorzunehmen, Anträge zu erstellen, Auflagen zu erfüllen und anfallende Gebühren zu entrichten. Werden durch Teile der geplanten Baustelleneinrichtung Anlieger direkt oder indirekt behindert, hat der Auftragnehmer die erforderliche Genehmigung vorher einzuholen. Der Auftragnehmer hat alle öffentlichen und nichtöffentlichen Anlagen in Verbindung mit seinem Arbeitsbereich, wie Straßen und Zugänge, Rohrleitungen, Kanäle und Kabel gegen Beschädigungen zu sichern bzw. erfolgte Beschädigungen auf seine Kosten in dem von der Behörde geforderten Umfang zu beseitigen. Beschädigungen und Beschmutzung von Straßen, Gehwegen und Zufahrtswegen sind, soweit sie vom Auftragnehmer verursacht worden sind, sofort und auf eigene Kosten wieder fachgerecht zu beseitigen. Der Zustand der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen durch die Baumaßnahmen beeinträchtigten Flächen ist vor Beginn der Arbeiten durch eine gemeinsame Aufnahme mit der Bauleitung und dem Wegewart der Behörde durch ein Protokoll festzustellen, nötigenfalls auch mit Fotos. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baulärm von Baumaschinen verhindert wird, soweit er nach dem Stand der Technik vermeidbar ist. Jedes Gewerk hat für die Säuberung der benutzten Flächen selbst zu sorgen und Materialreste sowie Abfälle ständig unaufgefordert zu beseitigen. Sollte dies nach einmaliger Aufforderung durch die Bauleitung nicht geschehen, wird eine unverzügliche Reinigung durch eine Fremdfirma veranlasst. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Verursacher zu übernehmen. Dem Auftragnehmer wird die Statik der Genehmigungsplanung zur Verfügung gestellt. Die Lieferung der statischen Ausführungsplanung und der Werkpläne erfolgt durch den Auftragnehmer und ist in das Angebot mit einzukalkulieren. Zur Erfüllung der Prüfung ist der Ausführende verpflichtet, eigene Ausführungsunterlagen für seine Ausführungen zu erstellen. Diese Montagezeichnungen (digital als pdf-Dokument) sind so rechtzeitig beim Architekten (Prüfzeit 8 Tage) zur Freigabe einzureichen, dass die vereinbarten Termine erreicht werden. Der Bieter verpflichtet sich, vor Abgabe des Angebotes eine Ortsbesichtigung vorzunehmen. Grundlagen für Angebote, Ausführungen und Vertag Für Angebote und Ausführungen gelten grundsätzlich in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung: - die Teile B und C der VOB, soweit keine anderen Bedingungen vorrangig vereinbart sind. - die Baugenehmigung, alle Gesetze und Auflagen der Behörden - alle Vorschriften und Richtlinien, z.B. DIN, die Energieeinsparverordnung EnEV - alle Empfehlungen der Fachverbände, bzw. Innungen Vertrags- und Lieferbedingungen der anbietenden bzw. beauftragten Firmen, sind nur insofern gültig, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen stehen. Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für Auftragserweiterungen und Zusatzaufträge, sofern in diesen nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter eingehend über die anzubietenden Leistungen zu informieren. Er ist verpflichtet, eine ihm gestellte Leistungsbeschreibung in technischer Hinsicht und im Hinblick auf örtliche Gegebenheiten zu überprüfen. Mit Abgabe des Angebotes garantiert der Bieter, dass alle Planungs- und Koordinierungsleistungen und mind. 1/3 aller Arbeiten an der Baustelle durch eigenes Personal und Gerät  ausgeführt werden. Auf die Einschaltung anderer "Vertragsfirmen", in welcher Form auch immer, ist bereits bei Angebotsabgabe mit Angabe der Leistungsteile hinzuweisen. Die Einschaltung anderer Firmen bedarf grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung der Auftraggeberin. Diese Genehmigung kann bei Erfüllungsmängeln fristlos entzogen werden. Im Übrigen gilt § 4 Nr. 7 Abs. 1 bis 3 VOB/B. Aufträge Alle Aufträge bedürfen der Schriftform. Für die effektiven Massen des LV wird die Auftragserteilung erst mit der Anforderung (Freigabe) in den Baubesprechungen wirksam. Dies gilt insbesondere für Stundenlohnarbeiten und hier mit einem Irrtumsvorbehalt, der auch für die Abzeichnung von Stundenzetteln besteht. Wenn festgestellt wird, dass Stundenlohnarbeiten in Positionen oder Auftragsbedingungen enthalten sind, bestätigen die Abzeichnungen nur, dass die Arbeiten erbracht wurden, nicht jedoch den Abrechnungsmodus nach Aufwand. In dem Fall werden die Arbeiten, wie in den Positionen des LV vorgesehen, abgerechnet. Ausführungsunterlagen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übergebenen Unterlagen auf ihre Richtigkeit und insbesondere in fachtechnischer Hinsicht zu überprüfen und bei Bedarf weiter zu entwickeln. Alle Maße sind in den Zeichnungen und am Bau zu prüfen. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören für seine Leistung auch: - Nachweise der Standsicherheit und der Erfüllung der funktionalen und behördlichen Anforderungen. - über die Baugenehmigung hinausgehende, notwendige Genehmigungen und Ausnahmebescheinigungen durch die Behörden. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Ausführung, hat er dies der Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen, die Arbeiten sofort einzustellen und erst wieder aufzunehmen, wenn er die Ausführung und deren Planung wieder voll gewährleisten kann. Ausführungen und Baustellenordnung Zu Anordnungen auf der Baustelle ist nur die Bauleitung der Auftraggeberin berechtigt, sie allein hat das Hausrecht auf der Baustelle. Der Auftragnehmer hat vor Arbeitsbeginn seinen bevollmächtigten Vertreter als seine Firmenbauleitung an der Baustelle zu benennen. Jeder Wechsel bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Zu den Pflichten des Auftragnehmers gehört auch die eigenverantwortliche Absicherung seines Arbeitsbereiches gegen Unfallgefahren und die laufende Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Entsprechend den Vorschriften ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf  Verlangen der Auftraggeberin einen Wochen-, bzw. Tagesbericht mit Angaben über Leistungs-, Personal- und Materialeinsatz zu führen. Die Verwahrung und Sicherung aller Materialien, Werkzeuge und Ausführungen ist ausschließlich Sache des Auftragnehmers. Dies gilt auch für alle Einbauten, da der Risikoübergang auf die Auftraggeberin erst mit vollzogenen Abnahmen erfolgt. Alle Auftragnehmer sind zur Beseitigung des von ihnen verursachten Bauschuttes verpflichtet. Steuerung des Ablaufes und Termine Die Steuerung des Gesamtablaufes erfolgt in von der Auftraggeberin organisierten Baubesprechungen. Alle aufgeforderten Auftragnehmer sind zur Teilnahme verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Sicherstellung seiner Terminvorgaben selbständig auf  andere auf der Baustelle tätige Unternehmer einzuwirken, deren Vorleistungen aufgrund fachlicher Abhängigkeiten terminbestimmend für seine Leistungen sind. Vergabe und Abrechnung Sämtliche Preise sind, sofern nicht Lohn- und Materialklauseln vereinbart wurden, Festpreise für Komplett-Leistungen. Rechnungen sind digital (pdf) per Mail an klu@wsre-gmbh (cc: claus. bruch@kuehne-holding.com) einzureichen. Stoffe und Bauteile Sämtliche zur Verwendung kommenden Materialien müssen den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen und gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sach- und fachgerecht eingebaut und verarbeitet werden. Empfindliche Baustoffe sind sorgsam zu behandeln, abzuladen und in einwandfreiem Zustand zu verarbeiten. Ausführung Alle ausgeschriebenen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Leistung, einschließlich aller erforderlichen Materialien und aller Nebenleistungen gem. VOB C, funktionsfähig, sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Das Herstellen aller für die eigenen Arbeiten erforderlichen Verankerungen, Ankerlöcher und dergleichen, einschließlich Lieferung aller erforderlichen Befestigungsmittel, Bolzen, Dübel und Verguss, ist Sache des Auftragnehmers. Nebenleistungen und Besondere Leistungen Vom Auftragnehmer sind der Bauaufsichtsbehörde vor Beginn der Arbeiten die Namen des Übernehmers, des verantwortlichen Bauleiters sowie seines örtlichen Stellvertreters und derjenigen Personen, die mit der Durchführung der Bauarbeiterschutzvorschriften beauftragt sind, anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat als Nebenleistung alle vermessungstechnischen Arbeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen. Alle Einmessungen sind vom Auftragnehmer auf eigene Verantwortung und Kosten auszuführen. Falls im Zuge der Arbeiten einer dieser Hauptpunkte oder ein Grenzpunkt zerstört wird, ist er auf Kosten des Auftragnehmers wieder herzustellen. Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Hilfsmittel wie z.B. Hebezeuge u.ä. sind, soweit im LV nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dasselbe gilt für die erforderlichen Schalungs-, Arbeits- und Schutzgerüste, Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen. Für Öffnungen sind Abdeckungen oder Umwehrungen herzustellen, für Deckenränder Umwehrungen. Maßnahmen für den Verkehr überschwerer Geräte auf dem Grundstück sind Sache des Auftragnehmers und werden mit der allgemeinen Baustelleneinrichtung abgegolten. Bestandteil der Baustelleneinrichtung ist ferner die Herstellung und die fortlaufende Überwachung von an Ort und Stelle herzustellenden Abdeckungen von Aussparungen bzw. die notwendigen Umwehrungen von Schächten und Nottreppengeländern. Die Unterhaltung dieser Teile ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sie durch andere Ausbauhandwerker entfernt wurde, z.B. auch mehrfach. Die Kosten hierfür sind einzurechnen. Veröffentlichungen über das Bauvorhaben bedürfen der Zustimmung und Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Architekten. Sollten durch Ausführungen Schutzrechte von Dritten verletzt werden, so ist die ausführende Firma verpflichtet, anfallende Entschädigungsansprüche von Dritten zu tragen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Geschäftssitz der Auftraggeberin. Sollte eine der Vertragsbedingungen unwirksam sein, ist dies ohne Einfluss auf die Wirksamkeit anderer Vertragsbedingungen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM ANGEBOT
ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Abrechnungen, Zahlungen Die Abrechnung geschieht in der Regel nach Einheitspreisen. Es wird ein gemeinsames Aufmaß durchgeführt. Abrechnungszeichnungen hierfür sind Nebenleistungen und Sache des Auftragnehmers. Rechnungen und Anträge auf Abschlagszahlungen einschl. Leistungsaufstellung sind der Auftraggeberin oder deren Bevollmächtigten, ausgestellt auf den Namen der Auftraggeberin, einzureichen. Abschlagszahlungen sind im Bauvertrag gesondert zu vereinbaren, eine Auszahlung erfolgt zu 90 % der nachgewiesenen Leistungen. Nach Abnahme der Gesamtleistungen des Auftragnehmers ist umgehend eine prüffähige Schlussrechnung einzureichen, für deren Aufstellung sinngemäß § 14 VOB/B heranzuziehen ist. Diese gilt als zugegangen, wenn alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen vollständig eingegangen sind. Evtl. erforderliche Revisionszeichnungen und dergleichen sind spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung vorzulegen. Die Herstellkosten hierfür sind mit dem Auftrag selbst abgegolten! 2. Ausführungstermine Ein Grobterminplan, der im Auftragsfall genauer abgestimmt wird, ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Wesentlich ist bei dem vorliegenden Bauvorhaben die Einhaltung des Abnahmetermins. Die Anbieter müssen bei ihrer Preisfindung alle Kosten, die aufgrund der Einhaltung dieses Termins zu berücksichtigen sind, einrechnen. 3. Vertragsstrafe Für den Fall schuldhafter Überschreitung des Fertigstellungstermins wird eine Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Werktag der schuldhaften Überschreitung 0,2 % der Brutto-Vertragssumme, begrenzt auf maximal 5 % der Abrechnungssumme. Zur Wahrung des Anspruchs auf Vertragsstrafe ist ein entsprechender Vorbehalt bei der Abnahme erforderlich. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Weitergehende Schadenersatzansprüche können geltend gemacht werden, wobei die Vertragsstrafe hierauf angerechnet wird. 4. Sicherheit Bei Aufträgen bis zu EURO 20.000,00 Netto-Schlussrechnungssumme wird keine Sicherheit vereinbart. Bei höheren Aufträgen werden 5% der Schlussrechnungssumme, für die Dauer der Gewährleistungsfrist als Bareinbehalt vereinbart. Die Sicherheit dient der Sicherung sämtlicher vertraglicher und deliktischer Ansprüche der Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer und dessen Rechtsnachfolger oder ggfs. Insolvenzverwalter, aus dem der Vertragsdurchführung zugrundeliegenden Bauvorhaben, insbesondere Mängelansprüche, einschließlich der termingerechten Ausführung der Vertragsleistung, Überzahlung, Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Vertragsstrafe, Schadenersatz- und Regressansprüche auch aus dem Einsatz von Arbeitskräften und Leiharbeitnehmern (AEntG, SGB IV, SGB VII). Die Sicherheit kann durch einfache. selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts gestellt werden. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich unter Verzicht der Vorausklage (§771 BGB) abzugeben. Sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein und ist erst nach dem Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückzugeben, wenn sie nicht vorher in Anspruch genommen wird. 5. Bauleitung Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Überwachung seiner Leistungen durch einen von der Auftraggeberin beauftragten Bauleiter. Er ist allein zuständig für die Koordination, Abwicklung und Kontrolle aller von ihm zu erbringenden Leistungen, für die Richtigkeit der Ausführung, die Einhaltung der Termine sowie die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle. Jedem Auftragnehmer obliegt auch die öffentlich-rechtliche Fachbauleitung im Sinne der Landesbauordnung. Jeder Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss eine geeignete Person als Fachbauleiter zu benennen, die gleichzeitig Ansprechpartner für die Auftraggeberin bzw. deren Vertreter ist. Diese Person darf nur ersetzt werden, wenn dies unvermeidbar und der Auftraggeberin zumutbar ist. 6. Haftungsabgrenzung, Mängelansprüche Für die Richtigkeit, Brauchbarkeit und Vollständigkeit der Ausführung ist der Auftragnehmer in jeder Hinsicht allein verantwortlich. In diesem Zusammenhang hat der Auftragnehmer alle ihm zur Verfügung gestellten Planungs- und Ausführungsunterlagen selbst verantwortlich zu prüfen. Der Auftraggeberin oder deren Vertretern zur Durchsicht vorgelegte Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers, überprüft diese lediglich auf Übereinstimmung mit ihren Planungen und Absichten, nicht auf deren innere, maßliche, statische, konstruktive oder sonstige technische Richtigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der Auftraggeberin den Schaden zu ersetzen, der dieser aus Wiederholung von Abnahmen wegen wesentlicher Mängel, aus mehr als einmaliger Nachbesichtigung wegen unwesentlicher Mängel oder aus allgemein nicht vertragsgemäßen Handeln des Auftragnehmers entsteht. Hierzu gehören auch die entsprechenden Architekten- und/oder Ingenieurleistungen. Ebenso verpflichtet er sich, dem Bauleitenden den Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht, dass ihn die Auftraggeberin wegen Verletzung seiner Bauaufsichtspflicht in Anspruch nimmt, die mangelhafte Leistung aber vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Die Gewährleistungsbedingungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen mit folgenden Verjährungsfristen: •  für Gebäudeabdichtungsarbeiten 10 Jahre •  für Bauwerke 5 Jahre Mängelansprüche kann der Bauherr bereits vor der Abnahme geltend machen. 7. Versicherung Die Auftraggeberin schließt eine Bauleistungsversicherung mit Mindestselbstbeteiligung ab. Im Schadensfall übernimmt der betroffene Auftragnehmer die Selbstbeteiligung. Die Prämie wird in Form einer Pauschalen mit 0,2% der Bruttoabrechnungssumme auf die Auftragnehmer umgelegt. 8. Bauleistungsabzugssteuer Jeder Unternehmer hat bereits bei Angebotsabgabe eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b, Absatz 1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) seinem Angebot beizufügen. Sollte deren Gültigkeit zu Zeitpunkt der Werklohnzahlung nicht mehr gegeben sein, behält die Auftraggeberin 15 % des Werklohnes bis zur Vorlage ein, die sie nach angemessener Zeit an das Finanzamt abzuführen hat. 9. Baustelleneinrichtung Wenn erforderlich, ist ein Lageplan, aus dem die Zu- und Abfahrten, Grundstücksgrenzen, Flächen für die Baustelleneinrichtung und Arbeitsflächen hervorgehen, den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Alle hierzu notwendigen Leistungen sind gemäß VOB/C Nebenleistungen. Kosten für die Baustelleneinrichtung des eigenen Gewerkes sind somit in die Einheitspreise einzurechnen, wenn eine gesonderte Position nicht ausgeschrieben ist. Baustrom und Bauwasser werden dem Unternehmer durch den Auftraggeber an im Gebäude vorhandenen Übergabepunkten im Umlageverfahren zur Verfügung gestellt. Die Umlage erfolgt bei Schlussrechnungslegung mit einer Pauschalen in Höhe von 0,3% der Bruttoabrechnungssumme (Umlageverfahren) .
ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
BESTÄTIGUNG BESTÄTIGUNG ______________________________________________________________ (Stempel und Unterschrift des Auftragnehmers) Ort:____________________________  Datum:___________________________ Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auftragnehmer, alle Ausschreibungsunterlagen ausreichend eingesehen, die Baustelle und die örtlichen Verhältnisse besichtigt und sich ein klares Bild von den ausgeschriebenen Leistungen verschafft zu haben, und erklärt sich mit den Bedingungen der Ausschreibung vollinhaltlich einverstanden.
BESTÄTIGUNG
01 Baustelleneinrichtung Gerüst und Bauzaun
01
Baustelleneinrichtung Gerüst und Bauzaun
01.01 UG1, EG, OG1, OG2
01.01
UG1, EG, OG1, OG2
01.02 Dachterrasse
01.02
Dachterrasse
01.03 3. OG KCC
01.03
3. OG KCC
01.04 3. OG EIC/Startup
01.04
3. OG EIC/Startup
01.05 3. OG Help
01.05
3. OG Help