Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine und Besondere Hinweise Bauadresse:
Aldi-Filiale 92
Im Moos 1
87435 Kempten
Es handelt sich um ein Muster-Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen aus dem herstellerspezifischen Leitfaden Mitsubishi.
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten.
Art und Umfang der Leistungen:
Bei einer Ausschreibung in Losen/Untergruppen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose/Untergruppen vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlichrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine und Besondere Hinweise
Maßnahmen-Kurzbeschreibung Die neue Wärmeerzeugung erfolgt über Luft-Luft-Wärmepumpenanlage und das neue System Heizen/Kühlen des Gebäudes erfolgt über Deckenkassetten. Die alte bestehende Wärmeerzeugung, atmosphärischer Gas-Heizkessel (bodenstehend), und die bestehende Heizungsanlage werden demontiert und entsorgt, siehe gesonderten Titel.
Für die Komponenten der Firma Mitsubishi besteht ein Rahmenvertrag zur Lieferung. Die Außen- und Inneneinheiten einschließlich Zubehör werden wegen der Schnittstelle Gew.leistungspflicht zu den ALDI-Konditionen direkt über den Auftragnehmer bezogen.
Die neu zu montierenden Klimaanlagen können direkt in die Filiale geliefert werden. Die ausführende Firma prüft die Lieferung und nimmt diese entgegen. Zwischenlagerung bzw. Lagerplatz wird gem einsam mit der Filialleitung abgestimmt.
Das Lüftungsgerät für die Be- und Entlüftung des Verkaufsraums bleibt bis auf nachfolgende Beschreibung unverändert. Die Nachheizung wird stillgelegt, die Frostschutzregelung und der Betrieb nach Luftqualität werden optimiert.
Die Demontage, Entsorgung, Neumontage und ggf. Wiedermontage von Bestandsgeräten sind im nachfolgenden Leistungsbeschrieb enthalten und gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Maßnahmen-Kurzbeschreibung
Baubeschreibung, Allgemeine Beschreibung und ZTV Komplettumrüstung auf Wärmepumpenanlage Heizen-Kühlen in der bestehenden Aldi-Filiale 92, Im Moos 1, 87435 Kempten.
Während den Bauarbeiten findet uneingeschränkt der Betrieb bzw. Verkauf in der Filiale weiter statt. Personal, Kunden etc. dürfen keinesfalls belästigt oder in ihrer Arbeit behindert werden. Verstöße hiergegen haben den sofortigen Ausschluss der Firma zur Folge. Schallträger (Radio etc.) sind im Haus nicht erlaubt. Handwerker dürfen keinesfalls außerhalb der Baustelle andere Funktionsbereiche des Geländes betreten. Für notwendige Arbeiten außerhalb der Baustelle sind an der Bekleidung, den Arbeitsanzügen der Mitarbeiter Namensschilder mit Unternehmensbenennung anzubringen. Ohne solche Schilder ist das Betreten des Geländes außerhalb der Baustelle untersagt. Verstöße hiergegen haben den sofortigen Ausschluss der Mitarbeiter zur Folge!
Allgemeine Beschreibung, zusätzliche Vertragsbedingungen
1. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Materialien sind vom AN hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auf Verlangen des AG ist vom AN der Nachweis vorzulegen, dass die Baustoffe den gestellten Anforderungen entsprechen. Ferner sind die Leistungen entsprechend den Ausführungsplänen, den statischen Berechnungen und Zeichnungen in Verbindung mit den Architektenplänen zu erbringen.
2. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
3. Ergänzend zur VOB u. den einschlägigen DIN-Vorschriften gelten die nachstehenden Ausführungen.
4. Fristen/ Terminüberwachung:
Die Termine werden anhand eines Bauzeitenplans überwacht. Die Terminliste ist im notwendigen Umfang, mindestens jedoch monatlich mit der Bauleitung abzusprechen.
5. Baustellenbesprechungen:
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 1x die Woche und bei Bedarf statt. Ladung und Niederschrift erfolgen durch die Bauleitung des AG.
6. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den gegebenen und noch zu erstellenden Plänen sowie den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen, oder aber nach Anordnung der Bauleitung.
7. Baustelleneinrichtungen gelten als Hilfseinrichtungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind. Zusätzliche Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung von Baumaßnahmen vom Auftraggeber zusätzlich gefordert werden (z.B. Bauzäune, Blenden, zusätzliche Absperrungen, Bauaufzüge u.ä.). Vom Auftraggeber wird bestimmt, welche Unternehmer während der Gebrauchsüberlassung die zusätzlichen Baustelleneinrichtungen benutzen dürfen. Die Vorhaltezeit für zusätzliche Baustelleneinrichtungen beginnt mit deren Benutzbarkeit, jedoch frühestens an dem Tag, zu dem die Benutzbarkeit vereinbart ist. Die Vorhaltezeit endet mit der Freigabe durch den Auftraggeber.
8. Die Preise der einzelnen Positionen gelten, auch wenn nach Abschluss der jeweiligen Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt einschlägige Arbeiten durchgeführt werden müssen und diese eventl. erschwert auszuführen sind.
9. Bauschutt/Verpackungsmaterial/Abbruchmaterial:
Das Beseitigen aller Verunreinigungen (Abfälle, Bauschutt und dergl.) umfasst das Aufnehmen, das aus dem Bau Schaffen und das eigenverantwortliche Beseitigen gemäß § 4 Abs. 2 der Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung. Das Verpackungsmaterial gemäß Verpackungsverordnung bleibt im Eigentum des AN und ist eigenverantwortlich zu entsorgen. Das Beseitigen des Abbruchmaterials bzw. anfallenden Materials umfasst das Aufnehmen, das aus dem Bau Schaffen und das eigenverantwortliche Beseitigen gemäß § 4 Abs. 2 der Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung. Bei begründetem Verdacht auf Asbest bzw. auf asbesthaltiges Material sind die Arbeiten einzustellen und die Bauleitung zu informieren.
10. Die Abrechnung erfolgt nach VOB/C. Werden besondere Abrechnungsmodalitäten notwendig, sind diese in der Leistungsbeschreibung verbindlich angegeben.
11. Anordnung von Stundenlohnarbeiten:
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich einzureichen.
12. Die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (z.B. Auffangnetze) der BAU-Berufsgenossenschaft und die Info des IFBS v. 1994 sind zu beachten und müssen umgesetzt werden.
13. Aufmaß:
Mit den Arbeiten fortschreitend ist zusammen mit der Bauleitung ein Aufmaß zu erstellen. Mit dem Baufortschritt fortlaufend sind die Aufmaß-Listen (Kreuztabelle) kopierfähig einzureichen. Als Grundlage des Aufmaßes sind Aufmaßpläne zu erstellen (Papierpläne als Grundlage der Aufmaßpläne können vom AN beim AG angefordert werden). Bei Leistungspositionen, die nach Stückzahlen aufgemessen werden, sind die aufgemessenen Teile in den Aufmaßplänen farblich zu kennzeichnen und ggfs. entsprechend einer durch den AN beizufügenden Legende (LV-Position, Art und lfd. Nummer) zu kennzeichnen. Bei Längenaufmaßen z.B. von Rohren sind in die Aufmaßpläne die entsprechenden Teillängen einzutragen. Das Aufmaß soll vorzugsweise titelweise gemäß LV oder nach Absprache mit der Bauleitung durchgeführt werden. Rechnungen dürfen nur mit vorher gemeinsam geprüften Aufmaßen eingereicht werden.
Baustellenordnung
Aufgrund seiner Verpflichtung nach § 2 Abs. 1 der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998, bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen, macht der Auftraggeber die Baustellenordnung zum Bestandteil des Bauvertrages. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Überwachung des sicheren Baubetriebes. Sie umfasst Maßgaben zu Arbeitssicherheit, die ein unfallfreies Zusammenwirken aller am Bau Beteiligten betreffen. Sie ist Bestandteil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten sowie für die Einhaltung der Maßgaben zu sorgen. Alle Nachunternehmer (auch Lieferanten, etc.) unterliegen der Baustellenordnung und sind von ihren Auftraggebern mit dieser vertraut zu machen.
Auftragnehmer/Nachunternehmer mit Beschäftigten haben generell das Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 und alle sonst zum Schutz Beschäftigter geltenden Vorschriften einzuhalten. Auf der Baustelle gelten für Arbeitgeber insbesondere die Arbeitsschutzverpflichtungen, die sich aus § 5 Baustellenverordnung ergeben. Ihre Verantwortlichkeiten zum Schutz der Beschäftigten - insbesondere aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes - werden durch die Maßnahmen des Auftraggebers nicht berührt. Arbeitgeber, die selbst mitarbeiten, und Unternehmer ohne Beschäftige haben die bei der Arbeit anzuwendenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten.
Alle Auftragnehmer haben sich im Sinne § 8 Arbeitsschutzgesetz bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zur Verhütung von Gefahren abzustimmen. Dabei ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen, der jeden Auftragnehmer verpflichtet, seine Arbeiten so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Den Hinweisen des vom Auftraggeber bestellten Koordinators zur Beseitigung von Mängeln bei Sicherheit und Gesundheitsschutz ist nachzukommen.
Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Vorgesetzte und Aufsichtsführende für die durchzuführenden Arbeiten müssen die Anforderungen § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" erfüllen. Für eine regelmäßige Unterweisung des Personals nach Arbeitsschutzgesetz ist zu sorgen. Nachweise darüber sind auf der Baustelle vorzuhalten. Vor Beginn der Arbeiten hat jeder Auftragnehmer (dies gilt auch für Nachunternehmer) dem Auftraggeber unaufgefordert seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz seiner auf der Baustelle Beschäftigten bekannt zu geben. Dies kann in Form einer Dokumentation entsprechend § 6 Arbeitsschutzgesetz geschehen.
Sollte beabsichtigt sein, von vorgesehenen Arbeits-, Fertigungs- oder Montageverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten abzuweichen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet und in Sicherheit und Gesundheitsschutz nachweislich unterwiesen sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Auftraggebers bzw. den Hinweisen des Koordinators nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Auftragnehmer und Nachunternehmer benennen dem Auftraggeber vor Aufnahme der Bauarbeiten schriftlich die nach § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" zuständigen Vorgesetzten und Aufsichtsführenden. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die im Sinne § 4 Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" notwendige persönliche Schutzausrüstung (z.B. Kopf-, Fuß-, Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz oder Atemschutz, Warnkleidung etc.) entsprechend PSA-Benutzungsverordnung zur Verfügung gestellt ist und benutzt wird. Personen ohne die erforderlichen Schutzausrüstungen werden nach mehrmaliger Ermahnung vom Auftraggeber als persönlich ungeeignet der Bautelle verwiesen.
Für Abbruch- bzw. Demontagearbeiten sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Abbrucharbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführt werden. Der Auftragnehmer muss über die erforderlichen Geräte und Einrichtungen verfügen. Schwierige Abbruch- bzw. Demontagearbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Anweisung des Auftragnehmers auf der Baustelle vorliegt. Schriftliche Anweisungen sind z.B. erforderlich bei Abbruch mit Großgeräten, Einreißen, Demontieren. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsbeginn bei den Versorgungsunternehmen davon zu überzeugen, dass alle Leitungen vom Netz (z.B. Strom, Gas, Wasser, Wärme) getrennt und verschlossen sind.
Bewegte Transport- und Arbeitsmittel (Abbruchgeräte) Neben der Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen Ihrer eingesetzten Arbeitsmittel (Eignung, Mängelfreiheit usw.) sind Sie verpflichtet, Gefahrenbereiche der Transport- und Arbeitsmittel abzusichern. Beim Einsatz von Abbruchgeräten ist der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich während des Betriebes verboten. Als Gefahrenbereich gilt der jeweilige Sicherheitsabstand zuzüglich 4 m nach allen Seiten um das Abbruchgerät.
Treten bei den Abbrucharbeiten besonders starke, unvermeidbare Lärmbelästigungen (> 83 dB(A)) auf, muss von Ihrer Seite rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, damit die entsprechenden Maßnahmen (technischer Schutz, geeignete Arbeitszeit sowie Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen) festgelegt werden kann. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie mit Ihren lärmintensiven Arbeiten andere Gewerke auf der Baustelle gefährden.
Bei Ihrem Umgang mit Gefahrstoffen müssen die rechtlichen Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung und zum Umgang beachtet werden. Der Koordinator ist über die, mit dem Umgang verbundenen Gefahren und die vom Auftragnehmer getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren. Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnisse und Gefahrstoff-Betriebsanweisungen müssen beim Auftragnehmer und gegebenenfalls auf der Baustelle vorhanden sein und dem Koordinator auf Verlangen zur Einsicht vorgelegt werden. Insbesondere haben Sie z.B. durch geeignete Lüftungs- oder Absaugmaßnahmen sicher zu stellen, dass keine gesundheitsgefährdende Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft entsteht.
An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahr besteht (z.B. wenn sie mehr als 1,00 m über dem Boden liegen) oder die an absturzgefährdete Bereiche angrenzen, müssen ständig Absturzsicherungen vorhanden sein. Bodenöffnungen sind durch Abdeckungen oder Umwehrungen zu sichern. Diese Absturzsicherungen werden bauseits gestellt. Es ist verboten, Absturzsicherungen unbefugt zu entfernen! Dies gilt insbesondere auch für die Vorhaltungszeit nach Beendigung der Rohbauarbeiten! Bei arbeitsbedingten Veränderungen der Sicherheitseinrichtungen müssen die Gefahrenbereiche durch geeignete Ersatzmaßnahmen gesichert werden. Ist in den betreffenden Bereichen eine Sicherung gegen Absturz durch technische Maßnahmen nicht möglich, müssen die Beschäftigten persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (z.B. Auffanggurte, Höhensicherungsgeräte) tragen.
Die von Ihnen auszuführenden Arbeiten dürfen nicht gleichzeitig an übereinander liegenden Stellen ausgeführt werden, sofern nicht die darunter liegenden Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herabfallende, umstürzende, abgleitende oder abrollende Gegenstände und Massen geschützt sind.
Veränderungen an Gerüsten dürfen nur von autorisierten Firmen/Stellen vorgenommen werden. Insbesondere ist auf eine sichere, geeignete Aufstellfläche zu achten. Alle Gerüste und Hubarbeitsbühnen, die mehr als 1,00 m über dem Boden liegen, müssen Geländerholme, Zwischenholme und Bordbretter haben. Die Standsicherheit von fahrbaren Gerüsten ist durch ein ausreichendes Verhältnis von Breite : Höhe (1:3 im Freien bzw. 1:4 in Räumen) sicherzustellen. Rollen und Ausleger sind festzustellen. Sie dürfen nicht verfahren werden, solange sich Personen auf ihnen befinden. Vor Betreten sind Rollen und Ausleger festzustellen. Tätigkeiten auf Fahrgerüsten sind verboten, während darunter gearbeitet wird.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
Als Grundlage für die Bearbeitung sind folgende Vorschriften, Richtlinien und Angaben in je neuerster Fassung bzw. Ausgabe einzuhalten: VDE- Bestimmungen, DIN- Normen, Verordnungen, ENEV, Auflagen und Vorschriften TÜV und Gewerbeaufsichtsamt, einschlägige Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen Fachverbände, Verlegerichtlinien der einzelnen Hersteller, die anerkannten Regeln der Technik, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, Auflagen der Feuerwehr, Auflagen der Baugenehmigung, Arbeitsstätten-Richtlinienverordnung und die VOB.
Alle notwendigen Rüstungen für die Montage hat der Auftragnehmer bereitzustellen, vorzuhalten und abzubauen, wobei die gesetzlichen Bestimmungen des Unfallschutzes einzuhalten sind. Die nachfolgend beschriebene Anlage versteht sich komplett und betriebsbereit erstellt. Sie ist dem heutigen Stand der Technik komplett mit allem erforderlichen Zubehör angepasst, welches für eine einwandfreie Funktion der Anlagen notwendig ist.
Leitungen sind so zu verlegen, dass ausreichend Platz für Anbringung der Wärme-/Schalldämmung verbleibt. Die Isolierung der Leitungen in den Maueraussparungen ist vom Auftragnehmer auszuführen. Auf die ENEV ist zu achten! Sämtliche Rohrleitungen sind im Einvernehmen mit den Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Elektro-Installationsfirmen ohne gegenseitiges behindern zu montieren. Vor dem Einputzen bzw. Dämmung ist in Gegenwart der Bauleitung eine Druckprobe durchzuführen, die Leitungen müssen durchspült werden. Konsolen und Befestigungen sind vom Auftragnehmer unter Verwendung von Zement sachgemäß einzusetzen. Es ist ein einheitliches nach DIN schallgedämmtes Befestigungssystem zu wählen. Das Stemmen der hierzu erforderlichen Löcher ist ebenfalls Aufgabe des Auftragnehmers. Deckenlöcher sind von der Oberseite zu stemmen. Auf Geräuschlosigkeit beim Betrieb der Anlage wird größter Wert gelegt. Auf freiliegenden Mauer- und Deckendurchbrüchen sind Rohrdurchführungen mit einem geeigneten Dämmungsmaterial zu verwenden. Blanke Stellen an den Rohren sind zu vermeiden. Anfallende Geräusche, die eventuell im Betrieb der Anlage entstehen, müssen vom Auftragnehmer kostenlos und unverzüglich, einschließlich aller erforderlichen Schallschutzmaterialien und Nebenarbeiten, beseitigt werden. Bei der Lieferung von Bauteilen ist auf Bauteilprüfzeichen sowie entsprechende Normen zu achten.
Dämmaterialien müssen den Brand- und Schallschutznormen der DIN 4102 entsprechen. Dämmdicken warmwasserführender Leitungen sind der Energie-Einsparverordnung EnEV entsprechend anzupassen. Wasserführende Leitungen dürfen erst nach erfolgter Druckprobe isoliert werden. Rohrleitungen sind stets einzeln zu isolieren. An den Enden von Wärmedämmungen mit Ummantelung sind Alumanschetten als Abschluss zu verwenden. Bei Blechummantelung sind jeweils Manschetten aus dem selben Material zu verwenden. Bei Abschlüssen an Mauerwerk ist die Isolierstärke so zu wählen, dass Überschubrohre bzw. Mauerdurchführungen verdeckt werden. Wärmedämmung im Bereich von Armaturen ist so auszuführen, dass bei Austausch der Armaturen keine Behinderung durch die Wärmedämmung entsteht. Bei längeren Rohrleitungen sind Dehnfugen vorzusehen, um ein Reißen der Dämmung zu verhindern. Die Anzahl und Ausführung richtet sich nach der Rohrleitungstemperatur. Dehnfugen sind mit geeigneten Abdeckmanschetten zu versehen. Die Farbkennzeichnung hat entsprechend der DIN 2404 zu erfolgen. Die Abrechnung von Wärmedämmarbeiten an Rohrleitungen umfasst im Einheitspreis Zuschläge für Befestigungsmaterial, Ausschnitte für Befestigungen, Rosetten sowie sonstige Kleinmaterialien. Es muss eine Abstimmung mit Fremdgewerken H/L/S/E und Trockenbau bezüglich der Montagehöhen und der Leitungsabstände erfolgen um die Dämmarbeiten DIN-gerecht ausführen zu können. Spätere Bedenken werden nicht anerkannt. Aus diesem Grund hat eine wöchentliche Kontrolle über den gesamten Zeitraum der Rohmontage der H/L/S/E- Arbeiten zu erfolgen.
Hinweis Demontagearbeiten:
Alle Demontagepositionen verstehen sich inklusive Abtransport des anfallenden Materials und ordnungsmäßiger Entsorgung.
Die Demontagen haben fachgerecht, unter Berücksichtigung aller Gesetze, Vorschriften, Normen und Regelwerke möglichst bestandsschonend zu erfolgen.
Die Demontagen haben vollständig einschließlich Befestigungmaterial wie Schrauben, Halterungen etc. zu erfolgen.
Mit der Demontage geht das demontierte Material in den Besitz und die Verantwortung des Auftragnehmers über. Erlöse aus dem Verkauf von Materialien sind für den Auftragnehmer und sind bei der Kalkulation einzurechnen.
Die Entsorgung hat, sofern das demontierte Material keiner anderen Verwendung zugeführt wird, fachgerecht und getrennt gemäß den geltenden Gesetzen und örtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung ist Bestandteil der Leistung und somit Voraussetzung für die Abrechnung der Gesamtleistung.
ALLGEMEIN:
Der Unternehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Objekte, Anlagen und Einbauten nach der formalen und technischen Leistungsbeschreibung einzubauen, oder bei Gleichwertigkeit die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Alle Planunterlagen sind vom Unternehmer auf Mängel zu prüfen. Eventuelle Fehler sind der Bauüberwachung mitzuteilen. Lieferung und Montage verstehen sich bis zur betriebsfertigen Herstellung. Änderungen und zusätzlich vom Auftragnehmer gefertigte Pläne müssen der Bauleitung vorgelegt und von dieser genehmigt werden. Art, Ort und Weise der Ausführung ist aus den Ausführungsplänen ersichtlich.
Baubeschreibung, Allgemeine Beschreibung und ZTV
01 Demontagearbeiten
01
Demontagearbeiten
Hinweis Demontagearbeiten Falls nicht anders beschrieben, verstehen sich alle Demontagepositionen inklusive Abtransport des anfallenden Materials und ordnungsmäßiger Entsorgung,
Die Demontagen haben fachgerecht, unter Berücksichtigung aller Gesetze, Vorschriften, Normen und Regelwerke möglichst bestandsschonend zu erfolgen.
Die Demontagen haben vollständig einschließlich Befestigungmaterial wie Schrauben, Halterungen etc. zu erfolgen.
Mit der Demontage geht das demontierte Material in den Besitz und die Verantwortung des Auftragnehmers über. Erlöse aus dem Verkauf von Materialien sind für den Auftragnehmer und sind bei der Kalkulation einzurechnen.
Die Entsorgung hat, sofern das demontierte Material keiner anderen Verwendung zugeführt wird, fachgerecht und getrennt gemäß den geltenden Gesetzen und örtlichen Vorschriften zu erfolgen. Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung ist Bestandteil der Leistung und somit Voraussetzung für die Abrechnung der Gesamtleistung.
Demontageleistungen
Die Durchführung der Arbeiten hat unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und in Abstimmung mit den anderen Gewerken und der örtlichen Bauleitung zu erfolgen.
Alle beschriebenen Anlagenteile sind komplett mit allen zugehörigen Armaturen, Leitungsanschlüssen und Wärmedämmung zu demontieren, aus dem Haus zu transportieren und zu entsorgen.
Alle Leistungen verstehen sich einschl. stromlos schalten und sichern nach VDE, Demontage der Elektroanschlußleitung, Entleeren und Füllen der Anlage, Verschließen der Anschlüsse, Kennzeichnen der getrennten Leitungen, Demontage der Befestigungen, Schmutzbeseitigung und alle Nebenleistungen.
Ferner sind alle Schutzvorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen zu vermeiden und den Brandschutz einzuhalten.
Die Baustelle ist täglich besenrein zu verlassen. Behinderungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den Demontageleistungen zu überzeugen.
Komplette Demontage einschl. Transport aus dem Haus und Entsorgung.
Hinweis Demontagearbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung Demontage+Entsorgung
01.01
Baustelleneinrichtung Demontage+Entsorgung
01.02 Demontage Klimaanlage Verkaufsraum+Lager
01.02
Demontage Klimaanlage Verkaufsraum+Lager
01.03 Demontage Heizungsanlage
01.03
Demontage Heizungsanlage
02 Luft-Luft-Wärmepumpenanlage
02
Luft-Luft-Wärmepumpenanlage
Konditionen MITSUBISHI ELECTRIC EUROPE B.V. Die Positionen der nachfolgenden Untergruppe werden in liefern und montieren je Position aufgeteilt!
Einmal in Materialanlieferung ohne Montage, ggf. mit Handlingspauschale und zusätzliche Kosten des ANs und in Montage der einzelnen Komponenten.
Für die Komponenten der Firma Mitsubishi besteht ein Rahmenvertrag zur Lieferung. Die Außen- und Inneneinheiten einschließlich Zubehör werden zu den ALDI-Konditionen direkt über den Auftragnehmer bezogen.
Die nachfolgenden Geräte können auf Basis der ALDI Süd Rahmenverträge angeboten werden. Die vereinbarten Einheitspreise für die Gerätekomponenten ergeben sich aus dem beigefügten herstellerspezifischen Bestellformular Mitsubishi.
Bei den nachfolgenden Positionen handelt es sich jeweils um Lieferung und Montage der Mitsubishi-Komponenten.
Eine Handlingspauschale für Bestellung, Verwaltung, Transport etc. kann durch den Nachunternehmer in der Position Lieferung einkalkuliert werden. Die Montage der Geräte wird gesondert in den nachfolgenden Positionen kalkuliert.
Die Gerätebestellung muss im Voraus mit der jeweiligen ALDI Süd Regionalgesellschaft abgestimmt und nach Vorlage Bestellschein freigegeben werden.
Die Lieferungen von Neuanlagen und Zubehör erfolgen direkt in die Filiale. Die ausführende Firma prüft die Lieferung und nimmt diese entgegen. Zwischenlagerung und Lagerfläche werden gemeinsam mit der Filialleitung organisiert.
Konditionen MITSUBISHI ELECTRIC EUROPE B.V.
02.01 Baustelleneinrichtung WP-Anlage
02.01
Baustelleneinrichtung WP-Anlage
02.02 WP-Anlage Verkaufsraum
02.02
WP-Anlage Verkaufsraum
02.03 WP-Anlage Nebenräume
02.03
WP-Anlage Nebenräume
02.04 Kälte- und Entwässerungsleitungen
02.04
Kälte- und Entwässerungsleitungen
02.05 Elektroverkabelung WP-Anlage
02.05
Elektroverkabelung WP-Anlage
03 Inbetriebnahme und Sonst. Leistungen
03
Inbetriebnahme und Sonst. Leistungen
03.01 Inbetriebnahme und Sonst. Leistungen
03.01
Inbetriebnahme und Sonst. Leistungen