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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Baubeschreibung
Die Fa. Pfisterer plant, in Winterbach ein neues Hochspannungsprüflabor mit Prüfhalle und Büroräumen zu errichten. Hier soll in Zukunft sowohl die Durchführung von Routinetests als auch von Typtest möglich sein.
Prüfhalle
Die Prüfhalle ist ein eingeschossiges Gebäude. Das Gebäude hat eine Höhe von ca. 31,40 m.
Labor- und Bürogebäude
Im Labor- und Bürogebäude werden Prüfungen und Tests durchgeführt und Aufbauten zur Prüfung vorbereitet. Hinzu kommen noch ein Leitstand und Nebenräume im EG sowie ein Materiallabor und Büroräume im ersten und zweiten Obergeschoss. Bauteil 2 ist 3-geschossig (EG, 1. und 2. OG).
Nebengebäude
Das südlich an der Prüfhalle angeordnete Nebengebäude umfasst einen zweiten Leitstand und einen weiteren Vorbereitungsraum. Das Nebengebäude ist eingeschossig.
Das Baugrundstück befindet sich an der
Rosenstraße 44 (Ostlandstraße), 73560 Winterbach
Ausführungsrichtlinien und Normen
Für die Ausführung der Arbeiten gelten:
- Die VOB Teil C in ihrer neuesten Fassung.
- Alle von der zu erbringenden Leistung berührten DIN-EN-Normen und Ausführungsrichtlinien.
- Alle von der zu erbringenden Leistung berührten Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und Gütegemeinschaften.
- Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
- Arbeitsstättenrichtlinien
- Vorschriften und Richtlinien des Bauherrn sowie dessen allgemeine und technische Vertragsbedingungen.
- Alle wärme-, schall- und brandschutztechnischen Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden.
- Die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes
Allgemeine Hinweise
Der Bieter ist gehalten die im Leistungsverzeichnis beschriebene Ausführung der Arbeiten auf Vollständigkeit, Fachgerechtigkeit und Eignung für den Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Ausführungsbeschreibung
Die Ausführung erfolgt gemäß dieser Leistungsbeschreibung, bestehend aus den Zusätzlichen Technischen Vorbemerkungen und den Leistungspositionen sowie ggf. Auszügen aus den Unterlagen, Leistungsbeschreibungen des Bauherrn und Plan-Ausschnittkopien im Anhang. Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder in den angegebenen Unterlagen des Bauherrn gemachten Angaben, hat der Bieter vor Auftragsannahme seine Einwände schriftlich zu äußern und zu begründen. Nach Beginn der Ausführung erhobene Bedenkenanmeldungen werden nicht anerkannt. Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich sind. Bei Angebotsabgabe sind technische Unterlagen mit Angaben der funktionellen, kennzeichnenden und bauphysikalischen Merkmale aller angebotenen Materialien als Produktbeschreibungen mit einzureichen. Wird der abgefragte "Fabrikat / Typ" nicht ausgefüllt, so gilt das ausgeschriebene Leitprodukt als angeboten. Die Zulassungen sind dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung vor Produktion/Bestellung vorzulegen.
Nebenangebote
Sondervorschläge und kostengünstigere Alternativangebote sind ausdrücklich erwünscht. Sie sind unter Hinweis auf die LV-Position in einem Nebenangebot einzureichen. Dabei ist die Gleichwertigkeit des Angebotes in geeigneter Weise durch Detailzeichnungen, Muster und System-Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Dokumentation
Vor Montagebeginn, auch einzelner Leistungen, sind die Dokumentationsunterlagen der örtlichen Bauleitung des AG vorzulegen. Spätestens 2 Wochen vor dem Gesamtfertigstellungstermines ist die vollständige Dokumentation dem AG in 3-facher Ausfertigung und digital als PDF- und DWG-Datei zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen müssen den letztgültigen, tatsächlich gebauten Stand wiedergeben. Die fehlende oder unvollständige Vorlage der Dokumentationsunterlagen stellt einen Mangel dar.
Technische Bearbeitung
Die technische Bearbeitung umfasst:
- Erstellen erforderlicher Konstruktions-, Montage- und Verlegepläne
- Erstellen erforderlicher statischer Nachweise von Tragsystemen und Unterkonstruktionen
Leistungsumfang
Leistungen ohne besondere Vergütung:
In die Einheitspreise sind Baubegehungen, Baugespräche auf Verlangen des Auftraggebers, Koordinationen der Arbeiten mit anderen Gewerken, evtl. anfallende Wartezeiten mit einzukalkulieren. Die Arbeiten müssen nach dem jeweiligen Bauablauf abschnittsweise auch auf Kleinflächen vorgenommen werden. Daraus evtl. resultierende Erschwernisse sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Auf der Baustelle stehen sehr begrenzte Lagerflächen zur Verfügung.
Es muss daher ein sinnvolles und umsetzbares Konzept für die Montage
vorgelegt werden, das beispielsweise folgende Punkte berücksichtigt:
• Flächenbedarf:
Ermittlung des konkreten Lager-, Transport- und Montageraums für Bauteile, Werkzeuge und Materialien; Abstimmung mit dem Auftraggeber/Planer zur Freigabe von Nutzflächen.
• Anlieferung und Zwischenlagerung:
Festlegung von zeitlich begrenzten, sicher abgegrenzten Bereichen für Anlieferung, Zwischenlagerung und Entladezone; Nutzung von Schutzabdeckungen gegen Witterung. Die öffentliche Straße darf nicht für Kranstandorte genutzt werden; lediglich zur Zufahrt
• Logistikplanung:
Abfolge der Montagearbeiten, zeitliche Staffelung von Lieferungen, Minimierung von Umschlägen und Doppelarbeiten; klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten.
• Dokumentation:
Erfassung der gelieferten Komponenten mit Backup-Pläne bei Engpässen.
• Kommunikation:
Festlegung eines Ansprechpartner- und Kommunikationswegs für Zahlen, Abnahmen und Änderungen.
Montagezeichnungen, 2-fach.
Der Auftragnehmer hat die Vorgaben (Leistungsverzeichnis und Ausführungszeichnungen) des Planers zu überprüfen und eigenverantwortlich Montage- und Detailpläne anzufertigen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung für die Funktion der Anlagen. Die Montagezeichnungen sind farbig anzulegen. Sie müssen eine vollständige Wiedergabe der gesamten, vom Auftragnehmer zu liefernden Anlagen, einschließlich der zur Funktion notwendigen bauseitigen Lieferungen und Erstellungen, in leicht erkennbarer Form enthalten. Die eingetragenen Anlagenteile sind, soweit erforderlich, mit den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses zu versehen. Sie sind maßstäblich und mit Bezugsmaßen zum Baukörper einzutragen. Für Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte und sonstige Details ist der geeignete Maßstab zu wählen. Darstellungsvorschriften und genormte Symbole sind anzuwenden.
Die Montagezeichnungen sind 12 Werktage vor Montagebeginn dem Auftraggeber zur Prüfung (2-fach) vorzulegen. Die Montagezeichnungen des Auftragnehmers werden vor Beginn der Ausführung durch die Bauleitung anerkannt. Die Haftung für eine einwandfreie Funktion und Bemessung der Anlagen durch den Auftragnehmer wird hierdurch jedoch nicht eingeschränkt.
Allgemeine Vorbemerkungen
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Zulassungen, Eignungsprüfungen, Werkzeugnisse und gutachterlichen Stellungnahmen rechtzeitig dem AG vorzulegen.
Die gesamte Werk- und Montageplanung für seine Leistungen obliegt dem AN. Dieser hat sich an die Ausführungspläne des TGA-Planers zu halten. Diese definieren die einzuhaltenden Randbedingungen. Der Auftragnehmer ist für die fachliche, funktionelle, konstruktive und maßliche Richtigkeit seiner Pläne allein verantwortlich. Die vom AN erstellten Pläne sind dem AG in digitaler Form (PDF- und DWG-Format) zu übergeben. Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Die Anfertigung aller erforderlichen Unterlagen, die Erstellung von Werkstattzeichnungen, Stücklisten, und Detailnachweisen, auch für Hilfs- und Unterstützungskonstruktionen, sind Sache des Auftragnehmers und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die statischen Nachweise aller Bauzustände sind vom AN zu erbringen. Dies gilt insbesondere für Berechnungen (z. B. für Baubehelfe, Gerüste) sowie für die Planung der Arbeitsabschnitte.
Die Unterlagen, die der AN vom AG erhält, werden ausschließlich in digitaler Form (PDF- oder DWG-Format) zur Verfügung gestellt, so dass sich der AN die für seine Belange erforderliche Anzahl als Planpausen selbst erstellen oder erstellen lassen kann. Dies ist mit den Angebotspreisen abgegolten.
Der AN hat für seine Leistungen Bauablaufpläne zu erstellen. Diese sind mit der Bauleitung abzustimmen und in den Gesamtterminplan einzupassen. In dieser Abstimmung werden die Liefertermine der Planvorgaben festgelegt. Der AN kann also nicht erwarten, dass er bei Auftragsvergabe alle Planunterlagen sofort zu seiner Verfügung erhält.
Bauüberwachung
Der Fachbauleiter des AN ist dafür verantwortlich, dass die Ausführung der Leistung entsprechend den geprüften Ausführungs- bzw. Montageplänen erfolgt.
Der Bauleitung sind wöchentlich Bautagesberichte zu übergeben. Hierfür sind die Vordrucke des Auftraggebers zu verwenden. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der AN, mittels einer Ortsbesichtigung, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Bei Arbeiten, die mit Brandgefahren verbunden sind, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Schutzmaßnahmen vorzunehmen sowie eine geeignete Brandwache zu stellen.
Der AN ist verpflichtet, an den Baubesprechungen teilzunehmen. Der Fachbeteiligte ist mindestens 1 x pro Woche vor Ort um Baubesprechungen durchzuführen. Während der gesamten Ausführungszeit ist eine verantwortliche deutschsprachige Führungsperson auf der Baustelle zu beschäftigen, welche auch für die firmeneigene Bauleitung gem. VOB/B § 4, Abs. 2 verantwortlich ist. Der Auftragnehmer hat seinen Fachbauleiter bei Auftragsvergabe namentlich zu benennen.
Der AN verpflichtet sich, anderen am Bau beteiligten Firmen, auf deren Verantwortung und Gefahr, die Mitbenutzung seiner Gerüste während der Gerüststandzeit unentgeltlich zu gestatten. Die eigene Nutzung geht jedoch vor. Der Auftragnehmer hat alle benachbarten Grundstücke, Gebäude, Umwehrungen usw. durch geeignete Maßnahmen so zu schützen, dass Störungen, Beschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden. Die Geräuschbelästigungen und sonstigen Immissionen sind auf die zulässigen Werte zu begrenzen.
Einbauteile
Stahlteile oder sonstige Einbauteile die rostgefährdet sind oder Sichtbetonteile o.ä. verunreinigen können, müssen geschützt werden. Bei Dübeln, Ankerschienen etc. dürfen nur Produkte mit amtlicher Zulassung verwendet werden. Die Montage und alle zur Montage notwendigen Hebezeuge sind in den Angebotspreisen enthalten. Der Einsatz dieser Geräte ist mit Rücksicht auf die Gegebenheiten des Geländes bzw. die Gegebenheiten der Baustelle zum Einbau-Zeitpunkt durch den AN eigenverantwortlich mit der Bauleitung abzustimmen.
Allgemeine Bedingungen zum Angebot
Die eingesetzten Preise sind Festpreise bis zur Abnahme. Durch diese Preise sind auch abgegolten:
- alle Nebenleistungen - auch wenn sie nicht im Einzelnen beschrieben sind, die zu einer einwandfreien und termingerechten Ausführung der Leistung gehören und alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und deren Unterhaltung, sofern hierfür nicht gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind.
Es sind in den Einheitspreisen folgende Leistungen enthalten:
- die gesamte Einrichtung der Baustelle mit allen erforderlichen Baumaschinen, Kränen, Geräten, Gerüsten, Bauhütten, Geräte- und Materialschuppen, einschließlich An- und Abtransport, Aufbau, Vorhalten, Unterhalt, evtl. Umsetzen und Abbau, sämtliche Gebühren für die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, Straßen usw. (Die hierzu notwendigen Genehmigungen hat der AN rechtzeitig einzuholen).
- die notwendigen Absperr- und Sicherungsmaßnahmen sowie deren Beleuchtung bei Inanspruchnahme öffentlicher Flächen, vorschriftsmäßige und ordentliche Beleuchtung der Baustelle gemäß den gesetzlichen Vorgaben, für einen absolut sauberen und dauerhaft trockenen Zugang zum Baustellenbüro der Bauleitung AG und zur Baustelle ist während der gesamten Bauzeit zu sorgen.
Die Übernahme der Verantwortung als Unternehmer nach § 59 LBO sowie die Fachbauleitung nach § 59a LBO. Die Sicherheit an der Baustelle liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des ANs.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen oder internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen vorausgesetzt.
Grundlagen/ Leistungen
Die Einheitspreise des LVs umfassen die Preise für abgeschlossene Arbeiten, einschließlich Materiallieferung, Montage, Material für Befestigung und sämtliche Nebenleistungen, die nicht im LV enthalten
sind.
In den Angebotspreisen ist Folgendes enthalten:
- Besprechung auf der Baustelle,
- die Gestellung von Messgeräten
- die Ausführung aller erforderlichen Messung und die Anfertigung von Messprotokollen,
- mit der Schlussabnahme sind Revisionspläne in 3-facher Ausfertigung, farbig angelegt und digital auf Datenträger einzureichen. Dazu gehören alle Grundrisspläne der erstellen Anlage, Schalt- und Strangschemata mit Wartungsangaben, technische Unterlagen, Betriebs-, Wartungs- und Bedienungsunterlagen. Die Bedienungsanleitungen sind der Bauleitung zuvor im Entwurf vorzulegen, das Herstellen von Montageplänen (1-fach) und Übergabe dieser an den AG zur Genehmigung.
- die notwendigen Einregulierungsarbeiten vor und nach der Inbetriebnahme sowie die abschließende Funktionsprüfung und Leistungskontrolle zum Zeitpunkt der Übergabe der Anlage einschließlich der weitergehenden Kontrolle während des Winter- und Sommerbetriebs und einer weiteren Funktions- und Leistungsprüfung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist müssen vom AN durchgeführt werden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der AN ist verpflichtet, alle Ergänzungs- und Änderungsarbeiten kostenlos auszuführen, die sich aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und Messungen als notwendig erweisen, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der AN ist weiterhin verpflichtet, bei den Leistungs- und Emissionsmessungen notwendiges Personal zur Verfügung zu halten.
VORBEMERKUNGEN
ZTV Heizung ZTV Heizung
1. ZUSÄTZLICH TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN HEIZUNG
1. Ausführung
Es wird auf die VDI-Richtlinie VDI 2050 (Beiblatt) verwiesen, wo weitere einschlägige Regelwerke einschließlich der Rechtsvorschriften aufgelistet sind. Diese Regelungen mit dem Sammelbegriff "Heizzentralen; Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln" gelten vorrangig zu den bisher aufgeführten Regelwerken, sofern sie keine Rechtsvorschriften oder eingeführte technische Baubestimmungen verletzen.
2. BESONDERER TEIL
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Alle Regelwerke und der Stand der Technik sind zu gewährleisten.
2.2 Ausführung
Bei Fußbodenheizungen sind die Rohre für Vor- und Rücklauf zwecks gleichmäßiger Aufheizung im Wechsel mäandrierend zu verlegen. Bei im Fußbodenaufbau verlegten Rohrleitungen sind die Forderungen des Estrichlegers bezüglich der Lage und Dämmung der Rohre zu berücksichtigen. So sind Rohre grundsätzlich geradlinig, rechtwinkelig und parallel zur Wand unter Berücksichtigung kürzester Verbindungswege zu verlegen. Hohlräume und Zwickelbildungen sind zu vermeiden. Bei kreuzenden Rohren sind die Dämmungen der Rohre auszuklinken. Stoß- und Schnittstellen der Rohrdämmung sind zu verkleben; was erst nach der Druckprobe erfolgen soll. Rohrbefestigungen im Fußbodenaufbau dürfen keinen Körperschall auf die Rohdecke übertragen. Rohrdämmungen haben auf allen Geschoss- und Kellerdecken - mit Ausnahme von Flächenheizungen - zu erfolgen. Das gilt für alle wärmeabgebenden oder -aufnehmenden Leitungen einschließlich der Heizkörperanschluss- und Einzelzuleitungen.
2.3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, sind mit den Preisen die erforderlichen Angaben zur Herstellung von Kessel-, Behälter- und Pumpenfundamente abgegolten. Zu den besonderen Leistungen gehört:
- das mehrmalige Anschließen von Heizkörpern zum Zweck von Malerarbeiten u.dgl.,
- die Zuarbeit für die Ausbildung von Montageöffnungen für Behälter, Kessel u. dgl.
2.4 Einrichtungsgegenstände
Sämtliche angebotenen Heizungseinrichtungsgegenstände sind dem Bauherrn bzw. Bauleitung zur Bemusterung vorzuführen. Erst nach erfolgter Bemusterung und Zustimmung durch Bauherrn bzw. Bauleitung sind die Einrichtungsgegenstände zu bestellen, zu liefern und zu montieren.
ZTV Heizung
1 420 Heizungstechnische Anlagen
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420 Heizungstechnische Anlagen
1.1 Wärmeerzeugung und Druckhaltung
1.1
Wärmeerzeugung und Druckhaltung
2 422-Rohrleitungen und Zubehör
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422-Rohrleitungen und Zubehör
2.1 Pumpen
2.1
Pumpen
2.2 Armaturen
2.2
Armaturen
2.3 Verteiler
2.3
Verteiler
2.4 Rohrsystem
2.4
Rohrsystem
2.5 Brandschutz
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Brandschutz
2.6 422 Wärmedämmung Rohrleitungen
2.6
422 Wärmedämmung Rohrleitungen
3 423 Heizflächen
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423 Heizflächen
3.1 Heizkörper
3.1
Heizkörper
3.2 Fußbodenheizung
3.2
Fußbodenheizung
4 429 Sonstiges
4
429 Sonstiges
4.1 429-Durchbrüche und Kernbohrungen
4.1
429-Durchbrüche und Kernbohrungen
4.2 Sonstiges
4.2
Sonstiges