Rohbau Lohn
Kläranlage, Weiterstadt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10   Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.4   Nachweise und Kontrollen Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 und 2 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen. 10.8   Angebotspreise Die in den folgenden Abschnitten getroffenen Festlegungen gelten für alle ausgeschriebenen Arbeiten und sind in die Einheitspreise einzurechnen, falls diese nicht schon durch Einheitspreise von Leistungspositionen abgegolten sind. Die angebotenen Einheitspreise und Pauschalen enthalten alle zur Erbringung der fertigen Leistung notwendigen Arbeiten,  Hilfeleistungen, Transporte, Löhne, Gemeinkosten etc. Sofern für diese Teilleistungen keine separaten Positionen ausgewiesen sind, sind sie in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind Festpreise bis zum 31.08.2028. Evtl. Nachträge sind vom Auftragnehmer auf der Basis der Original-Kalkulation anzubieten. Zur Prüfung der Nachträge auf Angemessenheit der Preise, sind vom Auftragnehmer die Kalkulationen der einzelnen Nachtragsleistungen mit Kostenbelegen der Zulieferteile etc. vorzulegen. Wenn bei Nachträgen oder sonstigen wesentlichen Abweichungen von der vorgegebenen Leistung über die Verrechnung keine Einigkeit erzielt werden kann, werden im Beisein der beiden Vertragsparteien die Original-Kalkulationsunterlagen zur Preisfindung herangezogen. Kommt eine Einigung über die Vergütung bei einem Nachtragsangebot nicht zustande, so kann der Auftraggeber für die im Nachtragsangebot erfasste Leistung Angebote anderer Unternehmer einholen. Lässt sich eine danach bestehende Preisdifferenz nicht bereinigen, kann der Auftraggeber die vom Nachtragsangebot erfasste Leistung anderweitig vergeben, ohne dass dies zugunsten des Auftragnehmers die Folgen einer Kündigung hinsichtlich der Gesamtleistung auslöst. 10.9   Besonderheiten bei der Ausführung Der Bieter muss sich wegen der gestellten Aufgaben vor Angebotsabgabe auf die Arbeiten, die Lage der vorhandenen Baulichkeit sowie die Transport- und Arbeitsverhältnisse eingehend informieren. Eine Ortsbesichtigung wird daher dringend empfohlen. 10.10   Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile werden: 1.   die Leistungsbeschreibung 2.   die Besonderen Vertragsbedingungen einschl. Weitere Besondere Vertragsbedingungen 3.   die Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 4.   ggf. Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen 5.    die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen 6.    die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen    (VOB/C neueste Fassung) 7.    die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen    (VOB/B neueste Fassung) Von den vorstehend genannten Bestimmungen geht im Falle eventuell untereinander bestehender Widersprüchlichkeit immer die vorher genannte, den nachfolgenden in der Anwendbarkeit vor. 10.12   Ausführungsfristen Hinsichtlich der Ausführungsfristen gelten die Einzel- und Fertigstellungsfristen. Zu Beginn der Bauabwicklung wird mit allen beteiligten Firmen ein detaillierter Bauzeitenplan abgestimmt, der dann Vertragsbestandteil wird. Die Vertragstermine für die Gesamtfertigstellung sowie etwaige Einzel- und Zwischentermine sind bei der Aufstellung der Bauzeitenpläne zu berücksichtigen und hierfür verbindlich. 10.18   Bauüberwachung 10.19   Bauausführung und Baustellenabwicklung 10.19.1 Der Auftragnehmer sichert die Ausführung sämtlicher in Auftrag gegebener Leistungen in meisterhafter Arbeit, entsprechend dem Stand der Baukunst und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu. Die technischen Bestimmungen für Bauleistungen (VOB/C - neueste Fassung) und die einschlägigen DIN-Vorschriften gelten als Mindeststandard. 10.19.2 Der Auftragnehmer hat sich für die Ausführung seiner Leistungen von den maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen selbst Kenntnis zu verschaffen und ist für ihre Einhaltung verantwortlich. 10.19.3 Über etwaige Widersprüche in den zur Ausführung für Bauleistungen zugrunde zu legenden Unterlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber oder seine Beauftragten unverzüglich zu informieren. 10.19.4 Die vom Auftragnehmer gefertigten Detailpläne oder sonstige Ausführungszeichnungen sowie etwa von ihm stammende statische oder sonstige Berechnungen und Nachweise sind dem Auftraggeber schnellstmöglich zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Eine Genehmigung durch den Auftraggeber schränkt jedoch die alleinige Verantwortung des Auftragnehmers für die fachliche und sachliche Qualität für die sich auf diese Unterlagen gründenden Leistungen des Auftragnehmers nicht ein. 10.19.6 Ergeben sich infolge von Abweichungen von den technischen Vertragsgrundlagen durch den Auftragnehmer bei den Arbeiten nachfolgender Unternehmer Mehrkosten, so hat sie der für die Nichteinhaltung der technischen Vertragsgrundlagen verantwortliche Auftragnehmer dem Auftraggeber zu erstatten, auch wenn keine Rüge erfolgte. Weitergehende Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 10.21   Arbeits- und Gesundheitsschutz Durch die Anwendung der BaustellV auf die vorliegenden geplanten Arbeiten ergeben sich eine Reihe von Verpflichtungen für den Bauherrn. U. a. ist durch den Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der z. B. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeitet. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird dem beauftragten Unternehmen mit der Auftragsvergabe übersandt bzw. wird auf der Baustelle ausgehängt. Der Auftragnehmer wird in die Inhalte des SiGe-Planes eingewiesen und ist verpflichtet, die Inhalte an verantwortliche Personen und die Beschäftigten weiterzugeben. Der Auftragnehmer hat die im SiGe-Plan genannten Hinweise bei seiner Planung zu berücksichtigen (siehe auch § 5 Baustellenverordnung). Die Hinweise basieren im Wesentlichen auf allgemeine staatliche und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Anforderungen die darüber hinausgehen, werden explizit in den Ausschreibungsunterlagen genannt. Die wichtigsten Hinweise für eine arbeitsschutzgerechte Durchführung der Arbeiten werden nachfolgend genannt. Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass die zuvor genannten durch den Auftraggeber veranlassten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben der BaustellV den Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen nach § 3 ArbSchG und BGV A1 nicht befreit. Die Aufgaben des Koordinators und die Vorgaben und Hilfestellungen des SiGe-Planes dienen, wie bereits beschrieben, im Wesentlichen dazu, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch einen hinsichtlich des Arbeitsschutzes optimierten Bauablauf zu verbessern. 10.21.2   Organisation der Ersten Hilfe Jeder Unternehmer ist gem. geltenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft dazu verpflichtet, eine funktionierende Rettungskette zu organisieren. Dies besteht aus mindestens einem Ersthelfer (bei Anzahl Beschäftigte bis 10), einem Verbandskasten nach DIN 13157, einem Verbandsbuch, dem Erste-Hilfe Aushang der BG Bau mit ausgefüllten Feldern (z. B. Nummer des/der Ersthelfer, Durchgangsarzt, nächstgelegenes Krankenhaus etc.). Sofern keine Tagesräume für die Beschäftigten vorhanden sind, ist der Aushang im Mannschaftsbus o. vgl. aufzubewahren. l 10.21.7   Absturzkanten und -sicherungen Alle während des Baus entstehenden Absturzkanten sind zu sichern. Grundsätzlich wird als Absturzkante durch den SiGeKo zunächst jede Kante ab einer Höhe von 1,50 m festgelegt, d. h. ab dieser Höhe sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Bockgerüste, Schalungen oder sonstige Arbeitsplattformen. Abweichungen hiervon sind durch den Unternehmer nur durch fachgerechte Gefährdungsbeurteilungen (inkl. Risikobeurteilung nach Nohl) zu belegen. Grundsätzlich ist durch den Unternehmer zu beachten, dass kollektive Maßnahmen wie z. B. Gerüst, Schutznetz etc. vor individuellen Maßnahmen stehen. Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist ohnehin grundsätzlich auf der Baustelle verboten, wenn nicht die Regelungen der BGR 198 und 199 umgesetzt werden und eine Abstimmung mit dem SiGeKo erfolgt ist. 10.21.8   Gefahrenbereiche Der Unternehmer ist verpflichtete, sämtliche Gefahrenbereiche zu sichern. Die Sicherung hat so zu erfolgen, dass zu keiner Zeit das Personal der Kläranlage oder Unbefugte Zugang in den Arbeitsbereich des Auftragnehmers haben und dadurch durch Maschinen, Baumaterial etc., behindert oder gar geschädigt werden. Der Transport von schwebenden Lasten über Bereiche der bestehenden Anlagen, wo sich Beschäftigte aufhalten können ist nur unter Anwendung entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Räumung der Gebäude) durchzuführen. 10.21.9   Vorlage von Unterlagen Der beauftragte SiGeKo hat u. a. die Aufgabe, die Unternehmen stichprobenartig zu überprüfen, ob Sie Ihren staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen nachkommen. Hierzu wird der SiGeKo den beauftragten Unternehmen diverse Unterlagen zukommen lassen. Alle Unternehmer haben die Verpflichtung, diese Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen, zu bearbeiten und auf der Baustelle vorzuhalten bzw. wenn angegeben, dem SiGeKo zurück zu senden. Die Nichterfüllung stellt einen Verstoß gegen den Bauvertrag dar. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten 1.   Vorbemerkungen Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" ergänzen die VOB, Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) gemäß § 8a (3) VOB/A bzw. § 8a EU (3) VOB/A. Sie werden ebenfalls Vertragsbestandteil und sind der Kalkulation sowie der Bauausführung zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer hat diese "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" auch mit allen Nachunternehmern zu vereinbaren. Die nachstehenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht hier oder in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen getroffen sind. 2.   Allgemeines 2.1   Örtliche Verhältnisse Der Bieter/Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe durch Einsicht in alle Pläne, Bodengutachten etc. und über alle Verhältnisse der Baustelle zu informieren (Zufahrten, Lagerplätze, Strom- und Wasseranschluss, Grundwasserabsenkung). Eine Ortsbesichtigung wir dringend empfohlen. Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze, provisorische Zufahrten etc., stehen nur begrenzt zur Verfügung. Bei Arbeiten auf Betriebs- und Firmengeländen müssen die betrieblichen Abläufe auf dem Betriebs- und Firmengelände während der Bauzeit aufrechterhalten werden! Der Auftragnehmer hat diese Verhältnisse ebenso wie durch Witterungsverhältnisse ggf. verursachte Erschwernisse bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. 2.3   Sicherung des Abflusses von Niederschlagswasser Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Bereich der Baustelle ohne besondere Vergütung für die  schadlose Ableitung des Niederschlagswassers Sorge zu tragen. Insbesondere sind provisorische Anschlüsse von Dachrinnen etc. sofort auszuführen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen. 2.4   Schutz von Grundstücken und Anlagen jeder Art Zum Schutze von Grundstücken und Anlagen jeder Art hat der Auftragnehmer Vorsichtsmaßnahmen ohne besondere Vergütung zu treffen. Jede Möglichkeit einer Gefährdung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber sofort schriftlich mitzuteilen und besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Unterlässt der Auftragnehmer die sofortige Anzeige erkennbarer Schäden, so ist er für alle Nachteile, die dem Auftraggeber entstehen, haftbar. 2.5   Schutz des Eigentums des Auftraggebers Der Auftragnehmer hat für sachgemäße Unterbringung und Bewachung des Eigentums des Auftraggebers oder des zum Baubetrieb notwendigen Eigentums seiner Beauftragten Sorge zu tragen. Er haftet gegenüber den Beteiligten bei Beschädigungen, Diebstahl, Feuer usw., für den entstandenen Schaden und ist zur vollen Ersatzleistung verpflichtet. 2.8   Arbeitssicherheit Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit zu beachten. Insbesondere wird auf folgende Richtlinien hingewiesen: DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen" DGUV Regel 103-004 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenene Räumen von abwassertechnischen Anlagen" Vor Beginn der Arbeiten ist die Freigabe durch den Kläranlagenbetrieb einzuholen. 2.9   Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Der Auftraggeber wird entsprechend den Vorgaben der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) stellen. Folgende Unterlagen sind mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung auf der Baustelle zur Einsicht (für den Auftraggeber, die Berufsgenossenschaften, das RP-Darmstadt, den SiGe-Koordinator etc.) vorzuhalten: die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG mit mindestens folgendem Inhalt:    Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten    Ermitteln der Gefährdungen,    Beurteilungen der Gefährdungen,    Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,    Durchführung der Maßnahmen,    Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen,    Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. eine Abbruchanweisung (falls erforderlich: Die Abbruchanweisung stellt die Grundlage für einen gefahrlosen Abbruch und Rückbau dar). Benennung des/der Erst-Helfer. Mind. 10 % der Beschäftigten, einer jeglichen Firma, auf der Baustelle müssen ausgebildete Erst-Helfer sein. Die aktuellen Erst-Helfer Bescheinigungen sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. 3.   Vorarbeiten 3.4   Baustelleneinrichtung Die nachstehend erfassten Arbeiten sind Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden: a)   Entfernen von Tagwasser c)   Schutz aller Bauteile gegen Witterungseinflüsse (Hitze, Kälte, Feuchtigkeit) und    Winterbaumaßnahmen sind Angelegenheit des Bieters. Winterbaumaßnahmen, wie Bezug von    vorgeheiztem Beton, Einsatz von isolierten Folien zur Nachbehandlung etc., werden nicht    gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes festgelegt ist. Der Umfang der    Wintermaßnahmen ist anhand des vorläufigen Bauablaufplans zu ermitteln. U m r e c h n u n g s t a b e l l e    Für evtl. erforderliche Raum -, Flächen- und Gewichtsumrechnungen werden ausschließlich die    nachfolgend aufgeführten Werte verwendet.    Auflockerungen    Oberboden (Mutterboden)   Klasse 1    10 %    Leicht lösbarer Boden   Klasse 3    20 %    Mittelschwer lösbarer Boden   Klasse 4    20 %    Schwer lösbarer Boden   Klasse 5    20 %    Leicht lösbarer Fels   Klasse 6    20 %    Schwer lösbarer Fels   Klasse 7    20 %    Steinbruchabraum      15 %    Kiesiges Aufschüttmaterial      15 %    Umrechnungsfaktoren (Schüttmaterialien)    Steinbruchabraum (lose)      1,5 t = 1 m³    Kiesiges Aufschüttmaterial (lose)      1,8 t = 1 m³    Frostschutzkies      1,8 t = 1 m³    Filterkies (lose)      1,7 t = 1 m³    Gebrochenes Frostschutzmaterial (Kalkstein)      1,6 t = 1 m³    Feinsand      1,7 t = 1 m³    Umrechnungsfaktoren (Pflaster)    Großsteinpflaster        1 m² = 0,15 m³          29 m² = 10 t            1 m² = 41 St    Kleinpflaster    (8/10)     1 m² = 0,10 m³          50 m² = 10t            1 m² = 95 St    Mosaikpflaster    (3/5)   95 m² = 10 t            1 m² = 350 St       (5/7)   85 m² = 10 t            1 m² = 290 St    Umrechnungsfaktor (Schwarzdecken)    Bituminöses Mischgut (fertig eingebaut)      2,4 t = 1 m³
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18306 1.   Rohrverlegung 1.1.   Allgemeines Die zu verlegenden Rohre sind vor dem Abladen genauestens auf wahrnehmbare Mängel und Beschädigungen hin zu untersuchen. Schadhafte Rohre sind zurückzuweisen. Die Rohre sind mit der gebotenen Sorgfalt abzuladen und in genügender Entfernung von der Baugrube ordnungsgemäß zu lagern. Bei Frost ist dafür zu sorgen, dass die Rohre nicht mit dem Boden zusammenfrieren. Zur Überprüfung der Lage von Versorgungsleitungen sind vor Beginn der Arbeiten Suchschlitze in Abstimmung mit den Versorgungsträgern herzustellen. Die Leitungen sind vom Auftragnehmer in Lage und Höhe einzumessen. Auf Grundlage dieser Daten hat der AN, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, Rohrverlegepläne anzufertigen, aus denen alle Form-, Gelenk- und Rohrstücke, sowie die Schachtbauwerke erkenntlich sein müssen. Die Festlegung der Rohrachsen (Absteckung) erfolgt mit der örtlichen Bauüberwachung bzw. nach deren Zustimmung auf Grundlage der Ergebnisse der Sondierungen. Erst nach Anfertigung dieser Unterlagen ist die Bestellung der Rohrteile und Schächte möglich. Die zu verwendeten Rohre sind gemäß ATV-DVWK-A 127 (offene Bauweise) bzw. ATV-DVWK-A 161 (geschlossene Bauweise) statisch zu berechnen. Die Vorgaben der DIN EN 1610 sind einzuhalten. 1.2.   Qualitätssicherung Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Arbeiten die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung - nachweisen. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der "Gütegemeinschaft Kanalbau" sind zu erfüllen. Die Baustelle ist beim Güteschutz Kanalbau zur Überwachung anzumelden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Auftragnehmer im Besitz des RAL-Gütezeichens RAL-GT 961, Ausführungsbereich AK1, der Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist und diese Baustelle dort anmeldet. Ersatzweise ist ein Fremdüberwachungsvertrag für diese Baumaßnahme vorzulegen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer hat die fremdüberwachende Institution zu verpflichten, wesentliche Feststellungen in schriftlicher Form aufzuzeichnen und dem Auftraggeber umgehend in Kopie vorzulegen. 1.3.   Herstellen der Rohrverbindungen Für das Herstellen der Rohrverbindung gilt DIN EN 1610, Abschnitt 8.5.3 und 9. Rohrverbindung und Dichtmittel sind vor dem Einbau auf Beschädigungen zu überprüfen. Beschädigte Rohre und Dichtringe bzw. Rohre mit beschädigten fest verbundenen Dichtungen dürfen nicht eingebaut werden. Elastomere können auch bei Frost eingebaut werden, solange die Dichtung die nötige Elastizität besitzt. Die vom Hersteller angegebenen Temperaturbereiche sind zu beachten. Lose Dichtringe können vor dem Einbau temperiert werden. Beim Zusammenführen der Rohre sollen nur Geräte verwendet werden, bei denen eine Kontrolle des Kraftaufwandes möglich ist. Hierfür sind Hubzüge mit Hydraulikantrieb zum Zusammenziehen der Rohrteile vorgeschrieben. Ein Abscheren von Gummiteilen oder ein Sprengen der Rohrmuffe kann so vermieden werden. Das Zusammenführen von Rohren mit Baggerlöffel ist wegen unkontrollierbarer Kraftentfaltung und wegen möglicher Beschädigungen unzulässig. Beim Herstellen der Rohrverbindungen sollte eine Stoßfuge zwischen den Rohren von mind. 5 mm eingehalten werden, sofern nicht größere Abstände zwischen den Stirnflächen der Rohre, z. B. für Bewegungen aus zu erwartenden Setzungen o. ä. erforderlich sind. 1.4.   Einbau und Überschüttung der Rohre nach DIN EN 1610 Die Auflagerung der Rohre muss eine gleichmäßige Verteilung der Auflagerspannungen gewährleisten. Die Rohre sind daher so zu verlegen, dass weder Punkt- noch Linienlagerung auftritt. Das Sand- oder Splittauflager ist sorgfältig einzubringen und mit geeigneten Geräten zu verdichten, so dass die Rohre im Bereich des üblichen Auflagerwinkels von 90° satt aufliegen. Bei Betonbettung ist ein Auflagerwinkel von mind. 120° einzuhalten und die untere und obere Bettungsschicht aus Beton herzustellen. Lasergeräte sind zugelassen. Sie stellen jedoch nur ein Kontrollgerät dar und ersetzen keineswegs die Vermessung. Eine laufende Kontrolle der eingestellten Richtung ist unerlässlich. Bei Betonauflager und -ummantelung darf mit dem Einbetten und Überschütten erst begonnen werden, wenn eine ausreichende Festigkeit erreicht ist. Die Verdichtungsgrade sind entsprechend ZTVE-StB (Aus-gabe 1994) zu erreichen. Für das Einbetten der Rohre darf in der Leitungszone auf 30 cm Höhe nur von Hand verdichtet werden. Das für die Rohrbettung bestimmte Material muss ein einwandfreies Verdichten zulassen. Es ist beiderseits der Rohre gleichmäßig in Lagen bis zu 30 cm anzuschütten und von Hand oder mit einem leichten maschinellen Gerät sorgfältig zu verdichten. Besondere Sorgfalt ist auf das Unterstopfen der Rohre zu verwenden. Ein Einschlämmen des Bettungsmateriales ist nicht gestattet. Die DIN EN 1610 ist zu beachten. Die Überschüttungshöhe (gemessen nach der Verdichtung) muss dabei einem Mindestwert von 30 cm zuzüglich größter Schütthöhe nach Tabelle 2 des Merkblattes für das Verfüllen von Leitungsgräben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen entsprechen. Schwere Verdichtungsgeräte dürfen erst bei einer Überdeckungshöhe (gemessen nach der Verdichtung) von mind. 1 m eingesetzt werden. Für das Überschütten der Rohrleitung gilt DIN EN 1610. Der Einsatz von Fallgewichten sowie eine Verdichtung durch Schlagen oder Drücken mit dem Baggerlöffel sind unzulässig. Die Baugrubenauffüllung ist lagenweise in solchen Schichthöhen einzubringen, dass die Standsicherheit der Rohre nicht gefährdet wird und andererseits das Auffüllmaterial ausreichend verdichtet werden kann. Nach dem Entfernen der Baugrubenverkleidung, ist die Baugrubenauffüllung besonders in den Randzonen, unverzüglich ohne besondere Vergütung nach zu verdichten, damit die entlastend wirkende Reibung zwischen dem Auffüllmaterial und dem gewachsenen Boden aktiviert wird. 1.5.   Annahme von Bauteilen und Baustoffen bei Lieferung Bei Lieferung sind die Baustoffe und Bauteile durch Augenschein zu überprüfen. Dabei ist festzustellen, ob die nach den jeweils gültigen Normen vorgeschriebenen Kennzeichnungen dauerhaft vorhanden sind. Hierzu gehören in der Regel die DIN-Nummer, das Herstellerzeichen, das Herstellungsdatum, das Überwachungszeichen einer bauaufsichtlich anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft oder einer bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle, und soweit nach Rohrart vorhanden, die Rohrklasse sowie die Nennweite DN. Stahlbetonrohre sind gemäß DIN EIN 1916, Schachtbauteile gemäß DIN EN 1917 anzufertigen. Des Weiteren sind für die Herstellung der Stahlbetonrohre und -schachtbauteile die Ergänzungsnormen DIN V 1201 (Rohre) und DIN V 4034-1 (Schachtfertigteile) zu berücksichtigen. Es sind ausschließlich Rohre, Formstücke und Schachtbauteile des Typs 2 gemäß DIN V 1201 und DIN V 4034-1 zu verwenden. Diese sind widerstandsfähig gegen eine chemisch mäßig angreifende Umgebung. Über diese Anforderungen hinausgehend werden einzelne Lunker in der Oberfläche nur bis zu einem Durchmesser von 10 mm und einer Tiefe bis 5 mm zugelassen. Jegliches Nacharbeiten der Oberflächen wird nicht zugelassen. Sämtliche Dichtflächen müssen sauber gearbeitet und ohne nachträgliche Spachtelungen und Schlämme sein. Die Stahlbetonrohre und -schachtbauteile sind gmäß folgenden Kriterien zu fertigen:    - Druckfestigkeitsklasse:      mind. C40/50    - Expositionsklasse:      mind. XA 2    - Wassereindringtiefe:      max.: 20 mm    - Betonstahl:         BSt 500 S(A) Die Rohr- und Schachtbauteilverbindung sind als lösbare, bewegliche Steckverbindung mit Kompressionsdichtung herzustellen. Als Dichtmittel sind ausschließlich Elastomere mit dichter Struktur und hohlraumfreiem Querschnitt nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 zu verwenden. Rollringdichtungen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Zuläufe sind im ersten und letzten Drittel des Rohres auszuführen. Eine Bohrung darf nicht im Muffenbereich erfolgen. Die Bohrung ist so herzustellen, dass der Abstand zwischen Außenkante Bohrung und dem Spitzende bzw. der Muffe mindestens dem zweifachen Bohrlochdurchmesser entspricht. Der Bohrlochrandabstand untereinander darf 1,0 m nicht unterschreiten. Die durchtrennte Bewehrung ist mit einem Korrosionsschutz zu versehen. Für Stahlbetonrohre ist der letzte genormte Prüfbericht der letzten Überwachungsprüfung vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Rohre und Schächte, deren Oberflächen nicht den v. g. Anforderungen entsprechen, werden zurückgewiesen. Es werden nur einwandfreie Rohre und Schächte zum Einbau zugelassen. 1.6.   Kontrollprüfung und Eigenüberwachung Während der Bauzeit werden die verlegten Rohrleitungen und Schächte vom Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauüberwachung überprüft. Für die Kontrollprüfungen des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer die hierfür notwendigen Hilfskräfte und Geräte unentgeltlich zur Verfügung. Entsprechend ZTVE-StB und ZTVT-StB ist im Zuge der Eigenüberwachung die Bodenverdichtung zu überprüfen. Es müssen vom Auftragnehmer überprüft und unaufgefordert vorgelegt werden:    - je Haltung bzw. alle 50 m: 1 Stück leichte Rammsonde (Künzelstab) bis ca. 1 m unter       Kanalrohrsohle    - je Haltung bzw. alle 50 m: 1 Stück Lastplattendruckversuch Die Festlegung der Untersuchungsstellen erfolgt durch den Auftraggeber. Die Ergebnisse sind in 2-facher Protokollausführung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu übergeben. Für die Sondierungen mit der leichten Rammsonde sind Vergleichssondierungen in gewachsenem Boden unentgeltlich durchzuführen. Alle Kosten für die Eigenüberwachung sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1.7.   Toleranzen Bei der Verlegung von Leitungen sind folgende Toleranzen hinsichtlich der Neigung zulässig:    0,05 Prozentpunkte   bei   I   0,3 %    0,04 Prozentpunkte   bei 0,2 %    I < 0,3 %    0,03 Prozentpunkte   bei 0,1 %    I < 0,2 %    0,01 Prozentpunkte   bei   I < 0,1 % 1.8.   Für die Verlegung von Kanälen sind folgende Toleranzwerte einzuhalten: Material       Rohr-DN   Versatz   Versatz    Axialver-   Unterbogen        Scheitel/   Sohle      schiebung       Kempfer     [mm]   [mm]   [mm]   [mm]   [mm] Steinzeug   250   17   5   28   17 Steinzeug   300   18   6   28   17 Steinzeug   400   23   6   28   20 Steinzeug   500   28   7   28   25 Steinzeug   600   31   8   28   30 Steinzeug   700   33   9   28   35 Steinzeug   800   36   10   28   40 Stahlbeton und GFK   300   10   10   15   17 Stahlbeton und GFK   400   10   10   15   20 Stahlbeton und GFK   500   15   15   18   25 Stahlbeton und GFK   600   15   15   18   30 Stahlbeton und GFK   700   15   15   18   35 Stahlbeton und GFK   800   20   20   20   40 Stahlbeton und GFK   900   20   20   20   45 Stahlbeton und GFK   1000   20   20   22   50 Stahlbeton und GFK   1100   20   20   22   55 Stahlbeton und GFK   1200   25   25   22   60 Stahlbeton und GFK   1300   25   25   22   65 Stahlbeton und GFK   1400   25   25   27   70 Stahlbeton und GFK   1500   25   25   27   75 Stahlbeton und GFK   1600   30   30   27   80 Stahlbeton und GFK   1800   30   30   27   90 Stahlbeton und GFK   2000   35   35   31   100 Stahlbeton und GFK   2200   35   35   31   110 Stahlbeton und GFK   2500   35   35   36   125 Diese Werte werden bei nicht begehbaren Kanälen mittels TV-Inspektion ermittelt. Nach Verlegung von biegeweichen Rohren ist die Verformung gemäß DIN EN 1610, ATV-DVWK-A 127 und ATV-DVWK-A 139 über die gesamte Haltungslänge mit einem mechanischen und/oder Laser-Abtastsystem nachzuweisen. Unmittelbar vor der Prüfung ist die zu untersuchende Haltung zu reinigen. Die Änderung des vertikalen Durchmessers bei biegeweichen Rohren darf maximale Werte von 4 % bei der Kurzzeitverformung und 6 % bei der Langzeitverformung nicht überschreiten. Die Messungen müssen kontinuierlich über die gesamte Haltung mit einem Messabstand von < 5 cm erfolgen. Die Genauigkeit der Deformationsmessung muss   1mm betragen. Für die Deformationsmessung erfolgt keine besondere Vergütung, wenn im Leistungsverzeichnis nicht besonders ausgewiesen. 1.9.   Schächte Es sind prinzipiell Schachtunterteile mit Muffe nach DIN EN 1917 und DIN V 4034-1, Typ 2, FBS Qualität, mit Keilgleitdichtung herzustellen, wenn in der LV-Beschreibung nichts anderes beschrieben ist. Die Schachtunterteile, Schachtringe und Schachthälse sind mit Muffe und Gleitringdichtung in erforderlicher Anzahl, nach DIN EN 1917 und DIN V-4034-1, Typ 2, einzubauen. Ein Systemwechsel innerhalb eines Schachtes ist nicht zulässig. Die Bemessung der Schächte erfolgt auf SLW 60. Alle Schächte sind im Unterteil, Schachtringen und Schachthals mit kunststoffummantelten Steigbügeln DIN V 19555 Form A mit Stahlkern und trittfesten schwarzem Polyäthylenmantel, äußerer Durchmesser größer 25 mm, für einläufige Steigbügelgänge auszustatten. Es dürfen in einem Schacht nur Steigbügel eines Herstellers und einer Bauform eingebaut werden. Die Steigbügel sind fluchtgerecht untereinander mit einem Steigmaß = 25 cm einzusetzen. Die Schachtbauteile sind in der Höhe so zu liefern, dass der Abstand von Schachtdeckeloberkante (Straßenoberkante) und obersten Steigbügel max. 500 mm beträgt. In Ausnahmefällen darf nach Anordnung durch den AG ein Abstand von < 650 mm gewählt werden. 1.10.   Dichtigkeitsprüfungen Für die Rohrleitungen ist eine Dichtigkeitsprüfung nach  DIN EN 1610, Abschnitt 13 und ATV-DVWK-A 139 erforderlich. Bei den fertig verlegten Rohrleitungen sind alle Rohrleitungen gemäß den LV-Beschreib-ungenauf Dichtigkeit zu überprüfen. Das abgezeichnete Protokoll ist den Abrechnungsunterlagen beizufügen. Befindensich im Bereich der Prüfstrecke Abzweige der Straßenentwässerungsleitungen, so sind die Abgänge drucksicher zu verschließen. Für die Dichtigkeitsprüfung und die Beschaffung des Wassers erfolgt keine besondere Vergütung, wenn im Leistungsverzeichnis nicht besonders ausgewiesen. 1.11.   Technische Vorschriften und Richtlinien Für die Ausführung der Arbeiten gelten insbesondere folgende Vorschriften als ,,Zusätzliche Technische Vorschriften" in der jeweils neuesten Fassung:     DIN 1054 - Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau - Ergänzende       Regelungen DIN EN 1997-1    DIN 4107 - Geotechnische Messungen    DIN EN 295 - Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für       Abwasserleitungen und -kanäle    DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen    DIN EN 4034 - Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und Stahlbetonfertigteilen       für       Abwasserleitungen und -kanäle - Typ 1 und Typ 2    DIN 4060 - Rohrverbindungen von Abwasserkanälen und -leitungen mit    Elastomerdichtungen - Anforderungen und Prüfungen an Rohrverbindungen, die       Elastomerdichtungen enthalten    DIN 4062 - Dichtstoffe für Bauteile aus Beton    DIN EN 476- Allgemeine Anforderungen an Bauteile für Abwasserleitungen und -      kanäle    DIN EN 1916  - Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton    ATV-DVWK-A 127 - Richtlinien für die statische Berechnung    DWA-A 139 - Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen    ZTV Ew - StB       Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien von   Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau    ATV-DVWK-A 157 - Bauwerke der Kanalisation
Entwässerungskanalarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18306
Mauerarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18330 Alles Mauerwerk  ist vollfugig herzustellen. Soweit Mauerwerk an Betonteile angeschlossen wird, sind Maueranker einzusetzen. Ein Verschmieren von Wandflächen mit Mörtel ist in jedem Fall zu vermeiden. Aussparungen für Fenster und Türen sind so maßhaltig herzustellen, dass die Elemente nach Plan hergestellt und ordnungsgemäß eingesetzt werden können. Es wird daher eine Maßgenauigkeit hinsichtlich der Ebenheitstoleranz gemäß DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 6, gefordert. Evtl. Nacharbeiten gehen zu Lasten des AN. Maße im Plan beziehen sich auf den Rohbau. Nach Abschluss des Rohbaus ist vom AN ein Meterriss 1,00 m ü. FFB dauerhaft anzulegen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern. Die Kosten sind in die EPs einzukalkulieren. Es sind ausschließlich maschinengemischte Fertigmörtel bzw. Fertigkleber zu verwenden, die auf den Mauerwerksstein abgestimmt sind. Horizontale Isolierungen (Wassersperren) sind jeweils satt in Mörtel zu verlegen. Die Lagerfuge darüber ist satt mit Mörtel zu füllen. Für alle Einbauteile sind Maßgenauigkeiten in Lage und Höhe von + 5 mm einzuhalten. Für Sichtmauerwerk gilt:    1.   Vor jeder Arbeitspause ist das Sichtmauerwerk bis zur letzten Fuge zu verfugen.    2.   Die Sichtflächen sind während der Bauzeit vor jeglicher Verschmutzung zu schützen, offenes       Verblendmauerwerk in Öffnungen und bei der letzten Verblendschicht ist durch Folie oder Pappe       von eindringendem Wasser zu bewahren; dies gilt auch nach Beendigung der Mauerarbeiten bis       zur Herstellung der oberen Mauerabdeckung mit Profilblechen o. ä., d. h. bei Arbeitsende und       rechtzeitig bei drohendem Regen das Mauerwerk abdecken, das Gerüstbett, das der Mauer am       nächsten liegt, bei Regenwetter und bei werktäglicher Beendigung der Arbeit mit Neigung von       der Mauer ablegen, Mörtel- und Steinreste vom Gerüstboden entfernen, mit einer Hohlraumlatte       das Eindringen von Mörtel und Steinstücken in den Hohlraum verhindern, Mörtelreste auf den       Drahtankern entfernen etc.    3.   Für die Ausbildung von Detailanschlüssen ist eine Nassschneidemaschine einzusetzen.    4.   Die Reinigung des Sichtmauerwerks erfolgt nach trockener Säuberung mit einem Rupfen und       nur mit klarem Wasser. Nach Austrocknung des Mauerwerkes ist nochmals eine       Trockensäuberung vorzunehmen.    5.   Bei Temperaturen unter + 5° C sind die Arbeiten einzustellen.    6.   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Mauerkolonne einzusetzen, die nachweislich mit den       geforderten Arbeiten vertraut ist.    7.   Es dürfen nur scharfkantige und maßhaltige Steine verarbeitet werden.    8.   Verschmutzte Steine sind sofort auszusortieren und zu entsorgen.
Mauerarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18330
Beton- und Stahlbetonarbeiten – Ergänzungen zu DIN 18331 Alle Beton- und Stahlbetonarbeiten sind nach VOB DIN 18299, DIN 18331, DIN EN 206-1, DIN 1045-2, DIN 1045-3, DIN EN 1992-1-1, DIN 488, jeweils in der neuesten Fassung auszuführen. Weiterhin bildet die Schriftenreihe "Betonbauwerke in Abwasseranlagen" (Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie, Köln, überarbeitete und erweiterte Auflage 2011) die Grundlage für die Bauleistungen. Die Betonarbeiten werden getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung abgerechnet. In den Betonstahlpositionen sind sämtlicher Bindedraht, Verschnitt sowie die Distanzklötzchen einzukalkulieren. Es werden nur Betonklötzchen (asbestfrei, kein Plastik) zugelassen. Bei Sichtbetonflächen sind die Distanzklötzchen der örtlichen Bauüberwachung als Muster vorzulegen. Die Betondeckungen aller wasserberührten Bauteile betragen 40 - 55 mm. Es ist mit örtlich hohen Bewehrungsgehalten und entsprechend schwierigen Einbaubedingungen für den Beton zu rechnen. Anschlussmischungen, insbesondere am Wandfuß, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung sind Betondeckungen von Bauteilen nachzuweisen. Ist die Betondeckung entsprechend den maßgeblichen Plänen nicht ausreichend, ist auf Verlangen eine zusätzliche ganzflächige Spritzbetonschicht, mit vorhergehender Untergrundvorbehandlung (Sandstrahlen etc.), kostenfrei aufzubringen. Zusätzliche Folgekosten durch Änderung von Einbauteilen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Die Fremdüberwachung gemäß DIN 1045-3 ist in die Einheitspreise einzurechnen. Unabhängig von besonderen Auflagen der örtlichen Bauüberwachung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Überwachung der Baustelle in der Überwachungsklasse 2 zu führen. Prüfzeugnisse sind laufend der Bauüberwachung als Fotokopie vorzulegen. Ein geprüfte Zusammenstellung (einsortiert in Ringordner, gegliedert nach Bauwerken) ist nach Bauende ohne Aufforderung vorzulegen. Die Probewürfel müssen in Gegenwart der örtlichen Bauüberwachung bzw. nach deren Freigabe hergestellt werden. Bei Bauteilen, die die vorgesehene Festigkeitsklasse nicht erreicht haben, sind im Einvernehmen mit dem Prüfingenieur Bohrkerne zu entnehmen und nachzuprüfen. Alle Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers; über weitergehende Maßnahmen entscheidet die örtliche Bauleitung. Die Abnahme der Bewehrung ist jeweils 48 Stunden vor Betonierbeginn beim Prüfingenieur/Statiker zu beantragen. Für die Sauberkeitsschicht wird maximal ein Überstand von 10 cm über die Bauwerksaußenkante abgerechnet. Sämtliche Bauteile sind in glattem, porenfreiem Beton herzustellen. Evtl. erforderlicher Mehrzement über die geforderte Festigkeitsklasse hinaus, ist in die Einheitspreise einzurechnen. Nach dem Ausschalen sind sämtliche Grate, Betonnasen etc., sofort zu entfernen. Alle sichtbaren Betonflächen sind mit glatter Holzschalung (Großtafelschalung) leicht saugend, zur Herstellung einer glatten, festen und porenfreien Betonoberfläche herzustellen. Systemschalungen können entsprechend beplankt werden. Neue Schaltafeln sind vorzualtern. Die Verwendung nichtsaugender Schalung mit hochvergüteter Oberfläche (sog. Magnoplan) bedarf der Zustimmung der Bauüberwachung und wird zweckgebunden festgelegt. Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten, z. B. Agepan etc., zu beplanken. Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten zu beplanken. Die Einteilung der einzelnen Schalkantenstöße ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzuklären. Stahlschalung bzw. kleinflächige Stückeschalung ist im Allgemeinen nicht zugelassen. Sollten Sichtbetonflächen nicht dem geforderten hohen Standard entsprechen, ist die Bauüberwachung berechtigt, Nachbesserungen zu Lasten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. Alle Betonkanten, ob später sichtbar oder verkleidet, müssen mit Dreikantleisten 15/15 mm gebrochen werden. Die Kosten sind einzukalkulieren. Freie Wandkronen sind so auszuführen, dass der nachverdichtete Beton stets 5 cm höher steht als das Sollmaß. Im Anschluss an die Nachverdichtung ist der Beton der Wandkrone und Lauffläche auf das Sollmaß glatt abzuziehen. Hiermit soll erreicht werden, dass der Beton an der Wandkrone wirklich der vorgesehenen Rezeptur entspricht und Mörtelanreicherungen sowie aufschwimmende Bestandteile aus dem Beton, wie insbesondere Holzstücke etc., rückstandsfrei abgetragen werden. Die Stahlbetonbauwerke sind wasserundurchlässig herzustellen. Es wird der Einsatz eines HOZ-Zementes, mit niedriger Hydratationswärme, DIN 1164 (CEM III - LH, DIN EN 197, DIN 1164) empfohlen. Es sind Zemente mit hohem Sulfatwiderstand zu verwenden. Falls keine anderen Angaben gemacht werden, ist von einem Sulfatgehalt von >/= 1.500 mg/l auszugehen. Der Zementgehalt sollte 320 kg/m³ nicht unterschreiten. Der Mehlkorngehalt ist auf das für die Verarbeitbarkeit zulässige Maß zu beschränken. Die Verarbeitbarkeit ist durch den Einsatz von Betonfließmitteln zu steuern. Der bedarfsweise Einsatz einer Körnung 0/16 bei Betonierabschnitten mit hohen Bewehrungsgehalten sowie Anschlussmischungen 0/8 mm, insbesondere bei Wandfüßen, wird nicht gesondert vergütet. Für Wandschalung von Stahlbetonbauteilen mit geringer Wassereindringtiefe sind Abspannungen mit im Bauteil verbleibenden Gusswassersperren mit Tellerdurchmesser 100 mm auszuführen. Die Konenlöcher sind flächenbündig mit geeigneten abwasserbeständigen Betonkegeln zu verkleben und mit abwasserbeständigem und vergütetem Mörtel sauber, oberflächenbündig zu verschließen und glatt zu verspachteln. Die Wassersperren sowie der Aufwand für das Schließen und oberflächenbündige Spachteln der Konenlöcher sind einzukalkulieren. Für sonstige Stahlbetonbauteile sind Abspannankerlöcher mit asbestfreien Faserbetonrohren (kein Plastik) mit beidseitigen Konen herzustellen, die nach dem Ausschalen beidseitig mit Betonstöpseln zu verkleben und ebenfalls oberflächenbündig zu verschließen und zu verspachteln sind. Die Kosten sind einzukalkulieren. Die Anordnung von Arbeitsfugen für ein abschnittsweises Betonieren größerer Bauteile ist vor der Ausführung sowohl mit der Bauüberwachung als auch mit dem Statiker zu vereinbaren und nur mit deren Zustimmung zulässig. Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Verbundes in den Arbeitsfugen (Verzahnung, Aufrauen, Verdübelung durch Eiseneinlagen und dergleichen) werden, sofern nicht im LV besonders beschrieben, nicht gesondert vergütet. Bei wasserundurchlässigen Bauteilen bzw. Bauwerken sind in jedem Falle an den Arbeitsfugen vom Auftragnehmer besondere Maßnahmen zu ergreifen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer für die Dichtigkeit der Fugen zu garantieren hat und aus Undichtigkeiten folgende Nacharbeiten zu seinen Lasten gehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass das Fugenband/Fugenblech auch in horizontalen Strecken satt einbetoniert wird und sich unter dem Einbauteil keine Betonnester oder Lunkerstellen bilden. Auf sachgemäße Nachbehandlung des Betons ist besonders zu achten. Die einschlägigen Vorschriften DIN 1045-3, insbesondere die Dauer der Nachbehandlung, sind genau einzuhalten. Abweichend von DIN 1045-3 muss Beton/Stahlbeton der Expositionsklassen XC3, XC4, XF, XD und XA so lange nachbehandelt werden, bis die Festigkeit des oberflächennahen Betons >/= 70 % der charakteristischen Festigkeit beträgt. Ohne genauen Nachweis sind die Werte nach DIN 1045-3, Tabelle 2 zu verdoppeln. Der Nachweis ist auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung durch den AN zu führen. Die Kosten trägt der AN. In Ergänzung dazu gelten die Richtlinien für die Nachbehandlung des "Deutschen Ausschusses für Stahlbeton", sowie die in der Schriftenreihe "Bauwerke für Abwasseranlagen" getroffenen Festlegungen, wobei die längeren Schal- und Nachbehandlungsfristen maßgebend sind. Bis zur ausreichenden Erhärtung ist der Beton gegen vorzeitiges Austrocknen, extreme Temperaturen, chemische Angriffe, Erschütterungen und Schwinden zu schützen. Zusätzlich sind sämtliche Beton- und Stahlbetonbauteile mit einer Folie abzudecken. Die Folie ist sicher und fest am Bauwerk anliegend zu befestigen und darf nicht vom Luftzug hinterströmt werden. Die Mindestdauer der Nachbehandlung, falls nicht anders vorgesehen beträgt 14 Tage. Bei Außentemperaturen unter 5°C sind isolierte Folien einzusetzen. Gleiches gilt bei hohen Außentemperaturen (weiße Folien). Besondere Sorgfalt gilt den Anschlussbereichen der Betonierabschnitte. Wachsen der Wandflächen zum Schutz vor Austrocknung ohne zusätzliche Folienabdeckung ist nicht zugelassen. Die Kosten der Nachbehandlung sind einzukalkulieren. Für die Bewehrung sind allgemein zugelassene Betonstähle vorgesehen. Bei jeder Stahllieferung sind das festgesetzte Kennzeichen der Stahlgruppe und das Werkskennzeichen für eine Überprüfung vorzulegen. Stähle ohne Kennzeichen dürfen nicht eingebaut werden. Die Bewehrung muss allgemein vor Beginn des Betonierens vollständig und planmäßig eingebaut sein. Ihre Lage und die zeichnungsmäßige Betondeckung müssen durch Abstandhalter, Stützbügel oder sonstige Montagemaßnahmen in ausreichender Menge gesichert sein, ohne dass die spätere Betonoberfläche beeinträchtigt wird. Vergütet wird allgemein nur das theoretische Stahlgewicht lt. Zeichnung. Stützbügel für die obere Bewehrung in Platten sowie die vorschriftsmäßigen S-Haken in Wänden (vgl. vorläufige Richtlinien für tragende Wände aus Beton und Stahlbeton) werden zu den Einheitspreisen der Stahlpositionen vergütet. Für Betonstahl wird Maschinenbiegung vorgeschrieben, wobei die Regeln nach DIN EN 1992-1-1, Kap. 8 sowie die Zulassungsbedingungen für Betonrippstahl einzuhalten sind. Auch für die Biegung von Betonstahlmatten sind die Biegevorschriften einzuhalten. Alle Betonzusätze, ob direkt im Beton oder für Ausbesserungsarbeiten, Schließen von Konenlöchern etc., müssen Prüfzeugnisse einer anerkannten Materialprüfanstalt aufweisen und bedürfen der Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung. Für das ordnungsgemäße Anwenden von Betonzusätzen auf der Baustelle muss der Auftragnehmer namentlich einen Mitarbeiter auf der Baustelle (Polier) benennen, der persönlich insbesondere die Dosierung, die Einmischdauer etc., verantwortlich überwacht. Vor Arbeitsbeginn ist für alle Betonsorten eine Stoffzusammenstellung pro m³ Festbeton der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen. Bei allen Bauteilen ist die Nachbehandlung der Betone zwingend. (Abdecken mit Folie, schwarz/weiß-Folie wird empfohlen, etc.) Die vom Auftragnehmer vorgesehene Art der Nachbehandlung bedarf der Zustimmung der örtlichen Bauüberwachung. Die Arbeitsräume der vertieften Bauteile müssen gemäß Statik mit Magerbeton C12/15 aufgefüllt werden. Bei allen ausgeschriebenen Leistungen gilt die Erzielung der fix und fertigen Arbeit, d. h. bei Betonierarbeiten inkl. Stoffe, Verdichtung, Nachbehandlung, evtl. Kosmetik, das komplette Ein- und Ausschalen inkl. aller Stoffe. Für alle Einbauteile sind Maßgenauigkeiten in Lage und Höhe von + 5 mm einzuhalten. Beim Einbau von einzubetonierenden Montageschienen ist das nachträgliche vollständige Entfernen der Styroporfüllung in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Einbauteile sind nach dem Ausschalen zu reinigen. Edelstahleinbauteile dürfen nur mit Edelstahlmaterialien befestigt werden. Bei Korrosion an Edelstahlteilen durch unsachgemäße Handhabung sind diese vom AN zu beizen und zu passivieren. Die grund- und abwasserberührten Stahlbetonwände und Bauwerke sind wasserundurchlässig gemäß dem DIN / DVGW-Regelwerk, Technische Regelarbeitsblatt W 300 herzustellen. Die Bauwerke sind je nach Ausführung abschnittsweise gemäß dem v. g. Regelwerk auf Wasserdichtheit zu prüfen. Die Dichtheitsprüfung gilt als bestanden, wenn folgende drei Forderungen erfüllt sind:    kein sichtbarer Wasseraustritt nach außen bzw. der Luftseite feststellbar    keine bleibenden oder sich vergrößernden Durchfeuchtungen vorhanden    kein messbares Absinken des Wasserspiegels innerhalb einer Prüfzeit von 48 h Becken bzw. Bauteile die jedoch die Prüfung nicht bestanden haben, müssen entleert und nach einer Nachbesserung erneut gefüllt werden. Alle Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers, wenn im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben.
Beton- und Stahlbetonarbeiten – Ergänzungen zu DIN 18331
Sonstige Ergänzungen (ZTV) Ergänzend zu den als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügten "Zusätzlichen Technichen Vertragsbedingungen" (ZTV) gelten nachfolgende Festlegungen. Aufwendungen die sich durch die ZTV ergeben sind, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind, in die Einheitspreise einzurechnen. 1.    Bemusterung: Der Auftragnehmer (AN) hat alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Produkte/Fabrikate/Typen rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn und unter Beachtung der Lieferzeiten, mit dem Auftraggeber / der Bauüberwachung abzustimmen. Ebenso sind für alle Materialien, Baustoffe etc., die zur Entscheidungshilfen für den Auftraggeber (AG) einer Bemusterung bedürfen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Muster vorzulegen und mit dem Auftraggeber (AG) / der Bauüberwachung abzustimmen. 2.    Arbeiten auf Nachweis: Tagelohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauüberwachung ausgeführt werden. Tagelohnberichte müssen täglich, auch bei fortlaufender Arbeit, der Bauüberwachung zur Kontrolle vorgelegt werden. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, dass für Tagelohnarbeiten auch Leistungspostionen vorhanden sind, werden diese Arbeiten nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses / Angebotes abgerechnet. In die einzelnen Positionen der Tagelohnarbeiten sind sämtliche Kleinwerkzeuge bis zur Bohrmaschine, Winkelschleifer, Umformer und Rüttler sowie Nägel, Holzkeile etc. enthalten. In den Stundenlohnsätzen sind alle Nebenkosten wie Sozialkosten, Winterzulagen, Lohnzulagen, Auslösungen, Fahrkosten, Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Versicherungen etc. enthalten. Bei Tagelohnarbeiten werden Aufsichtsstunden nicht besonders vergütet. Kosten für Bauleitung und anderes technisches und kaufmännisches Personal ist in die Einheitspreise einzurechnen. Bei den Geräteeinsätzen sind auch Miete, Reparatur und alle Verbrauchsstoffe sowie das Bedienungpersonal enthalten. Es werden nur die reinen Einsatzzeiten vergütet. Stillstandskosten, An- und Abfahrtszeiten werden nicht vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Stofflieferungen sind Lieferscheine vorzulegen, die von der Bauüberwachung abzuzeichnen sind. 3.    Bautagebuch: Auf der Baustelle sind durch einen Beauftragten des Auftragnehmers (AN) Tagesberichte zu führen. Form und Vordruck entsprechend den Richtlinien des Auftraggebers (AG). Die Tagesberichte sind der Bauüberwachung mindestens wöchentlich vorzulegen. Das Original ist dem Auftraggeber (AG) auszuhändigen. Sämtliche Leistungen von Nachunternehmern sind im Bautagebuch vollständig zu dokumentieren. 4.   Hinweis zu Versorgungsleitungen: Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen u. ä. im Bereich der Baustelle zu unterrichten und die Anweisungen der Leitungs- und Kabeleigentümer zu befolgen (Kabelschutzanweisung). Die Erdarbeiten sind entsprechend sorgsam auszuführen. Bei Beschädigungen ist der Betreiber der Leitung bzw. des Kabels und die Bauüberwachung des AG sofort zu informieren Der Aufwand für die Kabeleinweisungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Sonstige Ergänzungen (ZTV)
Allgemeine Baubeschreibung (ABB) Lage der Baustelle Die Kläranlage Weiterstadt befindet sich am westlichen Bebauungsrand der Stadt Weiterstadt. Die postalische Anschrift der Kläranlage lautet: Kläranlage Weiterstadt Spitalwiese 1 64331 Weiterstadt Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt über die Straße Am Aulenberg. Die Zufahrt zur Erweiterungsfläche erfolgt über die Straße Schlimmergraben. Das Gelände ist weitgehend eben und hochwasserfrei. Der bauzeitliche Grundwasserstand wird vom Baugrundgutachter mit 99,00 mNN angegeben. Die Arbeiten müssen unter laufendem Betrieb der Kläranlage erfolgen. Es ist eine bauliche Abgrenzung zwischen dem Baustellenbereich und dem Kläranlagengelände vorzusehen. Hierdurch ergeben sich Erschwernisse bzw. besondere Anforderungen an Rücksichtnahme und Sicherheitsmaßnahmen, die zu jeder Zeit von den ausführenden Firmen zu gewährleisten sind. Alle auf dem Gelände der Kläranlage tätigen Firmen stellen durch ihre Angebotsabgabe den Betreiber von Haftungsansprüchen auf Grund der Gefährdungen durch Arbeiten im Abwasserreinigungsanlagenbereich ausdrücklich frei. Umfang der geplanten Maßnahmen Die Kläranlage Weiterstadt wird zur weitergehenden Phosphor- und Spurenstoffelimination mit einer 4. Reinigungsstufe ausgebaut. Die Maßnahme ist in 3 Vergabeeinheiten (VE) aufgeteilt. Diese sind. VE01: Erweiterter Rohbau VE02: Verfahrenstechnik VE03: EMSR-Technik Die Ausführungen der Arbeiten, insbesondere der drei Vergabeeinheiten, finden teilweise zeitgleich statt bzw. sind mit vielen Schnittstellen eng verknüpft und untereinander in vielen Schnittpunkten voneinander abhängig. Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtungen der beteiligten Firmen stehen nur in begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung. Auf diesen Flächen sind alle Mannschaftscontainer, Sanitärcontainer, abschließbare Materialcontainer sowie Lager- und Richtplätze, Aushublager etc. einzurichten. Es liegen allgemein sehr beengte Platzverhältnisse vor. Im südwestlichen Bereich der Erweiterungsfläche befindet sich ein Hochspannungsmast mit in nordöstliche Richtung gespannter Hochspannungsleitung. Innerhalb eines Schutzstreifens von 10 m umlaufend um den Hochspannungsmast ist eine Lagerung von Baumaterial bzw. das Abstellen von Baumaschinen etc. nicht möglich. Die Hochspannungsleitung befindet sich auf einer Höhe von ca. 13 m über vorhandener Geländeoberkante (ca. 114 müNN). Innerhalb eines beidseitigen Schutzstreifens um die Hochspannungsleitung muss der Sicherheitsabstand mind. 3 m betragen. Bei der Kranstellung an allen Arbeitsstätten ist darauf zu achten, dass keine Lasten in die umliegenden Bauwerke eingeleitet werden. Die Abstände des Lasteintrags zu Kanälen und Bauwerken sind entsprechend zu wählen/berücksichtigen. Bei Unterschreitung der einzuhaltenden lastfreien Abstände zu den Kanälen und Bauwerken sind entsprechende Gründungsmaßnahmen des/der Kräne zu berücksichtigen. Die Gründungsebenen der Kanäle und Bauwerke sind den beigefügten Ausführungsplänen zu entnehmen. Parkmöglichkeiten für Firmenangehörige stehen auf dem Kläranlagengelände nicht zur Verfügung. Hierfür sind außerhalb des Anlagengeländes geeignete Parkmöglichkeiten durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Die Baustelleneinrichtungsflächen und als Aushublager vorgesehenen Flächen sind dem beigefügten Plan A1.8 Baustelleneinrichtung zu entnehmen. Die Aufteilung der Flächen für die ausführenden Firmen ist im Zuge des Projektfortschritts abzustimmen und anzupassen. Die Firmen haben ihren Baustelleneinrichtungsbereich mit Bauzaun einzuzäunen und diesen Bereich vor Diebstahl zu schützen. Der Auftraggeber haftet nicht für entwendetes Material, Geräte etc. Die Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Bestandskläranlage können zu folgenden Zeiten erfolgen: Montag bis Donnerstag:      7:00 bis 16:00 Uhr Freitag:            7:00 bis 12:00 Uhr Ausnahmen hiervon können mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Ein Anspruch auf abweichende Arbeitszeiten besteht jedoch nicht. Die Ausführung erfolgt insbesondere auf dem Grundstück der Kläranlage Weiterstadt, Stadt Weiterstadt. Nördlich des Grundstücks befindet sich die Erweiterungsfläche für die 4. Reinigungsstufe. Für die Ausführung der Arbeiten auf der Erweiterungsfläche gibt es vom Auftraggeber hinsichtlich der Uhrzeit keine Vorgaben. Der gesamte Baubereich ist sehr beengt. Sämtliche Verschmutzungen durch Fahrzeugverkehr des Auftragnehmers innerhalb und außerhalb des Kläranlagengeländes müssen von diesem laufend beseitigt werden. Hierfür ist ggf. eine Kehrmaschine vorzuhalten und einzusetzen. Dem Bieter wird eine Ortsbesichtigung empfohlen. Folgende Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen sind geplant: Vorab-Maßnahmen, Provisorien Im gesamten Baufeld einschließlich der Baustelleneinrichtungsfläche werden zunächst der Oberboden abgeschoben und in Mieten aufgesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Oberboden auf nicht versiegelte Flächen wieder angedeckt und eingesät. Überschüssige Oberbodenmassen werden zu Verwertung abgefahren. Auf dem Gelände der Bestandskläranlage sind zur Herstellung der Baufreiheit im Vorfeld zu den dortigen Bauarbeiten Suchschlitze zur Ortung der Kabel und Leitungen auszuführen und diese anschließend teils umzulegen bzw. zurückzubauen. Ebenso sind vorhandene Oberflächenbefestigungen zurückzubauen. Abzweigschacht 4. RS: In der Ablaufleitung der Nachklärung im nördlichen Bereich der Bestandskläranlage wird ein offener Abzweigschacht als Stahlbetonfertigteilschacht angeordnet. Er wird direkt in den Verlauf der bestehenden Leitung eingebaut. Dafür wird diese freigelegt und mittels einer provisorischen Leitung DN 500 am Rand der Baugrube für das Schachtbauwerk entlanggeführt. Anschließend wird der Leitungsteil in der Baugrubenmitte rückgebaut. Der Schacht wird gesetzt und die Schieber werden montiert. Schließlich wird die Ablaufleitung an das Schachtbauwerk angeschlossen. Der alte Kanal zum Schlimmergraben bleibt als Umfahrungsleitung erhalten. Vom Abzweigschacht 4. RS quert ein Kanal DN 600 das Grabenprofil des Schlimmergrabens und führt zum neuen Pumpwerk 4. Reinigungsstufe auf der Erweiterungsfläche. Über 2 Schieber können die Kanalstrecken abgesperrt werden. Pumpwerk 4. RS Die Kläranlagenerweiterung erfordert "hydraulische Höhe", um durchflossen werden zu können. Dazu wird im östlichen Bereich der Erweiterungsfläche das Pumpwerk 4. Reinigungsstufe errichtet. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert. Der neue Verbindungskanal DN 600 mündet aus östlicher Richtung kommend in das Pumpwerk und verteilt das Abwasser über einer Verteilerrinne auf 2 westlich angeordnete Kammern, in denen jeweils 2 Tauchmotorpumpen installiert werden. An der Verteilrinne zu den beiden Pumpenkammern befindet sich eine Überlaufschwelle, über die der Zulauf zum Pumpwerk in den Ablauf der vierten Reinigungsstufe entlastet werden kann. Die Verteilerrinne, sowie die Ablaufrinne sind mit rutschhemmenden Gitterrosten begehbar gestaltet. Die Pumpenkammern sind zur Sicherung gegen Absturz mit einem umlaufenden Ge-länder eingefasst. Tuchfilter Die Tuchfilterhalle kann nach Fertigstellung des Pumpwerks 4. RS sowie des Kellergeschosses des Maschinengebäudes errichtet werden. Das Gebäude wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet und in geböschter Baugrube errichtet. Die Tuchfilterhalle wird westlich des Pumpwerks 4. RS angeordnet. In einer Halle aus Stahlbeton werden drei Becken mit Tuchfilterzellen einschließlich Zu- und Ablaufrinnen errichtet. Das Pumpwerk 4. RS fördert den Abwasserstrom in die Sammelrinne der Tuchfilterhalle. Von hier fällt das Abwasser über eine Überfallschwelle in eine Mischrinne und wird weiter in die Zulaufrinne vor den Tuchfiltern gelenkt. Die Aufteilung erfolgt aus der Zulaufrinne über 3 elektrisch betriebene Schieber. Jede Straße verfügt über einen Notüberlauf. Das filtrierte Abwasser wird in einen Steigschacht am jeweiligen Betonbecken geleitet und anschließend in einer dahinter angeordneten Ablaufrinne zusammengeführt. Die Öffnung zwischen Steigschacht und Ablaufrinne ist jeweils durch einen elektrisch betriebenen Schieber absperrbar gestaltet. Die Steigschächte verfügen je über einen Notüberlauf. Im Gebäude ergeben sich zwei Ebenen. Auf der oberen Ebene sind die Gerinne mit rutschhemmenden Gitterrosten begehbar gestaltet. Von hier sind die Schieber und Aggregate der Tuchfilterbecken bedienbar. Die Filterräume, einschließlich Steigschacht, sind nach oben offen einsehbar und mit einem umlaufenden Geländer gegen Absturz gesichert. Des Weiteren gibt es einen trockenen, abgedeckten Schacht, über den die Fällmittelleitungen in die Tuchfilterhalle geführt werden. Der Zugang zu der oberen Ebene kann über die tiefergelegene Westseite sowie über die Ostseite erfolgen. Am westlichen Zugang erreicht man zuerst den tiefergelegenen Wartungsbereich, hier können Teile der Filtereinheiten über einen Einträgerbrückenkran angehoben und abgesetzt werden. Die Zufahrt in die Halle ist über ein Tor sowie über eine Zugangstür auf der Gebäudewestseite möglich. Von dort gibt es innen einen Gitterrost-Treppenaufgang auf die zu- bzw. ablaufseitigen Rinnen um die Filterkammern. An der Ostseite befindet sich eine Fluchttür mit außen angebrachtem Podest, Geländer und Sicherheitssteigleiter. Die Tuchfilterhalle wird als Hallenkonstruktion mit Stahlbetonstützen mit wärmegedämmtem Pultdach aus Trapez-Sandwich-Elementen ausgeführt. Die Fassade wird konstruktiv wärmegedämmt. Sie wird verputzt bzw. z.T. mit Aluwellprofilen verkleidet. Im Dachbereich erfolgt die Verkleidung der Fassade mittels HPL-Platten. Abzweigschacht Ozon, Abzweigschacht GA Der Ablaufstrom der Tuchfilteranlage wird über zwei Schachtbauwerke zur GAK-Filteranlage geführt. Der Abzweigschacht Ozon ermöglicht eine zukünftige Erweiterung der vierten Reinigungsstufe. Über den GAK-Filterschacht wird die Aktivkohlefiltration angebunden. Beide Schachtbauwerke werden als rechteckige Stahlbetonfertigteilschächte gefertigt. Sie werden als Fertigteile angeliefert und mittels Autokran in die vorbereiteten Baugruben eingehoben. Der Abzweigschacht Ozon wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet und wird in geböschter Baugrube errichtet. Der Abzweigschacht GAK bindet tief in das Grundwasser ein und wird in gemeinsamer Baugrube mit dem GAK-Filter errichtet. GAK-Filter Nördlich des Tuchfilters wird der GAK-Filter errichtet. Die Baugrube des GAK-Filters bindet in den Grundwasserspiegel ein. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert. Unter der Hochspannungsleitung können die Spunddielen nicht auf GOK angesetzt werden, um den geforderten Abstand von 3,0 m zur stromführenden Leitung nicht zu unterschreiten. Hier wird ein Voraushub auf 99,10 müNN vorgesehen. Der GAK-Filter wird als klassischer Raumfilter mit 6 parallelen Filterzellen ausgeführt. Das Abwasser wird über eine Dükerleitung in eine Verteilerrinne vor Kopf der 6 Filterkammern geleitet. Die Filterkammern sind als Einschichtfilter mit einem 2,5 m starken Filterbett aus granulierter Aktivkohle gefüllt und werden abwärts durchströmt. Das Filtermaterial liegt auf einem Düsenboden aus Stahlbetonfertigteilplatten. Der Ablauf gelangt in je einen Steigschacht und läuft über eine Ablaufschwelle in die Sammelrinne. Der Klarwasserablauf wird durch den Spülwasserspeicher geleitet. Von Zeit zu Zeit ist eine Rückspülung der Filter notwendig. Diese erfolgt nacheinander mit Druckluft und mit Spülwasser. Als Spülwasser wird Filterablauf verwendet. Die Ablaufsammelleitung DN 600 wird durch den Spülwasserspeicher geführt. Dessen Wasserspiegel wird durch eine Überfallschwelle begrenzt, hinter der die Ablaufleitung zum Kläranlagenauslauf liegt. Das Spülwasser wird in den Schlammwasserspeicher geleitet. Der GAK-Filter wird als wasserundurchlässiges Stahlbetonbauwerk in Massivbauweise errichtet. Der Filterboden in den Filterzellen wird aus Stahlbetonfertigteilelementen mit einschraubbaren Filterkerzen vorgesehen. Zwischen den Filterzellen und den Behältern für Spülwasser und Schlammwasser befindet sich der Maschinenraum mit den Aggregaten und Rohrleitungen. Erreichbar ist dieser über einen überdachten Treppenabgang. Dieser hat ein Pultdach und ist in Anlehnung an die übrigen Hochbauteile gestaltet. Die massive Decke über dem Maschinenraum ist über außenliegende Treppenaufgänge erreichbar. Der Spülwasser- und der Schlammwasserspeicher werden mit GFK-Elementen abgedeckt. Maschinengebäude 4. RS Das Maschinengebäude 4. RS wird südlich des Tuchfilters errichtet. Es beinhaltet die Räumlichkeiten für die Mengenmessungen, die Abwasser-Beprobung, Labor und Leitwarte für die 4. Reinigungsstufe, die Brauchwasseraufbereitung, das Schlammwasserpumpwerk für den Tuchfilter, die Fällmittel-Dosierstation, die Fällmittel-Tankanlage (Außenbereich), die Niederspannungsunterverteilung der 4. Reinigungsstufe sowie einen Besprechungsbereich. Die Baugrube des Maschinengebäudes 4. RS bindet in den Grundwasserspiegel ein. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert. Das Gebäude ist als unterkellertes 2-geschossiges Massivgebäude ausgeführt. Das Kellergeschoss besteht aus einer "weißen Wanne". Die Bedachung wird als Pultdach mit Ausrichtung nach Süden und PV-Modulen ausgeführt. Die Außenwände werden verputzt und teilweise mit Wellblechtrapeztafeln verkleidet. Die Innenwände werden verputzt, gestrichen und teilweise gefliest. Das Maschinengebäude wird wärmegedämmt. Nach Fertigstellung des Rohbaus des Maschinengebäudes wird sukzessive zum Baufortschritt die maschinentechnische Ausrüstung eingebaut. Fällmittelstation Westlich des Maschinengebäudes 4. RS wird die Fällmittelstation angeordnet. Auf einem Stahlbetonfundament werden zwei doppelwandige Fällmitteltanks aus PEHD und ein Befüllschrank aufgestellt. Vor der Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich zugelassene Betankungsfläche aus flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer entsprechenden Zulassung für wassergefährdende Stoffe hergestellt. Die Abfüllfläche erhält ein Ablaufelement, an das Entwässerungsleitungen, zwei Topfschächte mit PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den Schächten als Rückhalteeinrichtung angeschlossen sind. Die Fällmittel-Dosierpumpen werden in zwei Dosierschränken im Dosierraum (Erdgeschoss Maschinengebäude 4. RS) montiert. Von jedem Dosierschrank führen Dosierleitungen zu den beiden Dosierstellen "NKB 1" und "NKB 2" im Nachklärbecken-Verteilerbauwerk (Verteiler 3) sowie zur Dosierstelle vor dem Tuchfilter. NSHV Auf dem Gelände der Bestandskläranlage wird südlich des Trübwasserbeckens eine neue NSHV-Station errichtet. Umbau Verteiler 3 Die Fällmitteldosierung erfolgt zukünftig u.a. in die beiden Ablaufkammern des Verteilers 3 auf dem Gelände der Bestandskläranlage. Dazu wird das Verteilerbauwerk mit einem Beton-Bediensteg mit Treppenaufgang versehen. Der Betonsteg wird als Fertigteil auf die Wände des Verteilers aufgelegt. Das Verteilerbauwerk wird insgesamt abgedeckt. Unterhalb des Bedienstegs wird eine Turbulenzpumpe mit zwei Druckleitungen installiert. Umbau Schlammentwässerungsgebäude Im Schlammentwässerungsgebäude auf dem Gelände der Bestandskläranlage ist derzeit ein Fällmitteltank mit Dosiereinrichtung aufgestellt. Oberhalb des Tanks befindet sich eine Stahlbühne sowie die Dosiereinrichtungen. Die Stahlbühne ist über eine Tür zugänglich. Nach Inbetriebnahme der neuen Fällmittelanlage werden der Fällmitteltank und ein HCl-Behälter sowie die Stahlbühne rückgebaut. Die Tür wird ausgebaut und die Wandaussparung zugemauert. In der Westseite des Gebäudes wird eine 2-flügelige Zugangstür eingebaut. Der Raum erhält eine Abluftanlage. Der Boden wird zur ebenerdigen Befahrung aufgefüllt. Die Oberfläche entwässert über einen Bodeneinlauf und erhält einen Einstreubelag. Die Wände erhalten einen neuen Anstrich. Der Umbau erfolgt am Ende der Baumaßnahme. Der westlich von Bio-P Becken 1 stehende Fällmitteltank wird ebenfalls gereinigt und rückgebaut. Die Dosierleitungen sowie die oberirdisch verlaufenden Schutzrohre der bestehenden FM-Trasse werden rückgebaut. Bestandskläranlage Auf dem Gelände der Bestandskläranlage erfolgen die Anbindung an die Heizung, sowie der Schlammwasserleitungen von Tuchfilter und GAK-Filter an die Schächte S3 und S6. Die Brauchwasserleitung wird an die Rechenanlage angebunden. Querung Schlimmergraben Nordwestlich der Schlammentwässerungshalle auf dem Gelände der Bestandskläranlage wird eine schwerlastverkehrstaugliche Querung des Schlimmergrabens hergestellt. Weiter östlich auf Höhe der Nachklärung wird eine Querung durch Verrohrung vorgesehen. Diese Querungen werden für die Baustellenabwicklung nicht benötigt und dienen der späteren Zugänglichkeit des südlich des Schlimmergrabens befindlichen Kläranlagengeländes. Oberflächen Auf der Erweiterungsfläche erhält das um die neuen Bauwerke liegende Gelände eine Pflasterfläche. Westlich wird die neue Zufahrtsstraße bis zur Bestandskläranlage verlängert. Außerdem sind Erd- und Oberbodenarbeiten auszuführen Auf dem Gelände der Bestandskläranlage sind kleinflächige, räumlich getrennte Pflasterarbeiten, sowie Erd- und Oberbodenarbeiten auszuführen. Verhalten auf der Kläranlage Alle auf der Kläranlage tätigen Firmen sind verpflichtet, bei all ihren Tätigkeiten den reibungslosen Kläranlagenbetrieb zu beachten und möglichst keine Störungen oder Behinderungen zu verursachen. Alle Arbeiten sind eng mit dem Kläranlagenbetreiber bzw. der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Personen des Auftragnehmer oder seiner Nachunternehmer dürfen sich nur im direkten Bereich der Baustelle bzw. auf den zur ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung notwendigen Wegen des Kläranlagengeländes aufhalten. Der Auftragnehmer hat sein Personal und seine Nachunternehmer entsprechend anzuweisen und die Einhaltung dieser Regelung fortlaufend zu überwachen. Die "Anweisung für Fremdfirmen", ist von allen Firmen und Nachunternehmer, die auf dem Gelände des Klärwerks und in den Gebäuden der Kläranlage tätig sind (s. Anhang) zu beachten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich diese rechtzeitig weiterzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gemäß ZVB (Zusätzliche Vertragsbedingungen) berechtigt ist, einzelne Personen des Auftragnehmers (auch leitendes Personal) auf der Baustelle abzulehnen und deren Ersatz zu fordern! EINWEISUNG für Fremdfirmen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden der Kläranlage Weiterstadt tätig sind 1.   Der Auftragnehmer ist für die vollständige Einhaltung der nachfolgenden Punkte sowohl bei    eigenem Personal als auch für alle seine Nachunternehmer voll verantwortlich. Er hat einen    leitenden projektverantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der vor Ort für die Einhaltung aller    Punkte verantwortlich ist. 2.    Alle Einrichtungen für den Baubetrieb haben sich dem laufenden Betrieb der Kläranlage    unterzuordnen. 3.   Der Kläranlagenbetrieb darf in keinem Bereich durch den Auftragnehmer, dessen Angestellte    und Mitarbeiter, oder durch Maßnahmen der vorerwähnten Personen gestört werden. 4.    Alle den Betrieb evtl. beeinflussenden Maßnahmen sind der Kläranlagenleitung rechtzeitig vor    Arbeitsbeginn bekannt zu geben. 5.   Dem Personal des Auftragnehmers ist es verboten, irgendwelche Anlagen und Gebäude    außerhalb der Baustelle ohne jeweils ausdrückliche Genehmigung der Kläranlagenleitung zu    betreten. 6.    Werkseigene WC- und Sanitäranlagen stehen dem Auftragnehmer nicht zur Verfügung. 7.   Der Montageleiter/Vorarbeiter ist für die Sicherheit verantwortlich. Dies gilt sowohl für die    Sicherheit seiner Mitarbeiter als auch für die Sicherheit Dritter sowie für den Fall, dass die    Mitarbeiter irgendwelche der Sicherheiten dienenden Vorrichtungen oder Einrichtungen    entfernen oder beschädigen oder Vorschriften und Anordnungen missachten. 8.   Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass die polizeilichen, baurechtlichen und    berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen eingehalten werden. Er haftet für sämtliche    Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder    deren Folgen entstehen. 9.   Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller    Eigenverantwortung zu ergreifen und haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher    Maßnahmen dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten Vertreter erwachsenden unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. 10.   In Bezug auf Sauberkeit und Ordnung am Bau ist der Auftragnehmer für alle seine Mitarbeiter    und Nachunternehmer verantwortlich. 11.   Brand- und Explosionsschutz:    In besonders feuergefährdeten Zonen ist Rauchen oder Arbeiten mit funkenbildenden    Gerätschaften unbedingt zu vermeiden und nur auf ausdrückliche Anordnung des Vorgesetzten    zulässig. Eine schriftliche Gestattung durch die Kläranlagenleitung ist zuvor einzuholen. 12.   Arbeiten an Maschinen dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese vorher freigeschaltet    wurden. Dieses ist jeweils vorher mit der Betriebsführung der Kläranlage abzustimmen bzw.    durch diese ausdrücklich freigeben zu lassen.
Allgemeine Baubeschreibung (ABB)
Termine Die Bauteile werden zu folgenden Terminen ausgeführt, siehe auch beiliegender Rahmenterminplan - USV: 04/26-06/26 - Maschinengebäude: 09/2026-06/27 - Pumpwerk: 08/26-12/26 - Tuchfilter: 07/26-12/26 - GAK-Filter10/26-09/27 - Abzweigschacht GAK: 11/26-06/27 - Umbau Bestand: 03/288-05/28
Termine
06 Maschinengebäude
06
Maschinengebäude
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in einer geböschten Baugrube. Das Maschinengebäude besteht aus: Kellergeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Dachgeschoss An die Ostseite des Maschinengebäudes schließen sich mehrere Schächte an. Auf der Nordseite des Maschinengebäudes schließt sich der Schlammwasserschacht an. Dieser liegt großteils unterhalb des NSUV-Raums. Im Außenbereich direkt neben dem Maschinengebäude befindet sich die Fällmittelstation bestehend aus 2 Fällmitteltanks auf einem Stahlbetonfundament, der Abfüllfläche und einem Befüllschrank. Das Maschinengebäude erhält ein Satteldach mit Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem). Bauwerksabmessungen (i. L.): Länge:         ca. 19,4 m Breite:         ca. 11,1 m Breite einschl. Schlammwasserschacht:   ca. 12,95 m OK Bodenplatte:      ca. 97,55 müNN OK Deckenplatte Erdgeschoss:   ca. 101, 65 bzw.          100,8 müNN OK Deckenplatte Obergeschoss:    ca. 105,4 müNN OK Deckenplatte Dachgeschoss:    ca. 109,15 müNN OK Satteldach:      :ca. 109,58 bis 111,36 müNN
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m) Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m) der Fällmittelanlage erfolgt zeitlich nach Verfüllung der verbauten Baugrube des Maschinengebäudes. Die Oberfläche der Bodenplatte wird mit einem zweiseitigen Gefälle in Richtung der beiden Außenseiten ausgebildet. Zur Aufnahme der Tanks werden zwei runde Fundamente (r ca. 3,8 m) hergestellt. Vor der Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich zugelassene Betankungsfläche (ca. 5,7 x 3,9 m) hergestellt, die alle Anforderungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfüllen muss. Sie wird aus flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer entsprechenden Zulassung für wassergefährdende Stoffe hergestellt. Zur Entwässerung der Abfüllfläche befindet sich in der Absenkrinne ein Ablaufelement, über das das auf der Abfüllfläche und dem Tankfundament ankommende Niederschlagswasser abgeleitet wird. Wenn beim Befüllen eines Tanks eine Leckage auftritt, dienen die Abfüllfläche sowie das Ablaufelement, die Entwässerungsleitungen, zwei Topfschächte mit PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den Schächten als Rückhalteeinrichtung. Die Kanalleitung zwischen den 2 Kanalschächten wird in DA 630, SDR 17 ausgeführt, so dass das erforderliche Volumen aufgefangen werden kann.
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m)
06.01 Unbewehrter Beton
06.01
Unbewehrter Beton
06.02 Stahlbeton Kellergeschoss und Schächte
06.02
Stahlbeton Kellergeschoss und Schächte
06.03 Stahlbeton Erd-, Ober- und Dachgeschoss
06.03
Stahlbeton Erd-, Ober- und Dachgeschoss
06.04 Stahlbeton Fällmittelanlage
06.04
Stahlbeton Fällmittelanlage
06.05 Baustahl / Einbauteile
06.05
Baustahl / Einbauteile
06.07 Stahlbetonfertigteile
06.07
Stahlbetonfertigteile
06.08 Wärmedämmung Erdeinbau
06.08
Wärmedämmung Erdeinbau
06.09 Mauerwerk
06.09
Mauerwerk
06.19 GFK-Abdeckung
06.19
GFK-Abdeckung
06.20 Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
06.20
Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
07 Pumpwerk 4.RS
07
Pumpwerk 4.RS
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich des Tuchfilters ausgeführt. Das Pumpwerk 4. RS besteht aus einer Zulaufrinne, einer Notentlastungsrinne und zwei Pumpenkammern. Die Herstellung findet in einer verbauten Baugrube statt. Im ausgebauten Zustand erhalten die beiden Pumpenkammern ein umlaufendes Geländer. Sie werden nicht abgedeckt. Die Pumpenkammern verfügen über je ein Zwischenpodest, von dem Steigkästen auf die Sohle der Pumpenkammern führen. Die Zulauf- sowie die Notentlastungsrinne werden mit Gitterrosten abgedeckt. Bauwerksabmessungen: Länge:         ca. 6,9 m Breite:         ca. 7,2 m OK Bodenplatte:      ca. 98,9 müNN OK Bedienbereich (Gitterroste):   ca. 101,88 müNN
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich
07.01 Unbewehrter Beton
07.01
Unbewehrter Beton
07.02 Stahlbeton
07.02
Stahlbeton
07.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
07.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
08 Tuchfilter
08
Tuchfilter
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion errichtet. Die Herstellung der Tuchfilterhalle erfolgt in einer geböschten Baugrube. Die Halle besteht aus einem gefliesten Zugangsbereich und einem höher liegendem Bereich, in welchem sich die 3 Filterkammern sowie Zu-, Ablaufgerinne etc. befinden. Die beiden Bereiche sind im ausgebauten Zustand über zwei Stahltreppen verbunden. Im ausgebauten Zustand  erhalten die 3 Filterkammern ein umlaufendes Geländer. Sie werden nicht abgedeckt. Die Zu- und Ablaufgerinne werden vollständig mit Gitterrosten abgedeckt. Die Tuchfilterhalle erhält ein Satteldach mit Sandwich-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem). Bauwerksabmessungen: Länge gesamt:      ca. 17,3 m Breite:         ca. 8,2 m OK Bodenplatte:      ca. 99,95 müNN OK Zugangsebene:       ca. 101,70 müNN OK Bedienebene (Gitterroste):   ca. 104,65 müNN OK Satteldach:      ca. 109,27 bis 110,34 müNN
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion
08.01 Unbewehrter Beton
08.01
Unbewehrter Beton
08.02 Stahlbeton
08.02
Stahlbeton
08.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
08.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
08.05 Mauerwerk
08.05
Mauerwerk
08.10 Entwässerung, Rohrleitungen
08.10
Entwässerung, Rohrleitungen
08.13 Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
08.13
Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
09 GAK-Filter
09
GAK-Filter
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration (GAK-Filtration) erfolgt in einer geböschten Baugrube. Der GAK-Filter besteht aus: Zugangsbereich Zwischengeschoss Kellergeschoss Lüftungsräume Lauffläche im Außenbereich Der Zugangsbereich, Zwischen- und Kellergeschoss sind über mehrere Stahlbetontreppen miteinander verbunden. Der Zugangsbereich und die Lüftungsräume erhalten ein Satteldach mit Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem). Die Lüftungsräume haben einen separaten Zugang. An die Westtseite des GAK-Filters schließen sich die 6 Filterkammern, Zulaufrinne, Ablaufrinne etc. an. Diese sind über zwei Stahlbetontreppen und die Lauffläche im Außenbereiche, welche gleichzeitig die Stahlbetondecke des Kellergeschosses ist, zugänglich. An die nordöstliche und südöstliche Ecke des GAK-Filter schließen sich der Filtrat- und der Schlammwasserspeicher an. Beide erhalten eine tonnenförmige GFK-Abdeckung mit Zugangs- und Montageöffnungen. Bauwerksabmessungen: Länge:         ca. 21,9 m Breite:         ca. 20,6 m OK Bodenplatte:      ca. 96,65 müNN OK RFB Zwischengeschoss:   ca. 98,50 müNN OK Deckeplatte Zugangsbereich:   ca. 101,65 müNN OK Deckenplatte Lüftungsräume:   ca. 103,05 OK Deckenplatte KG:      ca. 103,05 müNN OK Satteldach:      ca. 106.78 biw 107,2 müNN
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich des Strommasts einschl. Schutzstreifen wie insbesondere geteilte Ausführung der Schalung und Betonierabschnitte sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich
09.01 Unbewehrter Beton
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Unbewehrter Beton
09.02 Stahlbeton
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Stahlbeton
09.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
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Baustahl / Einbauteile / Erdung
09.05 Stahlbetonfertigteile
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Stahlbetonfertigteile
09.10 Entwässerungseinrichtungen
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Entwässerungseinrichtungen
09.14 Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
09.14
Arbeits- und Schutzgerüste / Schutzmaßnahmen
10 Bestandskläranlage
10
Bestandskläranlage
10.01 Umbau Fällmittelstation in Zentrifugenhalle
10.01
Umbau Fällmittelstation in Zentrifugenhalle
10.02 Umbau Verteiler Nachklärbecken
10.02
Umbau Verteiler Nachklärbecken
11 Niederspannungsverteilung (NSV)
11
Niederspannungsverteilung (NSV)
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates Gebäude westlich des vorhandenen Betriebsgebäudes im Bereich der Bestandskläranlage ausgeführt. Die Herstellung findet in einer geböschten Baugrube statt. Die NSV wird zwischen dem Trafogebäude auf der einen Seite und ÜSS-Eindickung und Trübwasserbecken auf der anderen Seite hergestellt. Der lichte Abstand zwischen NSV und Trafostation beträgt ca. 2,4 m. Der lichte Abstand zwischen NSV und ÜSS-Eindickung bzw. Trübwasserbecken beträgt ca. 1,0 bis 3,7 m. Die Platzverhältnisse sind daher sehr beengt. Die Zufahrt zur NSV erfolgt über die derzeitige Hauptzufahrt der Kläranlage oder über die vorhandene Überfahrt des Schlimmergrabens, vorbei am Schlammentwässerungsgebäude, entlang zwischen Heizznetrale/BHKW und ÜSS-Eindickung und vorbei am Betriebsgebäude. Die licht Durchfahrtsbreite der vorhandenen Überfahrt des Schlimmergrabens beträgt ca. 3 m. Die NSV befindet sich außerhalb des Arbeitsbereichs des Baukrans. Die Erschwernis für die Ausführung der Arbeiten ohne Kran Baukran oder Mobilkran sind einzukalkulieren. Die NSV erhält ein gedämmtes Flachdach sowie eine gedämmte und verputzte Außenfassade. Für die Aufstellung der Schaltschränke wird bauseits ein Doppelboden eingebaut. Der Zugang im ausgebauten Zustand erfolgt über ein Zugangspodest mit Treppe. Bauwerksabmessungen (i. L.): Länge gesamt:      ca. 8,5 m Breite gesamt:      ca. 2,0 m OK Bodenplatte:      ca. 101,05 müNN OK Decke:      ca. 105,4 müNN OK Attika:      ca. 105,7 müNN
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates
11.01 Unbewehrter Beton
11.01
Unbewehrter Beton
11.02 Stahlbeton
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Stahlbeton
11.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
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Baustahl / Einbauteile / Erdung
11.04 Stahlbetonfertigteil
11.04
Stahlbetonfertigteil
12 Abzweigschächte
12
Abzweigschächte
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in Sichtbetonqualität. Die Fertigbetonbauteile haben folgende Anforderungen hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit gemäß DBV Merkblatt Sichtbeton, aktuelle Fassung aufzuweisen: Sichtbetonklasse:      SB3 Textur:         T2 Porigkeit:         P3 Farbtongleichheit:      FT2 Ebenheit:         E2 Arbeits- und Schalhautfugen:   AF3 Schalhautklasse:      SHK2 Die vorgesehenen Schal- und Betonarbeiten sind darauf auszulegen. Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten zu beplanken. Die ZTV´s in den Vorbemerkungen zum Betonbau sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Die erf. Aushebe- und Transportanker aus Edelstahl mind. WSt.-Nr. 1.4571 nach Wahl des AN sind  ind die einzelnen Positionen einzukalkulieren; bauaufsichtlich zugelassen, Tragfähigkeit entsprechend der Belastung, einschließlich Kunststoffabdeckkappen. Der erforderliche Baustahl (Flächenbewehrung, Gitterträger, Auflagerbewehrung etc.) wird jeweils über eine separate Position vergütet. Das Stahlbetonfertigteil ist nach den statischen und konstruktiven Vorgaben gemäß statischer Berechnung zu fertigen. Vor der Fertigung ist ein Baustellenaufmaß durch den AN durchzuführen. Die Maße sind der Fertigung zu Grunde zu legen. Für die Herstellung sind Element- und Verlegepläne durch den AN anzufertigen und der Bauüberwachung 2-fach vorzulegen. Nach Berücksichtigung der Prüfeintragungen sind die überarbeiteten Planunterlagen dem Prüftstatiker des AG 2-fach vorzulegen. Die Kosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Die Transport- und Montagekosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine schriftliche Arbeits- und Montageanweisung zu erstellen und dem AG bzw. dem SiGe-Koordinator rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Arbeits- und Montageanweisungen müssen auf der Baustelle dem Personal zugänglich gemacht werden. Die Kosten sind einzukalkulieren. In den Anweisungen sind insbesondere aufzunehmen: - Gewichte der Teile - das Lagern der Teile - die Anschlagpunkte der Teile - das Transportieren und die beim Transport einzuhaltende   Transportlage - Der Einbau der zur Montage/Demontage erforderlichen   Hilfskonstruktionen - die Reihenfolge der Montage/Demontage und das Zusammen-    fügen der Bauteile - die Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge - Angabe erforderlicher Maßnahmen    zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und                Standsicherheit    von Bauwerk und Bauteilen, auch während der                einzelnen    Montagezustände, zur Erstellung von Arbeitsplätzen                 und    deren Zugängen, gegen Abstürzen oder Abrutschen    Beschäftigter bei der Montage, gegen Herabfallen von    Gegenständen; - Skizzen, Zeichenungen etc. mit Darstellung der Arbeitsplätze,   Zugänge, Standorte der Hebezeuge etc..
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine
12.01 Abzweigschacht 4. RS
12.01
Abzweigschacht 4. RS
12.02 Abzweigschacht Ozon
12.02
Abzweigschacht Ozon
12.03 Abzweigschacht GAK
12.03
Abzweigschacht GAK
13 Sonstige Bauwerke
13
Sonstige Bauwerke
13.01 Rinne Fahrbahnquerung Hauptweg
13.01
Rinne Fahrbahnquerung Hauptweg
13.02 Querung Schlimmergraben Nebenweg
13.02
Querung Schlimmergraben Nebenweg
13.03 Brauchwasserzapfstelle
13.03
Brauchwasserzapfstelle
13.04 Überfallschwelle
13.04
Überfallschwelle
16 Arbeiten auf Nachweis
16
Arbeiten auf Nachweis
Alle nachfolgenden Einheitspreise gelten unabhängig von Alle nachfolgenden Einheitspreise gelten unabhängig von den anfallenden Massen. Die Positionen sind alle Bedarfspositionen und können ganz oder teilweise entfallen. Die nachfolgenden Einheitspreise sind auf der Grundlage der Kalkulation des Hauptangebotes zu ermitteln und anzubieten. Der AN führt auf Wunsch des AG zusätzliche oder geänderte Leistungen zu den nachfolgenden Sätzen aus. Stundenlohnarbeiten müssen gesondert abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt täglich mit der Bauüberwachung auf Stundennachweiszetteln, wobei die durchgeführten Arbeiten im Einzelnen aufgeführt sein müssen. Grundsätzlich sind die Stundenlohnarbeiten nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauüberwachung durchzuführen. Die Bauüberwachung gibt im Einzelnen an, welche Arbeiten nach Stundennachweis durchgeführt werden können. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Erbringen der ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten. Die angebotenen Stundenlöhne gelten auch für die Nachunternehmer des Hauptauftragnehmers.
Alle nachfolgenden Einheitspreise gelten unabhängig von
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung dem Auftraggeber bzw. der örtl. Bauüberwachung werktäglich zu übergeben. Der Stundenzettel enthält insbesondere folgende Angaben: Datum, Bezeichnung der Baustelle, Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, Art der ausgeführten Leistung geleistete Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen Gerätekenngrößen Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die gegengezeichneten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
16.01 Stundenlohnarbeiten Arbeitskräfte
16.01
Stundenlohnarbeiten Arbeitskräfte