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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.4 Nachweise und Kontrollen
Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts-
und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 und 2 HVTG einzuräumen. Ich/wir
verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere
Nachunternehmen/Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem
Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu
gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts-
und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen
zu übertragen.
10.8 Angebotspreise
Die in den folgenden Abschnitten getroffenen Festlegungen gelten für
alle ausgeschriebenen Arbeiten und sind in die Einheitspreise
einzurechnen, falls diese nicht schon durch Einheitspreise von
Leistungspositionen abgegolten sind.
Die angebotenen Einheitspreise und Pauschalen enthalten alle zur
Erbringung der fertigen Leistung notwendigen Arbeiten, Hilfeleistungen, Transporte, Löhne, Gemeinkosten etc.
Sofern für diese Teilleistungen keine separaten Positionen ausgewiesen
sind, sind sie in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind Festpreise bis zum
31.08.2028.
Evtl. Nachträge sind vom Auftragnehmer auf der Basis der
Original-Kalkulation anzubieten. Zur Prüfung der Nachträge auf
Angemessenheit der Preise, sind vom Auftragnehmer die Kalkulationen der
einzelnen Nachtragsleistungen mit Kostenbelegen der Zulieferteile etc.
vorzulegen. Wenn bei Nachträgen oder sonstigen wesentlichen Abweichungen
von der vorgegebenen Leistung über die Verrechnung keine Einigkeit
erzielt werden kann, werden im Beisein der beiden Vertragsparteien die
Original-Kalkulationsunterlagen zur Preisfindung herangezogen. Kommt
eine Einigung über die Vergütung bei einem Nachtragsangebot nicht
zustande, so kann der Auftraggeber für die im Nachtragsangebot erfasste
Leistung Angebote anderer Unternehmer einholen. Lässt sich eine danach
bestehende Preisdifferenz nicht bereinigen, kann der Auftraggeber die
vom Nachtragsangebot erfasste Leistung anderweitig vergeben, ohne dass
dies zugunsten des Auftragnehmers die Folgen einer Kündigung
hinsichtlich der Gesamtleistung auslöst.
10.9 Besonderheiten bei der Ausführung
Der Bieter muss sich wegen der gestellten Aufgaben vor Angebotsabgabe
auf die Arbeiten, die Lage der vorhandenen Baulichkeit sowie die
Transport- und Arbeitsverhältnisse eingehend informieren. Eine
Ortsbesichtigung wird daher dringend empfohlen.
10.10 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile werden:
1. die Leistungsbeschreibung
2. die Besonderen Vertragsbedingungen einschl. Weitere Besondere
Vertragsbedingungen
3. die Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
4. ggf. Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen
5. die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
6. die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(VOB/C neueste Fassung)
7. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
(VOB/B neueste Fassung)
Von den vorstehend genannten Bestimmungen geht im Falle eventuell
untereinander bestehender Widersprüchlichkeit immer die vorher genannte,
den nachfolgenden in der Anwendbarkeit vor.
10.12 Ausführungsfristen
Hinsichtlich der Ausführungsfristen gelten die Einzel- und
Fertigstellungsfristen. Zu Beginn der Bauabwicklung wird mit allen
beteiligten Firmen ein detaillierter Bauzeitenplan abgestimmt, der dann
Vertragsbestandteil wird. Die Vertragstermine für die
Gesamtfertigstellung sowie etwaige Einzel- und Zwischentermine sind bei
der Aufstellung der Bauzeitenpläne zu berücksichtigen und hierfür
verbindlich.
10.18 Bauüberwachung
10.19 Bauausführung und Baustellenabwicklung
10.19.1
Der Auftragnehmer sichert die Ausführung sämtlicher in Auftrag gegebener
Leistungen in meisterhafter Arbeit, entsprechend dem Stand der Baukunst
und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu. Die technischen
Bestimmungen für Bauleistungen (VOB/C - neueste Fassung) und die
einschlägigen DIN-Vorschriften gelten als Mindeststandard.
10.19.2
Der Auftragnehmer hat sich für die Ausführung seiner Leistungen von den
maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen selbst Kenntnis
zu verschaffen und ist für ihre Einhaltung verantwortlich.
10.19.3
Über etwaige Widersprüche in den zur Ausführung für Bauleistungen
zugrunde zu legenden Unterlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber
oder seine Beauftragten unverzüglich zu informieren.
10.19.4
Die vom Auftragnehmer gefertigten Detailpläne oder sonstige
Ausführungszeichnungen sowie etwa von ihm stammende statische oder
sonstige Berechnungen und Nachweise sind dem Auftraggeber
schnellstmöglich zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Eine
Genehmigung durch den Auftraggeber schränkt jedoch die alleinige
Verantwortung des Auftragnehmers für die fachliche und sachliche
Qualität für die sich auf diese Unterlagen gründenden Leistungen des
Auftragnehmers nicht ein.
10.19.6
Ergeben sich infolge von Abweichungen von den technischen
Vertragsgrundlagen durch den Auftragnehmer bei den Arbeiten
nachfolgender Unternehmer Mehrkosten, so hat sie der für die
Nichteinhaltung der technischen Vertragsgrundlagen verantwortliche
Auftragnehmer dem Auftraggeber zu erstatten, auch wenn keine Rüge
erfolgte. Weitergehende Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben
hiervon unberührt.
10.21 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Durch die Anwendung der BaustellV auf die vorliegenden geplanten
Arbeiten ergeben sich eine Reihe von Verpflichtungen für den Bauherrn.
U. a. ist durch den Bauherrn ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der z. B. den Sicherheits-
und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeitet.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird dem beauftragten
Unternehmen mit der Auftragsvergabe übersandt bzw. wird auf der
Baustelle ausgehängt. Der Auftragnehmer wird in die Inhalte des
SiGe-Planes eingewiesen und ist verpflichtet, die Inhalte an
verantwortliche Personen und die Beschäftigten weiterzugeben. Der
Auftragnehmer hat die im SiGe-Plan genannten Hinweise bei seiner Planung
zu berücksichtigen (siehe auch § 5 Baustellenverordnung). Die Hinweise
basieren im Wesentlichen auf allgemeine staatliche und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Anforderungen die darüber
hinausgehen, werden explizit in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
Die wichtigsten Hinweise für eine arbeitsschutzgerechte Durchführung der
Arbeiten werden nachfolgend genannt.
Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass die zuvor genannten
durch den Auftraggeber veranlassten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben
der BaustellV den Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen nach § 3
ArbSchG und BGV A1 nicht befreit. Die Aufgaben des Koordinators und die
Vorgaben und Hilfestellungen des SiGe-Planes dienen, wie bereits
beschrieben, im Wesentlichen dazu, den Sicherheits- und
Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch einen hinsichtlich des
Arbeitsschutzes optimierten Bauablauf zu verbessern.
10.21.2 Organisation der Ersten Hilfe
Jeder Unternehmer ist gem. geltenden Vorschriften der
Berufsgenossenschaft dazu verpflichtet, eine funktionierende
Rettungskette zu organisieren. Dies besteht aus mindestens einem
Ersthelfer (bei Anzahl Beschäftigte bis 10), einem Verbandskasten nach
DIN 13157, einem Verbandsbuch, dem Erste-Hilfe Aushang der BG Bau mit
ausgefüllten Feldern (z. B. Nummer des/der Ersthelfer, Durchgangsarzt,
nächstgelegenes Krankenhaus etc.). Sofern keine Tagesräume für die
Beschäftigten vorhanden sind, ist der Aushang im Mannschaftsbus o. vgl.
aufzubewahren.
l
10.21.7 Absturzkanten und -sicherungen
Alle während des Baus entstehenden Absturzkanten sind zu sichern.
Grundsätzlich wird als Absturzkante durch den SiGeKo zunächst jede Kante
ab einer Höhe von 1,50 m festgelegt, d. h. ab dieser Höhe sind
Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für sämtliche
Bockgerüste, Schalungen oder sonstige Arbeitsplattformen. Abweichungen
hiervon sind durch den Unternehmer nur durch fachgerechte
Gefährdungsbeurteilungen (inkl. Risikobeurteilung nach Nohl) zu belegen.
Grundsätzlich ist durch den Unternehmer zu beachten, dass kollektive
Maßnahmen wie z. B. Gerüst, Schutznetz etc. vor individuellen Maßnahmen
stehen. Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist
ohnehin grundsätzlich auf der Baustelle verboten, wenn nicht die
Regelungen der BGR 198 und 199 umgesetzt werden und eine Abstimmung mit
dem SiGeKo erfolgt ist.
10.21.8 Gefahrenbereiche
Der Unternehmer ist verpflichtete, sämtliche Gefahrenbereiche zu
sichern. Die Sicherung hat so zu erfolgen, dass zu keiner Zeit das
Personal der Kläranlage oder Unbefugte Zugang in den Arbeitsbereich des
Auftragnehmers haben und dadurch durch Maschinen, Baumaterial etc.,
behindert oder gar geschädigt werden. Der Transport von schwebenden
Lasten über Bereiche der bestehenden Anlagen, wo sich Beschäftigte
aufhalten können ist nur unter Anwendung entsprechende Schutzmaßnahmen
(z. B. Räumung der Gebäude) durchzuführen.
10.21.9 Vorlage von Unterlagen
Der beauftragte SiGeKo hat u. a. die Aufgabe, die Unternehmen
stichprobenartig zu überprüfen, ob Sie Ihren staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen nachkommen. Hierzu wird der
SiGeKo den beauftragten Unternehmen diverse Unterlagen zukommen lassen.
Alle Unternehmer haben die Verpflichtung, diese Unterlagen zur Kenntnis
zu nehmen, zu bearbeiten und auf der Baustelle vorzuhalten bzw. wenn
angegeben, dem SiGeKo zurück zu senden. Die Nichterfüllung stellt einen
Verstoß gegen den Bauvertrag dar.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten 1. Vorbemerkungen
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" ergänzen die VOB,
Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) gemäß § 8a (3) VOB/A
bzw. § 8a EU (3) VOB/A. Sie werden ebenfalls Vertragsbestandteil und
sind der Kalkulation sowie der Bauausführung zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat diese "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen" auch mit allen Nachunternehmern zu vereinbaren.
Die nachstehenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen,
sofern nicht hier oder in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen
getroffen sind.
2. Allgemeines
2.1 Örtliche Verhältnisse
Der Bieter/Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe durch Einsicht in
alle Pläne, Bodengutachten etc. und über alle Verhältnisse der Baustelle
zu informieren (Zufahrten, Lagerplätze, Strom- und Wasseranschluss,
Grundwasserabsenkung). Eine Ortsbesichtigung wir dringend empfohlen.
Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze, provisorische Zufahrten
etc., stehen nur begrenzt zur Verfügung. Bei Arbeiten auf Betriebs- und
Firmengeländen müssen die betrieblichen Abläufe auf dem Betriebs- und
Firmengelände während der Bauzeit aufrechterhalten werden!
Der Auftragnehmer hat diese Verhältnisse ebenso wie durch
Witterungsverhältnisse ggf. verursachte Erschwernisse bei der
Preisgestaltung zu berücksichtigen.
2.3 Sicherung des Abflusses von Niederschlagswasser
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Bereich der Baustelle ohne
besondere Vergütung für die schadlose Ableitung des
Niederschlagswassers Sorge zu tragen. Insbesondere sind provisorische
Anschlüsse von Dachrinnen etc. sofort auszuführen. Der Auftragnehmer
haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten aus der
Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen.
2.4 Schutz von Grundstücken und Anlagen jeder Art
Zum Schutze von Grundstücken und Anlagen jeder Art hat der Auftragnehmer
Vorsichtsmaßnahmen ohne besondere Vergütung zu treffen. Jede Möglichkeit
einer Gefährdung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber sofort
schriftlich mitzuteilen und besondere Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Unterlässt der Auftragnehmer die sofortige Anzeige erkennbarer Schäden,
so ist er für alle Nachteile, die dem Auftraggeber entstehen, haftbar.
2.5 Schutz des Eigentums des Auftraggebers
Der Auftragnehmer hat für sachgemäße Unterbringung und Bewachung des
Eigentums des Auftraggebers oder des zum Baubetrieb notwendigen
Eigentums seiner Beauftragten Sorge zu tragen. Er haftet gegenüber den
Beteiligten bei Beschädigungen, Diebstahl, Feuer usw., für den
entstandenen Schaden und ist zur vollen Ersatzleistung verpflichtet.
2.8 Arbeitssicherheit
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften
zur Arbeitssicherheit zu beachten.
Insbesondere wird auf folgende Richtlinien hingewiesen:
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen"
DGUV Regel 103-004 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenene
Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
Vor Beginn der Arbeiten ist die Freigabe durch den Kläranlagenbetrieb
einzuholen.
2.9 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Der Auftraggeber wird entsprechend den Vorgaben der Baustellenverordnung
einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) stellen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung auf
der Baustelle zur Einsicht (für den
Auftraggeber, die Berufsgenossenschaften, das RP-Darmstadt, den
SiGe-Koordinator etc.) vorzuhalten:
die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG
mit mindestens folgendem Inhalt:
Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
Ermitteln der Gefährdungen,
Beurteilungen der Gefährdungen,
Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
Durchführung der Maßnahmen,
Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen,
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
eine Abbruchanweisung (falls erforderlich: Die Abbruchanweisung stellt
die Grundlage für einen gefahrlosen Abbruch und Rückbau dar).
Benennung des/der Erst-Helfer.
Mind. 10 % der Beschäftigten, einer jeglichen Firma, auf der Baustelle
müssen ausgebildete Erst-Helfer sein. Die aktuellen Erst-Helfer
Bescheinigungen sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten.
3. Vorarbeiten
3.4 Baustelleneinrichtung
Die nachstehend erfassten Arbeiten sind Nebenleistungen, die nicht
gesondert vergütet werden:
a) Entfernen von Tagwasser
c) Schutz aller Bauteile gegen Witterungseinflüsse (Hitze, Kälte,
Feuchtigkeit) und Winterbaumaßnahmen sind Angelegenheit des Bieters.
Winterbaumaßnahmen, wie Bezug von vorgeheiztem Beton, Einsatz von
isolierten Folien zur Nachbehandlung etc., werden nicht gesondert
vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes festgelegt ist.
Der Umfang der Wintermaßnahmen ist anhand des vorläufigen
Bauablaufplans zu ermitteln.
U m r e c h n u n g s t a b e l l e
Für evtl. erforderliche Raum -, Flächen- und Gewichtsumrechnungen
werden ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Werte verwendet.
Auflockerungen
Oberboden (Mutterboden) Klasse 1 10 %
Leicht lösbarer Boden Klasse 3 20 %
Mittelschwer lösbarer Boden Klasse 4 20 %
Schwer lösbarer Boden Klasse 5 20 %
Leicht lösbarer Fels Klasse 6 20 %
Schwer lösbarer Fels Klasse 7 20 %
Steinbruchabraum 15 %
Kiesiges Aufschüttmaterial 15 %
Umrechnungsfaktoren (Schüttmaterialien)
Steinbruchabraum (lose) 1,5 t = 1 m³
Kiesiges Aufschüttmaterial (lose) 1,8 t = 1 m³
Frostschutzkies 1,8 t = 1 m³
Filterkies (lose) 1,7 t = 1 m³
Gebrochenes Frostschutzmaterial (Kalkstein) 1,6 t = 1 m³
Feinsand 1,7 t = 1 m³
Umrechnungsfaktoren (Pflaster)
Großsteinpflaster 1 m² = 0,15 m³
29 m² = 10 t
1 m² = 41 St
Kleinpflaster (8/10) 1 m² = 0,10 m³
50 m² = 10t
1 m² = 95 St
Mosaikpflaster (3/5) 95 m² = 10 t
1 m² = 350 St
(5/7) 85 m² = 10 t
1 m² = 290 St
Umrechnungsfaktor (Schwarzdecken)
Bituminöses Mischgut (fertig eingebaut) 2,4 t = 1 m³
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Entwässerungskanalarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18306 1. Rohrverlegung
1.1. Allgemeines
Die zu verlegenden Rohre sind vor dem Abladen genauestens auf
wahrnehmbare Mängel und Beschädigungen hin zu untersuchen. Schadhafte
Rohre sind zurückzuweisen. Die Rohre sind mit der gebotenen Sorgfalt
abzuladen und in genügender Entfernung von der Baugrube ordnungsgemäß zu
lagern. Bei Frost ist dafür zu sorgen, dass die Rohre nicht mit dem
Boden zusammenfrieren.
Zur Überprüfung der Lage von Versorgungsleitungen sind vor Beginn der
Arbeiten Suchschlitze in Abstimmung mit den Versorgungsträgern
herzustellen. Die Leitungen sind vom Auftragnehmer in Lage und Höhe
einzumessen. Auf Grundlage dieser Daten hat der AN, wie im
Leistungsverzeichnis beschrieben, Rohrverlegepläne anzufertigen, aus
denen alle Form-, Gelenk- und Rohrstücke, sowie die Schachtbauwerke
erkenntlich sein müssen. Die Festlegung der Rohrachsen (Absteckung)
erfolgt mit der örtlichen Bauüberwachung bzw. nach deren Zustimmung auf
Grundlage der Ergebnisse der Sondierungen. Erst nach Anfertigung dieser
Unterlagen ist die Bestellung der Rohrteile und Schächte möglich.
Die zu verwendeten Rohre sind gemäß ATV-DVWK-A 127 (offene Bauweise)
bzw. ATV-DVWK-A 161 (geschlossene Bauweise) statisch zu berechnen. Die
Vorgaben der DIN EN 1610 sind einzuhalten.
1.2. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer muss vor Beginn der Arbeiten die erforderliche
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine
Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung -
nachweisen. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der
"Gütegemeinschaft Kanalbau" sind zu erfüllen. Die Baustelle ist beim
Güteschutz Kanalbau zur Überwachung anzumelden.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Auftragnehmer im Besitz des
RAL-Gütezeichens RAL-GT 961, Ausführungsbereich AK1, der
Gütegemeinschaft "Güteschutz Kanalbau" ist und diese Baustelle dort
anmeldet. Ersatzweise ist ein Fremdüberwachungsvertrag für diese
Baumaßnahme vorzulegen. Die Kosten sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Der Auftragnehmer hat die fremdüberwachende Institution zu verpflichten,
wesentliche Feststellungen in schriftlicher Form aufzuzeichnen und dem
Auftraggeber umgehend in Kopie vorzulegen.
1.3. Herstellen der Rohrverbindungen
Für das Herstellen der Rohrverbindung gilt DIN EN 1610, Abschnitt 8.5.3
und 9. Rohrverbindung und Dichtmittel sind vor dem Einbau auf
Beschädigungen zu überprüfen. Beschädigte Rohre und Dichtringe bzw.
Rohre mit beschädigten fest verbundenen Dichtungen dürfen nicht
eingebaut werden.
Elastomere können auch bei Frost eingebaut werden, solange die Dichtung
die nötige Elastizität besitzt. Die vom Hersteller angegebenen
Temperaturbereiche sind zu beachten. Lose Dichtringe können vor dem
Einbau temperiert werden.
Beim Zusammenführen der Rohre sollen nur Geräte verwendet werden, bei
denen eine Kontrolle des Kraftaufwandes möglich ist. Hierfür sind
Hubzüge mit Hydraulikantrieb zum Zusammenziehen der Rohrteile
vorgeschrieben. Ein Abscheren von Gummiteilen oder ein Sprengen der
Rohrmuffe kann so vermieden werden. Das Zusammenführen von Rohren mit
Baggerlöffel ist wegen unkontrollierbarer Kraftentfaltung und wegen
möglicher Beschädigungen unzulässig. Beim Herstellen der
Rohrverbindungen sollte eine Stoßfuge zwischen den Rohren von mind. 5 mm
eingehalten werden, sofern nicht größere Abstände zwischen den
Stirnflächen der Rohre, z. B. für Bewegungen aus zu erwartenden
Setzungen o. ä. erforderlich sind.
1.4. Einbau und Überschüttung der Rohre nach DIN EN 1610
Die Auflagerung der Rohre muss eine gleichmäßige Verteilung der
Auflagerspannungen gewährleisten. Die Rohre sind daher so zu verlegen,
dass weder Punkt- noch Linienlagerung auftritt. Das Sand- oder
Splittauflager ist sorgfältig einzubringen und mit geeigneten Geräten zu
verdichten, so dass die Rohre im Bereich des üblichen Auflagerwinkels
von 90° satt aufliegen. Bei Betonbettung ist ein Auflagerwinkel von
mind. 120° einzuhalten und die untere und obere Bettungsschicht aus
Beton herzustellen.
Lasergeräte sind zugelassen. Sie stellen jedoch nur ein Kontrollgerät
dar und ersetzen keineswegs die Vermessung. Eine laufende Kontrolle der
eingestellten Richtung ist unerlässlich.
Bei Betonauflager und -ummantelung darf mit dem Einbetten und
Überschütten erst begonnen werden, wenn eine ausreichende Festigkeit
erreicht ist. Die Verdichtungsgrade sind entsprechend ZTVE-StB (Aus-gabe
1994) zu erreichen. Für das Einbetten der Rohre darf in der Leitungszone
auf 30 cm Höhe nur von Hand verdichtet werden.
Das für die Rohrbettung bestimmte Material muss ein einwandfreies
Verdichten zulassen. Es ist beiderseits der Rohre gleichmäßig in Lagen
bis zu 30 cm anzuschütten und von Hand oder mit einem leichten
maschinellen Gerät sorgfältig zu verdichten. Besondere Sorgfalt ist auf
das Unterstopfen der Rohre zu verwenden. Ein Einschlämmen des
Bettungsmateriales ist nicht gestattet. Die DIN EN 1610 ist zu beachten.
Die Überschüttungshöhe (gemessen nach der Verdichtung) muss dabei einem
Mindestwert von 30 cm zuzüglich größter Schütthöhe nach Tabelle 2 des
Merkblattes für das Verfüllen von Leitungsgräben der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen entsprechen.
Schwere Verdichtungsgeräte dürfen erst bei einer Überdeckungshöhe
(gemessen nach der Verdichtung) von mind. 1 m eingesetzt werden. Für das
Überschütten der Rohrleitung gilt DIN EN 1610. Der Einsatz von
Fallgewichten sowie eine Verdichtung durch Schlagen oder Drücken mit dem
Baggerlöffel sind unzulässig.
Die Baugrubenauffüllung ist lagenweise in solchen Schichthöhen
einzubringen, dass die Standsicherheit der Rohre nicht gefährdet wird
und andererseits das Auffüllmaterial ausreichend verdichtet werden kann.
Nach dem Entfernen der Baugrubenverkleidung, ist die Baugrubenauffüllung
besonders in den Randzonen, unverzüglich ohne besondere Vergütung nach
zu verdichten, damit die entlastend wirkende Reibung zwischen dem
Auffüllmaterial und dem gewachsenen Boden aktiviert wird.
1.5. Annahme von Bauteilen und Baustoffen bei Lieferung
Bei Lieferung sind die Baustoffe und Bauteile durch Augenschein zu
überprüfen. Dabei ist festzustellen, ob die nach den jeweils gültigen
Normen vorgeschriebenen Kennzeichnungen dauerhaft vorhanden sind. Hierzu
gehören in der Regel die DIN-Nummer, das Herstellerzeichen, das
Herstellungsdatum, das Überwachungszeichen einer bauaufsichtlich
anerkannten Überwachungs-/Güteschutzgemeinschaft oder einer
bauaufsichtlich anerkannten Prüfstelle, und soweit nach Rohrart
vorhanden, die Rohrklasse sowie die Nennweite DN.
Stahlbetonrohre sind gemäß DIN EIN 1916, Schachtbauteile gemäß DIN EN
1917 anzufertigen. Des Weiteren sind für die Herstellung der
Stahlbetonrohre und -schachtbauteile die Ergänzungsnormen DIN V 1201
(Rohre) und DIN V 4034-1 (Schachtfertigteile) zu berücksichtigen. Es
sind ausschließlich Rohre, Formstücke und Schachtbauteile des Typs 2
gemäß DIN V 1201 und DIN V 4034-1 zu verwenden. Diese sind
widerstandsfähig gegen eine chemisch mäßig angreifende Umgebung. Über
diese Anforderungen hinausgehend werden einzelne Lunker in der
Oberfläche nur bis zu einem Durchmesser von 10 mm und einer Tiefe bis 5
mm zugelassen. Jegliches Nacharbeiten der Oberflächen wird nicht
zugelassen. Sämtliche Dichtflächen müssen sauber gearbeitet und ohne
nachträgliche Spachtelungen und Schlämme sein. Die Stahlbetonrohre und
-schachtbauteile sind gmäß folgenden Kriterien zu fertigen:
- Druckfestigkeitsklasse: mind. C40/50
- Expositionsklasse: mind. XA 2
- Wassereindringtiefe: max.: 20 mm
- Betonstahl: BSt 500 S(A)
Die Rohr- und Schachtbauteilverbindung sind als lösbare, bewegliche
Steckverbindung mit Kompressionsdichtung herzustellen. Als Dichtmittel
sind ausschließlich Elastomere mit dichter Struktur und hohlraumfreiem
Querschnitt nach DIN EN 681-1 und DIN 4060 zu verwenden.
Rollringdichtungen sind grundsätzlich nicht zugelassen.
Zuläufe sind im ersten und letzten Drittel des Rohres auszuführen. Eine
Bohrung darf nicht im Muffenbereich erfolgen. Die Bohrung ist so
herzustellen, dass der Abstand zwischen Außenkante Bohrung und dem
Spitzende bzw. der Muffe mindestens dem zweifachen Bohrlochdurchmesser
entspricht. Der Bohrlochrandabstand untereinander darf 1,0 m nicht
unterschreiten. Die durchtrennte Bewehrung ist mit einem
Korrosionsschutz zu versehen.
Für Stahlbetonrohre ist der letzte genormte Prüfbericht der letzten
Überwachungsprüfung vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Rohre und Schächte, deren Oberflächen nicht den v. g. Anforderungen
entsprechen, werden zurückgewiesen. Es werden nur einwandfreie Rohre und
Schächte zum Einbau zugelassen.
1.6. Kontrollprüfung und Eigenüberwachung
Während der Bauzeit werden die verlegten Rohrleitungen und Schächte vom
Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauüberwachung überprüft. Für die
Kontrollprüfungen des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer die hierfür
notwendigen Hilfskräfte und Geräte unentgeltlich zur Verfügung.
Entsprechend ZTVE-StB und ZTVT-StB ist im Zuge der Eigenüberwachung die
Bodenverdichtung zu überprüfen.
Es müssen vom Auftragnehmer überprüft und unaufgefordert vorgelegt
werden:
- je Haltung bzw. alle 50 m: 1 Stück leichte Rammsonde (Künzelstab)
bis ca. 1 m unter
Kanalrohrsohle
- je Haltung bzw. alle 50 m: 1 Stück Lastplattendruckversuch
Die Festlegung der Untersuchungsstellen erfolgt durch den Auftraggeber.
Die Ergebnisse sind in 2-facher Protokollausführung vom Auftragnehmer an
den Auftraggeber zu übergeben. Für die Sondierungen mit der leichten
Rammsonde sind Vergleichssondierungen in gewachsenem Boden unentgeltlich
durchzuführen. Alle Kosten für die Eigenüberwachung sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
1.7. Toleranzen
Bei der Verlegung von Leitungen sind folgende Toleranzen hinsichtlich
der Neigung zulässig:
0,05 Prozentpunkte bei I 0,3 %
0,04 Prozentpunkte bei 0,2 % I < 0,3 %
0,03 Prozentpunkte bei 0,1 % I < 0,2 %
0,01 Prozentpunkte bei I < 0,1 %
1.8. Für die Verlegung von Kanälen sind folgende Toleranzwerte
einzuhalten:
Material Rohr-DN Versatz Versatz Axialver- Unterbogen
Scheitel/ Sohle schiebung
Kempfer
[mm] [mm] [mm] [mm] [mm]
Steinzeug 250 17 5 28 17
Steinzeug 300 18 6 28 17
Steinzeug 400 23 6 28 20
Steinzeug 500 28 7 28 25
Steinzeug 600 31 8 28 30
Steinzeug 700 33 9 28 35
Steinzeug 800 36 10 28 40
Stahlbeton und GFK 300 10 10 15 17
Stahlbeton und GFK 400 10 10 15 20
Stahlbeton und GFK 500 15 15 18 25
Stahlbeton und GFK 600 15 15 18 30
Stahlbeton und GFK 700 15 15 18 35
Stahlbeton und GFK 800 20 20 20 40
Stahlbeton und GFK 900 20 20 20 45
Stahlbeton und GFK 1000 20 20 22 50
Stahlbeton und GFK 1100 20 20 22 55
Stahlbeton und GFK 1200 25 25 22 60
Stahlbeton und GFK 1300 25 25 22 65
Stahlbeton und GFK 1400 25 25 27 70
Stahlbeton und GFK 1500 25 25 27 75
Stahlbeton und GFK 1600 30 30 27 80
Stahlbeton und GFK 1800 30 30 27 90
Stahlbeton und GFK 2000 35 35 31 100
Stahlbeton und GFK 2200 35 35 31 110
Stahlbeton und GFK 2500 35 35 36 125
Diese Werte werden bei nicht begehbaren Kanälen mittels TV-Inspektion
ermittelt.
Nach Verlegung von biegeweichen Rohren ist die Verformung gemäß DIN EN
1610, ATV-DVWK-A 127 und ATV-DVWK-A 139 über die gesamte Haltungslänge
mit einem mechanischen und/oder Laser-Abtastsystem nachzuweisen.
Unmittelbar vor der Prüfung ist die zu untersuchende Haltung zu
reinigen.
Die Änderung des vertikalen Durchmessers bei biegeweichen Rohren darf
maximale Werte von 4 % bei der Kurzzeitverformung und 6 % bei der
Langzeitverformung nicht überschreiten. Die Messungen müssen
kontinuierlich über die gesamte Haltung mit einem Messabstand von < 5 cm
erfolgen. Die Genauigkeit der Deformationsmessung muss 1mm betragen.
Für die Deformationsmessung erfolgt keine besondere Vergütung, wenn im
Leistungsverzeichnis nicht besonders ausgewiesen.
1.9. Schächte
Es sind prinzipiell Schachtunterteile mit Muffe nach DIN EN 1917 und DIN
V 4034-1, Typ 2, FBS Qualität, mit Keilgleitdichtung herzustellen, wenn
in der LV-Beschreibung nichts anderes beschrieben ist. Die
Schachtunterteile, Schachtringe und Schachthälse sind mit Muffe und
Gleitringdichtung in erforderlicher Anzahl, nach DIN EN 1917 und DIN
V-4034-1, Typ 2, einzubauen. Ein Systemwechsel innerhalb eines Schachtes
ist nicht zulässig. Die Bemessung der Schächte erfolgt auf SLW 60.
Alle Schächte sind im Unterteil, Schachtringen und Schachthals mit
kunststoffummantelten Steigbügeln DIN V 19555 Form A mit Stahlkern und
trittfesten schwarzem Polyäthylenmantel, äußerer Durchmesser größer 25
mm, für einläufige Steigbügelgänge auszustatten. Es dürfen in einem
Schacht nur Steigbügel eines Herstellers und einer Bauform eingebaut
werden. Die Steigbügel sind fluchtgerecht untereinander mit einem
Steigmaß = 25 cm einzusetzen. Die Schachtbauteile sind in der Höhe so zu
liefern, dass der Abstand von Schachtdeckeloberkante (Straßenoberkante)
und obersten Steigbügel max. 500 mm beträgt. In Ausnahmefällen darf nach
Anordnung durch den AG ein Abstand von < 650 mm gewählt werden.
1.10. Dichtigkeitsprüfungen
Für die Rohrleitungen ist eine Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1610,
Abschnitt 13 und ATV-DVWK-A 139 erforderlich. Bei den fertig verlegten
Rohrleitungen sind alle Rohrleitungen gemäß den LV-Beschreib-ungenauf
Dichtigkeit zu überprüfen. Das abgezeichnete Protokoll ist den
Abrechnungsunterlagen beizufügen. Befindensich im Bereich der
Prüfstrecke Abzweige der Straßenentwässerungsleitungen, so sind die
Abgänge drucksicher zu verschließen. Für die Dichtigkeitsprüfung und die
Beschaffung des Wassers erfolgt keine besondere Vergütung, wenn im
Leistungsverzeichnis nicht besonders ausgewiesen.
1.11. Technische Vorschriften und Richtlinien
Für die Ausführung der Arbeiten gelten insbesondere folgende
Vorschriften als ,,Zusätzliche Technische Vorschriften" in der jeweils
neuesten Fassung:
DIN 1054 - Baugrund - Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau -
Ergänzende Regelungen DIN EN 1997-1
DIN 4107 - Geotechnische Messungen
DIN EN 295 - Steinzeugrohre und Formstücke sowie Rohrverbindungen für
Abwasserleitungen und -kanäle
DIN EN 1610 - Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und
-kanälen
DIN EN 4034 - Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und
Stahlbetonfertigteilen für
Abwasserleitungen und -kanäle - Typ 1 und Typ 2
DIN 4060 - Rohrverbindungen von Abwasserkanälen und -leitungen mit
Elastomerdichtungen - Anforderungen und Prüfungen an
Rohrverbindungen, die Elastomerdichtungen enthalten
DIN 4062 - Dichtstoffe für Bauteile aus Beton
DIN EN 476- Allgemeine Anforderungen an Bauteile für
Abwasserleitungen und - kanäle
DIN EN 1916 - Rohre und Formstücke aus Beton, Stahlfaserbeton und
Stahlbeton
ATV-DVWK-A 127 - Richtlinien für die statische Berechnung
DWA-A 139 - Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
ZTV Ew - StB
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien von
Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
ATV-DVWK-A 157 - Bauwerke der Kanalisation
Entwässerungskanalarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18306
Mauerarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18330 Alles Mauerwerk ist vollfugig herzustellen. Soweit Mauerwerk an
Betonteile angeschlossen wird, sind Maueranker einzusetzen. Ein
Verschmieren von Wandflächen mit Mörtel ist in jedem Fall zu vermeiden.
Aussparungen für Fenster und Türen sind so maßhaltig herzustellen, dass
die Elemente nach Plan hergestellt und ordnungsgemäß eingesetzt werden
können. Es wird daher eine Maßgenauigkeit hinsichtlich der
Ebenheitstoleranz gemäß DIN 18202, Tabelle 1, Zeile 6, gefordert. Evtl.
Nacharbeiten gehen zu Lasten des AN.
Maße im Plan beziehen sich auf den Rohbau. Nach Abschluss des Rohbaus
ist vom AN ein Meterriss 1,00 m ü. FFB dauerhaft anzulegen, zu
unterhalten und ggf. zu erneuern. Die Kosten sind in die EPs
einzukalkulieren.
Es sind ausschließlich maschinengemischte Fertigmörtel bzw. Fertigkleber
zu verwenden, die auf den Mauerwerksstein abgestimmt sind.
Horizontale Isolierungen (Wassersperren) sind jeweils satt in Mörtel zu
verlegen. Die Lagerfuge darüber ist satt mit Mörtel zu füllen.
Für alle Einbauteile sind Maßgenauigkeiten in Lage und Höhe von + 5 mm
einzuhalten.
Für Sichtmauerwerk gilt:
1. Vor jeder Arbeitspause ist das Sichtmauerwerk bis zur letzten
Fuge zu verfugen.
2. Die Sichtflächen sind während der Bauzeit vor jeglicher
Verschmutzung zu schützen, offenes Verblendmauerwerk in Öffnungen
und bei der letzten Verblendschicht ist durch Folie oder Pappe von
eindringendem Wasser zu bewahren; dies gilt auch nach Beendigung der
Mauerarbeiten bis zur Herstellung der oberen Mauerabdeckung mit
Profilblechen o. ä., d. h. bei Arbeitsende und rechtzeitig bei
drohendem Regen das Mauerwerk abdecken, das Gerüstbett, das der Mauer am
nächsten liegt, bei Regenwetter und bei werktäglicher Beendigung
der Arbeit mit Neigung von der Mauer ablegen, Mörtel- und
Steinreste vom Gerüstboden entfernen, mit einer Hohlraumlatte das
Eindringen von Mörtel und Steinstücken in den Hohlraum verhindern,
Mörtelreste auf den Drahtankern entfernen etc.
3. Für die Ausbildung von Detailanschlüssen ist eine
Nassschneidemaschine einzusetzen.
4. Die Reinigung des Sichtmauerwerks erfolgt nach trockener
Säuberung mit einem Rupfen und nur mit klarem Wasser. Nach
Austrocknung des Mauerwerkes ist nochmals eine Trockensäuberung
vorzunehmen.
5. Bei Temperaturen unter + 5° C sind die Arbeiten einzustellen.
6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Mauerkolonne
einzusetzen, die nachweislich mit den geforderten Arbeiten
vertraut ist.
7. Es dürfen nur scharfkantige und maßhaltige Steine verarbeitet
werden.
8. Verschmutzte Steine sind sofort auszusortieren und zu entsorgen.
Mauerarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18330
Beton- und Stahlbetonarbeiten – Ergänzungen zu DIN 18331 Alle Beton- und Stahlbetonarbeiten sind nach VOB DIN 18299, DIN 18331,
DIN EN 206-1, DIN 1045-2, DIN 1045-3, DIN EN 1992-1-1, DIN 488, jeweils
in der neuesten Fassung auszuführen.
Weiterhin bildet die Schriftenreihe "Betonbauwerke in Abwasseranlagen"
(Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie, Köln,
überarbeitete und erweiterte Auflage 2011) die Grundlage für die
Bauleistungen.
Die Betonarbeiten werden getrennt nach Beton, Schalung und Bewehrung
abgerechnet. In den Betonstahlpositionen sind sämtlicher Bindedraht,
Verschnitt sowie die Distanzklötzchen einzukalkulieren. Es werden nur
Betonklötzchen (asbestfrei, kein Plastik) zugelassen. Bei
Sichtbetonflächen sind die Distanzklötzchen der örtlichen Bauüberwachung
als Muster vorzulegen. Die Betondeckungen aller wasserberührten Bauteile
betragen 40 - 55 mm. Es ist mit örtlich hohen Bewehrungsgehalten und
entsprechend schwierigen Einbaubedingungen für den Beton zu rechnen.
Anschlussmischungen, insbesondere am Wandfuß, werden nicht gesondert
vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung sind Betondeckungen von
Bauteilen nachzuweisen. Ist die Betondeckung entsprechend den
maßgeblichen Plänen nicht ausreichend, ist auf Verlangen eine
zusätzliche ganzflächige Spritzbetonschicht, mit vorhergehender
Untergrundvorbehandlung (Sandstrahlen etc.), kostenfrei aufzubringen.
Zusätzliche Folgekosten durch Änderung von Einbauteilen gehen ebenfalls
zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Fremdüberwachung gemäß DIN 1045-3 ist in die Einheitspreise
einzurechnen. Unabhängig von besonderen Auflagen der örtlichen
Bauüberwachung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Überwachung der
Baustelle in der Überwachungsklasse 2 zu führen. Prüfzeugnisse sind
laufend der Bauüberwachung als Fotokopie vorzulegen. Ein geprüfte
Zusammenstellung (einsortiert in Ringordner, gegliedert nach Bauwerken)
ist nach Bauende ohne Aufforderung vorzulegen. Die Probewürfel müssen in
Gegenwart der örtlichen Bauüberwachung bzw. nach deren Freigabe
hergestellt werden.
Bei Bauteilen, die die vorgesehene Festigkeitsklasse nicht erreicht
haben, sind im Einvernehmen mit dem Prüfingenieur Bohrkerne zu entnehmen
und nachzuprüfen. Alle Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers; über
weitergehende Maßnahmen entscheidet die örtliche Bauleitung.
Die Abnahme der Bewehrung ist jeweils 48 Stunden vor Betonierbeginn beim
Prüfingenieur/Statiker zu beantragen.
Für die Sauberkeitsschicht wird maximal ein Überstand von 10 cm über die
Bauwerksaußenkante abgerechnet.
Sämtliche Bauteile sind in glattem, porenfreiem Beton herzustellen.
Evtl. erforderlicher Mehrzement über die geforderte Festigkeitsklasse
hinaus, ist in die Einheitspreise einzurechnen. Nach dem Ausschalen sind
sämtliche Grate, Betonnasen etc., sofort zu entfernen.
Alle sichtbaren Betonflächen sind mit glatter Holzschalung
(Großtafelschalung) leicht saugend, zur Herstellung einer glatten,
festen und porenfreien Betonoberfläche herzustellen. Systemschalungen
können entsprechend beplankt werden. Neue Schaltafeln sind vorzualtern.
Die Verwendung nichtsaugender Schalung mit hochvergüteter Oberfläche
(sog. Magnoplan) bedarf der Zustimmung der Bauüberwachung und wird
zweckgebunden festgelegt. Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten,
z. B. Agepan etc., zu beplanken.
Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten zu beplanken.
Die Einteilung der einzelnen Schalkantenstöße ist mit der örtlichen
Bauüberwachung abzuklären. Stahlschalung bzw. kleinflächige
Stückeschalung ist im Allgemeinen nicht zugelassen. Sollten
Sichtbetonflächen nicht dem geforderten hohen Standard entsprechen, ist
die Bauüberwachung berechtigt, Nachbesserungen zu Lasten des
Auftragnehmers durchführen zu lassen. Alle Betonkanten, ob später
sichtbar oder verkleidet, müssen mit Dreikantleisten 15/15 mm gebrochen
werden. Die Kosten sind einzukalkulieren.
Freie Wandkronen sind so auszuführen, dass der nachverdichtete Beton
stets 5 cm höher steht als das Sollmaß. Im Anschluss an die
Nachverdichtung ist der Beton der Wandkrone und Lauffläche auf das
Sollmaß glatt abzuziehen. Hiermit soll erreicht werden, dass der Beton
an der Wandkrone wirklich der vorgesehenen Rezeptur entspricht und
Mörtelanreicherungen sowie aufschwimmende Bestandteile aus dem Beton,
wie insbesondere Holzstücke etc., rückstandsfrei abgetragen werden.
Die Stahlbetonbauwerke sind wasserundurchlässig herzustellen. Es wird
der Einsatz eines HOZ-Zementes, mit niedriger Hydratationswärme, DIN
1164 (CEM III - LH, DIN EN 197, DIN 1164) empfohlen. Es sind Zemente mit
hohem Sulfatwiderstand zu verwenden. Falls keine anderen Angaben gemacht
werden, ist von einem Sulfatgehalt von >/= 1.500 mg/l auszugehen. Der
Zementgehalt sollte 320 kg/m³ nicht unterschreiten. Der Mehlkorngehalt
ist auf das für die Verarbeitbarkeit zulässige Maß zu beschränken. Die
Verarbeitbarkeit ist durch den Einsatz von Betonfließmitteln zu steuern.
Der bedarfsweise Einsatz einer Körnung 0/16 bei Betonierabschnitten mit
hohen Bewehrungsgehalten sowie Anschlussmischungen 0/8 mm, insbesondere
bei Wandfüßen, wird nicht gesondert vergütet.
Für Wandschalung von Stahlbetonbauteilen mit geringer
Wassereindringtiefe sind Abspannungen mit im Bauteil verbleibenden
Gusswassersperren mit Tellerdurchmesser 100 mm auszuführen. Die
Konenlöcher sind flächenbündig mit geeigneten abwasserbeständigen
Betonkegeln zu verkleben und mit abwasserbeständigem und vergütetem
Mörtel sauber, oberflächenbündig zu verschließen und glatt zu
verspachteln. Die Wassersperren sowie der Aufwand für das Schließen und
oberflächenbündige Spachteln der Konenlöcher sind einzukalkulieren.
Für sonstige Stahlbetonbauteile sind Abspannankerlöcher mit asbestfreien
Faserbetonrohren (kein Plastik) mit beidseitigen Konen herzustellen, die
nach dem Ausschalen beidseitig mit Betonstöpseln zu verkleben und
ebenfalls oberflächenbündig zu verschließen und zu verspachteln sind.
Die Kosten sind einzukalkulieren.
Die Anordnung von Arbeitsfugen für ein abschnittsweises Betonieren
größerer Bauteile ist vor der Ausführung sowohl mit der Bauüberwachung
als auch mit dem Statiker zu vereinbaren und nur mit deren Zustimmung
zulässig. Zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Verbundes in den
Arbeitsfugen (Verzahnung, Aufrauen, Verdübelung durch Eiseneinlagen und
dergleichen) werden, sofern nicht im LV besonders beschrieben, nicht
gesondert vergütet. Bei wasserundurchlässigen Bauteilen bzw. Bauwerken
sind in jedem Falle an den Arbeitsfugen vom Auftragnehmer besondere
Maßnahmen zu ergreifen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer für die
Dichtigkeit der Fugen zu garantieren hat und aus Undichtigkeiten
folgende Nacharbeiten zu seinen Lasten gehen. Insbesondere ist darauf zu
achten, dass das Fugenband/Fugenblech auch in horizontalen Strecken satt
einbetoniert wird und sich unter dem Einbauteil keine Betonnester oder
Lunkerstellen bilden.
Auf sachgemäße Nachbehandlung des Betons ist besonders zu achten. Die
einschlägigen Vorschriften DIN 1045-3, insbesondere die Dauer der
Nachbehandlung, sind genau einzuhalten. Abweichend von DIN 1045-3 muss
Beton/Stahlbeton der Expositionsklassen XC3, XC4, XF, XD und XA so lange
nachbehandelt werden, bis die Festigkeit des oberflächennahen Betons >/=
70 % der charakteristischen Festigkeit beträgt. Ohne genauen Nachweis
sind die Werte nach DIN 1045-3, Tabelle 2 zu verdoppeln. Der Nachweis
ist auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung durch den AN zu führen.
Die Kosten trägt der AN.
In Ergänzung dazu gelten die Richtlinien für die Nachbehandlung des
"Deutschen Ausschusses für Stahlbeton", sowie die in der Schriftenreihe
"Bauwerke für Abwasseranlagen" getroffenen Festlegungen, wobei die
längeren Schal- und Nachbehandlungsfristen maßgebend sind. Bis zur
ausreichenden Erhärtung ist der Beton gegen vorzeitiges Austrocknen,
extreme Temperaturen, chemische Angriffe, Erschütterungen und Schwinden
zu schützen.
Zusätzlich sind sämtliche Beton- und Stahlbetonbauteile mit einer Folie
abzudecken. Die Folie ist sicher und fest am Bauwerk anliegend zu
befestigen und darf nicht vom Luftzug hinterströmt werden. Die
Mindestdauer der Nachbehandlung, falls nicht anders vorgesehen beträgt
14 Tage. Bei Außentemperaturen unter 5°C sind isolierte Folien
einzusetzen. Gleiches gilt bei hohen Außentemperaturen (weiße Folien).
Besondere Sorgfalt gilt den Anschlussbereichen der Betonierabschnitte.
Wachsen der Wandflächen zum Schutz vor Austrocknung ohne zusätzliche
Folienabdeckung ist nicht zugelassen. Die Kosten der Nachbehandlung sind
einzukalkulieren.
Für die Bewehrung sind allgemein zugelassene Betonstähle vorgesehen. Bei
jeder Stahllieferung sind das festgesetzte Kennzeichen der Stahlgruppe
und das Werkskennzeichen für eine Überprüfung vorzulegen. Stähle ohne
Kennzeichen dürfen nicht eingebaut werden.
Die Bewehrung muss allgemein vor Beginn des Betonierens vollständig und
planmäßig eingebaut sein. Ihre Lage und die zeichnungsmäßige
Betondeckung müssen durch Abstandhalter, Stützbügel oder sonstige
Montagemaßnahmen in ausreichender Menge gesichert sein, ohne dass die
spätere Betonoberfläche beeinträchtigt wird.
Vergütet wird allgemein nur das theoretische Stahlgewicht lt. Zeichnung.
Stützbügel für die obere Bewehrung in Platten sowie die
vorschriftsmäßigen S-Haken in Wänden (vgl. vorläufige Richtlinien für
tragende Wände aus Beton und Stahlbeton) werden zu den Einheitspreisen
der Stahlpositionen vergütet. Für Betonstahl wird Maschinenbiegung
vorgeschrieben, wobei die Regeln nach DIN EN 1992-1-1, Kap. 8 sowie die
Zulassungsbedingungen für Betonrippstahl einzuhalten sind. Auch für die
Biegung von Betonstahlmatten sind die Biegevorschriften einzuhalten.
Alle Betonzusätze, ob direkt im Beton oder für Ausbesserungsarbeiten,
Schließen von Konenlöchern etc., müssen Prüfzeugnisse einer anerkannten
Materialprüfanstalt aufweisen und bedürfen der Zustimmung der örtlichen
Bauüberwachung. Für das ordnungsgemäße Anwenden von Betonzusätzen auf
der Baustelle muss der Auftragnehmer namentlich einen Mitarbeiter auf
der Baustelle (Polier) benennen, der persönlich insbesondere die
Dosierung, die Einmischdauer etc., verantwortlich überwacht.
Vor Arbeitsbeginn ist für alle Betonsorten eine Stoffzusammenstellung
pro m³ Festbeton der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen. Bei allen
Bauteilen ist die Nachbehandlung der Betone zwingend. (Abdecken mit
Folie, schwarz/weiß-Folie wird empfohlen, etc.) Die vom Auftragnehmer
vorgesehene Art der Nachbehandlung bedarf der Zustimmung der örtlichen
Bauüberwachung.
Die Arbeitsräume der vertieften Bauteile müssen gemäß Statik mit
Magerbeton C12/15 aufgefüllt werden.
Bei allen ausgeschriebenen Leistungen gilt die Erzielung der fix und
fertigen Arbeit, d. h. bei Betonierarbeiten inkl. Stoffe, Verdichtung,
Nachbehandlung, evtl. Kosmetik, das komplette Ein- und Ausschalen inkl.
aller Stoffe.
Für alle Einbauteile sind Maßgenauigkeiten in Lage und Höhe von + 5 mm
einzuhalten.
Beim Einbau von einzubetonierenden Montageschienen ist das nachträgliche
vollständige Entfernen der Styroporfüllung in die Einheitspreise
einzurechnen. Alle Einbauteile sind nach dem Ausschalen zu reinigen.
Edelstahleinbauteile dürfen nur mit Edelstahlmaterialien befestigt
werden. Bei Korrosion an Edelstahlteilen durch unsachgemäße Handhabung
sind diese vom AN zu beizen und zu passivieren.
Die grund- und abwasserberührten Stahlbetonwände und Bauwerke sind
wasserundurchlässig gemäß dem DIN / DVGW-Regelwerk, Technische
Regelarbeitsblatt W 300 herzustellen. Die Bauwerke sind je nach
Ausführung abschnittsweise gemäß dem v. g. Regelwerk auf Wasserdichtheit
zu prüfen. Die Dichtheitsprüfung gilt als bestanden, wenn folgende drei
Forderungen erfüllt sind:
kein sichtbarer Wasseraustritt nach außen bzw. der Luftseite
feststellbar
keine bleibenden oder sich vergrößernden Durchfeuchtungen vorhanden
kein messbares Absinken des Wasserspiegels innerhalb einer Prüfzeit
von 48 h
Becken bzw. Bauteile die jedoch die Prüfung nicht bestanden haben,
müssen entleert und nach einer Nachbesserung erneut gefüllt werden. Alle
Prüfungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers, wenn im
Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben.
Beton- und Stahlbetonarbeiten – Ergänzungen zu DIN 18331
Sonstige Ergänzungen (ZTV) Ergänzend zu den als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
"Zusätzlichen Technichen Vertragsbedingungen" (ZTV) gelten nachfolgende
Festlegungen.
Aufwendungen die sich durch die ZTV ergeben sind, soweit sie nicht in
der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind, in die
Einheitspreise einzurechnen.
1. Bemusterung:
Der Auftragnehmer (AN) hat alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Produkte/Fabrikate/Typen rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor
Ausführungsbeginn und unter Beachtung der Lieferzeiten, mit dem
Auftraggeber / der Bauüberwachung abzustimmen.
Ebenso sind für alle Materialien, Baustoffe etc., die zur
Entscheidungshilfen für den Auftraggeber (AG) einer Bemusterung bedürfen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Muster vorzulegen und mit dem
Auftraggeber (AG) / der Bauüberwachung abzustimmen.
2. Arbeiten auf Nachweis:
Tagelohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der
Bauüberwachung ausgeführt werden. Tagelohnberichte müssen täglich, auch
bei fortlaufender Arbeit, der Bauüberwachung zur Kontrolle vorgelegt
werden. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, dass für
Tagelohnarbeiten auch Leistungspostionen vorhanden sind, werden diese
Arbeiten nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses
/ Angebotes abgerechnet.
In die einzelnen Positionen der Tagelohnarbeiten sind sämtliche
Kleinwerkzeuge bis zur Bohrmaschine, Winkelschleifer, Umformer und
Rüttler sowie Nägel, Holzkeile etc. enthalten.
In den Stundenlohnsätzen sind alle Nebenkosten wie Sozialkosten,
Winterzulagen, Lohnzulagen, Auslösungen, Fahrkosten, Geschäftskosten,
Wagnis und Gewinn, Versicherungen etc. enthalten.
Bei Tagelohnarbeiten werden Aufsichtsstunden nicht besonders vergütet.
Kosten für Bauleitung und anderes technisches und kaufmännisches
Personal ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Bei den Geräteeinsätzen sind auch Miete, Reparatur und alle
Verbrauchsstoffe sowie das Bedienungpersonal enthalten. Es werden nur
die reinen Einsatzzeiten vergütet. Stillstandskosten, An- und
Abfahrtszeiten werden nicht vergütet und sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Bei Stofflieferungen sind Lieferscheine vorzulegen, die von der
Bauüberwachung abzuzeichnen sind.
3. Bautagebuch:
Auf der Baustelle sind durch einen Beauftragten des Auftragnehmers (AN)
Tagesberichte zu führen. Form und Vordruck entsprechend den Richtlinien
des Auftraggebers (AG). Die Tagesberichte sind der Bauüberwachung
mindestens wöchentlich vorzulegen. Das Original ist dem Auftraggeber
(AG) auszuhändigen.
Sämtliche Leistungen von Nachunternehmern sind im Bautagebuch
vollständig zu dokumentieren.
4. Hinweis zu Versorgungsleitungen:
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von
Leitungen, Kabeln, Kanälen u. ä. im Bereich der Baustelle zu
unterrichten und die Anweisungen der Leitungs- und Kabeleigentümer zu
befolgen (Kabelschutzanweisung). Die Erdarbeiten sind entsprechend
sorgsam auszuführen.
Bei Beschädigungen ist der Betreiber der Leitung bzw. des Kabels und die
Bauüberwachung des AG sofort zu informieren
Der Aufwand für die Kabeleinweisungen sind in die Einheitspreise
einzurechnen.
Sonstige Ergänzungen (ZTV)
Allgemeine Baubeschreibung (ABB) Lage der Baustelle
Die Kläranlage Weiterstadt befindet sich am westlichen Bebauungsrand der
Stadt Weiterstadt.
Die postalische Anschrift der Kläranlage lautet:
Kläranlage Weiterstadt
Spitalwiese 1
64331 Weiterstadt
Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt über die Straße Am Aulenberg. Die
Zufahrt zur Erweiterungsfläche erfolgt über die Straße Schlimmergraben.
Das Gelände ist weitgehend eben und hochwasserfrei.
Der bauzeitliche Grundwasserstand wird vom Baugrundgutachter mit 99,00
mNN angegeben.
Die Arbeiten müssen unter laufendem Betrieb der Kläranlage erfolgen. Es
ist eine bauliche Abgrenzung zwischen dem Baustellenbereich und dem
Kläranlagengelände vorzusehen. Hierdurch ergeben sich Erschwernisse bzw.
besondere Anforderungen an Rücksichtnahme und Sicherheitsmaßnahmen, die
zu jeder Zeit von den ausführenden Firmen zu gewährleisten sind. Alle
auf dem Gelände der Kläranlage tätigen Firmen stellen durch ihre
Angebotsabgabe den Betreiber von Haftungsansprüchen auf Grund der
Gefährdungen durch Arbeiten im Abwasserreinigungsanlagenbereich
ausdrücklich frei.
Umfang der geplanten Maßnahmen
Die Kläranlage Weiterstadt wird zur weitergehenden Phosphor- und
Spurenstoffelimination mit einer 4. Reinigungsstufe ausgebaut.
Die Maßnahme ist in 3 Vergabeeinheiten (VE) aufgeteilt. Diese sind.
VE01: Erweiterter Rohbau
VE02: Verfahrenstechnik
VE03: EMSR-Technik
Die Ausführungen der Arbeiten, insbesondere der drei Vergabeeinheiten,
finden teilweise zeitgleich statt bzw. sind mit vielen Schnittstellen
eng verknüpft und untereinander in vielen Schnittpunkten voneinander
abhängig.
Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtungen der beteiligten Firmen stehen nur in
begrenztem Umfang Flächen zur Verfügung. Auf diesen Flächen sind alle
Mannschaftscontainer, Sanitärcontainer, abschließbare Materialcontainer
sowie Lager- und Richtplätze, Aushublager etc. einzurichten. Es liegen
allgemein sehr beengte Platzverhältnisse vor.
Im südwestlichen Bereich der Erweiterungsfläche befindet sich ein
Hochspannungsmast mit in nordöstliche Richtung gespannter
Hochspannungsleitung. Innerhalb eines Schutzstreifens von 10 m umlaufend
um den Hochspannungsmast ist eine Lagerung von Baumaterial bzw. das
Abstellen von Baumaschinen etc. nicht möglich.
Die Hochspannungsleitung befindet sich auf einer Höhe von ca. 13 m über
vorhandener Geländeoberkante (ca. 114 müNN). Innerhalb eines
beidseitigen Schutzstreifens um die Hochspannungsleitung muss der
Sicherheitsabstand mind. 3 m betragen.
Bei der Kranstellung an allen Arbeitsstätten ist darauf zu achten, dass
keine Lasten in die umliegenden Bauwerke eingeleitet werden. Die
Abstände des Lasteintrags zu Kanälen und Bauwerken sind entsprechend zu
wählen/berücksichtigen. Bei Unterschreitung der einzuhaltenden
lastfreien Abstände zu den Kanälen und Bauwerken sind entsprechende
Gründungsmaßnahmen des/der Kräne zu berücksichtigen. Die Gründungsebenen
der Kanäle und Bauwerke sind den beigefügten Ausführungsplänen zu
entnehmen.
Parkmöglichkeiten für Firmenangehörige stehen auf dem Kläranlagengelände
nicht zur Verfügung. Hierfür sind außerhalb des Anlagengeländes
geeignete Parkmöglichkeiten durch den Auftragnehmer bereit zu stellen.
Die Baustelleneinrichtungsflächen und als Aushublager vorgesehenen
Flächen sind dem beigefügten Plan A1.8 Baustelleneinrichtung zu
entnehmen. Die Aufteilung der Flächen für die ausführenden Firmen ist im
Zuge des Projektfortschritts abzustimmen und anzupassen. Die Firmen
haben ihren Baustelleneinrichtungsbereich mit Bauzaun einzuzäunen und
diesen Bereich vor Diebstahl zu schützen. Der Auftraggeber haftet nicht
für entwendetes Material, Geräte etc.
Die Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Bestandskläranlage
können zu folgenden Zeiten erfolgen:
Montag bis Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
Ausnahmen hiervon können mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Ein
Anspruch auf abweichende Arbeitszeiten besteht jedoch nicht.
Die Ausführung erfolgt insbesondere auf dem Grundstück der Kläranlage
Weiterstadt, Stadt Weiterstadt. Nördlich des Grundstücks befindet sich
die Erweiterungsfläche für die 4. Reinigungsstufe. Für die Ausführung
der Arbeiten auf der Erweiterungsfläche gibt es vom Auftraggeber
hinsichtlich der Uhrzeit keine Vorgaben.
Der gesamte Baubereich ist sehr beengt.
Sämtliche Verschmutzungen durch Fahrzeugverkehr des Auftragnehmers
innerhalb und außerhalb des Kläranlagengeländes müssen von diesem
laufend beseitigt werden. Hierfür ist ggf. eine Kehrmaschine vorzuhalten
und einzusetzen.
Dem Bieter wird eine Ortsbesichtigung empfohlen.
Folgende Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen sind geplant:
Vorab-Maßnahmen, Provisorien
Im gesamten Baufeld einschließlich der Baustelleneinrichtungsfläche
werden zunächst der Oberboden abgeschoben und in Mieten aufgesetzt. Nach
Abschluss der Arbeiten wird der Oberboden auf nicht versiegelte Flächen
wieder angedeckt und eingesät. Überschüssige Oberbodenmassen werden zu
Verwertung abgefahren.
Auf dem Gelände der Bestandskläranlage sind zur Herstellung der
Baufreiheit im Vorfeld zu den dortigen Bauarbeiten Suchschlitze zur
Ortung der Kabel und Leitungen auszuführen und diese anschließend teils
umzulegen bzw. zurückzubauen. Ebenso sind vorhandene
Oberflächenbefestigungen zurückzubauen.
Abzweigschacht 4. RS:
In der Ablaufleitung der Nachklärung im nördlichen Bereich der
Bestandskläranlage wird ein offener Abzweigschacht als
Stahlbetonfertigteilschacht angeordnet. Er wird direkt in den Verlauf
der bestehenden Leitung eingebaut. Dafür wird diese freigelegt und
mittels einer provisorischen Leitung DN 500 am Rand der Baugrube für das
Schachtbauwerk entlanggeführt. Anschließend wird der Leitungsteil in der
Baugrubenmitte rückgebaut. Der Schacht wird gesetzt und die Schieber
werden montiert. Schließlich wird die Ablaufleitung an das
Schachtbauwerk angeschlossen. Der alte Kanal zum Schlimmergraben bleibt
als Umfahrungsleitung erhalten.
Vom Abzweigschacht 4. RS quert ein Kanal DN 600 das Grabenprofil des
Schlimmergrabens und führt zum neuen Pumpwerk 4. Reinigungsstufe auf der
Erweiterungsfläche.
Über 2 Schieber können die Kanalstrecken abgesperrt werden.
Pumpwerk 4. RS
Die Kläranlagenerweiterung erfordert "hydraulische Höhe", um
durchflossen werden zu können. Dazu wird im östlichen Bereich der
Erweiterungsfläche das Pumpwerk 4. Reinigungsstufe errichtet.
Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht
umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine
Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die
Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die
Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert.
Der neue Verbindungskanal DN 600 mündet aus östlicher Richtung kommend
in das Pumpwerk und verteilt das Abwasser über einer Verteilerrinne auf
2 westlich angeordnete Kammern, in denen jeweils 2 Tauchmotorpumpen
installiert werden. An der Verteilrinne zu den beiden Pumpenkammern
befindet sich eine Überlaufschwelle, über die der Zulauf zum Pumpwerk in
den Ablauf der vierten Reinigungsstufe entlastet werden kann. Die
Verteilerrinne, sowie die Ablaufrinne sind mit rutschhemmenden
Gitterrosten begehbar gestaltet. Die Pumpenkammern sind zur Sicherung
gegen Absturz mit einem umlaufenden Ge-länder eingefasst.
Tuchfilter
Die Tuchfilterhalle kann nach Fertigstellung des Pumpwerks 4. RS sowie
des Kellergeschosses des Maschinengebäudes errichtet werden. Das Gebäude
wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet und in geböschter
Baugrube errichtet.
Die Tuchfilterhalle wird westlich des Pumpwerks 4. RS angeordnet. In
einer Halle aus Stahlbeton werden drei Becken mit Tuchfilterzellen
einschließlich Zu- und Ablaufrinnen errichtet. Das Pumpwerk 4. RS
fördert den Abwasserstrom in die Sammelrinne der Tuchfilterhalle. Von
hier fällt das Abwasser über eine Überfallschwelle in eine Mischrinne
und wird weiter in die Zulaufrinne vor den Tuchfiltern gelenkt. Die
Aufteilung erfolgt aus der Zulaufrinne über 3 elektrisch betriebene
Schieber. Jede Straße verfügt über einen Notüberlauf. Das filtrierte
Abwasser wird in einen Steigschacht am jeweiligen Betonbecken geleitet
und anschließend in einer dahinter angeordneten Ablaufrinne
zusammengeführt. Die Öffnung zwischen Steigschacht und Ablaufrinne ist
jeweils durch einen elektrisch betriebenen Schieber absperrbar
gestaltet. Die Steigschächte verfügen je über einen Notüberlauf.
Im Gebäude ergeben sich zwei Ebenen. Auf der oberen Ebene sind die
Gerinne mit rutschhemmenden Gitterrosten begehbar gestaltet. Von hier
sind die Schieber und Aggregate der Tuchfilterbecken bedienbar. Die
Filterräume, einschließlich Steigschacht, sind nach oben offen einsehbar
und mit einem umlaufenden Geländer gegen Absturz gesichert. Des Weiteren
gibt es einen trockenen, abgedeckten Schacht, über den die
Fällmittelleitungen in die Tuchfilterhalle geführt werden.
Der Zugang zu der oberen Ebene kann über die tiefergelegene Westseite
sowie über die Ostseite erfolgen. Am westlichen Zugang erreicht man
zuerst den tiefergelegenen Wartungsbereich, hier können Teile der
Filtereinheiten über einen Einträgerbrückenkran angehoben und abgesetzt
werden. Die Zufahrt in die Halle ist über ein Tor sowie über eine
Zugangstür auf der Gebäudewestseite möglich. Von dort gibt es innen
einen Gitterrost-Treppenaufgang auf die zu- bzw. ablaufseitigen Rinnen
um die Filterkammern. An der Ostseite befindet sich eine Fluchttür mit
außen angebrachtem Podest, Geländer und Sicherheitssteigleiter.
Die Tuchfilterhalle wird als Hallenkonstruktion mit Stahlbetonstützen
mit wärmegedämmtem Pultdach aus Trapez-Sandwich-Elementen ausgeführt.
Die Fassade wird konstruktiv wärmegedämmt. Sie wird verputzt bzw. z.T.
mit Aluwellprofilen verkleidet. Im Dachbereich erfolgt die Verkleidung
der Fassade mittels HPL-Platten.
Abzweigschacht Ozon, Abzweigschacht GA
Der Ablaufstrom der Tuchfilteranlage wird über zwei Schachtbauwerke zur
GAK-Filteranlage geführt. Der Abzweigschacht Ozon ermöglicht eine
zukünftige Erweiterung der vierten Reinigungsstufe. Über den
GAK-Filterschacht wird die Aktivkohlefiltration angebunden.
Beide Schachtbauwerke werden als rechteckige
Stahlbetonfertigteilschächte gefertigt. Sie werden als Fertigteile
angeliefert und mittels Autokran in die vorbereiteten Baugruben
eingehoben.
Der Abzweigschacht Ozon wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet
und wird in geböschter Baugrube errichtet. Der Abzweigschacht GAK bindet
tief in das Grundwasser ein und wird in gemeinsamer Baugrube mit dem
GAK-Filter errichtet.
GAK-Filter
Nördlich des Tuchfilters wird der GAK-Filter errichtet.
Die Baugrube des GAK-Filters bindet in den Grundwasserspiegel ein. Um
eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht
umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine
Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die
Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die
Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert.
Unter der Hochspannungsleitung können die Spunddielen nicht auf GOK
angesetzt werden, um den geforderten Abstand von 3,0 m zur
stromführenden Leitung nicht zu unterschreiten. Hier wird ein Voraushub
auf 99,10 müNN vorgesehen.
Der GAK-Filter wird als klassischer Raumfilter mit 6 parallelen
Filterzellen ausgeführt. Das Abwasser wird über eine Dükerleitung in
eine Verteilerrinne vor Kopf der 6 Filterkammern geleitet. Die
Filterkammern sind als Einschichtfilter mit einem 2,5 m starken
Filterbett aus granulierter Aktivkohle gefüllt und werden abwärts
durchströmt. Das Filtermaterial liegt auf einem Düsenboden aus
Stahlbetonfertigteilplatten. Der Ablauf gelangt in je einen Steigschacht
und läuft über eine Ablaufschwelle in die Sammelrinne. Der
Klarwasserablauf wird durch den Spülwasserspeicher geleitet. Von Zeit zu
Zeit ist eine Rückspülung der Filter notwendig. Diese erfolgt
nacheinander mit Druckluft und mit Spülwasser. Als Spülwasser wird
Filterablauf verwendet. Die Ablaufsammelleitung DN 600 wird durch den
Spülwasserspeicher geführt. Dessen Wasserspiegel wird durch eine
Überfallschwelle begrenzt, hinter der die Ablaufleitung zum
Kläranlagenauslauf liegt. Das Spülwasser wird in den
Schlammwasserspeicher geleitet.
Der GAK-Filter wird als wasserundurchlässiges Stahlbetonbauwerk in
Massivbauweise errichtet. Der Filterboden in den Filterzellen wird aus
Stahlbetonfertigteilelementen mit einschraubbaren Filterkerzen
vorgesehen. Zwischen den Filterzellen und den Behältern für Spülwasser
und Schlammwasser befindet sich der Maschinenraum mit den Aggregaten und
Rohrleitungen. Erreichbar ist dieser über einen überdachten
Treppenabgang. Dieser hat ein Pultdach und ist in Anlehnung an die
übrigen Hochbauteile gestaltet. Die massive Decke über dem Maschinenraum
ist über außenliegende Treppenaufgänge erreichbar. Der Spülwasser- und
der Schlammwasserspeicher werden mit GFK-Elementen abgedeckt.
Maschinengebäude 4. RS
Das Maschinengebäude 4. RS wird südlich des Tuchfilters errichtet. Es
beinhaltet die Räumlichkeiten für die Mengenmessungen, die
Abwasser-Beprobung, Labor und Leitwarte für die 4. Reinigungsstufe, die
Brauchwasseraufbereitung, das Schlammwasserpumpwerk für den Tuchfilter,
die Fällmittel-Dosierstation, die Fällmittel-Tankanlage (Außenbereich),
die Niederspannungsunterverteilung der 4. Reinigungsstufe sowie einen
Besprechungsbereich.
Die Baugrube des Maschinengebäudes 4. RS bindet in den
Grundwasserspiegel ein. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird
eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände
werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab.
Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen,
wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen
rückverankert.
Das Gebäude ist als unterkellertes 2-geschossiges Massivgebäude
ausgeführt. Das Kellergeschoss besteht aus einer "weißen Wanne". Die
Bedachung wird als Pultdach mit Ausrichtung nach Süden und PV-Modulen
ausgeführt. Die Außenwände werden verputzt und teilweise mit
Wellblechtrapeztafeln verkleidet. Die Innenwände werden verputzt,
gestrichen und teilweise gefliest. Das Maschinengebäude wird
wärmegedämmt. Nach Fertigstellung des Rohbaus des Maschinengebäudes wird
sukzessive zum Baufortschritt die maschinentechnische Ausrüstung
eingebaut.
Fällmittelstation
Westlich des Maschinengebäudes 4. RS wird die Fällmittelstation
angeordnet. Auf einem Stahlbetonfundament werden zwei doppelwandige
Fällmitteltanks aus PEHD und ein Befüllschrank aufgestellt. Vor der
Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich zugelassene Betankungsfläche
aus flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer entsprechenden
Zulassung für wassergefährdende Stoffe hergestellt. Die Abfüllfläche
erhält ein Ablaufelement, an das Entwässerungsleitungen, zwei
Topfschächte mit PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den
Schächten als Rückhalteeinrichtung angeschlossen sind. Die
Fällmittel-Dosierpumpen werden in zwei Dosierschränken im Dosierraum
(Erdgeschoss Maschinengebäude 4. RS) montiert. Von jedem Dosierschrank
führen Dosierleitungen zu den beiden Dosierstellen "NKB 1" und "NKB 2"
im Nachklärbecken-Verteilerbauwerk (Verteiler 3) sowie zur Dosierstelle
vor dem Tuchfilter.
NSHV
Auf dem Gelände der Bestandskläranlage wird südlich des
Trübwasserbeckens eine neue NSHV-Station errichtet.
Umbau Verteiler 3
Die Fällmitteldosierung erfolgt zukünftig u.a. in die beiden
Ablaufkammern des Verteilers 3 auf dem Gelände der Bestandskläranlage.
Dazu wird das Verteilerbauwerk mit einem Beton-Bediensteg mit
Treppenaufgang versehen. Der Betonsteg wird als Fertigteil auf die Wände
des Verteilers aufgelegt. Das Verteilerbauwerk wird insgesamt abgedeckt.
Unterhalb des Bedienstegs wird eine Turbulenzpumpe mit zwei
Druckleitungen installiert.
Umbau Schlammentwässerungsgebäude
Im Schlammentwässerungsgebäude auf dem Gelände der Bestandskläranlage
ist derzeit ein Fällmitteltank mit Dosiereinrichtung aufgestellt.
Oberhalb des Tanks befindet sich eine Stahlbühne sowie die
Dosiereinrichtungen. Die Stahlbühne ist über eine Tür zugänglich. Nach
Inbetriebnahme der neuen Fällmittelanlage werden der Fällmitteltank und
ein HCl-Behälter sowie die Stahlbühne rückgebaut. Die Tür wird ausgebaut
und die Wandaussparung zugemauert. In der Westseite des Gebäudes wird
eine 2-flügelige Zugangstür eingebaut. Der Raum erhält eine
Abluftanlage. Der Boden wird zur ebenerdigen Befahrung aufgefüllt. Die
Oberfläche entwässert über einen Bodeneinlauf und erhält einen
Einstreubelag. Die Wände erhalten einen neuen Anstrich. Der Umbau
erfolgt am Ende der Baumaßnahme.
Der westlich von Bio-P Becken 1 stehende Fällmitteltank wird ebenfalls
gereinigt und rückgebaut. Die Dosierleitungen sowie die oberirdisch
verlaufenden Schutzrohre der bestehenden FM-Trasse werden rückgebaut.
Bestandskläranlage
Auf dem Gelände der Bestandskläranlage erfolgen die Anbindung an die
Heizung, sowie der Schlammwasserleitungen von Tuchfilter und GAK-Filter
an die Schächte S3 und S6. Die Brauchwasserleitung wird an die
Rechenanlage angebunden.
Querung Schlimmergraben
Nordwestlich der Schlammentwässerungshalle auf dem Gelände der
Bestandskläranlage wird eine schwerlastverkehrstaugliche Querung des
Schlimmergrabens hergestellt. Weiter östlich auf Höhe der Nachklärung
wird eine Querung durch Verrohrung vorgesehen. Diese Querungen werden
für die Baustellenabwicklung nicht benötigt und dienen der späteren
Zugänglichkeit des südlich des Schlimmergrabens befindlichen
Kläranlagengeländes.
Oberflächen
Auf der Erweiterungsfläche erhält das um die neuen Bauwerke liegende
Gelände eine Pflasterfläche. Westlich wird die neue Zufahrtsstraße bis
zur Bestandskläranlage verlängert. Außerdem sind Erd- und
Oberbodenarbeiten auszuführen
Auf dem Gelände der Bestandskläranlage sind kleinflächige, räumlich
getrennte Pflasterarbeiten, sowie Erd- und Oberbodenarbeiten
auszuführen.
Verhalten auf der Kläranlage
Alle auf der Kläranlage tätigen Firmen sind verpflichtet, bei all ihren
Tätigkeiten den reibungslosen Kläranlagenbetrieb zu beachten und
möglichst keine Störungen oder Behinderungen zu verursachen.
Alle Arbeiten sind eng mit dem Kläranlagenbetreiber bzw. der örtlichen
Bauüberwachung abzustimmen.
Personen des Auftragnehmer oder seiner Nachunternehmer dürfen sich nur
im direkten Bereich der Baustelle bzw. auf den zur ordnungsgemäßen
Baustellenabwicklung notwendigen Wegen des Kläranlagengeländes
aufhalten. Der Auftragnehmer hat sein Personal und seine Nachunternehmer
entsprechend anzuweisen und die Einhaltung dieser Regelung fortlaufend
zu überwachen.
Die "Anweisung für Fremdfirmen", ist von allen Firmen und
Nachunternehmer, die auf dem Gelände des Klärwerks und in den Gebäuden
der Kläranlage tätig sind (s. Anhang) zu beachten. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich diese rechtzeitig weiterzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gemäß ZVB (Zusätzliche
Vertragsbedingungen) berechtigt ist, einzelne Personen des
Auftragnehmers (auch leitendes Personal) auf der Baustelle abzulehnen
und deren Ersatz zu fordern!
EINWEISUNG
für Fremdfirmen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden der Kläranlage
Weiterstadt tätig sind
1. Der Auftragnehmer ist für die vollständige Einhaltung der
nachfolgenden Punkte sowohl bei eigenem Personal als auch für alle
seine Nachunternehmer voll verantwortlich. Er hat einen leitenden
projektverantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der vor Ort für die
Einhaltung aller Punkte verantwortlich ist.
2. Alle Einrichtungen für den Baubetrieb haben sich dem laufenden
Betrieb der Kläranlage unterzuordnen.
3. Der Kläranlagenbetrieb darf in keinem Bereich durch den
Auftragnehmer, dessen Angestellte und Mitarbeiter, oder durch
Maßnahmen der vorerwähnten Personen gestört werden.
4. Alle den Betrieb evtl. beeinflussenden Maßnahmen sind der
Kläranlagenleitung rechtzeitig vor Arbeitsbeginn bekannt zu geben.
5. Dem Personal des Auftragnehmers ist es verboten, irgendwelche
Anlagen und Gebäude außerhalb der Baustelle ohne jeweils
ausdrückliche Genehmigung der Kläranlagenleitung zu betreten.
6. Werkseigene WC- und Sanitäranlagen stehen dem Auftragnehmer nicht
zur Verfügung.
7. Der Montageleiter/Vorarbeiter ist für die Sicherheit
verantwortlich. Dies gilt sowohl für die Sicherheit seiner
Mitarbeiter als auch für die Sicherheit Dritter sowie für den Fall, dass
die Mitarbeiter irgendwelche der Sicherheiten dienenden Vorrichtungen
oder Einrichtungen entfernen oder beschädigen oder Vorschriften und
Anordnungen missachten.
8. Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass die
polizeilichen, baurechtlichen und berufsgenossenschaftlichen
Bestimmungen eingehalten werden. Er haftet für sämtliche Personen-,
Sach- und Vermögensschäden, die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten
oder deren Folgen entstehen.
9. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle
erforderlichen Maßnahmen unter voller Eigenverantwortung zu ergreifen
und haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem
Auftraggeber oder dessen Beauftragten Vertreter erwachsenden
unmittelbaren oder mittelbaren Schäden.
10. In Bezug auf Sauberkeit und Ordnung am Bau ist der Auftragnehmer
für alle seine Mitarbeiter und Nachunternehmer verantwortlich.
11. Brand- und Explosionsschutz:
In besonders feuergefährdeten Zonen ist Rauchen oder Arbeiten mit
funkenbildenden Gerätschaften unbedingt zu vermeiden und nur auf
ausdrückliche Anordnung des Vorgesetzten zulässig. Eine schriftliche
Gestattung durch die Kläranlagenleitung ist zuvor einzuholen.
12. Arbeiten an Maschinen dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese
vorher freigeschaltet wurden. Dieses ist jeweils vorher mit der
Betriebsführung der Kläranlage abzustimmen bzw.
durch diese ausdrücklich freigeben zu lassen.
Allgemeine Baubeschreibung (ABB)
Termine Die Bauteile werden zu folgenden Terminen ausgeführt, siehe auch beiliegender Rahmenterminplan
- USV: 04/26-06/26
- Maschinengebäude: 09/2026-06/27
- Pumpwerk: 08/26-12/26
- Tuchfilter: 07/26-12/26
- GAK-Filter10/26-09/27
- Abzweigschacht GAK: 11/26-06/27
- Umbau Bestand: 03/288-05/28
Termine
06 Maschinengebäude
06
Maschinengebäude
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in
einer geböschten Baugrube.
Das Maschinengebäude besteht aus:
Kellergeschoss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Dachgeschoss
An die Ostseite des Maschinengebäudes schließen sich
mehrere Schächte an.
Auf der Nordseite des Maschinengebäudes schließt sich
der Schlammwasserschacht an. Dieser liegt großteils
unterhalb des NSUV-Raums.
Im Außenbereich direkt neben dem Maschinengebäude
befindet sich die Fällmittelstation bestehend aus 2
Fällmitteltanks auf einem Stahlbetonfundament, der
Abfüllfläche und einem Befüllschrank.
Das Maschinengebäude erhält ein Satteldach mit
Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung
(teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem).
Bauwerksabmessungen (i. L.):
Länge: ca. 19,4 m
Breite: ca. 11,1 m
Breite einschl.
Schlammwasserschacht: ca. 12,95 m
OK Bodenplatte: ca. 97,55 müNN
OK Deckenplatte Erdgeschoss: ca. 101, 65 bzw.
100,8 müNN
OK Deckenplatte Obergeschoss: ca. 105,4 müNN
OK Deckenplatte Dachgeschoss: ca. 109,15 müNN
OK Satteldach: :ca. 109,58 bis 111,36 müNN
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m) Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m)
der Fällmittelanlage erfolgt zeitlich nach Verfüllung
der verbauten Baugrube des Maschinengebäudes.
Die Oberfläche der Bodenplatte wird mit einem
zweiseitigen Gefälle in Richtung der beiden Außenseiten
ausgebildet. Zur Aufnahme der Tanks werden zwei runde
Fundamente (r ca. 3,8 m) hergestellt.
Vor der Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich
zugelassene Betankungsfläche (ca. 5,7 x 3,9 m)
hergestellt, die alle Anforderungen im Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen erfüllen muss. Sie wird aus
flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer
entsprechenden Zulassung für wassergefährdende Stoffe
hergestellt.
Zur Entwässerung der Abfüllfläche befindet sich in der
Absenkrinne ein Ablaufelement, über das das auf der
Abfüllfläche und dem Tankfundament ankommende
Niederschlagswasser abgeleitet wird. Wenn beim Befüllen
eines Tanks eine Leckage auftritt, dienen die
Abfüllfläche sowie das Ablaufelement, die
Entwässerungsleitungen, zwei Topfschächte mit
PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den
Schächten als Rückhalteeinrichtung. Die Kanalleitung
zwischen den 2 Kanalschächten wird in DA 630, SDR 17
ausgeführt, so dass das erforderliche Volumen
aufgefangen werden kann.
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m)
06.01 Unbewehrter Beton
06.01
Unbewehrter Beton
06.02 Stahlbeton Kellergeschoss und Schächte
06.02
Stahlbeton Kellergeschoss und Schächte
06.03 Stahlbeton Erd-, Ober- und Dachgeschoss
06.03
Stahlbeton Erd-, Ober- und Dachgeschoss
06.04 Stahlbeton Fällmittelanlage
06.04
Stahlbeton Fällmittelanlage
06.05 Baustahl / Einbauteile
06.05
Baustahl / Einbauteile
06.07 Stahlbetonfertigteile
06.07
Stahlbetonfertigteile
06.08 Wärmedämmung Erdeinbau
06.08
Wärmedämmung Erdeinbau
06.09 Mauerwerk
06.09
Mauerwerk
06.19 GFK-Abdeckung
06.19
GFK-Abdeckung
06.20 Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
06.20
Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
07 Pumpwerk 4.RS
07
Pumpwerk 4.RS
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich
des Tuchfilters ausgeführt.
Das Pumpwerk 4. RS besteht aus einer Zulaufrinne, einer
Notentlastungsrinne und zwei Pumpenkammern. Die
Herstellung findet in einer verbauten Baugrube statt.
Im ausgebauten Zustand erhalten die beiden
Pumpenkammern ein umlaufendes Geländer. Sie werden
nicht abgedeckt. Die Pumpenkammern verfügen über je ein
Zwischenpodest, von dem Steigkästen auf die Sohle der
Pumpenkammern führen.
Die Zulauf- sowie die Notentlastungsrinne werden mit
Gitterrosten abgedeckt.
Bauwerksabmessungen:
Länge: ca. 6,9 m
Breite: ca. 7,2 m
OK Bodenplatte: ca. 98,9 müNN
OK Bedienbereich (Gitterroste): ca. 101,88 müNN
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich
07.01 Unbewehrter Beton
07.01
Unbewehrter Beton
07.02 Stahlbeton
07.02
Stahlbeton
07.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
07.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
08 Tuchfilter
08
Tuchfilter
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion
errichtet. Die Herstellung der Tuchfilterhalle erfolgt
in einer geböschten Baugrube.
Die Halle besteht aus einem gefliesten Zugangsbereich
und einem höher liegendem Bereich, in welchem sich die
3 Filterkammern sowie Zu-, Ablaufgerinne etc. befinden.
Die beiden Bereiche sind im ausgebauten Zustand über
zwei Stahltreppen verbunden.
Im ausgebauten Zustand erhalten die 3 Filterkammern
ein umlaufendes Geländer. Sie werden nicht abgedeckt.
Die Zu- und Ablaufgerinne werden vollständig mit
Gitterrosten abgedeckt.
Die Tuchfilterhalle erhält ein Satteldach mit
Sandwich-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung
(teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem).
Bauwerksabmessungen:
Länge gesamt: ca. 17,3 m
Breite: ca. 8,2 m
OK Bodenplatte: ca. 99,95 müNN
OK Zugangsebene: ca. 101,70 müNN
OK Bedienebene (Gitterroste): ca. 104,65 müNN
OK Satteldach: ca. 109,27 bis 110,34 müNN
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion
08.01 Unbewehrter Beton
08.01
Unbewehrter Beton
08.02 Stahlbeton
08.02
Stahlbeton
08.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
08.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
08.05 Mauerwerk
08.05
Mauerwerk
08.10 Entwässerung, Rohrleitungen
08.10
Entwässerung, Rohrleitungen
08.13 Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
08.13
Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
09 GAK-Filter
09
GAK-Filter
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration
(GAK-Filtration) erfolgt in einer geböschten Baugrube.
Der GAK-Filter besteht aus:
Zugangsbereich
Zwischengeschoss
Kellergeschoss
Lüftungsräume
Lauffläche im Außenbereich
Der Zugangsbereich, Zwischen- und Kellergeschoss sind
über mehrere Stahlbetontreppen miteinander verbunden.
Der Zugangsbereich und die Lüftungsräume erhalten ein
Satteldach mit Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade
mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils
Wärmedämmverbundsystem). Die Lüftungsräume haben einen
separaten Zugang.
An die Westtseite des GAK-Filters schließen sich die 6
Filterkammern, Zulaufrinne, Ablaufrinne etc. an. Diese
sind über zwei Stahlbetontreppen und die Lauffläche im
Außenbereiche, welche gleichzeitig die Stahlbetondecke
des Kellergeschosses ist, zugänglich.
An die nordöstliche und südöstliche Ecke des GAK-Filter
schließen sich der Filtrat- und der
Schlammwasserspeicher an. Beide erhalten eine
tonnenförmige GFK-Abdeckung mit Zugangs- und
Montageöffnungen.
Bauwerksabmessungen:
Länge: ca. 21,9 m
Breite: ca. 20,6 m
OK Bodenplatte: ca. 96,65 müNN
OK RFB Zwischengeschoss: ca. 98,50 müNN
OK Deckeplatte Zugangsbereich: ca. 101,65 müNN
OK Deckenplatte Lüftungsräume: ca. 103,05
OK Deckenplatte KG: ca. 103,05 müNN
OK Satteldach: ca. 106.78 biw 107,2 müNN
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich
des Strommasts einschl. Schutzstreifen wie insbesondere
geteilte Ausführung der Schalung und Betonierabschnitte
sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich
09.01 Unbewehrter Beton
09.01
Unbewehrter Beton
09.02 Stahlbeton
09.02
Stahlbeton
09.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
09.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
09.05 Stahlbetonfertigteile
09.05
Stahlbetonfertigteile
09.10 Entwässerungseinrichtungen
09.10
Entwässerungseinrichtungen
09.14 Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
09.14
Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
10 Bestandskläranlage
10
Bestandskläranlage
10.01 Umbau Fällmittelstation in
Zentrifugenhalle
10.01
Umbau Fällmittelstation in
Zentrifugenhalle
10.02 Umbau Verteiler Nachklärbecken
10.02
Umbau Verteiler Nachklärbecken
11 Niederspannungsverteilung (NSV)
11
Niederspannungsverteilung (NSV)
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates
Gebäude westlich des vorhandenen Betriebsgebäudes im
Bereich der Bestandskläranlage ausgeführt.
Die Herstellung findet in einer geböschten Baugrube
statt.
Die NSV wird zwischen dem Trafogebäude auf der einen
Seite und ÜSS-Eindickung und Trübwasserbecken auf der
anderen Seite hergestellt. Der lichte Abstand zwischen
NSV und Trafostation beträgt ca. 2,4 m. Der lichte
Abstand zwischen NSV und ÜSS-Eindickung bzw.
Trübwasserbecken beträgt ca. 1,0 bis 3,7 m. Die
Platzverhältnisse sind daher sehr beengt.
Die Zufahrt zur NSV erfolgt über die derzeitige
Hauptzufahrt der Kläranlage oder über die vorhandene
Überfahrt des Schlimmergrabens, vorbei am
Schlammentwässerungsgebäude, entlang zwischen
Heizznetrale/BHKW und ÜSS-Eindickung und vorbei am
Betriebsgebäude. Die licht Durchfahrtsbreite der
vorhandenen Überfahrt des Schlimmergrabens beträgt ca.
3 m.
Die NSV befindet sich außerhalb des Arbeitsbereichs des
Baukrans. Die Erschwernis für die Ausführung der
Arbeiten ohne Kran Baukran oder Mobilkran sind
einzukalkulieren.
Die NSV erhält ein gedämmtes Flachdach sowie eine
gedämmte und verputzte Außenfassade. Für die
Aufstellung der Schaltschränke wird bauseits ein
Doppelboden eingebaut.
Der Zugang im ausgebauten Zustand erfolgt über ein
Zugangspodest mit Treppe.
Bauwerksabmessungen (i. L.):
Länge gesamt: ca. 8,5 m
Breite gesamt: ca. 2,0 m
OK Bodenplatte: ca. 101,05 müNN
OK Decke: ca. 105,4 müNN
OK Attika: ca. 105,7 müNN
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates
11.01 Unbewehrter Beton
11.01
Unbewehrter Beton
11.02 Stahlbeton
11.02
Stahlbeton
11.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
11.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
11.04 Stahlbetonfertigteil
11.04
Stahlbetonfertigteil
12 Abzweigschächte
12
Abzweigschächte
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in
Sichtbetonqualität.
Die Fertigbetonbauteile haben folgende Anforderungen
hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit gemäß DBV
Merkblatt Sichtbeton, aktuelle Fassung aufzuweisen:
Sichtbetonklasse: SB3
Textur: T2
Porigkeit: P3
Farbtongleichheit: FT2
Ebenheit: E2
Arbeits- und Schalhautfugen: AF3
Schalhautklasse: SHK2
Die vorgesehenen Schal- und Betonarbeiten sind darauf
auszulegen.
Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten zu
beplanken. Die ZTV´s in den Vorbemerkungen zum Betonbau
sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Die erf. Aushebe- und Transportanker aus Edelstahl
mind. WSt.-Nr. 1.4571 nach Wahl des AN sind ind die
einzelnen Positionen einzukalkulieren; bauaufsichtlich
zugelassen, Tragfähigkeit entsprechend der Belastung,
einschließlich Kunststoffabdeckkappen.
Der erforderliche Baustahl (Flächenbewehrung,
Gitterträger, Auflagerbewehrung etc.) wird jeweils über
eine separate Position vergütet.
Das Stahlbetonfertigteil ist nach den statischen und
konstruktiven Vorgaben gemäß statischer Berechnung zu
fertigen.
Vor der Fertigung ist ein Baustellenaufmaß durch den AN
durchzuführen. Die Maße sind der Fertigung zu Grunde zu
legen. Für die Herstellung sind Element- und
Verlegepläne durch den AN anzufertigen und der
Bauüberwachung 2-fach vorzulegen. Nach Berücksichtigung
der Prüfeintragungen sind die überarbeiteten
Planunterlagen dem Prüftstatiker des AG 2-fach
vorzulegen. Die Kosten sind in die einzelnen Positionen
einzukalkulieren.
Die Transport- und Montagekosten sind in die einzelnen
Positionen einzukalkulieren.
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine
schriftliche Arbeits- und Montageanweisung zu erstellen
und dem AG bzw. dem SiGe-Koordinator rechtzeitig vor
Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Arbeits- und
Montageanweisungen müssen auf der Baustelle dem
Personal zugänglich gemacht werden. Die Kosten sind
einzukalkulieren.
In den Anweisungen sind insbesondere aufzunehmen:
- Gewichte der Teile
- das Lagern der Teile
- die Anschlagpunkte der Teile
- das Transportieren und die beim Transport
einzuhaltende
Transportlage
- Der Einbau der zur Montage/Demontage erforderlichen
Hilfskonstruktionen
- die Reihenfolge der Montage/Demontage und das
Zusammen-
fügen der Bauteile
- die Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge
- Angabe erforderlicher Maßnahmen
zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und
Standsicherheit
von Bauwerk und Bauteilen, auch während der
einzelnen
Montagezustände, zur Erstellung von Arbeitsplätzen
und
deren Zugängen, gegen Abstürzen oder Abrutschen
Beschäftigter bei der Montage, gegen Herabfallen von
Gegenständen;
- Skizzen, Zeichenungen etc. mit Darstellung der
Arbeitsplätze,
Zugänge, Standorte der Hebezeuge etc..
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine
12.01 Abzweigschacht 4. RS
12.01
Abzweigschacht 4. RS
12.02 Abzweigschacht Ozon
12.02
Abzweigschacht Ozon
12.03 Abzweigschacht GAK
12.03
Abzweigschacht GAK
13 Sonstige Bauwerke
13
Sonstige Bauwerke
13.01 Rinne Fahrbahnquerung Hauptweg
13.01
Rinne Fahrbahnquerung Hauptweg
13.02 Querung Schlimmergraben Nebenweg
13.02
Querung Schlimmergraben Nebenweg
13.03 Brauchwasserzapfstelle
13.03
Brauchwasserzapfstelle
13.04 Überfallschwelle
13.04
Überfallschwelle
16 Arbeiten auf Nachweis
16
Arbeiten auf Nachweis
Alle nachfolgenden Einheitspreise gelten unabhängig von Alle nachfolgenden Einheitspreise gelten unabhängig von
den anfallenden Massen.
Die Positionen sind alle Bedarfspositionen und können
ganz oder teilweise entfallen.
Die nachfolgenden Einheitspreise sind auf der Grundlage
der Kalkulation des Hauptangebotes zu ermitteln und
anzubieten.
Der AN führt auf Wunsch des AG zusätzliche oder
geänderte Leistungen zu den nachfolgenden Sätzen aus.
Stundenlohnarbeiten müssen gesondert abgerechnet
werden. Die Abrechnung erfolgt täglich mit der
Bauüberwachung auf Stundennachweiszetteln, wobei die
durchgeführten Arbeiten im Einzelnen aufgeführt sein
müssen.
Grundsätzlich sind die Stundenlohnarbeiten nur nach
ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauüberwachung
durchzuführen.
Die Bauüberwachung gibt im Einzelnen an, welche
Arbeiten nach Stundennachweis durchgeführt werden
können.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Erbringen
der ausgeschriebenen Stundenlohnarbeiten.
Die angebotenen Stundenlöhne gelten auch für die
Nachunternehmer des Hauptauftragnehmers.
Alle nachfolgenden Einheitspreise gelten unabhängig von
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung dem Auftraggeber bzw. der örtl.
Bauüberwachung werktäglich zu übergeben.
Der Stundenzettel enthält insbesondere folgende
Angaben:
Datum,
Bezeichnung der Baustelle,
Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder
Gehaltsgruppe,
genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der
Baustelle,
Art der ausgeführten Leistung
geleistete Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf.
aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen
Gerätekenngrößen
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den
Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der
Auftraggeber, die gegengezeichneten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
16.01 Stundenlohnarbeiten Arbeitskräfte
16.01
Stundenlohnarbeiten Arbeitskräfte