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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
KITA Bürkstraße Villingen-Schwenningen
Lage: Bürkstraße 3, 78054 Villingen-Schwenningen
Objektbeschreibung:
Im Stadtzentrum von Schwenningen soll in der Birkstraße
eine dreigeschossige Kindertagesstätte für 5 Gruppen
gebaut werden.
Neben den großzügigen Gruppenräumen dienen auch die
Flure als Spielbereich für die
Kinder.
Zudem erwartet die Kinder im Außenbereich ein weiteres
Highlight.
Hier werden an dem außenliegenden Treppenturm zwei
Rutschen errichtet.
Die Bauteile werden wie folgt ausgeführt (wesentliche
Konstruktionsbeschreibung):
Tragkonstruktion: Massivbau/ Ziegelmauerwerk
Nichttragende Innenwände: Trockenbau/ Hohlwände
Bodenplatte: Ortbeton ca. d=25 cm
Decken: Filigrandecken-Stahlbeton
Dach: Dachabdichtung Bituminös
Fenster: Kunststofffenster mit Aludeckschale
Außentüren: Aluminium
Folgende ELT-Installationen sind
vorgesehen:
- ELT-Zuleitungen
- ELT-Verteilungen
- Allg. Elektroinstallation
- Potentialausgleich
- Beleuchtungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung
- Sonnenschutzsteuerung
- NRA-Anlage Treppenhaus
- Brandwarneanlage flächendeckend
- Telefon + Datenverkabelung (passives
Netz)
- Sprechanlage als Gegensprechanlage
KITA Bürkstraße Villingen-Schwenningen
In den EPs ist zu berücksichtigen:
1. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der
Technik
als geschuldet. Alle Positionen verstehen sich, so
nicht anders
beschrieben, als liefern, transportieren, montieren
und in
Betrieb nehmen.
2. Der AG behält sich vor, Positionen des LVs, die noch
nicht in Auftrag gegeben wurden (Preisanfrage- und
Alternativpositionen), im Zuge des Baufortschritts zu
den
angebotenen Einheitspreisen nachträglich an den AN zu
vergeben.
3. Alle behördlichen Anmeldungen im Rahmen der
Ausführung
sind mit den Einheitspreisen abgegolten,
ausschließlich der
behördlichen Gebühren.
4. Der AN erhält bei der Projektübergabe eine
Ausführungsplanung. Auf deren Basis erstellt er seine
Montageplanung. Der AN ergänzt erforderlichenfalls
die vorliegende Ausführungsplanung für die
Montageplanung. Der AN übergibt die Montageplanung
dem AG und stimmt diese mit ihm und den allen
Beteiligten
ab. Erst nach der Freigabe der eingereichten Unterlagen
kannmit der Montage begonnen werden. Die Montage darf
ausschließlich anhand vom AG geprüften Plänen erfolgen.
5. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen
Nachweise
für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vor
Ausführungsbeginn vorzulegen.
Amtliche Nachweise können sein:
Prüfzeugnis, Prüfbescheid und allgemeine
bauaufsichtliche
Zulassung (ABZ) bzw. allgemeines bauaufsichtliches
Prüfzeugnis (ABP).
Für die Bestandsunterlagen sind entsprechende
Auflistungen
des eingebauten Brandschutzes, mit Typ, Ort, lfd.-Nr.
und
den Grundrissen mit Eintragungen vorzulegen.
Die Einbauanleitungen der Brandschutzeinrichtungen
sind vor
Beginn der Montage der Bauleitung zu übergeben. Es
dürfen
keine Einrichtungen eingebaut werden deren ABP/ABZ
nicht auf
der Baustelle sind.
6. Alle zur Installation vorgesehenen Teile sind zu
bemustern.
Die Bemusterung ist vom Bieter bzw. AN zeitlich so
frühzeitig
anzumelden, dass der AG, Bauherr und deren
Vertretungen Zeit
haben, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen.
Der Bauablauf darf nicht gestört werden. Es dürfen nur
freigegebene Teile eingebaut werden. Bei gleichartigen
Gegenständen, z.B. Schaltschränke, Schaltgeräte,
Bezeichnungsschilder, Pumpen, Armaturen usw. sind
einheitliche Fabrikate zu verwenden.
7. Von anderen Firmen einzubauende und vom Unternehmer
zu
liefernde Materialien müssen unaufgefordert und
rechtzeitig mit
genauen Montagerichtlinien an die ausführende Firma
übergeben werden. Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung
mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen.
8. Baustelleneinrichtung
An- und Abtransport, Auf- und Abbau der
Baustelleneinrichtung
für die gesamte im Leistungsverzeichnis beschriebene
Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Maschinen und
Geräten, Montagegerüsten, Leitern, Personalunterkünften
gemäß Arbeitsstättenverordnung sowie den notwendigen
Baustoff- und Werkzeugdepots.
9. Während aller Arbeiten des ANs auf der Baustelle
muss
ein deutschsprechender Vertreter des ANs anwesend
sein,
der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung
entgegenzunehmen und der weisungsberechtigt die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Er nimmt an
den wöchentlichen Bauleiterbesprechungen teil und darf
nur
mit Zustimmung des AGs ausgetauscht werden. Sofern ein
Zusammenarbeiten mit dem Bauleiter oder anderen
Arbeitnehmern des ANs nicht zumutbar ist, kann der AG
die sofortige Ablösung verlangen.
10. Alle erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen
mit den Versorgern für die Hausanschlüsse sind
durchzuführen,
einschl. Vorbereitung der Versorgungsanträge. Für alle
Anträge
zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes sowie deren
Durchsetzung ist der AN verantwortlich. Ihm obliegt die
Koordination zwischen und mit den privaten und
öffentlichen
Ver- und Entsorgern aller Gewerke bis hin zur
Inbetriebnahme
der jeweiligen Anlagen.
11. Der AG ist von anstehenden Prüfungen und
Inbetriebnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
Vom AN sind Prüfungen so frühzeitig anzumelden, dass
der
AG Zeit hat, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen.
Eine bloße Übergabe von Prüfberichten und / oder
Protokollen
ist, ohne Genehmigung des AGs, als nichtig vereinbart.
Alle
daraus entstehenden Aufwendungen zur Wiederholung gehen
zu Lasten des AN, auch daraus erwachsende
Baustellenbehinderungen und Anfahrten.
12. Einweisung in Anlagenbedienung
Das Bedienungspersonal ist in die Bedienung der Anlage
und der Anlagendokumentation einzuweisen.
Die Einweisung muss sich der Auftragnehmer vom Bauherrn
bzw. dessen Vertreter schriftlich bestätigen lassen.
Geeignetes
Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zur Verfügung
zu stellen.
13. Sofern nicht anders angegeben sind
Revisionsunterlagen
nach VDI 6026 in 1-facher Ausfertigung in Ordner
geordnet
mit Inhaltsangabe dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind
die
Unterlagen 1-fach auf CD (Textteil als PDF-Datei,
Pläne als
PDF- und DWG-Datei) zu übergeben. Die
Bestandsunterlagen
sind im wesentlichen 6 Wochen vor der Abnahme, als
Prüfexemplar mit der Abnahmebeantragung 1-fach
einzureichen.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Ordner-Inhaltsverzeichnis, Raumnummernplan,
Anlagenverwaltung
2. Planungsgrundlagen Anlagenbeschreibung,
Anlagenschemata, Rohrnetzberechnung
3. Auflistung Revisionspläne, Bestandszeichnungen
mit Schnitten, Detailzeichnungen, Strang- bzw.
Schaltschemata. Die jeweiligen Brandschottungen
sind entsprechend in den Plänen einzuzeichnen,
zu nummerieren und auch bildlich zu katalogisieren.
Die Dokumentation ist Bestandteil der vom AN
einzureichenden Dokumentation.
4. Fabrikatslisten, Ersatzteilliste mit Typenangabe und
Bezugsquelle, Gerätekarten, Herstellerunterlagen mit
Kennzeichnung der eingesetzten Komponenten,
Kennlinien der eingebauten Komponenten
5. Bedienungs- und Wartungsanweisung (ausführlich
am Ende der Auflistung), Wartungsvorschriften,
Wartungstermine, Störungsbeschreibung mit
Beseitigungshinweise
6. Abnahmebescheinigungen, Einweisungsbescheinigung,
Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, Bescheinigung über
die Einhaltung der DVGW- und DIN Normen,
Bescheinigung über die Einhaltung nach VBG,
Bauartenzulassungen
7. Mess-, Spül- und Druckprobenprotokolle
8. Errichterbescheinigung
9. Für den Betrieb der Anlagen erforderliche
Softwarestände
14. Bedienungs- und Wartungsanweisung
Der Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle
aufzulisten.
Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen, welche
ausschließlich in deutscher Sprache erstellt sind,
sollen
Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen:
14.1 Anlagenbeschreibung
- Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung
- Garantiewerte
- Betriebsdaten
- Installationsdaten
- anlagenspezifische Merkmale
14.2 Bedienungsanweisung
- Funktion und Lage der Bedienungsorgane
- Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der
Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-,
Schutz- und Regelgeräte
- Erläuterung der Sicherheitseinrichtungen
- Anweisungen für Betriebsunterbrechungen
- wirtschaftlichste Betriebsart
14.3 Wartungsanweisung
- Erläuterung der Störmeldung
- Fehlersuchtabelle (Diagnosesystem)
- Schmier- und Dichtungsarbeiten
- Spezialwerkzeuge
- Eigenschaften von Betriebsmitteln
(Bei Bedarf auch Sicherheitsdatenblätter)
- behördliche Kontrollen und Prüfungen
- Art und Zeitfolge der Überwachung
(Inspektionstabelle)
14.4 Ersatzteilaufstellung
- Reserveeinrichtungen
- Verschleißteile
- Ersatzteilliste mit Angaben des Herstellers,
Auslieferungslagers und des Kundendienststützpunktes
mit Anschrift und Telefon-Nr., Typ- bzw.
Fabrikation- Nr.,
Größe, Leistung, Bestelldaten usw.
In den EPs ist zu berücksichtigen:
In den EPs ist zu berücksichtigen:
Auf- und Abbau sowie Vorhalten der Gerüste, deren
Arbeitsbühnen mehr als 4,0 m über Gelände oder Fußboden
liegen.
Für die Ausführung notwendige Fräs- und Stemmarbeiten
sind
zu berücksichtigen.
Bei Bussystemen Erstellung eines Pflichtenheftes mit
Einstellparametern.
Erforderliche Leistungsmessungen hat der Auftragnehmer
durchzuführen, zu protokollieren und mit Ist und
Sollwerten
festzuhalten.
In den EPs ist zu berücksichtigen:
1 Allgemein
Hierzu zählen:
1.1 Die VOB "Verdingungsordnung für Bauleistungen"
in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.2 Die VDE-Richtlinien/-Vorschriften in der zum
Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.3 Die Vorschriften und Technischen
Anschlussbedingungen
des zuständigen Energieversorgungsunternehmens.
1.4 Die Bestimmungen der Deutschen Telekom AG.
1.5 Die Unfallverhütungsvorschriften in der zum
Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.6 Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) in der
zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.7 Die "Richtlinien der VdS Schadensverhütung GmbH"
und der "Technischen Überwachungsvereine", soweit
zutreffend.
1.8 Die anerkannten Regeln der Technik, die jeweiligen
DIN-Normen und sonstigen im Bundesgebiet gelten-
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
in der
zum Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.12 Alle Angebotspreise sind Festpreise bis 6 Monate
nach
Beendigung der Bauzeit. Die der Angebotskal- kulation
zu
Grunde gelegten Rohmaterialpreise für Kupfer, Gummi,
Eisen usw. sind für diesen Zeitraum verbindlich.
Nachforderungen oder Gutschriften wer-
den nicht anerkannt.
2 Stoffe und Bauteile
2.1 Die geforderten Fabrikat- und Typenangaben,
Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig
und zweifelsfrei anzugeben.
2.2 Bei gleichartigen Gegenständen, z.B. Motore,
Schaltschränke, Schaltgeräte, Bezeichnungs-
schilder usw. sind einheitliche Fabrikate zu
verwenden.
2.3 Vor Ausführung hat der Auftragnehmer
unaufgefordert für
sämtliche Einrichtungen wie Leuchten, Schaltgeräte usw.
und besonderen Teilen, Muster oder ggf. Zeichnungen
oder Abbildungen vorzulegen, aus denen alle
Einzelheiten
zweifelsfrei ersichtlich sind. Den Umfang der
Bemusterung bestimmt der Auftraggeber.
3 Koordination
3.1 Der AN ist verpflichtet, sämtliche vom ihm zu
erbringenden Leistungen mit den anderen am Bau tätigen
Gewerken zu koordinieren. Hierzu gehören neben der
terminlichen Koordination - um gegenseitige
Behinderungen zu vermeiden - auch die detaillierten
Abstimmungen der Trassenführungen hinsichtlich der
geometrischen Lage und der Höhenkoordinaten.
3.2 Gleiches gilt sinngemäß für die Anordnung
sämtlicher
Objekte wie Rangierverteiler, Tableaus, Steuertafeln,
Unterverteilungen sowie Schalter und Steckdosen.
3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit allen
Firmen, die
zur Betriebsfertigkeit ihres Leistungsumfanges
elektrische
Anschlüsse benötigen, den Arbeitsablauf zu
koordinieren,
sowie die erforderlichen Anschlüsse und Anschlusswerte
zu erfragen. Über alle diesbezüglichen Besprechungen
sind Aktenvermerke anzufertigen und dem Auftraggeber
in 2-facher Ausfertigung zu übergeben.
4 Ausführung
4.1 Vom Auftraggeber werden nach Bedarf zur Verfügung
gestellt:
Entwurfs-/Ausführungsszeichnungen M 1:50 als
Normalpausen oder Mutterpausen, elektronische
Datenträger gegen Kostenersatz.
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen:
Planunterlagen sind grundsätzlich im CAD-System zu
erstellen. Schnittstelle im dxf-, dwg-Format.
Abschriften
oder Kopien des Originalangebotes 2-fach.
Berechnungen in prüffähiger, übersichtlicher Form
1-fach.
Montagepläne 3-fach, farbig (Umfang siehe Pkt. 11).
Detail-, System- und Schemazeichnungen 3-fach, farbig.
Zeichnungen zur Ausführung durch andere Gewerke und
Zeichnungen zur Koordination mit anderen Gewerken,
ggf. farbig angelegt. Erstellen der Anträge für EVU
usw.
Taglohnrapporte und Arbeitsberichte 3-fach, täglich.
Führung des Bautagebuches 2-fach, täglich.
Nachtragsangebote 4-fach (vor Ausführung).
Aufmaße und Massenzusammenstellung 3-fach.
Prüf- und Abnahmeprotokolle 3-fach.
Genehmigungsunterlagen 3-fach.
4.3 Nach Fertigstellung der Arbeiten sind vom
Auftragnehmer
nachfolgend beschriebene Revisionsunterlagen zu
liefern.
Zusätzlich sind die Revisionsunterlagen auf
elektronischem Datenträger im dxf-Format nach Wahl
des Auftraggebers zu erstellen.
Dokumentation/Revisionsunterlagen
Die Dokumentation ist in Ordnern DIN A4 (52 mm bzw.
80 mm breit) zu übergeben.
Für Grundrisse, sonstige Pläne, Montagepläne usw. sind
Stehsammler DIN A4 zu verwenden.
Aufbau der Unterlagen
In jedem Ordner ist am Anfang ein Deckblatt sowie ein
Inhaltsverzeichnis der Dokumentation einzuordnen. Die
zu dem jeweiligen Ordner gehörenden Bereiche des
Inhaltsverzeichnisses sind gesondert durch Fettdruck zu
markieren. Das Deckblatt und das Inhalts verzeichnis
sind
durch Klarsichtfolien zu schützen.
Deckblatt
- Projektbezeichnung und Adresse
- Gewerkebezeichnung
- Name und Anschrift ausführende Firma
- Name und Anschrift Fachplaner
Dokumentation
Allgemein
- Protokoll der durch die AN vorgenommenen
Vorabnahmen
- Protokoll Einweisung Betriebspersonal
Schemata
- Gesamtübersichtsschaltplan
- Übersichtsschaltplan Leitungen
Bedienung und Wartung
- Bedienungsanleitungen
- Wartungsanweisungen
- Wartungsangebot auf Basis Wartungsschecklisten
- Notfallplan über die wichtigsten Funktionen der
Anlagen.
Bescheinigungen
- Bescheinigung über Einhaltung der VDE- und
DIN-Normen
- Bescheinigung über die Einhaltung der
EMV-Richtlinien
- Bescheinigung nach VBG 4
Messprotokolle
- Prüfprotokoll für elektrische Anlagen sämtlicher
Stromkreise (Schleifen-/ Isolationswiderstand,
Dämpfung)
- Erdungswiderstand gemäß VDE 0185
Schaltschrankunterlagen
- Stromlaufpläne und Klemmenpläne nach DIN 40719
- Schaltschrankstückliste (Angabe von Menge, Fabrikat,
Bestellnummer, Typenbezeichnung,
Positionsbezeichnung lt. Stromlaufplan)
- Schaltschrankansicht (Außenansicht, Innenansicht,
Querschnitt)
- Kabelschema nach DIN 40719 (Kabelart, Querschnitt,
Aderzahl, Ziel-/Endpunkt)
Herstellerunterlagen:
- Herstellerprospekte (Kennzeichnung aller
eingesetzter
Komponenten)
- Gerätekartei (beinhaltet Fabrikatliste und
Ersatzteilliste
aller eingesetzten Komponenten)
Revisionspläne:
- Installationspläne M 1:50 mit Angabe aller
Betriebsmittel
einschl. Abzweigdosen mit Stromkreiszeichnungen
- Übersichtsschaltpläne
Die Kosten für die Erstellung vorgenannter Unterlagen
sind mit der vereinbarten Vertragssumme abgegolten.
4.4 Änderungen der Ausführungsplanung während der
Bauphase werden vom Auftragnehmer dokumentiert
und in seine Montagepläne eingearbeitet.
4.5 Von anderen Firmen einzubauende und vom
Auftragnehmer zu liefernde Materialien müssen
unaufgefordert und rechtzeitig mit genauen
Montage-Richtlinien an die ausführende Firma übergeben
werden. Die Haftung und Gewährleistung für diese
Materialien und deren richtigen Einbau
bleiben beim
Auftragnehmer.
5 Inbetriebnahme, Leistungsmessung, Abnahme und
Abrechnung
5.1 Nach Fertigstellung der Anlagen oder
abgeschlossener
Anlagenteile ist vom Auftragnehmer die Inbetriebnahme
und Funktionsprüfung durchzuführen.
5.2 Erforderliche Leistungsmessungen hat der
Auftragnehmer
durchzuführen und protokollarisch mit Ist- und
Sollwerten
festzuhalten.
5.3 Bestehen Zweifel an den vom Auftragnehmer
durchgeführten Messungen, so behält sich der
Auftraggeber vor, diese Messungen durch eine neutrale
Institution auf Kosten des Auftragnehmers durchführen
zu
lassen.
5.4 Abnahme / Gewährleistung
Alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmer
unterliegen der Prüfung und Abnahme durch den
Auftraggeber bzw. den beauftragten Fachingenieur /
Architekten.
Die Verjährungsfrist der Gewährleistung beginnt mit der
mängelfreien Schlussabnahme des Gewerkes
5.5 Gewährleistungsfristen:
2 Jahre nach VOB Paragraph 13, Nr. 4 Absatz 2 bei
maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen
Anlagen oder Teilen davon. Die Frist verkürzt sich auf
1 Jahr, wenn der Auftraggeber keinen Wartungsvertrag
beauftragt. Hiermit ist ein Wartungsvertrag mit einer
Firma nach Wahl des Auftraggebers gemeint.
5 Jahre für die übrigen Teile der Anlage.
Es wird eine Sicherheitsleistung von 5 % der
Abrechnungssumme (brutto) vereinbart. Die Ablösung
durch eine selbstschuldnerische, unbedingte und
unbefristete Bankbürgschaft ist möglich.
5.6 Aufmaß / Prüfung / Rechnung
Vor jeder Rechnungsstellung bzw. Abschlagsrechnung ist
ein nachprüfbares Aufmaß vorzulegen. Erst nach Prüfung
und Freigabe derselben darf eine Rechnung gestellt
werden.
6 Stundenlöhne
Stundenlohnarbeiten werden nach
Stundenverrechnungssätzen, in denen
- Lohn- und Gehaltskosten
- vermögenswirksame Leistungen
- Gemeinkostenanteile
- und Gewinn
enthalten sind, vergütet.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie Erschwerniszuschläge sind nicht
in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen,
sondern -sofern sie nicht schon in Teilleistungs-
positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind,
im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert
nachzuweisen.
Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Architekten oder der Fachbauleitung
und werden ggf. gesondert beauftragt.
7 Weitere Bestimmungen
7.1 Desweiteren müssen in die Einzelpreise folgende
Leistungen mit einkalkuliert werden.
Alle Transporte an der und auf die Baustelle.
Sämtliche Befestigungsmaterialien, wie zum Beispiel
Schlitzbandeisen, Ankerschienen, Dübel, Schrauben,
Schellen, Rohrhaken, Zugentlastungen, Spezialzement,
usw., aber auch Kleinmaterial wie Zugdraht, Muffen,
Verschraubungen, und sonstige Materialien, die zum
betriebsfertigen und betriebssicheren Betreiben der im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagenteile
notwendig sind, welche im Leistungsverzeichnis aus
Übersichtlichkeitsgründen nicht als Einzelposition
aufgeführt sind.
Sämtliche Hilfsarbeiten wie Ausschneiden von
Planplatten, Anfertigen von Schlitzen, Löchern,
Aussparungen, ferner Durchbrüche in Mauerwerk
beliebiger Dicke.
Sofern in einzelnen Positionen des
Leistungsverzeichnisses nähere Beschreibungen stehen,
sind diese für den besonderen Fall als erläuternde
Hinweise aufzufassen.
7.2 Unter Beachtung der zusätzlichen Erläuterungen sind
in die Einzelpreise ferner einzukalkulieren:
Die Überwachung der Arbeiten durch einen
Elektromeister.
Das Ermitteln der tatsächlichen Stückzahlen und
Kabellängen entsprechend den Verhältnissen an Ort und
Stelle bzw. auf Grund der mit der Bauleitung geführten
Verhandlungen.
Das Vorlegen von Unterlagen über die Prüfung der
Anlagen nach den DIN VDEBestimmungen, sowie
Messung und Protokollieren elektrischer Messwerte nach
Forderung des technischen Ingenieurbüros.
Das Anfertigen von Revisionsplänen wie unter Pos. 4.3
beschrieben. Desweiteren das Beschriften aller
Verteiler
samt Klemmen und der abgehenden Leitungen mittels
dafür geeignete und dauerhaft lesbarer
Beschriftungsmitteln.
Die Anweisung der Schlussrechnung wird vom
Vorhandensein der unter diesem Abschnitt
aufgeführten Forderungen abhängig sein.
7.3 Der Bieter ist verpflichtet, vollständig
betriebsfähige und
betriebssichere Leistungen anzubieten und sich dabei an
das Leistungsverzeichnis zu halten. Sollten über die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen bzw. die nach den
Vorbemerkungen sich ergebende Verpflichtungen
hinausgehende Aufwendungen notwendig oder absehbar
sein, so sind diese entweder preislich mit zu erfassen
oder in gesondertem Schreiben anzubieten.
7.4 Der Bieter ist gehalten, bei der Wahl der
Einzelteile und
der Ausführung die größte Sorgfalt zu beachten und hat
die Anlagen in engem Kontakt mit der Bauleitung zu
erstellen. Schlitze und Aussparungen dürfen nur nach
einer generellen und erforderlichen detaillierten
Besprechung ausgeführt werden. Diese Gesichtspunkte
sind bei der Preisbildung und Ausführung zu beachten.
Spätere Einwände werden nicht anerkannt.
7.5 Vor der Bestellung oder Ausführung der
ausgeschriebenen oder zusätzlich in Auftrag gegebenen
Leistungen ist, je nach Bedarf, mit der Bauleitung bzw.
dem technischen Ingenieurbüro eine Projektbesprechung
zu führen.
Eine Bestellung nach LV ohne vorherige
Freigabe durch
die Bauleitung oder dem technischen Ingenieurbüro
erfolgt auf eigenes Risiko des Auftragnehmers.
7.6 Etwa erforderlich werdende Zusatzleistungen sind
nach
Anfrage sofort anzubieten. Die Preise sind auf der
Basis
des Hauptangebots zu kalkulieren. Für die Durchführung
dieser zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen
des Hauptauftrags.
7.7 Lager- und Aufenthaltsräume können nicht zur
Verfügung
gestellt werden. Durch den Auftragnehmer sind
entsprechend Container aufzustellen.
7.8 Alle Bauteile, Geräte, Apparaturen, auch Leitungen
und
Verteilerdosen sind zur Abnahme einwandfrei zu
verwahren und zu schützen. Entstandenen Schäden,
Diebstähle und Verluste gehen bis zur Abnahme zu
Lasten des Auftragnehmers.
7.9 Die ausführende Firma übernimmt allein und unter
voller
Entlastung des Auftraggebers die gesamte
Verantwortung, die zivile und strafrechtliche Haftung
für
die technische Sicherheit der Gesamtanlage, sowie die
Erfüllung der innerhalb ihres Arbeitsbereiches
zuständigen Vorschriften über Arbeitsschutz.
8 Alternativangebote, Gleichwertigkeit
8.1 Die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen der
einzelnen
Positionen sind aus Gründen der Vergleichbarkeit für
die
Preisermittlung verbindlich. Gleichwertige Fabrikate
sind
ausdrücklich zugelassen, müssen jedoch auf einem
gesonderten Blatt aufgeführt werden
Fabrikate, die in der Leistungsbeschreibung vorgesehen
sind, hat der Bieter anzubieten. Sind Fabrikate mit der
Anmerkung "oder ähnlich gleichwertig" vorgesehen, kann
ein anderes, gleiches Fabrikat angeboten werden. Wenn
gleichwertige Fabrikate zugelassen sind, muss die
Gleichwertigkeit in folgenden Punkten gegeben sein:
- Form und Abmessung
- Technische Parameter
- Güte der Verarbeitung, der Konstruktion und der
Materialien
- Qualität der technischen Prüfzeichen
- Detailausbildung, ästhetischer Gesamteindruck
Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu
erbringen. Die erforderlichen Unterlagen sind dem
Angebot beizulegen.
Ist der Nachweis der Gleichwertigkeit strittig, gilt
er als
nicht erbracht. Es ist dann das vom Auftraggeber
verlangte Fabrikat zu liefern. Der Auftraggeber behält
sich vor, ein als gleichwertig angebotenes Fabrikat
abzulehnen.
Wenn bei einzelnen Positionen keine Fabrikate genannt
werden, so hat der Auftragnehmer das angebotene
Fabrikat bzw. den Hersteller anzugeben.
8.2 Werden die Einzelpreise nicht gem. 8.1 angegeben,
kann das Angebot nicht gewertet werden.
9 Informationspflicht
9.1 Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe über die
örtlichen Verhältnisse zu informieren. Eventuelle
Erschwernisse bei Lieferung und Montage sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Einwände
oder Ansprüche aus Unkenntnis der örtlichen
Verhältnisse können nicht geltend gemacht werden.
10. Koordinierung von Arbeiten mit anderen Firmen
In den Leichtbauwänden sind sämtliche Unterputz-Geräte
genau anzuzeichnen.
Die Bieterfirma verpflichtet sich, alle er forderlichen
Abstimmungen mit anderen Firmen durchzuführen, soweit
die eigenen Leistungen oder die Leistungen anderer
berührt werden. Dabei ist besondere Beachtung auf die
Schnittstellen in den Plänen, die Klemmbe zeichnung,
Spannungspotentiale, Meldungen, Verriegelungen etc. zu
legen.
11. Dokumentation/Montage- und Revisionsunterlagen
Die Dokumentation ist in Ordnern DIN A4 (52 mm bzw.
80 mm breit) in 3-facher Ausfertigung zu übergeben.
Pläne sind farbig zu plotten und ebenfalls 3-fach auf
CD-ROM im dwg- und dxf-Format zu übergeben.
Ablage:
Für Grundrisse, sonstige Pläne, Montagepläne usw.
DIN A3 sind Stehsammler DIN A4 zu verwenden.
Die Rückenfarbe der Ordner und Stehsammler wird
vom AG festgelegt.
Aufbau der Unterlagen:
In jedem Ordner ist am Anfang ein Deckblatt sowie ein
Inhaltsverzeichnis der Dokumentation einzuordnen.
Die zu dem jeweiligen Ordner gehörenden Bereiche des
Inhaltsverzeichnisses sind gesondert durch Fettdruck zu
markieren. Das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis
sind
durch Klarsichtfolien zu schützen.
Deckblatt:
- Projektbezeichnung und Adresse
- Gewerkebezeichnung
- Name und Anschrift ausführende Firma
- Name und Anschrift Fachplaner
Dokumentation:
Allgemein
- Protokoll der durch die AN vorgenommenen
Vorabnahmen
- Protokoll Einweisung Betriebspersonal
Schemata
- Gesamtübersichtsschaltplan
- Übersichtsschaltplan Steigeleitungen
Bedienung und Wartung
- Bedienungsanleitungen
- Wartungsanweisungen
- Wartungsangebot auf Basis Wartungsschecklisten
- Notfallplan über die wichtigsten Funktionen der
Anlagen
Bescheinigungen
- Protokolle TÜV-Abnahme
- Bescheinigung über Einhaltung der VDE-
und DIN-Normen
- Bescheinigung nach VBG 4
Messprotokolle
- Prüfprotokoll für elektrische Anlagen sämtlicher
Stromkreise (Schleifen-/ Isolationswiderstand)
- Erdungswiderstand gemäß VDE 0185
- Mindestbeleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung
gemäß VDE 0108
Schaltschrankunterlagen
- Stromlaufpläne und Klemmenpläne nach DIN 40719
- Schaltschrankstückliste (Angabe von Menge, Fabrikat,
Bestellnummer, Typenbezeichnung,
Positionsbezeichnung lt. Stromlaufplan)
- Schaltschrankansicht (Außenansicht, Innenansicht,
Querschnitt)
- Kabelschema nach DIN 40719 (Kabelart,
Querschnitt, Aderzahl, Ziel-/Endpunkt)
Herstellerunterlagen
- Herstellerprospekte (Kennzeichnung aller
eingesetzter Komponenten)
- Gerätekartei (beinhaltet Fabrikatliste und
Ersatzteilliste aller eingesetzten Komponenten)
Revisionspläne
- Installationspläne M 1:50 mit Angabe aller
Betriebsmittel
einschl. Abzweigdosen mit Stromkreiszeichnungen
- Übersichtsschaltpläne
- Steigeleitungspläne
12. Regelung für Nachunternehmervergaben
12.1 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten
Übertragung Art und Umfang der Leistungen folgende
Angaben bzw. Unterlagen zur Freigabe des
Auftraggebers einzureichen :
- Name und Anschrift des Nachunternehmers
- Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer)
des Nachunternehmers
- Aufstellung der Leistungen, die durch diesen
Nachunternehmer erbracht werden sollen
- Nachweis über fachliche Kompetenz,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des
Nachunternehmers
- Firmenprofil mit Referenzliste des Nachunternehmers
12.2 Der Auftragnehmer darf nur Leistungen übertragen,
die
nicht durch das eigene Unternehmen durchführbar sind.
12.3 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der
Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht
weitervergibt.
12.4 Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor,
Nachunternehmer ohne Angabe besonderer Gründe
abzulehnen.
Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen
Punkt 1. - 12. wurden zur Kenntnis genommen und
anerkannt.
Ort ........................................
Datum ........................................
.......................................................
Stempel, Unterschrift/Bieter
1 Allgemein
Umlagen für Nachunternehmerleistungen:
1,6% für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen
0,5% für die Bauwesenversicherung
Umlagen für Nachunternehmerleistungen:
STARKSTROM
STARKSTROM
1 KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
1
KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
1. 1 KG 442.2 Sicherheitsbeleuchtungsanlage
1. 1
KG 442.2 Sicherheitsbeleuchtungsanlage
1. 2 PV-Anlage
1. 2
PV-Anlage
2 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
2
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
2. 1 KG 443.1 Niederspannungshauptverteiler
2. 1
KG 443.1 Niederspannungshauptverteiler
3 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
3
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlag
3. 1 KG 444.1 Unterverteiler
3. 1
KG 444.1 Unterverteiler
3. 2 KG 444.4 Kabel und Leitungen
3. 2
KG 444.4 Kabel und Leitungen
3. 4 KG 444.6 Verlegesysteme
3. 4
KG 444.6 Verlegesysteme
3. 5 KG 444.7 Installationsgeräte
3. 5
KG 444.7 Installationsgeräte
4 KG 445 Beleuchtungsanlagen
4
KG 445 Beleuchtungsanlagen
4. 1 KG 445.1 Allgemeinbeleuchtung
4. 1
KG 445.1 Allgemeinbeleuchtung
4. 2 KG 445.2 Sicherheitsbeleuchtung
4. 2
KG 445.2 Sicherheitsbeleuchtung
4. 3 KG 445.3 Außenbeleuchtung
4. 3
KG 445.3 Außenbeleuchtung
5 PotentialausgleichPotentialausgleiPotent
ialausgleich
5
PotentialausgleichPotentialausgleiPotent
ialausgleich
0015 Vorbemerkung
[0015]
Vorbemerkung
E
5. 1 Potentialausgleich
5. 1
Potentialausgleich
7 KG 448 Sonstige Leistungen
7
KG 448 Sonstige Leistungen
7. 1 KG 448.1 Brandschutz
7. 1
KG 448.1 Brandschutz
7. 2 KG 448.3 NRA-Anlage
7. 2
KG 448.3 NRA-Anlage
7. 7 KG 448.7 Stemm- und Bohrarbeiten
7. 7
KG 448.7 Stemm- und Bohrarbeiten
7. 8 SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
7. 8
SV-Abnahme, Einweisungen, Revisionsunter
SCHWACHSTROM
SCHWACHSTROM
8 KG 452 Such- und Signalanlagen
8
KG 452 Such- und Signalanlagen
8. 1 KG 452.1 Sprechanlage
8. 1
KG 452.1 Sprechanlage
8. 2 Notruf Behinderten-WC
8. 2
Notruf Behinderten-WC
12 Sonnenschutzanlagen
12
Sonnenschutzanlagen
Sonnenschutz (Allgemein)
Die Sonnenschutzanlage wird über
den EIB gesteuert.
Die erforderlichen EIB-Komponenten
(Motorsteuergeräte, Jalousieaktoren,
Wetterstation etc.) sind im Titel
Installationsgeräte ausgeschrieben.
Sonnenschutz (Allgemein)
12. 1 Sonnenschutzanlagen
12. 1
Sonnenschutzanlagen
13 KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
13
KG 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
13. 1 KG 456.1 Brandwarnanlage
13. 1
KG 456.1 Brandwarnanlage
14 KG 457 Übertragungsnetze
14
KG 457 Übertragungsnetze
14. 1 KG 457.1 Passives Datennetz
14. 1
KG 457.1 Passives Datennetz