Hinweistext – Prüfung und Dokumentation Grundleitungen Die Durchführung der Prüf-, Spül- und Dokumentationsarbeiten hat gemäß den einschlägigen Normen und Vorschriften sowie den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses zu erfolgen.
Dichtheitsprüfung
Die Dichtheitsprüfung der Grundleitungen ist vollständig und abschnittsweise durchzuführen.
Nicht bestandene Prüfungen sind unverzüglich zu wiederholen. Die Ursachen sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Spülung der Leitungen
Die Leitungen sind vor der Prüfung vollständig zu reinigen und zu spülen.
Verunreinigungen oder Ablagerungen, die zu Beeinträchtigungen der Funktion führen, sind durch den Auftragnehmer zu beseitigen.
Kamerabefahrung
Die Kamerabefahrung hat nach vollständiger Fertigstellung der Leitungen zu erfolgen.
Festgestellte Mängel (z. B. Lageabweichungen, Beschädigungen, Versätze, Fremdkörper) sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen.
Eine erneute Kamerabefahrung ist nach Mängelbeseitigung durchzuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Einmessung
Die Einmessung der Leitungen hat lage- und höhengerecht zu erfolgen.
Die Ergebnisse sind in prüffähigen Bestandsunterlagen darzustellen und mit den tatsächlichen Ausführungen abzugleichen.
Revisionsunterlagen
Die vollständigen Revisionsunterlagen sind Bestandteil der geschuldeten Leistung und umfassen insbesondere:
Prüfprotokolle (Dichtheitsprüfung, Spülung)
Kamerabefahrungsprotokolle inkl. Videoaufzeichnung
Bestandspläne der Leitungsverläufe
Abnahme- und Prüfbescheinigungen
Die Unterlagen sind vollständig, prüffähig und fristgerecht vorzulegen.
Eine Abnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständiger und mängelfreier Vorlage der Revisionsunterlagen.
Unternehmerbedingungen
Die Einheitspreise beinhalten sämtliche erforderlichen Leistungen einschließlich:
wiederholter Prüfungen
Nacharbeiten bei Mängeln
vollständiger Dokumentation
mehrfacher Anfahrten und abschnittsweiser Durchführung
Zusätzliche Vergütungsansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Ausführung sowie die vollständige und richtige Dokumentation der Leistungen.
Alle aus mangelhaften Prüfungen, unvollständiger Dokumentation oder nicht bestandenen Abnahmen entstehenden Folgekosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Hinweistext – Prüfung und Dokumentation Grundleitungen
01 Kanaldichtheitsprüfung
01.01 Positionen