GK-Wände PAU
KETEK - Neubau Büro- und Produktionsgebäude
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung KETEK Neubau Produktions- und Bürogebäude Hofer Straße 15, 81737 München In München, Gemarkung Perlach, plant die Firma KETEK auf dem Grundstück der Hofer Straße 15 den Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes als Ergänzung zur benachbarten Firmenzentrale in der Hofer Straße 3. Die Grundstückfläche umfasst ca. 4.062 m². Der Neubau setzt sich zusammen aus einer zweigeschossigen Reinraumhalle mit Iso-Klassifizierten Teilbereichen, einem Technikaufbau sowie einem viergeschossigen Bürotrakt in jeweils massiver Bauweise (Stahlbetonskelettbau). Das Gebäude ist vollflächig unterkellert. Das Untergeschoss wird etwa auf halber Grundfläche als Tiefgarage genutzt. Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des derzeit vorhandenen Bestandsgebäudes und Erstellung des Büro- und Produktionsgebäudes in schlüsselfertiger Bauweise.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten, -die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen -die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden -die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
ZTV 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure Für Ausbau und Fassade,VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die Für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,Durchbrüche in Wände und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz,rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung fürdie eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis,Nachweisestatischer, brandschutz-, Schallschutz-, wänneschutz- und sicherheitstechnischer Art,Fugen,Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen. Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb flurquerender Türen sind detailliert in ihrer Medienbelegung und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die TGA-Gewerke zu planen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass verdeckte Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden. Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden.  Für die Beplankungen unter Fliesen- und Plattenbelägen sind Platten mit mindestens 18mm Dicke  oder ein reduzierterter Ständerabstand (415mm) auszuführen. Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben. 3.1.2 Produkte Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist das System zu bevorzugen, welches bei gleicher Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und die anderen bauphysikalischen Anforderungen ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen. In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens feuchtraumgeeignete  Gipsplatten einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei doppellagigen Beplankungen. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat. 3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig. Querschnittsschwächungen bzw. -Veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind stets nach Systemvorgaben auszuführen Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein. Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen Verformungen unter Berücksichtigung der bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse gemäß Herstellerangaben auszubilden. Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels vierseitiger Auswechslungen die gleitenden Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen. 3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein Bei Trockenbau-Unterkonstruktionen muss das Metall-Ständerwerk der für den Anwendungsfall zutreffenden Korrosivitätsklasse nach DIN 18219 entsprechen Bei Holz-Ständerwerk muss die DIN 68800 beachtet werden . Türverstärkungsprofile müssen so ausgeführt werden, dass die Bauwerksbewegungen infolge von Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B. durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung). Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten benötigen im Allgemeinen spezielle Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die Geschosshöhe. Befestigungen an Standard-Trockenbauprofilen sind nicht erlaubt. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt, dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden. 3.1.5 Spachtelung, Oberflächen Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden. Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich in Qualität Q1 zur späteren Aufnahme von Fliesenbelägen. 3.1.6 Beplankung An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich nach Systemvorgaben auszuführen (Beplankungsfuge verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge). Für Bereiche mit hoher (W2I) und sehr hoher (W3I) Feuchtebeanspruchung sind feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe erforderlich, z.B. zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen. Nur in W2I (hohe Beanspruchung) können darüber hinaus unabhängig von der stofflichen Basis Untergründe zur Anwendung kommen, sofern die Verwendung als feuchteunempfindlicher Untergrund bestätigt wird. Dies betrifft insbesondere Bereiche mit hoher(W2I) und sehr hoher(W3I) Feuchtebeanspruchung z.B. nicht häusliche Nassbereiche und gewerbliche Nassbereiche. Die Stöße der Platten sind nach Systemvorgaben auszuführen, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen. 3.1.7 Brandschutz Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen liegen oder diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen Einbausituationen erstellen zu können (so beispielsweise die Einbauanleitungen von Brandschutzklappen, damit der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und zulassungsgerecht herstellen kann). Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind die Elektrodosen in Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert gemäß Systemvorgaben oder mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen. Sich gegenüberliegende Elektrodosen sind zu vermeiden.  Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder Gipsmörtel gemäß Systemvorgaben. Durchführungen durch brand- oder schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets nach Systemvorgaben entsprechend im Laibungsbereich auszuführen. Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände eingebaut so hat der AN nach Ausführung der ersten BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfmgenieurs zur getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau einzubauen. Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das Verschließen/Verdecken von Brandschottungen. Demzufolge darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken, unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum Schließen von Schächten und Vorwänden, nur dann erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden. Ist dies trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden Trockenbaukonstruktionen zu schließen nicht erfolgt, so meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis zur Klärung zurück. 3.1.8 Türen Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht mindestens mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen auszuführen. Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der AN rechtzeitig  Bedenken gegen den Türeinbau an.
ZTV
Allgemeine Beschreibung 1   Allgemeine Beschreibung 1.1    ´Ausführung    Stockwerkshöhen:   von:   XXm             bis             bis:   XXm 1.2   Normen / Richtlinien Der Ausschreibung und Ausführung liegen die VOB, die Richtlinien und Merkblätter der Fachverbände und alle einschlägigen DIN - Normen in der neuesten Fassung zugrunde, insbesondere: Soweit einzelne Konstruktionen in ihrer Art nicht in den genannten Normen erfasst sind, gelten die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen. 2   Zulassungen / Zeugnisse Die Forderungen hinsichtlich Einbruch-, Güte-  Brand-, Schall- und Wärmeschutz, Befestigungen, Gleichwertigkeit bei alternativen Angeboten  usw. sind   nachzuweisen, z. B. durch Prüfzeugnisse. 3   Allgemeine Hinweise 3.1 Art und Umfang der Leistung Trockenbauarbeiten in sämtlichen Geschossen, einschl. aller brandschutz- und schallschutztechnisch notwendigen Wände  sowie den Ausbau der Sanitär-, Teeküchen- und Technikbereiche, etc- Einschließlich aller Anschlüsse an Fassaden, Decken, Türen, etc. 3   Material, Prüfzeugnisse, Systemzulassungen Anschlüsse an angrenzende Bauteile nach Anforderung starr oder beweglich, auch an Rundstützen, einschl. dauerelastischer Versiegelung, überstreichbar. Freie Kanten und Abschlüsse mit eingespachtelten Kanten- und Abschlussprofilen. 3.1   Schallschutz Die im Leistungsverzeichnis angegegeben dB-Werte sind    RwR-Werte (ohne Einfluss von Flanken) 4   Hinweise zur Ausführung Die verwendeten Gipskarton-Bauplatten müssen generell aus Naturgips bestehen. Sie dürfen nicht aus synthetischem Gips hergestellt sein. Sämtliche Teile der Trockenbau-Arbeiten (Abhängungen, Beplankung, Befestigungsmittel, Revisionsöffnungen usw.) sind durchgehend systemkonform einzubauen. Der Einbau von Teilen verschiedener Systeme ist unzulässig. Es dürfen nur vollkommen trockene Gipskarton-Bauplatten verarbeitet werden. Auf der Baustelle gelagerte GK-Platten sind abzudecken und vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Plattenstöße der Beplankung, bzw. der äußeren Beplankung werden mit einem systemzugehörigen Fugenfüller einschl. Bewehrungsstreifen verspachtelt. Alle vertikal stehenden C-Profile haben einen max. Mittenabstand von 625 mm und müssen zur Durchführung von E-Leitungen mit Loch- oder H-Stanzungen versehen sein. Zur Abdichtung zwischen den U-Profilen und den angrenzenden Bauteilen ist eine einseitige klebende, komprimierbare, 75 mm breite Anschlussdichtung einzubauen. Bei der Montage der Metallständerwände ist mit zu berücksichtigen, dass vorab die Montage der 1. Wandschale erfolgt. Nach Abschluss der Montage der Haustechnikgewerke werden alle Wände geschlossen. Bei der Montage der Installationswände und Vorsatzschalen ist mit zu berücksichtigen, daß vorab die Montage der Bodenschiene erfolgt. Nach Abschluss der Montage der Haustechnikgewerke werden alle Wände geschlossen. Die Gipskartonoberflächen sind malerfertig, bzw. bereit zur Fliesenverlegung, fugenlos gespachtelt und geschliffen herzustellen. Es werden grundsätzlich nur die eingebauten Massen ohne Verschnitt vergütet. Alle für die Montagen notwendigen Gerüste, Fahrgerüste etc. sind zu berücksichtigen. Verunreinigungen und Abfälle, die von Arbeiten des AN herrühren, sind täglich zu beseitigen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht unaufgefordert nach, ist der AG berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN anderweitig zu veranlassen. Erschwernisse durch lnstallationsgerüste, lnstallationsregister sowie durch Rohrleitungen, Kabel, Installationskanäle usw. sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Das Anlegen, Herstellen und/oder Anpassen aller haustechnischen Aussparungen, Ausschnitte und Durchbrüche in den Wänden ist einzukalkulieren, ebenso das Schließen der Durchbrüche nach erfolgter Installation. Ausschnitte in Wänden für Einbauteile, Beleuchtung, Lüftung, Revisionsöffnungen etc. nach Erfordernis mit Auswechselung der Unterkonstruktion herstellen und schließen. Ausführung der Trockenbauarbeiten entsprechend den wärme,- brand- und schallschutztechnischen Anforderungen und gemäß der Herstellerrichtlinien. Oberflächenqualität:   Q2 (gilt für alle beschriebenen Positionen) HINWEIS: Der AN ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (je nach Baufortschritt) seine Leistung vom Systemgeber prüfen zu lassen und dies durch ein Protokoll dem AG auszuhändigen. Die Abstände sind mit dem AG abzustimmen. Es erfolgt keine zusätzliche Vergütung. Leitfabrikat/Systemgeber:KNAUFo.glw. Angebotenes Fabrikat/ System: .......................................................................... (Angabe Bieter)
Allgemeine Beschreibung
Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste Die im folgende Leistungsverzeichnis beschreibenen Fabrikate gelten als Richtqualität. Der AN kann jedoch ein gleich oder höherwertiges Fabrikat anbieten. Die erforderlichen Nachweise sind bei Auftragserteilung spätestens anzugeben. Die Alternativen Fabrikaten sind in der unten stehenden Liste einzutragen. Vom AN angebotene Fabrikate: -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -.....................................................................................................
Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste
01 Gipskartonständerwände
01
Gipskartonständerwände
01.01 Wände
01.01
Wände
01.02 Türen
01.02
Türen
01.03 Wandverstärkungen
01.03
Wandverstärkungen
01.04 Schienen / Profile für Wandverstärkungen
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Schienen / Profile für Wandverstärkungen
01.05 Einbauteile
01.05
Einbauteile
01.06 Revisionsklappen
01.06
Revisionsklappen
01.07 Ausschnitte
01.07
Ausschnitte
01.09 Sonstiges
01.09
Sonstiges