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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben
01
Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Köln, hat die BOLLE System- und Modulbau GmbH mit der Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für rund 700 Geflüchtete in der Kolpingstadt Kerpen beauftragt.
Die Anlage entsteht auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Freifläche von rund 20.000 m² an der Humboldtstraße und gliedert sich in zehn Gebäude, die in drei Bauabschnitten errichtet werden:
ein Pfortengebäude (1-geschossig),
ein Verpflegungsgebäude mit Ausgabeküche und zwei Speisesälen (1-geschossig), ein Verwaltungs- und Verfahrensgebäude (2-geschossig),
ein Betreuungsgebäude (2-geschossig)
sechs Unterkunftsgebäude mit Zimmern für je vier Personen, einem Quarantänebereich und barrierefreien Einheiten (2-geschossig).
Die Bolle System- und Modulbau GmbH übernimmt als Generalunternehmer die schlüsselfertige, funktionale und betriebsbereite Errichtung der Bauwerke. Es handelt sich um maximal zweigeschossige Stahlcontainermodule mit typengeprüfter Statik, die größtenteils bereits im Werk vorgefertigt und anschließend zur Baustelle transportiert werden.
Vor Ort fallen dadurch überwiegend Montage- und Innenausbauarbeiten an, insbesondere die Nachbearbeitung an den Koppelstellen der Module, Malerarbeiten, das Verlegen der Bodenbeläge, Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen einschließlich Brandmeldeanlage sowie die Herstellung der Außentreppen, Vordächer und Medienverkleidungen.
Das Baufeld ist über die Humboldtstraße erschlossen und wird während der Bauzeit eingezäunt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Grundstück artenschutzrechtlichen Auflagen unterliegt: Beleuchtung, Fensterausrichtung und Gehölzarbeiten sind entsprechend abzustimmen und einzuhalten.
In der unmittelbaren Umgebung sind zudem die laufenden Bautaätigkeiten am Europagymnasium sowie die angrenzende Wohnbebauung, der Friedhof und der Kleingartenverein zu berücksichtigen.
Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für den 08.04.2027 vorgesehen. Die hier ausgeschriebenen Arbeiten sind skuzessive nach Fertigstellung der Gebäude auszuführen.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben
02 Technische Vorbemerkungen zur Brandmeldeanlage
02
Technische Vorbemerkungen zur Brandmeldeanlage
Technische Vorbemerkungen zur Brandmeldeanlage 1. Gegenstand der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung des Brandmeldekonzepts nach DIN 14675-1 und die darauf aufbauende Fachplanung und Projektierung der Brandmelde- und Alarmierungsanlage (BMA). Hinzu kommen Lieferung, Montage, Programmierung und Inbetriebnahme sowie die Mitwirkung bei allen Abnahmen und Prüfungen. Ebenfalls Gegenstand ist die Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung) über die Dauer der Mängelansprüche. Bauvorhaben ist die „Planung und Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Geflüchtete in der Kolpingstadt Kerpen"; Bauherr ist die Bezirksregierung Köln.
Das Brandmeldekonzept, Fachplanung und Projektierung sowie die Wartung/Instandhaltung sind jeweils in gesonderten Positionen anzubieten.
Angebotenes Fabrikat der Brandmeldeanlage:
Sämtliche angebotenen Komponenten der Leistung sind aus dem Lieferprogramm eines einzigen Herstellers bzw. Systemanbieters anzubieten und zu liefern. Eine Kombination von Komponenten verschiedener Hersteller ist nicht zulässig, auch nicht für einzelne Positionen oder Zubehörteile.
2. Überwachungsumfang
Die BMA ist im Überwachungsumfang Kategorie 1 (Vollschutz) nach DIN 14675-1 in Verbindung mit DIN VDE 0833-2 auszuführen. Die Kategorie 1 weicht von der Funktionalen Leistungsbeschreibung des Bauherrn ab, die Kategorie 2 vorsieht. Maßgeblich für diesen Auftrag ist Kategorie 1.
Hohlräume wie Zwischendecken, Installationsschächte und Kabelkanäle sind zu überwachen, soweit die Norm dies fordert. Ausnahmen von der Überwachung sind nur im Rahmen der Normen zulässig. Sie sind im Brandmeldekonzept (Ziffer 3) zu begründen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG.
3. Brandmeldekonzept
Der AN erstellt das Brandmeldekonzept nach DIN 14675-1. Grundlagen sind das Brandschutzkonzept des AG, die Baugenehmigung mit Auflagen, die Machbarkeitsstudie Brandschutz, die TAB bzw. Aufschaltbedingungen der Feuerwehr Kerpen und des Rhein-Erft-Kreises sowie die Funktionale Leistungsbeschreibung des Bauherrn.
Das Konzept muss mindestens folgende Inhalte umfassen:
Schutzziele, Überwachungsumfang und Sicherungsbereiche, einschließlich Begründung etwaiger Ausnahmen
Auswahl der Brandkenngrößen und Meldertypen, einschließlich Maßnahmen gegen Falschalarme bei Wohnnutzung mit hoher Belegungsdichte (Tabakrauch, Wasserdampf, Kochdünste)
Betriebsart PM mit höchstens 3 Minuten Verzögerungszeit sowie Standort und Organisation der Rückstelleinrichtung
Alarmierungskonzept (interne Alarmierung, Alarmierungszonen), abgestimmt auf das Evakuierungskonzept des Betreibers
Übertragung zur Leitstelle und Feuerwehrperipherie (ÜE, FSD, FSE, FBF, FAT, Blitzleuchte, Laufkarten)
Brandfallsteuerungen als Entwurf einer Steuermatrix
Anforderungen an Betrieb, Intervention (Sicherheitsdienst) und Instandhaltung
Schnittstellen zu anderen Gewerken und zur Containerbauweise, insbesondere Modulstöße, Leitungsführung, Abschottungen und Funktionserhalt
Aussage, ob die in der FLB geforderten Rauchwarnmelder in den durch die BMA überwachten Räumen entfallen können
Das Konzept ist mit dem AG, dessen Brandschutzplaner, dem Bauherrn und der Brandschutzdienststelle abzustimmen. Mit der Ausführungsplanung darf erst begonnen werden, wenn der AG das Konzept schriftlich freigegeben hat (Haltepunkt). Werden aufgrund der Abstimmungen Änderungen am Konzept erforderlich, sind diese bis zur Freigabe Bestandteil der Leistung. Das Konzept ist spätestens 2 Kalenderwochen nach Beauftragung vorzulegen.
4. Regelwerke
Maßgeblich sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung, insbesondere:
BauO NRW, PrüfVO NRW, Baugenehmigung mit allen Auflagen, Brandschutzkonzept
DIN 14675-1 und DIN 14675-2
DIN VDE 0833-1 und -2 (bei Sprachalarmierung zusätzlich -4)
Normenreihe DIN EN 54 in den relevanten Teilen, insbesondere Teil 13 (Kompatibilität)
DIN VDE 0100, DIN VDE 0800-1
DIN 14661 (FBF), DIN 14662 (FAT), DIN 14623 (Orientierungsschilder), DIN 14095 (Feuerwehrplan), DIN 33404-3 (Notsignal)
MLAR in der in NRW über die VV TB NRW eingeführten Fassung, DIN 4102-12 (Funktionserhalt)
Technische Anschlussbedingungen bzw. Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Kerpen und des Rhein-Erft-Kreises
VdS 2095 ergänzend, soweit sie den vorgenannten Regelwerken nicht widerspricht
Bauproduktenverordnung; für Abschottungen die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise (abZ/abP/aBG)
5. Objektspezifische Anforderungen
Die folgenden Anforderungen sind auf Grundlage des freigegebenen Brandmeldekonzepts umzusetzen:
Betriebsart PM nach DIN VDE 0833-2 mit einer Verzögerungszeit von höchstens 3 Minuten. An zentraler Stelle ist eine Rückstelleinrichtung (z. B. Buzzer) vorzusehen. Die Aufschaltung zur Leitstelle erfolgt gemäß den Aufschaltbedingungen.
Mit dem Alarmzustand der BMA ist automatisch ein lauter interner Alarm auszulösen. Akustische Signalgeber sind nach DIN EN 54-3 auszuführen, optische Signalgeber nach DIN EN 54-23, soweit erforderlich (z. B. in barrierefreien Bereichen).
Folgende Komponenten sind gemäß TAB zu liefern und zu montieren: Übertragungseinrichtung, Feuerwehr-Schlüsseldepot, Freischaltelement, FBF, FAT und Blitzleuchte. Ein Telefon- oder Übertragungsanschluss für den Hauptmelder wird bauseits beigestellt.
Laufkarten sind nach DIN 14675 und TAB in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle Kerpen zu erstellen.
In Wohn- und Schlafräumen sind Mehrkriterienmelder vorzusehen, in Küchen und Teeküchen Wärmemelder oder gleichwertige Lösungen.
Die Anlage ist vandalismusgeschützt auszuführen: Handfeuermelder mit Schutzabdeckung, Melder mit Entnahmesicherung.
Brandfallsteuerungen sind gemäß der mit dem AG abgestimmten Steuermatrix auszuführen, z. B. Abschaltung der Küchenabluft und Ansteuerung der E-Öffner und Türen.
Die Anlage wird in Containerbauweise mit bis zu zwei Geschossen errichtet. Leitungen sind geschützt zu verlegen, auch über die Modulstöße hinweg. Durchdringungen feuerhemmender Bauteile (Decke EG/OG, Flurwände) sind mit zugelassenen Abschottungen herzustellen. Der Funktionserhalt nach MLAR ist nachzuweisen.
Über den Entfall der Rauchwarnmelder entscheidet der AG nach Abstimmung mit dem Bauherrn.
6. Qualifikation
Der AN muss für die Phasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung nach DIN 14675-2 zertifiziert sein. Die Zertifizierung muss durch eine akkreditierte Stelle erfolgt sein. Für die Erstellung des Brandmeldekonzepts ist die fachliche Qualifikation nachzuweisen, z. B. durch eine entsprechende Zertifizierung oder durch Referenzen über Brandmeldekonzepte für vergleichbare Sonderbauten. Die Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
7. Systemanforderungen
Alle Komponenten müssen CE-gekennzeichnet sein und eine Leistungserklärung nach Bauproduktenverordnung besitzen. Sie müssen eine Anerkennung des VdS oder einer gleichwertigen Prüfstelle haben und in der Systemanerkennung des angebotenen Brandmeldesystems gelistet sein. Die Kompatibilität der Systembestandteile ist nach DIN EN 54-13 nachzuweisen.
8. Abstimmung und Freigabe
Die Ausführungsplanung ist auf Grundlage des freigegebenen Brandmeldekonzepts zu erstellen. Sie ist vor Montagebeginn mit dem AG (GU), dessen Brandschutzplaner, dem Bauherrn, der Brandschutzdienststelle und der Feuerwehr abzustimmen, schriftlich zu dokumentieren und dem AG zur Freigabe vorzulegen. Alle Aufwendungen für die Abstimmungen zu Konzept und Planung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
9. Inbetriebnahme, Abnahme und Prüfungen
Zu den Leistungen gehören:
die Inbetriebnahme mit Protokoll und ein Probebetrieb vor der Aufschaltung
die Abnahme nach DIN 14675
die Mitwirkung bei der Prüfung durch Prüfsachverständige nach PrüfVO NRW, einschließlich der Beseitigung festgestellter Mängel
die Einweisung von Betreiber und Sicherheitsdienst
Eine Liste der erforderlichen technischen Abnahmen ist dem AG spätestens 5 Kalenderwochen vor dem Abnahmetermin zu übergeben.
10. Dokumentation
Die Dokumentation ist nach DIN 14675 zu erstellen. Sie umfasst mindestens:
das freigegebene Brandmeldekonzept
Melder- und Installationspläne, Steuermatrix und Laufkarten
Stromlauf- und Übersichtspläne
Batterie- und Leitungsberechnung
Konformitäts- und Leistungserklärungen, Errichterbescheinigung, Inbetriebnahme- und Abnahmeprotokolle
Betriebsbuch
Die Unterlagen sind 1-fach in Papierform und digital als PDF und DWG zu übergeben, bei Bedarf zusätzlich als Excel-Datei. Sie sind Voraussetzung für die Abnahme.
11. Abweichungen
Das Hauptangebot muss dieser Leistungsbeschreibung entsprechen. Abweichungen sind ausschließlich als gesondert gekennzeichnete Nebenangebote zulässig und mit einem Gleichwertigkeitsnachweis zu versehen.
Technische Vorbemerkungen zur Brandmeldeanlage
02.__.0010 Herstellerangabe Brandmeldeanlage (Bieterangabe erforderlich!) Der Bieter hat in diesem Feld den Hersteller der von ihm angebotenen Brandmelde- und Alarmierungsanlage (BMA) anzugeben:
Hersteller: ____________________
Es sind ausschließlich Komponenten eines einzigen Herstellers zu verwenden. Eine Mischbestückung mit Komponenten unterschiedlicher Hersteller ist nicht zulässig.
02.__.0010
Herstellerangabe Brandmeldeanlage (Bieterangabe erforderlich!)
–
1,00
psch
03 Pförtner mit BMA-Zentrale
03
Pförtner mit BMA-Zentrale
03.01 Zentrale und Netzwerktechnik
03.01
Zentrale und Netzwerktechnik
03.02 Melder
03.02
Melder
03.03 Zwischendeckenmelder
03.03
Zwischendeckenmelder
03.04 Signalgeber
03.04
Signalgeber
03.05 Feuerwehrkomponenten
03.05
Feuerwehrkomponenten
04 Verwaltungsgebäude A
04
Verwaltungsgebäude A
04.01 Zentrale und Netzwerktechnik
04.01
Zentrale und Netzwerktechnik
04.02 Melder
04.02
Melder
04.03 Zwischendeckenmelder
04.03
Zwischendeckenmelder
04.04 Signalgeber
04.04
Signalgeber
05 Betreuungsgebäude B
05
Betreuungsgebäude B
05.01 Zentrale und Netzwerktechnik
05.01
Zentrale und Netzwerktechnik
05.02 Melder
05.02
Melder
05.03 Zwischendeckenmelder
05.03
Zwischendeckenmelder
05.04 Signalgeber
05.04
Signalgeber
06 Mensa C
06
Mensa C
06.01 Zentrale und Netzwerktechnik
06.01
Zentrale und Netzwerktechnik
06.02 Melder
06.02
Melder
06.03 Zwischendeckenmelder
06.03
Zwischendeckenmelder
06.04 Signalgeber
06.04
Signalgeber
07 Unterkunftsgebäude/Quarantäne D
07
Unterkunftsgebäude/Quarantäne D
07.01 Zentrale und Netzwerktechnik
07.01
Zentrale und Netzwerktechnik
07.02 Melder
07.02
Melder
07.03 Signalgeber
07.03
Signalgeber
08 Unterkunftsgebäude E
08
Unterkunftsgebäude E
08.01 Zentrale und Netzwerktechnik
08.01
Zentrale und Netzwerktechnik
08.02 Melder
08.02
Melder
08.03 Signalgeber
08.03
Signalgeber
09 Unterkunftsgebäude F
09
Unterkunftsgebäude F
09.01 Zentrale und Netzwerktechnik
09.01
Zentrale und Netzwerktechnik
09.02 Melder
09.02
Melder
09.03 Signalgeber
09.03
Signalgeber
10 Unterkunftsgebäude G
10
Unterkunftsgebäude G
10.01 Zentrale und Netzwerktechnik
10.01
Zentrale und Netzwerktechnik
10.02 Melder
10.02
Melder
10.03 Signalgeber
10.03
Signalgeber
11 Unterkunftsgebäude H
11
Unterkunftsgebäude H
11.01 Zentrale und Netzwerktechnik
11.01
Zentrale und Netzwerktechnik
11.02 Melder
11.02
Melder
11.03 Signalgeber
11.03
Signalgeber
12 Unterkunftsgebäude I
12
Unterkunftsgebäude I
12.01 Zentrale und Netzwerktechnik
12.01
Zentrale und Netzwerktechnik
12.02 Melder
12.02
Melder
12.03 Signalgeber
12.03
Signalgeber
13 Sonstiges
13
Sonstiges
13.01 Nebenleistungen und Zubehör
13.01
Nebenleistungen und Zubehör
13.02 Projektierung, Abstimmung, Montage und Programmierung
13.02
Projektierung, Abstimmung, Montage und Programmierung
13.03 Schulung, Dokumentation und Abnahmen
13.03
Schulung, Dokumentation und Abnahmen
14 Wartung
14
Wartung
14.01 Wartungs-/Instandhaltungsvertrag für die Gesamtanlage
14.01
Wartungs-/Instandhaltungsvertrag für die Gesamtanlage