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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
06 BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
06
BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften
1. Den auszuführenden Abwasserkanalarbeiten liegt die
DIN 18306 zugrunde.
2. Ferner sind die Bestimmungen der DIN-EN 12056
und DIN 1986-100, sowie der Entwässerungssatzung des
Abwasserverbandes Kempten zu beachten.
3. Alle Rohrstöße sind nach den gültigen DIN-
Bestimmungen zu dichten.
4. Das Hinterfüllen der Rohrgräben darf erst nach
Abnahme/Prüfung der Leitungen durch die
Bauleitung/Stadt erfolgen. Die Bauleitung/Stadt ist
rechtzeitig zu informieren.
5. Der genehmigte Entwässerungsplan mit den amtlichen
Auflagen ist genau zu beachten. Änderungen müssen mit
der Bauleitung vereinbart werden.
6. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB DIN 18306,
Abschnitt 5.
7. Alle Leitungen sind im Kies-Sand-Bett genau im
angegebenen Gefälle zu verlegen.
8. Leitungen jeder Art sind so zu verlegen, dass durch
Setzungen des Bauwerkes keinerlei Schäden entstehen
können. Grundleitungen dürfen bei
Fundamentdurchführungen nicht Kraftschlüssig
einbetoniert werden.
Leitungsdurchführungen im wasserdicht herzustellenden
Bereich sind entsprechend abzudichten. Bei Druckwasser
wird die Abdichtung der Rohreinführungen in den
Umfassungswänden nach besonderer Position vergütet.
9. Aufgrabungen in öffentlichen Flächen sind
rechtzeitig an zuzeigen und die Genehmigung hierfür
muss der Unternehmer einholen, wobei alle Auflagen in
diesem Zusammenhang zu erfüllen sind. Alle Kosten,
soweit sie nicht besonders aufgeführt sind, gelten mit
den Einheitspreisen als abgegolten.
10. Für Erdarbeiten gelten die zusätzlichen
technischen Vorschriften von LB Nr 702.
11. Bei Abnahmen einzelner Titel geht die Gefahr
entgegen VOB/B §12 (2) nicht auf den AG über.
Regelungen für die Ausführung:
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB),
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel im
Straßenbau (ZTV SoB-StB),Technische Lieferbedingungen
für Mineralstoffe im Straßenbau (TL
Gestein-StB),Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
(ZTV A-StB), Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW
GW 315.
Zusätzliche technische Vorschriften
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG
Allgem. Hinweise zur Baumaßnahme
- Ausgabe Oktober 2025 -
Sicherheitstechnik
Die allgemeinen und einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften
sind zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf die
DGUV, Vorschrift 21 (ehemal. BGV C5 "Abwassertechnische
Anlagen") und DGUV, Regel 103 (ehemal. - BGR 126
"Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen
von abwassertechnischen Anlagen".
Eine Sicherheitsfachkraft ist zu benennen, auf
Anforderung ist der Lehrgangsabschluss bei der
Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Die persönliche
Schutzausrüstung, die Sicherheits- und Rettungsgeräte
und ein Funk- Telefon für Notfälle sind ständig auf der
Baustelle vorzuhalten. Für den Einstieg in Schächte
sind die vorgeschriebenen besonderen Maßnahmen zur
Absturzsicherung vorzusehen.
Vor Betreten der Schächte und Kanäle ist von einem
gesicherten Standort aus, die Kanalatmosphäre auf
schädliche Gase zu prüfen. Die Prüfung erfolgt mittels
vierfach- Gaswarnmessgerät. Es muss eine
kontinuierliche Messwerterfassung erfolgen. Die
Messergebnisse (CO2, CH4, O2, H2S) sind in einem
Formblatt zu protokollieren. Sollte das Betreten der
Abwassertechnischen Anlage ohne Gefahr nicht möglich
sein ist der AG durch den AN sofort zu verständigen.
Dieser entscheidet über den Fortgang der Arbeiten.
Ergeben die Messungen, dass Schadstoffkonzentrationen
in gesundheitsgefährdender Konzentration vorhanden
sind, kann nach Absprache eine Zwangsbelüftungsanlage
erforderlich sein. Die Geräte sind vorzuhalten und bei
Bedarf zu betreiben. Der AG hat das Recht die Arbeiten
einzustellen, wenn Sicherheitsvorschriften nicht
eingehalten werden.
Baustelleneinrichtung
Einmessen der Haltungen und Schächte auf vorhandene
Grundstücksgrenzen,
Grenzsteine, Häuserkanten bzw. auf vorhandene Schächte.
Dreieckseinmessung der Anschlussleitungen.
Fotodokumentation
als Nachweis für spätere Abrechnung.
Information über bestehende Ver- und
Entsorgungsleitungen
Unmittelbar nach Auftragserteilung ist der AN
verpflichtet, sich alle erforderlichen Bestandspläne
von den Ver- und Entsorgungsträgern vor Beginn der
Arbeiten einzuholen. Gegebenenfalls muss die genaue
Lage von Leitungen vorgezeigt werden. Den Trägern
öffentlicher Belange ist der tatsächlichen Beginn der
Arbeiten anzuzeigen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, dass sich im Arbeitsraum noch
weitere als die bereits angegebenen Leitungen befinden.
Baustelleneinrichtung siehe auch Titel
Baustelleneinrichtung
Für alle nachfolgenden Abschnitte und Positionen gilt:
Sofern nicht anders beschrieben:
Einschließlich Lieferung und fachgerechter, nach
Herstellerangben des Produktes auszuführender und
gebrauchsfertiger Montage
BAUBESCHREIBUNG
06.01 Kanalsanierung, grabenlos
06.01
Kanalsanierung, grabenlos
06.11 Wasserhaltung
06.11
Wasserhaltung
07 BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
07
BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN
18306
07.05 Kanalsanierung, grabenlos
07.05
Kanalsanierung, grabenlos