Kanalsanierung
Kempten, Erweiterung Carl-von-Linde-Gymnasium
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
06 BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
06
BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften 1. Den auszuführenden Abwasserkanalarbeiten liegt die DIN 18306 zugrunde. 2. Ferner sind die Bestimmungen der DIN-EN 12056 und DIN 1986-100, sowie der Entwässerungssatzung des Abwasserverbandes Kempten zu beachten. 3. Alle Rohrstöße sind nach den gültigen DIN- Bestimmungen zu dichten. 4. Das Hinterfüllen der Rohrgräben darf erst nach Abnahme/Prüfung der Leitungen durch die Bauleitung/Stadt erfolgen. Die Bauleitung/Stadt ist rechtzeitig zu informieren. 5. Der genehmigte Entwässerungsplan mit den amtlichen Auflagen ist genau zu beachten. Änderungen müssen mit der Bauleitung vereinbart werden. 6. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB DIN 18306, Abschnitt 5. 7. Alle Leitungen sind im Kies-Sand-Bett genau im angegebenen Gefälle zu verlegen. 8. Leitungen jeder Art sind so zu verlegen, dass durch Setzungen des Bauwerkes keinerlei Schäden entstehen können. Grundleitungen dürfen bei Fundamentdurchführungen nicht Kraftschlüssig einbetoniert werden. Leitungsdurchführungen im wasserdicht herzustellenden Bereich sind entsprechend abzudichten. Bei Druckwasser wird die Abdichtung der Rohreinführungen in den Umfassungswänden nach besonderer Position vergütet. 9. Aufgrabungen in öffentlichen Flächen sind rechtzeitig an zuzeigen und die Genehmigung hierfür muss der Unternehmer einholen, wobei alle Auflagen in diesem Zusammenhang zu erfüllen sind. Alle Kosten, soweit sie nicht besonders aufgeführt sind, gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten. 10. Für Erdarbeiten gelten die zusätzlichen technischen Vorschriften von LB Nr 702. 11. Bei Abnahmen einzelner Titel geht die Gefahr entgegen VOB/B §12 (2) nicht auf den AG über. Regelungen für die Ausführung: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB),Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Gestein-StB),Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB), Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW GW 315.
Zusätzliche technische Vorschriften
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG Allgem. Hinweise zur Baumaßnahme - Ausgabe Oktober 2025 - Sicherheitstechnik Die allgemeinen und einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf die DGUV, Vorschrift 21 (ehemal. BGV C5 "Abwassertechnische Anlagen") und DGUV, Regel 103 (ehemal. - BGR 126 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen". Eine Sicherheitsfachkraft ist zu benennen, auf Anforderung ist der Lehrgangsabschluss bei der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Die persönliche Schutzausrüstung, die Sicherheits- und Rettungsgeräte und ein Funk- Telefon für Notfälle sind ständig auf der Baustelle vorzuhalten. Für den Einstieg in Schächte sind die vorgeschriebenen besonderen Maßnahmen zur Absturzsicherung vorzusehen. Vor Betreten der Schächte und Kanäle ist von einem gesicherten Standort aus, die Kanalatmosphäre auf schädliche Gase zu prüfen. Die Prüfung erfolgt mittels vierfach- Gaswarnmessgerät. Es muss eine kontinuierliche Messwerterfassung erfolgen. Die Messergebnisse (CO2, CH4, O2, H2S) sind in einem Formblatt zu protokollieren. Sollte das Betreten der Abwassertechnischen Anlage ohne Gefahr nicht möglich sein ist der AG durch den AN sofort zu verständigen. Dieser entscheidet über den Fortgang der Arbeiten. Ergeben die Messungen, dass Schadstoffkonzentrationen in gesundheitsgefährdender Konzentration vorhanden sind, kann nach Absprache eine Zwangsbelüftungsanlage erforderlich sein. Die Geräte sind vorzuhalten und bei Bedarf zu betreiben. Der AG hat das Recht die Arbeiten einzustellen, wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden. Baustelleneinrichtung Einmessen der Haltungen und Schächte auf vorhandene Grundstücksgrenzen, Grenzsteine, Häuserkanten bzw. auf vorhandene Schächte. Dreieckseinmessung der Anschlussleitungen. Fotodokumentation als Nachweis für spätere Abrechnung. Information über bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen Unmittelbar nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, sich alle erforderlichen Bestandspläne von den Ver- und Entsorgungsträgern vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Gegebenenfalls muss die genaue Lage von Leitungen vorgezeigt werden. Den Trägern öffentlicher Belange ist der tatsächlichen Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich im Arbeitsraum noch weitere als die bereits angegebenen Leitungen befinden. Baustelleneinrichtung siehe auch Titel Baustelleneinrichtung Für alle nachfolgenden Abschnitte und Positionen gilt: Sofern nicht anders beschrieben: Einschließlich Lieferung und fachgerechter, nach Herstellerangben des Produktes auszuführender und gebrauchsfertiger Montage
BAUBESCHREIBUNG
06.01 Kanalsanierung, grabenlos
06.01
Kanalsanierung, grabenlos
06.11 Wasserhaltung
06.11
Wasserhaltung
07 BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
07
BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
07.05 Kanalsanierung, grabenlos
07.05
Kanalsanierung, grabenlos