Erdbau / Kanal
Kempten, Erweiterung Carl-von-Linde-Gymnasium
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01
BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG BAU
01.01
BAUSTELLENEINRICHTUNG BAU
02 BA 0 ABBRUCHARBEITEN/ RÜCKBAU
02
BA 0 ABBRUCHARBEITEN/ RÜCKBAU
Alle abgebrochenen Bauteile und Baustoffe gehen in das Alle abgebrochenen Bauteile und Baustoffe gehen in das Eigentum des AN über und sind eigenverantwortlich den gesetzlichen Vorschriften entsprechend getrennt zu entsorgen. Staubentwicklung ist zu vermeiden. Die genauen Abbruchstellen werden von der Bauleitung vor Ort genau angegeben!
Alle abgebrochenen Bauteile und Baustoffe gehen in das
02.01 ABBRUCHARBEITEN BA O
02.01
ABBRUCHARBEITEN BA O
03 HERRICHTEN GELÄNDE
03
HERRICHTEN GELÄNDE
03.01 RÜCKBAU AUSSENANLAGE
03.01
RÜCKBAU AUSSENANLAGE
03.02 RODUNG UND BAUMSCHUTZARBEITEN
03.02
RODUNG UND BAUMSCHUTZARBEITEN
04 ERDARBEITEN DIN 18 300
04
ERDARBEITEN DIN 18 300
VORBEMERKUNGEN VORBEMERKUNGEN Für die Ausführung der Arbeiten, Aufmaß und Abrechnung gilt die VOB, soweit in dieser Vorbemerkung und den Positionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung nichts abweichendes gesagt ist. Grundlage für Erdauf- bzw. Abtragungsarbeiten ist das zur Verfügung gestellte digitale Bestandsnivellement des Vermessungsingenieurs. Abgerechnet werden bei Auf- bzw. Abtrag die festgelagerten  bzw. eingebauten verdichteten Massen. Nach Fertigstellung der Baugrubenabschnitte und Beendigung der Arbeiten (Rohplanum) ist vom AN ein Nivellement digital durch einen Vermessungsingenieur herzustellen, wobei die einzuhaltenden Höhen von der Bauleitung angegeben werden. Die zulässige Abweichung von den Sollhöhen darf +3 cm nicht überschreiten. Abgerechnet wird die Massendifferenz zwischen den beiden Nivellements.
VORBEMERKUNGEN
Zusätzliche technische Vorschriften Erdarbeiten DIN Zusätzliche technische Vorschriften Erdarbeiten DIN 18300 Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Rohrgraben werden nur soweit als Aushub, Wiederverfüllen etc. anerkannt, soweit dies nicht bereits in anderen Positionen berücksichtigt ist. Der gesamte Aushub und das Anfüllen sind mit täglichen Aufmaßaufzeichnungen zu belegen und von der Bauaufsicht bestätigen zu lassen. Zu tief ausgehobene Grubensohle ist kostenlos mit Kies aufzufüllen und in Lagen zu verdichten. Zuschläge für Verschalen und Versteifen der Baugrube können nicht gefordert werden. Beseitigen von Tagwasser ist Sache des Unternehmers und mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei Auftreten von Grundwasser (höchsten festgestellten Grundwasserstand ist im Bodengutachten angeben) sind vor Weiterführung der Arbeiten mit dem Auftragnehmer besondere Preisvereinbarungen zu treffen. Umfaßt die Leistung des Auftragnehmers auch den Aushub für Straßen- und Hofflächen so wird bei einer zeitlichen Trennung der Arbeiten kein besonderer Zuschlag gewährt. Aller Flurschaden, Beschädigungen an Straßen, Wegen, Zäunen und Rasenflächen, Nachbargebäude durch Fahrzeuge oder Belegschaft des Auftragnehmers verursacht, gehen zu Lasten der ausführenden Firma. In den Positionen Erdarbeiten ist die Gesamtherstellung der Rohplanie nach Baufertigstellung um das Gebäude im Bezug auf die Anschlußkoten und Übergabe an den Landschaftsarchitekten / Landschaftsbauer inbegriffen. Auf der Baustelle darf nur solches Material verbleiben, welches sich für die spätere Wiedereinfüllung eignet. Es können sich trotz der im Vorfeld durchgeführten orientierenden Erkundungen der Böden bezüglich der fremd- bzw. schadstoffbelasteten Bodenmaterialien Massenverschiebungen in den entsprechenden Positionen des LV ergeben. Kies darf ohne Genehmigung von der Baustelle nicht abgefahren werden. Die Zu- und Abfahrt zum Baugrundstück darf nur mit gummibereiften Fahrzeugen erfolgen. Das Geländeaufmaß für die Abrechnung, Rohplanie und Baugrube ist in die EPs einzukalkulieren. Es erfolgt (bei Abweichung der Planunterlagen) generell gemeinsam mit dem bauleitenden Architekten. Die einzubauenden Massen werden im Verdichteten Zustand ermittelt und abgerechnet. Der Umrechnungsfaktor bei losem Material beträgt 0,8 Durch die Verdichtung müssen mindestens 100% der einfachen Proctordichte als Lagerungsdichte der Schüttung erreicht werden. Die Höhe der Schüttung richtet sich nach den Verdichtungsgeräten und sollte 50 cm nicht überschreiten. Ein tragfähiges, ebenflächiges und höhengleiches Planum für die Gerüstbauarbeiten umlaufend um das Gebäude auf ca. 2 m Breite ist nach Baufortschritt herzustellen. Der Aushub sollte bei trockener Witterung erfolgen. Das beigelegte Bodengutachten der GEO-Consult Allgäu GmbH ist zu beachten.
Zusätzliche technische Vorschriften Erdarbeiten DIN
04.01 OBERBODENARBEITEN
04.01
OBERBODENARBEITEN
04.02 BAUGRUBE
04.02
BAUGRUBE
05 WASSERHALTUNGSARBEITEN DIN 18305
05
WASSERHALTUNGSARBEITEN DIN 18305
05.01 WASSERHALTUNGSARBEITEN BAUGRUBE
05.01
WASSERHALTUNGSARBEITEN BAUGRUBE
06 BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
06
BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften 1. Den auszuführenden Abwasserkanalarbeiten liegt die DIN 18306 zugrunde. 2. Ferner sind die Bestimmungen der DIN-EN 12056 und DIN 1986-100, sowie der Entwässerungssatzung des Abwasserverbandes Kempten zu beachten. 3. Alle Rohrstöße sind nach den gültigen DIN- Bestimmungen zu dichten. 4. Das Hinterfüllen der Rohrgräben darf erst nach Abnahme/Prüfung der Leitungen durch die Bauleitung/Stadt erfolgen. Die Bauleitung/Stadt ist rechtzeitig zu informieren. 5. Der genehmigte Entwässerungsplan mit den amtlichen Auflagen ist genau zu beachten. Änderungen müssen mit der Bauleitung vereinbart werden. 6. Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach VOB DIN 18306, Abschnitt 5. 7. Alle Leitungen sind im Kies-Sand-Bett genau im angegebenen Gefälle zu verlegen. 8. Leitungen jeder Art sind so zu verlegen, dass durch Setzungen des Bauwerkes keinerlei Schäden entstehen können. Grundleitungen dürfen bei Fundamentdurchführungen nicht Kraftschlüssig einbetoniert werden. Leitungsdurchführungen im wasserdicht herzustellenden Bereich sind entsprechend abzudichten. Bei Druckwasser wird die Abdichtung der Rohreinführungen in den Umfassungswänden nach besonderer Position vergütet. 9. Aufgrabungen in öffentlichen Flächen sind rechtzeitig an zuzeigen und die Genehmigung hierfür muss der Unternehmer einholen, wobei alle Auflagen in diesem Zusammenhang zu erfüllen sind. Alle Kosten, soweit sie nicht besonders aufgeführt sind, gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten. 10. Für Erdarbeiten gelten die zusätzlichen technischen Vorschriften von LB Nr 702. 11. Bei Abnahmen einzelner Titel geht die Gefahr entgegen VOB/B §12 (2) nicht auf den AG über. Regelungen für die Ausführung: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB), Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau (ZTV SoB-StB),Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Gestein-StB),Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB), Technische Regeln im Rohrleitungsbau DVGW GW 315.
Zusätzliche technische Vorschriften
BAUBESCHREIBUNG BAUBESCHREIBUNG Allgem. Hinweise zur Baumaßnahme - Ausgabe Oktober 2025 - Sicherheitstechnik Die allgemeinen und einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten. Besonders hingewiesen wird auf die DGUV, Vorschrift 21 (ehemal. BGV C5 "Abwassertechnische Anlagen") und DGUV, Regel 103 (ehemal. - BGR 126 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen". Eine Sicherheitsfachkraft ist zu benennen, auf Anforderung ist der Lehrgangsabschluss bei der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Die persönliche Schutzausrüstung, die Sicherheits- und Rettungsgeräte und ein Funk- Telefon für Notfälle sind ständig auf der Baustelle vorzuhalten. Für den Einstieg in Schächte sind die vorgeschriebenen besonderen Maßnahmen zur Absturzsicherung vorzusehen. Vor Betreten der Schächte und Kanäle ist von einem gesicherten Standort aus, die Kanalatmosphäre auf schädliche Gase zu prüfen. Die Prüfung erfolgt mittels vierfach- Gaswarnmessgerät. Es muss eine kontinuierliche Messwerterfassung erfolgen. Die Messergebnisse (CO2, CH4, O2, H2S) sind in einem Formblatt zu protokollieren. Sollte das Betreten der Abwassertechnischen Anlage ohne Gefahr nicht möglich sein ist der AG durch den AN sofort zu verständigen. Dieser entscheidet über den Fortgang der Arbeiten. Ergeben die Messungen, dass Schadstoffkonzentrationen in gesundheitsgefährdender Konzentration vorhanden sind, kann nach Absprache eine Zwangsbelüftungsanlage erforderlich sein. Die Geräte sind vorzuhalten und bei Bedarf zu betreiben. Der AG hat das Recht die Arbeiten einzustellen, wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden. Baustelleneinrichtung Einmessen der Haltungen und Schächte auf vorhandene Grundstücksgrenzen, Grenzsteine, Häuserkanten bzw. auf vorhandene Schächte. Dreieckseinmessung der Anschlussleitungen. Fotodokumentation als Nachweis für spätere Abrechnung. Information über bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen Unmittelbar nach Auftragserteilung ist der AN verpflichtet, sich alle erforderlichen Bestandspläne von den Ver- und Entsorgungsträgern vor Beginn der Arbeiten einzuholen. Gegebenenfalls muss die genaue Lage von Leitungen vorgezeigt werden. Den Trägern öffentlicher Belange ist der tatsächlichen Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich im Arbeitsraum noch weitere als die bereits angegebenen Leitungen befinden. Baustelleneinrichtung siehe auch Titel Baustelleneinrichtung Für alle nachfolgenden Abschnitte und Positionen gilt: Sofern nicht anders beschrieben: Einschließlich Lieferung und fachgerechter, nach Herstellerangben des Produktes auszuführender und gebrauchsfertiger Montage
BAUBESCHREIBUNG
06.01 Kanalsanierung, grabenlos
06.01
Kanalsanierung, grabenlos
06.02 Demontage
06.02
Demontage
06.03 Schmutzwasser
06.03
Schmutzwasser
06.04 Mischwasser
06.04
Mischwasser
06.05 Regenwasser
06.05
Regenwasser
06.06 Durchschuss Regenwasser Bestand West
06.06
Durchschuss Regenwasser Bestand West
06.07 Regenrückhalte- und Zisternenanlage
06.07
Regenrückhalte- und Zisternenanlage
06.08 Erdleitungen Heizung/Sohle-KVS
06.08
Erdleitungen Heizung/Sohle-KVS
06.09 Erdverlegte PE-Druckrohre (Trinkwasser)
06.09
Erdverlegte PE-Druckrohre (Trinkwasser)
06.10 Erdverlegte PVC-Leerrohre für Elektrokabel
06.10
Erdverlegte PVC-Leerrohre für Elektrokabel
06.11 Wasserhaltung
06.11
Wasserhaltung
06.12 Sonstiges
06.12
Sonstiges
07 BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
07
BA1 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
Zusätzliche technische Vorschriften Zusätzliche technische Vorschriften siehe BA0 KANAL- UND ENTWÄSSERUNGSARBEITEN DIN 18306
Zusätzliche technische Vorschriften
07.01 Schmutzwasser
07.01
Schmutzwasser
07.02 Regenwasser
07.02
Regenwasser
07.03 Drainage
07.03
Drainage
07.04 Sonstiges
07.04
Sonstiges
07.05 Kanalsanierung, grabenlos
07.05
Kanalsanierung, grabenlos
10 BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
10
BA1 BETON- UND STAHLBETONARBEITEN DIN 18 331
10.03 WU KONZEPT
10.03
WU KONZEPT
16 ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
16
ROHBAUARBEITEN FÜR ELEKTRO
16.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
16.02
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen
17 BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17
BA0 - Vorbereitende Maßnahmen für alle Bauabschnitte
17.02 ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
17.02
ELT Hauseinführungen-Grundleitungen-Außenbeleuchtung
18 AUSSENANLAGE
18
AUSSENANLAGE
18.01 Abbruch/Abbau
18.01
Abbruch/Abbau
18.02 PROVISORISCHER WEG
18.02
PROVISORISCHER WEG
18.03 TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
18.03
TREPPENANLAGE FREIANLAGEN OSTSEITE ERWEITERUNGSBAU ZWISCHEN ERWEITERUNGSBAU UND OSTBAU SÜD
19 REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
19
REGIE- UND STUNDENLOHNARBEITEN
19.01 STUNDENLOHNARBEITEN
19.01
STUNDENLOHNARBEITEN
19.02 GERÄTE
19.02
GERÄTE