Vorbemerkungen Es gelten die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen von Baureinigungsarbeiten, in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Sämtliche Leistungen sind nach den deutschen Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen, den Regeln der Berufsgenossenschaften.
Die Leistungen sind fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Grundsätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, nur zugelassene und auf die zu reinigenden Flächen abgestimmte Reinigungsmittel zu verwenden, die keine Rückstände hinterlassen oder zu Schäden auf den Materialoberflächen führen, Reinigungsmittel müssen mit den zu reinigenden Untergründen (Materialien) verträglich sein.
Der AN hat sich über die örtlichen Verhältnisse, Zustände, Geometrien und Lage der zu reinigenden Gegenstände/ Bereich/ Flächen/ Einrichtungen usw. im Vorfeld zu informieren und seine Reinigungsverfahren den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
Glasflächen jeglicher Art sind bei grober Verschmutzung mit einem Spezialglashobel zu bearbeiten, wobei dieser so einzusetzen ist, dass ein Verkratzen und sonstige Kratzspuren in jeder Form auszuschließen sind.
Lackierte Flächen sind grundsätzlich feucht zu reinigen. Größere Verschmutzungen sind zunächst mechanisch zu entfernen.
Fest anhaftende Verschmutzungen jeglicher Art, einschließlich Schutzfolien, Aufklebern, Etiketten sowie ähnlichen Schutz- und Kennzeichnungsmaterialien, sind sach- und fachgerecht rückstandslos zu entfernen, ohne den Untergrund in seiner Beschaffenheit zu beeinträchtigen. Die Kosten sind in den jeweiligen Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Anfallendes Restmaterial ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
801 Baureinigung
801.000 Vorbemerkungen
801.040 Sonstige