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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um Umbau und Modernisierung des bestehenden SB-Warenhauses in Hamburg Neugraben-Fischbek. Das SB-Warenhaus ist im Betrieb durch die Kaufland KDSL GmbH & Co. KG. Eigentümer ist die Kaufland Immobilien GmbH & Co. KG. Im Zuge der Modernisierung des Betriebes werden die Flächen des SB-Warenhauses an neue Anforderungen aus der Nutzung umgebaut und das Lager um einen neuen Bereich unter dem bestehenden Parkdeck erweitert.
Die Öffnungen in der Wand der Leergutannahme werden durch eine zu erneuernde Automatenanlage angepasst.
Im Bereich der Bedientheken wird die Glasschürze durch eine an der Front angeordnete Luftschleieranlage ersetzt.
Die Gewerbekühlung und alle daran angeschlossenen Einrichtungselemente werden auf CO2-Kühlmittel umgestellt. Der Kühlmaschinenraum soll in die Erweiterungsfläche verlegt werden.
Von dem ehemaligen Kühlmaschinenraum wird ein Raum für die Brandmeldeanlage (BMA) abgetrennt und diese dorthin verlegt.
Die Brotaufbereitung wird aus dem Lagerflur auf die Verkaufsfläche verlegt. Durch den frei werdenden Platz im Lagerflur sollen der angrenzende Kühl- und Tiefkühlraum umgebaut werden.
Einige Verkaufsregale werden neu positioniert und der Fluchtwegeplan angepasst.
Die Konzessionäre in der Vorkassenzone bleiben wie im Bestand erhalten.
Allgemeine Baubeschreibung
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1.) Die ZTV sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Leistungen und Aufwendungen, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, sind somit durch den Auftragnehmer vertraglich geschuldet und in die Preise einzurechnen, sofern diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.
2.) Die Leistungen sind in Landeswährung mit Nettopreisen anzubieten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert hinzugerechnet.
3.) Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und der mit der Ausschreibung übergebenen Planung ist die Planung maßgebend.
4.) Der Bieter hat sich vor der Abgabe des Angebotes über die zur Ausführung gelangenden Bauaufgaben informiert, soweit sie im Zusammenhang mit den anzubietenden und auszuführenden Leistungen stehen, so dass Unklarheiten bei der Kalkulation gemäß des vorliegenden Leistungsverzeichnisses nicht bestehen. Spätere Einwände aufgrund ungenügender Kenntnis der Ausschreibungsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
5.) Die der Ausschreibung beigelegten Pläne und die darin benannten Anlagen dienen der Information. Diese Anlagen entbinden den Bieter nicht von der Verpflichtung, sich eigenverantwortlich durch Einsichtnahme in alle Planunterlagen alle für seine Preisfindung erforderlichen Angaben zu beschaffen.
6.) Zu den jeweils auszuführenden Leistungen wurden die Örtlichkeiten besichtigt. Alle erkennbaren preisrelevanten Umstände wurden bei der Einheitspreisermittlung berücksichtigt.
7.) Die Baustelleneinrichtung für den eigenen Bedarf ist – sofern diese nicht in separater Position ausgeschrieben ist – in die Preise einzurechnen.
8.) Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Hebezeuge, Gerüste, Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel und Hilfskonstruktionen sind zu berücksichtigen und in die Preise einzurechnen.
9.) Gerüste für Fassadenarbeiten und Arbeiten am bzw. auf dem Dach sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Vorhandene Gerüste können unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Die Gerüste dürfen nicht verändert werden und müssen in dem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen werden wie sie vorgefunden wurden.
10.) Baustrom und Bauwasser werden durch das Gewerk Baustelleneinrichtung ab Verteiler bzw. Entnahmestellen für die anderen Leistungen und Gewerke zur Verfügung gestellt.
11.) Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Müll und dergleichen, welches durch die Arbeiten des Auftragnehmers entsteht, ist auf seine Kosten regelmäßig einzusammeln bzw. zu beseitigen und zu entsorgen. Die entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften sind bei der Entsorgung zu beachten.
12.) Verunreinigungen auf den am Baufeld angrenzenden Grundstücken, Bebauungen, Wegen, Straßen, Plätzen und dergleichen, die durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden sind, sind arbeitstäglich zu beseitigen.
13.) Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Sicherung, Lagerung und Verwahrung seiner Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und dergleichen. Gleiches gilt für gelagerte Baustoffe, Baumaterialien, Bauelemente und für den Einbau bestimmte Geräte und Anlagen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen.
14.) Bau- und Anlagenteile sind vor Verunreinigungen und Beschädigungen durch die jeweiligen Arbeiten über geeignete Maßnahmen zu schützen. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer seine eigenen Leistungen bis zur Abnahme der Gesamtbauleistungen zu schützen.
15.) Alle gemäß den öffentlich-rechtlichen Vorgaben und Vorschriften notwenigen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz sind bei der Durchführung der jeweiligen Arbeiten zu beachten und einzuhalten.
16.) Bei der Angebotserstellung und Ausführung der Leistungen sind
- die landesspezifischen öffentlich-rechtlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften
- die einschlägigen technischen Normen, Regeln und Richtlinien
- die anerkannten Regeln der Technik
- die Einbau- und Verarbeitungsanleitungen, -vorschriften und -hinweise der Hersteller
- die Kaufland-Baubeschreibungen, -Vertragsbedingungen und sonstigen Unterlagen und Planungen von Kaufland
zu berücksichtigen, zu beachten und einzuhalten.
17.) Die beschriebenen Leistungen verstehen sich als fix und fertige, vollständige und funktionstüchtige Leistungen, inkl. aller erforderlichen Kleinteile und Befestigungsmittel, Hilfsstoffe und Hilfsmittel, Unterkonstruktionen, etc. sowie aller Nebenleistungen und besonderen Leistungen - auch wenn diese nicht im Detail beschrieben sind.
18.) Werden Vorleistungen durch Dritte erbracht, sind diese durch den Auftragnehmer zu prüfen. Über etwaige Unstimmigkeiten oder Beanstandungen muss der Auftraggeber rechtzeitig informiert werden, so dass diesem technisch und organisatorisch die Nacherfüllung möglich ist.
19.) Fabrikatsvorgaben von Kaufland sind zwingend einzuhalten, es sei denn, es sprechend triftige Gründe (z.B. Verfügbarkeit) dagegen. In diesem Fall ist durch den Auftragnehmer ein gleichwertiges Fabrikat oder System vorzuschlagen und die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Auftraggeber.
20.) Systeme sind durchgängig mit den vom System-Hersteller vorgesehenen Systemkomponenten auszuführen.
21.) Alle Materialien, Bauelemente und Geräte, die die Optik und Funktionalität maßgeblich bestimmen, sind rechtzeitig vor Ausführung zu bemustern. Der Einbau auf der Baustelle darf erst nach Freigabe durch den Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten erfolgen. Über die Art und Form der Muster entscheidet der Auftraggeber.
22.) Sofern nicht gesondert ausgeschrieben, sind die Kosten für die Projektierung der Leistungen in die Preise des jeweiligen Gewerkes einzurechnen. Die Projektierung kann je nach Gewerk und Notwendigkeit ein örtliches Aufmaß, statische Berechnungen, Werks-, Fertigungs-, Detail- und Montageplanung auf Grundlage der Vorgaben von Kaufland sowie die Erstellung der Revisionsunterlagen beinhalten.
23.) Alle Konstruktionen, Bauweisen und Systeme müssen so ausgelegt sein, dass Sie die üblichen und zulässigen Toleranzen der Vorleistungen bzw. Untergründe aufnehmen bzw. ausgleichen können.
24.) Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss, berechtigen nicht zu Mehrkosten oder einer Verlängerung der Ausführungsfristen. Im Zweifelsfall muss der Auftragnehmer das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen nachweisen.
25.) Je nach Gewerk und Leistung sind folgende Aufwendungen und Leistungen zu berücksichtigen und die Preise einzurechnen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sind:
- alle Transporte von Baustoffen, Baumaterialien, Bauelementen, Geräten, Anlagen, etc. bis zum Einbauort
- erforderliche und gewerksübliche Untergrundvorbereitungen und -vorbehandlungen
- sämtliche Bohrungen, Schweißungen, Klebungen, Kleinteile, Befestigungsmittel, Zwischenlagen, Dämmungen, Dichtungen, Folien, Versiegelungen, etc., die für die Verbindung, Montage und Befestigung der Bauteile und Bauelemente erforderlich sind
- fachgerechtes Anarbeiten und Anschließen an sämtliche an- bzw. begrenzenden Bauteile, Ein-, Anbauten und Durchdringungen
- alle Eckausbildungen, Passfelder und -elemente, Abschlüsse, freien Enden, etc.
- sämtliche vorkommenden Montage-, Anschluss- und Befestigungsuntergründe wie Beton, Mauerwerk, Stahl, Aluminium, Bleche, Gipskarton, etc.
- notwendige Pass-, Schräg- und Rundschnitte sowie Verschnitt
- Herstellen von Aussparungen und Ausschnitten für Installationen und Einbauten von Fremdgewerken
- interne Verkabelung und Anschlüsse von Anlagen, Zuleitung zu elektrischen Verbrauchern bauseits durch das Gewerk Elektro
ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Bauen in Abschnitten im laufenden Betrieb Der Betrieb des Einkaufs- und Dienstleistungszentrum wird während der Bauzeit in vollem Umfang aufrechterhalten und Zugänge und Feuerwehrzufahrt werden voll genutzt. Somit ist vom Auftragnehmer entsprechend Rücksicht zu nehmen. Dies ist bei den Arbeiten und der Kalkulation vollends zu berücksichtigen.
Es dürfen keinerlei Beeinträchtigungen o.g. Betriebes entstehen, Geräuschemissionshöchstwerte sind entsprechend in Absprache mit dem Auftraggeber vor Baubeginn entsprechend den Erfordernissen festzulegen.
Die Baustelle ist arbeitstäglich von allen beteiligten Firmen von grobem Unrat, Verpackungsmaterial, Bauresten u.ä. von den jeweilig tätigen Firmen zu reinigen. Unterbleibt die Reinigung durch die Firmen, wird die Reinigung an eine Fremdfirma übertragen und die Kosten werden anteilig umgelegt.
Bauen in Abschnitten im laufenden Betrieb
Hinweis zu Ausführungszeiten Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten müssen lärmintensive Arbeiten vor 07:00 Uhr abgeschlossen sein und können in Rücksprache mit dem Centermanagement ab 22:00 Uhr beginnen.
Ein Teil der Arbeiten ist somit im Nachteinsatz auszuführen. Zusätzliche Arbeiten, wie z. B. das Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (Hindernisse, Nachtarbeit etc.)
sind vor Beginn der Arbeiten durch das ausführende Unternehmen vor Ort zu beurteilen und in das Angebot mit aufzunehmen.
Eine zusätzliche Vergütung von Nachtarbeit erfolgt nicht.
Hinweis zu Ausführungszeiten
001 Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
001.008 Schutzmaßnahmen
001.008
Schutzmaßnahmen
001.009 Winterbaumaßnahmen
001.009
Winterbaumaßnahmen
001.010 Provisorien
001.010
Provisorien
015 Trockenbau
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Trockenbau
015.001 Vorbemerkungen
015.001
Vorbemerkungen
015.002 Innenwände
015.002
Innenwände
015.003 Blenden und Umwehrungen
015.003
Blenden und Umwehrungen
015.004 Trockenputz
015.004
Trockenputz
015.005 Mineralfaserdecken
015.005
Mineralfaserdecken
015.006 Metalldecken
015.006
Metalldecken
015.007 Sonstige
015.007
Sonstige
015.008 Filialmaßnahmen
015.008
Filialmaßnahmen
015.009 Deckendämmung Lager Neu Achse D-F / 12-14
015.009
Deckendämmung Lager Neu Achse D-F / 12-14
015.010 Vakuumdämmung Attika, Achse F / 12-14
015.010
Vakuumdämmung Attika, Achse F / 12-14