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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
4 X_Erdarbeiten
4
X_Erdarbeiten
Bei den Nachfolgepositionen handelt sich um Bei den Nachfolgepositionen handelt sich um
Ausführungsleistungen die im Zusammenhang mit der
Erstellung des Bauvorhabens erbracht werden sollen. Bei
den Erdbauarbeiten handelt es sich hauptsächlich um die
Erstellung der Baugrube und nach Fertigstellung der
Hochbaumassnahme die vorbereitenden Erdbauarbeiten für
die Aussenanlagen. D.h. die Leistungen sind in mehreren
Zeitabschnitten wie folgt zu erbringen
1. Herstellung der Baugrube inkl. der Baustellenzufahrt
2. Nach Herstellung des Kellergeschosses auffüllen der
Baugrube
3. Nach Fertigstellung der Hochbauleistung Rückbau der
Baustellenzufahrt und herstellen des endgültigen
Geländeverlaufes in Vorbereitung zu der Herstellung der
Aussenanlagen.
Um sich einen Überblick über die Beschaffheit des
Grundstückes machen zu können, liegt In der Anlage u.a.
Fotos über das Grundstück und das Bodengutachten wie
folgt mit bei:
305_Bodengutachten-Bismarckstraße13 das
Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Unterhalten
der Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen
sind Nebenleistungen gemäß VOB sofern dies in den
Positionen der Baustelleneinrichtung nicht gesondert
erwähnt ist.
Leitungen, Kabel und Schächte
Soweit vorhandene Versorgungsleitungen im
Baugrubenbereich liegen, sind diese auf Anweisung des
AG zur Abrechnung nach Einheitspreisen zu schützen und
standsicher abzufangen. Die Leitungsanfragen wurden
seitens des AG gestellt. Es liegen keine Erkenntnisse
über im Erdreich verlaufende Leitungen vor.
Vorher nicht bekannte oder in ihrer vom Plan
abweichenden Lage festgestellten
Leitungen sind der örtlichen Bauleitung und dem
Leitungskataster unverzüglich mitzuteilen.
Baugrund gemäß Baugrundgutachten in der Anlage
Gründungssystem
Auf Grundlage des Bodengutachtens ist eine
Flachgründung mittels
Streifenfundamente geplant. Für eine frostfreie
Gründung wird eine
Einbindetiefe der Fundamente bis ca. 1,00 m angegeben.
Unter den Gründungselementen erfolgt der Einbau einer
Sauberkeitsschicht (Titel Betonarbeiten AN Rohbau).
Vorschriften
- "EAB Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben",
- DIN 1054 Zulässige Belastung des Baugrunds,
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten; Nutzlasten
- DIN 4085 Berechnung des Erddrucks
- berufsgenossenschaftliche Vorschrift der
Berufsgenossenschaften BGV C 22
Beim Aushub sind die Normen DIN 4123 und 4124 zu
beachten.
DIN-Normen und Vorschriften ohne Anspruch auf
Vollständigkeit.
Bei den Nachfolgepositionen handelt sich um
EINZUKALKULIERENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN EINZUKALKULIERENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Die Baustelleneinrichtung ist soweit nicht
anderweitig beschrieben in die Preise
mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
2. Grundlage für Vergabe, Ausführung und Abrechnung
ist die z.Zt.geltende VOB Teil A, B und C.
Mehr- oder Minderleistungen gegenüber den in dem
Angebot
bzw. Leistungsverzeichnis vorgesehenen Massen werden
nur
zu den Einheitspreisen des Angebotes vergütet
bzw. in Abzug gebracht, auch wenn die Abweichung mehr
als 10 %
von den Massen des Angebotes beträgt.
Der § 2 Nr. 3 VOB/B Absatz 1 - 4 findet keine
Anwendung.
3. In jede Position ist die Komplettleistung
einzukalkulieren, d.h. Material, Lieferung,
Bearbeitung, Transport, Einbau etc.
4. Die Abnahme erfolgt in jedem Falle förmlich mit
Niederschrift.
5. Eventuelle Vertragsänderungen bedürfen der
Schriftform und Gegegenzeichnung des Auftrag- gebers
und der Bauleitung.
6. Mündlich vorgetragene Bedenken und
Behinderungen sind gegenstandslos.
7. Der Auftragnehmer muß im Besitz der
erforderlichen Zertifikate und Zulassungen für dieses
Gewerk sein. Bei Auftragserteilung ist die Vorlage der
Zertifikate und Zulassungen erforderlich.
8. Für die Materialbestellung erforderliche Massen
und zum Einbau erforderliche Maße sind vom Auftrag-
nehmer auf eigenes Risiko zu ermitteln.
9. Fachbauleitung
Die Fachbauleitung nach der derzeit gültigen
Landesbauordnung und nach den derzeit gültigen
Bestimmungen der VOB ist in diesem Auftrag enthalten.
Hiermit wird ausdrücklich und ohne Anspruch
auf Vergütung auf die Aufgaben des Unternehmers und
seiner Fachbauleitung und der damit verbundenen
Haftung hingewiesen.
10.1 Durchführung der Leistung in eigener
Verantwortung und nach den anerkannten Regeln der
Technik.
10.2 Arbeiten im Zusammenhang mit den übrigen
Gewerken und Gewährleistung der von der Bauleitung
vorgegebenen Zwischentermine.
10.3 Aufrechterhaltung und Gewährleistung der
Sicherheit und Ordnung auf seiner Arbeitsstelle.
10.4 Spezielle technische Kenntnisse zur
fachgerechten Ausübung der Fachbauleitung.
10.5 Versorgung der Baustelle mit allen von der
Bauleitung zur Verfügung gestellten
Ausführungsunterlagen.
10.6 Sorgfältige Einweisung der eigenen
Mitarbeiter.
10.7 Kontrolle der fachgerechten Ausführung seiner
eigenen Leistungen und erforderlichenfalls eigenver-
antwortlichen Nachbesserung.
10.8 Wahrnehmung von Besprechungsterminen auf der
Baustelle nach Anforderung durch die Bauleitung.
10.9 Vorbereitung des Aufmaßes und der Abrechnungs-
unterlagen.
10.10 Alleinige Haftung für Berücksichtigung und
Gewährleistung aller Arbeitsschutzbestimmungen nach
den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft.
10.11 Ein Wechsel in der Fachbauleitung ist
unverzüglich anzuzeigen. Die Einweisung des neuen
Fachbau leiters hat durch den Auftragnehmer zu
erfolgen.
10.12 Bei mangelhafter Fachbauleitung des
Auftragnehmers behält sich die Bauleitung
Schadensersatzansprüche vor.
10.13 Mitarbeiter des AN, die Aufmaße,
Stundenlohnzettel und den Schriftverkehr
unterzeichnen, gelten als ver- antwortlich für die
Fachbauleitung ab Entgegennahme bzw. Posteingang bei
der Bauleitung, wenn vom Auftragnehmer vor
Ausführungsbeginn nicht ausdrücklich schriftlich ein
anderer Fachbauleiter benannt wird.
10.14 Die für den AN zum Zwecke und für die Dauer
seiner Leistungserbringung für alle nachfolgend
Erweiterte Rohbauarbeiten erforderlichen zeitweiligen
Sicherheitseinrichtungen, Arbeitsgerüste und Bühnen
etc. sind , sofern dies in der Positionsbeschreibung
nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, vom AN zu
beschaffen, aufzustellen, vorzuhalten und abzubauen.
Die Kosten hierfür sind, sofern dies in der
Positionsbeschreibung nicht ausdrücklich ausgeschlossen
ist, in die Einheitspreise einzukalkulieren und mit
diesen abgegolten. Eine gesonderte Vergütung hierfür
erfolgt nicht.
Es kann davon ausgegangen werden, daß für den Altbau
ein äußeres Gerüst bzw. Kompletteinhausung des Objektes
zur Verfügung steht (Hülle über Altbau)! Die Stellung
des Gerüstes für den Neubau wird Abschnittweise auf
Anforderung durch den AN während den Rohbauarbeiten
erfolgen, so daß keine Behinderung für die zu
erbringenen Leistungen entstehen, jedoch die Sicherung
des Objektes bestmöglich gewährleistet ist. Die Rüstung
kann unentgeldlich vom AN genutzt werden
10.15
Der Auftraggeber behält sich vor, folgene Abzüge
geltend zu machen:
- Baustrom, Bauwasser 0,3 %
- Bauwesenversicherung 0,3 %
- Baureinigung 0,3 %
Abzüge sind bei den Leistungspositionen entsprechend zu
berücksichtigen!
10.16. Baureinigung
Die Beseitigung des anfallenden Bauschutts wie Abfälle,
Reste, Verpackungsmaterial usw. ist Sache des
Unternehmers und ist täglich unaufgefordert
durchzuführen. Sollte die Schuttbeseitigung
unterbleiben oder nicht in der angegebenen Weise
durchgeführt werden, ist die Bauleitung berechtigt,
dies nach vorheriger Aufforderung auf Kosten des
Auftragnehmers anderweitig zu veranlassen. Bauseits
werden keine Container zur Verfügung gestellt.
10.17. Beseitigung vorh. Abfallstoffe
Für sämtl. aufzunehmende, vorh. Abfallstoffe, sofern
der AN sie nicht selbst verwerten kann, zahlt der AG
die Gebühren für Deponie, Kompostieranlage und
Recyclinganlage. Die Stoffe müssen jedoch nach ihrer
Verwertbarkeit geordnet, gesammelt, getrennt gelagert
und geladen werden, entweder in Behältern oder als
Mieten. Die Abrechnung über den Transport erfolgt nach
Ladegewicht, in to oder cbm. Der Nachweis der
geordneten Entsorgung ist unmittelbar nach erbrachter
Leistung zu erbringen. Der bei den Arbeiten des AN
anfallende Schutt und Unrat ist eigenverantwortlich
ohne gesonderte Vergütung zu entsorgen. = Nebenleistung
(ATV DIN 18299).
EINZUKALKULIERENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
1. Grundsätzlich gelten :
VOB (neuste Fassung)
Betreffende EN / DIN- Normen für die zu erbringenden
Leistungen sowie für die einbezogenen Materialien und
Teile,
Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und die
RAL-Bestimmungen
2. Allgemein:
2.1. Lohn- und Materialpreise sind Festpreise über die
gesamte Bauzeit. Der AG behält sich vor einzelne
Leistungen nicht ausführen zu lassen.
2.2 Generell gilt, daß alle Leistungen die Lieferung
der dazugehörigen Stoffe, Bauteile einschließlich
abladen, umsetzen und lagern auf der Baustelle
umfassen, sowie das Abtransportieren überschüssiger und
unbrauchbarer Materialien und Rohstoffe. Alle
Leistungen sind inklusive aller nötigen Maschinen und
Geräte zu kalkulieren.
2.3. Der AG stellt keine Vermessung zur Verfügung. Alle
baubegleitenden Vermessungsarbeiten, soweit sie mit
seinem Gewerk in Verbindung stehen, sind vom AN zu
erbringen. Vor Beginn der Arbeiten hat der
Auftragnehmer seine Ausführungsbereiche auf
Maßtoleranzen zu überprüfen. Alle Achsen und Höhen sind
vom AN selbständig und eigenverantwortlich zu erbringen
und zu überprüfen. Die Aufstellung etwa notwendig
werdender Schnurgerüste und Latten, Profile für
Böschungen, Absteckungen der Wege und Platzflächen
sowie die Unterhaltung und Erstellung des notwendigen
Materials hierzu ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Die zum Vermessen notwendigen
Rundholzpflöcke sind in guter Beschaffenheit vom Bieter
kostenlos zu stellen, ebenso die Farbe zur Markierung
wichtiger Einzelpunkte.
Alle auf dem Gelände vorhandenen Grenzsteine,
Hydranten, Wasserschieber, Erdkabel, Kanalschächte,
Leitungen jeglicher Art sind vor Beginn der Arbeiten zu
kennzeichnen und wenn notwendig vor Beschädigung zu
schützen. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten
über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.
ä. bei den Planern zu
unterrichten. Er haftet für alle Schäden.
2.4. In die Einheitspreise einzurechnen ist die
einwandfreie Absperrung, provisorische Geländer und
Abschrankungen, Beleuchtung und Reinhaltung der
Baustelle. Die Baustellenfahrzeuge sind bei jeder
Ausfahrt aus der Baustelle von Erdresten zu befreien.
Bei Verunreinigungen der öffentlichen Straßen sind
diese sofort vom AN zu reinigen.
Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen
Bestimmungen sind gemäß DIN 18299 als Nebenleistungen
zu berücksichtigen.
2.5. Baugrunduntersuchungen wurden durchgeführt und
liegt als Anlage bei.
Es wird mit Böden der Bodenklasse 3 gerechnet.
2.6 Vorhandene Pflanzenbestände und Bäume sind, soweit
dies in der Planung vorgesehen ist, nach DIN-Vorschrift
zu schützen.
Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Vegetation sind
entsprechend durchzuführen.
Der AN hat vor Beginn der Bauarbeiten bestehende
Schäden
an Bäumen und Vegetationsbeständen der Bauleitung
anzuzeigen.
2.7. Für die Eigenüberwachung gelten die entsprechenden
Angaben der ZTVs. Die Unterlagen sind der
Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen
2.8. Materiallieferungen müssen
der Bauleitung vorher angezeigt, abgestimmt und
abgenommen werden.
2.9. Für alle gelieferten Materialien ist ein
Lieferscheinnachweis zu erbringen. Bei den
Lieferscheinen werden nur Originale anerkannt.Diese
sind wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. Bei allen
Lieferscheinen müssen die Baumaßnahme, die Gemeinde,
das polizeiliche Kennzeichen und die Uhrzeit angegeben
sein.
2.10. Für sämtliche Materialien, die zu beseitigen
sind, -ausgenommen sind Sondermüll oder belastetes
Material- ist das Laden und die Deponiegebühren mit in
die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies gilt für alle
Titel des Leistungsverzeichnisses.
Die Entsorgung aller Materialien ist nach den
Vorschriften des AbfG und der Anordnung zur Entsorgung
von nicht gefährlichen Bauabfällen aus dem Land Berlin
(BauWohn H VIII A 4) durchzuführen. Bei kontaminiertem
Bodenmaterial ist das LAGA-Regelwerk M 20
"Anforderungen an die stoffliche Verwertung von
Bodenmaterial" zu beachten.
2.11. Alle durch den AN verursachten Bodenverdichtungen
und Bauwege müssen durch den AN aufgelockert bzw.
beseitigt werden.
2.12. Bei Anlieferung von Oberboden nach DIN 18300 ist
die Bauleitung zu verständigen, um die Bodengüte
anzuerkennen. Nur einwandfreies Material kann
abgenommen werden. Der AN ist verpflichtet, die
Rohplanie sowie die Nachplanie genau auszuführen, um
dadurch die Einhaltung der vorgeschriebenen
Einbaustärken von Oberboden zu gewährleisten.
Abweichungen sind nur im Einvernehmen mit der
Bauleitung möglich. Das auf dem Oberbodenlager
wachsende Unkraut ist zu entfernen und abzufahren.
2.13. Nach Beendigung der Bauarbeiten - aber vor deren
Abnahme - sind sämtliche Entwässerungseinrichtungen wie
Leitungen, Schächte, Einläufe usw. zu reinigen und auf
einwandfreies Arbeiten zu überprüfen.
2.14. Für das Aufmaß sind vom AN umfassende
Aufmaßskizzen und Abrechnungspläne anzufertigen. Die
dazu eventuell notwendigen Pläne werden vom
Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach
Gesamtfertigstellung der Leistung sind dem AG Bestands-
und Revisionsplänen, dreifach, farbig angelegt gemäß
den allgemein gültigen Bestimmungen, sowie in den
digitalen Formaten DXF oder DWG auf CD, mit der
Schlußrechnung zu übergeben.
2.15. Der AN muss sich vor Angebotsabgabe über die Lage
des Grundstückes, die entsprechenden Zufahrts- und
Arbeitsbereiche, informieren. Die Bestandssituation ist
bei der Kalkulation zu beachten. Nachträgliche
Einwendungen wegen Unkenntnis der Anlagen oder wegen
Erschwerung der Arbeiten können nicht geltend gemacht
werden.
Technische Vorschriften
Technische Vorschriften:
sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgeschrieben wird, gelten:
a.) Folgende Technische Vorschriften
ZTVE StB Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau
ZTVEW StB Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für die Einrichtung von
Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
ZTV bit StB Zusätzliche technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau
bituminöser Fahrbahndecken
ZTV Asphalt StB Zusätzliche technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau
bituminöser Fahrbahndecken
ZTVT StB Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau
ZTVA StB Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen
b.) Sonstige Technische Vorschriften
bzw. Neuerungen der unter a.) genannten Schriftenreihen
zum Zeitpunkt der Ausgabe
c.) Alle DIN- / EN - Normen
nach der neusten Ausgabe zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe
d.) Merkblätter, Richtlinien, Empfehlungen und
Vorschriften des Bundesministers für Verkehr
nach der neusten Ausgabe zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe
Aufmaßvorschrift
Umrechnungsfaktoren zur Berechnung von Schüttgütern:
Materialbezeichnung lose verdichtet
Mineralbeton, GKl I+II 0-45 mm 1 cbm 1,80 t 2,30 t
Mineralbeton, GKl I+II 0-56 mm 1 cbm 1,80 t 2,30 t
Sand-Split-Schottergemisch 0-45 mm 1 cbm 1,80 t 2,30
t
Schotter 32-45 mm 1 cbm 1,52 t 1,75 t
Schotter 56-80 mm 1 cbm 1,45 t 1,67 t
Grob-Schotter 0-200 mm 1 cbm 1,40 t 1,60 t
Splitt 2-8 mm 1 cbm 1,70 t -
Siebschutt (Aussortierung) - 1 cbm 1,80 t 2,08 t
Abraum / Fels von der Wand - 1 cbm 1,40 t 1,60 t
Sand 0-4 mm 1 cbm 1,55 t 1,85
Sand-Split-Gemisch, erdf. 0-8 mm 1 cbm 1,60 t 2,05 t
Kiessand, erdfeucht 2-16 mm 1 cbm 1,80 t 2,30 t
Kiessand, erdfeucht 1 cbm 1,80 t 2,30 t
Kiessand, erdfeucht 0-56 mm 1 cbm 1,80 t 2,30 t
Sickerkies 8 -32 mm 1 cbm 1,70 t -
Wandkies 0-56 mm 1 cbm 1,80 t 2,20 t
Bit. Trag, 0/5- 32 mm 1 cbm - 2,40 t
Binder u. Deckschichten
Oberboden / Rohboden 1 cbm 1,70 t 2,00 t
1. Für Abrechnungen sind vorstehende Werte verbindlich.
Abweichungen von
den tatsächlichen Werten der einzelnen Lieferanten sind
in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Werden andere Baustoffe, die in dieser Liste nicht
enthalten sind,
gefordert oder angeboten, sind die entsprechenden Werte
auf besonderer
Anlage aufzuführen.
2. Werden für die ausgeschriebenen Arbeiten im Zuge
anderer
Untersuchungen (Kontrollprüfungen für Gütenachweis) an
neutralen
Instituten auch Gewichte von Schüttgütern ermittelt,
treten die dort
festgestellten an die Stelle der hier festgelegten
Werte. .
Vorbemerkungen
4.1 Baustelleneinrichtung
4.1
Baustelleneinrichtung
4.2 Erdarbeiten
4.2
Erdarbeiten
4.3 Erdverlegte Rohre und Rinnen
4.3
Erdverlegte Rohre und Rinnen
4.4 Betonfertigteile
4.4
Betonfertigteile
4.5 Stundenlohnarbeiten
4.5
Stundenlohnarbeiten