Alu-Glas-Türbau
Kandel, Im Stadtkern 2, Neubau MFH+TG
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK:            320.026 Alu-Fenster/Türbauarbeiten BAUVORHABEN:         18021             Neubau MFH              Im Stadtkern 2             76870 Kandel BAUHERR:            HP Projektentwicklung GmbH             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG:            Arcus Projektentwicklung             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-15             Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG:      Ingenieurgesellschaft Hery             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-0             Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS:      10.04.2026 ORT:            Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim BIETER:            .............................................             .............................................             .............................................             .............................................             .............................................                   (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME   NETTO      _....................................... 19,00 % MwSt         _....................................... ANGEBOTSSUMME   BRUTTO      _....................................... Beginn der Arbeiten:         nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit    der  Vertragsunterzeichnung gültigen       Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur    Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1.    Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1  Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften,        Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.        Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech-        nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die einschlägige Re-        gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner-        kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender        Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen        für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2  Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu        treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau-        bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).        Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus        Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten        Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2     Pflichten des Auftraggebers (AG)        Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter-        stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich        und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus        der VOB ergebenden Pflichten. 3      Angebot 3.1  Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest-        preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma-        terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und        sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben        erhalten. 3.2   Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem         AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu         unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser-         teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen-         dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung         erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind         die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich.         Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4      Beauftragung Dritter         Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech-         tigt. 5      Abnahme 5.1   Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter-         zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach         Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die         Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2   Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG         unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt         und der AN hierzu geladen. 5.3   Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme-         termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis         der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4   Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel         verweigert werden. 5.5   Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine         Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6   Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser-         bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im         übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6      Gemeinsames Aufmaß, Abrechnung 6.1   Die Leistungen sind aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen         diesen Zeichnungen entsprechen.Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, sind die         Leistungen aufzumessen. 6.2   Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh-         men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.3   Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN         rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.4   Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten,         weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu         vereinbaren ist. 7      Vertragsergänzungen und -änderungen         Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün-         den der Schriftform. 8      Sonstige Bestimmungen         Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da-         von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un-         wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem         Sinn am nächsten kommt.         BVB anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Ausführungsdauer :    Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW51 / 2026 festgelegt.     Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 2 AT angesetzt.     Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW51 / 2026 festgelegt. 2. Lage und Vermessung :     Das Baugrundstück liegt in 76870 Kandel,     Im Stadtkern 2     Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 0,15 m über Oberkante vorhandene Geh-     weghinterkante Eisenbahstraße.     Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den Planungsunterlagen durch     den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich rechtliche Belange sind zu     berücksichtigen.     Traufhöhe :   bis    8,85 m über OK Gelände      Firsthöhe :   bis    11,85 m über OK Gelände      Überbaute Fläche:   520,00 qm      Geschoßhöhe:   ca. 2,85 m 3. Taglohnarbeiten :     Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei-     gegeben werden. 4. Anlagen Technische Vorbemerkungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Metallbau- und Verglasungsarbeiten ART UND UMFANG DER LEISTUNG Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfaßt die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Bauelementen aus Stahl. Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfaßt die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen. KONSTRUKTIONSSYSTEM Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco Stahlsysteme Jansen zugrunde. Die Profil-, Zubehör- und Beschlägeauswahl muß nach den gültigen Unterlagen des System-Herstellers erfolgen. ANGABEN ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. NORMEN - RICHTLINIEN Für die Auftragsabwicklung gelten: VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen). VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen). Die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-Normen. Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV), DIBt, Fassung August 2006 in Verbindung mit DIN 18008-2. Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV), DIBt. VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller ''Beschichten von Stahlteilen im Metallbau''. Unfallverhütungs-Vorschriften. Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des System-Herstellers geplant und gefertigt werden. WERKSTOFF ALUMINIUM Es sind stranggepreßte Aluminium-Profile der Legierung AlMgSi 0, 5 F22 (EN AW 6060) in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu verwenden. Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A)für farbbeschichtete Aluminium-Bleche die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in Normalqualität zu verwenden. WERKSTOFF STAHL Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO 50961, in Ausführung Bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10346. Stahl-Bleche sind generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in gleichwertiger Qualität auszuführen. Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muß entsprechend DIN 55634 erfolgen. PROFILAUSWAHL Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft und formschlüssig miteinander verbunden sind. Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1991-1-3 sicher abtragen. Das Prinzip der Wärmedämmung ist bei Außenbauteilen für die gesamte Konstruktion einzuhalten. Die Wanddicken aller tragenden Profilwandungen müssen mindestens 1,5 mm betragen. Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 oder ein Prüfzeugnis nachzuweisen, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasungen (Ug) sind gemäß der Übergangsregelung des BmVBW aus den Eingruppierungen im Bundesanzeiger oder nach DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu ermitteln. PROFILVERBINDUNGEN Die Verbindung der Profile in Gehrungs- und T-Stößen erfolgt durch Schweißung. Hierdurch werden kraft- und formschlüssige Übergänge geschaffen. Die sichtbaren Schweißstellen sind sauber zu verschleifen und zu verputzen. ENTWÄSSERUNG DER KONSTRUKTION Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden (Mikroklimatische Belastung). BAUMAßE Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen. Fordert der Auftraggeber, daß die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein. EINBAU DER ELEMENTE Die Verankerungen der Stahlsystem-Elemente sind so auszuführen, daß Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden können, ohne daß hieraus Belastungen auf die Stahl-Konstruktion übertragen werden. Die Montage der Stahlsystem-Bauelemente muß flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoß durch den Auftraggeber anzubringen sind. Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Falls im Leistungsverzeichnis angegeben, werden für bestimmte Anschlüsse Ankerschienen bauseits kostenlos geliefert und in die Rohbauteile eingelassen. Ein Ankerschienenplan ist dann nach Auftragserteilung vom Auftraggeber rechtzeitig an den Auftragnehmer zu übergeben. Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und der aktuelle ''Stand der Technik'' zu berücksichtigen und zu befolgen. Alle Dübelbefestigungen müssen gemäß Zulassung ausgeführt werden. Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen. ABDICHTUNG ZUM BAUKÖRPER Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen. Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Thiokolbasis zu verwenden. Die Versiegelung muß unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, daß sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlußfugen mit elastischen Dichtstoffen sind DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen. Bei Abdichtung der Fenster- und Fassadenelemente zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Die Dichtungsart ist nach der Tabelle "Anschluß der Fenster zu Baukörpern" vom Fensterinstitut Rosenheim zu wählen. Die Montagerichtlinien der RAL - Gütegemeinschaft sind zu beachten. ANODISCHE OXIDATION Die anodische Oxidation von Aluminium-Profilen und/oder -Blechen muß entsprechend DIN 17611 durchgeführt werden. Die Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolgt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten Angaben. FARB-BESCHICHTUNG Die Beschichtung der Stahl-Profile und/ oder -Bleche muß mit gütegesicherten Pulver- oder Naßlacken erfolgen. Die Beschichtung ist gemäß Vorgabe des Auftraggebers entsprechend den Anforderungen DIN EN ISO 12944-2 auszuführen. Dabei ist die Korrosivitätskategorie und die zu erwartende Nutzungsdauer zu gewährleisten. Der ausführende Beschichtungsbetrieb für Aluminiumteile muß Inhaber des Gütezeichens der GSB International (''Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen'', Franziskanergasse 6, D-73525 Schwäbisch Gmünd). Die Richtlinien der GSB sind zu beachten und einzuhalten. Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit dem Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen. Im Zweifelsfalle sind im voraus entsprechende Musterecken als Probekörper zur genauen Beurteilung der geeigneten Oberflächenbehandlung anzufertigen. STATISCHE ANFORDERUNG Die Fensterkonstruktion, einschl. der Verbindungselemente, muß alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abgeben können. Unter den angenommenen Beanspruchungen darf: sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagen nicht mehr als 1/300 der Länge durchbiegen. bei Verwendung von ISO - Glas die Durchbiegung des Scheibenrandes max. 8 mm nicht überschreiten. DIN 1991 Teil 4   für Windlasten. DIN 1055 Teil 1   für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis          Brüstungshöhe.          für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern. DIN 18056         für Vertikallasten für Riegel bei öffnenden Fenstern          Zusätzliche Belastungen sind den Angaben zum Objekt bzw. der Ausschreibung zu          entnehmen.          Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18055 entsprechen. BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNG Schlagregen- und Fugendurchlässigkeit Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entprechend der DIN 18 055 ausgeführt werden. Wärme- und Feuchtigkeitsschutz Für die Anforderungen an den Wärmschutz gilt die neueste Fassung der DIN 4108, Teil 2 und der EnEV. Bei nicht transparenten Füllungen (Paneele) in Fenstern und Fensterwänden gelten die An- forderungen nach DIN 4108 an leichte Außenwände. Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, daß Schäden - z.B. unzulässige Minderung des Wärmeschutzes - vermieden werden. Wärmeschutz:   k - Wert der Verglasung 1,1 W/m²K,    g - Faktor der Verglasung mind. 0,57    Rahmen Materialgruppe 1 Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. SCHALLSCHUTZ Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die ergänzenden Bestimmungen zur DIN 4109 (9.75) und die VDI - Richtlinie 2719. Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden. Alu - Fensterbänke und Blechverkleidungen sin zu entdröhnen, hier ist die DIN 18 360 zu beachten. Schallschutz:   SSK II, Rw = 34 dB. Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. METALLTEILE Alle Aussteifungen müssen aus verzinktem Stahl, Wandstärke mind. 1,5 mm, sein. Die Schnittkanten müssen dauerhaft gegen Korrosion geschützt werden. Verstärkungsrichtlinien, unterteilt für weiße und farbige Profile, der Systemhersteller müs- sen beachtet werden. Weitergehende Forderungen siehe Ausschreibungstext. DICHTSOFFE Dichtungen zwischen Blend-, Flügelrahmen und Glas müssen zum System passen und aus APTK- (EPDM) Qualität bestehen. Sie müssen in einer Ebene liegen und in den Gehrungen mit Kleber homogen verbunden werden. Die Hauptdichtung darf nicht durch Beschlagteile (z.B. Scherenarme) unterbrochen werden. Alle Dichtungen müssen auswechselbar sein. BESCHÄGE Es dürfen nur Beschläge angeboten und verarbeitet werden, die den Güte- und Prüfbestim- mungen der Gütegemeinschaft entsprechen. Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgrößen ausgestellt sein. Eck - Scherenlager und Rollzapfen müssen justierbar sein. Auf Anforderung sind gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. DK-BESCHLÄGE Die Ausstellschere muß sicher verhindern, daß der Fensterflügel bei einer Fehlbedienung aufschlägt. Das Ecklager muß den Flügel bei jeder Stellung sicher führen und verhindern, daß ein Aus- hebeln durch aufschlagenden Flügel in Kippstellung erfolgt. BESCHLAGGÜTE Fabrikat: Serie: RAHMENVERBINDUNGEN Bei geschweißten Rahmenverbindungen muß die Nahtgüte der Eck- und T-Stöße den Wer- ten der RAL - Gütebestimmungen entsprechen. Eckverbindungen sind im Preß - Stumpf - Schweißverfahren herzustellen. Die Gehrungen müssen der Scheibenlast und den funktionellen Belastungen dauerhaft standhalten. Bei Pfosten und Kämpfern sind Schraubverbindungen, die einwandfrei abdichten, zugelas- sen. VERGLASUNG Es dürfen nur ISO - Glasscheiben verwendet werden, die im Randverbund ein sichtbares Herstelldatum aufweisen. GLASAUFBAU Zwei - Scheiben - Isolierverglasung nach der Beanspruchungsgruppe 5 der Verglasung vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim. Mindestabmessungen 4-16-4 mm, zusätzliche Forderungen sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. Bei Verwendung von Verbund - Fenstern ist in beiden Flügeln Einfachglas, mind.4 mm dick, zu verwenden, zusätzliche Forderungen sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. GLASEINBAU Für die Verglasungsarbeiten gelten folgende Richtlinien: Garantiebedingungen der Isolierglashersteller DIN   7 863   Elastomer - Dichtstoffe DIN 18 056   Fensterwände DIN 18 361   Verglasungsarbeiten DIN 18 545   Abdichten von Verglasungen Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoffhersteller Verarbeitungsrichtlinien der Profilhersteller Die nutzbare Glasfalztiefe muß für ISO - Glas mind. 21 mm betragen. Der Falzgrund muß eben, ohne Vorsprünge ausgebildet sein und eine vollflächige Auflage für Trage- und Distanzklötze haben. Die Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, maßgenau eingepaßt und konstruktiv so ausgebildet sein, daß sie rundum kraftschlüssig einrasten. Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß. GLASABDICHTUNG MIT DICHTUNGSPROFILEN Scheibendicke, Dichtprofile und Glasleisten müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Glasdichtung wird in den Flügelrahmen eingezogen. Bei stumpf eingesetzter Dichtung läuft die waagerechte Dichtung bis zum Falzgrund durch, die senkrechte wird zwischenge- setzt. Der Eckbereich ist mit Neoprenkleber einzudichten. Der Anpreßdruck muß gleichbleibend 0,2 N/mm² betragen. VERKLOTZUNG Die tragenden Klötze müssen mind. 100 mm lang und gegen Verrutschen gesichert sein. Die Trageklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den Richtlinien der techn. Beratungstelle des Glaserhandwerks, Hadamar - Schrift 3 -, einzusetzen. Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet werden. In Frage kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen. ANGEBOTENES PROFIL    Fabrikat:            Bitte Kopie des Profil-                   querschnittes beifügen.    Serie: ANGEBOTENE BESCHLÄGE    Fabrikat:    Serie: TV anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer)
GEWERK:            320.026 Alu-Fenster/Türbauarbeiten
1 Los 1 Alu - Türbauarbeiten Wohnen
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Los 1 Alu - Türbauarbeiten Wohnen
1. 1 Titel 1 Haustür, Notausgangstüren
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Titel 1 Haustür, Notausgangstüren
1. 2 Titel 2 Taglohnarbeiten
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Titel 2 Taglohnarbeiten