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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
GEWERK: 320.026 Alu-Fenster/Türbauarbeiten
BAUVORHABEN: 18021
Neubau MFH
Im Stadtkern 2
76870 Kandel
BAUHERR: HP Projektentwicklung GmbH
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
PLANUNG: Arcus Projektentwicklung
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-15
Fax.: 06231/9187-33
TRAGWERKSPLANUNG: Ingenieurgesellschaft Hery
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-0
Fax.: 06231/9187-31
ANGEBOTSABGABE BIS: 10.04.2026
ORT: Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
BIETER: .............................................
.............................................
.............................................
.............................................
.............................................
(FIRMENSTEMPEL)
ANGEBOTSSUMME NETTO _.......................................
19,00 % MwSt _.......................................
ANGEBOTSSUMME BRUTTO _.......................................
Beginn der Arbeiten: nach Vereinbarung
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
- die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag,
- die zusätzliche Vertragsbedingungen,
- die zusätzliche technische Vorschriften,
- die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB
Teil C in der zur Zeit
der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB Teil B in der zur
Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB.
Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag
1. Pflichten des Auftragnehmers (AN)
1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B.
öffentlich-rechtliche Vorschriften,
Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien
u.a., zu beachten.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den
im LV enthaltenen tech-
nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind
die einschlägige Re-
gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den -
vorrangigen - allgemein aner-
kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei
Fehlen entgegenstehender
Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten
Leistung und die Grenzen
für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt.
1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu
treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des
Baugeländes und des Bau-
bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen aus
Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei
etwaigen von ihm verursachten
Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken.
2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der
vertraglichen Leistungen zu unter-
stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen
Unterlagen unentgeltlich
und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen
treffen den AG die sich aus
der VOB ergebenden Pflichten.
3 Angebot
3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige
Einheitspreis) sind Fest-
preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert.
Das gilt sowohl für Ma-
terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach
§ 2 Nr. 3 VOB/B und
sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen bleiben
erhalten.
3.2 Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG
geforderte Leistungen sind dem
AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich
Nachtragsangebote zu
unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach
schriftlicher Auftragser-
teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die
Erfüllung des Vertrages notwen-
dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt
werden. Die Vergütung
erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den
vereinbarten Preisen; ansonsten sind
die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden
Leistungsverzeichnisses maßgeblich.
Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise.
4 Beauftragung Dritter
Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit
Zustimmung des AG berech-
tigt.
5 Abnahme
5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden
Vertragspartnern zu unter-
zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist
von 12 Werktagen nach
Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer
der Vertragspartner die
Vornahme der Abnahme verlangt.
5.2 Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht
einigen, wird dieser vom AG
unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B
beachtenden Frist festgesetzt
und der AN hierzu geladen.
5.3 Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden,
wenn der Abnahme-
termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu
geladen hatte. Das Ergebnis
der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen.
5.4 Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder
wesentlicher Mängel
verweigert werden.
5.5 Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung
gemäß Ziffer 5.1 keine
Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5
VOB/B (Abnahmefiktionen).
5.6 Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG
nach Leistungser-
bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die
Fertigstellung mitzuteilen. Im
übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff.
6 Gemeinsames Aufmaß, Abrechnung
6.1 Die Leistungen sind aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die
ausgeführten Leistungen
diesen Zeichnungen entsprechen.Sind solche Zeichnungen nicht
vorhanden, sind die
Leistungen aufzumessen.
6.2 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und
ist bei Einverneh-
men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung.
6.3 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer
feststellbar sind, hat der AN
rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen.
6.4 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden
Architekten vertreten,
weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und
mit ihm der Termin zu
vereinbaren ist.
7 Vertragsergänzungen und -änderungen
Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen
bedürfen aus Beweisgrün-
den der Schriftform.
8 Sonstige Bestimmungen
Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder
nichtig sind, wird da-
von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der nichtigen und un-
wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in
gesetzlich erlaubtem
Sinn am nächsten kommt.
BVB anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
Zusätzliche Vertragsbedingungen
1. Ausführungsdauer :
Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW51 / 2026 festgelegt.
Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 2 AT
angesetzt.
Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW51 / 2026 festgelegt.
2. Lage und Vermessung :
Das Baugrundstück liegt in 76870 Kandel,
Im Stadtkern 2
Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 0,15 m über
Oberkante vorhandene Geh-
weghinterkante Eisenbahstraße.
Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den
Planungsunterlagen durch
den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich
rechtliche Belange sind zu
berücksichtigen.
Traufhöhe : bis 8,85 m über OK Gelände
Firsthöhe : bis 11,85 m über OK Gelände
Überbaute Fläche: 520,00 qm
Geschoßhöhe: ca. 2,85 m
3. Taglohnarbeiten :
Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers
schriftlich angeordnet und frei-
gegeben werden.
4. Anlagen
Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
für Metallbau- und Verglasungsarbeiten
ART UND UMFANG DER LEISTUNG
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung
umfaßt die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Bauelementen
aus Stahl.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Verglasungsarbeiten. Die Leistung umfaßt die Lieferung, das Einsetzen
und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
KONSTRUKTIONSSYSTEM
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco
Stahlsysteme Jansen zugrunde. Die Profil-, Zubehör- und Beschlägeauswahl
muß nach den gültigen Unterlagen des System-Herstellers erfolgen.
ANGABEN ZUR LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die
Leistungsbeschreibung der Architekten. Etwaige Unklarheiten sind vor
Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden
Begründung dem Angebot beizufügen.
NORMEN - RICHTLINIEN
Für die Auftragsabwicklung gelten:
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-Normen.
Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten
Verglasungen (TRLV), DIBt, Fassung August 2006 in Verbindung mit DIN
18008-2.
Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
(TRAV), DIBt.
VFF Merkblatt, Verband der Fenster- und Fassaden- Hersteller
''Beschichten von Stahlteilen im Metallbau''.
Unfallverhütungs-Vorschriften.
Die Metallbau-Konstruktionen müssen nach den Richtlinien des
System-Herstellers geplant und gefertigt werden.
WERKSTOFF ALUMINIUM
Es sind stranggepreßte Aluminium-Profile der Legierung AlMgSi 0, 5 F22
(EN AW 6060) in Eloxalqualität nach DIN EN 755 und DIN EN 12020 zu
verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität ist die Legierung
AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A)für farbbeschichtete Aluminium-Bleche die
Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A) oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in
Normalqualität zu verwenden.
WERKSTOFF STAHL
Es sind kaltgewalzte oder kaltgezogene Präzisions-Stahl-Profile der
Qualität S 235JR nach DIN EN 10027-1 oder höher zu verwenden. In der
Ausführung Stahl galvanisch verzinkt (GV-GC) nach DIN EN ISO 50961, in
Ausführung Bandverzinkt (Z) nach DIN EN 10346. Stahl-Bleche sind
generell aus feuerverzinktem Blech nach DIN EN ISO 1461 oder in
gleichwertiger Qualität auszuführen.
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen sind in feuerverzinkter
Ausführung vorzusehen. Die Nachbesserung von Fehlstellen und
Beschädigungen muß entsprechend DIN 55634 erfolgen.
PROFILAUSWAHL
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus
den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Bei wärmegedämmten
Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen
durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft und formschlüssig miteinander
verbunden sind.
Die Profile müssen die Lasten nach DIN 1991-1-3 sicher abtragen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist bei Außenbauteilen für die gesamte
Konstruktion einzuhalten.
Die Wanddicken aller tragenden Profilwandungen müssen mindestens 1,5 mm
betragen.
Die ausgewiesenen Wärmedurchgangskoeffizienten der Profile (Uf) sind
durch Berechnung nach DIN EN ISO 10077-2 oder ein Prüfzeugnis
nachzuweisen, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasungen (Ug)
sind gemäß der Übergangsregelung des BmVBW aus den Eingruppierungen im
Bundesanzeiger oder nach DIN EN 673, DIN EN 674, DIN EN 675 zu
ermitteln.
PROFILVERBINDUNGEN
Die Verbindung der Profile in Gehrungs- und T-Stößen erfolgt durch
Schweißung. Hierdurch werden kraft- und formschlüssige Übergänge
geschaffen. Die sichtbaren Schweißstellen sind sauber zu verschleifen
und zu verputzen.
ENTWÄSSERUNG DER KONSTRUKTION
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen
können, müssen nach außen entwässert werden (Mikroklimatische
Belastung).
BAUMAßE
Das Aufmaß ist vom Auftragnehmer am Bau zu nehmen.
Fordert der Auftraggeber, daß die Konstruktionen schon zu einem
Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß
unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach
DIN die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
AUSFÜHRUNGSZEICHNUNGEN
Vor Fertigungsbeginn hat der Auftragnehmer Zeichnungen und/oder
Beschreibungen zu liefern. Diese bedürfen der Freigabe durch den
Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau,
Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge
erkennbar sein.
EINBAU DER ELEMENTE
Die Verankerungen der Stahlsystem-Elemente sind so auszuführen, daß
Bewegungen des Baukörpers und die der Bauelemente aufgenommen werden
können, ohne daß hieraus Belastungen auf die Stahl-Konstruktion
übertragen werden.
Die Montage der Stahlsystem-Bauelemente muß flucht- und lotrecht
erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen
einzumessen, die in jedem Geschoß durch den Auftraggeber anzubringen
sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die
Einheitspreise mit einzukalkulieren. Falls im Leistungsverzeichnis
angegeben, werden für bestimmte Anschlüsse Ankerschienen bauseits
kostenlos geliefert und in die Rohbauteile eingelassen. Ein
Ankerschienenplan ist dann nach Auftragserteilung vom Auftraggeber
rechtzeitig an den Auftragnehmer zu übergeben.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel -
müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den
Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür
gültigen Normen und der aktuelle ''Stand der Technik'' zu
berücksichtigen und zu befolgen.
Alle Dübelbefestigungen müssen gemäß Zulassung ausgeführt werden.
Sämtliche Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht
werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz,
Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
ABDICHTUNG ZUM BAUKÖRPER
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in
Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen
Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im
vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon-
oder Thiokolbasis zu verwenden. Die Versiegelung muß unter
Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der
vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so
haften, daß sie - unter Berücksichtigung der zulässigen
Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung
kommen. Bei der Abdichtung von Anschlußfugen mit elastischen
Dichtstoffen sind DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des
Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Fenster- und Fassadenelemente zum Baukörper mit
Bauabdichtungsfolien ist DIN 18195 zu beachten. Wird die
Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von
Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind
zu beachten.
Die Dichtungsart ist nach der Tabelle "Anschluß der Fenster zu
Baukörpern" vom Fensterinstitut Rosenheim zu wählen.
Die Montagerichtlinien der RAL - Gütegemeinschaft sind zu beachten.
ANODISCHE OXIDATION
Die anodische Oxidation von Aluminium-Profilen und/oder -Blechen muß
entsprechend DIN 17611 durchgeführt werden. Die Oberflächenbehandlung
und -ausführung erfolgt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten
Angaben.
FARB-BESCHICHTUNG
Die Beschichtung der Stahl-Profile und/ oder -Bleche muß mit
gütegesicherten Pulver- oder Naßlacken erfolgen. Die Beschichtung ist
gemäß Vorgabe des Auftraggebers entsprechend den Anforderungen DIN EN
ISO 12944-2 auszuführen. Dabei ist die Korrosivitätskategorie und die zu
erwartende Nutzungsdauer zu gewährleisten.
Der ausführende Beschichtungsbetrieb für Aluminiumteile muß Inhaber des
Gütezeichens der GSB International (''Gütegemeinschaft für die
Stückbeschichtung von Bauteilen'', Franziskanergasse 6, D-73525
Schwäbisch Gmünd). Die Richtlinien der GSB sind zu beachten und
einzuhalten.
Die Oberflächenbehandlung ist vor der Durchführung mit dem
Beschichtungsbetrieb detailliert klarzulegen. Im Zweifelsfalle sind im
voraus entsprechende Musterecken als Probekörper zur genauen Beurteilung
der geeigneten Oberflächenbehandlung anzufertigen.
STATISCHE ANFORDERUNG
Die Fensterkonstruktion, einschl. der Verbindungselemente, muß alle auf
sie einwirkenden
Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abgeben können.
Unter den angenommenen Beanspruchungen darf:
sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagen nicht mehr als 1/300
der
Länge durchbiegen.
bei Verwendung von ISO - Glas die Durchbiegung des Scheibenrandes max. 8
mm
nicht überschreiten.
DIN 1991 Teil 4 für Windlasten.
DIN 1055 Teil 1 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen
und Riegeln bis
Brüstungshöhe.
für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern.
DIN 18056 für Vertikallasten für Riegel bei öffnenden Fenstern
Zusätzliche Belastungen sind den Angaben zum Objekt bzw. der
Ausschreibung zu
entnehmen.
Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18055
entsprechen.
BAUPHYSIKALISCHE ANFORDERUNG
Schlagregen- und Fugendurchlässigkeit
Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entprechend der
DIN 18 055
ausgeführt werden.
Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Für die Anforderungen an den Wärmschutz gilt die neueste Fassung der DIN
4108, Teil 2
und der EnEV.
Bei nicht transparenten Füllungen (Paneele) in Fenstern und
Fensterwänden gelten die An-
forderungen nach DIN 4108 an leichte Außenwände.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, daß
Schäden - z.B.
unzulässige Minderung des Wärmeschutzes - vermieden werden.
Wärmeschutz: k - Wert der Verglasung 1,1 W/m²K,
g - Faktor der Verglasung mind. 0,57
Rahmen Materialgruppe 1
Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen.
SCHALLSCHUTZ
Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die ergänzenden Bestimmungen zur DIN
4109 (9.75)
und die VDI - Richtlinie 2719.
Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der
Anforderungen
an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Alu - Fensterbänke und Blechverkleidungen sin zu entdröhnen, hier ist
die DIN 18 360 zu
beachten.
Schallschutz: SSK II, Rw = 34 dB.
Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen.
METALLTEILE
Alle Aussteifungen müssen aus verzinktem Stahl, Wandstärke mind. 1,5 mm,
sein. Die
Schnittkanten müssen dauerhaft gegen Korrosion geschützt werden.
Verstärkungsrichtlinien, unterteilt für weiße und farbige Profile, der
Systemhersteller müs-
sen beachtet werden.
Weitergehende Forderungen siehe Ausschreibungstext.
DICHTSOFFE
Dichtungen zwischen Blend-, Flügelrahmen und Glas müssen zum System
passen und aus
APTK- (EPDM) Qualität bestehen. Sie müssen in einer Ebene liegen und in
den Gehrungen
mit Kleber homogen verbunden werden.
Die Hauptdichtung darf nicht durch Beschlagteile (z.B. Scherenarme)
unterbrochen werden.
Alle Dichtungen müssen auswechselbar sein.
BESCHÄGE
Es dürfen nur Beschläge angeboten und verarbeitet werden, die den Güte-
und Prüfbestim-
mungen der Gütegemeinschaft entsprechen.
Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und
Flügelgrößen ausgestellt
sein.
Eck - Scherenlager und Rollzapfen müssen justierbar sein.
Auf Anforderung sind gültige Prüfzeugnisse vorzulegen.
DK-BESCHLÄGE
Die Ausstellschere muß sicher verhindern, daß der Fensterflügel bei
einer Fehlbedienung
aufschlägt.
Das Ecklager muß den Flügel bei jeder Stellung sicher führen und
verhindern, daß ein Aus-
hebeln durch aufschlagenden Flügel in Kippstellung erfolgt.
BESCHLAGGÜTE
Fabrikat:
Serie:
RAHMENVERBINDUNGEN
Bei geschweißten Rahmenverbindungen muß die Nahtgüte der Eck- und
T-Stöße den Wer-
ten der RAL - Gütebestimmungen entsprechen.
Eckverbindungen sind im Preß - Stumpf - Schweißverfahren herzustellen.
Die Gehrungen
müssen der Scheibenlast und den funktionellen Belastungen dauerhaft
standhalten.
Bei Pfosten und Kämpfern sind Schraubverbindungen, die einwandfrei
abdichten, zugelas-
sen.
VERGLASUNG
Es dürfen nur ISO - Glasscheiben verwendet werden, die im Randverbund
ein sichtbares
Herstelldatum aufweisen.
GLASAUFBAU
Zwei - Scheiben - Isolierverglasung nach der Beanspruchungsgruppe 5 der
Verglasung
vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim.
Mindestabmessungen 4-16-4 mm, zusätzliche Forderungen sind dem
Ausschreibungstext
zu entnehmen.
Bei Verwendung von Verbund - Fenstern ist in beiden Flügeln Einfachglas,
mind.4 mm dick,
zu verwenden, zusätzliche Forderungen sind dem Ausschreibungstext zu
entnehmen.
GLASEINBAU
Für die Verglasungsarbeiten gelten folgende Richtlinien:
Garantiebedingungen der Isolierglashersteller
DIN 7 863 Elastomer - Dichtstoffe
DIN 18 056 Fensterwände
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 545 Abdichten von Verglasungen
Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoffhersteller
Verarbeitungsrichtlinien der Profilhersteller
Die nutzbare Glasfalztiefe muß für ISO - Glas mind. 21 mm betragen.
Der Falzgrund muß eben, ohne Vorsprünge ausgebildet sein und eine
vollflächige Auflage
für Trage- und Distanzklötze haben.
Die Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, maßgenau eingepaßt
und konstruktiv
so ausgebildet sein, daß sie rundum kraftschlüssig einrasten.
Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß.
GLASABDICHTUNG MIT DICHTUNGSPROFILEN
Scheibendicke, Dichtprofile und Glasleisten müssen aufeinander
abgestimmt sein.
Die Glasdichtung wird in den Flügelrahmen eingezogen. Bei stumpf
eingesetzter Dichtung
läuft die waagerechte Dichtung bis zum Falzgrund durch, die senkrechte
wird zwischenge-
setzt. Der Eckbereich ist mit Neoprenkleber einzudichten.
Der Anpreßdruck muß gleichbleibend 0,2 N/mm² betragen.
VERKLOTZUNG
Die tragenden Klötze müssen mind. 100 mm lang und gegen Verrutschen
gesichert sein.
Die Trageklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den
Richtlinien der techn.
Beratungstelle des Glaserhandwerks, Hadamar - Schrift 3 -, einzusetzen.
Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet
werden. In Frage
kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen.
ANGEBOTENES PROFIL
Fabrikat: Bitte Kopie des Profil-
querschnittes beifügen.
Serie:
ANGEBOTENE BESCHLÄGE
Fabrikat:
Serie:
TV anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
GEWERK: 320.026 Alu-Fenster/Türbauarbeiten
1 Los 1 Alu - Türbauarbeiten Wohnen
1
Los 1 Alu - Türbauarbeiten Wohnen
1. 1 Titel 1 Haustür, Notausgangstüren
1. 1
Titel 1 Haustür, Notausgangstüren
1. 2 Titel 2 Taglohnarbeiten
1. 2
Titel 2 Taglohnarbeiten