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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung zur Kanalreinigung der Bauwerke, Schächte und Kanäle Die jeweiligen Arbeitsstellen sind durch geeignete Maßnahmen so zu sichern, dass eine Gefährdung des Verkehrs und der Anlieger ausgeschlossen ist. Flatterbänder sind nicht zugelassen. Die Verkehrszeichen müssen Gütezeichen der "Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen" tragen. Die Baustellensignalanlagen, Beleuchtungsanlagen, Verkehrszeichen und Einrichtungen sind ständig zu unterhalten und soweit erforderlich zu reinigen.
Der Auftragnehmer muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Die Anforderungen der vom deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen RAL-Gütesicherung GZ 961 sind zu erfüllen. Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1. RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Gütesicherung gemäß 4.3 RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe R, I und D besteht. Zur Reinigung dürfen nur Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge mit entsprechender Leistung und Ausstattung (gemäß ATV A 140 und DIN 30705) eingesetzt werden. Wird bei der Auswertung der Bilddokumentation festgestellt, dass die oben genannten Reinigungsanforderungen nicht eingehalten werden, so wird die TV- Untersuchung ggf. die Sanierung incl. der Vorreinigung zu Lasten des AN wiederholt. Die Reinigung darf der optischen Inspektion nicht mehr als einen Tag vorausgehen. Nochmalige Reinigung wegen zu großem Reinigungsvorlauf gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Schädlicher Rückstau in oberhalb liegenden Haltungen darf nicht auftreten. Für die Dauer der Absperrung ist der Wasserstand in den Oberstrom liegenden Haltungen kontinuierlich zu kontrollieren. Für sämtliche entstehenden Schäden durch Rückstau haftet der AN. Es ist sicherzustellen, dass durch die Folgen dieser Maßnahme kein Anspringen von Regen- oder Beckenüberläufen möglich ist. Das Überlaufen in ein RHB oder RÜB ist mit dem AG vorher abzustimmen. Die Wahl der geeigneten Absperrvorrichtung erfolgt nach Wahl des AN. Es dürfen immer nur kurze Leitungsabschnitte abgesperrt werden. Kanalabsperrungen dürfen nur in vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Es sind alle Schächte zu reinigen einschließlich Schmutzfänger. Mit dem Räumgut ist entsprechend dem der Haltung zu verfahren. Vor Einsetzen des Schachtdeckels ist der Auflagerrand bei Deckel und Rahmen zu reinigen. Die Reinigung der Haltung und der Schächte wird nur einmal pro Haltung vergütet. Im EP sind weiterhin einzurechnen das Öffnen der Schachtanlagen und das Einsetzen der Schmutzfänger und Schließen der Schachtanlagen sowie Wiedereinlegen von Dichtungsringen, das Fassen und der Transport von Wasser zum Reinigen der Kanäle, die Bereitstellung und der Transport des zur Spülung notwendigen Wassers incl. aller Nebenkosten, das ggf. Absperren von den zu spülenden Abwasserleitungen incl. aller Nebenkosten und der Abtransport und die Entleerung des Räumgutes an den vom AG genannten Entwässerungspunkt.
Vorbemerkung zur Kanalreinigung der Bauwerke, Schächte und Kanäle
__.__.0001 An- u. Abfahrt, Baustelleneinrichtung und - räumung An- und Abfahrt, sowie Baustelleneinrichtung und
Baustellenräumung für Kanalreinigung. Diese Position wird einmal pro Einsatz ohne Berücksichtigung der bei diesem Einsatz durchgeführten Prüfungen vergütet. Es werden nur die ausgeschriebenen Anfahrten vergütet, d.h. der AN hat die erforderlichen Prüfungen auf diesen Termin zu verteilen.
__.__.0001
An- u. Abfahrt, Baustelleneinrichtung und - räumung
5,00
St
__.__.0002 Hochdruckreinigung Hauptentwässerungsleitungen DN 600 Stzg Hochdruckreinigung Kanal DN 600 Stzg
__.__.0002
Hochdruckreinigung Hauptentwässerungsleitungen DN 600 Stzg
55,00
m
__.__.0003 Hochdruckreinigung Hauptentwässerungsleitungen DN 1000-1600 DR SB Hochdruckreinigung Kanal DN 1000-1600 DR SB
__.__.0003
Hochdruckreinigung Hauptentwässerungsleitungen DN 1000-1600 DR SB
1.050,00
m
__.__.0004 Hochdruckreinigung Schächte bis DN 2000 Schachtbauwerke bis DN 2000 in jeder Tiefenlage reinigen.
__.__.0004
Hochdruckreinigung Schächte bis DN 2000
5,00
St
Vorbemerkung TV-Befahrungen und Dokumentation Die Erst- und Abnahmeinspektion muss mit einer TV-Inspektionsanlage durchgeführt werden. Die Untersuchungsdaten der Erstuntersuchung zur Erfassung des Ist-Zustandes sind neben der Videoaufzeichnung EDV-gerecht zu dokumentieren. Als Datenschnittstelle ist das ISYBAU-Austauschformat gem. Arbeitshilfen Abwasser, 2. Auflage (Juni 2001) zwingend vorgeschrieben.Nicht ausreichende Schadens- dokumentation, mangelhafter Datentransfer oder möglicherweise übersehene Schadstellen verpflichten den AN zur kompletten Überarbeitung der beanstandeten Haltungen. Die Kosten für die erneute Untersuchung sowie für deren Dokumentation und Auswertung trägt der AN. Dabei sind auch der auswertenden Stelle (Auftraggeber oder Ingenieurbüro) die unnötigerweise entstehenden Kosten zu erstatten.
Das verantwortlich eingesetzte Personal muss bau- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Kanalbau und eine mindestens zweijährige Praxis als Operator besitzen. Für den zu benennenden Operator ist der Nachweis der Absolvierung des Kanalinspektionskurses der ATV (ATV-KI) oder gleichwertig sowie der regelmäßigen Fortbildung zu führen und auf Anforderung ein Referenzvideo/-protokoll vorzulegen.
Die gesamte Anlage muss den Vorschriften gemäß VDI und DIN sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die Fernsehanlage muss den Festlegungen im ATV-Merkblatt M 143-2 entsprechen. Die Schadenszustände sind bei der Abnahmebefahrung grundsätzlich durch aussagekräftige digitale Fotos (Festplatte) zu dokumentieren.
Die Befahrung ist auf Festplatte zu digitalisieren und mit den Untersuchungsdaten ISYBAU-Standard gem. Arbeitshilfen Abwasser, 2. Auflage (Juni 2001) zu verknüpfen. DieFestplatte muss ohne zusätzliche Treibersoftware lauffähig sein. Die Festplatte ist wie folgt zu strukturieren: Untersuchungsprojekt, Untersuchungsort, Kanalart, Untersuchungsdatum, befahrene Haltungen. Die Videobandnummerierung muss nach den Vorgaben des Auftraggebers erfolgen. Die Datenkomprimierung auf der Festplatte darf nur in Rücksprache mit dem Auftraggeber vom MPEG2-Format (720 x 576 Bildpunkte; 1/1 PAL; erf. Videodatenrate 4 – 5 mbit/s) abweichen. Die Haltungsprotokolle dürfen keine Schadensklassen enthalten. In den Protokollen sind hingegen Streckenschäden mit nummeriertem Anfang und Ende sowie die jeweiligen numerischen Zusätze darzustellen.
Die Software muss gewährleisten, dass alle Zustände umfassend über eine Codierung aufgenommen werden können. Grundlage dieser Codierung muss der ATV-Code nach ATV-Merkblatt M 143-2 sein. Dieser muss in seiner vollen Anwendungsbreite realisierbar sein. Alle Erfassungsdaten sind grundsätzlich im ISYBAU-Austauschformat gem. Arbeitshilfen Abwasser, 2. Auflage (Juni 2001) auf Datenträger zu liefern. Der Auftragnehmer hat mit einer Musterdiskette den Nachweis der fehlerfreien Datenkonvertierung in das geforderte Format nachzuweisen. Nach Abschluss der ersten Untersuchungen sind die Untersuchungsergebnisse auf Datenträger umgehend dem Auftraggeber zu übergeben. Muss eine Inspektion abgebrochen werden, so ist diese von der Gegenseite fortzuführen. Sofern nach Inspektionsabbruch eine Gegenuntersuchung nicht möglich ist, sind die Gründe hierfür explizit und umfänglich in einer Bemerkungszeile "II" zu beschreiben. Die Untersuchung und Gegenuntersuchung muss in einem Protokoll in Fließrichtung und seitenrichtig dokumentiert werden. Fehlerhafte und deshalb nicht abgeschlossene Datensätze (Haltungsuntersuchungen) sind in einer Bemerkungszeile "II" als solche zu kennzeichnen und bei erneuter Aufnahme komplett zu untersuchen. Fehlerhafte Haltungsdaten in der Videoaufzeichnung und eine lediglich nachträgliche Korrektur in den Datensätzen werden nicht akzeptiert. Jedes Haltungsvideo ist in einer separaten Datei abzuspeichern und zu übergeben. Die Untersuchungsberichte sind auf der Grundlage des ATV Merkblatt M 143-2 haltungsweise zu erstellen und müssen beinhalten:
- Auftraggeber und Auftragnehmer
- Untersuchungsortund Untersuchungsdatum
- Name des Operators
- Anfangs-/Endschachtnummer
- Haltungslänge
- Kanalgrunddaten (Nennweite, Material, Rohrlänge)
- Straßenbezeichnung
- Wetter (trocken, nach Regen, Regen o. ä.)
- Inspektionsdaten (Kanal und Schächte) einschl. Streckenschadensangaben
und numerischen Zusätzen
- Einmessung der seitlichen Zuläufe
- Erläuterungen zum Inspektionsablauf
- Fotonummern und Videobandnummern
- Videozählerstand (Haltungsbeginn und -ende)
Vorbemerkung TV-Befahrungen und Dokumentation
__.__.0010 An- u. Abfahrt, Baustelleneinrichtung und - räumung An- und Abfahrt, sowie Baustelleneinrichtung und
Baustellenräumung für Durchführung der optischen Inspektion. Diese Position wird einmal pro Einsatz ohne Berücksichtigung der bei diesem Einsatz durchgeführten Prüfungen vergütet. Es werden nur die ausgeschriebenen Anfahrten vergütet, d.h. der AN hat die erforderlichen Prüfungen auf diesen Termin zu verteilen.
__.__.0010
An- u. Abfahrt, Baustelleneinrichtung und - räumung
5,00
St
__.__.0011 Optische Inspektion Kanal bis DN 1600 DR Optische Inspektion der Kanäle bis DN 1600 DR
__.__.0011
Optische Inspektion Kanal bis DN 1600 DR
1.100,00
m
__.__.0012 Optische Inspektion Kanal DN 150 PVC-U Optische Inspektion der Hausanschlussleitungen DN 150 bis DN 200 mit einer SAT-Kamera vom Hauptkanal DN 600 bis DN 1600DR ausgehend bis zum Rohrende/ Verschlussteller
__.__.0012
Optische Inspektion Kanal DN 150 PVC-U
1.100,00
m
__.__.0013 Haltungsweise Berichterstellung Dokumentation als Erstbefahrung gemäß den Vorbemerkungen. Haltungsweise Herstellen von mehrfarbigen Haltungsprotokollen und Berichtdokumentation nach den auf Datenträgern abgespeicherten Untersuchungsdaten. Abrechnungsgrundlage ist Stück Haltung bei den Hauptentwässerungsleitungen. 3-fache Ausfertigung als Druck und einfach als pdf-Datei.
__.__.0013
Haltungsweise Berichterstellung
14,00
St
__.__.0014 Dokumentation auf Festplatte Die TV-Untersuchung ist auf einem Datenträger abzuspeichen. Die wichtigsten einzublendenden Kenndaten sind den Vorbemerkungen zu entnehmen. Während der Aufnahme einer Haltung darf der Datenträger nicht gewechselt werden. Dokumentation gemäß den Anforderungen der Vorbemerkungen. Die Festplatte ist mit einzurechnen.
__.__.0014
Dokumentation auf Festplatte
2.200,00
m
Vorbemerkung Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1610 Dichtigkeitsprüfung der Kanalrohre nach dem Verfahren LC oder LD mit Luft haltungsweise als Muffendruckprüfung bei den Rohrleitungen durchführen, entsprechend den Anforderungen der DIN EN 1610 und den techn. Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen. Bei den Revisionsschächten erfolgt die Dichtheitsprüfung nach dem Verfahren W der DIN EN 1610.
Der Ein- und Ausbau der erforderlichen Absperreinrichtungen in den verschiedenen Größen ist einzurechnen. Die Vergütung erfolgt nach geprüfter Haltungslänge, auch wenn eine Muffendruckprüfung durchgeführt wird. Die Dichtigkeitsprüfung dürfen nur solche Fachbetriebe durchführen, welche die Güte- und Prüfbestimmungen der "Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen" (Güteschutz Kanalbau) der Gruppe D erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden Zertifikates (RAL-Gütezeichen) der Gütegemeinschaft ist.
Vorbemerkung Dichtigkeitsprüfung nach DIN EN 1610
__.__.0020 An- u. Abfahrt, Baustelleneinrichtung und - räumung An- und Abfahrt, sowie Baustelleneinrichtung und
Baustellenräumung für Dichtheitsprüfungen. Diese Position wird einmal pro Einsatz ohne Berücksichtigung der bei diesem Einsatz durchgeführten Prüfungen vergütet. Es werden nur die ausgeschriebenen Anfahrten vergütet, d.h. der AN hat die erforderlichen Prüfungen auf diesen Termin zu verteilen.
__.__.0020
An- u. Abfahrt, Baustelleneinrichtung und - räumung
2,00
St
__.__.0030 Dichtheitsprüfung bis DN 600, Muffendruckprüfung Dichtigkeitsprüfung der Hauptleitungen DN 600 nach dem Verfahren LC oder LD mit Luft haltungsweise als Muffendruckprüfung durchführen. Abrechnungsgrundlage ist die verlegte Rohrlänge; die erforderliche Anzahl der Muffenprüfungen hat der Bieter entsprechend seiner gewählten Rohrlänge und der eingebauten Pass- und Gelenkstücke auf die Haltungslänge umzulegen.
__.__.0030
Dichtheitsprüfung bis DN 600, Muffendruckprüfung
55,00
m
__.__.0040 Dichtheitsprüfung Schächte aus Beton DN 2000 Dichtheitsprüfung Schacht aus Beton DN 2000 nach dem Verfahren Wasser der DIN 1610. In die Pauschale ist die Vorhaltung, der Auf- und Abbau der kompletten Befülleinrichtungen einschl. der Verbindungsschläuche, Reinigen des Bauwerkes, die erforderlichen Absperreinrichtungen und Protokollierung der Dichtigkeitsprüfung sowie die Kosten für das Bereitstellen des Wassers einzurechnen. Sämtliche Zu- und Auslauföffnungen sind vorab wasserdicht zu verschließen. Zu berücksichtigen sind auch alle Verzögerungen und Behinderungen die sich durch die Prüfung ergeben. Sollte die Prüfung negativ ausfallen, muß sie nach kostenloser Beseitigung aller Undichtigkeiten vom AN kostenlos wiederholt werden, Volumen ca. 4 m³. Befüllen des Gesamtbauwerkes bis UK Decke Bauwerk, 24 Stunden Standzeit, Sichtkontrolle, Messung und anschließende Entleerung.
__.__.0040
Dichtheitsprüfung Schächte aus Beton DN 2000
5,00
St