Erdbau
Kalk. Unken; Brückensanierung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
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Angebotsabgabe
A/B.Allg. u. Besondere Vertragsbedingungen A.   Allgemeine Vertragsbedingungen Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neuesten Fassung sind Vertragsbestandteil. B.    Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen 1.     Abnahme        Der Auftraggeber verlangt die Durchführung einer förmlichen Abnahme der Leistung des Auftragnehmers gemäß Paragraph 12 Nr. 4 VOB/B. § 640 BGB bleibt unberührt. 2.     Stundenlohnarbeiten        Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür vorgesehene Zahl von Stunden unverbindlich. Paragraph 2 Nr. 3 VOB/B kommt in diesem Falle nicht zur Anwendung.        Zur  Abrechnung anerkannt werden nur die Stundensätze der jeweiligen Lohngruppe, die seitens der fachlichen Qualifikation für die auszuführenden  Arbeiten erforderlich ist. Tatsächlich eingesetztes        höher qualifiziertes Personal wird in der  Abrechnung auf die erforderliche Lohngruppe zurückgestuft.        Kosten für Aufsichtspersonal werden vom Auftraggeber nur übernommen, wenn eine Aufsicht durch ihn ausdrücklich beauftragt wurde oder wenn die einschlägigen Unfallvorschriften eine Aufsicht notwendig machen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Stundenlohnarbeiten dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, wenn seiner Meinung nach die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften eine Aufsicht notwendig machen. 3.    Rechnungsstellung und Aufmaße        Die Rechnungsstellung hat kumulierend zu erfolgen.        Alle Rechnungen sind in mind. 2-facher Ausfertigung mit den zugehörigen Rechnungsunterlagen (bestehend aus Aufmaßen, Messurkunden, Abrechnungszeichnungen, Abrechnungsplänen farbig angelegt) einzureichen.        Aufmaße sind auf Aufmaßblättern nach Positionsnummern geordnet abzugeben, dabei gilt, dass pro Position jeweils ein eigenes Aufmaßblatt zu erstellen ist. Die Prüfung der Aufmaße erfolgt durch den AG oder dessen bevollmächtigten Vertreter gemeinsam mit dem AN.        Nur Aufmaßblätter die vom AG oder dessen bevollmächtigten Vertreter anerkannt sind, können in die Rechnung übernommen werden. Rechnungen, die ungeprüfte Massen enthalten werden nicht anerkannt        und ungeprüft an den Auftragnehmer zurückgegeben. 4.     Mängelansprüche (§13)        Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für alle vertraglichen Leistungen 5 Jahre. Anerkannt.................................., den ................................                    (Ort)                                            (Datum) Auftragnehmer (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
A/B.Allg. u. Besondere Vertragsbedingungen
C. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen C.       Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 1.        Baustelle / Verkehrswege          siehe Baubeschreibung TEIL D 2.       Behinderungen / Erschwernisse           Die Ausführung der Arbeiten wird erschwert / behindert durch:           Anschlüsse Wasser, Strom und Abwasser werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. 3.        Anschlüsse Die Kosten für Telefonbereitstellung sowie Telefongebühren trägt der AN. 4.        Abstimmung mit der Bauüberwachung           Der AN ist verpflichtet zur laufenden Kosten- und Terminkontrolle mit der örtlichen Bauüberwachung zusammenzuwirken.           Die Bauüberwachung wird regelmäßig (voraussichtlich wöchentlich) Baubesprechungen durchführen. Die Besprechungen dienen der Koordinierung und Abstimmung der Arbeiten der einzelnen Unternehmen in technischer und zeitlicher Hinsicht und sollen einen geordneten Baustellenablauf fördern.           Der Auftragnehmer ist verpflichtet, selbst oder durch einen verantwortlichen Vertreter an den Bausitzungen teilzunehmen, und zwar von Beginn seiner Arbeiten bis zur Fertigstellung seiner Leistungen regelmäßig, vorher oder nachher auf besondere Einladung durch die Bauüberwachung. Der Auftraggeber hat das Recht, bei grundloser Nichtteilnahme an den Bausitzungen eine Vertragsstrafe zu verlangen und von Werklohnansprüchen einzubehalten. Die Vertragsstrafe kann nach billigem  Ermessen bestimmt werden bis höchstens 75€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung.           Erkennt der AN eine voraussichtliche Überschreitung des vorgegebenen Kosten- bzw. Terminrahmens, so ist er verpflichtet, unverzüglich den AG und die örtliche Bauüberwachung schriftlich zu benachrichtigen. 5.        Bautagesberichte           Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich Bautagesberichte (Bautagebuch) zu führen und dem Auftraggeber oder dessen bevollmächtigen Vertreter zu übergeben.           Bautagesberichte müssen Angaben enthalten über:           a)                das Datum           b)                 das Wetter mit Temperaturangabe           c)                 die Anzahl und Qualifikation der vom Auftragnehmer auf der Baustelle beschäftigten Personen sowie die eingesetzten Großgeräte,           d)                 die jeweils ausgeführten Arbeiten an den verschiedenen Bauteilen 6.        Verantwortliches  Personal           Vom AN ist für die Bauzeit ein verantwortlicher Bauleiter und für die Baustelle ein deutschsprechender  Verantwortlicher schriftlich zu benennen.           Vertretungen sind dem AG rechtzeitig mitzuteilen. 7.        Informationspflicht           Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren.           Hieraus können keine zusätzlichen Vergütungsansprüche hergeleitet werden. 8.        Firmenschilder           Firmenschilder dürfen auf der Baustelle angebracht werden . 9.        Umweltschutz               Bei  Korrosionsschutzarbeiten ist besonders darauf zu achten, daß keine wassergefährdenden Stoffe    in  das Bachbett bzw. Gewässer gelangen. Sämtl. Schutzmaßnahmen wie Einhausungen zum Auffangen des Strahlgutes sind zwingend und in die Einheitspreise einzurechnen. Anerkannt ................................, den ..................                              (Ort)                                (Datum) Auftragnehmer (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)
C. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
D. Baubeschreibung D.       Baubeschreibung 1.      Auszuführende Leistungen 1.1  Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses ist der Ersatzneubau  der „Schwarzbergklammbrücke" (BW 22)  im Unkenbachtal bei Lofer. Die Lage der Bauwerke ist in beiliegender Übersichtsskizze ersichtlich (siehe Anlage 1). 1.2    Baubeschreibung: Die Brücke liegen westlich von Unken bei Lofer in Richtung Winklmoosalm. Bei der Maßnahme wird der Überbau des bestehenden Bauwerks vollständig und die Unterbauten teilweise abgebrochen. Das neu herzustellende Bauwerk wird hinterden bestehenden Widerlagern gegründet. Auf der Talseite wird eine Tiefgründung mittels Mikropfählen hergestellt, das bergseitige Fundament wird flachgegründet. Bauwerksdaten Schwarzbergklammbrücke (BW 22) siehe Ausschreibungspläne Anlage 1 Tragfähigkeit:                                             derzeitige Tragfähigkeit nach DIN 1072                                                                  Schwarzbergklamm  : 30 t                                                                  nach Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen:                                                                  SLW 60 t nach DIN EN-1991-2 LM 1                                                                  bzw. befahrbar mit Holztransportern mit eine                                                                  zul. Gesamtgewicht von bis zu 60 t 2.      Sanierungskonzept: Abbruch des bestehendes Bauwerks bestehend aus Stahllängsträgern mit einem Holzbelag inkl. Holzgeländer. Die Widerlagerwände des Bestandsbauwerks bleiben in größten Teilen erhalten, es erfolgt lediglich ein geplanter Abbruch des Kopfbereichs über eine Höhe von bis zu 1,0 m ab OK Widerlager. Anschließend erfolgt die Herstellung der neuen Gründung hinterhalb des Bestands, einbringen einer Stahlkonstruktion mit aufgelagerten FT-Elementen.Der Verbund wird durch Dübelverbindungen zwischen Stahlträger und abschließender Ortbetonergänzung hergestellt. Die Anpassungsarbeiten in den Anbindungsbereichen aufgrund der höheren Konstruktion werden bauseits durch den AG erbracht und sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Der Kieseinbau einschl. Materiallieferung erfolgt durch die Bay. Staatsforsten- Forstbetrieb St. Martin 3.      Ausgeführte Leistungen Rodungsarbeiten für Böschungen 4.      Gleichzeitig laufende Bauarbeiten -keine- 5.     Lage der Baustelle Ca.10 Km nördlich von  Lofer erreicht man den Ort Unken. Vom Zentrum den Straßenverlauf ca. 2.5 km  folgend Richtung Heutal biegt man nach links zum Friedlwirt in das Unkenbachtal ab. Auf der Forststraße für ca. 5 km bergauf folgend erreicht man die Schwarzbergklamm (BW 22). Das Bauwerk überbrückt die Schwarzbergklamm, welche Tiefe von bis zu ca. 30 m aufweist. 6.      Vorhandene öffentliche Verkehrswege         Die Baustelle ist über die Landstraße L 178  zu erreichen. 7.      Zugänge und Zufahrten Die Anlieferung der Bauteile und Baustoffe ist ausschließlich über die Forststraße durch das Unkenbachtal möglich. Der AN hat sich über den Zustand, die Wegbreite, Befestigungsart usw. und die Eignung zur Anlieferung der Stahlkonstruktion und Befahrung mit Mobilkran zum Einheben der Stahlkonstruktion und Überbaufertigteile selbstständig vor Ort zu informieren. Nachträgliche Einwände oder Forderungen, die auf Unkenntnis der Örtlichkeit  basieren, können nicht berücksichtigt werden. 8.      Anschlußmöglichkeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen Können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie sind vom Auftragnehmer zu beschaffen bzw. ihre Benutzung zu vereinbaren. 9.      Lager- und Arbeitsplätze Können vom Auftraggeber nur  im Bereich "Parkbucht vor dem Bauwerk, BW 22" zur Verfügung gestellt  werden. Falls weitere Lager- bzw. Arbeitsplätze erforderlich sind diese vom AN selbst zu beschaffen. Die Benutzung der Lagerflächen klärt der AG mit den Grundstückseigentümern. 10.   Oberflächenwasser/Hochwasserrisiko Das Oberflächenwasser im Baustellenbereich muß während der gesamten Bauzeit schadlos abgeführt werden.                    Das  Oberflächenwasser der Straßenanbindungen und der Brücke nach Abschluss der Maßnahme  wird  über  talseitig angrenzende Raubettmulden  in das Bachbett abgeleitet. Das Hochwasserrisiko für die Baustelleneinrichtung und die Baubehelfe (Geräte, Maschinen, Gerüste, Baracken und dergleichen) liegt uneingeschränkt beim AN. Das Abbruchgut der zu beseitigenden Bauteile muss umgehend und vollständig aus dem Abflussquerschnitt entfernt werden. 11.                Boden- und Untergrundverhältnisse -entfällt- 12.   Seitenentnahme und Ablagerungsstellen -entfällt- 13.    Zu schützende Bereiche und Objekte Der Auftragnehmer hat geeignete Schutzmaßnahmen gegen jegliche Verschmutzung (Umwelt, Wasser, etc.) zu treffen. Alle schutzwürdigen Flächen außerhalb des künftigen Straßenkörpers sind vor Eingriffen und Schädigungen durch die Bauarbeiten zu schützen. 14.    Anlagen im Baugelände -entfällt- 15.    Öffentlicher Verkehr auf der Baustelle Während der Bauzeit ist die Straße in Richtung Winklmoos-Almen für Pkw und Lkw grundsätzlich durchgehend befahrbar zu halten. Dabei ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,50 m sicherzustellen. Sollte die Befahrbarkeit temporär eingeschränkt oder nicht möglich sein, beispielsweise im Zuge von Einhebevorgängen der Stahlträger oder Fertigteile, sind diese Zeiträume dem Auftraggeber mindestens 7 Kalendertage im Voraus anzuzeigen. Ausführung der Bauleistung 16.    Verkehrsführung, Verkehrssicherung Der Auftragnehmer hat die volle Verkehrs- und Baustellensicherung zu übernehmen, einschl. aller baulichen Aufwendungen für die Führung und Sicherung des Verkehrs (Schutz und Leiteinrichtungen usw.). Verkehrsgefährdende Verschmutzungen, die durch den Baustellenbetrieb entstehen, sind laufend zu beseitigen. 17.    Bauablauf, Bauzeit 1. Abbruch Überbau 2. Herstellung Unterbauten 3. Erneuerung Überbau Ausführungstermine: Baubeginn:    13.04.2026 Fertigstellung: 26.06.2026 Eine  Komplettsperrung der Forststraße ist ggf. nur für die Arbeiten  mit Mobilkran zum Aus- und Einheben der Stahlkonstruktion und Einheben der Betonfertigteile erforderlich. 18.   Baubehelfe Erforderliche Sicherungen, Trag- und Arbeitsgerüste, unabhängig von ihrer Höhe, die nicht in den Leistungspositionen enthalten sind, hat der Auftragnehmer als Nebenleistung zu stellen. 19.    Stoffe und Bauteile siehe Ausschreibungspläne Anlage 1. "Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die diesen technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Auf Verlangen hat der Bieter bzw.  Auftragnehmer die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte dem Auftraggeber in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen". 20.    Winterbau - entfällt - 21.    Beweissicherung -entfällt- 22.    Sicherungsmaßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften 23.    Belastungsannahmen Das Bauwerk wurde für einen SLW 60 t nach DIN-EN 1991-2 LM1 bzw. befahrbar mit Holztransportern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 60 t bemessen. 24.    Aufmaßverfahren LB StB-By, aktuelle Ausgabe bzw. nach Angabe Leistungsbeschreibung. Ausführungsunterlagen 25.                Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:         Anlage 1                  Ausschreibungsplan         Ausführungs- und Werkstattzeichnungen rechtzeitig vor Baubeginn 26. Sondervorschläge Sind nicht zugelassen. 27.    Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Es gelten die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, ZTV-ING.
D. Baubeschreibung
allgemeine Hinweise: allgemeine Hinweise: Der Bieter hat sich vor Ort über die Gegebenheiten und den Leistungsumfang der Baumaßnahme zu informieren. Einwände oder Zweifel über Leistungen und Verpflichtungen müssen vor Angebotsabgabe vorgebracht werden. Nachträgliche Einwände, die auf Unkenntnis der Örtlichkeit und des geforderten Leistungsumfangs basieren, können nicht berücksichtigt werden. Zur Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist Herrn Kurz, Forstbetrieb St. Martin (AG) zu informieren.                    Tel.Nr.: 0043/6588/8501-34                    Mobil:   0043/664/24 38 776 Besonders wird im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften auf Arbeiten am - und über Wasser hingewiesen. Über gesamte Bauzeit sind entsprechechend der UVV Rettungsmittel gem § 9, Abs.2 vorzuhalten. Des Weiteren ist auf die Absturzgefahr über eine Höhe von ca. 30 m hinzuweisen. Ein geeignetes Arbeits- und Schutzgerüst ist nach Wahl des AN herzustellen, entsprechende Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen Absturz sind einzurichten. In die Einheitspreise, sofern nicht separat ausgeschrieben, sind folgende Leistungen einzurechnen: Die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Arbeits- und Schutzgerüste; auch über 2m Höhe. Gefahr von Hochwasser: Das Hochwasserrisiko in Folge von Hangwasser für Arbeiten an den Widerlagern und  Raubettrinne liegt uneingeschränkt beim AN.
allgemeine Hinweise:
01 BW 22 - Schwarzbergklamm
01
BW 22 - Schwarzbergklamm
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.04 Abbrucharbeiten
01.04
Abbrucharbeiten
01.05 Erdarbeiten
01.05
Erdarbeiten
01.10 Steinsatz
01.10
Steinsatz
01.11 Ungebundene Schichten des Oberbaus
01.11
Ungebundene Schichten des Oberbaus
01.12 Stundenlohnarbeiten
01.12
Stundenlohnarbeiten