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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anforderungen DGNB Die zusätzlichen Vorbemerkungen:
Zusätzliche Vorbemerkung
Anforderungen an Anbieter und Produkte nach DGNBZusätzliche Vorbemerkung
Anforderungen an Baumaterialien und Bauteile nach DNGB
sind zwingend einzuhalten.
Anforderungen DGNB
Bieternagaben Angaben des Bieters
Fabrikat/System ausgeschrieben angeboten
Fenster : Schüco LivIng 82 MD
______________________
Türen : Schüco LivIng 82 AS
______________________
Glaslieferant : _____________________
Nachfolgende Abfragen von Kriterien dienen der Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen:
Fenster
Ein Produktpass für die CE-Kennzeichnung der Fenster ist vorhanden.
( ) ja ( ) nein
Der Standard Drehkippbeschlag ist verdeckt liegend, ohne sichtbare Bänder bis zu einem Flügelgewicht von 100 kg möglich. Bei geöffnetem Fenster ist die Klemmfreiheit im Bandbereich durch den Beschlag zu gewährleisten.
( ) ja ( ) nein
Der Fenstergriff ist mit verdeckt liegendem Falzgetriebe angeboten.
( ) ja ( ) nein
Türen
Es sind hochfrequente mit 500.000 Lastwechsel geprüfte Türbänder angeboten.
( ) ja ( ) nein
Eine Nachjustierung der Türflügel in zwei Ebenen ist ohne Aushängen der Türflügel möglich.
( ) ja ( ) nein
Sicherheit
Die Konstruktion ist für die Bereiche, die mit "absturzsichernder Verglasung" ausgeführt werden, als voll absturzsichernd geprüft und eingestuft. Dies wird durch einen entsprechenden Prüfbericht gemäß DIN 18008-4 nachgewiesen.
( ) ja ( ) nein
Ein Prüfbericht mit dem Nachweis "Fähigkeit zur Freigabe" für Fluchttüren ist vorhanden.
( ) ja ( ) nein
Allgemeine Merkmale
Es werden ausschließlich Original-Systemzubehörteile (Beschläge, Dichtungen, etc.) eingesetzt, da sonst die Prüfzeugnisse ihre Gültigkeit verlieren.
( ) ja ( ) nein
Firma/Stempel ___________________________
Unterschrift ___________________________
Ort/Datum ___________________________
Bieternagaben
01 Allgemeine Technische Vorbemerkungen
01
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Rolläden Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten.
Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Rollladenkästen mit Aluminium- Rolladenpanzer und elektrischem Antrieb.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten,
wenn nicht anders in den Texten vermerkt,
in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung, insbesonders:
DIN EN 12412-4 Ausgabe: 2003-11:
Wärmetechnisches Verhalten
von Fenstern, Türen und Abschlüssen
Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten
mittels des Heizkastenverfahrens
Teil 4: Rollladenkästen
DIN V 18073, Vornorm, Ausgabe: 2008-05:
Rollläden, Markisen, Rolltore und sonstige Abschlüsse
im Bauwesen - Begriffe, Anforderungen
DIN 18358 Ausgabe: 2010-04
VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Rollladenarbeiten
DIN EN 60335-2-97/A2 Ausgabe: 2008-01
Sicherheit elektrischer Geräte
für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-97: Besondere Anforderungen für Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnliche Einrichtungen
(IEC 61/3442A/CDV:2007)
DIN EN 60335-2-97/A11, Normentwurf, Ausgabe: 2008-07
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 2-97: Besondere Anforderungen für Rollläden, Markisen, Jalousien und ähnliche Einrichtungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Rolläden
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Kunststofffenster Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Kunststoff-Bauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Kunststoff-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.:
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung, insbesondere:
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Kunststofffenster
Allegemeine Angaben Vereinfachte Schreibweise
PORR (AG) = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
Konstruktionssystem
Der Ausschreibung liegen die Konstruktionsmerkmale der Schüco Kunststoff-Konstruktionen zugrunde.
Die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl muss nach den gültigen Unterlagen des System-Herstellers erfolgen.
Angaben zur Leistungsbeschreibung
Grundlage des Angebotes ist das vorliegende Leistungsverzeichnis einschließlich der Vorbemerkungen.
Qualitätssicherung
Gemäß der Bauproduktenverordnung muss für jedes nachfolgend beschriebene Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder das einer Europäisch Technischen Bewertung entspricht, eine Leistungserklärung, in Bezug auf dessen wesentliche Merkmale (Anhang ZA der harmonisierten Norm) vorliegen.
Alle für den Verwendungszweck im Mitgliedstaat geforderten wesentlichen Merkmale sind in der Leistungserklärung anzugeben.
Weiterhin können nach Landesbauordnung die Bauprodukte zusätzlich mit einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall ausgestattet werden.
Für die Auftragsabwicklung gelten
VOB/B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen).
VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).
Die für dieses Gewerk und für die Erstellung aller ausgeschriebenen Maßnahmen aktuellen DIN-Normen, DIN EN-Normen, DIN EN ISO-Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Gesetze, Arbeitsanweisungen, etc. sind einzuhalten.
Ausführungsunterlagen
Der AG legt dem AN nach der Auftragserteilung und vor Beginn der Arbeiten, die zur Ausführung notwendigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 1 VOB/B rechtzeitig und unentgeltlich vor.
Ausführungsunterlagen sind demnach alle das Werk betreffenden Hilfsmittel, die außer Arbeit, Material oder Boden zur Vorbereitung und mangelfreien sowie rechtzeitigen Durchführung der Bauleistung benötigt werden und ohne die der AN die Bauleistung nicht so wie vertraglich vorgesehen oder gar überhaupt nicht erbringen kann.
Dazu zählen u.a. auch Proben, Muster und Modelle, sowie endgültige vollständige und ausführungstechnisch brauchbare Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1,
die nach § 34 Abs. 3 Nr. 5 HOAI anzufertigenden und angefertigten - auftraggeberseitig freigegebenen - Ausführungspläne des bauplanenden Architekten mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, und statische und sonstige Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute.
Tragwerkspläne und statische Berechnungen oder bestimmte Planungen anderer Sonderfachleute sind in die bauseits zu stellende Ausführungsplanung integriert.
Sollten sich bei den Ausführungsunterlagen Änderungen ergeben, welche auch die Leistungen des AN betreffen, werden diese Änderungen durch den AG gekennzeichnet und dem AN unverzüglich schriftlich verbindlich mitgeteilt.
Baumaße
Das Aufmaß ist vom AN grundsätzlich eigenverantwortlich und auf Grundlage der bauseitig hergestellten Ausgangssituation am Bau zu nehmen.
Werden dabei Rohbautoleranzen außerhalb der festgelegten Toleranzen festgestellt, ist der AG darüber zu informieren. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein Aufmaß vor Fertigung unmöglich macht, so sind die objektspezifischen Toleranzen vom AG vorzugeben und vom AN zu beachten.
Werkstatt- und Montageplanung
Der AN schuldet nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360 eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der vom AG zu liefernden Ausführungsunterlagen.
Diese ist vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein (DIN 18360, Ziff. 3.1.7).
Die Darstellungen sind in Zeichnungen, Maßstab mind. 1:50 und in 3-facher Ausfertigung, zu liefern.
Der AG prüft die Werkstatt- und Montageplanung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
Bei Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung gibt der AG die Werkstatt- und Montageplanung mit dem entsprechenden Prüfvermerk an den AN zurück (Freigabe).
Toleranzen
Die Toleranzen für die jeweiligen Gewerke werden durch den AG aufeinander abgestimmt.
Sofern die Maße der Elemente vor Ausführung nicht genommen werden können, legt der AG objektspezifische Toleranzen fest (vgl. RAL Leitfaden zur Montage: 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37).
Für die Montage sind Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in den durch DIN 18202 bestimmten Grenzen zulässig, sofern die Funktion und die Tragfähigkeit der Bauteile nicht beeinträchtigt wird (DIN 18360 Ziff. 3.1.4).
Soll auf bauseitigen Wunsch hin nach theoretischen Maßen geplant und gefertigt werden und kommt es trotz Einhaltung der jeweiligen Toleranzen zu Passungenauigkeiten in der Ausführung, so dass die Leistung des AN auf die Leistung Rohbau nicht ausreichend abgestimmt ist, entscheidet der AG, wie diese zu beseitigen sind.
Allegemeine Angaben
Fensterprofile PVC-U
Es sind extrudierte PVC-Kunststoff-Profile der Formmasse nach DIN EN ISO 1163-1 mit den kennzeichnenden Eigenschaften PVC-U, EDLP, 082-50-T23 zu verwenden.
Formmassen und Regenerate unbekannter Zusammensetzung dürfen nicht verwendet werden. Rahmenprofile aus gütegesichertem, hochbelastbarem Hart - PVC mit garantierten Wanddicken nach RAL-Gütebestimmungen.
Werkstoff Stahl
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen der Profile sind in sendzimirverzinkter Ausführung mit 1,5 mm Mindestwandstärke vorzusehen.
Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe
Beim Zusammenbau unterschiedlicher Werkstoffe muss gewährleistet sein, dass keine Kontaktkorrosion und keine andere ungünstige Beeinflussung entstehen kann. Es sind Zwischenlagen aus Kunststofffolie oder dgl. vorzusehen.
Profilauswahl
Die erforderlichen Profile sind für den gewünschten Verwendungszweck aus den Unterlagen des System-Herstellers auszuwählen. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente der Verstärkungsprofile sind dabei für die statische Vordimensionierung zu berücksichtigen.
Die maximale Durchbiegung der Riegel und Pfosten ist entsprechend Verglasungs-Richtlinien der Isolierglas-Hersteller zu begrenzen.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen.
Dichtungen
Außendichtungen an Blend- und Flügelrahmen müssen aus EPDM-Kautschuk oder ähnlichem Material mit dauerhaft hohem Rückstellverhalten sein.
Dichtungen aus weichmacherversetztem thermoplastischem Material, insbesondere Weich-PVC (PVC-P) dürfen nicht angeboten werden.
Profilverbindungen
Die geschweißten Rahmenverbindungen müssen gemäß den Gütebestimmungen RAL - GZ 716/1, ausgeführt werden.
Eck- und Stoßverbinder müssen in ihrem Querschnitt den Profilkonturen entsprechen. Die Flächen der Gehrungen beziehungsweise T-Stöße sind einwandfrei zu verschweißen.
An mechanisch verbundenen T-Stößen ist durch Abdichtung das Eindringen von Wasser in die Konstruktion zu verhindern.
Geschweißte und mechanisch verbundene T-Stöße müssen außen optisch identisch sein.
Entwässerung der Konstruktion (sichtbar)
Die Belüftung und Entwässerung des Falzgrundes und der Vorkammer muss so ausgebildet sein, dass anfallende Feuchtigkeit nach außen abgeleitet wird.
Bei Einsatz von Isolierglas sind die Richtlinien der Isolierglas-Hersteller zu beachten.
Die Entwässerung darf keinesfalls über die Verstärkungskammer erfolgen.
Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken, welche farblich dem Profil entsprechen sollen.
Metallteile
Stahlteile für Verankerungen und Aussteifungen der Profile sind in sendzimirverzinkter Ausführung mit 1,5 mm Mindestwandstärke vorzusehen.
Die Nachbesserung von Fehlstellen und Beschädigungen muss entsprechend DIN 50976 erfolgen.
Es sind stranggepresste Aluminium-Profile der Legierung AlMgSi 0, 5 F22 (EN AW 6060) in Eloxalqualität nach DIN 1748 (DIN EN 755) und DIN 17615 (DIN EN 12020) zu verwenden.
Für anodisierte Aluminium-Bleche in Eloxalqualität
ist die Legierung AlMg 1, halbhart, (EN AW 5005A)
für farbbeschichtete Aluminium-Bleche
ist die Legierung AlMg 1 (EN AW 5005A)
oder Al 99, 5 (EN AW 1050A) in Normalqualität zu verwenden.
Nachweispflicht u. Dimensionierung
Da der nachhaltige Gebrauch von Energie und Rohstoffen, kontrollierte Materialkreisläufe, die Reduktion von Emissionen sowie der nachhaltige Gebrauch von Additiven von Kunststofffensterprofilsystemen eine besondere Gewichtung bei diesem Bauvorhaben / für den AG besitzt, kommen nur solche Kunststofffenstersysteme zum Einsatz, die o.g. Kriterien durch das VinylPlus® Product Label erfüllen.
Der Nachweis ist mit Kopie der Zertifikatsurkunde, welche das anzubietende Profilsystem abdeckt, mit Einreichungdes Angebotes zu belegen.
Die in den Systembeschreibungen genannten formalen Abmessungen, Ansichtsbreiten und Tiefen sind Mindestanforderungen und den statischen und architektonischen Anforderungen anzupassen.
Eventuelle Anpassungen sind preislich in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen und schriftlich dem AG bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
Allgemeine Hinweise
Max. Fläche
bei weißen Elementen: 7,0 m²
Max. Fläche
bei farbigen Elementen: 6,0 m²
Max. Stablänge
bei weißen Elementen: 4,0 m
Max. Stablänge
bei farbigen Elementen: 2,6-3,0 m
(4,0 m PAS/PASK)
Max. Stablänge
bei weißen Elementen T-Profil: 4,0 m
Max. Stablänge
bei farbigen Elementen T-Profil: 2,5 m
Die baubaren Größen, Profilgruppenzuordnung und
max. Flügelgewichte in Verbindung mit den Stahlverstärkungen sind den Tabellen "max. Flügelgrößen" zu entnehmen.
Fensterprofile
Materialanforderungen Allgemein
Im Sinne der nachhaltigen Entwicklung steht das kreislaufwirtschaftliche Bauen bei diesem Vorhaben im Vordergrund.
Dabei ist nicht nur auf die Rückbaufähigkeit und Recycelbarkeit von Bauelementen zu achten, sondern insbesondere auch auf den Einsatz von Sekundärrohstoffen.
Wo möglich sind daher Fensterprofile mit Rezyklatinnenkern zu wählen.
Bei der Planung sind dabei die Vorgaben des jeweiligen Gebäudezertifizierungssystems oder Förderprogramms zu beachten, die gegebenenfalls spezielle Anforderungen an den Einsatz von PVC-Rezyklaten mit sich bringen.
Materialanforderungen:
( X) Für das Bauvorhaben bestehen keine speziellen Anforderungen bezüglich des Einsatzes von PVC-Rezyklaten, die über die Einhaltung der durch die REACH Verordnung definierten Grenzwerte für SVHC (< 0,1 % für Blei und < 0,01 % für Cadmium) hinausgehen.
( _ ) Für das Bauvorhaben werden PVC-Fensterprofile mit einem Rezyklatanteil von mindestens ___% eingesetzt.
Als Nachweis für den Beitrag zur Kreislaufwirtschaft ist eine Herstellererklärung einzureichen, die den Rezyklatgehalt der Profile belegt.
(X) Für das Bauvorhaben einzusetzende PVC-Fensterprofile halten für SVHC, insbesondere Blei und Cadmium, den Grenzwert von < 0,01 % ein.
Um dies sicherzustellen sind Profile rein aus Primär PVC zu fertigen. Die Einhaltung des Grenzwerts ist mit einer Herstellererklärung zu belegen.
Ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung
Über die reine Materialbetrachtung hinaus ist das Gesamtelement in der Lebenszyklusbetrachtung zu bewerten.
Demnach ist sowohl die Herstellungsphase als auch die Nutzungsphase zu berücksichtigen.
In der Herstellungsphase spielen auf das gesamte Element betrachtet neben der Zusammensetzung der PVC-Profile vor Allem das GWP ("Global Warming Potential", Treibhausgaspotential) des eingesetzten Glases und der verwendeten Stahlprofile eine Rolle.
Nach Möglichkeit sind CO2-reduzierte Varianten zu bevorzugen.
Die Auslegung des Elements spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle in der Höhe der Emissionen in der Herstellungsphase:
Elemente die ohne Stahl auskommen weisen häufig ein niedrigeres GWP aus, größere Glaspakete führen in der Herstellungsphase in der Regel zu höheren Emissionen.
Gleichzeitig ist allerdings die Nutzungsphase nicht zu vernachlässigen:
ein höheres GWP in der Herstellungsphase für 2-fach Verglasung wird in der Nutzungsphase durch die Einsparungen in der Wärmeversorgung dank der besseren Wärmedämmung aufgewogen. Auch die Wärmedämmung der Profile ist in der Nutzungsphase mit zu betrachten.
Nur eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung über alle Phasen hinweg bietet eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zur Nachhaltigkeit von Bauelementen.
EPDs (Environmental Product Declarations) geben Aufschluss auf die Umweltauswirkungen von Bauprodukten über den gesamten Lebenszyklus hinweg und sind daher bei Einreichung des Angebots mitzuliefern.
Empfehlungen zu nachhaltigem Design
Im Sinne des umweltfreundlichen Bauens sollte daher mehr als nur die Auswahl des Materials eine Rolle spielen.
Die Verlängerung der Lebenszeit der Fenster spielt eine wesentliche Rolle in der Vermeidung unnötiger Emissionen in der Entsorgungsphase.
Dazu gehört die Sicherstellung von Wartungsarbeiten, Reparaturmöglichkeiten und die Bereitstellung von Ersatzteilinformationen.
Am Ende des Lebenszyklus ist außerdem dafür vorzusorgen, dass sämtliche Gebäudebestandteile korrekt rückgebaut werden und dem richtigen Recyclingstrom zugeführt werden können.
Um sowohl die Verlängerung der Lebenszeit als auch die Rückbaubarkeit von Fenstern zu gewährleisten ist die Nutzung von digitalen Gebäudeinformationssystemen wie dem Schüco IoF ID zu empfehlen.
So werden Informationen und Anleitungen zum Element auf einem QR-Code direkt am Element gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.
Materialanforderungen
Beschläge Beschläge KS Fenster
Alle Beschlagsteile müssen die Anforderungen nach EN 13126 erfüllen. Die Beschlagsteile müssen gegen Korrosion geschützt und nachjustierbar sein.
DIE MINDESTÖFFNUNG DES FENSTERFLÜGELS
SOLLTE 90° BETRAGEN.
Bei Fensterflügelbreiten über 120 cm
ist eine Zweitschere einzusetzen.
Nachfolgend werden die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung beschrieben.
Weitere Zusatzteile - wie Drehsperren, Öffnungsbegrenzer und Schlösser - werden in den Positionen gesondert beschrieben.
Allgemeine Beschlagsmerkmale:
Beschlag und Fensterrahmen sind konstruktiv aufeinander abgestimmt.
Galvanisch verzinkte und passivierte Oberfläche
gemäß RAL-GZ 660/1 "Bau- und Fensterbeschlagteile Beanspruchungsgruppe 5 (Korrosionsschutz)"
Integrierte verschlussseitige Grundsicherheit (Pilzkopfverriegelungen)
Sicherheitsbauteile aus Metall
Sicherheitskippauflaufbock
mit integrierter Aushebelsperre Fehlschaltsicherung
in KippstellungProgressiver Scherenanzug ab
25 mm Kipp-Öffnungsweite
38mm Hub durch das KammergetriebeJustiermöglichkeiten
zum Anheben und Absenken des FlügelsVerstellbare flügelseitige Schließbolzen
zur AnpressdruckregulierungRiegelstücke mit EinlaufschrägeSichtbare Beschlagteile (Eck- und Scherenlager)
mit PUR-Beschichtung.
In geschlossenem Zustand sind alle Verschraubungen verdeckt (keine Abdeckkappen!).
Beschlag geprüft gemäß RAL-GZ 607/3,
max. 100 kg Flügelgewicht.
Beschläge
Verglasung Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
DIE ANGABE DER LICHT- UND ENERGIEWERTE ERFOLGT NACH DIN EN 410. SIE BEZIEHEN SICH AUF EINEN STANDARDAUFBAU.
ABWEICHUNGEN VOM STANDARDAUFBAU UND EINBAULAGE AUS DER SENKRECHTEN FÜHREN ZU WERTÄNDERUNGEN.
Technische Richtlinien des Instituts des Glashandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar (IGH)
DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01:
Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern
vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
Die Verglasungen sind gemäß den "Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln" nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 "Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme" unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser
sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN:
BEI DER AUSFÜHRUNG ABSTURZSICHERNDER VERGLASUNGEN IST DIE DIN 18008-4 VOM JULI 2013 ZU BEFOLGEN.
SOFERN VON DER DIN 18008-4 ABGEWICHEN WIRD, BEDÜRFEN ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN GRUNDSÄTZLICH EINER ALLGEMEINEN BAUAUFSICHTLICHEN ZULASSUNG DES DIBT "DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK"
ODER
EINER ZUSTIMMUNG IM EINZELFALL (ZIE) DER JEWEILIGEN BAUAUFSICHTSBEHÖRDE.
IST EINE ZIE (ZUSTIMMUNG IM EINZELFALL) ERFORDERLICH, SO IST DIESE DURCH DIE BAUHERREN/BAUHERRENVERTRETER ZU BEANTRAGEN.
Einscheibensicherheitsglas
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder eine ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der Auftraggeber in Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung in den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der Werkstatt- und Montageplanung.
Der AN informiert den AG, wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt.
Dies gilt nur soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder technisch zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist.
BEI VERWENDUNG VON ESG BZW. ESG-H IM AUSSENBEREICH IST DER VERWENDUNGSZWECK UND DIE EINBAUART SCHRIFTLICH MIT DEM GLASLIEFERANTEN ABZUKLÄREN.
DIE DIN 18516-1 FÜR HINTERLÜFTETE FASSADENPLATTEN UND DIE DIN 18516-4 FÜR FASSADENPLATTEN AUS EINSCHEIBEN-SICHERHEITSGLAS SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN.
Verglasung
Einbau Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den AG anzubringen sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel
- wie Schrauben, Bolzen und Dübel -
müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden.
Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2020-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 15, Seite 37, Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG vorzusehen.
Diese müssen sich in jedem Stockwerk befinden und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen.
Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen.
Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden.
Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt.
PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen.
Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen.
Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein.
Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden.
Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6°C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20°C Rauminnentemperatur und -5°C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen.
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109 sowie DIN 18355 und DIN 18533 enthalten.
Für nähere Informationen wird der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren,
Frankfurt a. M. empfohlen.
Die Anschlussfugenabdichtung vom Baukörper zum Element zur kalten Außenseite, sowie zur warmen Innenseite,
ist entsprechend der Anforderungen aus dem Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bauanschlüsse auszuführen.
Die nachfolgend spezifizierten Folien dienen als Elementabdichtungen.
Folien sind vor Erstellung der Außenschale anzubringen.
Materialdicke:ca. 0,75 mm
Folienbreite seitlich:ca. 100 mm
Folienbreite oben:ca. 100 mm
Folienbreite unten:ca. 250 mm
Sollten bedingt durch den Verwendungsort oder Art der Bauteile ein andere Funktion hinsichtlich der Beschaffenheit und Ausführung der Folien gefordert sein, wird dieses gesondert beschrieben.
Fensterbänke
Bei Fensterbänken mit einer Ausladung >150mm ist die vordere Kante der Fensterbank mit entsprechenden Konstruktionen gegen Abknicken zu sichern.
Die Fensterbank ist auf der Unterseite mit einer Antidröhnmasse (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) von ca.1,5mm Dicke zu beschichten. Der Anteil der beschichteten Fläche darf 50% der Gesamtfläche nicht unterschreiten.
Fensterbänke sind grundsätzlich so auszubilden, dass Schlagregenwasser sicher nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude bzw. die Wärmedämmungen eindringen kann.
Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade weitgehend vermieden wird. Die Neigung der Attikaverkleidungen sowie der Fensterbänke darf 5% nicht unterschreiten.
Der Überstand der Abtropfkanten über der Vorderkante der fertigen Fassade muss mindestens 30-40 mm betragen.
Der Überstand darf 20mm entsprechend den Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien nicht unterschreiten.
Die Befestigung ist grundsätzlich nach statischen Erfordernissen auszuführen, sowie sind thermisch bedingte Längenänderungen durch ausreichende Dehnungsmöglichkeiten sicherzustellen.
Verankerung Fenster / Tür
Die Verankerung von Fenster- und Türwänden
hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a.M, Stand 2020-03,
Ziffer 3.1.2, Nr. 7, Seite 33 ist zu berücksichtigen.
Einbau
Folierung Schüco Folierung für Kunststoffprofile
Folierung in Farben und Dekoren
für Schüco Kunststoff-Systeme.
Außen- und innenseitiges
Farbgebungsverfahren durch Kaschierung.
Die Oberflächenfolien müssen eine hervorragende Chemikalienbeständigkeit, Abriebfestigkeit sowie einen wärmereduzierenden Pigment- und Folienaufbau aufweisen.
Möglichkeit der Gestaltung von sichtbaren Zubehör- und Anbauteilen durch separate Farbbeschichtung im Farbton der Folierung.
Kleinteile wie Entwässerungskappen und Türziehgriffe im Farbton oder in Anlehnung an den Farbton der Folierung.
Farbton außen: nach Wahl des AG
gemäß Farbkarte Schüco
Farbton innen: nach Wahl des AG
gemäß Farbkarte Schüco
Grundkörperfarbe: gemäß Grundkörperfarben Schüco
Betätigungen/Handhaben Fenster: Edelstahl Look
Türbänder: C-0 (EV1)
Betätigungen/Handhaben Türen: Inox (Edelstahl)
Folierung
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben:
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Anforderungen an die Bauteile Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen.
Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Fenster nach DIN EN 14351-1
Fensterelement: Uw 0,96 W/(m²K)
Glaswerte
nach DIN EN 673: Ug
in Abhängigkeit des Uw Wertes
Gesamtenergiedurchlässigkeit: g von ≤ 31 % bis ≤ 40 %
s. Bauteilkatalog
sommerl. Wärmeschutz
Isolierglas-Abstandshalter: ψg Technisch verbessert
Luftdurchlässigkeit nach
DIN EN 12207 Klassifizierung: 2
Schlagregendichtheit nach
DIN EN 12208 Klassifizierung: Prüfverfahren A; 5A
Widerstandsfähigkeit
bei Windlast nach
DIN EN 12210 Klassifizierung: B2
Bewertetes
Schalldämm-Maß Rw: 32 dB
Zur Erreichung des o.g. Eingangswertes Rw kann in Abhängigkeit von u.a. Fensterformat, Anzahl der Flügel, spezifischer Einbausituation (z.B. in der Dämmebene) etc.
ein höherer erforderlicher Prüfwert Rw,P der Fensterkonstruktion resultieren.
Diese Korrekturzuschläge sind eigenständig vom Hersteller/Fensterbauer so zu berücksichtigen, dass die erforderliche Schalldämmung im eingebauten Zustand (Eingangswert Rw - 2dB) am Bau sichergestellt wird.
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen
über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Türelement: Ud 0,96 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug
in Abhängigkeit des Ud Wertes
Gesamtenergiedurchlässigkeit: g von ≤ 31 % bis ≤ 40 %
s. Bauteilkatalog
Sommerl. Wärmeschutz
Luftdurchlässigkeit nach
DIN EN 12207 Klassifizierung: 2
Schlagregendichtheit nach
DIN EN 12208 Klassifizierung: Prüfverfahren A; 3A
Widerstandsfähigkeit
bei Windlast nach
DIN EN 12210 Klassifizierung: C2
Bewertetes
Schalldämm-Maß Rw: 32 dB
Zur Erreichung des o.g. Eingangswertes Rw kann in Abhängigkeit von u.a. Fensterformat, Anzahl der Flügel, spezifischer Einbausituation (z.B. in der Dämmebene) etc.
ein höherer erforderlicher Prüfwert Rw,P der Fensterkonstruktion resultieren.
Diese Korrekturzuschläge sind eigenständig vom Hersteller/Fensterbauer so zu berücksichtigen, dass die erforderliche Schalldämmung im eingebauten Zustand (Eingangswert Rw - 2dB) am Bau sichergestellt wird.
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen
über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Anforderungen an die Bauteile
Lastannahmen Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4
inkl. der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss:
Windzone: I
Geländekategorie: II / III
Gebäudehöhe h: 18m
Einbauhöhe Ze: 15m
Gebäudebreite b: 22,40m
Gebäudetiefe d: ca.12,80m
Höhe über NHN 47m
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft)
nach DIN EN 1991-1-1 und -2
inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit:1.0 KN/m
wirkend in: Brüstungshöhe
Lastannahmen
01.01 Systembeschreibung
01.01
Systembeschreibung
01.02 KS Fenster Beschläge
01.02
KS Fenster Beschläge
01.03 KS Tür Beschläge
01.03
KS Tür Beschläge
01.04 Verglasungen
01.04
Verglasungen
01.05 Baukörperanschlüsse
01.05
Baukörperanschlüsse
02 Positionen Allgemein
02
Positionen Allgemein
02.__.0010 Werkstatt- und Montageplanung Werkstatt- und Montageplanung
Werkplanung ist die Umsetzung der Ausführungsplanung durch das ausführende Unternehmen in eine Werkstatt- und / oder Montageplanung, nach der in Fertigungsbetrieben die Vor- oder Teilvorfertigung von Elementen erfolgt.
Der AN erstellt nach Ziffer 3.1.7 DIN 18360
einmalig eine Werkstatt- und Montageplanung auf Basis der bauseits gemäß den vorstehenden Vorbemerkungen gelieferten Ausführungsunterlagen, aus der sich Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge ergeben.
Die weitere technische Bearbeitung, d.h.
Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen
für alle in derLeistungsbeschreibung aufgeführten AnlagenAbstimmung der Details mit dem AG
bzw. mit dem Architekten rechtzeitig vor Fertigungsbeginnörtliche AufmaßeVorlage von Original-Muster
der Fenster- und Fassadenprofile
ist mit dieser Position komplett anzubieten.
Die Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster
liefert der AN dem AG auf der Grundlage der Abstimmung
mit dem Architekten vor Fertigungsbeginn
bzw. vor Materialbestellung in dreifacher Ausfertigung.
Der AN erhält die vorgenannten Unterlagen nach bauseitiger Überprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung mit einem entsprechenden Prüfvermerk wieder zurück.
02.__.0010
Werkstatt- und Montageplanung
P
1,00
PSCH
02.__.0020 Statischer Nachweis Statischer Nachweis / Standsicherheitsnachweis
für alle Fenster- Fassaden-Konstruktionen sowie aller Ihrer Einbauelemente einschließlich Verglasungen, Verankerungen etc.
Der prüfbare statische Nachweis/Standsicherheitsnachweis, über die Einhaltung sämtlicher statischer Forderungen, ist in schriftlicher Form (3-fach), vorzulegen.
Der statische Nachweis/Standsicherheitsnachweis ist dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
02.__.0020
Statischer Nachweis
P
1,00
PSCH
02.__.0030 Schutz der Fenster und Fassaden Schutz der Fenster und Fassaden
Alle vom Auftragnehmer gelieferten Bauteile sind zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung mit einer aufgeklebten Folie zu versehen, die Rückstandslos nach Abschluss der Bautätigkeiten, jedoch spätestens 3 Monate nach deren aufbringen, entfernt werden muss.
Das Entfernen der Folie
muss in Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen.
02.__.0030
Schutz der Fenster und Fassaden
P
1,00
PSCH
03 Kst-FEs für den Bereich KiGa (33 Stk.)
03
Kst-FEs für den Bereich KiGa (33 Stk.)
03.01 Kst-FEs für den Bereich KiGa (33 Stk.)
03.01
Kst-FEs für den Bereich KiGa (33 Stk.)
03.02 Außen-Fensterbänke (10 Stk.)
03.02
Außen-Fensterbänke (10 Stk.)
03.03 Rollläden, elektrisch betrieben (35 Stk.)
03.03
Rollläden, elektrisch betrieben (35 Stk.)
03.04 Klemmschutz (31 Stk.)
03.04
Klemmschutz (31 Stk.)
04 Kst-FEs für den Bereich Wohnungen (50 Stk.)
04
Kst-FEs für den Bereich Wohnungen (50 Stk.)
04.01 Kst-FEs für den Bereich Wohnungen (50 Stk.)
04.01
Kst-FEs für den Bereich Wohnungen (50 Stk.)
04.02 Außen-Fensterbänke (26 Stk.)
04.02
Außen-Fensterbänke (26 Stk.)
04.03 Rollläden, elektrisch betrieben (52 Stk.)
04.03
Rollläden, elektrisch betrieben (52 Stk.)