Elektrotechnik
Jüdische Gemeinde Frankfurt - Erweiterung Kita Bereschit
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis BAUVORHABEN: ALHO PROJEKTNUMMER: BAUHERR: AUFTRAGGEBER:                               ALHO Systembau GmbH                                                               Hammer 1                                                               51598 Friesenhagen AUFGESTELLT:                                    ALHO Group-Services                                                               Friesenhagen, den ............ Angebotssumme netto               :......................................... Preisnachlass bei Auftrags- erteilung in Höhe von%               :......................................... Angebotssumme netto abzüglich Nachlass:......................................... Mehrwertsteuer 19 %                 :......................................... Angebotssumme brutto              :......................................... Anzahl der Nebenangebote / Änderungen Stück :......................................... BIETER .................................................................................................................................................. Ort, Datum, Stempel, Unterschrift
Leistungsverzeichnis
1. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN... ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN Es gilt VOB Teil C, insbesondere DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kV 2.ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.0 Die "Systembeschreibung Modulbau für Nachunternehmer" ist zwingend zu berücksichtigen. 2.1 Allgemeines 2.1.1 Zur Koordinierung der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit allen am Bau beteiligten Firmen engstens zusammenzuarbeiten. 2.1.2 Vor Bestellung und Einbau von Installationsgeräten (Schalter, Steckdosen, Leuchten, Lautsprecher, Regler usw.) kann die Bauleitung kostenlos die Vorlage von Mustern, Abbildungen und sonstigen technischen Angaben verlangen. 2.1.3 Die Preise sind für den gesamten Ausführungszeitraum bindend. 2.1.4 Für eine Geräteart ist nur ein Fabrikat und ein Typ anzubieten und zu liefern. 2.1.5 Es gelten die Sonderbestimmungen der Städt. Feuerwehr, des Technischen Überwachungsvereines und der Gewerbe- bzw. Bauaufsichtsämter. 2.1.6 Es gelten die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Unfallverhütung und Haftpflicht. 2.2 Montagehinweise 2.2.1 Das Befestigen der Schukosteckdosen hat in den Schalterdosen mit Schrauben zu erfolgen. 2.2.2 Die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Leitungen und Einbauteilen sind zu berücksichtigen. 2.2.3 Die Anordnung und Höhenlage von Leuchten, Schaltern und Steckdosen sowie die eventuelle Kombination von Schaltern und Steckdosen ist mit der Bauleitung abzustimmen. 2.2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle bzw. durch Einsicht der Zeichnungen beim Architekten/Planer über Umfang und Art der Arbeiten zu informieren. 2.2.5 Die Ausführungsfirma erhält Entwurfspläne für die Anlage. Diese Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten in firmeneigener Verantwortung zu prüfen und daraus sind Ausführungspläne zu erstellen. Gültig sind die bei Leistungsbeginn dem Auftragnehmer vorliegenden Architektenpläne. 2.2.6 Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Fachbaustellenleiter für die gesamte Bauzeit zu stellen, der nur mit dem Einverständnis des Bauleiters gewechselt werden darf. 2.2.7 Die alleinige Verantwortung für die technische Richtigkeit und VDE-mäßige Ausführung der Anlage trägt der Auftragnehmer. Er ist auch verantwortlich für die rechtzeitige Fühlungnahme mit dem zuständigen EVU und den Medienversorgern. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausführungsunterlagen ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. 2.2.8 Der Auftragnehmer hat sich in der Durchführung seiner Arbeiten dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen. Ein ggf. erforderlicher Mehreinsatz an Monteuren zur Fertigstellung eines Anlagenteiles muss gewährleistet sein. 2.2.9 Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Einweisung des vom Auftraggeber benannten Bedienungspersonals vorzunehmen. 2.2.10 Materiallagerung und evtl. -umlagerungen an der Baustelle einschließlich der damit verbundenen Transportarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2.2.11 Fabrikatshinweise mit dem Zusatz "oder gleichwertig angeboten" dienen nur der technischen Kennzeichnung. Es bleibt dem Bieter überlassen, ein anderes, mindestens gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu liefern, soweit dieses in Qualität, Abmessungen, Funktionseigenschaften, Kundendienst und Wartung etc. als gleichwertig gelten kann. Da auch Montageverhältnisse und die TAB des EVU zu beachten sind, ist im Zweifelsfall vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Planer erforderlich. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch kostenlosen Austausch den geforderten Zustand herzustellen. Die im LV geforderten Angaben zum Fabrikat und Typ sind auszufüllen. Andernfalls ist das beschriebene Fabrikat mit dem angegebenen Typ zu liefern. 2.2.12 Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, wird nicht vergütet und muss nach dem Auspacken sofort von der Baustelle entfernt werden. 2.2.13 Die Materialbeschaffung muss unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse ausführungsgerecht erfolgen. Alle Massen sind am Bau zu prüfen. 2.2.14 Nur Materialien, die das VDE-Prüfzeichen tragen, dürfen verwendet werden. Alle mehrfach benötigten Materialien sind in Form, Konstruktion und Farbe vom gleichen Fabrikat und Hersteller zu wählen. 2.2.15 Bei den Installationsarbeiten sind außerdem besonders zu beachten:            - Maßnahmen zur Verminderung von Schallbrücken            - Durchführung in Brandschutzabschnitten (Decken und Wände) sind mit zugelassenem  Material zu verschließen. Über das verwendete Material ist ein gültiges Prüfzeugnis bzw.  vorzulegen.             - der konstruktive Brandschutz im Zusammenhang mit der Stahlbauweise ist zu beachten            - Maßnahmen zur Einhaltung der Luftdichtigkeit 2.2.16 Durchbrüche im Trockenbau sind eigenverantwortlich zur erstellen sowie zur verschließen. 2.2.17 Anfallender Bauschutt ist ohne besondere Aufforderung umgehend zu dem von der Bauleitung anzugebenden Platz zu schaffen. 2.2.18 Der AN sorgt eigenverantwortlich für alle zur Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Montagehilfen, wie Leitern, Gerüste usw. auch für Arbeiten über 7 m. Er informiert sich über die anfallenden Arbeitshöhen für die Montagen in seinem Gewerk. 2.3 Montageunterlagen 2.3.1 Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der bei Leistungsbeginn vorliegenden Entwurfsplanung und Leistungsbeschreibung Ausführungs-, Montage- und Detailpläne im Maßstab 1:50/1:20 zu erstellen. Vor der Ausführung ist eine Koordination mit sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken durchzuführen sowie in nachfolgende Unterlagen Einsicht zu nehmen und bei der Montageplanung zu beachten:            - zur Ausführung freigegebene Architektenpläne            - zur Ausführung freigegebene Einrichtungspläne des Nutzers            - sämtliche Bauauflagen 2.3.2 Alle Montage- und Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers müssen mit einem Freigabevermerk der übrigen beteiligten Gewerke versehen sein. Bei notwendiger Koordination mit anderen Gewerken muss der Vermerk die Freigabe und Abstimmung dieser Gewerke mit einschließen. 2.3.3 Alle Montageunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung farbig angelegt mindestens 1 Woche vor Montagebeginn zur Prüfung beim Fachplaner einzureichen. Die Unterlagen müssen vollständig sein und alle Angaben über Trassenführung, Dimension, Brandabschnitte etc. erhalten. 2.3.4 Mit Einreichung der Montagepläne sind alle notwendigen technischen Berechnungen des Auftragnehmers zur Prüfung vorzulegen. Notwendige Zulassungs- und Prüfbescheinigungen müssen vor Montagebeginn beschafft werden. 2.4 Revisionsunterlagen 2.4.1 Alle Revisionsunterlagen müssen dem Auftraggeber in 3-facher Ausfertigung als Lichtpause und digital übergeben werden. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und müssen den Endzustand der Montage darstellen. Im einzelnen bestehen die Unterlagen aus:            - Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:50 mit Eintragung der Elektroinstallation            - Verteilungsplänen und Schaltschemen            - Stromlaufplänen            - Bedienungs- und Wartungsanweisungen einschl. Checklisten 2.4.2 Die Revisionsunterlagen müssen dem AG 14 Tage vor Abnahme übergeben werden. 2.5. Prüfungen und Abnahmen 2.5.1 Vor Beginn der Anstreicherarbeiten ist vom Auftragnehmer eine Funktionsprüfung der Anlage vorzunehmen. Messungen sind durch Prüfprotokolle nachzuweisen. Messgeräte sind vom Auftragnehmer beizustellen. 2.5.2 Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen zu veranlassen. 2.5.3 Für Aggregate, werkstatt- oder fremdgefertigte Anlagen wie Verteilungen usw. sind prüffähige Unterlagen in deutscher Schrift vorzulegen.
1. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN...
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN BAUBESCHREIBUNG Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind alle Leistungen zur vollständigen Planung und betriebsbereiten und schlüssel-/ bezugsfertigen Errichtung von ...... Die System-Module werden zum Großteil Teil im Werk vormontiert. Dies bedeutet, dass innerhalb der Module die Leerrohre mit den Anschlussdosen verlegt werden, durch die später vor Ort die Verkabelung stattfindet. Das Zusammenfügen der Module und die Endmontage erfolgt am jeweiligen Bestimmungsort. Die Ausführung der nachfolgend ausgeschriebenen Leistung Elektro splittet sich wie folgt. Planungsleistung: Ausführungsplanung sowie Werks- und Montageplanung Werksmontage: Installation auf der Baustelle: Verlegen der notwendigen Leerrohre, Zuleitungen und Stammkabel für die einzelnen Container inkl. Ausbau der Leitungswege. Einziehen und Endverlegen der Kabel der einzelnen Module bis zur jeweiligen UV. Betriebsfertiger Anschluss der Verteilung. Anschluss und Montage der Beleuchtungskörper in den Allgemeinbereichen. Komplette Inbetriebnahme des Gebäudes. Anfertigen der notwendigen Mess- und Prüfprotokolle. Ausführen der notwendigen Brandschutzarbeiten. Errichten und Betreiben Baustromversorgung innerhalb der Gebäude von Beginn bis Ende der Baustelle. Einrichten und Vorhalten einer Baubeleuchtung für die laut UVV und ASR notwendigen Bereiche wie Flure und Treppenhäuser Alle Leistungen des Auftragnehmers sind in Abstimmung mit den anderen am Bau beteiligten Firmen und in Absprache mit dem Bauherrn durchzuführen. Bei Ausführung aller Arbeiten sind die gültigen VDE- und DIN-Vorschriften sowie die Leitungsanlagenrichtlinie und die Baugenehmigung zu berücksichtigen.
BAUBESCHREIBUNG ALLGEMEIN
Vorbemerkung Elektro (Systembeschreibung Modulbau für Nachunternehmer) Vorbemerkung Elektro Systembeschreibung Modulbau für Nachunternehmer Gewerk: Elektro Revisionsstand: 05 Der Modulbau und der Systembau unterscheiden sich in vielen Punkten vom konventionellen Hochbau. Im Folgenden werden diese Unterschiede sowie grundsätzliche Abläufe erläutert und aufgezeigt, um folgende Ziele zu erreichen. · Kalkulationssicherheit für den Nachunternehmer und somit in der Gesamtheit auch für ALHO und den Kunden. · Reibungslose und effektive Integration des Nachunternehmers in den bauvorbereitenden Kalkulations- und Planungsablauf. · Reibungslose und effektive Integration des Nachunternehmers in den Montageprozess im Modulwerk. · Reibungslose und effektive Integration des Nachunternehmers in den Bauablauf auf der Baustelle. Planung und Montage: Grundsätzliches: Einer der wesentlichen Vorteile des Modulbaus ist die bis zu 70% geringere Bauzeit im Vergleich zum konventionellen Hochbau. Dies bedeutet allerdings auch, dass alle Prozesse im Bauvorhaben angefangen von der Planung, den Abstimmungen, Entscheidungen bis hin zum Bauprozess selbst in kurzer Zeit ohne Pausen zwischen den Phasen realisiert werden. Auf den einzelnen Nachunternehmer betrachtet heißt das, dass er in der Lage sein muss, sowohl logistisch als auch von der Qualität und Quantität des Montagepersonals, diese kurzen, intensiven Planungs- und Ausführungsphasen realisieren zu können. Die notwendige Ausführungs- bzw. Montageplanung des Gewerkes Elektro ist, wenn nicht anders durch ALHO festgelegt, als vollumfängliche Leistung in den Angebotspreis einzurechnen. Es ist eine vollständige Planung aller im Angebot enthaltener Gewerke zu erstellen. Notwendige Trassenpläne, Deckenspiegel etc. und die daraus resultierenden Durchbruchpläne etc. sind unter Federführung von ALHO mit den anderen am Bau beteiligten Firmen eigenverantwortlich abzustimmen. Mit der Erstellung der Planung ist umgehend nach Auftragseingang zu beginnen. Zur Abstimmung und Festlegung der Einzelgewerke gehören auch Klärungs- bzw. Abstimmungsgespräche mit dem Kunden. Durch den teils hohen Vorfertigungsgrad des Moduls im Montagewerk kann es notwendig werden, auch Elektroinstallationsarbeiten während der Modulfertigung im Werk auszuführen. Der Umfang dieser Arbeiten variiert je nach Projekt bzw. Ausführungsart. Der Umfang wird vor Auftragsvergabe an den Nachunternehmer festgelegt. Bei Bauausführung ohne Zwischendecke ist es z. B. notwendig, alle notwendigen Leitungen in Decken wie Verkabelung der Beleuchtung, Brandmelder, Präsenzmelder etc. schon während der Arbeitsgänge des Stahlbaus mit in die Konstruktion zu verlegen, da im Anschluss die Decke endgültig verkleidet, gespachtelt und evtl. schon gestrichen wird. Gleiches gilt je nach Ausführung für Wände und der darin enthaltenen Installationen. Bei Wandinstallationen ist es auch möglich, dass nur entsprechende Dosen und eine Leerohrverlegung im Werk montiert und die Kabel vor Ort auf der Baustelle eingezogen werden. Zusätzlich müssen diese Arbeiten zeitlich mit in den Fertigungsprozess des Moduls eingeplant und integriert werden. Anhand einer Matrix kann für das jeweils zu kalkulierende Projekt der Installationsgrad für die Montage im Werk festgestellt und für die Kalkulation berücksichtigt werden. Licht- und Steckdosenstromkreise sind generell zu trennen. Vorgaben bzgl. Verwendung von Materialien: - Beim Einsatz von Fußbodenheizungen sind Temperaturregler aus der Herstellerserie des eingesetzten Schalterprogramms zu verwenden. Planung und Angabe von Durchbrüchen : Bei der Planung von Durchbrüchen ist mit äußerster Sorgfalt vorzugehen. Wand- und Deckendurchbrüche werden schon während des Stahlbaus des Moduls als Rahmen mit in die Grundkonstruktion des Moduls eingepasst. Änderungen oder zusätzliche Durchbrüche auf der Baustelle sind nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Bei Durchbrüchen, die hinsichtlich der Wand oder Decke Brandschutzanforderungen besitzen, ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass für Brandschutz im Modulbau besondere Anforderungen gelten. Diese sind im Vorfeld der Planung mit ALHO abzustimmen. Bei Wanddurchbrüchen ist - wo möglich - mit folgenden Standardgrößen von Durchbrüchen zu planen. Lichte Innenmaße: - 150mm x 150mm - 250mm x 150mm - 350mm x 150mm - 450mm x 150mm Wanddurchbrüche sind standardmäßig auch mit einem Abstand von min. 8-10cm UK-Moduldecke anzugeben, da eine Höhe von 0cm UK-Moduldecke durch die U-Profile im Bereich des Modulstoßes und deren Verkleidung nicht möglich ist. Deckendurchbrüche sind gemäß der notwendigen Größe individuell anzugeben. Hohlwanddosen und Leerrohrverlegung: Hohlwanddosen sind grundsätzlich als luftdichte Hohlwanddosen mit Dichtungsmembranen auszuführen. Zusätzlich gilt in Wänden und Dächern mit Durchdringungen von Dampfbremsen durch Kabel und/ oder Installationsrohre: Die Durchdringungen sind mit Sorgfalt unter Vermeidung unnötiger Beschädigungen herzustellen und im Nachgang mittels Klebebands abzudichten. Befestigungen und Verlegung: Befestigung: Entgegen einer Montage in Beton oder Mauerwerk können Befestigungen im Modulbau nicht an jedem beliebigen Punkt ausgeführt werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Montagearten der Befestigung: 1. Unterhalb der sich in der Dachrahmenkonstruktion befindlichen Deckenquerträger (Spriegel) sind orthogonal angeordnete Hutprofile (in Längsrichtung der Module) angebracht. Daran befestigt ist die Deckenverkleidung in Form von GK-Platten. Alle elektrotechnischen Komponenten sind an diesen Hutprofilen zu befestigen. 2. Wenn bauliche Höhenlimitierungen bestehen, kann es vorkommen, dass keine Hutprofildecke eingesetzt werden kann. In diesem Fall erfolgt eine direkte Montage mittels selbstschneidender Schrauben an den Spriegeln des Moduls. Diese befinden sich im Abstand von je 50cm in Querrichtung des Moduls direkt oberhalb der Rohdecke Bei der Befestigung zusätzlicher Lasten dürfen nachfolgende Werte nicht überschritten werden: Befestigung in 10 kg/ Befestigungspunkt (1) Unterkonstruktion Befestigung in 110 kg/ Befestigungspunkt (2) Unterkonstruktion im 140 kg/ Befestigungspunkt (3) Kreuzungsbereich eines Deckenquerträgers Befestigung direkt in 0,5 kg/ m² brandschutztechnische Beplankungen (1) Bei Verwendung einer geeigneten Metallschraube, z.B. Knauf- Universalschraube FN4,3x65 (2) Bei Verwendung der EJOT EJOFAST ® Bohrschraube JF3-4,9, ETA-21/1023 (3) Bei Verwendung der EJOT EJOFAST ® Bohrschraube JF3-6,8, ETA-21/1023 Funktionserhalt Je nach Leistungsumfang bzw. Aufgabenstellung kann es notwendig werden, Kabel und Leitungen mit Funktionserhalt zu installieren. Details zu den Ausführungsvarianten und zu verwendenden Befestigungsmaterialien sind der Anlage 1 zu entnehmen. Hinweis: Grundsätzlich gilt, dass die Tragsysteme zusammen mit den Leitungen eine geprüfte und zugelassene Einheit bilden müssen. Aufgrund der Besonderheit der Befestigung an einer Stahlleichtdecke, ist eine zulassungskonforme Befestigung mit ALHO abzustimmen. Zu Mehrkosten innerhalb des Gewerkes Trassenbau gegenüber einer konventionellen Installation führen diese Maßnahmen aber in der Regel nicht. Kabeltrassen: Bei Sichtinstallationen sowie in Technikräumen sind grundsätzlich Kabelbühnen (keine Gitterrinnen) oder offene Rohrinstallation auszuführen. Ebenso sind in Fluren und Treppenhäusern nur Kabelbefestigungen aus Metall und Metallrohre einzusetzen. Enden von Leerrohren, die aus Wand oder Decke hervorstehen, sind bündig abzuschneiden und zu verspachteln. Brandschutz Grundsätzlich gelten auch im Modulbau die Anforderungen der LAR, die über die technischen Baubestimmungen des entsprechenden Bundeslandes eingeführt sind, sowie die einschlägigen Brandschutzvorschriften. Brandschottungen: In der nachfolgenden Liste sind Brandschottungen für Wand und Decke sowie I-Kanäle enthalten. Die Fabrikate sind zwingend anzubieten und zu verbauen. Die Einbaudetails sind vor Ausführung bei ALHO abzufragen. Systembedingt sind die nachfolgend aufgeführten und geprüften Brandschutzsysteme einzusetzen. Klassifizierung Firma Brandschutzsystem Prüfzeugnis Zulassungsnummer Einbau F30/60/90 Zimmermann Brandschutzstein Z-19.53-2515 Wand F30/60/90 Würth Weichschott Z-19.15-1493 Wand F30/60/90 Flamro COMBI 90; Weichschott Z-19.53-2329 Wand F30/60/90 Flamro COMBI 90; Mörtelschott Z-19.53-2482 Decke F30/60/90 Wichmann Kabelbox Z-19.15-202 Decke F30/60/90 Würth Mörtelschott Z-19.53-2499 Decke F30/60/91 Würth I-Kanal, 4-seitig Z-19.30-2214 F30/60/90 Promatect I-Kanal, 4-seitig P-3490/3809-MPA-BS Einzeldurchführungen Einzeldurchführungen und Leitungseinführungen in Wände mit brandschutztechnischen Anforderungen (konstruktiver oder raumabschließender Brandschutz) sind grundsätzlich abzuspachteln. Ab einer Häufung von 5 Kabeln sind Schottungen, z.B. Dosenschotts einzusetzen. Brandschutzdosen: Zum Schutz der Stahlkonstruktion gelten folgende Festlegungen: Müssen Dosen mit einem Abstand von ≤150mm zu einer zu schützenden Stütze installiert werden, ist entweder - eine Brandschutzdose mit Verwendbarkeitsnachweis einzusetzen oder - eine brandschutztechnische Verkleidung montieren zu lassen Die Detailbilder gelten gleichbedeutend bei F60- und F30-Wänden. Hinweis: Da werksseitig jedes Modul mindestens eine halbe Außenwand besitzt, entsteht nach Montage des angrenzenden Moduls eine Innenwand mit nahezu doppelter Breite einer normalen Innenwand (IAW - innen liegende Außenwand ). Diese ist brandschutztechnisch wie eine singuläre Wand zu betrachten. Sollten z. B. Dosen direkt gegenüberliegend in eine solche Wand mit Brandschutz Anforderungen eingebaut werden, sind hier Brandschutzdosen zu verwenden. Bei Wohnungstrennwänden ist bei gegenüberliegenden Dosen der Schallschutz zu berücksichtigen und ggf. sind Schallschutzdosen einzusetzen. Baustromversorgung – Baubeleuchtung Anzubieten ist die Montage und Demontage der Baustromversorgung für die Baustelle bestehend aus einer Hauptverteilung (mit Energieverbrauchsmessung), einer bedarfsgerechten Zahl von Unterverteilern sowie einer Beleuchtung der Haupt- und Rettungswege. Auslegeleistung: 65 kW (Richtwert, benötigte Leistung ist projektbezogen zu erfragen) Einzukalkulieren sind: - An- und Abmelden beim zuständigen EVU - Entfernung zum Übergabepunkt der Liegenschaft bzw. des EVU: 50m - Anschlussarbeiten am Übergabepunkt - gesetzliche Prüfungen - die notwendigen Schmelzsicherungen incl. 1x Satz Ersatzsicherungen je benötigen Werts - 3-maliges Umsetzen der Baustromverteiler gem. Baufortschritt - 3-maliges Umsetzen der Baubeleuchtung gem. Baufortschritt Dokumentation Es sind für alle Bauvorhaben detaillierte Dokumentationsunterlagen anzufertigen und ALHO bzw. dem Bauherrn zu übergeben. Die Art und der genaue Umfang weichen innerhalb der Bauvorhaben ab und werden je Bauvorhaben festgelegt. Kalkulation Nachträge: Nachträge sind nach Bekanntwerden oder Aufforderung umgehend zu bearbeiten, zu kalkulieren und inkl. einer allgemein verständlichen Erläuterung bei ALHO einzureichen. Nachträge sind erst nach Freigabe bzw. Beauftragung durch ALHO auszuführen. Anlage1
Vorbemerkung Elektro (Systembeschreibung Modulbau für Nachunternehmer)
ERLÄUTERUNGSBERICHT BV BEZOGEN
ERLÄUTERUNGSBERICHT BV BEZOGEN
01 F107773 - Jüdische Gemeinde Frankfurt - BV Erweiterung der Kita Bereschit
01
F107773 - Jüdische Gemeinde Frankfurt - BV Erweiterung der Kita Bereschit
01.01 440 Elektrische Anlagen (Starkstrom)
01.01
440 Elektrische Anlagen (Starkstrom)
01.02 450 Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
01.02
450 Kommunikations-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen
01.03 Wartungskosten
01.03
Wartungskosten