01 Elektroinstallation – Starkstromanlagen
Elektroinstallation – Starkstromanlagen
Allgemeine Anforderungen Elektroinstallation Die Elektroinstallation ist entsprechend den geltenden Vorschriften und Normen zu errichten. Die Starkstromanlage mit Beleuchtung umfasst die Elektroversorgung aller Ver- und Entsorgungsanlagen sowie die Versorgung der Allgemein- und Verkehrsbereiche einschließlich der nutzungsspezifischen Anlagen.
Es sind alle beschriebenen Anlagen, Geräte und Leistungen einzukalkulieren, die zur betriebsfertigen Montage erforderlich sind, einschließlich aller Leuchten und Lampen.Die Koordinierung der Leitungstrassen und sonstigen Elektroinstallationen, insbesondere an Schnittstellen (z.B. Fundamenterder, Kabelgräben), ist mit allen am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen.Der Bieter prüft die zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen in eigener Verantwortung. Die Beschreibung der Einzelbauteile ist nicht vollständig und auf wesentliche Bauteile beschränkt.Beachtung der Bauproduktenverordnung (EU); ausschließlich Verwendung zugelassener Produkte mit entsprechenden Zertifikaten, die mit den Bestandsunterlagen nachzuweisen sind.In den Plänen sind nur die Haupttrassen dargestellt. Die Aufteilung der Steigtrassen (NS/IT/Funktionserhalt) sowie die Einlegearbeiten- und Leerrohrplanung erfolgen im Zuge der Werkplanung durch den Auftragnehmer.Grundlage der Ausführung sämtlicher Anlagenteile sind insbesondere: DIN/ISO/EN-Vorschriften, VDE-Richtlinien, VDI-Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und gewerbepolizeiliche Vorschriften, Vorschriften der Baurechtsbehörden, Vorschrift des Verbandes der Sachversicherer, VOB mit den in ihr enthaltenen DIN-Normen, VDE 0100, 0101, 0105, 0108, 0141 und weitere ergänzende DIN-VDE-Vorschriften, DIN VDE 0100-718 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen), Landesbauordnung (LBO), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO), Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei), Richtlinie des Verbandes der Schadensversicherer (VdS), Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Energieversorger sowie sämtliche einschlägige und zum jeweiligen Zeitpunkt gültige behördliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; die sich hieraus ergebenden Sicherheitsvorkehrungen sind in den Preisen zu berücksichtigen, auch wenn nicht gesondert vermerkt.
Allgemeine Anforderungen Elektroinstallation
01.01 Eigenstromerzeugungsanlagen (KG 442)
Eigenstromerzeugungsanlagen (KG 442)
01.02 Niederspannungsschaltanlagen (KG 443)
Niederspannungsschaltanlagen (KG 443)
01.03 Niederspannungsinstallationsanlagen (KG 444)
Niederspannungsinstallationsanlagen (KG 444)
01.04 Beleuchtungsanlagen (KG 445)
Beleuchtungsanlagen (KG 445)
01.05 Gebäudeautomation KNX/EIB (KG 447)
Gebäudeautomation KNX/EIB (KG 447)
01.06 Telekommunikationsanlage (KG 451)
Telekommunikationsanlage (KG 451)
01.07 Sprech- und Lichtrufanlage (KG 452)
Sprech- und Lichtrufanlage (KG 452)
01.08 Fernsehanlage (KG 455)
01.09 Gefahrenmeldeanlagen (KG 456)
Gefahrenmeldeanlagen (KG 456)
01.10 Übertragungsnetz / EDV-Anlage (KG 457)
Übertragungsnetz / EDV-Anlage (KG 457)
01.11 Starkstromanlage Außenbereich (KG 546)
Starkstromanlage Außenbereich (KG 546)
Hinweis: Offene Klärungspunkte aus der Plausibilitätsprüfung Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung dieses Leistungsverzeichnisses gegen die vorliegenden Planunterlagen (Grundrisspläne, Verteiler-Stromlaufplan, Niederspannungsverteilungs-Schemapläne, Leistungsabschätzung) wurden folgende Punkte identifiziert, die vor Angebotsabgabe einer Klärung bedürfen:
Die Schemapläne zeigen eine Einspeisemöglichkeit für einen mobilen Notstromdiesel (63 A, Handumschaltung zwischen EVU-Netz und Ersatzstromgenerator) an der Hauptverteilung. Diese ist in der Leistungsbeschreibung zur Niederspannungsschaltanlage nicht ausdrücklich benannt.Zwischen dem Verteiler-Stromlaufplan und dem Niederspannungsverteilungs-Schema besteht ein Widerspruch beim Leitungsquerschnitt der Zuleitung zur Unterverteilung im Dachgeschoss (5x35 mm² bzw. 5x16 mm²).Im Zählungsplan sind mehrere Absicherungswerte noch als Platzhalter ausgewiesen und offenbar noch nicht final festgelegt.Die elektrische Schnittstelle zum separat vergebenen Aufzug (Kraftanschluss, Signalaustausch für Brandfallsteuerung/Rauchableitung) ist in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich benannt, obwohl der Stromlaufplan hierfür eigene Stromkreise vorsieht.In den Grundrissplan-Legenden ist ein Symbol für USV-versorgte Geräte vermerkt; im Leistungsverzeichnis wird eine USV nur im Zusammenhang mit der Lichtrufanlage und implizit für Netzwerkkomponenten erwähnt.Der Auftraggeber wird gebeten, diese Punkte zu klären bzw. die betroffenen Planunterlagen zu konkretisieren.
Hinweis: Offene Klärungspunkte aus der Plausibilitätsprüfung