Stahlbauarbeiten
INJECTA - Statik für Lüftungsgerät
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B) Vertragsbestandteile sind im Falle der Auftragserteilung in nachstehender Reihen- und Rangfolge: 1.   die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen; Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind auch die zugehörigen Planunterlagen wie folgt: - Statische Berechnung 25-0223 - Plan 501- Details - Durchführung der Stahlstütze Die Planunterlagen liegen als pdf-Dokument bei. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen Textbeschreibung und Zeichnungen, die für die Angebotskalkulation erheblich sein können, hat der AN bei IGMK nachzufragen und um Aufklärung zu bitten. Im Zweifel gehen Textangaben den Zeichnungen vor. 2.   die "Besonderen Vertragsbedingungen", die "weiteren Besonderen Vertragsbedingungen" (inklusive der dort genannten "Baustellenordnung", "Fremdleistungs-Ordnung" und "Hygieneordnung") sowie das Verhandlungsprotokoll 3.   die allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) 4.   die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aktuelle Ausgabe. Der AN ist nicht berechtigt, an den Inhalten der Leistungsbeschreibung Änderungen vorzunehmen. Bei etwaigen Fragen und Widersprüchen hat er eine entsprechende Aufklärung mit dem AG (siehe oben) herbeizuführen.
Vertragsbestandteile (zu § 1 VOB/B)
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme 1 Lage INJECTA GmbH Neue Wiesen 1-5 08248 Klingenthal 2 Beschreibung der Baumaßnahme Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein bestehendes Produktionsgebäude, das mit einer neuen Lüftungsanlage auf dem Dach des Anbaus ausgestattet werden soll. Als Tragwerk der Lüftungsanlage ist eine Stahlunterkonstruktion mit den Abmessungen von ca. 12,20 x 1,30 m vorgesehen. Diese wird nach der punktuellen Öffnung der Dachhaut auf die bestehende Konsole an der Brandwand sowie auf den Dachbindern aufgestellt. Nach erfolgtem Aufbau sind die Öffnungen in der Dachhaut und der Brandwand wieder zu verschließen. 3 Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsumfang Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben. Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen. Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige Leistung geschuldet wird.
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe 1. Entfallen 2. Eine Vergütung für die Ausfüllung und Abgabe erfolgt nicht. Der Text im Angebot darf nicht verändert werden, auch dürfen keine Zusätze gemacht werden. Änderungsvorschläge sowie firmenbedingte Alternativvorschläge und / oder Bedenken gegen die vorgesehene Ausführungsart sind gesondert beizufügen. Änderungsvorschläge sind nicht unerwünscht, soweit sie zu einer Kostenminderung führen und dabei den technischen Erfordernissen und geltenden Bestimmungen entsprechen oder zu einer Verbesserung der Qualität der Leistung führen. 3. Der Unternehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Er haftet allein für die Einhaltung aller in Frage kommenden gesetzlichen und sozialen Vorschriften sowie der im Baubereich geltenden bau- und ortspolizeilichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber oder an die Bauleitung sind ausgeschlossen. Er hat unaufgefordert und auf eigene Rechnung die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. 4. Sämtliche Leistungen verstehen sich, sofern nicht in der Positionsbeschreibung, dies ausdrücklich gegenteilig vermerkt ist, einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien, Hilfsmaterialien sowie der Vorhaltung sämtlicher Maschinen, Geräte, Schalungen, erforderlicher Gerüste und Baustellen- Einrichtung, sofern diese Leistungen nicht in gesonderten Positionen ausgeschrieben sind. 5. Weitervergabe einzelner, nachstehend beschriebener Leistungen an Subunternehmer durch den Auftragnehmer bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Bauherrn. Ohne schriftliche Genehmigung ist die Beschäftigung von Subunternehmern auf der Baustelle nicht zugelassen. Ungeachtet einer solchen Genehmigung haftet jedoch der Bauherr auch bei Einverständniserklärung in keiner Weise für die damit entstehenden Verpflichtungen des Auftragnehmers. 6. Entfallen 7. Die Arbeiten sind von fachkundigen Personen zu überwachen. Der Unternehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Bauzeit ständig ein verantwortlicher Bauleiter oder sonstiger Handlungsbevollmächtigter auf der Baustelle anwesend ist. Dieser ist dem Auftraggeber jeweils zu benennen. Ein Nachweis der fachlichen Qualifikation kann verlangt werden. Fachunkundige und der deutschen Sprache nicht ausreichen mächtige Kräfte werden als Aufsichtspersonal nicht anerkannt. 8. Entfallen 9. Entfallen 10. Vereinbarungen, die diesem LV zuwiderlaufen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Einvernehmen beider Parteien getroffen werden. 11. Entfallen 12. Die eingesetzten Preise haben während der gesamten Bauzeit Gültigkeit. Da der Ausführungszeitraum überschaubar ist, werden Nachforderungen infolge Lohnerhöhungen nicht anerkannt. 13. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen entsprechend den Einheitspreisen. Das Aufmaß hat rechtzeitig und gemeinsam mit der Bauleitung zu erfolgen. Es bildet die Grundlage bei der Abrechnung. Sämtliche Rechnungen sind 2-fach inklusive gegengezeichnete Aufmaße bei der Bauleitung einzureichen. 1 x Rechnung an Bauherrn direkt. Abrechnung nach Plänen kann erfolgen, wenn die Planunterlagen der ausgeführten Leistung exakt entsprechen. 14. Entfallen 15. Fälligkeitstermine für Abschlagsrechnungen:       30 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber. 16. Fälligkeitstermine für Schlussrechnungen:       30 Kalendertage nach Zugang beim Auftraggeber 17. Der Unternehmer muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Arbeiten gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst auszuführen in der Lage ist. 18. Für sämtliche Positionen und Alternativangebote sind die Preise einzusetzen. Unvollständig ausgefüllte Angebote können nicht berücksichtigt werden. 19. Kosten für Strom und Wasser werden nicht erhoben. Die Baustelle ist in gereinigtem Zustand zu verlassen. 20. Entfallen 21. Entfallen 22. Die Baustelleneinrichtung ist in den Einheitspreisen enthalten, sofern nicht in einer gesonderten Position ausgeschrieben und ist rechtzeitig vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen. 23. Der Auftraggeber hat für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes die erforderlichen Genehmigungen selbst einzuholen und die entsprechenden Kosten zu tragen. Der Auftragnehmer hat alle benachbarten Gebäude, Bauteile, Umwehrungen und Grundstücke durch geeignete Maßnahmen derart zu schützen, dass Störungen, Beschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden. 24. Jeder Auftragnehmer hat die für seine Leistung nötigen Sichtabnahmen, Abnahmen und Prüfungen zu veranlassen und die daraus entstehenden Kosten und Gebühren selbst zu tragen. Die Bauleitung ist rechtzeitig vor jedem Termin, mindestens 14 Tage vorher, in Kenntnis zu setzen. 25. Sämtliche Lagerflächen für Baustoffe- und Materialien sind nach Anforderung des Auftragnehmers von Ihm selbst zu erstellen, vorzuhalten und abzuräumen. Leicht entflammbare, brennbare Materialien dürfen nur so viel angeliefert werden, wie an einem Tag verarbeitet werden können. Nicht verarbeitetes Material muss abends wieder entfernt werden. 26. Der Auftragnehmer hat Verpackungsstoffe auf seine Kosten zu beseitigen. Alle Abfallstoffe sind getrennt nach Vorschrift zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unverzüglich auszuhändigen. 27. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erhalt der rechtskräftigen Baugenehmigung und nach Vertragsabschluss mit vereinbartem Ausführungsbeginn zwischen AG und AN bzw. nach Absprache mit der Bauleitung des Auftraggebers begonnen werden. 28. Entspricht eine vom Bauherrn gewünschte Konstruktion nicht den anerkannten Regeln der Baukunst oder handwerksmäßiger Ausführung, hat der AN seine Bedenken umgehend schriftlich geltend zu machen. Der AG behält sich vor, bei eigenmächtigen Abweichungen vom LV oder den Plänen der Architekten, den ursprünglich gewünschten Zustand herstellen zu lassen und alle damit zusammenhängenden Kosten von der Schlussrechnung des AN in Abzug zu bringen. 29. Vor Arbeitsbeginn sind die Örtlichkeiten durch den Auftragnehmer erneut zu prüfen! Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Einwendungen umgehend schriftlich gelten zu machen, sofern die mit seinem Werk zusammenhängenden Arbeiten anderer Unternehmer für seine auftragsgemäße Erfüllung nicht genügen bzw. seine Garantieverpflichtungen stören oder gefährden. 30. Ein vertraglich vereinbarter Nachlass gilt auch für Regiearbeiten und alle Nachträge. 31. Steuerabzug bei Bauleistungen: Im Auftragsfall ist die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) im Original dem Bauherrn vorzulegen. 32. Architektenvollmacht: Der Architekt besitzt keine rechtsgeschäftliche Vollmacht des Bauherrn. 33. Abnahme: Die Leistung wird förmlich abgenommen gemäß § 12 Nr. 4 VOB/B; der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch die Teilabnahme (§ 12 Nr. 2), rechtzeitig schriftlich zu beantragen. Der Auftragnehmer hat bei der Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Maßgeräte zu stellen. 34. Entfallen 35. Die Baustellenverordnung ist zu beachten. Für das Bauvorhaben wird ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt und eine Baustellenordnung. Diese werden Vertragsbestandteil. Die vorgesehenen Arbeitsschutzmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Die Baustelle wird von einem Sicherheitskoordinator überwacht. 36. Der Anbieter hat die Vertragsbedingungen durchgelesen und erkennt diese mit seiner Unterschrift ohne Einschränkung an. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme aller im Angebotsdeckblatt unter Punkt 1 „Angebotsgrundlagen“ aufgeführten Unterlagen. 37. Vertrags- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber nicht verbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil. 38. Entfallen 39. Leistungserbringung und Koordination: Der Auftragnehmer hat seine Leistungserbringung mit – vorhergehenden und nachfolgenden – Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation berücksichtigt. 40. Entfallen 41. Der Bauleiter oder sein Stellvertreter hat bis zur Abnahme aller Leistungen des AN während der Arbeitszeit auf der Baustelle anwesend zu sein und muss zur Vertretung des AN berechtigt sein. Der Bauleiter und sein Stellvertreter sind namentlich zu benennen und dürfen, die Zustimmung des AG ausgenommen, nicht ausgetauscht werden. 42. Dem AG sind alle Subunternehmer vor Auftragsvergabe zu benennen. Die Beauftragung der Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Bestätigung durch den AG. Sie sind dem AG so rechtzeitig zu benennen, dass er, eine unverzügliche Reaktion vorausgesetzt, einzelne Nachunternehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ablehnen kann, ohne dass dies irgendwelche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch den AN hat. Der Auftragnehmer hat den Verträgen mit Nachunternehmer die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B) zugrunde zu legen. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung, Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragsnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat dieser vorher die schriftliche Zustimmung vom AG einzuholen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftragnehmer hat zuvor schriftlich zugestimmt. 43. Abtretung von Forderungen – Übertragung von Pflichten: Der Auftragnehmer darf nur nach schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers Pflichten übertragen oder Forderungen abtreten. 44. Datenschutz: Personenbezogene Daten des Auftragnehmers werden gespeichert. 45. Gerichtsstand: Chemnitz
Allgemeine Vorbemerkungen zur Freihändigen Vergabe
Besondere Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen 1. Entfallen 2. Ausführung (zu § 4 VOB/B) Als verantwortlicher Bauleiter des Auftragnehmers i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B ist bestellt ...................................................................................................... sowie dessen Stellvertreter ....................................................................................................... Über einen etwaigen Wechsel des Bauleiters hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der bestellte Bauleiter der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist. Der Auftragnehmer hat weiter dafür zu sorgen, dass alle Personen auf der Baustelle so viel deutsch sprechen und verstehen, dass sie die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften in Deutsch verstehen und einhalten können. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, müssen sie aus Sicherheitsgründen, von der Baustelle verwiesen werden. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz Mahnung nicht nach, so ist der AG berechtigt einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen. Der AN ist verpflichtet, an jeweils wöchentlich stattfindenden Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen. Diese werden durch die Bauleitung des AG jeweils zeitgerecht vorab bekannt gegeben, voraussichtlich werden die Termine immer Mittwochs stattfinden. Auf vorheriges Verlangen ist ein rechtsgeschäftlich bevollmächtigter Vertreter zu entsenden. Der AN wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts in jeder Beziehung einzuhalten hat. Es wird hierzu insbesondere auf die einschlägigen Vorgaben im VHB Bund, beispielsweise Formblatt 231, verwiesen. Der AN verpflichtet sich, die dortigen Inhalte im einzelnen einzusehen und zu beachten. Der AG macht sich die dortigen Rechte des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der hier gegenständlichen Vereinbarung mit Einverständnis des AN zu eigen. 3. Ausführungsfristen (zu § 5 VOB/B) Mit der Leistungsausführung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Fertigstellung erfolgt bis spätestens 31.08.2026 Der Auftragnehmer hat spätestens 1 Woche nach Auftragserteilung einen Detailterminplan bzgl. seiner auszuführenden Leistungen zu erstellen, in dem die jeweils bautäglich vorgesehene Mannstärke nebst Geräteeinsatz nachvollziehbar ist und mit Blick auf einen zeitgerechten Bauablauf kontrolliert werden kann. 4. Bauleistungsversicherung (zu § 7 VOB/B) Der AG schließt eine Bauleistungsversicherung in angemessener und üblicher Höhe ab. Die Kosten hierfür in Höhe von 3 Promille der Auftragssumme werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 5. Vertragsstrafen (zu § 11 VOB/B) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit dem Ausführungsbeginn jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit vertraglich vereinbarten verbindlichen Zwischenfristen (ohne die Fristen für Beginn und Fertigstellung) jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird insoweit auf insgesamt auf 1,6% der Auftragssumme beschränkt. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs mit der vertraglichen Fertigstellungsfrist jeweils 0,15% der Auftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Auftragssumme beschränkt, auch soweit durch Überschreitung des Ausführungsbeginns oder sonstiger Zwischenfristen bereits Vertragsstrafen verwirkt sein sollten. Die gesamte Vertragsstrafe gemäß darf 5% der Auftragssumme nicht überschreiten. 6. Mängelansprüche (zu § 13 VOB/B) Zu den gewährleistungsrechtlichen Qualitätserfordernissen gemäß § 13 Abs. 1 VOB wird klargestellt, dass die vereinbarte Beschaffenheit und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten. Insofern treten die Vorgaben in den DIN-Normen der VOB/C im Zweifelsfalle zurück. 7. Zahlungen (zu § 16 VOB/B) Die Zahlungen erfolgen nach den in § 16 VOB/B festgelegten Vorgaben. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig eine Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. EStG vorzulegen und den AG unverzüglich zu informieren, sofern sich die Grundlagen bzgl. der Freistellung ändern. 8. Sicherheitsleistung (zu § 17 VOB/B) Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B in Höhe von 10 v.H. der Auftragssumme zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Mängelansprüche-Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Abrechnungssumme umgewandelt wird. Diese gilt dann als Sicherheit im Sinne nachstehender Ausführungen. Als Sicherheit für die Mängelansprüche (Gewährleistungssicherheit) werden 5 % v.H. der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Mängelansprüche-Bürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B stellen (siehe Ziff. 1 S. 3). Der Bürge hat in allen Fällen den Vorgaben des § 17 Abs. 2 VOB/B zu entsprechen. Die Gewährleistungssicherheit gilt - abweichend von § 17 Abs. 8 VOB/B - für die Dauer der Gewährleistungsfrist. 9. Sonstige Vereinbarungen ........................................................................................................................................................................................................... ........................................................................................................................................................................................................... .................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................. Der AN erklärt, dass er die vorstehenden Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen zur Kenntnis genommen und verstanden hat. Die angebotenen Preise wurden fachgerecht und vollständig kalkuliert. Der AN hält sich an sein Angebot bis zum 14.08.2026 unwiderruflich gebunden. ...................................................................................................... Ort, Datum          Unterschrift Auftragnehmer
Besondere Vertragsbedingungen
Vorbemerkungen zum Angebot Vorbemerkungen zum Angebot Durch die Unterzeichnung dieses Leistungsverzeichnisses erklärt die anbietende Firma, dass sie sich über alle örtlichen und sachlichen Verhältnisse vor Abgabe des Angebotes unterrichtet hat. Nachforderungen infolge von Unkenntnis sind somit ausgeschlossen. Die Angebotsabgabe ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Alle zum LV gehörenden Anlageblätter sind vom Anbieter durch Stempel und Unterschrift anzuerkennen und mit dem Angebot zusammen abzugeben. Der Bieter ist verpflichtet, die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Einwände sind schriftlich zu begründen. Die folgende Leistungsbeschreibung wurde in Anlehnung an das Standardleistungsbuch für das Bauwesen erstellt. Die Objekt- und Tragwerksplanung für das Bauvorhaben erfolgt durch die Ingenieurgruppe Knörnschild & Kollegen GmbH Ernstplatz 8 96450 Coburg Tel. 09561/8842-0; Fax 09561/8842-11 Ansprechpartner Herr Richter 03741/ 4856- 44 (Tragwerksplanung) Frau Schubert 03741/ 4856- 42 (Projektleiter) Herr Luckas 09561/8842-84 (Ersteller LV)
Vorbemerkungen zum Angebot
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
1. Lagerflächen 1. Lagerflächen stehen auf dem Gelände eingeschränkt zur Verfügung 2. Entsorgung Abfalle sämtliche anfallende Verpackungsmaterialien sind täglich von der Baustelle zu räumen und sachgerecht zu entsorgen. Entsorgungskosten gehen zu Lasten des AN. 3. Leistungen, die an Subunternehmer vergeben werden sollen, sind mit Angebotsabgabe mitzuteilen. 4. Firmenwerbung auf dem gesamten Grundstück ist untersagt. 5. Eine Besichtigung des Baufeldes ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch einer vorherigen Anmeldung. Bei Interesse an einer Besichtigung, vereinbaren Sie bitte einen entsprechenden Termin mit dem Bauherrn.
1. Lagerflächen
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.__.0010 Baustelle einrichten Einrichten der Baustelle mit An- und Abfuhr der zur Durchführung der nachstehend beschriebenen Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Materialien, Betriebsstoffe, Bauwagen
02.__.0010
Baustelle einrichten
P
1,00
psch
02.__.0020 Baustelle vorhalten Vorhalten der Baustelleneinrichtung
02.__.0020
Baustelle vorhalten
4,00
Wo
02.__.0030 Baustelle räumen Räumen der Baustelleneinrichtung aller Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Materialien, Betriebsstoffe, Bauwagen und Restmaterialien und Abfallprodukten
02.__.0030
Baustelle räumen
P
1,00
psch
02.__.0050 Dachflächen schützen schützen der Dachabdichtung durch geeignete Materialen (z.B. Bautenschutzmatten + Hartfaserplatten) nach Wahl AN zu schützen sind die Arbeits-, Lager- und Bewegungsflächen in der Leistung enthalten ist die Anlieferung, Verlegung, Vorhaltung, Beseitungen und Abtransport der Schutzeinrichtung Abrechnung erfolgt 1 x pauschal
02.__.0050
Dachflächen schützen
P
1,00
psch
02.__.0060 Dokumentation Dokumentationunterlagen liefern und übergeben, 3 Satz farbig geplottet, in Kunststoffordnern, sowie einen Datenträger mit Dokumentationsdaten, liefern und übergeben, Wechseldatenträger - USB. Es ist für alle im Auftrag enthaltenen Leistungen eine Bestandsdokumentation zu erstellen. Zu den Dokumentationsunterlagen gehören: allgemeine Unterlagen - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - Übereinstimmungserklärung - Bautagebücher - Revisionsunterlagen - Abnahmebescheinigungen - Bedienungs/Wartungsanleitungen - Materialnachweis - Prüfberichte/Datenblätter/Zulassungen verbautes Material Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Unterlagen sind 14 Tage vor der Abnahme im Planungsbüro einzureichen Die Abnahme der beauftragten Leistungen erfolgt nur bei rechtzeitiger und vollständiger Abgabe der zuvor genannten Unterlagen.
02.__.0060
Dokumentation
P
1,00
psch
03 Stahlkonstruktion
03
Stahlkonstruktion
Grundlage zum LV beiliegende Statik und Plannummer 501
Grundlage zum LV beiliegende Statik und Plannummer 501
Hinweis: Hinweis: In die nachfolgenden Positionen sind sämtliche für die standsichere und vertragsgerechte Ausführung erforderlichen Verbindungen und Verbindungsmittel (insbesondere Schweißnähte, Schraubenverbindungen einschließlich aller hierfür notwendigen Neben- und Vorarbeiten) gemäß der beigefügten statischen Berechnung vollständig einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung hierfür ist ausgeschlossen. Mit den angebotenen Einheitspreisen sind sämtliche Leistungen zur vollständigen und funktionsgerechten Herstellung abgegolten. Dies umfasst insbesondere das Herstellen der Einzelteile, deren Lieferung sowie die fach- und normgerechte Montage einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen.^
Hinweis:
03.__.0010 Stütze Dach HEA 160 L 500-1000mm Stütze, Einbauort Dach, geneigt, Einbauhöhe über 10 bis 15 m, Rahmenstütze, Ausführung als Vollwandkonstruktion, aus Formstahl, Stahl S235JR DIN EN 10025-2, Werkstoff-Nr 1.0038, Profil 'HEA160' Einzelmasse Stahl '31,2' kg/m, Vorbereitungsgrad der Stahloberfläche P2 DIN EN ISO 8501-3, Korrosionsschutz wird gesondert vergütet, werkseitige Konstruktion geschweißt, Baustellenstöße geschraubt, mit Schraubengarnitur, hochfest DIN EN 14399-8, feuerverzinkt DIN EN ISO 10684, Einzellänge über 500 bis 1000 mm, Verbindung Stütze - Riegel wird als Zulageposition vergütet Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Gesamtanzahl 6 Stck.
03.__.0010
Stütze Dach HEA 160 L 500-1000mm
0,15
t
03.__.0020 Zulage Stützenverankerung auf Dachbinder Zulage zu den Stützen der Position vorher für die Verankerung auf der Oberseite der Dachbinder Fußplatte; inkl. 2x Fischer FAZ II Plus; gemäß Statik Pos. 1.1.6
03.__.0020
Zulage Stützenverankerung auf Dachbinder
6,00
St
03.__.0030 Zulage Elastomerlager zur thermischen Trennung Zulage zu den Stützen der Position vorher für die Anordnung eines unbewehrten homogenes Elastomerlager gemäß DIN 4141 Teil 3, Lagerungsklasse 2, mit glatten Oberflächen vorgeschl. Fabrikat: Calenberg angebot. Fabrikat: ......................................... Länge: 180 mm Breite: 160 mm Dicke: 10 mm
03.__.0030
Zulage Elastomerlager zur thermischen Trennung
6,00
St
03.__.0040 Längsträger HEA160 L 12000-12500mm Träger, Einbauort Dach, Einbauhöhe über 10 bis 15 m, Durchlaufträger, aufliegend, Ausführung als Vollwandkonstruktion, aus Formstahl, Stahl S235JR DIN EN 10025-2, Werkstoff-Nr 1.0038, Profil 'HEA160' Einzelmasse Stahl '31,2' kg/m, Vorbereitungsgrad der Stahloberfläche P2 DIN EN ISO 8501-3, Korrosionsschutz wird gesondert vergütet, werkseitige Konstruktion geschweißt, Baustellenstöße geschraubt, mit Schraubengarnitur, hochfest DIN EN 14399-8, feuerverzinkt DIN EN ISO 10684, Einzellänge bis 12500 mm, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Statik-Pos. 1.1.3'. Anzahl: 2  Stck.
03.__.0040
Längsträger HEA160 L 12000-12500mm
0,85
t
03.__.0050 Querriegel Stützenachse HEA160 L 1000-1500 Träger, Einbauort Dach, Einbauhöhe über 10 bis 15 m, Einfeldträger, eingespannt, Ausführung als Vollwandkonstruktion, aus Formstahl, Stahl S235JR DIN EN 10025-2, Werkstoff-Nr 1.0038, Profil 'HEA160' Einzelmasse Stahl '31,2' kg/m, Vorbereitungsgrad der Stahloberfläche P2 DIN EN ISO 8501-3, Korrosionsschutz wird gesondert vergütet, werkseitige Konstruktion geschweißt, Baustellenstöße geschraubt, mit Schraubengarnitur, hochfest DIN EN 14399-8, feuerverzinkt DIN EN ISO 10684, Einzellänge über 1000 bis 1500 mm, mit Kopfplatte, beidseitig, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung, Statik-Pos. 1.1.4. Anzahl: 3 Stck.
03.__.0050
Querriegel Stützenachse HEA160 L 1000-1500
0,15
t
03.__.0060 Zulage Anbindung Längs- und Querträger an Stütze Zulage zu den Längs- und Querträgern für die Anbindung an die Stütze mit Kontaktplatten BL 10/15 Knotenpunkt komplett herstellen, inkl. aller Formteile, Schweißnähte und Verschraubungen Abrechnung pro Knotenpunkt Ausführung und Verschraubung gemäß Statik- Pos. 1.1.5
03.__.0060
Zulage Anbindung Längs- und Querträger an Stütze
4,00
St
03.__.0070 Zulage Anbindung Längs- und Querträger an Stütze Position wie vor, jedoch als Eckausbildung an der Brandwand
03.__.0070
Zulage Anbindung Längs- und Querträger an Stütze
2,00
St
03.__.0080 Kleineisenteile und Futterblech D 5-10mm S235JR Kleineisenteile für Stahlbauarbeiten, Futterblech, Dicke über 5 bis 10 mm, S235JR DIN EN 10025-2, Werkstoff-Nr 1.0038, grundiet.
03.__.0080
Kleineisenteile und Futterblech D 5-10mm S235JR
50,00
kg
03.__.0090 Abdeckung Stahlblech auf Stütze Liefern und montieren einer Abdeckung aus Stahlblech zwischen Stahlstütze und Längsträger. Material: Stahlblech, verzinkt, S235JR, feuerverzinkt Blechdicke: 1,5 mm Ausführung: 420 x 452mm; 4- fach gekantet 50mm Oberfläche: verzinkt Befestigung: mittels Schrauben mit der Stahlkonstruktion, inkl. aller erforderlichen Befestigungsmittel Ausbildung der Kanten: entgratet, mit Tropfkante Funktion: Schutz der Dämmung inkl. aller Nebenleistungen, Zuschnitte, Anpassungen und Montagearbeiten Abrechnung: nach Stück
03.__.0090
Abdeckung Stahlblech auf Stütze
4,00
St
03.__.0100 Stückverzinkung gesamt Stahltragkonstruktion Korrosionsschutz durch Feuerverzinken (Stückverzinken) DIN EN ISO 1461, Schutzdauer DIN EN ISO 14713-1, Korrosivitätskategorie C3 DIN EN ISO 9223, Schutzdauerklasse VH, auf gesamt Stahltragkonstruktion aus Profilstahl, geschraubt.
03.__.0100
Stückverzinkung gesamt Stahltragkonstruktion
1,40
t
04 Regiearbeiten
04
Regiearbeiten
allgemeiner Hinweis Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Stundenlohnarbeiten werden durch die Bauleitung angeordnet Nachweise sind wöchentlich einzureichen zwingende Angaben: - Genaue Baustellenbezeichnung - Angabe der Örtlichkeit der Arbeiten - Ausführungsdatum - Ausgeführte Tätigkeiten - Name, Berufsgruppe des Ausführungspersonals mit jeweiliger Stundenangabe - eingesetzte Geräte mit in Betrieb genommener Zeit - Material mit Mengenangabe
allgemeiner Hinweis Stundenlohnarbeiten
04.__.0010 Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__.0010
Vorarbeiter
5,00
h
04.__.0020 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__.0020
Facharbeiter
10,00
h
04.__.0030 Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten durch Auszubildende/r (Mittellohn) der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__.0030
Auszubildende/r
10,00
h
04.__.0040 Elektrokleingeräte z. B. Bohrschrauber Winkelschleifer
04.__.0040
Elektrokleingeräte
5,00
h